Weiterqualifizierung in der Profession Pflege

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1 Deutscher Weiterqualifizierung in der Profession Pflege -Inhalte und Strukturen unter bildungspolitischer Perspektive - Positionspapier in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Krankenpflegepersonen (BALK) e. V. der Deutschen Gesellschaft Fachkrankenpflege (DGF) e.v. dem Verband der PflegedirektorInnen der Universitätskliniken (VPU) e.v. der Deutschen Gesellschaft Pflegewissenschaft e. V.

2 Die Neupositionierung der Weiterqualifizierung in der beruflichen Pflege: Gliederung: o Ausgangslage und Kontextfaktoren o Weiterqualifizierung in der Pflege im akademischen Sektor [Hochschulen] o Weiterqualifizierung in der Pflege im nichtakademischen Sektor o Qualitätssicherung der beruflichen Weiterqualifizierung in der Pflege

3 Ausgangslage und Kontextfaktoren

4 Die Ausgangslage Deutscher : o 2006 Bildungskonzept Pflege offensiv Ergänzung: o Weiterqualifizierung in der Profession Pflege Es wird dargestellt eine neue o bildungssystematische o berufsstrukturelle o curricular-inhaltliche Ausrichtung der Weiterqualifizierung im Pflegeberuf

5 Die Ausgangslage Besondere Weiterentwicklungsmöglichkeiten professionell Pflegende sind notwendig auf der Grundlage: o der generalistisch ausgerichteten Erstqualifizierung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin o der Neubewertung bekannter Handlungs- und Arbeitsfelder o der Bestimmung neuer Handlungs- und Arbeitsfelder o der Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten durch Pflegende im Rahmen des Leistungsrechts im SGB V und im SGB XI

6 Die Ausgangslage Das dreigeteilte Berufsbild Pflege ist zusammenzufassen (Richtlinie 2005/36/EG ): Berufsabschluss: o "generalistische Pflege" [nurses responsible for general care] In Deutschland sind Neuregelungen erforderlich o zur Gewährung der Berufserlaubnis o der Durchführung der Registrierung o zur Bildung von Pflegekammern

7 Die Ausgangslage Lebenslanges Lernen: o ständige Aktualisierung des Wissens und Könnens sind verpflichtende Zielsetzung in einem professionellen Berufsverständnis o stetig steigende und sich wandelnde Anforderungen im pflegerischen Berufsfeld verlangen kontinuierliche Weiterqualifizierung im Sinne lebenslangen Lernens

8 rechtliche Bezüge Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2007) o Empfehlungen zu neuen Aufgabenverteilungen und Kooperationsformen zwischen den Gesundheitsberufen [SVR 2007: ]

9 rechtliche Bezüge Pflege-Weiterentwicklungsgesetz [PfWG 2008] o Vorschlag der strukturellen und finanziellen Öffnung und damit zur Ausweitung pflegerischer Aufgaben und Kompetenzen in der Krankenversicherung o In Modellvorhaben sollen Pflegende heilkundliche Tätigkeiten ohne vorherige ärztliche Veranlassung als eigenständige Leistungserbringer erbringen o Die berufszulassenden Ausbildungsgesetze sind entsprechend erweitert worden

10 rechtliche Bezüge Leistungserbringer der häuslichen Krankenpflege gemäß SGB V o Verpflichtung zur Fortbildung ist vertraglich mit den Krankenkassen geregelt o Nicht nachgewiesene Fortbildung können Vergütungsabschläge und/oder Vertragskündigung zur Folge haben Pflegerische Leistungserbringer gemäß SGB XI o die Pflegeversicherung regelt die Fortbildungspflicht Pflegender

11 Definitionen [DBR] Anpassungsqualifizierung o (Fortbildung) aktualisiert die bestehende Qualifikation durch neue Erkenntnisse Aufstiegsqualifizierung o (Zusatzqualifikation) führt zum Erwerb einer höheren Qualifikation

12 Bildungswege in der Pflege Master-Studium [konsekutiv oder weiterbildend] Studium Bachelor of Nursing Berufstätigkeit Promotion modularisierte Anpassungs- und/oder Aufstiegsweiterqualfizierung Kranken-, Kinderkranken- oder Altenpflegeausbildung Hochschulzugangsberechtigung Realschulabschluss

13 Weiterqualifizierung in der Pflege Anforderungen: o alle Bildungsangebote sind modularisiert o die Lernergebnisse sind gemäß den Kompetenzstufen des Europäischen Qualifikationsrahmens festgelegt worden (Outcome-Orientierung) Lernergebnisse o formal [innerhalb des nationalen Bildungssystems: Schule, Berufsbildung, Tertiärbildung] o non formal [Lernbeziehungen außerhalb des formalen Bildungssystems] o informell [Aktivitäten, die außerhalb einer Lernbeziehung stattfinden, aber ein Lernziel haben, z.b. Beobachtung anderer, Training on the job] Eine vorgegebene Modulanzahl, -größe und -kombination führt zu einem definierten und nach Akkreditierung auch zu einem staatlich anerkannten Abschluss.

