Info-Brief Nr f SGB II Freie Förderung

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1 Info-Brief Nr f SGB II Freie Förderung Hinweise zur Förderung der Umwandlung eines versicherungsfreien in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gültig bis AZ - II 5005, II 1225 Stand: November 2015

2 Allgemeines Die nachfolgenden Empfehlungen sollen die Integrationsfachkräfte (IFK) bei der Ausübung des fachgerechten Ermessens unterstützen. Gleichzeitig sollen sie einen Rahmen bilden wie das Instrument der freien Förderung zielgerichtet und wirtschaftlich eingesetzt werden kann. Da es sich um eine freiwillige Leistung nach 16 f Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung. Zunächst ist diese Förderung unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, bis zum befristet. Ziel Mit der Umwandlung der versicherungsfreien (geringfügigen) Beschäftigung in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis soll eine dauerhafte Integration und in der Folge der Wegfall der Hilfebedürftigkeit bzw. die Verringerung der Hilfebedürftigkeit für die Bedarfsgemeinschaft erreicht werden. Vorteile dieser Förderung sind, dass die Arbeitgeber die Stundenzahl ihrer Arbeitnehmer aufstocken und hierfür zusätzliche Fördermittel erhalten. Die Arbeitnehmer erhalten dadurch eine Chance auf einen festen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Zielgruppe Förderfähig sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Förderausschluss Eine Förderung bei bereits früherer versicherungspflichtiger Beschäftigung im Unternehmen ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Förderung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei Ehegatten, Eltern und sonstigen Verwandten/Verschwägerten ausgeschlossen. Antragstellung Der Antrag ist vor dem leistungsbegründenden Ereignis (vor Umwandlung des Minijobs in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) vom Arbeitgeber beim Jobcenter zu stellen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass eine Kopie des Arbeitsvertrages und die Anmeldung zur Sozialversicherung vorgelegt werden. 2

3 Eine weitere Voraussetzung für eine Förderung ist eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich und eine tarifliche oder ortsübliche Vergütung, wobei der Mindestlohn die untere Grenze darstellt. Förderdauer Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss an den Arbeitgeber. Förderhöhe Die Höhe der Förderung wird aus dem gezahlten Bruttoverdienstes ermittelt und ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Höhe des Arbeitsentgeltes (brutto) ab 750 EUR ab 1100 EUR ab 1500 EUR Höhe des Zuschusses bei Umwandlung 1500 EUR 2200 EUR 3000 EUR Diese Beträge gelten für Antragstellungen, die nach dem im Jobcenter eingegangen sind. Begrenzung der Förderanzahl Bis zum können bis zu 30 Förderfälle bewilligt werden. Für die zweite Jahreshälfte 2016 erfolgt eine Prüfung der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ziel ist es Mittel für weitere Förderungen bereitzustellen. Nachbeschäftigungspflicht Die Förderung ist verbunden mit einer Nachbeschäftigungspflicht von mindestens 2 Monaten. Die Nachbeschäftigung ist vom Arbeitgeber zeitnah nachzuweisen. 3

4 Zuständigkeit im Jobcenter Angebote zur Umwandlung des Nebenverdienstes werden ausschließlich von der assav und TL 442 potentiellen Antragstellern unterbreitet. Die fachliche Entscheidung über Anträge obliegt der assav und TL 442. Auszahlung Nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen werden die Unterlagen mit der fachlichen Stellungnahme an T470 zur Anweisung der Zahlungen weitergeleitet. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Mittelüberwachung Die Sicherstellung, dass die Haushaltsmittel so bewirtschaftet werden, dass die Bewilligung von Leistungen ganzjährig möglich ist, liegt in der Verantwortung von TL 442. Als Hilfestellung dienen hierfür die bereitgestellten Überwachungslisten. Hat der Kunde die Datenschutzerklärung unterzeichnet und ist das Einverständnis zum Arbeitgeberkontakt gegeben, erfolgt zwecks Ausgabenplanung der Listeneintrag. Kommt keine Umwandlung des Nebenverdienstes zustande, ist der Name aus der Liste zu entfernen. Ende der Projektlaufzeit Nach Abschluss der Projektlaufzeit wird die Wirkung und Wirtschaftlichkeit der Förderung überprüft. Hierzu wird eine Auswertung von TL 442 der GF vorgelegt. 4

5 Verfügung Verteiler: GF,BL, TL 410, TL 430, TL 442, TL 460, TL 470, TL 480 Mehrfertigung für AZ: Aktenzeichen eingeben. Hinweisblatt für AZ: II 12 Dienstbesprechung vormerken Erledigt Datum Hz Erstellen Aufhebung vormerken Änderung / Ergänzung durchführen Hinweis anbringen bei: Schreiben / Aushang Termin / Bericht zum: 1. Mgl. alte Version des Infobrief in den Ablagen löschen (führt zur falschen Anwendung von Weisungen) V: 2. Schulung der MA in DB V: alle TL 3. Überprüfung der Weisung V: WV: Datum einzugeben. bei z.d.a: AZ II - zur Kenntnis - Im Auftrag Geschäftsführer Bereichsleiter BfdH Hornig/Nietsch November

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