Kapitel Text im Berichtsentwurf Formulierungsvorschlag Seit Pkt. Absatz/ Begründung. (Text im Berichtsentwurf ersetzen durch) (Tiret) / Satz COACH:

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1 Ref. Ares(2017) /01/2017 Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland zur deutschen Fassung des Berichtsentwurfs über ein Audit der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Direktion F zum Thema Bewertung der Systeme für verstärkte Einfuhrkontrollen DG (SANTE) 2016/8871 vom 02. bis 13. Mai 2016 Kapitel Text im Berichtsentwurf Formulierungsvorschlag Seit Pkt. Absatz/ (Text im Berichtsentwurf ersetzen durch) e (Tiret) / Satz IV Ab- COACH: COACH kür- Das nationale IT-System für das Management Das nationale IT-System für das Managezungen der Importkontrollen ment der Importkontrollen Begründung Dieses System wird von mehreren, aber nicht von allen deutschen GKS eingesetzt /2 Das BMEL ist die zentrale zuständige Behörde Das BMEL ist die auf Bundesebene zuständige Behörde. Präzisierung zentral könnte auch im Sinne von die wesentliche verstanden werden; dies ist Seite 1/12

2 Das BVL unterhält und veröffentlicht das Verzeichnis der von den Ländern benannten Einfuhrorte, wie in Artikel /1 Das Personal der Grenzkontrollstellen ist für die Einfuhrkontrollen sowohl von Erzeugnissen tierischen Ursprungs (an den Grenzkontrollstellen) als auch von Erzeugnissen nicht tierischen Ursprungs (an den benannten Eingangsorten) zuständig /2- Es wurde festgestellt, dass die Korrekturmaßnahmen 3 nicht fristgerecht ergriffen wurden. Die diesbezüglichen Folgemaßnahmen waren zum Zeitpunkt des Audits noch nicht abgeschlossen. Das BVL unterhält und veröffentlicht das Verzeichnis der von den Ländern benannten Eingangsorte bzw. Einfuhrorte, wie in Artikel 5 Das Personal der Grenzkontrollstellen ist teilweise auch für Erzeugnisse nicht tierischen Ursprungs (an den benannten Eingangsorten) zuständig. sie bei Überwachungsangelegenheiten gerade nicht Präzisierung: Bei den Einrichtungen gemäß Artikel VO (EG) Nr. 669/2009 handelt es sich um Eingangsund nicht um Einfuhrorte. Klarstellung: In Hamburg führt das Personal des benannten Eingangsortes die Kontrollen durch. Die Funktionen des benannten Eingangsortes und der Grenzkontrollstelle sind getrennt, auch wenn sie örtlich zusammengeführt sind. Sendungen mit Handelsware aus den Passagiermaschinen müssen über eine Abfrage der Airline erfasst werden. Dazu werden Maßnahmen Seite 2/12

3 In Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 136/2004 und Verordnung (EG) Nr. 669/2009 wird die Ankunft von Sendungen von Erzeugnissentierischen und nicht tierischen Ursprungs von den Beteiligten/Unternehmern einen Tag vor ihrem tatsächlichen Eintreffen an der Grenzkontrollstelle oder dem benannten Eingangsort mitgeteilt. Außerdem betreiben die Zollbehörden ein risikobasiertes System zur Auswahl der Sendungen, die amtlichen Kontrollen unterzogen werden, wobei das Unternehmen nicht vorab informiert wird /1 Am benannten Eingangsort Flughafen Leipzig kommt es jedoch vor, dass die Mitteilung bezüglich der Ankunft von Erzeugnissen nicht tierischen Ursprungs In Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 136/2004 und Verordnung (EG) Nr. 669/2009 wird die Ankunft von Sendungen von Erzeugnissen tierischen und nicht tierischen Ursprungs von den Beteiligten/Unternehmern einen Tag vor ihrem tatsächlichen Eintreffen an der Grenzkontrollstelle oder dem benannten Eingangsort mitgeteilt. Außerdem betreiben die Zollbehörden ein risikobasiertes System zur Auswahl der Sendungen, die zollrechtlichen Kontrollen unterzogen werden, wobei das Unternehmen nicht vorab informiert wird. Anfügen: Die zuständige Behörde hat dieser Verfahrensweise zugestimmt, da Frachtunternehmen und Behörde unterschiedliche Arbeitszeiten haben. zur Übermittlung der Ladelisten am Flughafen Leipzig mit den Airlines festgelegt. (1. Quartal 2017) Redaktionell: Die Anpassung dient der Klarstellung, dass die Zollverwaltung risikoorientierte Kontrollen nach zollrechtlichen Vorschriften durchführt. Die Flugzeiten zwischen Herkunftsländern und Leipzig sind zum Teil sehr kurz und eine frühere Anmeldung ist Seite 3/12

