Dienstleistungsvertrag

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1 Dienstleistungsvertrag zwischen der LAV Service GmbH Hölderlinstrasse Stuttgart Stempelfeld Apotheke und (nachfolgend Partnerapotheke genannt) wird folgender Dienstleistungsvertrag geschlossen: Präambel: aktiv-c.a.r.e. ist ein konzeptionelles Angebot des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg e. V. zur aktiven Integration des Care-Bereichs in die Apotheke. Ziel ist es, mit der Einrichtung eines Apotheken-Außendienstes in Form eines Pflegespezialisten als Ansprechpartner für Patienten, Ärzte, Pflegedienste und Selbsthilfegruppen, die teilnehmenden Partnerapotheken als ganzheitlichen Anbieter zu etablieren und neue Marktfelder im Bereich der Überleitung der Patienten von der stationären Versorgung in den häuslichen Bereich zu erschließen, sowie die Versorgung pflegebedürftiger Patienten zu verbessern und die Schnittstellen der unterschiedlichen Versorgungsbereiche zu überbrücken. Im Rahmen von aktiv-c.a.r.e. ist es angestrebt, Verträge mit Pflegekassen und weiteren Kostenträgern und Vertragspartnern zu schließen, in welche die teilnehmenden Partnerapotheken einbezogen werden. Weiter ist angestrebt, ein gemeinsamer Werbeauftritt der aktiv c.a.r.e Partner, gemeinsame Marketingaktionen, die Bildung von Einkaufspools und der Abschluss von Rahmenverträgen mit geeigneten Lieferenten abzuschließen.

2 Dienstleistungsvertrag aktiv-c.a.r.e. Seite 2 Der LAV Baden-Württemberg e. V. hat seine 100%ige Tochter LAV Service GmbH mit der operativen Ausführung aller im Zusammenhang mit der Durchführung des Konzeptes verbundenen Aufgaben beauftragt. 1. Teilnahmeberechtigte Apotheken Voraussetzung der Teilnahme an aktive-c.a.r.e. ist die Mitgliedschaft im Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V. oder in einem anderen Apothekerverband, der Mitglied des Deutschen Apothekerverbandes e. V. ist. 2. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Zusammenarbeit der LAV-Service GmbH mit den Partnerapotheken zum Zwecke der Umsetzung von aktive-c.a.r.e. in den Versorgungsbereichen Stomaversorgung, enterale Ernährung, Wundmanagement, und Überleitung. Weitere Versorgungsbereiche können entwickelt werden. Dies umfasst insbesondere: - die gemeinsame Marke aktive-c.a.r.e. - geplante Teilnahme an Ausschreibungen und Beteiligung an mit Kostenträgern geschlossenen Lieferverträgen - gemeinsame Einkaufs- und Beschaffungsstrategie - gemeinsame Marketingaktionen - Weiterbilungsmaßnahmen für den Konzeptteilnehmer und seine Mitarbeiter - Zugriff auf das Know-how des Konzeptgebers durch Erfahrungsaustausch und Information über die Entwicklung im Wettbewerb 3. Leistungen der LAV-Service GmbH 3.1 Die Partnerapotheke erhält für die oben genannten Versorgungsbereiche sämtliche erstellten Beratungsrichtlinien, Dokumentationsvorlagen, Pflegestandards, Patienteninformationen und Kommunikationsleitfäden für Ärzte, Pflegedienste, Altenheime und Krankenhäuser in Form eines Qualitätshandbuches sowie online über den aktiv-c.a.r.e. - Internetauftritt zur Verfügung gestellt. 3.2 Die LAV-Service GmbH wird das Qualitätshandbuch regelmäßig fortschreiben, überarbeiten und an die geltenden medizinischen und pharmazeutischen Standards anpassen. 3.3 Die LAV-Service GmbH bekundet im Sinne einer Absichtserklärung, im Zuge des Ausbaus des Konzeptes, Verhandlungen mit Kostenträgern und Lieferanten zu führen, mit dem Ziel, entsprechende Liefer- und Kooperationsverträge für die Partnerapotheken zu schließen. Eine Gewähr für das Zustandekommen solcher Verträge ist damit nicht verbunden.

3 Dienstleistungsvertrag aktiv-c.a.r.e. Seite Im Zuge der Durchführung des Konzeptes organisiert die LAV-Service GmbH gemeinsame Marketingaktionen für die Partnerapotheken. Hieraus entstehende Aufwendungen sind in der Vergütung nach Ziff. 4 nicht enthalten. 3.5 Die Partnerapotheke erhält die Lizenzberechtigung, die im Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt auf den Landesapothekerverband Baden- Württemberg e. V. eingetragene Wort-/Bildmarke Farbangaben: Rot = HKS 13 Grau = HKS 96 als Logo zu nutzen. Die Nutzung des Markenzeichens umfasst insbesondere den Aufdruck auf Geschäftsbriefen, den Abdruck in Printmedien oder die Nutzung in elektronischer Form sowie die Verwendung im Rahmen sämtlicher gesetzlichen und standesrechtlich zulässigen Werbemaßnahmen. Das Markenzeichen darf nur in der beim Deutschen Patent- und Markenamt gemeldeten Form und mit den oben bezeichneten Farben verwendet werden. Bei Verletzung der mit dem Markenzeichen verbundenen Rechte ist der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V. zur Verfolgung berechtigt. Erlangt der Partner von Fällen der Markenverletzung Kenntnis, so ist er verpflichtet, die Geschäftsstelle des Landesapothekerverbandes Baden- Württemberg e. V., Hölderlinstrasse 12, Stuttgart unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. 3.6 Die LAV-Service GmbH organisiert und bietet gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für die Partnerapotheken an. Zur Optimierung der Umsetzung des Konzeptes findet regelmäßig ein von der LAV-Service GmbH organisierter Erfahrungsaustausch der Partnerapotheken statt (ggf. mit externen Referenten). Hieraus entstehende Aufwendungen sind in der Vergütung nach Ziff. 4 nicht enthalten 4. Leistungen der Partnerapotheke 4.1 Die Partnerapotheke versichert, dass sie die sachlichen und personellen Voraussetzungen des Konzeptes erfüllt und verpflichtet sich, zur Einhaltung und Umsetzung sämtlicher mit dem Konzept verbundenen und ihm in Form eines Qualitätshandbuchs zur Verfügung gestellten Beratungsrichtlinien, Dokumentationsvorlagen, Pflegestandards und Patienteninformationen etc.

