Gemeinde Fusion. Leitfaden. Spezialthema VERSICHERUNGSFRAGEN

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1 Gemeinde Fusion Leitfaden Spezialthema VERSICHERUNGSFRAGEN

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3 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT... 5 AUSGANGSLAGE - FUSION IN DEN BEZIRKEN... 7 PROBLEMATIK DER BESTEHENDEN VERSICHERUNGEN GRAFISCHE PROBLEMDARSTELLUNG LÖSUNGSANSATZ DER BERATUNGSSCHECK UND SEIN UMFANG MÖGLICHKEIT EINER GESAMTAUSSCHREIBUNG LEISTUNGSKENNZAHLEN DIENSTLEISTUNGSUMFANG Kommissärversicherung Ablaufprocedere Schemata Seite 3

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5 LEITFADEN Gemeinde Fusion Versicherungen VORWORT Das Projekt der Gemeindestrukturreform in der Steiermark stellt für uns alle sowohl in politischer, aber auch in fachlicher Hinsicht eine völlig neue und große Herausforderung dar. Noch vor der Umsetzungsphase des Projekts waren wir im Gemeindebund immer wieder mit Anfragen zu verschiedensten inhaltlichen Aspekten der Durchführung einer Gemeindefusion befasst. Ähnliches haben wir aus dem Segment der Kommunalberater und Versicherungsunternehmungen gehört, weshalb wir uns darüber freuen, dass von unserem Konsulenten, der Firma Fuchs und Partner, einen Leitfaden als Unterstützung für die Problemfelder die im Zusammenhang mit der Zusammenführung von Versicherungsverträgen entstehen können, ausgearbeitet wurde. Es ist mir wichtig, dass wir mit dem vorliegenden Leitfaden den steirischen Gemeinden und den handelnden Personen einen Behelf als Unterstützung für ihre Arbeit anbieten können, und ich wünsche trotz der oftmals schwierigen Ausgangslage weiterhin viel Erfolg, damit die Arbeit in den Gemeinden im Jahr 2015 möglichst reibungslos funktioniert. LAbg. Bgm. Erwin Dirnberger Präsident des Gemeindebundes Steiermark Seite 5

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7 LEITFADEN Gemeinde Fusion Versicherungen AUSGANGSLAGE Fusionen in den Bezirken Bruck-Mürzzuschlag Liezen Leoben Murtal Weiz Hartberg- Fürstenfeld Murau Graz-Umgebung Voitsberg Graz- Stadt Südoststeiermark Deutschlandsberg Leibnitz Anzahl der Gemeinden Von der Gemeindestrukturreform nicht betroffene Gemeinden 160 Von der Gemeindestrukturreform insgesamt umfasste Gemeinde 382 Vorliegende Gemeinderatsbeschlüsse für eine Gemeindevereinigung (davon entsprechen 291 Beschlüsse dem Leitbild zur Gemeindestrukturreform) 303 Anzahl der Gemeinde Bruck-Mürzzuschlag 11 Deutschlandsberg 8 Graz-Umgebung 12 Hartberg-Fürstenfeld 17 Leibnitz 10 Leoben 1 Liezen 15 Murau 10 Murtal 10 Südoststeiermark 16 Voitsberg 7 Weiz 11 Seite 7

