Amtsleitung 2.1/ ; Beratungsfolge Sitzung am:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsleitung 2.1/ ; Beratungsfolge Sitzung am:"

Transkript

1 LANDKREIS RASTATT B e s c h l u s s v o r l a g e RA-ASA Aktenzeichen: Amtsleitung 2.1/ ; Beratungsfolge Sitzung am: Ausschuss für soziale Angelegenheiten Beratungszweck: - Beschlussfassung - öffentlich Beratungsergebnis einstimmig mit Stimmenmehrheit Ja Stimmen Nein Stimmen Enthaltungen Kenntnisnahme (ohne Beschluss) laut Beschlussvorschlag abweichender Beschluss wird nachgereicht Sitzungsinformation wird nachgereicht Anfrage wird nachgereicht Anregung wird nachgereicht Handzeichen Geschäftsstelle : ASA ö TOP 6: Landesprogramm Gute und sichere Arbeit - Modellbaustein Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Tausch - Teilnahme des Landkreises Rastatt Allgemeines: Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2012 das Programm Gute und sichere Arbeit gestartet. Ein Baustein des Landesprogramms ist das Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv- Transfer (PAT), mit dem arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen mit multiplen Vermittlungshemmnissen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigung vermittelt werden sollen. Das Modellprojekt sieht dazu als neuen Förderansatz einen sogenannten Passiv-Aktiv-Tausch vor. Danach sollen anstelle der Passivleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nunmehr Aktivleistungen zur Schaffung von betreuten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen treten. ASA TOP 6 ö Seite 1 von 6

2 Das Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Transfer beinhaltet folgende Eckpunkte: Die Jobcenter gewähren Arbeitgebern einen Eingliederungszuschuss nach 16 e SGB II für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines langzeitarbeitslosen Empfängers von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB II). Dieser wird für die Dauer von zwei Jahren bewilligt und kann bis zu 75 % des Brutto- Arbeitslohnes einschließlich der Arbeitgeberaufwendungen zur Sozialversicherung betragen. Er muss vom Arbeitgeber beim Jobcenter beantragt werden. Ergänzend zum Eingliederungszuschuss des Jobcenters gewähren die Stadt- und Landkreise den Arbeitgebern einen monatlichen Zuschuss von 400 als zusätzlichen finanziellen Anreiz und richten eine sozialpädagogische Betreuung ein, um die vorher langzeitarbeitslosen Personen zu begleiten und zu unterstützen. Damit soll sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern insbesondere bei Krisensituationen ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber muss die zusätzliche Förderung über das jeweilige Jobcenter separat beim Stadt- oder Landkreis beantragten. Die Finanzierung erfolgt über die vom Kreis eingesparten Transferaufwendungen für Unterkunft und Heizung (KdU) sowie über die anteilige Landesförderung von 200. Diese wird als Ausgleich gewährt, da die eingesparten KdU im Einzelfall unter dem monatlichen Arbeitgeberzuschuss liegen können. Höhe der Landesförderung: Das Land gewährt den teilnehmenden Stadt- und Landkreisen eine Förderung in Form eines Festbetrags von monatlich 600 für jedes geförderte Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis, der sich aus zwei Pauschalen zusammensetzt: 300 für die Betreuung des Beschäftigungsverhältnisses und 300 zur Deckung des zusätzlichen Verwaltungsaufwands (100 ) und der nicht in Höhe des kommunalen Arbeitgeberzuschusses eingetretenen KdU-Einsparungen (200 ). Im Rahmen des Modellprojekts können nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse von Personen gefördert werden, die vor Aufnahme der Beschäftigung mindestens 36 Monate Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Des Weiteren erfolgt die Landesförderung nur, wenn und solange das Jobcenter hierfür dem Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss nach 16 e SGB II gewährt, ASA TOP 6 ö Seite 2 von 6

3 der Stadt- oder Landkreis dem Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 400 ausbezahlt und der Stadt- oder Landkreis zur Begleitung des Arbeitnehmers eine Betreuungskraft organisiert und finanziert. Verfahren: Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten hat der Teilnahme des Landkreises am Landesprogramm in der Sitzung vom 20. November 2012 zugestimmt. Daraufhin wurde der vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Baden-Württemberg (Sozialministerium) entworfene Zuwendungsvertrag nach 54 Landesverwaltungsverfahrensgesetz, in dem die vorgenannten Eckpunkte und Verfahrensabläufe des Landesprogramms geregelt sind, unterzeichnet. Danach stehen dem Landkreis jährlich zur Förderung von insgesamt 8 Beschäftigungsverhältnissen zur Verfügung. Der mit dem Sozialministerium abgeschlossene Zuwendungsvertrag war zunächst bis 31. Dezember 2013 befristet und wurde nach dem Beschluss des Ausschusses für soziale Angelegenheiten in der Sitzung vom 26. November 2013 bis 31. Dezember 2014 verlängert. Zwischenzeitlich hat das Sozialministerium mitgeteilt, dass für das Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt/Aktiv-Passiv-Transfer auch im Jahr 2015 Fördermittel im bisherigen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Das Sozialministerium hat uns mitgeteilt, dass der Zuwendungsvertrag für den Förderzeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015, der vom Landkreis zur weiteren Teilnahme am Förderprogramm unterzeichnet werden muss, in den nächsten Tagen zugehen wird. Dabei sind gegenüber der bisherigen Fassung keine neuen Inhalte zu erwarten. Mit der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags verpflichtet sich der Landkreis, Arbeitgebern auch im Jahr 2015 für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines langzeitarbeitslosen SGB II-Beziehers einen Zuschuss zu den Lohnkosten in Höhe von monatlich 400 (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig) zu gewähren. Nachdem das SGB II eine solche Verpflichtung des Landkreises nach wie vor nicht vorsieht, stellt der Arbeitgeberzuschuss weiterhin eine freiwillige Leistung des Landkreises dar. Für die weitere Teilnahme am Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt/Aktiv-Passiv- Transfer im Jahr 2015 ist damit wiederum die Zustimmung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten erforderlich. ASA TOP 6 ö Seite 3 von 6