4 Dienstleistungsvertrag aktiv-c.a.r.e. Seite Insbesondere beschäftigt die Partnerapotheke eine aktiv-c.a.r.e. Pflegekraft, welche dem im Qualitätshandbuch aufgeführten Anforderungsprofil entspricht. 4.3 Die Partnerapotheke wird an der Durchführung und am Ausbau des Konzeptes aktiv mitwirken und erklärt sich bereit an den zukünftig von der LAV-Service GmbH geschlossenen Liefer-/Kooperationsverträgen teilzunehmen. 5. Vergütung 5.1 Bei Vertragsschluss zahlt die Partnerapotheke an die LAV-Service GmbH eine Einmalgebühr in Höhe von 495,- EUR. 5.2 Darüber hinaus zahlt die Partnerapotheke an die LAV-Service GmbH während der Vertragslaufzeit eine monatliche Gebühr in Höhe von 50 EUR. Sie ist am 15. eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Die LAV-Service GmbH ist mit Fälligkeit zum Bankeinzug berechtigt. 5.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 6. Übertragbarkeit Der Partnerapotheke ist nicht gestattet, einzelne Rechte aus diesem Vertrag abzutreten oder selbige zu verpfänden. Gleiches gilt für eine Übertragung der aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten auf Dritte, soweit dies ohne Einwilligung der LAV-Service GmbH geschieht. 7. Urheberrechtsschutz Sämtliche der Partnerapotheke in Form des Qualitätshandbuches überlassenen Beratungsrichtlinien, Dokumentationsvorlagen, Pflegestandards, Patienteninformationen und Kommunikationsleitfäden für Ärzte, Pflegedienste, Altenheime und Krankenhäuser sind das geistige Werk der LAV-Service GmbH und damit als urheberrechtlich geschützt. Eine Abänderung der in Satz 1 genannten Unterlagen ist nicht statthaft. Eine Verwendung derselben ist nur zur Erfüllung dieser Vereinbarung im Rahmen von aktive-c.a.r.e. zulässig. 8. Wettbewerb Die Partnerapotheke ist während der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, an anderen vergleichbaren Care-Konzepten konkurrierender Anbieter teilzunehmen oder deren Leistungen zu nutzen.

5 Dienstleistungsvertrag aktiv-c.a.r.e. Seite 5 9. Vertraulichkeit und Vertragsstrafe 9.1 Die Partnerapotheke versichert, dass sie aktiv-c.a.r.e. sowie sämtliche im Rahmen der Durchführung des Konzeptes erlangten Informationen und Unterlagen vertraulich behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben bzw. diesen zugänglich machen wird. Diese Verpflichtung ist nicht auf die Vertragsdauer beschränkt, sondern wirkt darüber hinaus fort. 9.2 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gem. Ziff 5.1 zahlt die Partnerapotheke an die LAV-Service GmbH eine nach Ansicht beider Parteien angemessene Vertragsstrafe in Höhe von EUR. 10. Haftungsausschluss 10.1 Die LAV-Service GmbH übernimmt keine Haftung aus der Umsetzung von aktivc.a.r.e. und der Durchführung dieses Vertrages. Davon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der LAV-Service GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht Eine Haftung der LAV-Service GmbH nach Ziff. 6.1 ist der Höhe nach maximal auf den Jahresbeitrag der Partnerapotheke gem. Ziff. 4.2 begrenzt. 11. Vertragsdauer und Kündbarkeit 11.1 Diese Vereinbarung kann schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Eine Kündigung ist erstmals zum Schluss des auf das Jahr des Vertragsabschlusses folgenden Kalenderjahres möglich möglich Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon während der Laufzeit unberührt Bei Beendigung des Vertrages erlöschen alle Nutzungsrechte am Konzept und der Marke aktiv-c.a.r.e. Partnerapotheke ist in diesem Fall verpflichtet, die ihr überlassenen Unterlagen, Handbücher, Standards, Vorlagen etc. an die LAV Service GmbH zurückzugeben. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort sämtlicher Vertragspflichten und Gerichtsstand ist Stuttgart.

6 Dienstleistungsvertrag aktiv-c.a.r.e. Seite Salvatorische Klausel 13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages hiervon unberührt, es sei denn, dass die unwirksame Bestimmung für eine Vertragspartei derart wesentlich war, dass ihr ein Festhalten an dieser Vereinbarung nicht zugemutet werden kann. In allen anderen Fällen werden die Vertragspartner die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten am nächsten kommt. Ort, Datum Partnerapotheke Stempel LAV-Service GmbH

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