4 erst am Morgen der erwarteten Ankunft der Sendungen eingeht, womit..verstoßen wird An der Grenzkontrollstelle (und am benannten Eingangsort) Leipzig werden 90% der Sendungen vom selben Unternehmer umgeschlagen,....korrekturmaßnahmen eingeleitet werden, um auch Kontrollen der anderen Sendungen vorzusehen, die von den anderen Unternehmern umgeschlagen werden (10%) Gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 besteht bei den zuständigen Behörden an den besuchten Grenzkontrollstellen und benannten Eingangsorten (mit Ausnahme des benannten Eingangsortes Frankfurt) ein System zur Unterrichtung der Zollbehörden und der Unternehmer über die Verwahrung der Sendungen bei Proben- An der Grenzkontrollstelle (und am benannten Eingangsort) Leipzig werden 98% der Sendungen vom selben Unternehmer umgeschlagen,....korrekturmaßnahmen eingeleitet werden, um auch Kontrollen der anderen Sendungen vorzusehen, die von den anderen Unternehmern umgeschlagen werden (2%). Gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 besteht bei den zuständigen Behörden an den besuchten Grenzkontrollstellen und benannten Eingangsorten (mit Ausnahme des benannten Eingangsortes Frankfurt) ein System zur Unterrichtung der Zollbehörden und der Unternehmer über die Verwahrung der Sendungen bei Probenahme. Der benannte Ein- nicht erforderlich, da die Kontrollen gewährleistet sind. Präzisierung Sendungen mit Handelsware aus den Passagiermaschinen müssen über eine Abfrage der Airline erfasst werden. Dazu werden Maßnahmen zur Übermittlung der Ladelisten am Flughafen Leipzig mit den Airlines festgelegt. (1. Quartal 2017) Klarstellung Seite 4/12

5 ahme. Der benannte Eingangsort Frank- gangsort Frankfurt übermittelt diese Informa- furt übermittelt diese Informationen nicht tionen nicht direkt an die Zollbehörden. Die direkt an die Zollbehörden. Die zustän- zuständige Behörde führte jedoch aus, dass dige Behörde führte jedoch aus, dass es die Zollbehörden Sendungen, die zur Fest- den Zollbehörden bewusst sei, dass Sen- stellung der Einfuhrfähigkeit ein GDE be- dungen ohne ausgefüllt es CED nicht nötigen, nicht ohne vollständig ausgefüll- in den freien Verkehr überführt werden tes GDE in den freien Verkehr überführen. dürfen /T2 Von den ungefähr 60 kommerziellen Von den ungefähr 60 kommerziellen Sendun- Für eine rechtskonforme re- /2-3 Sendungen, die 2015 eingeführt wurden, gen, die 2015 eingeführt wurden, wurden nur präsentative Probenahme für wurden nur zwei Proben entnommen. In zwei Proben entnommen. In diesem Fall die Laboruntersuchung von diesem Fall konnte die zuständige Be- konnte die zuständige Behörde nicht nach- Blumentee/ Erblühtee liegt hörde nicht nachweisen, dass die vorge- weisen, dass die vorgeschriebene Probe- keine ausreichend detaillierte schriebenen Probenahmehäufigkeit von nahmehäufigkeit von 10% der Sendungen er- Probenahmevorschrift vor. 10% der Sendungen erreicht wurde. Die reicht wurde. Die zuständige Behörde er- Faktischer Fehler: Streichung zuständige Behörde erklärte jedoch, klärte jedoch, dass das elektronische System letzter Halbsatz von Satz 4 dass das elektronische System nicht zwi- nicht zwischen regulärem Tee und Blumen- schen regulärem Tee und Blumentee tee/erblühtee unterscheidet. wobei der letzt- unterscheidet, genannte keiner verstärkten Kontrolle unterliege /T1 An der Grenzkontrollstelle Leipzig wer- An der Grenzkontrollstelle Leipzig werden /1 den alle Sendungen einer Nämlichkeits- alle Sendungen einer Dokumentenkontrolle kontrolle unterzogen. Seite 5/12