4 Finanzielle Auswirkungen für den Landkreis und Bewertung: Im Rahmen des Modellprojekts Sozialer Arbeitsmarkt/Aktiv-Passiv-Transfer wurden bisher insgesamt 12 langzeitarbeitslose SGB II-Empfänger vom Jobcenter Landkreis Rastatt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt. Drei Beschäftigungsverhältnisse wurden abgebrochen, eines endete durch Tod des Arbeitnehmers. Derzeit sind alle zur Verfügung stehenden 8 Förderplätze besetzt. Alle vom Jobcenter vermittelten Langzeitarbeitslosen können mit dem erzielten monatlichen Erwerbseinkommen ihren Lebensunterhalt unabhängig von staatlichen Leistungen selbst bestreiten. Neben einer wesentlichen Verbesserung in ihrer Lebensqualität und -perspektive haben sie hierdurch auch eine grundlegende Steigerung ihres Selbstwertgefühls erfahren. Dem Landkreis sind durch den monatlichen Arbeitgeberzuschuss unter Berücksichtigung der eingesparten KdU-Aufwendungen sowie der vom Land gewährten Förderung im bisherigen Projektzeitraum von Januar 2013 bis September 2014 Mehraufwendungen von rd entstanden. Für die vom Caritasverband für den Landkreis Rastatt e.v. erbrachte sozialpädagogische Betreuung und Begleitung entstehen dem Landkreis keine finanziellen Belastungen, da mit diesem eine Vergütung in Höhe der Landesförderung vertraglich vereinbart wurde. Bewertung: Trotz der guten konjunkturellen Situation wird die Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Empfänger von SGB II-Leistungen weiterhin mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit immer schwieriger, da zum einen die erfolglosen Bemühungen um eine Arbeitsstelle zu Resignation führen und zum anderen die Leistungsfähigkeit abnimmt. Deshalb ist das Landesprogramm aus Sicht der Verwaltung zu begrüßen, da es, wie die bisherigen Ergebnisse zeigen, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterstützt. Dabei hat sich die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung der Betroffenen als wichtiges und wirksames Instrument erwiesen. Diese trägt in Krisensituationen zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses bei und unterstützt die Betroffenen auch außerhalb des Arbeitsplatzes in den verschiedenen Situationen wie z. B. bei Behördengängen, Kontaktaufnahme mit der Schuldnerberatung, Ordnen von Unterlagen usw. ASA TOP 6 ö Seite 4 von 6

5 Im Laufe des Jahres 2015 werden einzelne Eingliederungszuschüsse des Jobcenters auslaufen, sodass auch die Förderung im Rahmen des Landesprogramms endet. Nach den bisherigen Informationen ist davon auszugehen, dass die Beschäftigungsverhältnisse fortgesetzt werden, sodass die Förderung auch längerfristige Wirkung entfacht. Von den bisher drei vorzeitig beendeten Beschäftigungsverhältnissen hat ein Arbeitnehmer nach Kündigung seines geförderten Beschäftigungsverhältnisses selbständig eine andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohne Förderung gefunden. Aufgrund des positiven Verlaufs befürwortet die Verwaltung die weitere Teilnahme am Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Transfer. Diese Teilnahme wäre entsprechend dem Zuwendungsvertrag vorläufig bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Der Landkreis würde im Jahr 2015 wiederum eine Landesförderung von maximal zur Förderung von insgesamt 8 Beschäftigungsverhältnissen erhalten, sodass die bis 31. Dezember 2014 befristeten Arbeitgeberzuschüsse entsprechend weiterbewilligt werden könnten. Des Weiteren sollen die Plätze, für die im Jahr 2015 die Förderung ausläuft, unter Gewährung einer Förderung bis zum Jahresende 2015 wieder besetzt werden. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen beim Produkt Leistungen für Unterkunft und Heizung im Teilhaushalt des Sozialamts zur Verfügung. Hinsichtlich der sozialpädagogischen Betreuung wird vorgeschlagen, diese Aufgabe weiterhin dem Caritasverband für den Landkreis Rastatt e. V. zu übertragen und hierzu den bis 31. Dezember 2014 befristeten Betreuungsvertrag bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern. Der Caritasverband für den Landkreis Rastatt e.v. verfügt zum einen über das erforderliche Fachpersonal und hat zum anderen die Betreuung im bisherigen Projektverlauf fachlich und qualitativ sehr gut wahrgenommen. Die Vergütung soll wie bisher monatlich 300 je gefördertem Arbeitsverhältnis betragen, was der vom Land gewährten Betreuungspauschale entspricht. Der Leiter des Sozialamts, Herr Jürgen Ernst, wird in der Sitzung die bisherige Entwicklung des Förderprogramms und die finanziellen Auswirkungen für den Landkreis in einem Vortrag erläutern. ASA TOP 6 ö Seite 5 von 6