14 Systematik zum Aufbau von Bildungsangeboten Grundmodule Spezialisierungsmodule klinisches Wissen Steuerungs wissen Forschungs wissen

15 Weiterqualifizierung im akademischen Sektor (Hochschulen)

16 Deutscher Dez Weiterqualifizierung im akademischen Sektor (Hochschulen) -Module - European Credit Transfer System - Orientierung an den zu erwerbenden Kompetenzen Promotion Master Studium Skills-bezogene Strukturierung Ziel: Wissenschaftsbefähigung Bachelor Studium Skills-bezogene Strukturierung Ziel: Berufsbefähigung Hochschulzugangsberechtigung 16

17 Weiterqualifizierung im akademischen Sektor (Hochschulen) im tertiären Bildungssektor o als konsekutiver Master [nach einem festgelegten Bachelorstudium] o als Weiterbildungs-Master [nach mindestens 1-jähriger Berufstätigkeit] o als Anpassungsweiterbildung [Zertifikatsabschluss]

18 Weiterqualifizierung im akademischen Sektor (Hochschulen) Ausrichtungen des konsekutiven Masterstudiums: A) klinisch B) theoriegenerierend C) managementbezogen D) pädagogisch

19 konsekutive Master-Studiengänge A) klinische Ausrichtung Ein klinisch ausgerichteter Masterstudiengang führt zum Erwerb einer definierten klinischen Expertise o bezogen auf eine Klientengruppe o Erforschung und/oder Nutzung der Forschungsgrundlagen des Fachbereichs o Steuerung (Management) des Handlungsfeldes

20 konsekutive Master-Studiengänge A) klinische Ausrichtung Konsekutive, klinisch orientierten, auf ein Arbeitsfeld und/oder eine Zielgruppe bezogenen Master Angebote befähigen zur Gestaltung o einer Advanced Nursing Practice [ANP] o die Absolventen sind als Advanced Nurse Practioner zu bezeichnen.

21 konsekutive Master-Studiengänge A) klinische Ausrichtung klinisch orientierte Masterprogramme sollen o sinnfällig o hinreichend breit gebündelt o zukunftsfähig sein und nicht jedem einzelnen Gesundheitsproblem folgen

22 konsekutive Master-Studiengänge B) theoriegenerierende Ausrichtung konsekutiver Master Pflegewissenschaft o o Erwerb von (pflege)wissenschaftlichen Kompetenzen Absolventen können: Erkenntnisse wissenschaftlich generieren, analysieren, strukturieren und auf eine Theorie- und Konzeptebene transferieren Der Master Pflegewissenschaft qualifiziert explizit Pflegende die Forschung und wissenschaftliche Arbeit

23 konsekutive Master-Studiengänge c) mit Ausrichtung Management konsekutiver Master das Pflegemanagement Erwerb von Kompetenzen zum organisieren führen leiten einer pflegerisch ausgerichteten Organisationseinheit Der Master das Pflegemanagement qualifiziert zum verantwortlichen Gestalten und Steuern dieser Einheiten Eine pflegewissenschaftliche Verankerung der Grundlagen und Forschungsansätze der Management- und Betriebswirtschaftslehre erfolgt.

24 konsekutive Master-Studiengänge d) mit Ausrichtung Pädagogik Konsekutiver Master die Pflegepädagogik ist explizit auf das Lehren ausgerichtet neben den Pflegenden sind hier weitere Zielgruppen o die Patienten, o die pflegenden Angehörigen o ehrenamtlich tätige Laien o Menschen, die sich gesund erhalten wollen o etc., etc. Die Lehrerbildung in der Pflege erfolgt analog der Lehrbildung das schulische und berufliche Bildungssystem in Deutschland.

25 weiterbildende Master-Studiengänge Weiterbildende Master-Studiengänge o nicht-konsekutive oder weiterbildende Master- Studiengänge bauen inhaltlich nicht auf dem jeweils vorangegangenen Bachelor - Studium auf o Für die Aufnahme dieser Master-Studiengänge ist eine mindestens 1-jährige qualifizierte Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss Voraussetzung o Die weiterbildenden Master-Studiengänge sind in der Regel interdisziplinär ausgerichtet und mit offenen Abschlussbezeichnungen belegt, z. B. MBA (Master of Business Administration)

26 Weiterqualifizierung im akademischen Sektor (Hochschulen) Promotion Ausbau der akademischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten auf Promotionsebene promovierte Pflegende werden benötigt o im Bereich der Lehre o im Bereich Wissenschaft und Forschung o in der Pflegepraxis In klinischen Settings werden promovierte Pflegewissenschaftler/innen die Entwicklungen in der Praxis strategisch und wissenschaftlich absichern und so dauerhaft den Theorie-Praxis-Transfer garantieren

