Sicherheit auf der Wiesn
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- Bernt Solberg
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1 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Pressegespräch am Dienstag, 15. September 2015 Sicherheit auf der Wiesn Die Sicherheitsmaßnahmen für das Münchner Oktoberfest werden bereits seit 1995 jährlich überprüft und im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltung zwischen den beteiligten Behörden, der Polizei und dem Veranstalter abgestimmt. Neben festen Bestandteilen ergeben sich jährlich Änderungen. 1. Neues für die Wiesn Änderung der Oktoberfestverordnung Mehr Sicherheit bei den Bewachungsunternehmen In der Vergangenheit wurde festgestellt, dass immer wieder teilweise nicht überprüfte oder gar abgelehnte Bewachungsmitarbeiter auf dem Oktoberfest im Einsatz waren. Eine Überprüfung während der Wiesn war für das Kreisverwaltungsreferat und für die Polizei jedoch nur sehr schwer möglich. Um diese Situation deutlich zu verbessern, und um sicherzustellen, dass auf dem Oktoberfest nur noch vom Kreisverwaltungsreferat überprüfte und für zuverlässig befundene Bewachungsmitarbeiter eingesetzt werden, wurde im Juli 2014 die Oktoberfestverordnung geändert. Diese Änderungen haben sich bewährt. Um das Verfahren weiter zu optimieren wurde im Mai 2015 die Oktoberfestverordnung erneut überarbeitet. 1
2 Mit dieser Novellierung wurde das Online-Portal für alle Bewachungsunternehmen eingeführt: Die Bewachungsunternehmen sind nun verpflichtet, ihre vorgesehenen Mitarbeiter bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Oktoberfestes beim Kreisverwaltungsreferat über das von der Stadt München bereitgestellte Online- Portal zu melden. Nach positiver Zuverlässigkeitsprüfung wird durch das KVR ein einheitlicher Ausweis ausgestellt. Es dürfen nur Mitarbeiter auf dem Oktoberfest eingesetzt werden, denen durch das KVR ein Ausweis ausgestellt wurde. Diesen Ausweis hat jeder Bewachungsmitarbeiter sichtbar auf dem äußersten Kleidungsstück mit folgendem Mindestinhalt zu tragen: ein aktuelles Lichtbild, den Vor- und Zunamen, wobei dieser aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes auf der Rückseite des Ausweises angebracht wird, den Namen des Bewachungsunternehmens, die Ordnernummer. Verstöße gegen die Regelungen können mit einem Bußgeld sanktioniert werden Einlass in Festzelte In den vergangenen Jahren wurden regelmäßig Fälle bei der Polizei aktenkundig, bei denen gegen Bezahlung von Entgelt Personen von Bewachungsmitarbeitern in bereits wegen Überfüllung geschlossene Festzelte eingelassen worden sind. Durch eine entsprechende Änderung der Oktoberfestverordnung können derlei Verstöße gegen die Regelungen nunmehr mit einem Bußgeld geahndet werden. 1.2 Neubau des Schützenfestzeltes Die Straße zwischen Winzerer Fähndl und Schützenfestzelt erwies sich in der Vergangenheit gerade an den Samstagen und am Tag der Deutschen Einheit als kritische Engstelle. Nachdem weder eine bessere Abstimmung des Reservierungswechsels der beiden Großzelte noch zusätzliche Ordnungsdienstkräfte eine 2
3 dauerhafte Entlastung brachten, musste ein Neubau des Schützenfestzeltes erfolgen. Durch den Neubau wird eine durchgehende Verbreiterung der Straße um zwei Meter erreicht. Eine wesentliche Verbesserung ergibt sich auch auf der Hangseite des Zeltes (in Richtung Bavaria). Die Zufahrt zum Servicezentrum Theresienwiese konnte von 4,5 auf sechs Meter ausgebaut werden. Dies ermöglicht einen deutlich schnelleren Abtransport von Erkrankten und Verletzten, die nach einer Erstversorgung in der Sanitätsdienststation in ein Krankenhaus transportiert werden müssen. Es handelt sich hier um bis zu 15 Transporte pro Stunde. Die nun mögliche Bereitstellung von Rettungsfahrzeugen auf der ausgebauten Zufahrt ermöglicht eine zügigere Verlegung von Patientinnen und Patienten. Obwohl das Schützenfestzelt sowohl in Richtung Winzerer Fähndl als auch in Richtung Hangkante zurück gebaut wurde, konnte dennoch die Nutzung der Schießhalle durch eine zweigeschossige Bauweise erhalten werden. Eine umlaufende Galerie im Zelt ermöglicht nun