Vorteilsstufe 1. Anlage zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
|
|
- Ralf Geier
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe I. Die Vorteilssätze je Vorteilsstufe betragen Vorteilsstufe Vorteilssatz Vorteilsstufe 1 25% Vorteilsstufe2 50% Vorteilsstufe 3 75% Vorteilsstufe 4 100% II. Den jeweiligen Vorteilsstufen werden folgende Unternehmensarten gemäß 4 Abs 2 zugeordnet Vorteilsstufe 1 1 Architekten, Ingenieure Ärzte, alle ( außer Badeärzte) Bestattungswesen * * A. bis ,00 EUR 38 A. bis ,00 EUR 38 * * B: über ,00 EUR 30 B: über ,00 EUR 30 4 Blumengeschäfte Computer und Software, Einzelhandel * * Chemische Reinigung, Heißmangel A. bis ,97 EUR 23 A. bis ,97 EUR 23 B: über ,97 EUR 16 B: über ,97 EUR 16 7 Elektronische Erzeugnisse und Leuchten, EZH * * A: bis ,00 EUR 16 A: bis ,00 EUR 16 (auch Reparatur und Installation) B: über ,00 EUR 8 B: über ,00 EUR 8 8 Fahrradhandel und -reparatur Fahrschulen A: bis ,56 EUR 38 A: bis ,56 EUR 38 B: über ,59 EUR 30 B: über ,59 EUR Fitnessbetriebe Einzelermittlung * Einzelermittlung * Einzelermittlung* Einzelermittlung* 11 Friseure A: bis ,38 EUR 33 A: bis ,38 EUR 33 B: über ,38 EUR 19 B: über ,38 EUR Garten- und Landschaftsbau A. bis ,00 EUR 24 B: über ,00 EUR bis ,00 EUR 14 C: über ,00 EUR Golfplätze Einzelermittlung * Einzelermittlung * Einzelermittlung* Einzelermittlung*
2 14 Güterverkehr, Fuhrunternehmen A: bis ,56 EUR 38 A: bis ,56 EUR 38 B: über ,56 EUR B: über ,56 EUR bis ,50 EUR 22 bis ,50 EUR 22 C: über ,50 EUR 12 C: über ,50 EUR Handwerks-, Bau- und Industriebetriebe 15.1 Bauunternehmen, Hochbau A: bis ,75 EUR 29 A: bis ,75 EUR 29 B: über ,75 EUR B: über ,75 EUR bis ,88 EUR 13 bis ,88 EUR 13 C: über ,88 EUR 8 C: über ,88 EUR Bauunternehmen, Tiefbau A: bis ,75 EUR 29 A: bis ,75 EUR 29 B: über ,75 EUR B: über ,75 EUR bis ,88 EUR 13 bis ,88 EUR 13 C: über ,88 EUR 8 C: über ,88 EUR Dachdeckerei A: bis ,94 EUR 17 A: bis ,94 EUR 17 B: über ,94 EUR 11 B: über ,94 EUR Elektroinstallation A: bis ,56 EUR 25 A: bis ,56 EUR 25 (auch EZH mit elektr. Erzeugnissen u. Leuchten) B: über ,56 EUR B: über ,56 EUR bis ,94 EUR 17 bis ,94 EUR 17 C: über ,94 EUR 12 C: über ,94 EUR Fliesen- und Plattenlegerei A: bis ,38 EUR 40 A: bis ,38 EUR 40 B: über ,38 EUR B: über ,38 EUR bis ,75 EUR 25 bis ,75 EUR 25 C: über ,75 EUR C: über ,75 EUR bis ,88 EUR 16 bis ,88 EUR 16 D: über ,88 EUR 11 D: über ,88 EUR Glasergewerbe A: bis ,97 EUR 30 A: bis ,97 EUR 30 B: über ,97 EUR B: über ,97 EUR bis ,94 EUR 17 bis ,94 EUR 17 C: über ,94 EUR 13 C: über ,94 EUR Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, A: bis ,56 EUR 24 A: bis ,56 EUR 24 Klempnerei B: über ,56 EUR B: über ,56 EUR bis ,50 EUR 16 bis ,50 EUR 16 C: über ,50 EUR 11 C: über ,50 EUR Maler- und Lackierergewerbe A: bis ,78 EUR 50 A: bis ,78 EUR 50 B: über ,78 EUR B: über ,78 EUR bis ,75 EUR 28 bis ,75 EUR 28 C: über ,75 EUR C: über ,75 EUR bis ,88 EUR 18 bis ,88 EUR 18 D: über ,88 EUR 14 D: über ,88 EUR Rundfunk-; Fernseh- und Phonogeräte, EZH und Reparatur
