PH-Lehrgang Freizeitpädagogik
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- Alma Meinhardt
- vor 8 Jahren
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1 PH-Lehrgang Freizeitpädagogik 60 ECTS 2 Semester, teilweise oder ganz berufsbegleitend Zulassung zum Hochschullehrgang Vollendung des 18. Lebensjahres, die grundsätzliche persönliche Eignung für die Ausübung der Freizeitbetreuung, die für die Ausübung der Freizeitbetreuung erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie die erforderliche Sprech- und Stimmleistung, individuelle Anrechnung bereits erworbener Kompetenzen ist möglich Aufnahmeverfahren (analog zu den Studien) mit Informations- und Orientierungsworkshops sowie individuellen Eignungs- und Beratungsgesprächen Entscheidung über Zulassung durch Rektorat mittels Bescheid (analog zu jetziger Regelung) Inhaltlich setzt sich der Hochschullehrgang aus verschiedenen Theorie- und Praxisblöcken auf hochschulischem Niveau zusammen wie z.b. Schulrecht, Lernen und Fördern, Lernbegleitung, soziales Lernen, Pädagogik (allgemeine o- der interkulturelle Pädagogik, inklusive Pädagogik ), freizeitpädagogische Schwerpunkte, Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation, Musik, Kreativität und Bewegung Die Ausbildung umfasst darüber hinaus einen praktischen Ausbildungsteil, der an Praxisschulen zu absolvieren ist. Abschluss Befähigungsnachweis für die Tätigkeit Freizeitpädagogin/Freizeitpädagoge im Bereich der schulischen Tagesbetreuung
2 Ausbau Ganztägiger Schulformen Informationen für außerschulische Organisationen
3 Mit der schulischen Tagesbetreuung leisten wir einen wichtigen Beitrag für mehr Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit und erleichtern Eltern mit schulpflichtigen Kindern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben dem quantitativen Ausbau ist uns die qualitative Verbesserung der Tagesbetreuung mit einem umfassenden Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich auf den gesamten Tagesablauf bezieht, wichtig. Schulische Tagesbetreuung ist Teil eines pädagogischen Gesamtkonzeptes des jeweiligen Schulstandortes, das alle an der Schule Tätigen mittragen und im Sinne einer lernenden Organisation weiterentwickeln. Bildung, Erziehung und Betreuung müssen ein ganzheitliches Angebot in der Schule darstellen und neue Lernformen ebenso wie außerschulische Kooperationspartner einbeziehen. Als zusätzliche Information liegen in allen Schulen die aktuellen Empfehlungen für gelungene schulische Tagesbetreuung auf. Sie beinhalten wertvolle Ratschläge, wie die Qualität in der schulischen Tagesbetreuung gesichert bzw. verbessert werden kann. Die Empfehlungen beruhen in erster Linie auf Erfahrungen von Praktikerinnen und Praktikern, einer vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in Auftrag gegebenen Studie und Auswertungen von Forschungen aus dem deutschsprachigen Raum. Die vorliegende Broschüre ist eine wesentliche Information für Sie als VertreterIn einer außerschulischen Organisation. Sie informiert über die neu eingeführte Berufsausbildung ErzieherIn in der Freizeit der schulischen Tagesbetreuung, die im öffentlich-rechtlichen Bereich der Pädagogischen Hochschulen angeboten werden wird. Mehr zum Thema finden Sie unter Ich freue mich sehr, wenn viele außerschulische Organisationen dieses attraktive Angebot annehmen, das eine wertvolle Ergänzung zum Bildungsangebot an der Schule darstellt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Claudia Schmied Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur KONTAKT Stabsstelle für Ganztägige Schulformen BMUKK Sektion I Mag. Andreas Schatzl andreas.schatzl@bmukk.gv.at
4 Einleitung Bund und Länder haben sich das gemeinsame Ziel gesetzt, das Angebot an schulischer Tagesbetreuung bis 2015 auf insgesamt Plätze auszuweiten. Um den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen abzudecken, erhalten die Länder Finanzmittel, die sie für die Anschaffung bzw. Erneuerung der dafür nötigen Infrastruktur sowie für den Einsatz des Betreuungspersonals für den Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung bis 16:00 Uhr verwenden können. