Thesenpapier MEGATREND FINANZPLATZ. Versicherungswesen Mai 2015

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1 Thesenpapier MEGATREND FINANZPLATZ Versicherungswesen Mai 2015

2 Revision der Aufsichtsverordnung im Versicherungswesen: das Wichtigste in Kürze Die aktuellen Regeln in der Versicherungsaufsicht gehen auf das Jahr 2005 zurück. Seither sind weltweit zahlreiche neue Regulierungen hinzugekommen, weshalb die Schweiz ihr Regelwerk an die internationalen Normen anpassen muss. Ein zentraler Punkt der Revision ist die Angleichung der Normen an die Solvabilität-II-Richtlinien (Solvency II) der EU, die 2016 in Kraft treten. Ein Ziel ist es, die Chancengleichheit für Schweizer Assekuranzen gegenüber ihren europäischen Konkurrenten zu wahren. Die neuen Regelungen sollen in der Schweiz am 1. Juli 2015 eingeführt werden. Die Schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA wird Einführungszeitpunkte gewisser Teilaspekte festlegen. Die wichtigsten Veränderungen betreffen nachfolgende Punkte: Veränderungen im Bereich der Unternehmensführung (Corporate Governance) Aktuelle Regeln Einführung Äquivalenz zu den Richtlinien der Solvabilität II der EU Die aktuellen Regeln in der Versicherungsaufsicht wurden im Jahr 2005 eingeführt. 1. Juli 2015: Die Angleichung der Normen an die Solvabilität-II-Richtlinien (Solvency II) der EU werden eingeführt. Für einzelne Regelungen wird die FINMA auch spätere Einführungszeitpunkte festlegen. Die Einführung von Standardmodellen im Schweizer Solvenztest (Swiss Solvency Test, SST)

3 Veränderungen im Bereich der Unternehmensführung (Corporate Governance) Veränderungen im Bereich der Unternehmensführung (Corporate Governance) Eine einschneidende Veränderung ergibt sich im Bereich der Unternehmensführung: Schon heute muss der Verwaltungsrat als Organ über genügend Know-how verfügen, um seine Tätigkeit auszuüben. Zukünftig braucht jedes einzelne Mitglied eines Verwaltungsrats Fachwissen in seinem Bereich. Weiter darf ein Verwaltungsrat keine operative Funktion mehr innehaben. Ü Diese Veränderung wird von der Industrie stark bekämpft. Die Gefahr besteht, dass zu wenige geeignete Verwaltungsräte für eine Versicherung gefunden werden können und deshalb immer dieselben Personen infrage kommen. Das kann zu einer Wissens- und Einflusskonzentration führen. Neu müssen zudem zwei verschiedene Funktionen geschaffen werden: für die interne Revision sowie für den verantwortlichen Aktuar. Das Gruppenrisikomanagement wird zukünftig für das gesamte Risikomanagement im Unternehmen verantwortlich sein. Auf Stufe der einzelnen Unternehmen tragen die jeweiligen Funktionen die Verantwortung. Die Trennung von Risikomanagement und Compliance für Gruppen sowie auch für Einzelunternehmen muss innerhalb von drei Jahren geregelt sein. Eine weitere Veränderung betrifft den Bereich Transaktionen, wie Übernahmen oder Zusammenschlüsse von Geschäfts-, Ankaufsoder Verkaufsteilen von Versicherungsgesellschaften. Während bisher die Aufsichtsbehörde informiert werden musste, nachdem eine Transaktion vereinbart wurde, muss dies neu bereits bei einer bestehenden Absicht geschehen. Dies ermöglicht es der FINMA, frühzeitig zu intervenieren, sollte dem Geschäft etwas im Weg stehen. EINSCHÄTZUNG Die Corporate-Governance-Richtlinien werden kontrovers diskutiert. Obwohl diese konsistent mit den globalen Entwicklungen im Versicherungssektor sind, ist die Anzahl erfahrener Versicherungsexperten in der Schweiz, die keine operationelle Position innehaben, begrenzt. In diesem Bereich wird die Entwicklung einer Aufsichtspraxis notwendig sein.

