FAQ Liste zum Kombilohn NRW

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FAQ Liste zum Kombilohn NRW"

Transkript

1 1. Beschäftigungsfelder 1.1. Ist Kombilohn NRW ausschließlich auf die vom Land vorgegebenen Tätigkeitsfelder beschränkt? Nein, auch in nicht benannten Tätigkeitsfeldern können Arbeitsplätze eingerichtet werden. Entscheidend ist jedoch, dass keine bestehenden Arbeitsplätze verdrängt werden Können Kombilohnstellen auch bei ArbeitgeberInnen aus der Privatwirtschaft eingerichtet werden? Ja, sofern es sich um zusätzlich eingerichtete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich handelt, die keine bestehenden Arbeitsplätze ersetzen und die tariflich oder ortsüblich entlohnt werden Können Stellen in bereits vorhandenen Projekten, wie z.b. Arbeitsgelegenheiten (AGH) in der Entgeltvariante in Kombilohnarbeitsplätze umgewandelt werden? Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante sind vergleichbar mit Arbeitsplätzen nach dem Kombilohn-Modell. Da es sich bereits um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse handelt, entspricht eine Umwandlung nicht der Anforderung keine bestehenden Arbeitsplätze zu verdrängen. Sofern es sich bei einer Arbeitsgelegenheit nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt, sondern um einen sog. Ein-Euro-Job, ist eine Umwandlung ausdrücklich erwünscht. 2. Zielgruppen 2.1. Gibt es bei den Zielgruppen für Kombilohn eine altersbedingte Einschränkung auf Personen unter 25 und über 50 Jahre? Nein, hier gibt es keine Einschränkungen. Die Zielgruppe für Kombilohn NRW schließt alle Personengruppen ein, die langzeitarbeitslos sind und unter den gegebenen Bedingungen z.b. aufgrund ihres Alters, fehlender Berufsausbildung oder Behinderung auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf Integration in Beschäftigung haben Kann eine ausgewählte Zielgruppe noch weiter eingeschränkt werden? Ja, eine weitere Zielgruppeneinschränkung ist möglich. Dies obliegt der Entscheidung der zuständigen ARGE/OK. 1

2 3. Finanzierung 3.1. Welche Eingliederungsinstrumente des SGB II können zur Umsetzung des Kombilohn NRW genutzt werden? a) Zuschuss an Arbeitgeber als Leistung nach 16 Abs. 3 / Arbeitsgelegenheit (AGH) in der Entgeltvariante Es handelt sich bei der AGH in der Entgeltvariante um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für die ein tarifliches bzw. ortsübliches Arbeitsentgelt gezahlt wird. Die Höhe und Dauer der Förderung sind nicht explizit festgeschrieben. Jedoch sollte die Höhe der Förderung aus einer monatlichen Fallpauschale bestehen, die die Minderleistung des Arbeitnehmers berücksichtigt. b) Gewährung eines Eingliederungszuschusses nach 16 Abs. 1 i. V. mit 217 ff SGB III als Leistung an den Arbeitgeber Ein Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Ausgleich von Vermittlungshemmnissen des Arbeitnehmers kann für längstens zwölf Monate in Höhe von max. 50% des Arbeitsentgelts gezahlt werden. Ausnahmen sind nur für den Personenkreis der behinderten und schwer behinderten Menschen sowie für ältere Arbeitnehmer vorgesehen. Zielsetzung des EGZ ist die Förderung eines Dauerarbeitnehmerverhältnisses. Insofern ist die Gewährung eines Eingliederungszuschusses an eine sog. Nachbeschäftigung geknüpft. Diese Nachbeschäftigungsfrist entspricht der Förderdauer, umfasst jedoch längstens zwölf Monate. Eine Kombination mit AGH ist jedoch nicht möglich, da die Minderleistungen des Arbeitnehmers bereits bei der Festsetzung der Fallpauschale Berücksichtigung findet! c) Gewährung von Einstiegsgeld nach 29 an den Arbeitnehmer Einstiegsgeld ermöglicht die Gewährung eines zeitlich befristeten Zuschusses (max. 24 Monate) zum Erwerbseinkommen, um durch Lohnsubventionierung einen finanziellen Anreiz zu schaffen, insbesondere eine niedrig entlohnte Erwerbstätigkeit anzunehmen. Das Einstiegsgeld kann mit den unter a) und b) aufgeführten Leistungen an den Arbeitgeber kombiniert werden. d) Ergänzende Leistungen zur Eingliederung nach 16 Abs. 2 Satz 1 Abs. 2 Satz 1 erhält eine Generalklausel für weitere Leistungen zur Eingliederung jeglicher Art. Ein Modellprojekt in diesem Rahmen muss sich jedoch deutlich von den möglichen Regelinstrumenten nach 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit SGB III unterscheiden. Über die Modellhaftigkeit einer Maßnahme entscheidet letztendlich die ARGE oder Optionskommune im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Da das Instrument Kombilohn nicht in 16 Abs. 1 aufgeführt ist, besteht u. E. die Möglichkeit, über 16 Abs. 2 Satz 1 eine Förderung herbeizuführen. Als unterstützende Begründung sollte die mit dem Modellprojekt angesprochene Zielgruppe hinsichtlich ihrer Merkmale der Arbeitsmarktferne näher beschrieben und kategorisiert werden. 2

