Neues im Schweizer Versicherungsaufsichtsrecht aus der Perspektive der Aufsicht (VAG/AVO/FINMA)

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1 HAVE: Aktuelle Entwicklungen im schweizerischen Versicherungsaufsichtsrecht Neues im Schweizer Versicherungsaufsichtsrecht aus der Perspektive der Aufsicht (VAG/AVO/FINMA) Herbert Lüthy Direktor Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) Luzern, 22. November

2 Inhalt I Das neue VAG II Risikobasierte Aufsicht III Konsumentenschutz IV Umsetzung/Einführung des neuen Rechts V FINMA 2

3 VAG: Ausgangslage, Hintergrund Wirtschaftsboom, Hohe Gewinne Deregulierung: Aufhebung der präventiven Produktekontrolle, Verlagerung auf Solvenzaufsicht Aktiencrash Häufung von Katastrophen (Unwetter, WTC.) Zinsen tief Finanzielle Verluste Reputationsverlust Vertrauensverlust Solvenzaufsicht dringend, Präventive Produktekontrolle teilweise beibehalten 3

4 VAG: Hauptziele - Solvenzschutz ( Solvency II erst 2003 in E-VAG) - Missbrauchsschutz - Schutz Finanzmarkt und dessen Reputation 4

5 Wichtigste Neuerungen VAG SST Präventive Produktekontrolle (nur noch) in beruflicher Vorsorge und Krankenzusatzversicherung Transparenz und Legal Quote (bereits seit ) Vermittler Gruppen- und Konglomeratsaufsicht Corporate Governance, Risiko Management Verantwortlicher Aktuar Rückversicherer: Solvenzbestimmungen Erhebliche Verschärfungen der Sanktionen AVO: je 1 einziger Erlass auf Stufe BR und BPV 5

6 Internationale Einbettung Gruppen- und Konglomeratsaufsicht Risikobasierte Aufsicht, speziell SST Kompatibel zu Grundsätzen Solvency II Kompatibel zu Grundsätzen IAIS und IAA Bundesrat hat Modellvereinbarung genehmigt Abschluss von MoU s mit andern Aufsichtsbehörden direkt möglich Besprechungen mit Aufsichtsbehörden (insbes. EU, CEIOPS) im Gange 6

7 Inhalt I Das neue VAG II Risikobasierte Aufsicht III Konsumentenschutz IV Umsetzung/Einführung des neuen Rechts V FINMA 7

8 Situation in Europa EU: CH: Allgemeine Grundsätze zu Solvency II Noch keine Umsetzung Konkret: 2008, eher 2010 oder später BPV entwickelt mit Unterstützung der Versicherungsgesellschaften, SAV, SVV sowie Wissenschaft konkrete Umsetzung: SST (Swiss Solvency Test) Fieldtest 2004 (10 Gesellschaften) Fieldtest 2005 (45 Gesellschaften) (umfasst ca. 90 % Marktanteil) Entsprechende Vorschriften in der AVO 8

9 Warum nicht auf Solvency II warten? SST schafft ein entscheidend besseres Verständnis für Kapitalunterlegung, und zwar für die Aufsicht wie für die Gesellschaften selbst ermöglicht Steuerung SST ermöglicht Frühwarnsystem Vertiefte Kenntnis der eigenen Risikostruktur Konkurrenzvorteil gegenüber Gesellschaften, welche nicht über dieses Wissen verfügen. Hilft im Kontext der Gleichwertigkeit mit andern Aufsichtsbehörden 9

10 Resultate des Feldtests: Bewertung Der1.4Übergang von einer Statutarischen 1.4 zu einer Marktnahen Bewertung kann signifikante stille Reserven frei machen als risikotragendes Kapital Statut. 1.2 Aktiven (=100%) Statut. Passiven (=100%) 1.2 Schaden Leben % Aktiven: Marktnah bewertet Passiven: discounted best estimate + Mindestbetrag 10

11 Resultate des Feldtests: Solvenz Massgrössen Das Statutarische Solvenz Mass ist nur ein schwacher Indikator für das SST (=ökonomische) Solvenz Mass X-Axe: Solvency 1 Ratio Y-Axe: SST Solvency Ratio Korrelationsmass: ca. 0.1 (nach 30 ausgewerteten Gesellschaften) 11

12 Aufsicht über Risikomanagement Corporate Governance Aufsicht Risk Mgmt. (Prozess) Einzelne Bereiche/Prozesse /Kategorien in der VU einschliesslich operationelle Risiken Beispiele: - Rückstellungsprozesse - IT-Prozesse - evtl. weitere Überprüfung, im wesentlichen Selbstassessment, evtl. Richt- Linien, evtl. Einschreiten Aber: Prinzipienbasiert Verantwortung ist bei VU 12