3 15.10 Schlosserei A: bis ,56 EUR 28 A: bis ,56 EUR 28 B: über ,56 EUR B: über ,56 EUR bis ,13 EUR 21 bis ,13 EUR 21 C: über ,13 EUR C: über ,13 EUR bis ,88 EUR 15 bis ,88 EUR 15 D: über ,88 EUR 11 D: über ,88 EUR Schneiderei, Änderungsschneiderei Tischlerei A. bis ,38 EUR 26 A. bis ,38 EUR 26 B: über ,38 EUR B: über ,38 EUR bis ,75 EUR 18 bis ,75 EUR 18 C: über ,75 EUR 12 C: über ,75 EUR Zimmerei A: bis ,75 EUR 22 A: bis ,75 EUR 22 B: über ,75 EUR 11 B: über ,75 EUR Hausverwalter nach Wohnungseigentumsgesetz Einzelermittlung* Heizöl- und Brennstoffhändler 4 A: bis ,26 EUR 7 A: bis ,26 EUR 7 B: über ,26 EUR 4 B: über ,26 EUR 4 18 Inhaber von Pferdeställen, die Stellplätze vermieten Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 19 Kegel- und Bowlingbahnen Kosmetik, Fußpflege Einzelermittlung* Einzelermittlung* A: bis ,78 EUR 31 A: bis ,78 EUR 31 B: über ,78 EUR 21 B: über ,78 EUR Heilpraktiker Einzelermittlung* 23 Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätten A: bis ,38 EUR 24 A: bis ,38 EUR 24 B: über ,38 EUR B: über ,38 EUR bis: ,94 EUR 16 bis: ,94 EUR 16 C: über ,94 EUR C: über ,94 EUR bis: ,50 EUR 12 bis: ,50 EUR 12 D: über ,50 EUR 9 D: über ,50 EUR 9 24 Krankengymnasten Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 25 Lacke, Farben u. sonst. Anstrichbedarf, sowie A: bis ,75 EUR 15 A: bis ,75 EUR 15 Tapeten und Fußbodenbelag, EZH B: über ,75 EUR 9 B: über ,75 EUR 9 22 Optiker * * Personenbeförderung (Linienverkehr) A: bis ,94 EUR 22 A: bis ,94 EUR 22 B: über ,94 EUR 13 B: über ,94 EUR Raumausstatter A: bis ,56 EUR 27 A: bis ,56 EUR 27 B: über ,56 EUR 14 B: über ,56 EUR Rechtsanwälte und Notare Reisebüro Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 30 Sanitätshäuser Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 31 Saunabetriebe, Sonnenstudios Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 32 Schornsteinfeger Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 33 Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollm. Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 34 Tierärzte Einzelermittlung* Einzelermittlung* 35 Unternehmensberater Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung*
4 36 Vereinslokalitäten Verkehrsbetriebe (Taxen u. Mietwagen) A: bis ,00 EUR 38 A: bis ,00 EUR 38 B: über ,00 EUR 19 B: über ,00 EUR Verlagswesen Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 39 Versicherungsbüros Einzelermittlung* Zahnärzte Verkauf von Autos, Quad's, Motorrollern u.ä. A: bis ,00 EUR 9 B: über EUR 3 42 Vermieter und Verpächter von Geschäftsräumen (Gästeunterkünfte, Gaststättenräume, Ladenlokale und sonstige Betriebsstätten unmittelbar bevorteilter Betriebe) 51 Vorteilsstufe2 1 Ambulante Händler, Einzelermittlung* Verkaufsstände auf dem Wochenmarkt 1a Händler der Nr. 1 die Lebensmittel verkaufen ab Apotheken Bäckereien, Konditoreien A: bis ,94 EUR 19 A: bis ,94 EUR 19 B: über ,94 EUR 10 B: über ,94 EUR 10 4 Bauträger und Unternehmen, die Ferienwohnungen Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* herstellen und errichten 5 Beratung u. Verkauf v. Wellness- u. Einzelermittlung* Gesundheitsprodukten 5 Briefpost, Paketdienst Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 6 Buchhaltungs- und Büroservice * * Einzelermittlung* Einzelermittlung* 7 Buchhandlung und bis 2003 auch Schreib- und Papierwaren 8 Fernsprechunternehmen Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 9 Dienstleistungen im EDV-Bereich (Homepage u.ä.) Einzelermittlung* 10 Fische, Fischerzeugnisse EZH A: bis ,56 EUR 13 A: bis ,56 EUR 13 B: über ,56 EUR 10 B: über ,56 EUR Flugplatz Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 12 Fotogeschäfte A: bis ,75 EUR 17 A: bis ,75 EUR 17 B: über ,75 EUR 11 B: über ,75 EUR Fotografen A: bis ohne Handelswaren 29 A: bis ohne Handelswaren 29 B: über Handelswarenanteil bis B: über Handelswarenanteil bis 50% des wirtsch. Ums 22 50% des wirtsch. Ums 22
