Die Umsetzung des Gesetzes über die Energieeffizienz
|
|
- Bertold Krüger
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Umsetzung des Gesetzes über die Energieeffizienz RYSZARD FRANCUZ VIII. DEUTSCH-POLNISCHE KONFERENZ GRENZNAHE ENERGIEWIRSCHAFT IN POLEN UND DEUTSCHLAND ERFAHRUNGEN UND PERSPEKTIVEN Sulechów, den 18. November
2 I. Zur Genese des Gesetzes über die Energieeffizienz II. III. IV. Inhalt des Gesetzes über die Energieeffizienz Bewertung der Energieeffizienz in Polen Was kommt auf uns zu was bereiten die EU- Behörden vor? 2
3 I. Zur Genese des Gesetzes über die Energieeffizienz 3
4 Das Gesetz über die Energieeffizienz EU-Richtlinie 2006/32/EG zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen Schlussfolgerung des Rates der Europäischen Union vom März 2007, die sich als Ziel 20 % der Energieeinsparungen für die gesamte EU bis 2020 gesetzt hat. 4
5 Zeittafel Verabschiedung der Richtlinie 2006/32/EG über die Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen Veröffentlichung von Voraussetzungen zum Gesetz über die Energieeffizienz von bis MG folgende Fassungen des Gesetzes werden für öffentliche Konsultationen zugänglich gemacht Verabschiedung des Gesetzes 10. Mai 2011 Bekanntmachung des Gesetzes 5
6 Das Gesetz über die Energieeffizienz vom 15. April 2011 /Gesetzblatt vom 2011 Nr. 94 Ziff. 551/ Datum des Inkrafttretens: 11. August 2011 Datum des Außerkrafttretens: 31. Dezember
7 Durchführungsvorschriften zum o.g. Gesetz Verordnung des Wirtschaftsministers zum genauen Umfang der Verpflichtung zum Erwerb von Energieeffizienzausweisen und zur Vorlage zwecks deren Entwertung und Entrichtung von einer Ersatzgebühr durch Energieunternehmen, die den Strom, Wärme oder Erdgas an Endabnehmer verkaufen Verordnung des Wirtschaftsministers über die Ausschreibungsvoraussetzungen und verfahren zwecks der Wahl von Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz, die für Erlangen von Energieeffizienzausweisen erforderlich sind Verordnung des Wirtschaftsministers über den genauen Umfang sowie die Art und Weise der Vorbereitung von Energieeffizienzaudit, von Musterblatt des Energieeffizienzaudits sowie der Berechnungsmethode von Energieeinsparung Verordnung des Wirtschaftsministers über die Durchführung von Schulungen und Prüfungen für diejenige Personen, die sich um die Befugnisse eines Energieeffizienz-Auditors bewerben /das Projekt ist für die Konsultationen gemäß dem Zeitplan der Gesetzgebungsarbeiten verfügbar, geplante Herausgabe: Dezember 2011/ Verordnung des Finanzministers über die Haftpflichtversicherung des Energieeffizienz-Auditors / Gesetzblatt 2011 Nr. 94 Ziff. 551/ 7
8 II. Inhalt des Gesetzes über die Energieeffizienz 8
9 Nationales Ziel im Bereich der Energieeffizienz es werden bis 2016 Endenergieeinsparungen in der Menge angestrebt, die nicht kleiner als 9 % des nationalen Verbrauchs dieser Energie im Durchschnitt innerhalb eines Jahres sind, wobei sich dieser Durchschnitt auf die Jahre bezieht Aufgaben öffentlicher Einrichtungen für die Energieeffizienz Es wird die Anwendung von mindestens zwei Mitteln zur Verbesserung der Energieeffizienz erfordert, wie: 1) Vertrag über die Durchführung und Finanzierung von Vorhaben, die der Verbesserung von Energieeffizienz dienen (ESCO); 2) Erwerb einer neuen Anlage, Installation oder Fahrzeuges mit niedrigem Energieverbrauch und niedrigen Betriebskosten 3) Austausch von betriebenen Anlagen, Installation oder Fahrzeug (Anforderungen wie Pkt. 2) 4) Erwerb oder Mieten von energieeffizienten Gebäuden oder auch Umbau, davon Thermomodernisierung 5) Vorbereitung von Energieaudit im Sinne des Gesetzes über die Förderung der Thermomodernisierung 9
