Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im I. Quartal 2015
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1 Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg Entwicklung im I. Quartal 2015
2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg Die Dienststellen des JobCenter im Landkreis Schaumburg Einwohner im Landkreis Schaumburg Arbeitlose, Arbeitslosenquote Entwicklung der Arbeitslosigkeit Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Schaumburg Entwicklung der Hilfebedürftigkeit im Landkreis Schaumburg Leistungen für Hilfebedürftige Aktive Arbeitsmarktleistungen zur Eingliederung - 8/9 - Passive Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - 9/10 - Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt Entwicklung der Integrationen insgesamt - 10/11 - Entwicklung der Integrationen in der Kundengruppe Alleinerziehende Erläuterungen zu den wesentlichen Begriffen - 12/
3 V o r w o r t Der Landkreis Schaumburg ist zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das JobCenter des Landkreises ist Teil der engen Verzahnung von SGB II, SGB VIII und SGB XII, was die Grundlage einer integrierten kommunalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist. Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ist das JobCenter im Landkreis die zentrale Anlaufstelle mit dem Ziel, Hilfen aus einer Hand zu gewähren. Neben der Sicherung des Lebensunterhaltes wird das zentrale Ziel verfolgt, den Betroffenen die erforderliche Unterstützung zu bieten ein selbstbestimmtes Leben ohne staatliche Transferleistungen zu führen. Dabei werden die regionalen Besonderheiten berücksichtigt und die lokalen Akteure des Arbeitsmarktes eingebunden. Ein wichtiger Impuls für die Übernahme der kommunalen Trägerschaft war u. a. der Blick aus der Gesamtverantwortung des Landkreises für alle seine Bürger. Ein beachtlicher Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aufgrund multipler Vermittlungshemmnisse besonders schwer in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Ziel des JobCenters ist es, auch mit diesen Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehern dauerhafte Perspektiven zu entwickeln und sie auf den Weg in eine nachhaltige, reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu unterstützen. Neben den traditionellen Arbeitsmarktinstrumenten ist es nötig dabei auch neue Wege zu gehen. Das Netzwerk im Landkreis zu allen sozialintegrativen Leistungsträgern ist eng geknüpft und kann bedarfs- und einzelfallorientiert in die individuelle Hilfeplanung einbezogen werden. Das JobCenter hat Dienststellen an zwei Standorten im Landkreis. Sowohl in Stadthagen als auch in Rinteln stehen Fallmanager und Leistungssachbearbeiter als Ansprechpartner für alle Fragen zum lokalen Arbeitsmarkt und zur Sicherung des Lebensunterhaltes für die Leistungsberechtigten zur Verfügung. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben einer Vielzahl von Qualifizierungsund Unterstützungsangeboten zur Eingliederung in Arbeit auch die Sicherung des Lebensunterhaltes in Form der Regelleistung, einmaliger Beihilfen und die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die gesamte Leistungsgewährung orientiert sich an dem Grundsatz Fördern und Fordern. Das bedeutet, dass von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ein aktiver Beitrag erwartet wird, den eigenen Lebensunterhalt und auch den für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft mit Einkünften aus Erwerbstätigkeit zu bestreiten. Alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit sollen ausgeschöpft werden. Bernd Dittmer Geschäftsführer - 3 -
4 Die Dienststellen des JobCenter im Landkreis Schaumburg Abb. 1 Im Bereich der Dienststelle Stadthagen wurden erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Bedarfsgemeinschaften betreut. Stadthagen Rinteln Im Bereich der Dienststelle Rinteln wurden erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Bedarfsgemeinschaften betreut. Insgesamt betreute das JobCenter Schaumburg erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Bedarfsgemeinschaften. Stand: März