5 14 Geld- und Kreditinstitut Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 15 Obst- und Gemüseeinzelhandel Getränkehandel Haushaltswaren-Einzelhandel Immobilienmakler Einzelermittlung* Kaffee- und Teeläden Kioske Kunsthandel Lebensmittel-EZH, Super- u. Verbrauchermärkte, SB-Warengeschäfte 23 Lederwaren-Einzelhandel Lichtspieltheater, Kino Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 25 Masseure und med. Bademeister Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 26 Parfümerien A: bis ,75 EUR 14 A: bis ,75 EUR 14 B: über ,75 EUR 8 B: über ,75 EUR 8 27 Möbel- und Einrichtungshaus A: bis ,00 EUR 11 B: über ,00 EUR 6 28 Reformhäuser (Naturkost) * * Schießstände Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 30 Schmuck-Einzelhandel, Uhren Schreib- und Papierwaren, EZH (Schul- u. Büroartike * * Schuh-Einzelhandel Spielautomaten, Aufsteller und Betreiber von Einzelermittlung* Einzelermittlung* A: bis ,94 EUR 18 A: bis ,94 EUR 18 B: über ,94 EUR 16 B: über ,94 EUR Spielwaren-Einzelhandel Sportartikel-Einzelhandel A: bis ,94 EUR 12 A: bis ,94 EUR 12 B: über ,94 EUR 8 B: über ,94 EUR 8 36 Sportschulen (z.b. Golf-, Reit-, Tennisschulen) Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 37 Süßwaren Tabakwaren Tankstellen einschl. Autowaschanlagen Tennisplätze Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 41 Textil-Einzelhandel
6 Vorteilsstufe 3 1 Andenkengeschäfte Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 2 Drachenläden Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 3 Eisdielen a Cafés, Milchbars A: bis ,75 EUR 17 A: bis ,75 EUR 17 B: über ,75 EUR 12 B: über ,75 EUR 12 4 Gast und Speisewirtschaften < 25 % Küchenwar< 25 % KüchenwaA: bis ,75 EUR 20 A: bis ,75 EUR 20 > 25 % Küchenwar> 25 % KüchenwaB: über ,75 EUR 13 B: über ,75 EUR 13 4a Pizzerien * * A: bis ,75EUR 20 A: bis ,75EUR 20 B: über ,75 EUR 15 B: über ,75 EUR 15 5 Geschenkartikel Einzelhandel Einzelermittlung* Einzelermittlung* Hausmeisterservice einschl. Gartenpflege Imbiß, Betreiber von Parkplätze u. Parkhäuser, Betreiber von Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 9 Reit- u. Fahrinstitute, Inhaber von Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 10 Tanzlokale, Bars, Diskotheken Tierparks und ähnliche Einrichtungen Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 12 Ver- und Entsorgungsunternehmen Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 13 Wäschereien A: bis ,56 EUR 25 A: bis ,56 EUR 25 B: über ,56 EUR 15 B: über ,56 EUR 15 13a Werbeagenturen * * Einzelermittlung* Einzelermittlung*
7 Vorteilsstufe4 1 Alle Personen und Betriebe, die Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten an kurabgebepflichtige Personen vermieten bzw. Patienten aufhehmen. 1.1 Vorsorge- u. Rehabilitationseinrichtungen Kurkliniken Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Kinderkurheime und -kliniken Einzelermittlung* Hotels Hotels mit Teil- und Vollverpflegung A bis ,32 EUR 14 A bis ,32 EUR 14 B Über: ,32 EUR 10 B Über: ,32 EUR Hotel garni mit Frühstück A bis ,91 EUR 26 A bis ,91 EUR 26 B Über: ,91 EUR 17 B Über: ,91 EUR Pensionen Pensionen mit Teil- und Vollverpflegung A bis ,32 EUR 14 A bis ,32 EUR 14 B Über: ,32 EUR 10 B Über: ,32 EUR Pensionen mit Frühstück A bis ,97 EUR 26 A bis ,97 EUR 26 B Über: ,97 EUR 17 B Über: ,97 EUR sonstige ( d.h nicht