10 Grundsätze zum Erwerb und zur Entwertung von Energieausweis (weiße Zertifikate) Grundsätze zur Vorbereitung von Energieaudit und zur Erteilung von Befugnissen eines Energieeffizienz-Auditors Geldstrafen: für die Unternehmer, die für die Entwertung weißer Zertifikate verpflichtet sind (bis 10% der Einnahmen des Unternehmens) für die Unternehmer, die an der Ausschreibung für den Erwerb weißer Zertifikate teilnehmen (bis Gegenwert von 2 Mio. ) 10
11 Änderungen in den geltenden Vorschriften für Abnehmer mit Spitzenleistung über 50 kw die Anschlusspflicht an das Fernwärmenetz, das mittels einer KWK-Quelle versorgt wird (die Vorschrift gilt ab 1. Juli 2012) für die Stromveräußerer die Pflicht, den Abnehmer über den Stromverbrauch im Vorjahr und über die Stelle, in der die Auskunft über den Durchschnittsstromverbrauch für die jeweilige Anschlussgruppe sowie über die Mittel zur Verbesserung der Energieeffizienz erhältlich sind, zu informieren 11
12 III. Bewertung der Energieeffizienz in Polen 12
13 [Quelle: Prognose der Umweltauswirkung von dem Projekt der Strategie Energiesicherheit und die Umwelt Umweltministerium 2011 In dem Jahrzehnt hat die Stromintensität um 29,5% zu senken, was die Realisierung des Ziels der Steigerung von der Energieeffizienz um 20% mit großer Reserve bedeutet, welches durch die EU im Rahmen des Energie-Klimapakets festgelegt wurde. 13
14 Richtwerte der Stromintensität des polnischen BIP (mit Bezug auf die Werte BIP(PPP) berechnet gemäß der Kaufkraftparität) sind auf dem Niveau, das mit dem EU-Durchschnitt vergleichbar ist [Quelle: Prognose der Umweltauswirkung von dem Projekt der Strategie Energiesicherheit und die Umwelt Umweltministerium
15 Stromverbrauch pro Einwohner in Polen (2008: kwh/pers.) ist sehr niedrig und gehört zu den niedrigsten in der EU (niedriger ist nur in Rumänien, Litauen und Lettland). Der Verbrauch ist erheblich niedriger (sogar ca. 2,1-fach) als in den Ländern der ursprünglichen 15 EU-Staaten (EU-15). Quelle: Prognose der Umweltauswirkung von dem Projekt der Strategie Energiesicherheit und die Umwelt Umweltministerium
16 IV. Was kommt auf uns zu was bereiten die EU-Behörden vor 16
17 17
18 Ziel Einschränkung des Stromverbrauchs in der Europäischen Union um 20% bis
19 Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten Förderung von Energie-Audits durch die Mitgliedsstaaten Unterstützung bei den Audits für kleine und mittlere Unternehmen Audits werden durch unabhängige Auditoren durchgeführt 19
20 Pflichten des öffentlichen Sektors: Ab dem 1. Januar 2014 werden jedes Jahr 3 % der Gebäuden der Energiesanierung unterzogen Darstellung der Angaben zum Energieverbrauch und zur Gebäudefläche Standards der Energieeffizienz in den Ausschreibungen 20
21 Pflichten der Energieunternehmen Pflicht der Erlangung durch sämtliche Energieversorger von jährlichen Einsparungen an Energie, die den Endabnehmern verkauft wird und die 1,5 % der Energieverkaufshöhe aus dem Vorjahr gleicht diese Pflicht wird auferlegt : Energieverteiler oder Energieverkäufer 21