sogar, dass Besucherplätze mehr angeboten werden können KATWARN für das Oktoberfest Bei Störfällen und Gefahren ist eine rasche und gesicherte Informationsweitergabe an die Gastronomiebetriebe und die großen Fahrgeschäfte wesentlich, um ein richtiges und abgestimmtes Handeln aller Verantwortlichen auf dem Festgelände gewährleisten zu können. Dies wird durch ein eigenes Telefonnetz des Kreisverwaltungsreferates (Sonderfernsprechnetz) sichergestellt. Bisher war es jedoch nicht möglich, Informationen und Warnungen bei Gefährdungslagen direkt an die Besucher weiter zu geben. Durch eine Erweiterung des seit einem Jahr in der Landeshauptstadt München eingeführten Warn- und Informationssystem KATWARN kann nun diese Lücke geschlossen werden: Über die kostenlos erhältliche KATWARN-App erfolgt nunmehr nicht nur eine gezielte Warnung in einem registrierten Bereich (über Postleitzahlenangabe) oder am derzeitigen Aufenthaltsort (über der Schutzengelfunktion ), sondern es erfolgt bei einer entsprechenden Einstellung auch eine konkrete Information über sicherheitsrelevante Ereignisse auf dem Oktoberfest und den wesentlichen öffentlichen Verkehrsmitteln zum Oktoberfest. Dies ist unabhängig davon, wo 3
4 sich der Nutzer aktuell örtlich befindet. Einsatzbeispiele von KATWARN- Oktoberfest reichen von technischen Störungen auf der Wiesn über Hinweise zu hohem Besucherandrang oder zu Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr. Die Meldungen sind stets mit einer Handlungsempfehlung für die Besucher verbunden: Beispiel 1: Meldung: U-Bahn-Bahnhof Theresienwiese ist überfüllt. Handlungsempfehlung: Bitte weichen Sie auf die S-Bahn-Haltestelle Hackerbrücke oder die U3/U6 Haltestelle Goetheplatz aus. Beispiel 2: Meldung: Unwetterwarnung Handlungsempfehlung: Bitte suchen Sie ein Festzelt auf oder verlassen Sie das Festgelände um anderweitig Schutz aufsuchen zu können. 2. Bekanntes und Bewährtes 2.1. Verkehrskonzept Sperrringe Seitens der Stadt München wird wieder ein Mittlerer und ein Äußerer Sperrring rund um das Festgelände eingerichtet. Der Umfang der Sperrringe kann dem beigefügten Flyer entnommen werden. Die Broschüre ist auch unter abrufbar Parkregelungen Die generellen Regelungen in den Parklizenzgebieten rund um die Theresienwiese bleiben auch während des Oktoberfestes bestehen. Allerdings kommt es durch das Sicherheitskonzept zum Wegfall sämtlicher Stellplätze in den Straßen Bavariaring und Theresienhöhe. Um das vorübergehende Fehlen dieser Stellplätze aufzufangen, werden rund um die Theresienwiese alle Stellplätze innerhalb des Äußeren Sperrings ausschließlich für Anwohner mit Parklizenz reserviert. Diese Parkregelung Bewohnerparken gilt innerhalb des gesamten Äußeren Sperrrings an jedem Tag (also auch sonntags und am Feiertag 3. Oktober) in der 4
5 Zeit von 9 bis 23 Uhr. Um in diesem Bereich parken zu können, ist eine gültige Bewohnerparklizenz des jeweiligen Parklizenzgebiets nötig Taxistandplätze Folgende fünf Taxistandplätze (siehe Flyer) stehen zur Verfügung: 1. Schwanthalerstraße Südseite 2. Schwanthalerstraße Nordseite: Der Standplatz ist während dem Einzug der Wiesnwirte am 19. September nicht anfahrbar. 3. Kaiser-Ludwig-Platz Westseite: Der Standplatz kann während dem Trachten- und Schützenzug am 20. September zwischen 9 und zirka 13 Uhr nicht angefahren werden. 4. Herzog-Heinrich-Straße Westseite: Der Standplatz kann während dem Trachtenund Schützenzug am 20. September von 9 Uhr bis zirka 13 Uhr nicht angefahren werden. 5. Hans-Fischer-Straße Nordseite: Der Stellplatz steht während des Oktoberfestes täglich ab 19 bis 5 Uhr zur Verfügung Rikschas Das Aufstellen von Rikschas rund um die Wiesn ist durch eine Allgemeinverfügung geregelt. Rikschas dürfen demnach in der Zeit vom 19. September bis 4. Oktober 2015 nur an den sieben gesondert ausgewiesenen Standorten (siehe Plan) aufgestellt werden: 1. Bavariaring im Einmündungsbereich der Schwanthalerstraße 2. Martin-Greif-Straße 3. Sankt-Pauls-Platz 4. Pettenkoferstraße 5. Schubertstraße 6. Kobellstraße 7. Schwanthalerstraße Nordseite zwischen Martin-Greif-Straße und Theresienhöhe 5