3 Die Umsetzung dieser modellhaften Ansätze kann durch Zuwendungsrecht (im Rahmen von Projektförderung oder als Arbeitgeberzuschuss) erfolgen Entstehen bei der Finanzierung über SGB II 16 Ausschreibungskonflikte? Für Kombilohnansätze findet das Zuwendungsrecht Anwendung. Daher bestehen keine Ausschreibungskonflikte. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass Antragsteller von ARGEn und Optionskommunen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach billigem Ermessen gleichbehandelt werden Kann ein Kombilohnzuschuss ausschließlich an Arbeitgeber gezahlt werden? Sofern die zuständige ARGE/Optionskommune dieser Regelung zustimmt, ist ein Zuschuss ausschließlich an den Arbeitgeber möglich. Das Eckpunktepapier zum Kombilohn NRW sieht jedoch vor, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und der Arbeitnehmer einen Einkommenszuschuss orientiert am Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung erhält. Der Einkommenszuschuss an den Arbeitnehmer soll den Anreiz für die Aufnahme einer Tätigkeit im Niedriglohnsektor darstellten, wobei das Kombilohnmodell NRW darauf abzielt, Bereiche zu fördern, die in großem Maße zusätzlich sind. Für eine Auszahlung nur an den Arbeitgeber spricht nach Ansicht einiger ARGEn und Optionskommunen, dass damit ein einfacheres Verwaltungsverfahren verbunden sei. Kern der Überlegungen für Kombilohn NRW ist es, dass sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge finanziert werden, um für beide im Ergebnis Brutto wie Netto zu erreichen. Es ist möglich, über 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II einen Zuschuss an den Arbeitgeber zu gewähren mit der Auflage, einen gewissen genau bezifferten Anteil an den Arbeitnehmer als Einkommenszuschuss weiterzugeben. Dies wäre eine Lösung, die Eckpunkte im Kombilohnpapier zu berücksichtigen und trotzdem nur einen Bewilligungsbescheid zu erstellen Gibt es weitere Förderinstrumente, mit denen Kombilohn kombiniert werden kann? a) 16 Abs. 1 Verbesserung der Eingliederungsaussichten i. V. mit 48 ff SGB II Zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten sind Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen vorgesehen. Sie sollen Fehlvermittlungen und Maßnahmeabbrüche möglichst vermeiden helfen 3

4 (Stichwort: Assessment). Eine vorgeschaltete Trainingsmaßnahme bietet sich zur Stärken- und Schwächenermittlung der TeilnehmerInnen an, um eine passgenaue Vermittlung in einen Kombilohnarbeitsplatz zu ermöglichen. Des weiteren kann sie als Grundlage zur Ermittlung der Förderung über den Kombilohn dienen. Die Förderung nach 48 ff SGB III steht im Verbund mit anderen Leistungen zur Eingliederung, die ergänzend oder stattdessen geleistet werden können. b) Förderinstrumente, die über den Europäischen Sozialfond finanziert werden Eine Kombination mit Förderansätzen des ESF ist grundsätzlich möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dasselbe Förderinstrument entweder nur über das SGB II oder den ESF finanziert werden kann Besteht über den Kombilohn NRW die Möglichkeit, Personen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen voll zu finanzieren? Für Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Einschränkungen nur über eine Vollfinanzierung in den Arbeitsmarkt integriert werden können, ist das Kombilohnmodell NRW nicht geeignet. Eine Vollfinanzierung ist hier nicht vorgesehen, da von einer - wenn auch vielleicht reduzierten - Produktivität der ArbeitnehmerInnen ausgegangen wird und somit ein Mehrwert geschaffen wird. 4. Flankierende Hilfen des Landes im Bereich Projektentwicklung für Kombilohn NRW 4.1. Was sind mögliche Inhalte, um die Entwicklung des Kombilohn NRW über Mittel der EU-kofinanzierten Arbeitspolitik als Projekt beantragen zu können? Die Flankierung, die das Land in diesem Bereich unterstützt, kann vieles umfassen. Wichtig ist es, dass sie der Entwicklung und der Umsetzung des Kombilohns dient und den Ansatz voranbringt. Mögliche Inhalte könnten somit sein: Entwicklung neuer Tätigkeitsfelder für den Kombilohn Entwicklung und praxisbezogene Umsetzung von Strategien Akquisition von Arbeitsplätzen Bündelung und Transfer von Erfahrungen und Erkenntnissen Bekanntmachung von Kombilohn NRW Beschäftigung im Kombilohn anschieben 4.2. Wer kann einen Antrag auf Förderung der Flankierung Kombilohn NRW stellen? Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts (u. a. private Unternehmen), Gemeinden (GV) und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. 4

5 4.3. Erstrecken sich die Inhalte der Flankierung für Kombilohn NRW auch auf eine TeilnehmerInnenbetreuung oder Anleitung? Nein, die Flankierung umfasst keine sozialpädagogischen oder anleitenden Funktionen Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Projekte zur Flankierung Kombilohn NRW? Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen, die Anzahl der Projekte muss jedoch in angemessener Relation zu der Anzahl der von der jeweiligen ARGE/Optionskommune geplanten Kombilohnplätze stehen Kann eine Projektentwicklung für den Aufbau von Integrationsunternehmen im Rahmen der Flankierung Kombilohn NRW bezuschusst werden? Eine Projektentwicklung speziell für den Aufbau von Integrationsunternehmen ist nicht vorgesehen, da diese Förderung in den Zuständigkeitsbereich der Landschaftsverbände fällt. 4.6 Können die flankierenden Hilfen des Landes auch über 2007 hinaus beantragt werden? Die aktuelle GDR weist für die flankierenden Hilfen keine Begrenzung des Förderzeitraums aus. Da der Bewilligungszeitraum für alle EU-kofinanzierten Arbeitsprogramme der laufenden Förderphase jedoch zum ausläuft, ist dieser Termin auch auf die flankierenden Hilfen anzuwenden. 4.7 Woher bekommen Antragsteller die zur Beantragung notwendigen Antragsformulare? Antragsunterlagen sind beim zuständigen Versorgungsamt oder der zuständigen Regionalagentur erhältlich. 4.8 An wen sind die Anträge zu richten? Anträge sind an die zuständigen Regionalagenturen zu richten. Nach Erteilung des regionalen Konsens reichen die Regionalagenturen die Anträge an die zuständigen Versorgungsämter weiter. 5