unter die lfd. Nr. 1.2 oder 1.3 fallende) Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern ohne hotelmäßige Leistungen A bis ,97 EUR 35 A bis ,97 EUR 35 B Über: ,97 EUR 23 B Über: ,97 EUR mit hotelmäßigen Leistungen A bis ,97 EUR 26 A bis ,97 EUR 26 B Über: ,97 EUR 17 B Über: ,97 EUR 17 2 Badeärzte ( bezogen auf die badeärztliche Tätigkeit) Campingplätze Einzelermittlung* Fahrradverleih, Betreiber von Einzelermittlung* a Ferienfahrschule * * Einzelermittlung* Einzelermittlung* 5 Gebäudereinigung für Fremdenverkehrsobjekte < ,78 EUR < ,78 EUR A bis: ,78 EUR 49 A bis: ,78 EUR 49 ( auch Strand, öffentl. Toiletten) < ,78 EUR U< ,78 EUR B Über: ,78 EUR B Über: ,78 EUR bis: ,56 EUR 37 bis: ,56 EUR 37 C über: ,56 EUR C über: ,56 EUR bis: ,50 EUR 19 bis: ,50 EUR 19 D über: ,50 EUR 11 D über: ,50 EUR 11 6 Minigolfplätze Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 7 Personenbeförderung (Ausflugsverkehr, Planwagen Kutschfahrten, Strandbahn) 8 Strandkorbvermietung Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 9 Trinkkurhalle Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* Einzelermittlung* 10 Vermittler von Zimmern, Appartements, Einzelermittlung* 54 A bis: ,59 EUR 69 A bis: ,59 EUR 69 Ferienwohnungen u.s.w. B Über: ,59 EUR 25 B Über: ,59 EUR Verleih von Autos, Quad's, Motorrollern u.ä. Einzelermittlung* 12 Verleih v. Sport- u. Freizeitausrüstungen Einzelermittlung* 13 Veranstaltungservice / -planung Einzelermittlung*
A n l a g e zur Satzung der Stadt Heiligenhafen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
A n l a g e zur Satzung der Stadt Heiligenhafen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe I. Die Vorteilssätze je Vorteilsstufe betragen: Vorteilsstufe Vorteilssatz Vorteilsstufe 1 25 v.h. Vorteilsstufe
MehrPersonengruppe bzw. Betriebsart
Anlage zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Bad Segeberg I. Die Vorteilssätze je Vorteilsstufe betragen: Vorteilsstufe Vorteilssatz Vorteilsstufe 1 20 v. H. Vorteilsstufe
Mehr1 Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen
Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Gemeinde Hohwacht (Ostsee) in Kraft getreten am 01.01.2015 in der Fassung des 1. Nachtrages in Kraft getreten am 01.01.2015 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Scharbeutz in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom
Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Scharbeutz in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 01.01.2017 1 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der 1 und 10
MehrNeufassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Heiligenhafen
Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Heiligenhafen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung, der 1 und 10 des Kommunalabgabengesetzes
MehrVerzeichnis der Betriebsarten
Verzeichnis der en Anlage zu 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 14.10.2009 Nr. A A 1 A 1 1 Unterkunft für Ortsfremde Hotels, Gasthöfe und Pensionen
MehrVerzeichnis der Vorteilsstufen für eine neue Fremdenverkehrsabgabe (Stand 20.03.2009)
Verzeichnis der Vorteilsstufen für eine neue Fremdenverkehrsabgabe (Stand 20.03.2009) I. Die Vorteilssätze je Vorteilsstufe betragen: Vorteilsstufe Vorteilsstufe 1 Vorteilsstufe 2 Vorteilsstufe 3 Vorteilsstufe
Mehrmit einem Umsatz bis Euro 5 100% A 1 2 mit einem Umsatz über Euro 5 100% A 2 A 2 2 mit einem Umsatz über 200.