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9 LEITFADEN Gemeinde Fusion Versicherungen PROBLEMATIK Problematik der bestehenden Versicherungen Durch die Fusion ist die neue entstehende Gemeinde mit einer Vielzahl von sehr wesentlichen Fragen im Hinblick auf die Neuauslegung der Versicherungsverträge konfrontiert. Einerseits gibt es eine Gesamtrechtsnachfolge und somit eine Verpflichtung die bestehenden Versicherungsverträge mit allen Rechten und Pflichten weiterzuführen (keine Kündigungsmöglichkeit durch die Fusion) und andererseits werden Sie mit folgenden wesentlichen Fakten konfrontiert. UNTERSCHIEDLICHE LAUFZEITEN Durch die unterschiedlichen Laufzeiten ist die Verhandlungsposition für die Neuauslegung von Verträgen deutlich reduziert, zudem ist der Aufwand über die Evidenzhaltung (über Jahre im worst case bis zu 9 Jahren) nicht unerheblich. KEINE EINHEITLICHEN KÜNDIGUNGSMÖG- LICHKEITEN Die einzelnen Versicherungsverträge haben nicht alle die selben Kündigungsfristen, einige sind mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, einige mit 1 Monat versehen, bei manchen Verträgen muss man innerhalb von festgesetzten Fristen kündigen. ABWEICHENDE DECKUNGSFORMEN Die Versicherungsverträge weisen unterschiedlichen Deckungsformen auf, bei manchen Verträge ist nur eine Sparte Gegenstand des Vertrages, bei vielen Verträgen werden mehrere Sparten zu einem Bündelversicherungsvertrag zusammengefasst, die aber im Wesentlichen nur die klassische Flexa-Deckung aufweisen, manche Verträge haben schon Verbesserungen und Deckungserweiterungen wie eine Extended Coverage-Versicherung und zum Teil werden in einigen Verträgen schon Naturgewalten, Hochwasser etc. gezeichnet sein. Wie geht man in der Gesamtheit mit diesen unterschiedlichen Vertragskonstellationen um? KEINE GEWÄHR ÜBER DIE AUCH NUR AN- NÄHERNDE RICHTIGKEIT DER VERSICHE- RUNGS-SUMMEN Allein das Zustandekommen einer Versicherungssumme hat oft schon die unglaublichsten Geschichten zu Tage gebracht, meist wurde die Summe einfach geschätzt, in den seltensten Fällen hat man ein Gutachten eines Sachverständigen oder die Baukostensumme zugrunde gelegt. Die Wertanpassungsklausel (Indexvereinbarungen) beinhalten das nächste nicht zu unterschätzende Risiko, denn meist eilt die vereinbarte Wertanpassung für die Versicherungssummen der tatsächlich zu versichernden Summe um ein Vielfaches voraus. EINE VIELZAHL VON VERSICHERUNGS- GESELLSCHAFTEN Bedingt durch die Fusion sind Sie nicht nur mit den Versicherungsgesellschaften der bisherigen Gemeinden konfrontiert, sondern mit einer Vielzahl an Versicherern aus den zu fusionierenden anderen Gemeinden. Hier beginnt schon die konkrete Aufbereitung der den Verträgen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (Allgemeine Bedingungen, Spartenbedingungen, Zusatzbedingungen, Sonderbedingungen etc.) und durch die Deregulierung des österreichischen Versicherungsmarktes (seit 1998) können die Versicherungen - und das tun sie auch - ihre eigenen Bedingungen schaffen. Allein dieser Umstand zeigt schon die schwierige Aufgabe hier wirklich eine völlig unabhängige und authentische Transparenz aufzuzeigen und wenn man hier noch in die Tiefe geht, dann wird es definitiv schwierig, denn unser Recht fußt auf dem römischen Recht und wir haben eine Lex specialis dies bedeutet, das was dem Vertrag am nächsten steht, zieht im Rechtsstreit hier ein Bespiel für die Feuerversicherung Beispiel ABGB VersVG ABS AFB Zusatzbedingungen für Feuerversicherung industrieller und gewerblicher Anlagen Gruppierungserläuterung Brandverhütungsvorkehrungen Gefahrenklassen von Stoffen und Waren Sondervereinbarungen zur Feuerversicherung Klauseln Und allein hier dürfen die Versicherungsgesellschaften unterschiedlich formulieren, den der Versicherungsverband hat nur mehr empfehlenden Charakter. Seite 9