6 BESCHLUSSVORSCHLAG Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt am 25. November 2014 der weiteren Teilnahme am Landesprogramm Gute und sichere Arbeit Modellbaustein Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Transfer des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu. Die Verwaltung wird beauftragt, 1. den Zuwendungsvertrag mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg abzuschließen und 2. den mit dem Caritasverband für den Landkreis Rastatt e. V. geschlossenen Betreuungsvertrag bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern. ASA TOP 6 ö Seite 6 von 6

Geschäftsstelle des Kreistags Aktenzeichen: 1.1/ Beratungsfolge Sitzung am: Beratungsergebnis. laut Beschlussvorschlag

Geschäftsstelle des Kreistags Aktenzeichen: 1.1/ Beratungsfolge Sitzung am: Beratungsergebnis. laut Beschlussvorschlag LANDKREIS RASTATT B e s c h l u s s v o r l a g e RA-AVF-2016.13.05 Geschäftsstelle des Kreistags Aktenzeichen: 1.1/012.20 Beratungsfolge Sitzung am: 18.10.2016 Ausschuss für Verwaltung und Finanzen Beratungszweck:

Mehr

Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Das neue ESF-Bundesprogrammes hat das Ziel, langzeitarbeitslose und arbeitsmarktferne Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dieser

Mehr

Schulverwaltung 1.2/ ; ; Beratungsfolge Sitzung am: Aktenzeichen:

Schulverwaltung 1.2/ ; ; Beratungsfolge Sitzung am: Aktenzeichen: LANDKREIS RASTATT B e s c h l u s s v o r l a g e RA-ASK-2017.10.05 Aktenzeichen: Schulverwaltung 1.2/013.331; 251.01; 252.01 Beratungsfolge Sitzung am: 30.05.2017 Ausschuss für Schulen und Kultur Beratungszweck:

Mehr

Landesprogramm Gute und sichere Arbeit Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt

Landesprogramm Gute und sichere Arbeit Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt Beratungsunterlage SozA 2014/7 mit 2 Anl. Kreissozialamt Sozialausschuss 06.05.2014 Amtsleiter Öffentlich TO Nr. 3 Rudolf Dangelmayr Tel.: 07161/202-603 I. Beschlussantrag Kenntnisnahme II. Sach- und Rechtslage,

Mehr

Option sozialversicherungspflichtige. Passiv-Aktiv-Transfer. 28. August 2007 in Eisenach. Marie-Luise Schiffer-Werneburg

Option sozialversicherungspflichtige. Passiv-Aktiv-Transfer. 28. August 2007 in Eisenach. Marie-Luise Schiffer-Werneburg Option sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - Passiv-Aktiv-Transfer 28. August 2007 in Eisenach Marie-Luise Schiffer-Werneburg Gliederung Grundlagen des Passiv-Aktiv-Transfer Modells Darstellung

Mehr

Absender: Jobcenter Barnim Bewerberorientierter Stellenservice Bergerstr Eberswalde. Vermerke des Jobcenters

Absender: Jobcenter Barnim Bewerberorientierter Stellenservice Bergerstr Eberswalde. Vermerke des Jobcenters Absender: Jobcenter Barnim Bewerberorientierter Stellenservice Bergerstr. 30 16225 Eberswalde Vermerke des Jobcenters Org. Zeichen: Kdnr.: Betriebsnr.: Eingangsvermerk Nz. Antrag auf Gewährung

Mehr

Eckpunktepapier zur Durchführung Kombilohn - NRW in Herne

Eckpunktepapier zur Durchführung Kombilohn - NRW in Herne Eckpunktepapier zur Durchführung Kombilohn - NRW in Herne ARGE Herne Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender in Herne I. Grundkonzeption des Landes NRW Anfang 2006 wurde die Grundkonzeption

Mehr

Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung

Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung Bundesrat Drucksache 66/2/16 15.03.16 Antrag des Landes Baden-Württemberg Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung Punkt 12 der 943. Sitzung

Mehr

Landesprogramm Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt" Der Passiv-Aktiv- Tausch PLUS in Baden- Württemberg

Landesprogramm Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt Der Passiv-Aktiv- Tausch PLUS in Baden- Württemberg Der Passiv-Aktiv- Tausch PLUS in Baden- Württemberg Passiv-Aktiv- Tausch PLUS (PAT PLUS) Unterstützung von Arbeitslosenberatungszentren Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe

Mehr

Stand: Juli 2016 WICHTIGES VORANGESTELLT. Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt?