4 Äquivalenz zu den Richtlinien der Solvabilität II der EU Äquivalenz zu den Richtlinien der Solvabilität II der EU Damit eine Äquivalenz mit Solvency II erreicht werden kann, wird eine Selbstbeurteilung der Risikosituation und des Kapitalbedarfs (Own Risk and Solvency Assessment, ORSA) eingeführt. Dieser Prozess ist Teil des Risikomanagements einer Gesellschaft und wird in die Geschäftsplanung und -strategie eingebettet. Der jährliche ORSA-Report zuhanden der FINMA dokumentiert die Highlights dieses Prozesses und umfasst mindestens: das Risikoprofil der Gesellschaft inklusive aktueller und zukünftiger Risiken die Einschätzung des gesamten Kapitalbedarfs, unter Berücksichtigung der nicht bereits in SST betrachteten Risiken die Einhaltung der technischen Vorschriften sowie der Anforderungen an das gebundene Vermögen den Nachweis eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements Ü Das ORSA muss von der Geschäftsleitung getragen und verstanden werden. Sie muss ihre Entscheidungen unter Berücksichtigung der Solvenzzahlen fällen. Die Einführung des ORSA ist aufwendig, denn es bedingt möglicherweise neue Prozesse, eine Datenerfassung und unter Umständen einen Kulturwandel im Unternehmen, beispielsweise durch eine vertiefte Integration des Risikomanagements in Entscheidungsprozesse. Schweizer Versicherer, die in der EU aktiv sind, kennen das Konzept, da es Teil von Solvency II ist. Gefordert sind die übrigen Versicherer, seien es grosse inländische Anbieter oder auch kleinere Branchenversicherer. Verschiedene Gesellschaften konnten den ORSA-Prozess jedoch bereits zum eigenen Vorteil nutzen und Mehrwert daraus generieren. Das Liquiditätsmanagement wird angepasst. Dabei definiert die FINMA in einem Rundschreiben die genauen Details. Ü Die Einführung eines Liquiditätsmanagements beeinflusst ebenfalls die Prozesse im Unternehmen. Die grossen Versicherer verfügen bereits über die entsprechenden Grundlagen, und die Anforderungen werden auf die kleineren Gesellschaften erweitert. Neu wird neben dem Geschäfts-, Finanz- und Nachhaltigkeitsreport auch ein Solvenzbericht eingeführt. Dieser geht nicht nur an die Aufsichtsbehörde, sondern auch an die Öffentlichkeit. Der Report umfasst Informationen zu: Geschäftstätigkeit Geschäftserfolg Risikoprofil Methodologie Kapitalmanagement Solvenz Ü Die neue Bestimmung erfordert wiederum neue Prozesse, neue Software-Tools und wahrscheinlich auch zusätzliches Personal. Der Solvenzreport bedingt Mehraufwand. Er bietet aber auch den Vorteil, dass die Solvenzquote öffentlich wird, was die Versicherer als wichtiges Kommunikationsinstrument nutzen können. Weiter müssen die Funktionen Risikomanagement und Compliance geschaffen werden. Diese können zukünftig nicht mehr von derselben Stelle übernommen werden, sondern müssen getrennt und unabhängig agieren. Ü Kleinere Versicherer müssten neue Stellen schaffen, um die Verordnung erfüllen zu können, da die Stellen oft kombiniert sind. Dies dürfte die Kosten erhöhen. Bei der Umsetzung solcher Anforderungen gilt es, zu beachten, wie gewonnene Informationen und neu aufgesetzte Prozesse genutzt werden können, um Mehrwert zu generieren.