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11 LEITFADEN Gemeinde Fusion Versicherungen EINE VIELZAHL VON VERSICHERUNGSVER- TRETERN UND BERATERN Ein nicht zu unterschätzender Punkt ist die Abhandlung mit den Versicherungsvertretern und Beratern, denn bekannter Weise sagt man Jeder Kramer lobt seine Ware und dieser Umstand wird es den fusionierenden Gemeinden nicht gerade leicht machen, eine ordentliche Neuausrichtung der Verträge vornehmen zu können, denn hier spielen eben auch Emotionen eine gewaltige Rolle, da es ja, wie schon erwähnt, keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit gibt. HAFTUNGSRISIKEN FÜR DEN BÜRGERMEISTER (VICEVERSA KOMMIS- SÄR) UND AUCH GEMEINDERÄTE RISKEN DIE WEGFALLEN UND NEUE RISIKEN Durch die Fusion werden zum Teil Gebäude verkauft oder anderen Zwecken zugeführt, und es wird auch vorkommen, dass überhaupt im Sinne einer gemeinsamen Logistik neu gebaut wird. Beim Verkauf eines Objektes ergibt sich die Möglichkeit einer Kündigung, diese muss jedoch vom Erwerber (Käufer) des Objekte innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist vorgenommen werden, üblicherweise innerhalb von 4 Wochen ab Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Sollte das Objekt geschliffen werden, würde sich das Objekt aus einer Bündelversicherung auch herauskündigen lassen, man spricht dann von Risikowegfall. Wir wollen hier anhand von zwei Beispielen die Thematik etwas erläutern: BEISPIEL A Unabhängig von der Wahl der Versicherungssumme wie kam diese zustande und wer wird letztendlich dafür gerade stehen müssen unbestritten bleibt, dass die Versicherungssumme eben zu gering ist, kommt hier ein weiterer Umstand zum Tragen, der eine zusätzliche Schlechterstellung bedeutet. Angenommen ein Objekt war mit einer Versicherungssumme von Euro ,00 gegen Feuer versichert und im Schadensfall ergibt sich durch die Schätzung des Sachverständigen ein effektiver Neuwert von Euro ,00, dann würde bei einem Teilschaden (Beispiel Euro ,00) die Schadenszahlung um 50 % gekürzt, also Euro ,00, somit hätten die handelnden Personen der Gemeinde einen effektiven Schaden von Euro ,00 zugefügt. BEISPIEL B: Sie haben die Einrichtung des Kindergartens oder der Volksschule zum Neuwert versichert, sagen wir mit einer Summe von Euro ,00. Die Einrichtung ist zum Zeitpunkt des Schadenseintritts 4 Jahre alt. In diesem Fall würde der Sachverständige die AfA-Berechnung mit 20 % per anno annehmen (Faustregel), und der aktuelle Zeitwert wäre dann Euro ,00. In den Sonderbedingungen gibt es den Passus, der folgendes besagt: Ist der Zeitwert einer Sache geringer als 40 % des Neuwertes, so gilt als Ersatzwert im Schadensfall der Zeitwert und das obwohl Sie für den Neuwert all die Jahre die Prämie bezahlt haben. Natürlich gibt es Möglichkeiten, dies durch vernünftig formulierte Klauseln auszuschließen, der Umstand der nicht richtig festgesetzten Versicherungssumme bleibt aber auf jeden Fall bestehen. Seite 11