5 Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg Einwohner im Landkreis Schaumburg (Stand ) Städte: Zuständige Dienststelle des JobCenters Bückeburg Stadthagen Obernkirchen Stadthagen Rinteln Rinteln Stadthagen Stadthagen Gemeinde: Auetal Rinteln Samtgemeinden: Eilsen Rinteln Lindhorst Stadthagen Nenndorf Stadthagen Niedernwöhren Stadthagen Nienstädt Stadthagen Rodenberg Stadthagen Sachsenhagen Stadthagen Der Landkreis Schaumburg erreicht mit ca Einwohnern auf 676 qkm nach wie vor eine relativ hohe Bevölkerungsdichte von 230 Einwohnern pro qkm. Zum Vergleich: Landkreis Hameln Pyrmont: Landkreis Nienburg: Land Niedersachsen: ca. 186 Einwohner pro qkm ( / 796 qkm) ca. 86 Einwohner pro qkm ( / qkm) ca. 164 Einwohner pro qkm ( / qkm) Arbeitslose und Arbeitslosenquote im Landkreis Schaumburg insgesamt (Rechtskreise SGB II und III) März 2015 März ,9 % 7,3 % - 5 -
6 Arbeitslose im Landkreis Schaumburg (Stand: ) Abb. 2 Abb. 3 Die Zahl der Arbeitslosen im Landkreis Schaumburg war mit im März 2015 um 448 niedriger als im Vorjahresmonat. Dabei sank die Arbeitslosenquote in diesem Zeitraum um 0,4%-Punkte auf 6,9%
7 Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Schaumburg Abb. 4 Nachdem im Laufe des Jahres die Zahl der Bedarfsgemeinschaften kontinuierlich sank, stieg sie ab Dezember witterungsbedingt an. Der März-Bestand blieb jedoch deutlich unter dem Vorjahresniveau. Entwicklung der Hilfebedürftigkeit im Landkreis Schaumburg Abb. 5 Eine ähnliche Entwicklung zeigte sich bei den erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Nach einem deutlichen Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Laufe des Jahres, stieg der Bestand ab November geringfügig. Im März wurden jedoch deutlich weniger erwerbsfähige Leistungsberechtigte registriert als im Vorjahr
8 Aktive Arbeitsmarktleistungen zur Eingliederung Der Planungsansatz für aktive Leistungen zur Verbesserung der Integrationschancen Hilfebedürftiger im JobCenter Schaumburg beläuft sich für das Jahr 2015 auf ca. 6,1 Mio.. Die Ausgaben beliefen sich in den ersten drei Monaten auf knapp 1,6 Mio.. Abb.6 Der größte Anteil der Ausgaben entfiel im I. Quartal mit auf die so genannten integrationsorientierten Instrumente. Die Planung sieht für das gesamte Jahr hierfür Kosten i.h.v vor. Zu dem Förderbereich gehören u. a. die Förderung von Berufsausbildungen und Aufwendungen für Qualifizierungsmaßnahmen. Auch Eingliederungszuschüsse und befristete Beschäftigungszuschüsse für die verschiedenen Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen bei Arbeitgebern und Trägern sind Bestandteile dieses Förderbereiches. Mit dem Einstiegsgeld zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder auch selbständigen Beschäftigung werden ebenfalls hilfebedürftige Personen gefördert. Für Beschäftigung schaffende Maßnahmen sind Ausgaben i.h.v vorgesehen. Bis einschließlich März beliefen sich diese auf Unter diesen Förderbereich fallen u.a. die verschiedenen Formen der gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten. Mit Speziellen Maßnahmen für Jüngere sollen Jugendliche z.b. durch diverse Qualifizierungen und Förderungen zur Aufnahme von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie durch Sonstige Leistungen der Benachteiligtenförderung in den Ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Die Ausgaben lagen für dieses Förderinstrument im I. Quartal bei ca Bis Jahresende sind laut Planungsansatz Ausgaben i.h.v vorgesehen
9 Menschen mit Behinderungen werden im o.g. Zeitraum durch spezielle Maßnahmen unterstützt. Laut Planungsansatz sind bis Jahresende Ausgaben i.h.v kalkuliert. Gefördert wurde dieser Personenkreis bisher mit Zu den geförderten Maßnahmen gehören insbesondere Zuschüsse für Betriebe und Ausbildungseinrichtungen, welche diesen benachteiligten Menschen die Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ermöglichen. Mit Weiteren Förderleistungen soll Hilfebedürftigen vor allem der Einstieg in die Berufstätigkeit ermöglicht werden. Für dieses Förderinstrument sind Ausgaben i.h.v geplant. In den ersten drei Monaten beliefen sich die Ausgaben auf Sie beinhalten im Wesentlichen Eingliederungszuschüsse im Rahmen des Sonderprogramms für Schwerbehinderte in Niedersachsen. Passive Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Abb. 7 Stand: März 2015 Bericht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Die Summe der ausgezahlten passiven Leistungen betrug im I. Quartal insgesamt ca. 12,7 Mio.. Von der Gesamtsumme entfielen ca. 5,9 Mio. auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH). Für die so genannten Leistungen zum Lebensunterhalt (Regelleistung, Mehrbedarfe und Sozialgeld) wurden rund 6,8 Mio. verausgabt
