Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf. Eingliederungsbilanz SGB II 2017 Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
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1 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf Eingliederungsbilanz SGB II 2017 Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf 1
2 Inhalt Inhalt Die Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II i.v.m. 11 SGB III Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem Ersten Arbeitsmarkt Besonderheiten des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes und Entwicklung des Fachkräftebedarfs Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen Einsatz ausgewählter arbeitsmarktlicher Instrumente und deren Wirkung (Eingliederungsquoten) Arbeitsmarktinstrumente des Ersten Arbeitsmarktes Beschäftigung schaffende Maßnahmen Zielgruppenarbeit Darstellung des Verbleibs der Maßnahmeteilnehmenden nach Beendigung der Maßnahmen Verbleibsquote Tabellenteil
3 1. Die Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II i.v.m. 11 SGB III Gemäß 54 SGB II i.v.m. 11 SGB III und der Begründung zu Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Änderung des 6b SGB II) hat der Träger der Grundsicherung den Erfolg von Eingliederungsmaßnahmen für deren Erbringung er zuständig ist zu kommentieren. Gleichfalls hat er jährlich die so genannte Eingliederungsbilanz zu erstellen. Die Eingliederungsbilanz gibt Auskunft darüber, inwieweit öffentliche Mittel für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wirtschaftlich und wirksam eingesetzt wurden. Der Inhalt der Eingliederungsbilanz umfasst insbesondere folgende Fragestellungen: Für welche Eingliederungsleistungen (EGL) wurden die Mittel eingesetzt? Wie hoch war der durchschnittliche Aufwand für die jeweiligen Leistungen? Welche Personengruppen wurden gefördert? Wie wirksam war die Förderung? Nach 54 SGB II sind alle Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in die Eingliederungsbilanz einzubeziehen. Zu jeder Eingliederungsleistung wird die so genannte Eingliederungsquote ausgewiesen. Sie ist ein Wirkungsindikator, der angibt wie viele Teilnehmende einer Maßnahme sich sechs Monate nach deren erfolgreichem Abschluss in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden. Sie liefert einen aussagekräftigen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung. Alle Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende verfügen zwar über dieselben Arbeitsmarktinstrumente, aber das heißt nicht zwangsläufig, dass bei deren Einsatz überall gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Die Eingliederung von arbeitslosen Menschen hängt wesentlich von den Wirtschaftsfaktoren, der Beschäftigungssituation und der Kundenstruktur ab, die in den einzelnen Regionen vorherrschen. Diese Rahmenbedingungen beeinflussen die Wirksamkeit des Einsatzes der Arbeitsmarktinstrumente bzw. die Anzahl der Integrationen in Beschäftigung, die die einzelnen SGB II-Träger erzielen. Insofern sind für einen angemessenen Vergleich der SGB II-Träger immer die lokalen sozioökonomischen Rahmenbedingungen mit zu berücksichtigen. 1 Definition: Träger der Grundsicherung lassen sich anhand ihrer Organisationsform in gemeinsame Einrichtungen (ge) nach 44b SGB II und zugelassene kommunalen Träger (zkt) nach 6a SGB II unterteilen. Die Begriffe Träger der Grundsicherung, gemeinsame Einrichtung und Jobcenter werden in diesem Text synonym verwendet. 2. Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem Ersten Arbeitsmarkt Die Berliner Wirtschaft entwickelte sich im Jahr 2017 unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rahmenbedingungen positiv. Der Grund liegt in der ausgeprägten Dienstleistungsorientierung und der eher regionalen als internationalen Ausrichtung der Berliner Wirtschaft. Die Arbeitslosenquote im Jahr 2017 lag in Berlin mit 8,4% um 0,8%-Punkte unter dem Vorjahresniveau. Das Bruttoinlandsprodukt im Land Berlin stieg in 2017 gegenüber dem Vorjahr um 3,1% und lag damit über dem BIP-Wachstum der Bundesrepublik mit 2,2%. 3
4 Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, belief sich 2017 durchschnittlich auf Personen. Das waren weniger als im Vorjahr. Die Anzahl an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Bezug von Arbeitslosengeld II in der Grundsicherung (SGB II) lag im Dezember 2017 in Deutschland bei , mit insges Personen. Gegenüber dem Dezember 2016 war dies eine Abnahme von Personen. Die gleiche Entwicklung ist beim Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) festzustellen. Mit Stand Dezember 2017 nahm der Bestand an ELB bundesweit um auf ELB ab. Das waren 1,2 % ELB weniger als im Vorjahrsmonat. In Betrachtung der gemeldeten Stellen ist für das Jahr 2017 insgesamt eine stark steigende Tendenz festzustellen. Gegenüber dem Vorjahr 2016, mit gemeldeten Stellen im Jahresdurchschnitt, konnten für das Jahr 2017 insgesamt gemeldete Stellen im Jahresdurchschnitt statistisch festgestellt werden. 