Amtsleitung 2.1/ ; Beratungsfolge Sitzung am:
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1 LANDKREIS RASTATT B e s c h l u s s v o r l a g e RA-ASA Aktenzeichen: Amtsleitung 2.1/ ; Beratungsfolge Sitzung am: Ausschuss für soziale Angelegenheiten Beratungszweck: - Beschlussfassung - öffentlich Beratungsergebnis einstimmig mit Stimmenmehrheit Ja Stimmen Nein Stimmen Enthaltungen Kenntnisnahme (ohne Beschluss) laut Beschlussvorschlag abweichender Beschluss wird nachgereicht Sitzungsinformation wird nachgereicht Anfrage wird nachgereicht Anregung wird nachgereicht Handzeichen Geschäftsstelle : ASA ö TOP 6: Landesprogramm Gute und sichere Arbeit - Modellbaustein Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Tausch - Teilnahme des Landkreises Rastatt Allgemeines: Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2012 das Programm Gute und sichere Arbeit gestartet. Ein Baustein des Landesprogramms ist das Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv- Transfer (PAT), mit dem arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen mit multiplen Vermittlungshemmnissen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigung vermittelt werden sollen. Das Modellprojekt sieht dazu als neuen Förderansatz einen sogenannten Passiv-Aktiv-Tausch vor. Danach sollen anstelle der Passivleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nunmehr Aktivleistungen zur Schaffung von betreuten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen treten. ASA TOP 6 ö Seite 1 von 6
2 Das Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Transfer beinhaltet folgende Eckpunkte: Die Jobcenter gewähren Arbeitgebern einen Eingliederungszuschuss nach 16 e SGB II für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines langzeitarbeitslosen Empfängers von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB II). Dieser wird für die Dauer von zwei Jahren bewilligt und kann bis zu 75 % des Brutto- Arbeitslohnes einschließlich der Arbeitgeberaufwendungen zur Sozialversicherung betragen. Er muss vom Arbeitgeber beim Jobcenter beantragt werden. Ergänzend zum Eingliederungszuschuss des Jobcenters gewähren die Stadt- und Landkreise den Arbeitgebern einen monatlichen Zuschuss von 400 als zusätzlichen finanziellen Anreiz und richten eine sozialpädagogische Betreuung ein, um die vorher langzeitarbeitslosen Personen zu begleiten und zu unterstützen. Damit soll sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern insbesondere bei Krisensituationen ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber muss die zusätzliche Förderung über das jeweilige Jobcenter separat beim Stadt- oder Landkreis beantragten. Die Finanzierung erfolgt über die vom Kreis eingesparten Transferaufwendungen für Unterkunft und Heizung (KdU) sowie über die anteilige Landesförderung von 200. Diese wird als Ausgleich gewährt, da die eingesparten KdU im Einzelfall unter dem monatlichen Arbeitgeberzuschuss liegen können. Höhe der Landesförderung: Das Land gewährt den teilnehmenden Stadt- und Landkreisen eine Förderung in Form eines Festbetrags von monatlich 600 für jedes geförderte Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis, der sich aus zwei Pauschalen zusammensetzt: 300 für die Betreuung des Beschäftigungsverhältnisses und 300 zur Deckung des zusätzlichen Verwaltungsaufwands (100 ) und der nicht in Höhe des kommunalen Arbeitgeberzuschusses eingetretenen KdU-Einsparungen (200 ). Im Rahmen des Modellprojekts können nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse von Personen gefördert werden, die vor Aufnahme der Beschäftigung mindestens 36 Monate Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Des Weiteren erfolgt die Landesförderung nur, wenn und solange das Jobcenter hierfür dem Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss nach 16 e SGB II gewährt, ASA TOP 6 ö Seite 2 von 6
3 der Stadt- oder Landkreis dem Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 400 ausbezahlt und der Stadt- oder Landkreis zur Begleitung des Arbeitnehmers eine Betreuungskraft organisiert und finanziert. Verfahren: Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten hat der Teilnahme des Landkreises am Landesprogramm in der Sitzung vom 20. November 2012 zugestimmt. Daraufhin wurde der vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Baden-Württemberg (Sozialministerium) entworfene Zuwendungsvertrag nach 54 Landesverwaltungsverfahrensgesetz, in dem die vorgenannten Eckpunkte und Verfahrensabläufe des Landesprogramms geregelt sind, unterzeichnet. Danach stehen dem Landkreis jährlich zur Förderung von insgesamt 8 Beschäftigungsverhältnissen zur Verfügung. Der mit dem Sozialministerium abgeschlossene Zuwendungsvertrag war zunächst bis 31. Dezember 2013 befristet und wurde nach dem Beschluss des Ausschusses für soziale Angelegenheiten in der Sitzung vom 26. November 2013 bis 31. Dezember 2014 verlängert. Zwischenzeitlich hat das Sozialministerium mitgeteilt, dass für das Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt/Aktiv-Passiv-Transfer auch im Jahr 2015 Fördermittel im bisherigen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Das Sozialministerium hat uns mitgeteilt, dass der Zuwendungsvertrag für den Förderzeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015, der vom Landkreis zur weiteren Teilnahme am Förderprogramm unterzeichnet werden muss, in den nächsten Tagen zugehen wird. Dabei sind gegenüber der bisherigen Fassung keine neuen Inhalte zu erwarten. Mit der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags verpflichtet sich der Landkreis, Arbeitgebern auch im Jahr 2015 für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines langzeitarbeitslosen SGB II-Beziehers einen Zuschuss zu den Lohnkosten in Höhe von monatlich 400 (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig) zu gewähren. Nachdem das SGB II eine solche Verpflichtung des Landkreises nach wie vor nicht vorsieht, stellt der Arbeitgeberzuschuss weiterhin eine freiwillige Leistung des Landkreises dar. Für die weitere Teilnahme am Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt/Aktiv-Passiv- Transfer im Jahr 2015 ist damit wiederum die Zustimmung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten erforderlich. ASA TOP 6 ö Seite 3 von 6