27 Weiterqualifizierung im akademischen Sektor (Hochschulen) Finanzierung der Master-Studiengänge o konsekutive Studiengänge werden staatlich finanziert oder teilfinanziert o Kosten Weiterbildungsstudiengänge tragen die Studierenden selbst Interessenten Masterstudiengänge bewerten die Angebote o inhaltlich o in einer kritischen Kosten-Nutzen Analyse

28 Weiterqualifizierung im nicht-akademischen Sektor

29 Weiterqualifizierung in der Pflege im nicht-akademischen Bildungssektor o als Anpassungsweiterbildung o (noch) als Aufstiegsweiterbildung

30 Weiterqualifizierung im nicht-akademischen Sektor ständige Anpassungsweiterbildung ist erforderlich Die Angebote müssen o am Erwerb von speziellen Expertisen orientiert werden o an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet sein o modular aufgebaut sein o die erworbenen Credit Points können in den (akademischen) Aufstiegsweiterbildungen angerechnet werden und so lebenslanges Lernen unterstützen

31 Weiterqualifizierung im nicht-akademischen Sektor In der gegenwärtigen Struktur der Fachweiterbildungen ist auszuweisen o eine vorgegebene Modulanzahl o die Modulgröße o die Modulkombination/en ein definierter und nach Akkreditierung auch ein staatlich anerkannter Abschluss wird so möglich

32 Beispiel: modularisierte Anpassungsqualifizierung Quelle: DBfK Südwest e.v. ; Fortbildungsprogramm 2. Halbjahr

33 Beispiel: modularisierte Anpassungsqualifizierung Quelle: DBfK Südwest e.v. ; Fortbildungsprogramm 2. Halbjahr

34 Weiterqualifizierung im nicht-akademischen Sektor die Anerkennung eines Modulabschlusses darf dessen Erwerb nicht länger als drei Jahre zurück liegen eine Gesamtweiterbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss darf nicht länger als vier Jahre dauern auch in der künftigen Bildungslandschaft behalten nicht-akademische Weiterbildungsformen ihre Berechtigung, insbesondere im Bereich flexibler und kürzerer Anpassungsweiterbildungen

35 Weiterqualifizierung im nicht-akademischen Sektor Neue Angebotsformen sind zu erproben: o Methoden selbstgesteuerten Lernens o Coaching und Prozessbegleitung [z.b. Training on the Job] o Verknüpfung von traditionellen Lernformen mit Formen des Lernens über Internet ["blended learning"/"e-learning ] o strukturiertes Long-Distance-Learning

36 Weiterqualifizierung im nicht-akademischen Sektor zu diskutieren sind neue betriebliche Lernformen, die in einem zur Verfügung gestellten, Lernort wie z. B. einer Lerninsel oder einem Skills-Labaratory eigenständig erbracht werden auch im Gesundheitswesen sind nicht nur die klassischen Bildungsanbieter, sondern auch die Betriebe aufgefordert, lebenslanges Lernen zu initiieren

37 Qualitätssicherung in der beruflichen Weiterqualifizierung

38 Qualitätssicherung in der beruflichen Weiterqualifizierung Ebenen der Qualitätssicherung in der beruflichen Weiterqualifizierung: o auf der Individualebene: Bildungsnehmer/innen o auf der Gruppenebene: Anbieter und Angebote o auf der berufspolitischen Ebene Qualitätssteuerung nach verlässlichen Standards

39 Qualitätssicherung in der beruflichen Weiterqualifizierung Qualitätssicherung auf der Individualebene erfolgt: o auf der Grundlage individueller Bildungsberatung o unter Dokumentation auch nicht-formal und informell erworbener Kompetenzen o Erfassung der Bildungsnachweise z.b. im Rahmen der Freiwilligen Registrierung beruflich Pflegende o Bildungspass

40 Qualitätssicherung in der beruflichen Weiterqualifizierung Qualitätssicherung auf der Gruppenebene erfolgt auf der Basis definierter Kompetenzprofile o die sich auf nachvollziehbare Handlungsfelder oder Zielgruppen beziehen o ein Curriculum der spezifischen Lernziele und Lerninhalte vorhalten o von einer neutralen Stelle zertifiziert werden

41 Qualitätssicherung in der beruflichen Weiterqualifizierung Qualitätssicherung auf der (berufs)politischen Ebene o erfolgt auf der Basis definierte Kompetenzstandards o klärt, welche Bildungswege zu beschreiten sind, um bestimmte (staatliche) Zulassungen und Bezeichnungen zu erwerben o sichert das Angebot an der professionellen Pflege nach verlässlichen Standards o Geeignete Instrumente wären z.b. eine Modulzentrale geeignete Akkreditierungsorganisationen

42 Deutscher (Hrsg.) (): Pflegebildung offensiv. Weiterqualifizierung. Beziehbar über: DBR, Salzufer 6, Berlin Mail to:

43 Die Lebenskraft eines Zeitalters liegt nicht in seiner Ernte, sondern in seiner Aussaat. Ludwig Börne ( ) Publizist und Journalist

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