6 5. Sonstiges 5.1. Muss Kombilohn NRW über die zuständige Regionalagentur beantragt werden? Zuständig für die Einrichtung von Kombilohn-Arbeitsplätzen ist die ARGE/ Optionskommune vor Ort. Die Besetzung von Kombilohnarbeitsplätzen erfolgt somit über diese Institutionen. Wenn jedoch eine Flankierung über die EU-kofinanzierte Arbeitspolitik erfolgen soll, ist der entspr. Projektantrag bei der zuständigen Regionalagentur einzureichen. Diesem ist ein Letter of Intent der ARGE/Optionskommune für die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Kombilohn Arbeitsplätzen hinzuzufügen. Darüber hinaus gelten die bekannten Verfahren der EU-kofinanzierte Arbeitspolitik für Beantragung und Entscheidung zu zielgruppenspezifischen Projekten Wie lautet die Definition von Behinderung im Kontext des Kombilohn NRW? Für die Zielgruppe der Behinderten ist kein formaler Nachweis wie z.b. ein Schwerbehindertennachweis nötig Müssen oder können Kombilohnverträge dauerhaft abgeschlossen werden? Zur Zeit ist eine Förderung über die Instrumente des SGB II nur zeitlich befristet möglich. Die tatsächliche Dauer der Förderung wird in jedem Einzelfall durch die zuständige ARGE/OK festgelegt Ist an regelmäßige Informations- oder Erfahrungsaustauschveranstaltungen zum Kombilohn NRW für ARGEn/Optionskommunen, Regionalagenturen und/oder Flankierer/-innen gedacht? Ja, regelmäßige Infoveranstaltungen werden ab Herbst 2006 durchgeführt werden. Ansonsten sind die Regionalagenturen sowie übergreifend die GIB ansprechbar. 5.5 Wie wird die für Kombilohnarbeitsplätze geforderte Zusätzlichkeit definiert? Die Zusätzlichkeit kann sich sowohl auf die Ebene neuer Tätigkeitsfelder als auch auf die Ebene jedes neu eingerichteten Arbeitsplatzes beziehen. Es kann sich hier um bisher nicht besetzte Tätigkeitsfelder handeln oder um einen neu geschaffenen und dadurch zusätzlichen Arbeitsplatz. 6

7 5.6 Welche Auswirkungen wird die Einführung eines bundeseinheitlichen Kombilohnmodells auf den Kombilohn NRW haben? Aus derzeitiger Sicht werden die SGB II - Träger beide Kombilohnmodelle parallel und differenziert für unterschiedliche Zielgruppen einsetzen können. 5.7 Wo beginnt der Niedriglohnbereich? Die tarifliche oder ortsübliche Entlohnung für die jeweiligen Arbeitstätigkeiten/Branchen sollte nicht unterschritten werden (vgl. MAGS-Übersicht Tarifspiegel Niedriglohnbereich unter Arbeitshilfen im GIB-Themenschwerpunkt) 5.8 Gibt es eine Mindestlaufzeit für Kombilohn-Arbeitsverträge? Die Mindestlaufzeit der Kombilohn-Arbeitsverträge sollte ein Jahr nicht unterschreiten. 5.9 Können Stellen aus dem Programm Job-Trainer statistisch als Kombilohnstellen erfasst werden? SGB II Empfänger, die am JOB Trainer teilnehmen, absolvieren im Betrieb ein Praktikum so die Fördervoraussetzung. Demzufolge sind die Teilnehmer/-innen aus dem Programm 'JOB Trainer' nicht in die Umsetzungszahlen für den Kombilohn einzurechnen, solange sie am Programm 'JOB Trainer' teilnehmen. Sofern der Betrieb allerdings die Personen in ein Beschäftigungsverhältnis übernimmt und in diesem Zusammenhang die ARGE/OK dem Kombilohn entsprechend einen Zuschuss zum AG/AN Brutto an AG/AN finanziert, kann die Stelle statistisch als Kombilohnstelle erfasst werden. 7

Eckpunktepapier zur Durchführung Kombilohn - NRW in Herne

Eckpunktepapier zur Durchführung Kombilohn - NRW in Herne Eckpunktepapier zur Durchführung Kombilohn - NRW in Herne ARGE Herne Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender in Herne I. Grundkonzeption des Landes NRW Anfang 2006 wurde die Grundkonzeption

Mehr

Übersicht. Umsetzung Kombilohn-Modell im Kreis Steinfurt. Zielsetzung des Modells. Rahmenbedingungen des Kombilohn-Modells. Gesetzliche Grundlage

Übersicht. Umsetzung Kombilohn-Modell im Kreis Steinfurt. Zielsetzung des Modells. Rahmenbedingungen des Kombilohn-Modells. Gesetzliche Grundlage Übersicht Zielsetzung des Modells Rahmenbedingungen des Kombilohn-Modells Gesetzliche Grundlage Zielgruppe und Fördervoraussetzungen Finanzierung Praxisbeispiele Umsetzung Zielsetzung des Modells Das Kombilohn-Modell

Mehr

Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III

Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III 88 SGB III - Eingliederungszuschuss Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gesetzliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Rahmenbedingungen Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist,

Mehr

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss Jobcenter LK Harburg Stand: Februar 2015 Gesetzestext 88 SGB III Eingliederungszuschuss Arbeitgeber

Mehr

Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor Möglichkeiten und Grenzen eines SGB II-Trägers. Gabriele Warminski-Leitheußer Dezernentin

Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor Möglichkeiten und Grenzen eines SGB II-Trägers. Gabriele Warminski-Leitheußer Dezernentin Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor Möglichkeiten und Grenzen eines SGB II-Trägers Gabriele Warminski-Leitheußer Dezernentin Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor Möglichkeiten und Grenzen

Mehr

Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m.

Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Thema: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, 45 SGB III Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m. 88 SGB

Mehr

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Eingliederungszuschuss (EGZ) Einklinker Flyer DIN lang blau Automechaniker in Garage Eingliederungszuschuss (EGZ) Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Arbeitsaufnahme - Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Logo Wie

Mehr

Lutz Mania, Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit

Lutz Mania, Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit Lutz Mania, 02.09.2009 Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit Überblick Aktuelle Situation am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Arbeitsmarktberatung Leistungen

Mehr

Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Das neue ESF-Bundesprogrammes hat das Ziel, langzeitarbeitslose und arbeitsmarktferne Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dieser

Mehr

Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben

Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben Aufgaben und Leistungen der Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Mainz, Team 261 (Reha), Janine Sangermann Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben Rechtliche Grundlagen

Mehr

Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung

Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung Beratung & Vermittlung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Einstiegsqualifizierung (EQ) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) 29-39

Mehr

des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung

des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung ANLAGE 1 Förderprogramm des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung INKLUSIVE AUSBILDUNG und ARBEIT im Betrieb Richtlinie Präambel Auf der Grundlage der erfolgreichen Umsetzung des

Mehr

Projektverbund Nürnberg - Lauf - Schwabach. Jobinitiative ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Projektverbund Nürnberg - Lauf - Schwabach. Jobinitiative ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Projektverbund Nürnberg - Lauf - Schwabach Jobinitiative ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Ziel und Inhalt der Jobinitiative I Förderung unter dem Dach des Unternehmens unmittelbar

Mehr

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Eingliederungszuschuss

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Eingliederungszuschuss Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Eingliederungszuschuss Wofür kann eine finanzielle Unterstützung erfolgen? Sie suchen kompetente und erfahrene

Mehr

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II Rechtsgrundlage: 1 Abs.2 Nr.1 SGB II: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen 1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit 2. 1

Mehr

Umsetzungshilfe Eingliederungszuschuss (EGZ) gem. 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 88 ff SGB III

Umsetzungshilfe Eingliederungszuschuss (EGZ) gem. 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 88 ff SGB III Umsetzungshilfe Eingliederungszuschuss (EGZ) gem. 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 88 ff SGB III I.) II.) III.) Gesetzestext SGB III Fachliche Weisungen zum EGZ Lokale Arbeitshilfe 1. Grundlagen/ förderfähiger

Mehr

Stand: Juli 2016 WICHTIGES VORANGESTELLT. Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt?

Stand: Juli 2016 WICHTIGES VORANGESTELLT. Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt? Stand: Juli 2016 Fragen und Antworten zum Bundesprogramm Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge Erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL) WICHTIGES VORANGESTELLT Welche Ziele

Mehr

Amtsleitung 2.1/ ; Beratungsfolge Sitzung am:

Amtsleitung 2.1/ ; Beratungsfolge Sitzung am: LANDKREIS RASTATT B e s c h l u s s v o r l a g e RA-ASA-2014.01.06 Aktenzeichen: Amtsleitung 2.1/489.9121; 013.431 Beratungsfolge Sitzung am: 25.11.2014 Ausschuss für soziale Angelegenheiten Beratungszweck:

Mehr

Schwerbehinderten Menschen Chancen eröffnen. Neues Arbeitsmarktprogramm. Finanzielle Unterstützung

Schwerbehinderten Menschen Chancen eröffnen. Neues Arbeitsmarktprogramm. Finanzielle Unterstützung Schwerbehinderten Menschen Chancen eröffnen Neues Arbeitsmarktprogramm Finanzielle Unterstützung Die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Grundsicherung und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen mit

Mehr

Info-Brief Nr f SGB II Freie Förderung

Info-Brief Nr f SGB II Freie Förderung Info-Brief Nr. 007 16 f SGB II Freie Förderung Hinweise zur Förderung der Umwandlung eines versicherungsfreien in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gültig bis 30.06.2016 AZ - II 5005, II 1225

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfe ESG Stand: Oktober 2005 Zentrale S 22 II-1204.7,1311 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld

Mehr

Vereinheitlichung der öffentlich geförderten Beschäftigung für behinderte und nicht behinderte Menschen?

Vereinheitlichung der öffentlich geförderten Beschäftigung für behinderte und nicht behinderte Menschen? Inklusiver Arbeitsmarkt Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit Vereinheitlichung der öffentlich geförderten Beschäftigung für behinderte und nicht behinderte Menschen? Vorstellung des Gutachten für die

Mehr

Ermessenslenkende Weisungen zum Einstiegsgeld ( ESG) 16b bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Ermessenslenkende Weisungen zum Einstiegsgeld ( ESG) 16b bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen zum Einstiegsgeld ( ESG) 16b bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen Stand: 03.07.2017 1. Kundengruppen

Mehr

Richtlinien für die Durchführung des Saarländischen Schwerbehinderten- Sonderprogramms

Richtlinien für die Durchführung des Saarländischen Schwerbehinderten- Sonderprogramms Richtlinien für die Durchführung des Saarländischen Schwerbehinderten- Sonderprogramms Vom 14. November 2001 I. Die Richtlinien für die Durchführung des Saarländischen Sonderprogramms zur Eingliederung

Mehr

JobStart400 / Kombilohn Kreis Unna. Projektentwicklung Thomas Neuhaus

JobStart400 / Kombilohn Kreis Unna. Projektentwicklung Thomas Neuhaus JobStart400 / Kombilohn Kreis Unna Projektentwicklung Thomas Neuhaus Datenlage SGB II - Beziehende im Kreis Unna Erwerbsfähige Hilfebedürftige 28.290 Personen über 50 Jahre 5.270 18,6 % Schwerbehinderte

Mehr

Neuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit

Neuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit Neuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt auf der

Mehr

ABG Arbeit in Berlin GmbH. Ergänzende Förderbedingung Nr. 05. Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen. 1.