22 Anforderungen im Bereich der Energieverbrauchsmessungen Zähler, die Informationen über den aktuellen Energieverbrauch liefern, sind an die Schnittstelle, die eine sichere Kommunikation mit dem Endabnehmer gewährleisten, angeschlossen Zähler für die Wärme- und Kälteversorgung für Gebäuden für Wohnungen in Wohnblocks, es werden aber Wärmeverteiler unter der Bedingung zugelassen, dass ihre Displays gut ablesbar sind und dem Endabnehmer die Prüfung des laufenden Verbrauchstempos sowie Verbrauchsniveaus in der Zukunft ermöglichen Wärmeabrechnung in Wohnblocks mit Verwendung von Korrekturfaktoren bei dem Wärmefluss 22
23 Anforderungen im Bereich der Information der Abnehmer Information der Kunden über aktuellen Energieverbrauch ab 1. Januar 2015 in allen Sektoren Rechnungen in Papier- oder EDV-Form Zugang zu der Datenbasis des Energieverbrauchs in der Vergangenheit Rechnungen und unentgeltlicher Zugang zu den Daten sowie anderen gebundenen Informationen 23
24 Planung im Bereich der Fernwärme und Fernkälte Pläne der Entwicklung von der hocheffizienten KWK und Fernwärmesystemen, davon Fernkälteversorgung bis 1. Januar 2014 sowie alle fünf Jahre Notifikation der Kommission 24
25 Fördermechanismen für den Ausbau der effektiven Infrastruktur der Fernwärme und -kälte Beim Ausbau von Fernwärme und Fernkälte wählen die Mitgliedsstaaten soweit möglich die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung statt der reinen Wärmeerzeugung. 25
26 Sämtliche neuen oder modernisierten Wärmekraftwerke mit der Leistung von über 20 MW mit einer Ausrüstung ausgestattet werden, die die Rückgewinnung von Abwärme durch einen hocheffizienten KWK-Block ermöglicht sich an einem Standort befinden, an dem Abwärme genutzt werden kann 26
27 Standortanforderungen für Kraftwerke Wärmenachfrage Entfernung Leistung >7500 TJ/Jahr <100 km >1999 MWe >1875 TJ/Jahr <65 km >500 MWe >50 TJ/Jahr <15 km >20 MWe für industrielle Abwärmequellen >1600 TJ/Jahr <75 km >75 MWe >1000 TJ/Jahr <60 km >50 MWe >400 TJ/Jahr <25 km >50 MWe >100 TJ/Jahr <15 km >20 MWe 27
28 Vielen Dank! 28
KWK kann s besser. Was ist Kraft-Wärme-Kopplung? Folie 1
Was ist Kraft-Wärme-Kopplung? Folie 1 Grundprinzip Effizienz Wirkungsgrad Getrennte Energieerzeugung Strom und Wärme werden unabhängig voneinander in getrennten Prozessen erzeugt (Kraftwerk oder Heizkessel)
MehrIII. Förderprogramm Gebäude
Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,
MehrAktuelle Entwicklungen zum Bundes-Energieeffizienzgesetz
Aktuelle Entwicklungen zum Bundes-Energieeffizienzgesetz Veranstaltung: Energieeffizienzgesetz in der Bauwirtschaft - 30.6.2015 Mag. André Buchegger, WKÖ Bundessparte Industrie Warum Bundes-Energieeffizienzgesetz?
MehrLeichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?
Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die
Mehrder Stadt Köln und der RheinEnergie AG für die SmartCity Cologne
Fünf Gründe der Stadt Köln und der RheinEnergie AG für die SmartCity Cologne Plattform für Unternehmen Produkte und Leistungen in der Praxis erproben und verbessern, sowie die Möglichkeit mit anderen Unternehmen
MehrGuten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015
Guten Tag Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 * KMU = kleine und mittelständische Unternehmen Gesetzliche Grundlagen? Die europäische Energieeffizienzrichtlinie
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrDer neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.
Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung
MehrEDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität. Katrin Gerdes, Marketing Executive
EDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität Katrin Gerdes, Marketing Executive Agenda 1 Rechtlicher Hintergrund und Anforderungen des EDL-G 2 Energieaudit vs ISO 50001 3 Fazit & Empfehlungen esight Energy 15
MehrDer Energieausweis als Marketinginstrument WohnCom. Der Energieausweis als Marketinginstrument. Vortrag FHW Berlin. 7. Mai 2007
Der Energieausweis als Marketinginstrument Vortrag FHW Berlin 7. Mai 2007 Gliederung E, E, E, E, E, die 5 E s Die Rolle des Energieausweises für Unternehmen und Kunden Anwendung und Umsetzung des Energieausweises
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrDer Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien
Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Auswirkungen im Kauf-, Miet- und Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrEnergieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis
Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH Fragen rund um den Energieausweis Energieausweis nach EnEV 2009 Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrDie EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen - Stand der Umsetzung -
Die EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen - Stand der Umsetzung - Dr. Wolfgang Stinglwagner - Oktober 2008 - Vorgaben aus Brüssel Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen
MehrIntegriertes Klimaschutzkonzept Stadt Ostfildern
Integriertes Klimaschutzkonzept Stadt Ostfildern Kurzzusammenfassung des Abschlussberichts Das Integrierte Klimaschutzkonzept für Ostfildern umfasst Ergebnisse in fünf aufeinander aufbauenden Abschnitten:
MehrVon der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus
Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Thomas Möller Dipl.-Ing., Dipl.Wirt.-Ing (FH), Energieberater (HWK) Brunhamstraße 43-81249 München Tel. 089-871 2454 - Telefax 089-871 2434
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrWiderrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:
Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrHygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien
1 Angesichts dessen, dass: Hygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien (A) die außerordentliche Hauptversammlung von Hygienika S.A. (weiter genannt Gesellschaft) den Beschluss Nr. 8/2014 in Sachen
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012
MehrGute Ideen sind einfach:
SWE Wärme compact Gute Ideen sind einfach: Ihre neue Heizung von uns realisiert. Der Heizvorteil für Clevere. SWEWärme compact : Ihr Heizvorteil Wir investieren in Ihre neue Heizung. Eine neue Heizung
MehrEnergiekosten senken Energiebilanz verbessern CO2-Ausstoß reduzieren
Energiekosten senken Energiebilanz verbessern CO2-Ausstoß reduzieren Eine Handlungsanleitung für Krankenhausmanager Dipl.-Ing. Alexander J. Henze Frankfurt, 06. Mai 2015 Beratungsschwerpunkte Zentraler
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrMerkblatt Spitzenausgleich. Nachweisführung ab 2013
Unternehmen des produzierenden Gewerbes müssen in 2013 mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz beginnen, um weiterhin vom so genannten Spitzenausgleich nach 10 StromStG und 55 EnergieStG zu
MehrBerechnungsmethode zur Abschätzung der Endenergieeinsparungen durch energierelevante Steuern und Abgaben
Berechnungsmethode zur Abschätzung der Endenergieeinsparungen durch energierelevante Steuern und Abgaben Preissignale in Form von Steuern, Abgaben und Gebühren werden in Österreich in den folgenden Bereichen
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrDer Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude -
Der Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude - IBH Ingenieurbüro Haubensak Bauphysik und Energieberatung 71364 Winnenden Inhaltsverzeichnis 1. Entwicklung des Weltenergieverbrauchs
MehrPflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium
MehrVfg 40/2010. 1. Frequenznutzungsparameter: Maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) / Maximale Magnetische Feldstärke. Frequenzbereich in MHz 1)
Vfg 40/2010 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen; Non-specific Short Range Devices (SRD) Auf Grund des 55
MehrManagementsysteme und Arbeitssicherheit
Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrE-RIC 3. Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
E-RIC 3 Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Dr. Stefan Schreiber München, 25. November 2005-1- DRSC e.v / 25.11.2005 Hintergrund Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte,
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrMindestanforderungen an. Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte. zur Nutzung von Inland AIS Daten
Protokoll 2014-I-12, Anlage 2 Mindestanforderungen an Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte zur Nutzung von Inland AIS Daten an Bord von Fahrzeugen 12.6.2014 Seite
MehrEnergieaudit. Energieaudit.
Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG TEAM MANAGER INBOUND
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3
ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrEnergieaudits. VerbesserungÊ derê EnergieeffizienzÊ
Energieaudits VerbesserungÊ derê EnergieeffizienzÊ Energieaudits ÖNORM EN 16247-1 Der TÜV AUSTRIA Umweltschutz bietet im Rahmen von Energieaudits nach ÖNORM EN 16247-1 und Anforderungen an ein Energiemanagementsystem
MehrEnergieeffizienzgesetz 2014
Energieeffizienzgesetz 2014 Was steht drinnen? Was bedeutet das? Mag. Manfred Bürstmayr, MSc. Grundlage EU-Richtlinie über über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, 2006 (Einsparung 9% bis
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrRahmenbedingungen für die Bioenergie in Deutschland. Dr. Steffen Beerbaum, BMELV
Standbild Rahmenbedingungen für die Bioenergie in Deutschland Dr. Steffen Beerbaum, BMELV Allgemeine Rahmenbedingungen Energieverbrauch 14.200 PJ Primärenergieverbrauch in Deutschland (2005) entspricht
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrEnergieausweis / Energieberatung / Wärmegesetz
/ Energieberatung / Wärmegesetz -Grundlagen - Dipl.-Ing. Josef Broll 24.06.2008 Gropiusplatz 10 70563 Stuttgart www.stz-egs.de Zur Einstimmung Heizölpreis bei knapp 1 /Ltr.!! Heizölpreis ct / Ltr.] Energieeffizienz:
MehrSpitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung- SpaEfV
Ausblick für 2014/2015 und mögliche Handlungsalternativen für Unternehmen Kiwa International Cert GmbH Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung- SpaEfV 1. Was regelt die SpaEfV? 2. Ausblick für 2014/2015
MehrPflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark
Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - Dieses Projekt wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und
Mehr2014-2020 Energierelevante EU-Förderungen. Johannes Becker Duisburg, 9. Dezember 2015
2014-2020 Energierelevante EU-Förderungen Johannes Becker Duisburg, 9. Dezember 2015 1 EU-Förderungen 2014-2020 EU-Strukturfonds für Rumänien betragen 30,7 Mrd. Euro Nur drei Ministerien zuständig 90%
MehrRechtsanwalt Jürgen Hammel
Referent: Rechtsanwalt Jürgen Hammel Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kaiserslautern und Umgebung e.v. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Definitionen: Nettokaltmiete/Grundmiete
MehrDas dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.
Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausschild und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, hier mit dem Standard Effizienzhaus 55.
MehrDer Energieausweis nach EnEV 2007
Der Energieausweis nach EnEV 2007 Seite 1 Was ist der Energieausweis? Der Energieausweis ist ein Dokument für ein Gebäude, das die energetischen Eigenschaften des Gebäudes über eine Energiekennzahl darstellt:
MehrNachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit
N.E.U. Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit Die Effizienzpropfis eg Ambitionierte Konzepte für optimierten Ressourceneinsatz
MehrAMTS-Datenmanagement Arzneimitteltherapiesicherheit. Fachanwendung der Gesundheitskarte (egk)
AMTS-Datenmanagement Arzneimitteltherapiesicherheit Fachanwendung der Gesundheitskarte (egk) Sicherheit bei Medikamenteneinnahme Aktuelle Medikationsdaten AMTS-Prüfungen Datenaustausch Hohes Maß an Sicherheit
MehrEntwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009
Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Ausgewählte europäische Staaten, prozentuale Veränderung des des BIP BIP* * im Jahr im Jahr 2009 2009 im Vergleich
MehrDie Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz
Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:
MehrZweibrücker Sanierungsinfo
Zweibrücker Sanierungsinfo Nr. 3 10/2012 05/2001 Sanierung Innenstadt Zweibrücken Sanierungsgebiet "Obere Vorstadt/Bereich Luitpoldstraße" Sanierungsgebiet "Innenstadt und Herzogvorstadt" In dieser Ausgabe:
MehrDas Energiepaket zum Elektroauto
Das Energiepaket zum Elektroauto Pioniergeist hat Vorfahrt. Sicheres und schnelles mit unserem Energiepaket. E-Mobility für Unternehmen Südwestfalen Partner der Mark-E InstallationsCheck Steckdosen sind
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrKurzbeschreibung GVB-Marktstudie. Top-Anbieter von Telematiksystemen in der Transportlogistik
Kurzbeschreibung GVB-Marktstudie Top-Anbieter von Telematiksystemen in der Transportlogistik Eine Studie der Gesellschaft für Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik Durchgeführt vom International Performance
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrBAYERISCHE ENERGIESZENARIEN 2050
BAYERISCHE ENERGIESZENARIEN 2050 Energieeinsparung und Energieeffizienz München 22.11.2014 Energiedialog Bayern AG 1 Werner Bohnenschäfer BAYERISCHE ENERGIESZENARIEN 2050 1 Basis der Ergebnisse 2 Entwicklung
MehrEnergienetz Elbmarsch - Förderverein für eine Energiewende in der Elbmarsch