Stand: Juli 2016 WICHTIGES VORANGESTELLT. Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt? Stand: Juli 2016 Fragen und Antworten zum Bundesprogramm Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge Erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL) WICHTIGES VORANGESTELLT Welche Ziele

Mehr

Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III

Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III 88 SGB III - Eingliederungszuschuss Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren

Mehr

Workshop Teilhabe an Erwerbsarbeit für langzeitarbeitslose Menschen beim Paritätischen Verbandstag Mensch, Du hast Recht! am

Workshop Teilhabe an Erwerbsarbeit für langzeitarbeitslose Menschen beim Paritätischen Verbandstag Mensch, Du hast Recht! am Workshop Teilhabe an Erwerbsarbeit für langzeitarbeitslose Menschen beim Paritätischen Verbandstag Mensch, Du hast Recht! am 19.04.2018 Inhalt Warum kann Teilhabe an Erwerbsarbeit als Menschenrecht angesehen

Mehr

2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien

2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien Anhang zur Verwaltungsvereinbarung Durchführungsgrundsätze zur Umsetzung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion in Baden-Württemberg Für die Durchführung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion

Mehr

Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung

Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung Beratung & Vermittlung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Einstiegsqualifizierung (EQ) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) 29-39

Mehr

Schwerbehinderten Menschen Chancen eröffnen. Neues Arbeitsmarktprogramm. Finanzielle Unterstützung

Schwerbehinderten Menschen Chancen eröffnen. Neues Arbeitsmarktprogramm. Finanzielle Unterstützung Schwerbehinderten Menschen Chancen eröffnen Neues Arbeitsmarktprogramm Finanzielle Unterstützung Die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Grundsicherung und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen mit

Mehr

Leistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung

Leistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung Leistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung Menschen mit Behinderung eine unterschätzte Arbeitnehmergruppe Der Dortmunder Arbeitsmarkt hat viele hervorragend qualifizierte und hoch motivierte

Mehr

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss Jobcenter LK Harburg Stand: Februar 2015 Gesetzestext 88 SGB III Eingliederungszuschuss Arbeitgeber

Mehr

Chancen eröffnen soziale Teilhabe sichern. Modellprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Chancen eröffnen soziale Teilhabe sichern. Modellprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Chancen eröffnen soziale Teilhabe sichern Modellprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt STRUKTUR DER LANGZEITARBEITSLOSIGKEIT STATISCHE ZAHLEN IM JAHRESDURCHSCHNITT 2014 Erwerbstätige 42.598.000 sv-beschäftigte

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Arbeitsmarktliche Stellungnahme des Jobcenters für ein Projekt im Rahmen der Aktion 9.3: Aktivierung und Grundqualifizierung

Mehr

Sitzungsvorlage. Landkreis Esslingen. Nummer: 4/2015 den 28. Jan Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen

Sitzungsvorlage. Landkreis Esslingen. Nummer: 4/2015 den 28. Jan Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 4/2015 den 28. Jan. 2015 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss

Mehr

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen Probebeschäftigung Eingliederungszuschuss Ausbildungszuschuss Agenda Einleitung und Vorstellung

Mehr

Fachtagung Langzeitleistungsbezug im SGB II Blicke schärfen, um Wege zu sehen am 10. Oktober 2012 in Fulda. anlässlich

Fachtagung Langzeitleistungsbezug im SGB II Blicke schärfen, um Wege zu sehen am 10. Oktober 2012 in Fulda. anlässlich Langzeitleistungsbezug aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Christiane Polduwe Leiterin des Referates Leistungen zur Aktivierung und Eingliederung im SGB II im BMAS anlässlich Fachtagung

Mehr

Öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW. Konzeption zur Förderung (August 2013)

Öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW. Konzeption zur Förderung (August 2013) Öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW Konzeption zur Förderung (August 2013) Der Aufruf zur Interessensbekundung zur Förderung von Modellprojekten öffentlich geförderter Beschäftigung im Jahr 2012

Mehr

Übersicht. Umsetzung Kombilohn-Modell im Kreis Steinfurt. Zielsetzung des Modells. Rahmenbedingungen des Kombilohn-Modells. Gesetzliche Grundlage

Übersicht. Umsetzung Kombilohn-Modell im Kreis Steinfurt. Zielsetzung des Modells. Rahmenbedingungen des Kombilohn-Modells. Gesetzliche Grundlage Übersicht Zielsetzung des Modells Rahmenbedingungen des Kombilohn-Modells Gesetzliche Grundlage Zielgruppe und Fördervoraussetzungen Finanzierung Praxisbeispiele Umsetzung Zielsetzung des Modells Das Kombilohn-Modell

Mehr

Konzeption zum Förderprogramm Öffentlich geförderte Beschäftigung / Sozialer Arbeitsmarkt (Januar 2018)

Konzeption zum Förderprogramm Öffentlich geförderte Beschäftigung / Sozialer Arbeitsmarkt (Januar 2018) Öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW Konzeption zum Förderprogramm Öffentlich geförderte Beschäftigung / Sozialer Arbeitsmarkt (Januar 2018) Seit 2013 fördert das für Arbeit zuständige Ministerium

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Arbeitsmarktliche Stellungnahme des Jobcenters Aktion 9.3: Integration für SGB-II beziehende Arbeitslose mit Fluchthintergrund

Mehr

Neufassung des 1 sowie 3 Absätze 1 und 2 der Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. ja, siehe II.