ABG Arbeit in Berlin GmbH. Ergänzende Förderbedingung Nr. 05. Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen. 1. ABG Arbeit in Berlin GmbH Ergänzende Förderbedingung Nr. 05 Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen 1. Förderungszweck (1) Die ABG Arbeit in Berlin GmbH gewährt nach Maßgabe des Geschäftsbesorgungsvertrages

Mehr

Förderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen

Förderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen Förderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen Begriffserklärung SGB II = ARGE (Job Center team.arbeit.hamburg) SGB III = Agentur für Arbeit Grundsätze SGB II / SGB III Fördern und Fordern ( 1-6c)

Mehr

TEILHABE AM ARBEITSLEBEN NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BTHG

TEILHABE AM ARBEITSLEBEN NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BTHG NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BTHG Dr. Florian Steinmüller Wissenschaftlicher Referent Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. In Trägerschaft

Mehr

JobPerspektive: Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II

JobPerspektive: Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Job-Center Mainz Mainz, 19.06.2008 JobPerspektive: Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Ihre Ansprechpartner im Job-Center Leoni Faller-Ervens und

Mehr

Öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW. Konzeption zur Förderung (August 2013)

Öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW. Konzeption zur Förderung (August 2013) Öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW Konzeption zur Förderung (August 2013) Der Aufruf zur Interessensbekundung zur Förderung von Modellprojekten öffentlich geförderter Beschäftigung im Jahr 2012

Mehr

II. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze

II. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Artikel 2 und 3 der Richtlinie Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Mehr

1. Zweck der Förderung, Rechtsgrundlage. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat auf der Grundlage der Richtlinie des

1. Zweck der Förderung, Rechtsgrundlage. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat auf der Grundlage der Richtlinie des Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Amt für Soziales Abteilung Rehabilitation und Teilhabe Durchführungsgrundsätze zum Landesprogramm zur Schaffung von Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte

Mehr

Fachtagung Langzeitleistungsbezug im SGB II Blicke schärfen, um Wege zu sehen am 10. Oktober 2012 in Fulda. anlässlich

Fachtagung Langzeitleistungsbezug im SGB II Blicke schärfen, um Wege zu sehen am 10. Oktober 2012 in Fulda. anlässlich Langzeitleistungsbezug aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Christiane Polduwe Leiterin des Referates Leistungen zur Aktivierung und Eingliederung im SGB II im BMAS anlässlich Fachtagung

Mehr

Informationen für potentielle Arbeitgeber

Informationen für potentielle Arbeitgeber Landesarbeitsprogramm Arbeit für Brandenburg in der Stadt Cottbus / Chóśebuz Informationen für potentielle Arbeitgeber EUROPÄISCHE UNION STADT COTTBUS CHÓŚEBUZ 09.01.2014-1 - Landesarbeitsprogramm Arbeit

Mehr

FAQ Arbeitsplatzprämie

FAQ Arbeitsplatzprämie Stand: 13 Juli 2017 FAQ Arbeitsplatzprämie Wie funktioniert die Arbeitsplatzprämie? Das Land gewährt Arbeitgebern, die arbeitsmarktferne, langzeitarbeitslose Personen beschäftigten, über die Fördermöglichkeiten

Mehr

KONZEPT ZUM ABBAU DER LANGZEITARBEITSLOSIGKEIT

KONZEPT ZUM ABBAU DER LANGZEITARBEITSLOSIGKEIT Dr. Rose Langer Chancen eröffnen soziale Teilhabe sichern KONZEPT ZUM ABBAU DER LANGZEITARBEITSLOSIGKEIT Die fünf Elemente was wozu wann Aktivierungszentren ESF-Programm Bundesprogramm soziale Teilhabe

Mehr

Landesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland

Landesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland Grundsätze zur Förderung von langzeitarbeitslosen Erwachsenen mit Vermittlungshemmnissen Landesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland

Mehr

3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Ausbildungszuschuss Zuschuss zur Ausbildungsvergütung1 Förderhöhe Übernahme der monatlichen Ausbildungsvergütung: bis zu 60 Prozent bei behinderten Menschen bzw. bis zu 80

Mehr

Das Teilhabechancengesetz ab Seite 1

Das Teilhabechancengesetz ab Seite 1 Das Teilhabechancengesetz ab 01.01.2019 Seite 1 Inhalt Das Teilhabechancengesetz ab 01.01.2019 Hintergrund Zielsetzung finanzieller Aufwand 16e SGB II Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Teilhabe am

Mehr

Informationsveranstaltung zum Teilhabechancengesetz - MitArbeit Einführung der 16i und 16e SGB II

Informationsveranstaltung zum Teilhabechancengesetz - MitArbeit Einführung der 16i und 16e SGB II Stand 07.01.2019 Informationsveranstaltung zum Teilhabechancengesetz - MitArbeit Einführung der 16i und 16e SGB II Neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose Geschäftsführerin des Jobcenters Schwerin

Mehr

Jobcenter Bocholt. Maßnahmen der Beratung und Förderung auf lokaler Ebene. Referentin: Monika Tenbrock

Jobcenter Bocholt. Maßnahmen der Beratung und Förderung auf lokaler Ebene. Referentin: Monika Tenbrock Jobcenter Bocholt Maßnahmen der Beratung und Förderung auf lokaler Ebene Referentin: Monika Tenbrock Optionskommune Kreis Borken Jobcenter Bocholt Organisatorische Zuordnung: Stadt Bocholt, Fachbereich

Mehr

INSTRUMENTENREFORM 2012

INSTRUMENTENREFORM 2012 INSTRUMENTENREFORM 2012 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Inkrafttreten zum 01. April 2012 Sicht des Jobcenter Salzlandkreis: 10.02.2012 Intention des Gesetzgebers Neuordnung

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfen ESG 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld (ESG) Als Anlage sind die Durchführungshinweise