6 /T2 Entgegen den in Art. 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 vorgesehenen Anforderungen..Dies beeinträchtigt die Durchführung der verstärkten Kontrollen unterzogen. Nach der Dokumentenkontrolle wird risikobasiert entschieden, welche Sendungen der weiteren Kontrolle unterzogen werden. Entgegen den in Art. 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 vorgesehenen Anforderungen nahm das Personal der Grenzkontrollstelle München im letzten Jahr keine Probe gemäß des Einfuhrüberwachungsplanes. Im vorletzten Jahr wurden insgesamt 5 Proben genommen. Im Jahr 2014 sind im Rahmen des EÜP 5 Proben genommen worden. Seit dem Jahr 2013 sind über den Flughafen München keine Produkte eingeführt worden, die verstärkten Kontrollen unterlagen. Insofern kann dies auch nicht die Durchführung verstärkter Kontrollen beeinträchtigt haben /2 An dem benannten Eingangsort Frankfurt Flughafen wird das Muster dem Einführer oder dessen Vertreter übergeben, der es zum Labor bringt, wobei die Gefahr besteht, dass das Muster manipuliert wird und die gemäß Artikel 11 der Verordnung An dem benannten Eingangsort Flughafen Frankfurt am Main wird das Muster dem Einführer oder dessen Vertreter in einem versiegelten Probenbeutel dem Einführer oder dessen Vertreter übergeben, der es zum Labor bringt. wobei die Gefahr besteht, dass das Es werden versiegelte Probenbeutel verwendet, wie sie beispielsweise auch für Gegenproben benutzt werden. Ein zerstörungsfreies Öffnen Seite 6/12

7 (EG) Nr. 882/2004 zu gewährleistende rechtliche und analytische Validität des Musters beeinträchtigt wird /1 Die Weiterbeförderung in Übereinstimmung mit Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung(EG) Nr. 669/2009 und die Weiterbeförderung der Sendung an einen benannten Einfuhrort werden generell an den besuchten Orten genehmigt (außer in Bremerhaven, wo Bremen dafür zuständig ist); Die Grenzkontrollstelle München Im Jahr 2015 wurden 5% der Sendungen nicht in TRACES registriert. Ein ähnliches Problem wurde auch 2011 gemeldet (Bericht DG(SANCO) ). Muster manipuliert wird und die gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zu gewährleistende rechtliche und analytische Validität des Musters beeinträchtigt wird Die Weiterbeförderung in Übereinstimmung mit Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung(EG) Nr. 669/2009 und die Weiterbeförderung der Sendung an einen benannten Einfuhrort werden an den besuchten Orten genehmigt (DPE) (außer in Bremerhaven, wo Bremen dafür zuständig ist);.. Bitte streichen der versiegelten Beutel ist nicht möglich. Klarstellung Die Entscheidung über die Weiterbeförderung der Sendung nach Artikel 8 Absatz 2 der VO(EG) 669/2009 trifft die Grenzkontrollstelle Bremerhaven (DPE). Klarstellung Dem Audit Team wurde bereits im Rahmen des Audits mitgeteilt, dass gemäß den gesetzlichen Anforderungen der Entscheidung der Kommission 2004/292/EG alle Daten in TRACES eingegeben werden. Lediglich die ausschließlich der nationalen Kontrolle unterliegenden Seite 7/12