Neufassung des 1 sowie 3 Absätze 1 und 2 der Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. ja, siehe II. TOP 3 Drucksache Nr.: 2011-239 Sitzung: GR 24.10.2011 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 1 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:

Mehr

Informationen für potentielle Arbeitgeber

Informationen für potentielle Arbeitgeber Landesarbeitsprogramm Arbeit für Brandenburg in der Stadt Cottbus / Chóśebuz Informationen für potentielle Arbeitgeber EUROPÄISCHE UNION STADT COTTBUS CHÓŚEBUZ 09.01.2014-1 - Landesarbeitsprogramm Arbeit

Mehr

Betriebliche Eingliederungshilfen. Hilfen bei Einstellung neuer Mitarbeiter INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Beraterin berät ältere Wiedereinsteigerin

Betriebliche Eingliederungshilfen. Hilfen bei Einstellung neuer Mitarbeiter INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Beraterin berät ältere Wiedereinsteigerin Beraterin berät ältere Wiedereinsteigerin Hilfen bei Einstellung neuer Mitarbeiter INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Betriebliche Eingliederungshilfen Logo Wofür zahlt die Bundesagentur für Arbeit Eingliederungszuschüsse?

Mehr

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2531 16. 08. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Mehr

Klaus-Peter Danner Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg August 2015

Klaus-Peter Danner Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg August 2015 Klaus-Peter Danner Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg August 2015 16 Das baden-württembergische Passiv-Aktiv-Transfer-Modell STELLUNGNAHME 16/2888

Mehr

des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung

des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung ANLAGE 1 Förderprogramm des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung INKLUSIVE AUSBILDUNG und ARBEIT im Betrieb Richtlinie Präambel Auf der Grundlage der erfolgreichen Umsetzung des

Mehr

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 01.04.2016 Bearbeitet von: Wilfried Wojke Tel.: 361 6658 Anna-Marie Jäger Tel.: 361 6658 Lfd. Nr. 68/16 Vorlage für die Sitzung

Mehr

FAQ Arbeitsplatzprämie

FAQ Arbeitsplatzprämie Stand: 13 Juli 2017 FAQ Arbeitsplatzprämie Wie funktioniert die Arbeitsplatzprämie? Das Land gewährt Arbeitgebern, die arbeitsmarktferne, langzeitarbeitslose Personen beschäftigten, über die Fördermöglichkeiten

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R S O Z I A L E S U N D I N T E G R A T I O N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R S O Z I A L E S U N D I N T E G R A T I O N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R S O Z I A L E S U N D I N T E G R A T I O N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 103443 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@sm.bwl.de FAX: 0711 123-3999 An die Präsidentin

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gesetzliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Rahmenbedingungen Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist,

Mehr

Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser der Länder (TV-ZUSI-L)

Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser der Länder (TV-ZUSI-L) 17.10.06 Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser der Länder (TV-ZUSI-L) vom 12. Oktober 2006 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

Mehr

Perspektiven in Betrieben

Perspektiven in Betrieben Perspektiven in Betrieben: ein neues Angebot für marktferne Kunden Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.v. 26.09.2013 Perspektiven in Betrieben Die intensive Betreuung und Unterstützung markt-ferner

Mehr

3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Ausbildungszuschuss Zuschuss zur Ausbildungsvergütung1 Förderhöhe Übernahme der monatlichen Ausbildungsvergütung: bis zu 60 Prozent bei behinderten Menschen bzw. bis zu 80

Mehr

Neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose

Neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose Arbeitsförderung Neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose Allgemeine Fragen Was ist neu an den Förderinstrumenten? Gefördert wird sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und

Mehr

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik Merkblatt für Eltern in Elternzeit Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb der Elternzeit

Mehr

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2012

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2012 Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg Entwicklung im III. Quartal 2012 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort - 3 - Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg

Mehr

Kommunales Beschäftigungsprogramm der Stadt Freiburg

Kommunales Beschäftigungsprogramm der Stadt Freiburg Stand: 02.03.2015 Kommunales Beschäftigungsprogramm der Stadt Freiburg 1 Amt für Soziales und Senioren Langzeitarbeitslosigkeit verstetigt sich Langzeitarbeitslose Personen mit mehreren vermittlerischen

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3394 02.09.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sabine Dirlich (DIE LINKE) Förderung von Menschen

Mehr

FAQ Liste zum Kombilohn NRW

FAQ Liste zum Kombilohn NRW 1. Beschäftigungsfelder 1.1. Ist Kombilohn NRW ausschließlich auf die vom Land vorgegebenen Tätigkeitsfelder beschränkt? Nein, auch in nicht benannten Tätigkeitsfeldern können Arbeitsplätze eingerichtet