Mehr

61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit

61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit Anlage 1 61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit 1. Unterstützung des Wechsels aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter Beteiligung der Integrationsämter Die BIH begrüßt die durch das Budget

Mehr

Budget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten

Budget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten Budget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten Berlin, 9.5.2017 Prof. Dr. Katja Nebe, Universität Halle-Wittenberg

Mehr

Absender: Jobcenter Barnim Bewerberorientierter Stellenservice Bergerstr Eberswalde. Vermerke des Jobcenters

Absender: Jobcenter Barnim Bewerberorientierter Stellenservice Bergerstr Eberswalde. Vermerke des Jobcenters Absender: Jobcenter Barnim Bewerberorientierter Stellenservice Bergerstr. 30 16225 Eberswalde Vermerke des Jobcenters Org. Zeichen: Kdnr.: Betriebsnr.: Eingangsvermerk Nz. Antrag auf Gewährung

Mehr

Düsseldorf, den Welche öffentlichen Förderprogramme für Nachqualifizierungsmaßnahmen gibt es für Betriebe?

Düsseldorf, den Welche öffentlichen Förderprogramme für Nachqualifizierungsmaßnahmen gibt es für Betriebe? Düsseldorf, den 08.05.2007 Welche öffentlichen Förderprogramme für Nachqualifizierungsmaßnahmen gibt es für Betriebe? Fördermöglichkeiten nach dem SGB III und SGB II im Bereich Integration nur minimale

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfen ESG 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld (ESG) Als Anlage sind die Durchführungshinweise

Mehr

Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz

Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz DVfR-Kongress am in Berlin Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben Folie 1 RECHTSGRUNDLAGEN Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Mehr

1. Förderung von Arbeitsverhältnissen ( 16 e SGB II neu, ehemals Beschäftigungszuschuss/Jobperspektive)

1. Förderung von Arbeitsverhältnissen ( 16 e SGB II neu, ehemals Beschäftigungszuschuss/Jobperspektive) 1. Förderung von Arbeitsverhältnissen ( 16 e SGB II neu, ehemals Beschäftigungszuschuss/Jobperspektive) Tabelle 1 geplante Änderungen Stand 27. Mai 2011 Gefördert werden Langzeitarbeitslose mit mindestens

Mehr

Betriebliche Eingliederungshilfen. Hilfen bei Einstellung neuer Mitarbeiter INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Beraterin berät ältere Wiedereinsteigerin

Betriebliche Eingliederungshilfen. Hilfen bei Einstellung neuer Mitarbeiter INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Beraterin berät ältere Wiedereinsteigerin Beraterin berät ältere Wiedereinsteigerin Hilfen bei Einstellung neuer Mitarbeiter INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Betriebliche Eingliederungshilfen Logo Wofür zahlt die Bundesagentur für Arbeit Eingliederungszuschüsse?

Mehr

Probebeschäftigung Alleinerziehender. Sie stellen ein? Wir können FÖRD RN!

Probebeschäftigung Alleinerziehender. Sie stellen ein? Wir können FÖRD RN! Probebeschäftigung Alleinerziehender Sie stellen ein? Wir können FÖRD RN! Impressum: Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms Schönauer Str. 2 67547 Worms Tel.: 06241-906-555 Fax: 06241-906-522 jobcenter-worms@jobcenter-ge.de

Mehr

Projektentwicklung im Zusammenspiel lokaler Akteure

Projektentwicklung im Zusammenspiel lokaler Akteure Projektentwicklung im Zusammenspiel lokaler Akteure Arbeitsgemeinschaft SGB II für den Kreis Unna Thomas Neuhaus Projektentwicklung im Zusammenspiel lokaler Akteure ARGE Kreis Unna regionale Strategie

Mehr

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - nach Minijob - Alleinerziehende - Langzeitarbeitslose i.s.d. 18 (1) SGB III

Mehr

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Inhalt 1 Allgemeines... 1 2 Zusammenarbeit... 2 3 Zielgruppe,

Mehr

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf Informationen für Arbeitgeber Menschen mit Behinderung im Beruf MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IN IHRER FIRMA? EINE GUTE IDEE! Sinkende Geburtenraten und hoher Bedarf an qualifizierten Fachkräften stellen Arbeitgeber

Mehr

LWL Budget für Arbeit

LWL Budget für Arbeit LWL Budget für Arbeit Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Die Integration behinderter Menschen aus einer

Mehr

Arbeitsplätze. für erwerbslose Frauen Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen

Arbeitsplätze. für erwerbslose Frauen Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen INFORMATIONSSERIE für erwerbslose Frauen Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen 6 Lohnkostenzuschüsse geförderte Arbeitsplätze Eingliederungszuschüsse/Lohnkostenzuschüsse für alle Erwerbslosen

Mehr

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen Probebeschäftigung Eingliederungszuschuss Ausbildungszuschuss Agenda Einleitung und Vorstellung

Mehr

Aktenzeichen, sofern bekannt

Aktenzeichen, sofern bekannt Absender (Firmenbezeichnung und Anschrift) Kreisausschuss des Odenwaldkreises Kommunales Job-Center Michelstädter Str. 12 64711 Erbach Antrag auf Gewährung eines Lohnkostenzuschusses zur Eingliederung

Mehr

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen. Informationen für Arbeitgeber. Eingliederungszuschuss

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen. Informationen für Arbeitgeber. Eingliederungszuschuss Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen Informationen für Arbeitgeber Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die berufliche Eingliederung

Mehr

Vollzugshinweis. 16 Abs.1 SGBII i.v. mit 73 Abs.3 u SGBIII. Beschäftigungsaufnahme - Arbeitgeberleistungen