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen wie Sportvereinen, Musikschulen oder anderen Kultureinrichtungen in der schulischen Tagesbetreuung und die Nutzung des regionalen Angebotes stellen eine wertvolle Unterstützung und Ergänzung des ganztägigen Schulangebotes dar. Um die Qualität des Freizeitangebots weiter zu steigern, können auch Freizeitpädagoginnen und -pädagogen zum Einsatz kommen. Die Aus- und Weiterbildung zur Freizeitpädagogin/zum Freizeitpädagogen wurden mit einem gesetzlichen Maßnahmenpaket sowohl schul- als auch hochschulrechtlich verankert. Die Ausbildung zum Erzieher für den Freizeitbereich an ganztägigen Schulformen umfasst einen zweisemestrigen berufsbegleitenden Lehrgang (60 ECTS) an den Pädagogischen Hochschulen, wobei auf die Vorbildung der Interessierten im Sinne einer individuellen Anrechnung Rücksicht genommen wird. Dies betrifft auch bereits bestehendes Freizeitpersonal. MitarbeiterInnen außerschulischer Organisationen können sich mit der Ausbildung zum Freizeitpädagogen/ zur Freizeitpädagogin für den Einsatz und die Tätigkeit im Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung an der Pädagogischen Hochschule qualifizieren. Der Bund übernimmt die Kosten für die Ausbildung, weder die Studierenden noch die Trägerorganisationen müssen Beiträge bezahlen. Der akademische Freizeitpädagoge /die akademische Freizeitpädagogin Mit der Änderung des Hochschulgesetzes ist das neue Berufsbild akademischer Freizeitpädagoge / akademische Freizeitpädagogin geschaffen worden. Die Ausbildung wird von den Pädagogischen Hochschulen angeboten. Bei den Zulassungsvoraussetzungen werden berufliche und außerberufliche Vorbildung berücksichtigt. Wie in jedem pädagogischen Berufsfeld ist auch hier der Nachweis der entsprechenden Eignung erforderlich. Das Berufsfeld akademischer Freizeitpädagoge ist für alle Schularten, die Tagesbetreuung gesetzlich anbieten können, offen. Ziel der Ausbildung ist es, möglichst viele Menschen zu gewinnen, die gerne mit Kindern arbeiten und sie zu einem sinnvollen Freizeitverhalten anleiten wollen. An den Schulen gibt es eine klare Aufgabenverteilung: Während sich die LehrerInnen auf ihre Kernaufgabe Lehren, Lernen und Üben konzentrieren, übernehmen die FreizeitpädagogInnen die Freizeitgestaltung der schulischen Tagesbetreuung. Sinnvolle und gemeinschaftliche Aktivitäten im Rahmen der Freizeit helfen Freundschaften zu fördern und führen erfahrungsgemäß zu besseren schulischen Erfolgen sowie einer stärkeren Entwicklung der sozialen Kompetenzen, wie z.b. Teamfähigkeit oder Konfliktlösung.
5 Freizeitpädagoge/Freizeitpädagogin auf einen Blick Ist dieses Berufsbild als Vollzeitbeschäftigung konzipiert? FreizeitpädagogInnen werden in der verschränkten Ganztagsschule voll ausgelastet sein. Dies ist auch bei zusätzlichem Einsatz nach 16:00 Uhr und in schulfreien Zeiten (z.b. Sommerferien) gegeben. Wo und für wie viele Personen wird diese Ausbildung angeboten? Die Ausbildung erfolgt an den Pädagogischen Hochschulen. Diese bieten die entsprechenden Lehrgänge in Abstimmung mit den Ländern bedarfsgerecht an. Wer fällt in die Zielgruppe für diese Ausbildung? Mit der Schaffung des neuen Berufsbildes soll der Bereich der Freizeit auch qualitativ eine Aufwertung erfahren. So sollen den Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Arten einer sinnvollen Freizeitgestaltung (sportlich, musikalisch, künstlerisch, naturwissenschaftlich-technisch, usw.) nähergebracht werden. Die Schulen haben die Möglichkeit, in diesem Bereich Schwerpunkte zu setzen. Die Ausbildung bietet sich für SportlerInnen, TrainerInnen, Lehrwarte, MusikschullehrerInnen, MusikerInnen, KünstlerInnen, Freizeit betreuerinnen, Studierende und sonstige Interessierte an. Die bereits erworbenen Kompetenzen werden individuell angerechnet. Gibt es Zugangsvoraussetzungen? Voraussetzungen zur Zulassung zu einem Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik sind: Vollendung des 18. Lebensjahres, grundsätzliche persönliche Eignung für die Ausübung der Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulformen, Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie die erforderliche Sprech- und Stimmleistung. In den mindestens eintägigen Informations- und Orientierungsworkshops sollen Interessierte die Möglichkeit haben, den Beruf des Freizeitpädagogen/der Freizeitpädagogin genauer kennenzulernen und die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern zu erkunden. Jedenfalls ist mit jeder Aufnahmewerberin und mit jedem Aufnahmewerber ein Eignungs- und Beratungsgespräch zu führen. Die Entscheidung über die Zulassung trifft schließlich das Rektorat der Pädagogischen Hochschule. Sind die Lehrgänge kostenpflichtig? Nein. Diese Lehrgänge werden im öffentlich-rechtlichen Bereich der Pädagogischen Hochschulen angeboten und vom Bund finanziert. Wie werden FreizeitpädagogInnen entlohnt? Für die an Bundesschulen tätigen FreizeitpädagogInnen erfolgt die Entlohnung im bereits bestehenden Gehaltsschema für ErzieherInnen. Für die an Pflichtschulen tätigen FreizeitpädagogInnen liegt die Zuständigkeit für deren Verwendung und für die Besoldung beim gesetzlichen Schulerhalter bzw. bei einer vom Schulerhalter beauftragten Einrichtung. Wer ist der Dienstgeber? Der jeweilige gesetzliche Schulerhalter bzw. eine vom Schulerhalter beauftragte Einrichtung. HERAUSGEBER, VERLEGER Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 1014 Wien Druck: Druckzentrum des BMUKK Wien, Oktober 2011
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