Mehr

Richtlinien für die Durchführung des Saarländischen Schwerbehinderten- Sonderprogramms

Richtlinien für die Durchführung des Saarländischen Schwerbehinderten- Sonderprogramms Richtlinien für die Durchführung des Saarländischen Schwerbehinderten- Sonderprogramms Vom 14. November 2001 I. Die Richtlinien für die Durchführung des Saarländischen Sonderprogramms zur Eingliederung

Mehr

Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern

Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Eleonore Gramse/ Hans Horn/ Thomas Wedel, LAG WfbM Bayern Werkstätten:Messe 13.03.2015 in Nürnberg Förderung des Übergangs

Mehr

Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren!

Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren! Unnaer Appell der Arbeiterwohlfahrt im Kreis Unna: Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren! Förderung eines Sozialen Arbeitsmarktes für nachhaltige Integration und Teilhabe Es ist aus unserer Sicht skandalös

Mehr

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2014

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2014 Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg Entwicklung im III. Quartal 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort - 3 - Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg

Mehr

Info-Brief Nr f SGB II Freie Förderung

Info-Brief Nr f SGB II Freie Förderung Info-Brief Nr. 007 16 f SGB II Freie Förderung Hinweise zur Förderung der Umwandlung eines versicherungsfreien in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gültig bis 30.06.2016 AZ - II 5005, II 1225

Mehr

Neuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit

Neuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit Neuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt auf der

Mehr

Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m.

Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Thema: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, 45 SGB III Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m. 88 SGB

Mehr

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 1. Wie sieht die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit in Baden-Württemberg seit 2010 aus?

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 1. Wie sieht die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit in Baden-Württemberg seit 2010 aus? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3946 20. 04. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner fraktionslos und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Mehr

Betriebssatzung Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße des Landkreises Spree-Neiße

Betriebssatzung Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße des Landkreises Spree-Neiße Betriebssatzung Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße des Landkreises Spree-Neiße Aufgrund des 3 und des 93 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I

Mehr

17/134/01. Bezugsdrucksache 10/005/55.1; 16/140/15.01 Ziff. 044; 16/140/05.01 Ziff. 027; 17/005/60; 17/005/72

17/134/01. Bezugsdrucksache 10/005/55.1; 16/140/15.01 Ziff. 044; 16/140/05.01 Ziff. 027; 17/005/60; 17/005/72 Stadt Reutlingen 22.11.2017 17/134/01 50 Sozialamt Gz.: Ha-Bö Beratungsfolge Datum Behandlungszweck/-art Ergebnis VKSA 05.12.2017 Vorberatung nichtöffentlich FiWA 07.12.2017 Vorberatung nichtöffentlich

Mehr

II. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze

II. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Artikel 2 und 3 der Richtlinie Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Mehr

Aktenzeichen, sofern bekannt

Aktenzeichen, sofern bekannt Absender (Firmenbezeichnung und Anschrift) Kreisausschuss des Odenwaldkreises Kommunales Job-Center Michelstädter Str. 12 64711 Erbach Antrag auf Gewährung eines Lohnkostenzuschusses zur Eingliederung

Mehr

Landesprogramm Gute und sichere Arbeit

Landesprogramm Gute und sichere Arbeit Landesprogramm Gute und sichere Arbeit im Rahmen der Gesamtkonzeption Musterland für gute Arbeit Musterland für gute Arbeit Bundesratsinitiativen (z.b. Mindestlohn, Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit,

Mehr

Inklusion in der Arbeitswelt

Inklusion in der Arbeitswelt LVR-Integrationsamt Inklusion in der Arbeitswelt Gerhard Zorn LVR-Integrationsamt Klaus-Peter Rohde, LVR-Integrationsamt Folie 1 Impuls 1 BESCHÄFTIGUNGSSITUATION SCHWERBEHINDERTER MENSCHEN Folie 2 Quelle:

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Schaffung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach 16e SGB II

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Schaffung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach 16e SGB II LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4333 5. Wahlperiode 25.05.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Schaffung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach

Mehr

Sitzung: GR Verwaltungs- und Finanzausschuss nicht öffentlich Vorberatung Gemeinderat öffentlich Entscheidung

Sitzung: GR Verwaltungs- und Finanzausschuss nicht öffentlich Vorberatung Gemeinderat öffentlich Entscheidung TOP Drucksache Nr.: 2016-062/1 Sitzung: GR 21.03.2016 Federführender Dezernent: Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 9 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: Bürgermeister Pfirrmann, Dezernat

Mehr

Ermessenslenkende Weisungen zum Einstiegsgeld ( ESG) 16b bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Ermessenslenkende Weisungen zum Einstiegsgeld ( ESG) 16b bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen zum Einstiegsgeld ( ESG) 16b bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen Stand: 03.07.2017 1. Kundengruppen