Vollzugshinweis. 16 Abs.1 SGBII i.v. mit 73 Abs.3 u SGBIII. Beschäftigungsaufnahme - Arbeitgeberleistungen Vollzugshinweis Rechtsnorm: 16 Abs.1 SGBII i.v. mit 73 Abs.3 u. 88-92 SGBIII Thema: Beschäftigungsaufnahme - Arbeitgeberleistungen Stichwort: Eingliederungszuschuss (EGZ) Gültig ab: 30.01.2017 Fundstellen

Mehr

Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen INFORMATIONSSERIE für erwerbslose Frauen

Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen INFORMATIONSSERIE für erwerbslose Frauen Berufsrückkehrerinnen Frauen mit geringen Einkommen INFORMATIONSSERIE für erwerbslose Frauen 6 Lohnkostenzuschüsse und geförderte Arbeitsplätze Eingliederungszuschüsse/Lohnkostenzuschüsse für alle Erwerbslosen

Mehr

Menschen mit Behinderung im Beruf

Menschen mit Behinderung im Beruf weisses Feld Einklinker Flyer DIN lang rot Mitarbeiterbesprechung_2 weisses Feld Menschen mit Behinderung im Beruf INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Logo Fakten, die Sie wissen sollten DEFINITIONEN Behindert"

Mehr

Budget für Arbeit gemäß 61 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Budget für Arbeit gemäß 61 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) gemäß 61 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Hintergrund / Absicht I Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderung mit voller Erwerbsminderung wurden bislang im Wesentlichen auf Werkstätten für

Mehr

Projektskizze. Antragsteller Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn

Projektskizze. Antragsteller Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn Projektskizze Gut kombiniert! Neue Service- und Dienstleistungen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft (GSW) durch Kombilohn Ein innovatives Modellprojekt der Caritas in NRW Antragsteller Diözesan-Caritasverbände

Mehr

Arbeitshilfe Förderung von Arbeitsverhältnissen gem. 16e SGB II

Arbeitshilfe Förderung von Arbeitsverhältnissen gem. 16e SGB II Förderung von Arbeitsverhältnissen gem. 16e SGB II jobcenter im Kreis Borken Der Landrat 46322 Borken Fragen beantwortet Ihnen: Susanne Lökes Fachabteilungsleitung Eingliederung Tel.: 02861 82 1245 E-Mail:

Mehr

Herzlich Willkommen zum Trägergespräch. Arbeit für Brandenburg

Herzlich Willkommen zum Trägergespräch. Arbeit für Brandenburg TRÄGERGESPRÄCH Herzlich Willkommen zum Trägergespräch 02.03.2011 Thema: Bürgerarbeit Arbeit für Brandenburg Zusammenlegung Bürgerarbeit / Arbeit für Brandenburg Ü B E R B L I C K Öffentlich geförderte

Mehr

38a SGB IX Unterstütze Beschäftigung

38a SGB IX Unterstütze Beschäftigung 38a SGB IX Unterstütze Beschäftigung Unterstützte Beschäftigung Erste Anfänge Ende der 1970 Jahre: Entwicklung des Konzeptes in den USA (1984 gesetzliche Verankerung) Erste Projekte in Europa: Ende der

Mehr

X-Tage nach Hartz Wir fordern das Fördern von Frauen

X-Tage nach Hartz Wir fordern das Fördern von Frauen X-Tage nach Hartz Wir fordern das Fördern von Frauen Düsseldorf, 08.06.2006 Arbeitsgelegenheiten Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Zusammenführung von zwei Sozialsystemen 350.000 Arbeitslosenhilfeempfänger

Mehr

Eckpunktepapier. 1 Nachbetreuung, Stabilisierung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen nach Beschäftigungsaufnahme

Eckpunktepapier. 1 Nachbetreuung, Stabilisierung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen nach Beschäftigungsaufnahme Eckpunktepapier Gesetzlicher Änderungsbedarf bei den Förderinstrumenten im SGB II und SGB III aus Sicht der Länder in der Arbeitsgruppe Eingliederung 1 Der Bund-Länder-Ausschuss nach 18c SGB II hat die

Mehr

G.I.B. Trägerforum. am 02. Dezember 2011 im Reinoldinum in Dortmund

G.I.B. Trägerforum. am 02. Dezember 2011 im Reinoldinum in Dortmund Transferleistungen Zentrale SP III G.I.B. Trägerforum am 02. Dezember 2011 im Reinoldinum in Dortmund Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt - Änderungen bei den Transferleistungen

Mehr

Richtlinien zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung Förderrichtlinien

Richtlinien zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung Förderrichtlinien 1 Richtlinien zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Förderrichtlinien Inhaltsübersicht: Einleitung I. Personenkreis II. III. IV. Stellenpool für die Beschäftigung

Mehr

Teilhabechancen für erwerbslose Suchtkranke? Arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen und Instrumente

Teilhabechancen für erwerbslose Suchtkranke? Arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen und Instrumente Teilhabechancen für erwerbslose Suchtkranke? Arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen und Instrumente 1 Teilhabechancen für erwerbslose Suchtkranke? Arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen und Instrumente

Mehr

Öffentlich Geförderte Beschäftigung Arbeitsmarktpolitische Alternativen gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Öffentlich Geförderte Beschäftigung Arbeitsmarktpolitische Alternativen gegen Langzeitarbeitslosigkeit Öffentlich Geförderte Beschäftigung Arbeitsmarktpolitische Alternativen gegen Langzeitarbeitslosigkeit Memo Sommerschule 2018 Dr. Axel Troost, September 2018 Anzahl der Langzeitarbeitslosen in Deutschland

Mehr

Richtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten für Menschen mit Behinderung

Richtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten für Menschen mit Behinderung 1. Grundsätze Gemäß 97 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XII i. V. m. Art.