13 Inhalt I Das neue VAG II Risikobasierte Aufsicht III Konsumentenschutz IV Umsetzung/Einführung des neuen Rechts V FINMA 13

14 Transparenzvorschriften BVG Drei Schwerpunkte: Eigener Sicherungsfonds für das Geschäft der beruflichen Vorsorge Getrennte jährliche Betriebsrechnung für die berufliche Vorsorge und das restliche Geschäft Mindestausschüttungsquote für Überschüsse in der beruflichen Vorsorge ( Legal Quote ) 14

15 Versicherungsvermittler/-innen (AVO) - Abgrenzung gebunden/ungebunden - Fachliche Qualifikation: Prüfung/Reglement - Persönliche Qualifikation: Formelles - Öffentlichkeit des Registers - Doppeleintrag möglich, aber nicht pro Zweig - Übergangsregeln - Kosten des Registereintrags: - Juristische Personen: CHF Natürliche Personen: CHF Wird später dem effektiven Aufwand angepasst - Kosten übrige Vermittleraufsicht: Gemäss Aufwand, getrennt für gebundene und ungegebundene Vermittler 15

16 Definition des Missbrauchs Warum? - Rechtssicherheit; kodifiziert geltende Praxis - Forderung aus parlamentarischer Beratung Grundsätze der Definition: Referat K. Schneiter 16

17 Inhalt I Das neue VAG II Risikobasierte Aufsicht III Konsumentenschutz IV Umsetzung/Einführung des neuen Rechts V FINMA 17

18 Allgemeines zur Umsetzung - Inkraftsetzung per (BRB vom ) - Viele Übergangsfristen, Einzelbestimmungen (Art. 216 AVO, umfasst 15 Absätze, Absatz 4 umfasst weitere 8 Absätze) - Strenger bei Grundsätzen, flexibel bei Übergangsfristen - Flexibilität in der Anwendung (Beispiel: verantwortlicher Aktuar) - Jahr 2006: Richtlinien, Merkblätter 18

19 Beispiele für Übergangsfristen - Art. 3, 3a VVG: 1 Jahr (aufgeschobenes Inkrafttreten) - Art. 45 VAG: sofort - Mindestkapital: kann, auf Antrag, bis 3 Jahre - SST - kleine und mittlere VU: 2 Jahre für Aufbau, im 3. Jahr erstmals Rechnung - grosse VU: sofortige Rechnung im Rahmen eines Feldtests, für Niederlassungen Approximationen möglich; ab 3. Jahr exakte Rechnung - Kapitalaufbau/Risikoabbau: 5 Jahre (d.h ) - Revisionsstellen: 2 Jahre - Vermittler: Innert 6 Monaten Antrag, dann Tätigkeit erlaubt bis Genehmigung BPV 19

20 Grundsätze/Ausblick Neues Recht bringt Zusatzaufgaben, aber auch Zusatznutzen Ziel war/ist: Zusatznutzen > Zusatzaufgaben z.b. SST: kleine VU ~40, später 20 Mann-Tage grosse VU ~im Rahmen interner Modelle ohnehin notwendig Ziel: Schlanke, aber effiziente Aufsicht (z.b. ist SST wesentlich schlanker als entspr. EU-Diskussionen) Abklärung von Abbaumöglichkeiten formeller Anforderungen Arbeitsgruppe BPV/Versicherer geplant 20

21 Inhalt I Das neue VAG II Risikobasierte Aufsicht III Konsumentenschutz IV Umsetzung/Einführung des neuen Rechts V FINMA 21

22 Zeitplan FINMA FINMAG: Rahmengesetz (Spez.: Organisation, Sanktionen) Januar 2006 Verabschiedung Botschaft und Gesetzesentwurf durch Bundesrat Frühjahr 2006 Beginn parlamentarische Beratung Noch 2006 (?) Abschluss parlamentarische Beratung Inkraftsetzung (falls alles klappt) 22

23 Herausforderung FINMA (1/2) Organisationsstruktur Sicherstellung einer effizienten Struktur, die schnell und kompetent auf die Anforderungen eines international hoch kompetitiven Finanzmarktes reagieren kann. Unabhängigkeit Sicherstellung, dass FINMA neben der fachlichen Autonomie auch über weitgehende administrative und finanzielle Unabhängigkeit verfügt. Genügendes Gewicht der Versicherungsaufsicht Sicherstellung, dass in den neuen FINMA-Gremien die Interessen und Kompetenzen der Versicherungsaufsicht sowohl personell wie inhaltlich gewahrt sind. 23

24 Herausforderungen FINMA (2/2) Möglichkeit der Direktaufsicht Sicherstellung, dass neben dem vor allem von der EBK verwendeten dualistischen Prinzip auch der Direktaufsicht genügend Gewicht zukommt Ausschöpfen der Synergien ohne Abbau Die Synergien bestehen im wesentlichen in den Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung, weniger im Personalabbau 24

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