Implementierung von Solvency II in Deutschland

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1 Implementierung von Solvency II in Deutschland Dr. Axel Wehling, LL.M. Mitglied der Hauptgeschäftsführung Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV

2 Solvency II-Implementierung: Gute Vorarbeiten in allen Bereichen Quantitative Anforderungen Quantitative Auswirkungsstudien (QIS) Zusätzliche QIS-Studien des Verbandes Testanleitungen Branchensimulationsmodell Gruppenanforderungen QIS-Studie für Gruppen Zusätzliche QIS-Studien des Verbandes Testanleitungen Ausarbeitungen zu Spezialthemen, z.b. Gleichordnungskonzerne Solvency II Governance-Anforderungen MaRisk Rundschreiben Intensive Diskussionen mit der BaFin Verbandshilfestellungen u. a. zu: Governance-Funktionen Fit & Proper ORSA Berichterstattung Aktive Begleitung aller Konsultationen zur QRT-Erstellung sowie technische Implementierung FAQ-Prozess Versicherungsaufsichtsmeldeservice 2

3 Solvency II-Implementierung: gesetzgeberische Änderungen bereits im Vorfeld 9. VAG-Novelle (2007): Festlegung der Anforderungen an das Risikomanagement der Versicherer Grundlage für das MaRisk- Rundschreiben der BaFin Änderung der DeckRV *(2011): Verpflichtung zur Bildung einer Zinszusatzreserve Trennbankengesetz (2013): Erweiterung der Anforderungen an das Risikomanagement (insb. Funktionstrennung und Berichterstattung) Lebensversicherungsreformgesetz (2014): Verpflichtung zur Abbildung langfristiger Risikotragfähigkeit Neuregelung zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an Bewertungsreserven * DeckRV = Deckungsrückstellungsverordnung 3

4 Solvency II: Über 10 Jahre intensive Vorbereitungen QIS 1 QIS 3 QIS 4b Solo und Gruppe QIS 6 Solo und Gruppe Start Vorbereitungsphase (Säule II und Säule III) QRT-Testlauf LVRG QIS 2 MaRisk BaFin-Vollerhebung QIS 4 QIS 5 GDV-PKV-Erhebung zusätzl. Gruppe und S/U Zusätzliche Verbandstudien 9. VAG-Novelle LTGA Anwendungsbeginn Solvency II 4

5 Aktuelle Handlungsstränge: VAG-Novellierung, Vorbereitungsphase, BaFin-Vollerhebung Q1 Q2 Q3 Q4 Q1/2 Q3/4 Vorbereitungsphase BaFin- Vollerhebung Nationale Umsetzung Solvency II 07. August 2014 Veröffentlichung Referentenentwurf VAG-Novellierung 03. September 2014 Veröffentlichung Regierungsentwurf VAG-Novellierung 31. März 2015 Frist zur nationalen Umsetzung von Solvency II 01. Januar 2016 Anwendungsbeginn Solvency II HEUTE Was sollte beachtet werden? 5

6 VAG-Novellierung: Umsetzung der Solvency II -Richtlinie in nationales Recht Die Umsetzung der Solvency II-Richtlinie ins Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) findet mit dem Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen statt Das VAG wird nicht nur um Solvency II-Inhalte ergänzt, sondern auch strukturell überarbeitet. Weitgehende Änderungen in Bereichen: Anforderungen an die Solvenzausstattung Governance-Anforderungen Anforderungen an Berichtswesen Gruppenaufsicht Aufsichtsbefugnisse Der Regierungsentwurf liegt seit Anfang September 2014 vor. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende März 2015 abgeschlossen werden Versicherungsaufsichtsgesetz / Regierungsentwurf Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5 Teil 6 Teil 7 Teil 8 Allgemeine Vorschriften (gelten für alle Versicherungszweige) Vorschriften für die Erst- und Rückversicherung Teil 2 erfasst folgende Punkte: Geschäftstätigkeit Finanzielle Ausstattung Besondere Vorschriften für einzelne Zweige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen Sicherungsfonds Betriebliche Altersversorgung Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation Straf- und Bußgeldvorschriften Übergangs- und Schlussbestimmungen N e u e r u n g e n 6

7 BaFin-Vollerhebung für Lebensversicherer: Härtetest für Solvency II-Kapitalausstattung Verpflichtende Teilnahme für alle deutschen Lebensversicherer Ziele: Überblick über die Solvenzsituation unter Solvency II-Prinzipien der deutschen Lebensversicherer zum sowie Hochrechnung der Ergebnisse zum Erster Härtetest des Branchensimulationsmodells zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen Verband erhebt zusätzlich auch Daten von Schaden-/ Unfall- und Krankenversicherern sowie von Versicherungsgruppen, um einen vollständigen Marktüberblick zu erhalten 7

8 Vorbereitungsphase auf Solvency II: Schrittweise Umsetzung qualitativer Anforderungen Die Vorbereitungsphase startete am und umfasst die Themenbereiche: Governance, ORSA, Berichterstattung und Vorantragsphase Interne Modelle Die BaFin hat die Inhalte der EIOPA-Leitlinien zur Vorbereitungsphase in 15 Themenblöcke gegliedert Zu jedem Themenbereich werden von der BaFin Verlautbarungen veröffentlicht, die ergänzende Hinweise und Erläuterungen enthalten. BaFin-Sachstandsabfragen zum aktuellen Umsetzungsstand sind für alle Unternehmen verpflichtend Vorgehen in der Vorbereitungsphase Dialogphase Verlautbarungsphase Ggf. weitere Dialogphase und modifizierte Verlautbarung Sachstandsabfrage in den VU 8

9 Ausgewählte Fokus-Themen: EIOPA- Leitlinien EIOPA-Leitlinien bisher: über 800 Seiten ausufernd, zum großen Teil überflüssig, kaum überschaubar Delegierte Rechtsakte 352 Seiten VAG-E 243 Seiten EIOPA-Vorgaben für die Aufsichtspraxis formal unverbindlich ( comply-or-explain - Ansatz) Inhalt: z.t. redundante oder sogar überschießende Anforderungen Gefahr: Entscheidungen des europäischen Gesetzgebers werden durch EIOPA-Leitlinien ausgehöhlt Konkretisierende Bestimmungen der EU- Kommission keine Umsetzung in nationales Recht unmittelbar bindend Umsetzung der Solvency II-Richtlinie in nationales Aufsichtsrecht 9 9

10 Ausgewählte Fokus-Themen: Berichterstattung an die Aufsicht Quantitatives Reporting Jährliche und quartalsweise Berichterstattung 12 Berichtskategorien mit mehreren Unterkategorien in Templates bereits ausführlich konsultiert Testlauf für 2015 geplant Narratives Reporting Angaben zur Geschäftstätigkeit Angaben zum Governance-System Angaben zum Risikoprofil Angaben zum Kapitalanlagemanagement Darlegung der Bewertungsmethoden und Annahmen ORSA-Bericht: Ergebnisse der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung extrem viele qualitative Informationen abgefragt Praktikabilität, Konsistenz zu anderen Berichtsformen und Mehrwert für die Aufsichtspraxis z.t. unklar 10

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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