6 Anfahrt von Reisebussen Rund um das Festgelände gibt es keine Parkmöglichkeit für Reisebusse. Das Einund Aussteigen von Fahrgästen ist nur auf den jeweiligen ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Diese befinden sich in der Hansastraße, der Tübinger Straße und in der Zenettistraße Viehhof. Die Belegungssituation der Parkplätze wird über den Verkehrsfunk bekannt gegeben. Als Alternative stehen Stellflächen in Fröttmaning und in der Messestadt Riem zur Verfügung Fußwegbeschilderung Um die öffentlichen Verkehrsmittel - insbesondere die U-Bahn-Haltestelle Theresienwiese - zu entlasten, ist eine Fußwegroute vom Hauptbahnhof zur Festwiese ausgeschildert. Die Route zum Oktoberfest führt vom Hauptbahnhof über die Bayerstraße in Richtung Westen entlang bis zur Hermann-Lingg-Straße und weiter über den St.-Pauls-Platz und den Bavariaring direkt zum Haupteingang des Oktoberfestes. Die Route zurück vom Festgelände zum Hauptbahnhof führt in genau entgegengesetzter Richtung. Die Beschilderung: 2.2. Sicherheitskonzept des Veranstalters Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit - insbesondere auch auf dem Festgelände selbst - wird ein formales Sicherheitskonzept durch den Veranstalter (Referat für Arbeit und Wirtschaft) erstellt, welches mit den Sicherheitsbehörden (Veranstaltungsund Versammlungsbüro des KVR, Branddirektion des KVR und Polizeipräsidium München) abgestimmt ist. Inhalte sind insbesondere präventive Maßnahmen des Veranstalters zur Vorbeugung von Gefahrensituationen und eine abgestimmte Reaktion auf Gefährdungen Sicherheitsstruktur des Ordnungsdienstes des Veranstalters Zusätzlich zu den einzelnen Ordnerkonzepten der jeweiligen Festzelte gibt es die Funktion eines sogenannten Ordnungsdienstleiters, der präventiv für die 6
7 Sicherheit auf dem gesamten Festgelände zuständig ist. Dieser ist - außerhalb des Hausrechtsbereiches der jeweiligen Zelte - allen anderen Ordnungsdiensten gegenüber weisungsbefugt. Zu seinen Aufgaben gehören: die Erstellung eines Ordnerkonzeptes für das Festgelände die Abwehr von Gefahrensituationen die Teilnahme an den täglichen Lagebesprechungen eine Informationspflicht an den Veranstalter und an die Sicherheitsbehörden Durch den Ordnungsdienstleiter gibt es einen Verantwortlichen, der durch frühzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und rechtzeitiges Treffen geeigneter, vordefinierter Maßnahmen tätig wird, bevor die Situation das Einschreiten der Sicherheitsbehörden, der Polizei oder der Feuerwehr notwendig macht Krisenmanagement und Krisenstab Für den Krisenfall wurde im Sicherheitskonzept ein detailliertes Kommunikationsund Handlungskonzept entwickelt, in welchem unterschiedliche Notfallstufen und die jeweils dazugehörigen Stabsstrukturen definiert sind, um situationsangepasst zu handeln. Es werden zahlreiche Szenarien wie z.b. ein drohendes Unwetter, Störungen der U- bzw. S-Bahn, Überfüllung der Festzelte bzw. des Festgeländes bis hin zur Terrorwarnung abgedeckt Notrufmelder Bei jeder Großveranstaltung muss mit einer Überlastung des Mobilfunknetzes gerechnet werden. Aus diesem Grund werden zusätzliche Mobilfunkstationen durch die Netzbetreiber errichtet und die Branddirektion installiert 28 Notrufmelder auf dem Festgelände, die auch unabhängig von der Mobilfunkversorgung die erwarteten zirka Notrufe ermöglichen Zusätzliche Rettungsfahrzeuge Um den Betreuungsbedarf von etwa 6,5 Millionen anwesenden Wiesn-Besuchern während des gesamten Veranstaltungszeitraumes abdecken zu können, werden vom Rettungszweckverband München die rettungsdienstlichen Vorhaltungen anlässlich des Oktoberfestes an Hand der Erfahrungen der Vorjahre um bis zu drei Notarzteinsatzfahrzeuge, 14 Rettungsfahrzeuge und fünf Krankentransportwagen 7