Mehr

NEUE Impulse U 50. des JobCenter Essen

NEUE Impulse U 50. des JobCenter Essen Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Förderung eines Modellprojektes gem. 16 f SGB II in Verbindung mit 23 und 44 BHO als Projektförderung über Zuwendungsrecht NEUE Impulse U 50 des JobCenter Essen

Mehr

Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise

Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise Döring/ Höhne 22.04./23.04.2009 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise Agenda Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Fokus

Mehr

RICHTLINIEN des Bezirks Schwaben

RICHTLINIEN des Bezirks Schwaben BEZIRK RICHTLINIEN des Bezirks Schwaben zur Förderung von Arbeitsplätzen in lntegrationsfirmen/-projekte für Menschen mit psychisch/ seelischer, körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung (einschließlich

Mehr

Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit. Qualifizieren statt entlassen

Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit. Qualifizieren statt entlassen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit Qualifizieren statt entlassen Ziele der Arbeitsförderung Mit den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen Ungleichgewichte vermieden

Mehr

Integration und Soziales...-, des Landes Nordrhein-Westfalen

Integration und Soziales...-, des Landes Nordrhein-Westfalen euröf&lsehfe UNION Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales...-, des Landes Nordrhein-Westfalen Öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW Konzeption zur Förderung (August 2013) Der Aufruf zur

Mehr

Trägerkonferenz Frühjahr 2011 Haus Ennepetal, Heiner Dürwald / Horst Westerholt

Trägerkonferenz Frühjahr 2011 Haus Ennepetal, Heiner Dürwald / Horst Westerholt Trägerkonferenz Frühjahr 2011 Haus Ennepetal, 05.05.2011 Heiner Dürwald / Horst Westerholt Themen Umsetzung Eingliederungsplanung 2011 Perspektiven 2012 ff Reform der arbeitsmarktlichen Instrumente 2012

Mehr

Info-Brief Nr Eingliederungszuschuss (EGZ) 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II. i.v.m. 88 ff SGB III

Info-Brief Nr Eingliederungszuschuss (EGZ) 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II. i.v.m. 88 ff SGB III Info-Brief Nr. 002 Eingliederungszuschuss (EGZ) 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II i.v.m. 88 ff SGB III AZ - II 5005 470 Stand: Juli 2015 Allgemein: Die im Eingliederungstitel (EGT) zugeteilten Mittel sind effektiv

Mehr

Pep. Perspektiven planen. Chancen geben. Chancen ergreifen. Förderinfomationen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber

Pep. Perspektiven planen. Chancen geben. Chancen ergreifen. Förderinfomationen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber Pep Perspektiven planen Chancen geben. Chancen ergreifen. Förderinfomationen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber w w w. k o a - p e p. d e Was ist Pep? Perspektiven planen (kurz: Pep ) ist ein 2015

Mehr

Teilhabe am Arbeitsmarkt Möglichkeiten in der Region Hannover

Teilhabe am Arbeitsmarkt Möglichkeiten in der Region Hannover Teilhabe am Arbeitsmarkt Möglichkeiten in der Region Hannover Agenda Ausgestaltung Zielgruppe Förderleistung Coaching / Weiterbildung Vorteile für Arbeitgeber 2 Ausgestaltung Schaffung einer neuen gesetzlichen

Mehr

Richtlinien. Integrationsamt: Abteilung Dezernat Soziales: Fachbereich 72

Richtlinien. Integrationsamt: Abteilung Dezernat Soziales: Fachbereich 72 Richtlinien Integrationsamt: Abteilung 53.30 Dezernat Soziales: Fachbereich 72 Stand: Januar 2018 Präambel Nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention vom 26. März 2009 haben Menschen mit Behinderung

Mehr

Umsetzung Kombilohn in der ARGE Düsseldorf. Tagung der G.I.B. NRW in Bochum am

Umsetzung Kombilohn in der ARGE Düsseldorf. Tagung der G.I.B. NRW in Bochum am Umsetzung Kombilohn in der ARGE Düsseldorf Tagung der G.I.B. NRW in Bochum am 11.12.2006 Zielsetzung und Grundgedanke Erschließung zusätzlicher Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich Förderfähig sind Einsatzbereiche,

Mehr

Leistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung

Leistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung Leistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung Menschen mit Behinderung eine unterschätzte Arbeitnehmergruppe Der Dortmunder Arbeitsmarkt hat viele hervorragend qualifizierte und hoch motivierte

Mehr

Praktika für Arbeitslose

Praktika für Arbeitslose 05.07.2017 4. Steinburger Bildungsgespräche Praktikum Was ist das? Nicole Schröder Teamleiterin des gemeinsamen Arbeitgeber- Service Westholstein Wie kann ein Arbeitgeber feststellen, ob eine Arbeitskraft

Mehr

Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Gemeinsames

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfe SWL Stand: Juli 2005 Zentrale S22 II-1204.1 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II Sonstige weitere Leistungen

Mehr

aktuelle Eckwerte Seite 1

aktuelle Eckwerte Seite 1 aktuelle Eckwerte Seite 1 Arbeitslosenzahlen im Überblick und Entwicklung Arbeitslosenquote im Vergleich Dez 2017 2018 2018 Dez 2018 V e r ä n d e r u n g z u m V o r j a h r e s m o n a t Bestand Arbeitslose

Mehr

Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern

Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Eleonore Gramse/ Hans Horn/ Thomas Wedel, LAG WfbM Bayern Werkstätten:Messe 13.03.2015 in Nürnberg Förderung des Übergangs

Mehr

aktuelle Eckwerte Seite 1

aktuelle Eckwerte Seite 1 aktuelle Eckwerte Seite 1 Arbeitslosenzahlen im Überblick und Entwicklung Arbeitslosenquote im Vergleich 2017 2018 2018 2018 V e r ä n d e r u n g z u m V o r j a h r e s m o n a t Bestand Arbeitslose

Mehr

Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung. 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens

Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung. 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens Agenda 1. Definition der Arbeitnehmerüberlassung 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Besonderheiten

Mehr