4 Finanzielle Auswirkungen für den Landkreis und Bewertung: Im Rahmen des Modellprojekts Sozialer Arbeitsmarkt/Aktiv-Passiv-Transfer wurden bisher insgesamt 12 langzeitarbeitslose SGB II-Empfänger vom Jobcenter Landkreis Rastatt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt. Drei Beschäftigungsverhältnisse wurden abgebrochen, eines endete durch Tod des Arbeitnehmers. Derzeit sind alle zur Verfügung stehenden 8 Förderplätze besetzt. Alle vom Jobcenter vermittelten Langzeitarbeitslosen können mit dem erzielten monatlichen Erwerbseinkommen ihren Lebensunterhalt unabhängig von staatlichen Leistungen selbst bestreiten. Neben einer wesentlichen Verbesserung in ihrer Lebensqualität und -perspektive haben sie hierdurch auch eine grundlegende Steigerung ihres Selbstwertgefühls erfahren. Dem Landkreis sind durch den monatlichen Arbeitgeberzuschuss unter Berücksichtigung der eingesparten KdU-Aufwendungen sowie der vom Land gewährten Förderung im bisherigen Projektzeitraum von Januar 2013 bis September 2014 Mehraufwendungen von rd entstanden. Für die vom Caritasverband für den Landkreis Rastatt e.v. erbrachte sozialpädagogische Betreuung und Begleitung entstehen dem Landkreis keine finanziellen Belastungen, da mit diesem eine Vergütung in Höhe der Landesförderung vertraglich vereinbart wurde. Bewertung: Trotz der guten konjunkturellen Situation wird die Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Empfänger von SGB II-Leistungen weiterhin mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit immer schwieriger, da zum einen die erfolglosen Bemühungen um eine Arbeitsstelle zu Resignation führen und zum anderen die Leistungsfähigkeit abnimmt. Deshalb ist das Landesprogramm aus Sicht der Verwaltung zu begrüßen, da es, wie die bisherigen Ergebnisse zeigen, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterstützt. Dabei hat sich die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung der Betroffenen als wichtiges und wirksames Instrument erwiesen. Diese trägt in Krisensituationen zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses bei und unterstützt die Betroffenen auch außerhalb des Arbeitsplatzes in den verschiedenen Situationen wie z. B. bei Behördengängen, Kontaktaufnahme mit der Schuldnerberatung, Ordnen von Unterlagen usw. ASA TOP 6 ö Seite 4 von 6
5 Im Laufe des Jahres 2015 werden einzelne Eingliederungszuschüsse des Jobcenters auslaufen, sodass auch die Förderung im Rahmen des Landesprogramms endet. Nach den bisherigen Informationen ist davon auszugehen, dass die Beschäftigungsverhältnisse fortgesetzt werden, sodass die Förderung auch längerfristige Wirkung entfacht. Von den bisher drei vorzeitig beendeten Beschäftigungsverhältnissen hat ein Arbeitnehmer nach Kündigung seines geförderten Beschäftigungsverhältnisses selbständig eine andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohne Förderung gefunden. Aufgrund des positiven Verlaufs befürwortet die Verwaltung die weitere Teilnahme am Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Transfer. Diese Teilnahme wäre entsprechend dem Zuwendungsvertrag vorläufig bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Der Landkreis würde im Jahr 2015 wiederum eine Landesförderung von maximal zur Förderung von insgesamt 8 Beschäftigungsverhältnissen erhalten, sodass die bis 31. Dezember 2014 befristeten Arbeitgeberzuschüsse entsprechend weiterbewilligt werden könnten. Des Weiteren sollen die Plätze, für die im Jahr 2015 die Förderung ausläuft, unter Gewährung einer Förderung bis zum Jahresende 2015 wieder besetzt werden. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen beim Produkt Leistungen für Unterkunft und Heizung im Teilhaushalt des Sozialamts zur Verfügung. Hinsichtlich der sozialpädagogischen Betreuung wird vorgeschlagen, diese Aufgabe weiterhin dem Caritasverband für den Landkreis Rastatt e. V. zu übertragen und hierzu den bis 31. Dezember 2014 befristeten Betreuungsvertrag bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern. Der Caritasverband für den Landkreis Rastatt e.v. verfügt zum einen über das erforderliche Fachpersonal und hat zum anderen die Betreuung im bisherigen Projektverlauf fachlich und qualitativ sehr gut wahrgenommen. Die Vergütung soll wie bisher monatlich 300 je gefördertem Arbeitsverhältnis betragen, was der vom Land gewährten Betreuungspauschale entspricht. Der Leiter des Sozialamts, Herr Jürgen Ernst, wird in der Sitzung die bisherige Entwicklung des Förderprogramms und die finanziellen Auswirkungen für den Landkreis in einem Vortrag erläutern. ASA TOP 6 ö Seite 5 von 6
6 BESCHLUSSVORSCHLAG Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt am 25. November 2014 der weiteren Teilnahme am Landesprogramm Gute und sichere Arbeit Modellbaustein Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Transfer des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu. Die Verwaltung wird beauftragt, 1. den Zuwendungsvertrag mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg abzuschließen und 2. den mit dem Caritasverband für den Landkreis Rastatt e. V. geschlossenen Betreuungsvertrag bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern. ASA TOP 6 ö Seite 6 von 6
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