Verzeichnis der en Anlage zu 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 14.10.2009 - Fassung ab 01.01.2017 - A A 1 A 1 1 Unterkunft für Ortsfremde Hotels,
MehrSatzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe. in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 14.
Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 14. Juni 2012 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein,
MehrAnlage zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Tourismusabgabe
Anlage zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Tourismusabgabe I. Die Vorteilssätze je Vorteilsstufe betragen: Vorteilsstufe Vorteilssatz Vorteilsstufe 1 20 v. H. Vorteilsstufe 2 40
MehrAnlage zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Tourismusabgabe
Anlage zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Tourismusabgabe I. Die Vorteilssätze je betragen: Vorteilssatz 1 20 v. H. 2 40 v. H. 3 60 v. H. 4 80 v. H. 1 Vorteilsmerkmale Vorteilssatz
MehrSatzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom (Fremdenverkehrsabgabesatzung)
Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 23.11.2004 (Fremdenverkehrsabgabesatzung) Lesefassung einschl. X. Nachtrag vom 19.12.2012 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MehrSatzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom (Fremdenverkehrsabgabesatzung)
Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 18.11.2014 (Fremdenverkehrsabgabesatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003
MehrSatzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom (Tourismusagabesatzung)
Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 18.11.2014 (Tourismusagabesatzung) Lesefassung einschl. I. Nachtragssatzung vom 13.12.2016 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MehrAnlage zur 10. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
zur. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe Vorteilsstufe 1 0,5 v. H. 1 Abgabe von Tierarzneimitteln 2 Ärzte 35 3 Bestattungsunternehmen 28 4 Büroservice
MehrLesefassung. Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wieck a. Darß
Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wieck a. Darß Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011
MehrAnlage zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Anlage zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe I. Die Vorteilssätze je Vorteilsstufe betragen: Vorteilsstufe Vorteilssatz Vorteilsstufe 1 20 v. H. Vorteilsstufe
MehrLesefassung Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Prerow
Lesefassung Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Prerow Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Wustrow
Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Wustrow Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.
MehrStadt Husum Der Bürgermeister
Stadt Husum Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung 15. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe Aufgrund - des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
MehrSatzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand
Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der 1, 2 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
MehrErhebungsbogen für die Ermittlung der Fremdenverkehrsabgabe
Erhebungsbogen für die Ermittlung der Fremdenverkehrsabgabe auf Grundlage der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten vom 12. Dezember 2018 Stadt Ribnitz-Damgarten
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung 17. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 18.12.2000 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung
MehrAnlage zu 6 Absatz 2 und 7 der Satzung der Stadt Rheinsberg über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) vom
Anlage zu 6 Absatz 2 und 7 der Satzung der Stadt Rheinsberg über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) vom 05.12.2013 Nr. Betriebsart / Personengruppe / Tätigkeit Vorteilsstufe
MehrPlau am See, Reier Bürgermeister. Vorstehende Satzung wurde durch den Landrat als Untere Rechtsaufsichtsbehörde am genehmigt.
Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plau am See über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe Aufgrund der 2, 4 und 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommerns (KV MV) vom 13.01.1998
MehrSatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom
Fremdenverkehrsabgabesatzung Seite 1 von Az.: 20 0 Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 1.12.2006 Aufgrund des der
MehrUmrechnung der Abgabensätze der Satzung der Gemeinde Wenningstedt (Sylt) über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 07.
1 Umrechnung der Abgabensätze der Satzung der Gemeinde Wenningstedt (Sylt) über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 07. Oktober 1986 Ein genereller Umstellungsbedarf besteht nicht, weil die Substitutionsregel
MehrSatzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz
Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der 1 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
MehrStadt Husum Der Bürgermeister
Stadt Husum Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung 13. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe Aufgrund - des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
MehrAbgabepflichtige, die zwar mittelbar, aber nur im geringen Ma erlangen können.
Anlage 1 zu 8 Abs. 2 a Vorteilsstufe 1:, die zwar mittelbar, aber nur im geringen Ma erlangen können. Architekten Bauzeichner Fitnessbetriebe Fotografen Fuß- und Handpflege Großhandel Handelsvertreter
MehrSatzung über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung)
STADT BAD WURZACH Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 17.12.2001 in der Fassung vom 05.11.2007 Reg.-Nr.