2.1 Besonderheiten des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf Der Anteil an Personen die SGB II-Leistungen erhielten, bezogen auf die Bevölkerung (SGB II-Quote), betrug im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf im Dezember ,0% und lag damit deutlich unter dem Berliner Schnitt von 19,2%. Im Dezember 2017 wurden Personen in Bedarfsgemeinschaften betreut. In Bezug auf die Arbeitslosigkeit im Bezirk waren im Dezember Personen arbeitslos im SGB II gemeldet. Im Vorjahresvergleich ist somit ein Rückgang von 6,4% zu verzeichnen. 2.2 Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes und Entwicklung des Fachkräftebedarfs In Charlottenburg-Wilmersdorf gab es im Juli Unternehmen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer. Das sind ca. 750 Betriebe mehr als vor einem Jahr Der Bezirk ist hinsichtlich der Anzahl von sv-pflichtig Beschäftigten in den 20 wichtigsten Branchen von der öffentlichen Verwaltung, Groß- und Einzelhandel, Gesundheits- und Sozialwesen, Dienstleistungen und dem Gastgewerbe geprägt. Mehr als 10% der Arbeitnehmer/innen in Charlottenburg-Wilmersdorf sind in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt, auch das Gesundheits- und Sozialwesen im Bezirk beschäftigt mehr als 10%. Im Einzelhandel mit seinen zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten sind ca. 10% der Arbeitnehmer/innen tätig. Der gewerblich-technische Bereich ist dagegen deutlich weniger ausgeprägt. Hier sind in 305 Betrieben 3982 Arbeitnehmer/innen beschäftigt. Der Anteil der Personaldienstleister an allen Unternehmen im Bezirk beträgt 0,9 %. Die Anzahl der Beschäftigten in der Zeitarbeit liegt gegenwärtig bei Von den Unternehmen mit mindestens einem/r sv-pflichtig beschäftigter Arbeitnehmer/in gehören zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis 249 Arbeitnehmern. Der Bezirk ist dabei vor allem durch Kleinst- und Kleinunternehmen geprägt. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen (82,5%) hat 1 bis 9 Angestellte. Es sind überwiegend kleine Einzelhändler, Handwerker sowie Dienstleister vor allem für persönliche Dienstleistungen. 4
5 3. Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen Der Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten unterstützte im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die tendenziell positive Entwicklung der Reduzierung der Arbeitslosigkeit. Im Fokus standen dabei insbesondere arbeitsmarktliche Maßnahmen, die auf eine dauerhafte und nachhaltige Eingliederung in den Ersten Arbeitsmarkt abzielten. Im Jahr 2017 standen dem Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf 18,465 Mio. für Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung zur Verfügung, die zu 99,9 % verausgabt wurden. Somit sind 18,445 Mio. für die Reduzierung der Hilfebedürftigkeit eingesetzt worden. Für Maßnahmen zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt wurden Ausgaben in Höhe von 77,9 % aller EGL-Mittel verwendet. 4. Einsatz ausgewählter arbeitsmarktlicher Instrumente und deren Wirkung (Eingliederungsquoten) Die Eingliederungsquote ist ein wichtiger Indikator für die Wirksamkeit der Arbeitsmarktinstrumente. Sie gibt den Anteil der Absolventinnen und Absolventen von Maßnahmen aktiver Arbeitsförderung an, die sechs Monate nach Ende der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Im Berichtsjahr 2017 traten insgesamt Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus arbeitsmarktlicher Maßnahmen aus, die Eingliederungsquoten der einzelnen arbeitsmarktlichen Instrumente konnte gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die Eingliederungsquote betrug insgesamt 30,7 %. 4.1 Arbeitsmarktinstrumente des Ersten Arbeitsmarktes Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Der Eingliederungszuschuss (EGZ) verfügte weiterhin über die höchste nachhaltige Eingliederungsquote aller Arbeitsmarktinstrumente (74,5 %). Im Jahr 2016 nahmen insgesamt 329 mit Hilfe dieses Instrumentes eine Beschäftigung auf. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung: Eine hohe Priorität wurde nach wie vor der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) eingeräumt, mit Blick auf die Erzielung von Integrationsfortschritten und einer anschließenden nachhaltigen Arbeitsmarktintegration. Im Jahr 2017 hat das Jobcenter für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung einen Anteil in der Höhe von 32,3 % an allen EGL verausgabt Personen nahmen in diesem Jahr an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teil. Bei insgesamt Austritten konnte eine Eingliederungsquote von 32,9 % erreicht werden. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurden 30,1 % der EGL-Mittel in 2017 verwendet. An Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nahmen 2017 insgesamt Personen teil. Es konnte eine Eingliederungsquote von 27,8 % erreicht werden. Einstiegsgeld: Das Einstiegsgeld (ESG) dient hauptsächlich als stabilisierendes Element bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, aber auch als Starthilfe für arbeitslose Kunden in die Selbständigkeit wurden mit diesem Instrument insgesamt 763 Personen 5
