G.I.B. Trägerforum. am 02. Dezember 2011 im Reinoldinum in Dortmund

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1 Transferleistungen Zentrale SP III G.I.B. Trägerforum am 02. Dezember 2011 im Reinoldinum in Dortmund Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt - Änderungen bei den Transferleistungen - Zentrale der BA Team SP III 32 Harald Maus

2 Neuordnung arbeitsmarktpolitischer Instrumente nach Bedarfslagen bisher neu 1. Beratung und Vermittlung 1. Arbeitnehmer 2. Arbeitgeber 3. Träger 2. Aktivierung und berufliche Eingliederung 3. Berufswahl und Berufsausbildung 4. Berufliche Weiterbildung 5. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 6. Verbleib in Beschäftigung 7. Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Seite 2

3 Änderung des 216b Abs. 2 SGB III Ein dauerhafter Arbeitsausfall liegt vor, wenn infolge einer Betriebsänderung im Sinne des 216a Abs. 1 Satz 3 die Beschäftigungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend entfallen. Der Entgeltausfall kann auch jeweils 100 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts betragen. Seite 3

4 Neuerungen, die zum 1. April 2012 in Kraft treten Redaktionelle Umstellungen der Vorschriften zum Kug - bisher 169 bis 182 und 216a und 216b SGB III a.f. - künftig 95 bis 111 und 134 SGB III n.f. Transfermaßnahmen SGB III und als befristete Regelung die Erfolgspauschale nach 134 SGB III Transfer-Kurzarbeitergeld SGB III Seite 4

5 Inhaltliche Änderungen in den 110 und 111 SGB III n.f. die zum in Kraft treten sollen Generelle Trägerzulassung nach 176 ff. SGB III Differenzierung in den 110 und 111 SGB III Abs. 3 Nr. 4 - Alternativregelung Übergangsregelung nach 443 SGB III bis Seite 5

6 Abschnitt Befristete Leistungen Erfolgsabhängige Pauschale bei Transfermaßnahmen Für Transfermaßnahmen nach 110, die bis 31. Dezember 2014 abgeschlossen sind, gilt als Maßnahmekosten nach 110 Abs. 2 auch eine erfolgsabhängige Pauschale für die Vermittlung aus einer Transfermaßnahme in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die länger als sechs Monate fortbesteht. Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit nach 111 fortgesetzt, ist die Zahlung der Pauschale ausgeschlossen. Die Pauschale darf den Betrag von Euro nicht übersteigen und je geförderte Arbeitnehmerin und oder geförderten Arbeitnehmer nur einmal gezahlt werden. Seite 6

7 Erfolgskritische Voraussetzungen des 134 SGB III Vermittlung muss durch die Transferagentur erfolgen / initiiert worden sein, entweder direkt aus der Transfermaßnahme oder im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, in eine mindestens 6-monatige versicherungspflichtige Beschäftigung, die die Gewährung von Transfer-Kug vermeidet ( win-win - Situation ) Pauschale wird zu 50 % vom Betrieb und der AA getragen, daher entsprechende vertragliche Absicherung der Transferagentur mit dem Auftraggeber 500 Pauschale wird aus der Höchstförderung von 2500 finanziert!!!! Seite 7

8 Erste Überlegungen zur Verfahrensregelung: Erfolgspauschale (Höhe) muss zwischen Arbeitgeber und Transferagentur vereinbart werden (Beratung wird durch AA erfolgen) Transferagentur, die die Vermittlung zumindest initiiert haben muss, stellt Daten des einstellenden Betriebes und des Arbeitnehmers dem antragstellenden Betrieb zur Verfügung Nachweis der 6-monatigen versicherungspflichtigen Beschäftigung könnte entweder über Kontrollabfrage in VerBIS (arbeitslos gemeldet?) oder über eine Bestätigung direkt durch den Arbeitnehmer verifiziert Einzugsstelle (Zweifelsfälle) Auszahlung von max. 500 (ggf. nur verbleibende Differenz bis zur Maximalförderung von ) Seite 8

9 Grafik: Kurzarbeiter (Summe aller Anspruchsgrundlagen) (in Tsd.) April 2009 bis April 2011 Deutschland April 2009 August Dezember April 2010 August Dezember April 2011 Veränderung zum Vorjahresmonat (Summe aller Anspruchsgrundlagen) Kurzarbeiter (Summe aller Anspruchsgrundlagen) Seite 10

10 Transfermaßnahmen, Teilnehmer und Ausgaben (in Tsd. ) Teilnehmer Ausgaben in Tsd. 469 Maßnahmen bis Maßnahmen Ausgaben in Tsd. Teilnehmer Seite 11

11 Transfer-Kurzarbeitergeld Abgerechnete Transfer-Kurzarbeit Betriebe mit Personen (183,7 Mio. ) Betriebe mit Personen (131,2 Mio. ) Betriebe mit Personen (292,3 Mio. ) Betriebe mit Personen (377,1 Mio. ) bis (174,2 Mio. ) Angezeigte Transferkurzarbeit Betriebe mit Personen Betriebe mit Personen Betriebe mit Personen Betriebe mit Personen Seite 12

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