MehrS A T Z U N G. über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe der Stadt Bad Schandau vom
S A T Z U N G über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe der Stadt Bad Schandau vom 12.11.2014 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Büsum
Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Büsum vom 14.12.2011 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S.
MehrStadt Husum Der Bürgermeister
Stadt Husum Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung 16. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 18.12.2000 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
MehrAnlage zur Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages bei der Inselgemeinde Juist BA-Nr. BA-Bezeichnung Vorteilssatz Gewinnsatz
1 1 2 3 4 BA-Nr. BA-Bezeichnung Vorteilssatz Gewinnsatz A. Unterkunft A01 Hotel/Pension m. Halb- oder Vollpension 95% 5% A02 Hotel garni/pension m. Frühst. 95% 8% A03 Private Zimmervermietung o. Frühst.
MehrSatzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Dahme 1 Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen 2 Persönliche Abgabepflicht
Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Dahme Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der 1, 2 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Mehr( 2 ) Die Erträge aus der Tourismusabgabe sind für die in Absatz 1 genannten Aufgaben zweckgebunden.
Satzung der Stadt Königstein (Sächs. Schweiz) über die Erhebung einer Tourismusabgabe Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs.GemO) in Verbindung mit 1, 2, 6 und 35 des Sächsischen
Mehr2. Nachtragssatzung. zur Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Lauterberg im Harz (Fremdenverkehrsbeitragssatzung)
2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Lauterberg im Harz (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrSatzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe. in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom
Gemeinde Schwedeneck Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 15.12.2014 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der 1, 2 und 10
MehrSatzung über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs
- 1 - Satzung über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 5a, 6 Abs.
MehrSatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) i. V. m. 1, 2
MehrEinwohnergemeinde WILDERSWIL. Verordnung zum Reglement über die Tourismusförderungsabgabe
Einwohnergemeinde WILDERSWIL Verordnung zum Reglement über die Tourismusförderungsabgabe Seite 2 Der Gemeinderat Wilderswil, gestützt auf Artikel 6 und 7 des Reglements vom 08. Dezember 2008 über die Tourismusförderungsabgabe
Mehr1 Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen
Bei dieser Satzung handelt es sich um eine Lesefassung der Satzung einschließlich sämtlicher Änderungssatzungen, die unverbindlich zur allgemeinen Information vorgesehen ist. Sie trifft keine rechtsverbindliche
MehrSatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Fremdenverkehrsabgabesatzung)
Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Fremdenverkehrsabgabesatzung) Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung
MehrC. Einzelhandel m. unmittelb. Vorteil: Vorteils- Vorteils- Vorteils- Gewinn- BA-Nr. Betriebsart Vorteilssatsatsatsatsatz
BA-Nr. Betriebsart satsatsatsatz Vorteils- Vorteils- Vorteils- Gewinn- Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 A. Beherbergung: A01 Vermietung von Feriwohnung/-appartemts/-häusern, Umsatz bis 30 T 100% 100% 100% 100%
MehrBranchenkennzahlen 2009/2010
Dr. Dorothee Böttges-Papendorf Branchenkennzahlen 2009/2010 Eine Sammlung aktueller Arbeitshilfen, Checklisten und statistischer Daten aus Handel, Handwerk, Industrie und freien Berufen Jfür d ieber.atu
MehrAnlage zur Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Worpswede vom 26. März 2003
Anlage zur Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Worpswede vom 26. März 2003 Branchennummer B r a n c h e n v e r z e i c h n i s Mindestgewinnsatz in % Vorteilssatz
MehrSatzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grube
Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grube Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der 1, 2 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Mehrwird nach Beschlussfassung durch das Stadtverordnetenkollegium der Stadt Husum vom folgende Satzung erlassen:
1 Ortsrecht Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe (bisher Fremdenverkehrsabgabe) vom 18.12.2000 in der Fassung der 16. Änderungssatzung vom 15.12.2016 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MehrAktuelle Lesefassung. Satzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Aktuelle Lesefassung Satzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Kommunalverfassung
Mehrwird nach Beschlussfassung durch das Stadtverordnetenkollegium der Stadt Husum vom folgende Satzung erlassen:
Satzung der Stadt Husum über die Erhebung einer Tourismusabgabe (bisher Fremdenverkehrsabgabe) vom 18.12.2000 in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 14.12.2017 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für
MehrSatzung über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung FBS)
Stadt Todtnau Landkreis Lörrach Satzung über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung FBS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrSatzung der Gemeinde Ostseebad Koserow über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Satzung der Gemeinde Ostseebad Koserow über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
Mehr2 Abgabenpflichtiger Personenkreis, Haftung
Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde Hohenfelde in Kraft getreten am 01.01.2000 in der Fassung des 2. Nachtrages in Kraft getreten am 02.01.2012 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grube
Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grube Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der 1, 2 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
MehrAnlage zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Simmerath
A. Beherbergung: A01 Hotel, Gasthof, Pension (mit Vollverpflegung), ohne Gaststätten-Betrieb (vgl. unten B01-05) 90% 60% 4% A02 Hotel garni, Pension (auch Privatzimm.) mit Frühstück 95% 80% 8% A03 Ferienwohnungs-/-haus-Vermietung
MehrPrimaInfo. Über 150 Branchen Adressen. > Über 150 Branchen Adressen
Artikelnummer: - Über 1,2 Millionen qualitativ hochwertige Adressen aus über 150 Branchen. Sie können sämtliche Firmenadressen sofort auf Ihren Computer für die Kontaktaufnahme übernehmen oder direkt in
Mehr(2) Sind mehrere Personen Betriebsinhaber, so sind sie Gesamtschuldner.
Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Kellenhusen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) sowie der 1, 2 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des
MehrSatzung der Stadt Ostseebad Rerik über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Satzung der Stadt Ostseebad Rerik über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i.d.f. der Bekanntmachung vom
MehrSatzung der Stadt Breisach am Rhein. über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung)
Satzung der Stadt Breisach am Rhein über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit
MehrHotel, Gasthof, Pension mit Halb- u. Vollpension, außer Gaststättenbetrieb 70 % 7 %
0 1 2 3 BA-Nr. Betriebsart: Vorteilssatz ( 3 Abs.3) Gewinnsatz ( 3 Abs.4) A. Unterkunft: A01 Hotel, Gasthof, Pension mit Halb- u. Vollpension, außer Gaststättenbetrieb ( unten B.) 70 % 7 % A02 Hotel garni,
MehrSatzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Tourismusbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Tourismusbeitragssatzung) vom 07.12.2017 gültig ab 01.01.2018 1 Allgemeines (1) Aufgrund 9 Abs. 1 Satz 1 NKAG in Verbindung
MehrSatzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen
Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl.
MehrSatzung der Gemeinde Wenningstedt (Sylt) über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Satzung der Gemeinde Wenningstedt (Sylt) über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe Umrechnung der Abgabensätze der Satzung der Gemeinde Wenningstedt (Sylt) über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
MehrFremdenverkehrsbeitragssatzung
Fremdenverkehrsbeitragssatzung Satzung über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung - FBS) vom 23. November 1998 i.d.f. vom 15. Dezember 2003 Aufgrund
Mehrauf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Drucksache 19/3987
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4238 19. Wahlperiode 11.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Drucksache 19/3987 Ermittlung
MehrSatzung der Gemeinde Lensahn über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Satzung der Gemeinde Lensahn über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung und der 1 und 10 des Kommunalabgabengesetzes
MehrSchulpraktische Seminare Erdkunde
Schulpraktische Seminare Erdkunde Fachseminar Erdkunde im 1. Schulpraktischen Seminar Zehlendorf (S) Fachseminarleiterin: Dr. G. Zimmermann Vorschlag für eine eintägige, im Rahmen eines Wandertages mit
MehrFremdenverkehrsbeitragssatzung FBS in der Fassung vom
Gemeinde Badenweiler Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Fremdenverkehrsbeitragssatzung FBS in der Fassung vom 16.12.2013 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 Abs.
Mehr(1) (l) (2) (3) Der Tourismusbeitrag dient zur Deckung folgender Anteile des kalkulierten Gesamtaufwands nach Absatz 1 Satz 2: (1) (2) (1) (2) (1) (2)
Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Esens (Tourismusbeitragssatzung) Satzung vom 23.03.2009 Amtsblatt LK WTM 31.03.2009 1. Änderung 16.12.2013 Amtsblatt LK WTM 30.12.2013 2.