8 Sendungen, die nach den Bestimmungen des nationalen Tiergesundheitsrechts eine Einfuhrgenehmigung benötigen, werden nicht in TRACES eingegeben. Dieses ist aus technischen Gründen nicht möglich. Deshalb sind in COACH mehr Sendungen erfasst als in TRACES. Insofern kann diese Beanstandung im Bericht von unserer Seite nicht nachvollzogen werden. Dies gilt umso mehr als im Jahr 2013 ein Folgeaudit DG SANCO MR Final zu dem im Bericht genannten Audit im Jahr 2011 ausschließlich zur Verwendung von TRACES stattgefunden hat. In diesem Bericht wurde bestätigt, dass die deutschen Seite 8/12

9 Grenzkontrollstellen TRACES vollständig und korrekt bedienen. Insbesondere wurde die Schnittstellenfunktion zwischen COACH und TRACES- System überprüft und nicht beanstandet. Der Beanstandungsgrund Nr. 52 ist nicht nachvollziehbar und nicht begründet. Wir bitten daher um ersatzlose Streichung Die zentrale zuständige Behörde Das BMEL Präzisierung zentral könnte auch im Sinne von die wesentliche verstanden werden; dies ist sie bei Überwachungsangelegenheiten gerade nicht Sicherstellen, dass die Einfuhrmanifeste an den Grenzkontrollstellen München und Leipzig wie in Artikel 6 und 7 der Bitte streichen Bayern (BY) Das IT-Tool zur zentralen Erfassung der Manifeste an der Seite 9/12

10 Verordnung (EG) Nr.136/2004 vorgeschrieben kontrolliert werden. Grenzkontrollstelle wird voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals des Jahres 2017 bei den entsprechenden Lagergesellschaften fertig installiert und funktionsfähig sein. Damit kann voraussichtlich noch im zweiten Quartal mit den Kontrollen begonnen werden. Bis zur Einführung des IT Tools können keine Manifest Kontrollen durchgeführt werden. Sachsen (SN) Die Leiterin der Grenzkontrollstelle hat mit den Airlines, die den Flughafen anfliegen, Kontakt aufgenommen und um entsprechende Informationen gebeten. Eine Zusammenarbeit der Zollverwaltung Seite 10/12

11 mit den zuständigen Überwachungsbehörden ist etabliert und erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkungspflicht Sicherstellen, dass an den besuchten Grenzkontrollstellen und benannten Eingangsstellen mit angemessener Häufigkeit Proben entnommen werden, wie von den EU Rechtsvorschriften vorgesehen (Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 885/2014 und Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004). Sicherstellen, dass am Eingangsort Flughafen Frankfurt am Main mit angemessener Häufigkeit Proben entnommen werden (wie in Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 885/2014 vorgesehen) und dass an der Grenzkontrollstelle München dauerhaft dem Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) nachgekommen wird (wie in Anlage II Nr. 1 VO (EG) Nr. 136/2004 vorgesehen). Klarstellung In der Empfehlung werden unterschiedliche Verfahren zweier Rechtsbereiche zusammengefasst, die nichts miteinander zu tun haben. Die Empfehlung bezüglich des EÜP bezieht sich nur auf die Grenzkontrollstelle München. Die Feststellung bezüglich Verordnung (EG) Nr. 885/2014 nur auf den Eingangsort Flughafen Frankfurt am Main. Seite 11/12

12 BY Seit Beginn des Jahres 2016 werden in BY regelmäßig im Rahmen des Einfuhr-Überwachungsplanes Proben genommen. Es werden jährlich von 5% aller Lebensmittel tierischen Ursprungs, die über die Grenzkontrollstelle des Flughafens München eingeführt werden, Proben genommen. Dies ist zu diesem Zeitpunkt bereits erfüllt. SN Grenzkontrollstelle Leipzig ist nicht betroffen Seite 12/12

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