8 erhöht. Dies erfolgt zusätzlich zu der Vorhaltung durch das BRK für die Versorgung von Kleinverletzungen im Rahmen des Sanitätsdienstes Betretungsverbote Wie bereits in den vergangenen Jahren hat das Kreisverwaltungsreferat im Vorfeld Betretungsverbote gegen Personen erlassen, die auf dem Oktoberfest 2014 durch gefährliche Körperverletzung oder Diebstahlsdelikte auffällig wurden. Derzeit wurde 15 gewaltbereiten Personen und 9 notorischen Taschendieben für die gesamte Dauer des Oktoberfestes untersagt, das Festgelände zu betreten. Zusätzlich wurden 4 Ermahnungen wegen geringfügiger Delikte erteilt. Weitere Betretungsverbote werden gegen Personen verhängt, die während des laufenden Oktoberfestes durch Gewalttaten oder Diebstahlsdelikte auffällig werden. Das KVR und die Polizei haben in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen mit diesen präventiven Maßnahmen gemacht, um Straftaten auf dem Festgelände zu verhindern und den friedlichen Charakter des Oktoberfestes zu gewährleisten. 3. Zentrale vor Ort Folgende Dienststellen des KVRs sind während der Wiesn im sogenannten Behördenhof vertreten: Das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro...mit insgesamt 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Lebensmittelüberwachung...mit 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Fundbüro...mit insgesamt 25 Kolleginnen und Kollegen. Die Wiesn-Feuerwache...mit zeitgleich bis zu 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unabhängig hiervon sind die Integrierte Leitstelle und die angrenzenden Feuerwachen personell verstärkt und zusätzliche Notarzteinsatzfahrzeuge (je nach Veranstaltungszeit 1 bis 3) im Dienst. Fahrzeugverlegungen innerhalb des Stadtgebietes und Rufbereitschaften ergänzen diese zusätzlichen Vorhaltungen. 8
9 4. Kontrollen durch das KVR Neben den allgemeinen Kontrollen (Überfüllung der Zelte, Freihaltung der Rettungswege, Lieferverkehr, Security, Ordner, Waffenrecht) finden insbesondere auch umfangreiche Kontrollen im Bereich des Verbraucherschutzes statt: 4.1. Lebensmittelüberwachung Lebensmittelstände sowie Festzelte werden während der gesamten Dauer des Oktoberfestes durch sieben Lebensmittelkontrolleure täglich überwacht (einschließlich Oide Wiesn ). Kontrolliert werden dabei vor allem die Betriebshygiene, die Produkthygiene, die Personalhygiene, die Dokumentation des betrieblichen Eigenkontrollsystems, die Kennzeichnung, die Anlieferung der Lebensmittel und die Lebensmittelsicherheit. Die Betreiber von Festzelten und Ständen werden zudem bereits im Vorfeld bei der Planung der Küchen- und Standbereiche, bei der Erstellung von Konzepten sowie bei der Abklärung von fachlichen Fragen beraten. Kurz vor Wiesnbeginn prüfen die Kontrolleure, ob die lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen in allen Festzelten und bei allen Ständen erfüllt sind. Erst nach dieser Abnahme darf die Aufnahme des Betriebes erfolgen. Durch die intensive Präsenz der Lebensmittelkontrolleure auf der Wiesn sind die Betreiber der Stände und Festzelte in besonderem Maße auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften bedacht, so dass gravierende Beanstandungen in der Regel nicht auftreten Einschankkontrollen Zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Schankmaßes führen Mitarbeiter des KVR täglich stichprobenartig Einschankkontrollen in allen Festzelten durch. Die Kontrollen werden mittels eines geeichten Messstabes direkt an den Schenken durchgeführt. Ab dem Zeitpunkt des Einschenkens bis zum Messvorgang müssen mindestens vier Minuten vergangen sein. Anschließend wird die etwaige Fehlmenge zwischen Eichstrich und Bier gemessen. Bei der Einleitung von Maßnahmen wird eine Messtoleranz von 15 Millimetern unter dem Eichstrich berücksichtigt. Die Überprüfungen der letzten Jahre zeigt, dass bei der Schankmoral noch Luft nach oben ist. Das KVR appelliert daher an alle Wiesn-Wirte, darauf einzuwirken, dass 9
10 ihre Gäste auch eine volle Maß erhalten. Da die Festwirte für das volle Schankmaß verantwortlich sind, werden diese bei Verstößen auch neben den Schankkellnern in die Pflicht genommen. 5. Wurstprüfung auf der Wiesn Am Montag, 21. September, 11 Uhr, findet im Armbrustschützenfestzelt die alljährliche Sitzung der Oktoberfest-Wurstprüfungskommission statt. Geprüft werden Schweinswürstl, welche als Proben von der Wiesn (Wurstbratereien und Festzelte) entnommen wurden. Alle Medienvertreter sind hierzu herzlich eingeladen. 10
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