Mehr

Wikipedia: Transfergesellschaft

Wikipedia: Transfergesellschaft Wikipedia: Transfergesellschaft Die Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das (indirekt) in 111 SGB III (bis 31. März 2012: 216b SGB III a.f.) definiert ist. Transfergesellschaften

Mehr

1. Förderung von Arbeitsverhältnissen ( 16 e SGB II neu, ehemals Beschäftigungszuschuss/Jobperspektive)

1. Förderung von Arbeitsverhältnissen ( 16 e SGB II neu, ehemals Beschäftigungszuschuss/Jobperspektive) 1. Förderung von Arbeitsverhältnissen ( 16 e SGB II neu, ehemals Beschäftigungszuschuss/Jobperspektive) Tabelle 1 geplante Änderungen Stand 27. Mai 2011 Gefördert werden Langzeitarbeitslose mit mindestens

Mehr

Lutz Mania, Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit

Lutz Mania, Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit Lutz Mania, 02.09.2009 Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit Überblick Aktuelle Situation am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Arbeitsmarktberatung Leistungen

Mehr

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im I. Quartal 2015

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im I. Quartal 2015 Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg Entwicklung im I. Quartal 2015 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort - 3 - Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg

Mehr

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt. Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und

Mehr

Konzeption zum Förderprogramm Öffentlich geförderte Beschäftigung / Sozialer Arbeitsmarkt (November 2016)

Konzeption zum Förderprogramm Öffentlich geförderte Beschäftigung / Sozialer Arbeitsmarkt (November 2016) Eingesparte KdU Öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW Konzeption zum Förderprogramm Öffentlich geförderte Beschäftigung / Sozialer Arbeitsmarkt (November 2016) Seit 2013 fördert das Ministerium für

Mehr

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf Informationen für Arbeitgeber Menschen mit Behinderung im Beruf MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IN IHRER FIRMA? EINE GUTE IDEE! Sinkende Geburtenraten und hoher Bedarf an qualifizierten Fachkräften stellen Arbeitgeber

Mehr

Projektverbund Nürnberg - Lauf - Schwabach. Jobinitiative ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Projektverbund Nürnberg - Lauf - Schwabach. Jobinitiative ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Projektverbund Nürnberg - Lauf - Schwabach Jobinitiative ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Ziel und Inhalt der Jobinitiative I Förderung unter dem Dach des Unternehmens unmittelbar

Mehr

Integration und Soziales...-, des Landes Nordrhein-Westfalen

Integration und Soziales...-, des Landes Nordrhein-Westfalen euröf&lsehfe UNION Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales...-, des Landes Nordrhein-Westfalen Öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW Konzeption zur Förderung (August 2013) Der Aufruf zur

Mehr

Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung

Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 709 öffentlich nichtöffentlich X Datum 28.02.2011 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag 07.03.2011 4 Für persönliche Notizen

Mehr

Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss

Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 15/2016 den 3. März 2016 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss

Mehr

Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Gemeinsames

Mehr

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II Rechtsgrundlage: 1 Abs.2 Nr.1 SGB II: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen 1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit 2. 1

Mehr

Menschen mit Behinderung im Beruf

Menschen mit Behinderung im Beruf weisses Feld Einklinker Flyer DIN lang rot Mitarbeiterbesprechung_2 weisses Feld Menschen mit Behinderung im Beruf INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Logo Fakten, die Sie wissen sollten DEFINITIONEN Behindert"

Mehr

Machen Sie mit! PlanB ein Projekt des Jobcenters München im Rahmen des ESF-Bundesprogramms zur beruflichen Integration langzeitarbeitsloser Menschen

Machen Sie mit! PlanB ein Projekt des Jobcenters München im Rahmen des ESF-Bundesprogramms zur beruflichen Integration langzeitarbeitsloser Menschen Machen Sie mit! PlanB ein Projekt des Jobcenters München im Rahmen des ESF-Bundesprogramms zur beruflichen Integration langzeitarbeitsloser Menschen Informationen für Arbeitgeber 2015 2020 1 Unser Ziel

Mehr

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldotf An die Präsidentin des

Mehr

Brücke in die Berufsausbildung

Brücke in die Berufsausbildung Informationen für Arbeitgeber Brücke in die Berufsausbildung Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) Hinweis: Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes

Mehr

Landesarbeitsmarktprogramm Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie. Auftaktveranstaltung am in Erfurt

Landesarbeitsmarktprogramm Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie. Auftaktveranstaltung am in Erfurt Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie Auftaktveranstaltung am 18.08.2010 in Erfurt 1 Teil A Arbeit für Thüringen Zielgruppen - Langzeitarbeitslose - Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss

Mehr

Antrag auf abweichende Erbringung von Leistungen - Babyerstausstattung -

Antrag auf abweichende Erbringung von Leistungen - Babyerstausstattung - Name und Anschrift Antragsteller Eingangsstempel Aktenzeichen: Antragsdatum: Bearbeiter: Servicemitarbeiter: Antrag auf abweichende Erbringung von Leistungen - Babyerstausstattung - Ich beantrage anlässlich

Mehr

Grenzüberschreitende Arbeit Deutschland Niederlande Tagung des Interregionalen Gewerkschaftsrates Rhein-Ijssel

Grenzüberschreitende Arbeit Deutschland Niederlande Tagung des Interregionalen Gewerkschaftsrates Rhein-Ijssel Arnheim, 28.06.2016 Grenzüberschreitende Arbeit Deutschland Niederlande Tagung des Interregionalen Gewerkschaftsrates Rhein-Ijssel Thema: Langzeitarbeitslosigkeit in Arbeitslosigkeit in sinkt Arbeitslosigkeit

Mehr

Machen Sie Chancen möglich!

