Einwohnergemeinde WILDERSWIL. Verordnung zum Reglement über die Tourismusförderungsabgabe

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1 Einwohnergemeinde WILDERSWIL Verordnung zum Reglement über die Tourismusförderungsabgabe

2 Seite 2 Der Gemeinderat Wilderswil, gestützt auf Artikel 6 und 7 des Reglements vom 08. Dezember 2008 über die Tourismusförderungsabgabe (TFA), beschliesst: Artikel 1 Durchschnittliche touristische Wertschöpfung Die durchschnittliche touristische Wertschöpfung der Branchen pro beschäftigte Person ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Artikel 2 Prozentsatz Der Prozentsatz nach Artikel 6 Absatz 4 des Reglements über die Tourismusförderungsabgabe beträgt 0.4 Prozent. Artikel 3 Ansatz je Zimmer Der Ansatz für die Ferienwohnungen beträgt 75 Franken je Zimmer. Artikel 4 Berücksichtigte Stellen 1 Angestellte von Betrieben, die mehreren Branchen angehören, können in maximal drei Branchen aufgeteilt werden. Angestellte weiterer Branchen sind der Branche des Haupterwerbszweckes zuzuordnen. 2 Ist eine steuerpflichtige Person gestützt auf die Reglemente der Destinationsgemeinden über die Tourismusförderungsabgabe in mehr als einer der Destinationsgemeinden steuerpflichtig, sind die beschäftigten Personen im Sinne dieses Artikels auf die betroffenen Gemeinden aufzuteilen. Artikel 5 Inkrafttreten und Änderungen 1 Diese Bestimmungen treten nach der Genehmigung auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft wie das Reglement über die Tourismusförderungsabgabe. 2 Änderungen dieser Bestimmungen, die Auswirkungen auf die Einnahmen der Tourismusorganisation aus der Tourismusförderungsabgabe haben, können nur in Absprache mit der Tourismusorganisation erfolgen. Der Gemeinderat Wilderswil hat die Bestimmungen in dieser Verordnung am 24. Juni 2009 beschlossen. Sie ersetzen diejenigen vom GEMEINDERAT WILDERSWIL Eduard Schild Präsident Oskar Remund Sekretär Rechtsmittel und Inkrafttreten Die Möglichkeit der Beschwerde und das Inkrafttreten rückwirkend auf den 1. Januar 2009 sind im Anzeiger Amt Interlaken Nr. 29 vom 16. Juli 2009 bekannt gemacht worden.

3 Seite 3 Anhang zur Verordnung über die Tourismusförderungsabgabe Durchschnittliche touristische Wertschöpfung pro beschäftigte Person (Artikel 1 der Verordnung über die Tourismusförderungsabgabe) Wertschöpfung je vollzeitbeschäftiger Person in CHF Tourismus-ab-hängigkeit in Prozent durchschnittliche touristische Wertschöpfung (Wertschöpfung x Tourismusabhängigkeit) Tourismusförderungsabgabe pro Vollzeitstellen in Franken Pos. gemäss Anhang TFA Reglement 10 Baugewerbe, Mineralöle A Bauunternehmen, Baumaterialien, Dachdecker, Küchenbauer, Kühlanlagen, Maler und Gipser, Metallbau, Schlossereien, Sanitär, Heizungen, Spenglereien, Schreinerei, Zimmereien, Wand und Bodenbeläge, Transporte, Elektroinstallationen, Grossküchen 20 Automobil und Motorrad B1 Garagen, Tankstellen, Autohandel sowie Autofahrschulen 21 Automobil und Motorrad B2 Auto- und Motorradvermietung 30 Warenhäuser, Super- und C1 Verbrauchermärkte Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1000 m2 31 Detailhandel mit Nahrungsmittel und C2 Blumen Lebensmittel, Bäckereien, Konditoreien, Metzgereien, Käsereien, Getränke; Fische, Delikatessen; Gärtnereien und Blumengeschäfte 32 Apotheken und Drogerien, C2 Parfümerien 33 Detailhandel Bekleidung C2 Kleidergeschäfte, Boutiquen, Schuhgeschäfte, Schuhmacher; Lederwaren, Reisegepäck 34 Detailhandel mit Möbeln und Haus E haltsgegenständen Möbel, Teppiche, Beleuchtungskörper, Inneneinrichtungen

4 Seite 4 35 Detailhandel Elektrogeräte E Radio und Fernsehgeräte, Tonträger sowie Musikinstrumente, Haushaltgeräte, Lampen; EDV und Computer, Büromaschinen 36 Buchhandlungen, Papeterien, D Spielwaren Buchhandlungen, Papeterien, Spielwaren; Tabak 37 Kioske D 38 Sportgeschäfte C3 Sportgeschäfte, Fahrräder, Campingartikel 39 Foto Optik D1 Fotogeschäfte, Optiker, Fotografen, Hörgeräte 40 Uhren Bijouterie D2 Uhrengeschäfte, Bijouterien, Goldschmiede Schmuckhandel 41 Geschenkartikel, Souvenirs D2 Andenken, Stickereien, Schnitzereien, Galerien 42 Übriger Detailhandel, Kunst und E Antiquitäten alle nicht gesondert erwähnten Geschäfte, Grafiker, Druckereien 50 Hotels F Hotels, Motels, Pensionen 51 Jugendherbergen, Massenlager, F Gruppenunterkünfte Jugendherbergen, Massenlager, Gruppenunterkünfte 52 Campingplätze F 53 Restaurants G Bars, Partydienste, Dancings, Tea Rooms, Imbissstände 60 Verkehr H Taxis und übrige Personenbeförderung, Reisebüros und -veranstalter, Kurierdienste, SBB, BLS, BOB, Postauto, Carunternehmen 61 Touristischer Verkehr I1 Bergbahnen, Seilbahnen, Skilifte, Carunternehmen

5 Seite 5 62 Kutschen I2 70 Banken, Kreditgewerbe J Banken 71 Immobilien L Immobilienmakler, Wohnungsvermittlungen 72 Versicherungen K Versicherungsagenturen 80 Berater M Fürsprecher, Notare, Wirtschaftsberatung, Treuhand, Buchhaltung, Werbeberatung, Stellenvermittlung, Übersetzungen, EDV- Dienstleistungen 81 Architektur- und Ingenieurbüros N Architekten, Ingenieure; Planungsbüros 90 Privatschulen und Internate, Marketing O 100 Gesundheitswesen P Arzt- und Zahnarztpraxen, Tierärzte, Physiotherapie, Zahntechniker, Massagen 101 Pflegeheime P 102 Spitäler P 110 Unterhaltungseinrichtungen Q Kinos, Spielsalons 120 Persönliche Dienstleistungen R Coiffeur, Fitnesszentren, Wäschereien, Chemische Reinigungen 121 Touristische Dienstleistungen S Bergführer, Skilehrer, Outdoor, Adventure, Paragliding, Jungfrau Events 122 Übrige Dienstleistungen R 123 Post, Swisscom R 130 Industrie und Produktion R

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