5 Äquivalenz zu den Richtlinien der Solvabilität II der EU EINSCHÄTZUNG Mussten firmeneigene Rückversicherungen bisher keinen Solvenznachweis nach SST (Swiss Solvency Test) vorlegen, so wird dieser nun auch für die sogenannten Captives verbindlich. Die Übergangsfrist wird von der FINMA festgelegt. Ü Einerseits werden Captives erstmals von der FINMA entwickelte Standardmodelle für den Solvenztest anwenden müssen. Hierzu benötigen sie die entsprechenden Daten und Berichte und müssen diese auswerten. Andererseits wird die Zusammenarbeit mit der EU gewährleistet und die Transparenz erhöht. Mit der Anpassung der schweizerischen Solvenzregeln fällt die zusätzliche Berichterstattung nach Solvency I weg. Ü Die Neuerung betrifft alle Versicherer mit Ausnahme der in der EU aktiven Nichtleben-Versicherungen. Letztere müssen weiterhin einen Solvency-I-Bericht erstellen, um nicht die staatsvertraglichen Bestimmungen mit der EU zu verletzen. Es ist davon auszugehen, dass der Staatsvertrag ab 1. Januar 2016 angepasst wird. Danach wird Solvency I auch für die Nichtleben-Versicherer mit Aktivitäten in der EU obsolet. Neu kann ein konzernweiter Solvenztest auf zwei Arten durchgeführt werden: Bevorzugt in der Verordnung ist ein SST auf Basis der konsolidierten Rechnung. Mit der Genehmigung der FINMA ist die Clusterbildung möglich. Hierbei werden Cluster beispielsweise nach geografischen Kriterien oder nach Art des Geschäftes erstellt, und anschliessend wird der Solvenztest durchgeführt. Zusätzlich ist auch ein granulärer, gruppenweiter SST möglich, der jede Gesellschaft und ihre Verbindungen innerhalb der Gruppe berücksichtigt. Dabei erfüllt eine Versicherungsgruppe die Solvenzanforderungen, wenn sie: den konsolidierten Gruppen-SST oder den von der FINMA genehmigten granularen Gruppen-SST einhält Ü Der granuläre, gruppenweite Schweizer Solvenztest geht weiter als Solvency II, ist entsprechend komplexer und erfordert mehr Modellierungsaufwand. Er berücksichtigt jedoch die gruppenspezifischen Informationen und Annahmen besser als das EU-Modell. Für kleine und mittelgrosse Versicherer dürfte die Revision der Aufsichtsverordnung sehr aufwendig werden, da sie noch nicht mit den entsprechenden Prozessen vertraut sind. Zudem werden die neuen Prozesse das Tagesgeschäft direkt beeinflussen. Denn mit der Einführung der neuen Regelungen ist es noch nicht getan. Bei einigen Anbietern machen die neuen Anforderungen einen Kulturwandel nötig. Versicherer, die noch keine Erfahrung mit den neuen Regelungen haben, sollten sich frühzeitig mit ihnen vertraut machen, sich an den europäischen Versicherern orientieren, sowie genügend Zeit und Ressourcen für die Einführung der Regelungen einplanen.

6 Die Einführung von Standardmodellen im Schweizer Solvenztest (Swiss Solvency Test, SST) Die Einführung von Standardmodellen im Schweizer Solvenztest (Swiss Solvency Test, SST) Mit der Revision der Versicherungsverordnung werden für den Schweizer Solvenztest (SST) Standardmodelle für sämtliche Versicherer eingeführt. Die bestehenden internen Modelle werden nicht mehr unbedingt gefordert, da sie die Vergleichbarkeit unter den Versicherern erschweren und zu einem sehr aufwendigen Genehmigungsverfahren durch die FINMA führen. Neu gelten die Standardmodelle für alle Versicherer, die nicht bereits über ein durch die FINMA genehmigtes (teil-)internes Modell verfügen. Dazu wird die Aufsichtsbehörde weitere Standardmodelle ausarbeiten, welche die typischen Risiken der entsprechenden Versicherungsindustrie abdecken. Die FINMA gibt für den Wechsel von einem internen auf ein Standardmodell eine Übergangsfrist aus. EINSCHÄTZUNG Die Einführung von Standardmodellen für eine Vielzahl von Gesellschaften ist kontrovers. Es müssen deshalb proaktive Diskussionen zwischen Industrie und Aufsicht geführt werden. Darin sollten sie eine Komplexitäts- und Kosten-Nutzen-Analyse interner Modelle gegen die Möglichkeit, interne Modelle an das eigene Risikoprofil der Unternehmen anpassen zu können, abwägen. Obwohl auch interne Modelle gewisse Bereiche identifiziert haben, die mehr Kapital benötigen, haben sie im Vergleich zum Standardmodell generell oft zu tieferen Kapitalanforderungen geführt. Die FINMA ist schliesslich nicht der einzige Regulator, der die Schwierigkeiten der Aufsicht und Genehmigung von internen Modellen erkannt hat. Ähnliche Diskussionen werden auch in der EU geführt.

7 Kontakte ch.pwc.com ch.pwc.com ch.pwc.com Stephen O Hearn Thomas Hull Morgan Schaeffer Globaler Leiter Branchensektor Versicherungen linkedin.com/in/ stephenohearn1 Partner, Leader Actuarial Services linkedin.com/in/ thomashullzurich Director, Actuarial Services linkedin.com/in/ MorganSchaeffer1

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