Der Förderverein Energienetz Elbmarsch Förderverein für eine Energiewende in der Elbmarsch ist eine dem Gemeinnutz verpflichtete überparteiliche Initiative. Viele engagieren sich bereits, jede/r ist herzlich
MehrAUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:
MehrRegistrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)
ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrERSTE ERFAHRUNGEN DER REGULIERUNGSBEHÖRDE
1 ERSTE ERFAHRUNGEN DER REGULIERUNGSBEHÖRDE MIT DEM BUNDES-ENERGIEEFFIZIENZGESETZ Mathias Reinert Energie-Control Austria 14. Symposium Energieinnovation, Graz/Austria 12.02.2016 Inhalt Gesetzliche Rahmenbedingungen
MehrGeprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz
www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrNachhaltige Beschaffung
Frank Rumpp Tel. 02843 171 408 Frank.Rumpp@Rheinberg.de Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Abs. 1 neuer Leitsatz ÖAG sind verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen - Kriterien des Umweltschutzes
MehrVorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497
Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrStrom und Wärme sparen. Mit Unterstützung Ihres Elektrizitätsversorgungsunternehmens und der Energie-Agentur der Wirtschaft EnAW
Strom und Wärme sparen Mit Unterstützung Ihres Elektrizitätsversorgungsunternehmens und der Energie-Agentur der Wirtschaft EnAW Schritt für Schritt Energiekosten sparen Durch das Ausschöpfen wirtschaftlicher
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrVERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt
MehrA N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
MehrVfg 30 / 2014, geändert mit Vfg 36 / 2014, geändert mit Vfg 69 / 2014
Vfg 30 / 2014, geändert mit Vfg 36 / 2014, geändert mit Vfg 69 / 2014 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen;
MehrBUSINESS SOFTWARE. www. sage.at
Unbegrenzt tiefe Explosionszeichnungen Internationale Features ITc Shop Der neue Webshop mit brillanter Anbindung an die Sage Office Line und enormem Leistungsumfang. Integriertes CMS Online-Payment Schnittstellen
MehrMehr Kunde. Weniger Kosten. Produktinformation PrimaKlima
Mehr Primaklima. Produktinformation PrimaKlima MEHR FLEXIBILITÄT. IHR ONLINE KUNDENPORTAL. Jetzt entdecken. Mit Ihrem Öko-Tarif PrimaKlima fördern Sie den Ausbau regenerativer Energien vorbildlich! Mit
MehrVerbraucherkreditrichtlinie Änderungen zum 11.06.2010
Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen Begriffserklärungen: VKR = Verbraucherkreditrichtlinie Umsetzung der neuen VKR tritt in Kraft VVI = Vorvertragliche Informationen Vergütungsinformation & Stand des
MehrAKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113 S c h r e i b e n des Kirchensenates betr. Bestätigung einer Verordnung mit Gesetzeskraft über die Zustimmung zu der Verordnung des Rates der Evangelischen Kirche
MehrNÖ Energieeffizienzgesetz 2012 Input im Rahmen des Fachdialoges Energieeffizienz in NÖ, Österreich und Europa, St.Pölten 30.1.2013
NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 Input im Rahmen des Fachdialoges Energieeffizienz in NÖ, Österreich und Europa, St.Pölten 30.1.2013 Dipl.-Ing. Peter Obricht Energieziele des Landes NÖ 100% des Strombedarfs
MehrFamilie Wiegel. Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar
Familie Wiegel Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar Werden Sie Ihr eigener Stromerzeuger. Die SWE Energie GmbH versorgt Kunden zuverlässig und zu fairen Preisen
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrEnergieeffizienz-Initiativen der EU
Energieeffizienz-Initiativen der EU Dr. Marc Ringel Europäische Kommission GD Energie 23. November 2011 ABHÄNGIGKEIT VON ENERGIEEINFUHREN NIMMT WEITER ZU in % Business as usual -Szenario mit Basisjahr
MehrIntelligente Energiekonzepte
Intelligente Energiekonzepte für Industrie und Gewerbe Energiekonzepte Beratung Planung Projektbegleitung Effiziente Energienutzung für Industrie und Gewerbe Noch nie war es so wichtig wie heute, Energie
MehrMeinungen zum Thema Energie und radioaktive Abfälle
Meinungen zum Thema Energie und radioaktive Abfälle Datenbasis: 1.003 Befragte Erhebungszeitraum: 22. bis 24. April 2014 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAtF e. V. Innerhalb
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrEnergieausweis. Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Klimaaktiv! www.mainova.
Energieausweis Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Klimaaktiv! www.mainova.de Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Der Energieausweis Wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer.
MehrErfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom
Berliner Energietage 2016 Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstromprojekte in Berlin und anderswo 11.04.2016 Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Dr.-Ing. Ingrid Vogler GdW Bundesverband
Mehr