Machen Sie Chancen möglich! Informationen für Arbeitgeber Machen Sie Chancen möglich! Neue gesetzliche Förderungen eröffnen Arbeitgebern und Langzeitarbeitslosen Perspektiven für Beschäftigung und Teilhabe am Arbeitsmarkt. Wir schaffen

Mehr

Machen Sie Chancen möglich!

Machen Sie Chancen möglich! Informationen für Arbeitgeber Machen Sie Chancen möglich! Neue gesetzliche Förderungen eröffnen Arbeitgebern und Langzeitarbeitslosen Perspektiven für Beschäftigung und Teilhabe am Arbeitsmarkt. Wir schaffen

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfen ESG 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld (ESG) Als Anlage sind die Durchführungshinweise

Mehr

Probebeschäftigung Alleinerziehender. Sie stellen ein? Wir können FÖRD RN!

Probebeschäftigung Alleinerziehender. Sie stellen ein? Wir können FÖRD RN! Probebeschäftigung Alleinerziehender Sie stellen ein? Wir können FÖRD RN! Impressum: Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms Schönauer Str. 2 67547 Worms Tel.: 06241-906-555 Fax: 06241-906-522 jobcenter-worms@jobcenter-ge.de

Mehr

BESCHLUSSVORLAGE. Gemeinderat Sitzung am öffentlich 4. Top Aktenzeichen: Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer

BESCHLUSSVORLAGE. Gemeinderat Sitzung am öffentlich 4. Top Aktenzeichen: Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer BESCHLUSSVORLAGE - ÖFFENTLICH - 49/2017 Gemeinderat Sitzung am 26.06.2017 öffentlich 4. Top Aktenzeichen: 133.33 Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur

Mehr

Sozialplanung Aktenzeichen: 2.1/ ; Beratungsfolge Sitzung am:

Sozialplanung Aktenzeichen: 2.1/ ; Beratungsfolge Sitzung am: LANDKREIS RASTATT B e s c h l u s s v o r l a g e RA-ASA-2015.02.03 Sozialplanung Aktenzeichen: 2.1/013.431; 416.13 Beratungsfolge Sitzung am: 16.06.2015 Ausschuss für soziale Angelegenheiten Beratungszweck:

Mehr

Arbeitsmarktprogramm

Arbeitsmarktprogramm Arbeitsmarktprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz "Wir machen das! Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung" Richtlinie zur Förderung von Ausbildungs-

Mehr

- Öffentlich Sachstandsbericht Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis. 1.2 Soziale Beratung für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung

- Öffentlich Sachstandsbericht Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis. 1.2 Soziale Beratung für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung Landkreis Esslingen Kurzprotokoll 01.12.2015 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Kurzprotokoll über die Sitzung des Sozialausschusses vom 26.11.2015 - Öffentlich

Mehr

Informationen zum Arbeitsmarkt Region Ostwürttemberg -Dezember 2016-

Informationen zum Arbeitsmarkt Region Ostwürttemberg -Dezember 2016- Presseinformation Nr. 002/03.01.2017 Informationen zum Arbeitsmarkt Region Ostwürttemberg -Dezember 2016- GST Ellwangen 1,9 HA Aalen GST Bopfingen 3,8 GST Schwäbisch Gmünd 3,6 3,0 GST Heidenheim Baden-Württemberg

Mehr

Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und Nutzung der Förderinstrumente für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen

Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und Nutzung der Förderinstrumente für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen ZH Postfach 110472 10834 Berlin Handwerkskammern Zentralfachverbände Regionale Handwerkskammertage Regionale Vereinigungen der Landesverbände Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen

Mehr

Musterland für gute und sichere Arbeit

Musterland für gute und sichere Arbeit Musterland für gute und sichere Arbeit Musterland für gute und sichere Arbeit Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, Baden- Württemberg zu einem Musterland für gute und sichere Arbeit zu machen.

Mehr

Monatsbericht März 2011

Monatsbericht März 2011 Monatsbericht März 2011 Nichts hat sich verändert, die Arbeitslosenquote steht wie im Februar bei 4%. Das ist nur die halbe Wahrheit. Das Jobcenter Landkreis Böblingen hatte im März 2011 959 Abgänge und

Mehr

Eingliederungszuschuss nach 88 SGB III und vorherige Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II als mögliche Ausschlussgründe

Eingliederungszuschuss nach 88 SGB III und vorherige Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II als mögliche Ausschlussgründe Eingliederungszuschuss nach 88 SGB III und vorherige Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II als mögliche Ausschlussgründe 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Eingliederungszuschuss nach 88 SGB III und frühere

Mehr