MehrFremdenverkehrsabgabesatzung der Stadt Hohnstein
Stadt Hohnstein Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Fremdenverkehrsabgabesatzung der Stadt Hohnstein Aufgrund von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Garding
Garding, den 12.06.2014 Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Garding Ursprungssatzung vom 15.12.1995 I. Nachtragssatzung vom 22.10.2001/ Beschluss der Stadtvertretung vom
MehrSatzung der Gemeinde Großenbrode über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe In der Fassung der 3. Änderungssatzung
Satzung der Gemeinde Großenbrode über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe In der Fassung der. Änderungssatzung Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung
MehrSatzung der Gemeinde List auf Sylt über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Satzung der Gemeinde List auf Sylt über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.f. vom 28.2.2003 (GVO- Bl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert
MehrS a t z u n g. über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
S a t z u n g über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe Präambel Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 18. 02.1994 (GVOBL M-V Nr. 5 S.249),GS
MehrDer Bereich HANDEL, INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN gliedert sich wie folgt: Bereich ab WZ Seite Handel mit Kraftwagen
Auszug aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 008 Handelsstatistik Der Bereich HANDEL, INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN gliedert sich wie folgt: Bereich ab WZ Seite Handel
MehrS p a l t e 1 S p a l t e 2 S p a l t e 3. Beitragspflichtige Personen Umsatzanteil Gewinnsatz und Unternehmen gem. 3 Abs.2 Satz 3 gem. 3 Abs.
Anl age zur Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags S p a l t e 1 S p a l t e 2 S p a l t e 3 Beitragspflichtige Personen Umsatzanteil Gewinnsatz und Unternehmen gem. 3 Abs.2 Satz 3 gem.
MehrVerfügbare Branchen - Branchenverzeichnis Neubürg. Alternative Medizin An & Verkauf Antiqiuitäten. Arbeit & Arbeitsschutz
Verfügbare Branchen - Branchenverzeichnis Neubürg A Agenturen A001 Altenheime A002 Alternative Medizin A003 An & Verkauf A004 Antiqiuitäten A005 Apotheken A006 Arbeit & Arbeitsschutz A007 Architektur A008
MehrSatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Putgarten staatlich anerkannter Erholungsort
Nichtamtliche Lesefassung für die nichtamtliche Lesefassung wird keine Gewähr übernommen Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Putgarten staatlich anerkannter Erholungsort
Mehr1 Gegenstand des Beitrags, Beitragspflicht
-1-08-11 SATZUNG über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitig gültigen Fassung,
Mehrdes Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 der Bürgschaftsbank
Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH Kreditgarantiegemeinschaft, Neuss, für das Geschäftsjahr
MehrFremdenverkehrsabgabesatzung
Fremdenverkehrsabgabesatzung Satzung des staatlich anerkannten Seebades Lubmin über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
MehrSATZUNG. über die Erhebung eines Beitrages zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung)
Bürgermeisteramt Glottertal Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald SATZUNG über die Erhebung eines Beitrages zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Nichtamtliche Fassung!)
Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Nichtamtliche Fassung!) Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der
MehrSatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde Ostseebad Binz -Fremdenverkehrsabgabesatzung- (FVAS)
Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde Ostseebad Binz -Fremdenverkehrsabgabesatzung- (FVAS) geändert am 12.12.2013 durch Beschluss 128-35-2013 1 Gegenstand der Abgabe (1) Die
Mehr1 Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages
Satzung der Ortsgemeinde Darscheid über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom 19.01.1988 (in der Fassung der EURO-Anpassungssatzung vom 05.01.2001 und der II. Änderungssatzung vom 24.06.2010)
MehrSatzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen
Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zur Zeit geltenden Fassung und der
MehrDienstleistungs- und Handwerksbranchen im Geovista Standortcheck (Teil 1) Dienstleistung / Handwerk
Dienstleistungs- und Handwerksbranchen im Geovista Standortcheck (Teil 1) Aus-, Weiterbildung Aus-, Weiterbildung Banken Dienstleistung / Handwerk Fahrschule, Flugschule Unterricht, Erwachsenenbildung
MehrSatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wiek staatlich anerkannter Erholungsort
Nichtamtliche Lesefassung für die nichtamtliche Lesefassung wird keine Gewähr übernommen Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wiek staatlich anerkannter Erholungsort Aufgrund
MehrSatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Eutin
Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Eutin Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der 1, 2 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
MehrNTCS BRANCHENVERGLEICH
10/03/13 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Die Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! INHALT VORBEREITUNGEN... 3 Hinterlegung der Vergleichsbranche... 3 Allgemeine Branche... 4 Vergleichsbranche...
Mehr