6 gefördert, davon wurde das Einstiegsgeld 725 Personen für den Einstieg in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gewährt (95,0 % aller ESG-Förderungen). Die Eingliederungsquote bei Einstiegsgeld für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag bei 74,1 % Berufswahl und Berufsausbildung: Diese Instrumente richten sich an Jugendliche unter 25 Jahren. Den Schwerpunkt bildet dabei die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen aber auch Instrumente wie ausbildungsbegleitende Hilfen und die Einstiegsqualifizierung. Bei insgesamt 69 Austritten konnte eine Eingliederungsquote von 47,8 % erreicht werden. 4.2 Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten: An Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nahmen 2017 insgesamt 944 Personen teil. Die Eingliederungsquote betrug 10,1 %. Förderung von Arbeitsverhältnissen Durch das mit der Arbeitsmarktinstrumentenreform im Jahr 2012 neu geschaffene Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen wurden in 2017 insgesamt 73 Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen der Weg in ein gefördertes Beschäftigungsverhältnis eröffnet. Die Förderung richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Form eines Zuschusses zum Arbeitsentgelt der Beschäftigten. Die Eingliederungsquote lag bei 45,6 %. Eine ausführliche Darstellung des Eingliederungserfolges kann dem Tabellenteil der Eingliederungsbilanz 2017 entnommen werden. 5. Zielgruppenarbeit Zum Jahresende 2017 waren im Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf erwerbsfähigen Leistungsberechtigten arbeitslos gemeldet, dies waren weniger als im Dezember des Vorjahres (-6,4 %). Der Anteil an arbeitslosen Frauen betrug 42,6 % (absolut Frauen). Der Bestand an arbeitslosen Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren blieb im Monat Dezember 2017 mit 601 auf dem Niveau des Vorjahresmonats (599). Die Arbeitslosenquote Jugendlicher stieg zum Jahreswechsel geringfügig auf 5,0 % an (Vorjahr 4,9 %). Das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf richtete seinen Fokus arbeitsmarkt-politischer Instrumente für Jüngere konsequent auf Arbeitsmarktinstrumente des Ersten Arbeitsmarkts aus. Hierzu wurden für Jugendliche die Maßnahmen zur Aktivierung und Einstiegsqualifizierungen, Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie berufsvorbereitende Maßnahmen vorgehalten. Die Anzahl langzeitarbeitslos gemeldeter erwerbsfähiger Leistungsberechtigter sank gegenüber Dezember 2016 von auf (-13,9 %). Der Bestand an älteren Arbeitslosen über 50 Jahre sank auf gegenüber im Vorjahresmonat 2016; dies entspricht einer Verringerung von 10,9 %. Für diesen Personenkreis wurden verstärkt Eingliederungszuschüsse, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung sowie modulare berufliche Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf setzte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Älterer seit Mai 2015 das Bundesprogramm Netzwerk ABC um. 6
7 Der Anteil an Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit am Gesamtbestand (Dezember 2017) an arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betrug im Jahr ,4 %, gegenüber 36,0 % im Vorjahr. Nach wie vor waren Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als deutsche Staatsangehörige. Es wurden daher bedarfsgerechte, zielgruppenspezifische Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmen zur beruflichen Aktivierung sowie Arbeitsgelegenheiten und Deutschkurse zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen vorgehalten. 6. Darstellung des Verbleibs der Maßnahmeteilnehmenden nach Beendigung der Maßnahmen 6.1 Verbleibsquote Die Verbleibsquote gibt an, wie viele Maßnahmeteilnehmenden am Stichtag sechs Monate nach Austritt aus einer geförderten Maßnahme nicht oder nicht erneut arbeitslos waren. Im Jahr 2017 war nach sechs Monaten mehr als jede bzw. jeder zweite Maßnahmeabsolventin bzw. -absolvent nicht wieder arbeitslos, inkl. eines Anteils an Absolventinnen und -absolventen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die Verbleibsquote betrug 58,3%, sie stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,8 %. 7. Tabellenteil In den nachfolgenden Tabellen werden die Ergebnisse des Jahres 2017 dargestellt. 7
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