10 Abb.8 Stand: März 2015 Bericht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Bedingt durch die Anpassung des Regelsatzes und der Mieten an die steigende Inflation sind im Vergleich zum Vorjahr, trotz Rückgang der Leistungsberechtigten, die Ausgaben für die so genannten passiven Leistungen gestiegen. Im Vergleich zu 2014 haben sich die Ausgaben um bzw. 1,1% erhöht. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt sowie die Leistungen der Unterkunft und Heizung auf ca. 12,7 Mio.. Integration in den 1. Arbeitsmarkt Entwicklung der Integrationen insgesamt Für die Berechnung der Integrationsquote wird die Zahl der Integrationen den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenübergestellt. Im I. Quartal 2015 wurden insgesamt 378 der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Kunden in Arbeit oder Ausbildung integriert. Dies entspricht einer Integrationsquote von 4,8%. Im Vorjahreszeitraum wurden hingegen nur 314 von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten integriert. Die Integrationsquote lag demzufolge bei 3,9%. Damit ist die Integrationsquote gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 0,9%-Punkte gestiegen
11 Abb. 9 Stand: März 2015 Bericht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Entwicklung der Integrationen von alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Bis einschließlich März 2015 konnten insgesamt 56 der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden. Die Integrationsquote lag somit bei 4,6%. Im Vorjahr lag die Quote noch bei 3,6%. Die Integrationsquote der Alleinerziehenden ist demnach um 1,0%-Punkte gestiegen. Abb. 10 Stand: März 2015 Bericht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
12 Definitionen: Arbeitslosigkeit Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen des JobCenter zur Verfügung stehen sich im JobCenter arbeitslos gemeldet haben. Als nicht arbeitslos gelten Personen, die Teilnehmer an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind zeitlich mehr als geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche) nicht arbeiten dürfen oder können dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben arbeitsunfähig erkrankt sind. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und wirtschaften. Zur Bedarfsgemeinschaft (BG) zählen: erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) im Haushalt lebende Eltern(-teile) eines unverheirateten, erwerbsfähigen Minderjährigen der (Ehe-) Partner des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dem Haushalt angehörende minderjährige, unverheiratete Kinder, soweit sie nicht aus eigenem Einkommen/Vermögen ihren Lebensunterhalt sichern können. Die revidierten Daten stellen statistisch gesicherte Werte dar, die erst nach einer Wartezeit von drei Monaten rückwirkend zum Stichtag erhoben werden. Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) bezeichnen die Geldleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die der Bund im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGBII erbringt. Diese Geldleistungen setzen sich zusammen aus: der Regelleistung ( 20 SGB II) ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt ( 21 SGB II) dem Sozialgeld ( 23 SGB II) Das Sozialgeld ist die Geldleistung für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung, die mit mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) bezeichnen die Geldleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die der Landkreis im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGBII erbringt. Sie setzen sich zusammen aus:
13 den Leistungen für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung und Bekleidung sowie für die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten ( 23 SGB II) abweichend erbrachten Geld- und Sachleistungen ( 24 SGB II). Als erwerbsfähig leistungsberechtigt gelten Personen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, und den Bedarf für sich und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz decken können. Als nicht erwerbsfähig leistungsberechtigt gelten hingegen Personen, die nicht unter den o.g. Personenkreis erwerbsfähige Leistungsberechtigte fallen. Stadthagen, den
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