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13 LEITFADEN Gemeinde Fusion Versicherungen GRAFISCHE PROBLEMDARSTELLUNG Wir sind von Fusion mit 3 Gemeinden ausgegangen und haben nur die wesentlichen Versicherungen als Beispiel hinzugenommen und auch nur eine geringe Anzahl, hier haben wir eher tief gestapelt, denn der durchschnittliche Vertragsbestand liegt bei 8-10 Verträgen pro Gemeinde. Gemeinde A Gemeinde C fusionieren NEUE GEMEINDE Gemeinde B Gemeinde A Bündelversicherung 1 Versicherer A Bündelversicherung 2 Bündelversicherung 3 Kfz-Versicherung Haftplichtversicherung Versicherer A Versicherer B Versicherer C Versicherer C Gemeinde C Bündelversicherung 1 Versicherer A Bündelversicherung 2 Sturmschadenversicherung Glasbruchversicherung Kfz-Versicherung 1 Kfz-Versicherung 2 Kollektivunfallversicherung Haftpflichtversicherung Versicherer A Versicherer D Versicherer E Versicherer C Versicherer C Versicherer F Versicherer G Gemeinde B Bündelversicherung 1 Versicherer C Bündelversicherung 2 Feuerversicherung Kfz-Versicherung 1 Kfz-Versicherung 2 Haftpflichtversicherung Versicherer C Versicherer E Versicherer F Versicherer H Versicherer I Hier hat es die neue Gemeinde dann mit 19 Verträgen und 9 Versicherern zu tun mit eben bereits erwähnten Umständen wie: Unterschiedliche Laufzeiten Unterschiedlicher Deckungsumfang Unterschiedliche Versicherungen etc. FAZIT: Für einen Nichtversicherungsfachmann gibt es keine reale Chance, diesem Konvolut Herr zu werden und eine Gewinnbringende und zukunftorientierte Lösung zu erarbeiten. Seite 13

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15 LEITFADEN Gemeinde Fusion Versicherungen LÖSUNGSANSATZ In Abstimmung zwischen dem STEIRISCHEN GEMEINDEBUND und fuchs partner können wir Ihnen das nachstehende Angebot unterbreiten (Dieses Angebot gilt natürlich auch für Gemeinden, die nicht fusionieren): BERATUNGSSCHECK ANALYSE KONZEPT LÖSUNG ERFOLG DER BERATUNGSSCHECK UMFASST FOLGENDE DIENSTLEISTUNGEN: Wir würden mit den verantwortlichen Bürgermeistern bzw. mit dem Kommissär ein Erstgespräch führen und eine Bestandsaufnahme aller Versicherungsverträge vornehmen. Alle Versicherungsverträge der fusionierenden Gemeinden werden im Zuge einer Gesamtanalyse aufgelistet, überarbeitet und nach Versicherungsgesellschaften gereiht. Selbstverständlich erhält jede derzeit noch bestehende Gemeinde eine eigene Auswertung (Analyse). Die Versicherungssummen werden überprüft und allfällige Fehlsparten und Risiken aufgezeigt. Sie erhalten ein Arbeitskonzept, in dieses Arbeitskonzept werden unsere Überlegungen und unser Know How eingearbeitet wir dürfen hier auf die Rahmenvereinbarung für die Rechtsschutzversicherung hinweisen, welche von über 90 Gemeinden angenommen wurde, und im Speziellen auf die Haftpflichtvereinbarung für Gemeinden und vor allem auf die völlig neue Versicherungsmöglichkeit für Kommissäre und deren Beratern. Es werden Einsparungspotenziale und Verbesserungen ausgearbeitet. Dieser Schritt wird hausintern vorgenommen und es werden in keiner Weise Dritte miteinbezogen Datenschutz. Dort wo eine Konzentration mit einem Versicherer möglich wäre, wird dies in einem zusammenfassenden Bericht dokumentiert. Nach einem weiteren Gespräch mit den dafür verantwortlichen Personen in den zu fusionierenden Gemeinden erfolgt gemeinsam eine Feinabstimmung, in welches natürlich auch die Einzelgespräche mit den derzeitigen Bürgermeistern einfließen und wodurch der mit eingesetzte Regierungskommissär samt seinen Beratern dann die Möglichkeit hat uns mit der Ausschreibung des GESAMTKONZEPTES für eine Neuordnung der Versicherungsverträge zu betrauen. Seite 15

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17 LEITFADEN Gemeinde Fusion Versicherungen MÖGLICHKEIT EINER GESAMTAUSSCHREIBUNG IM ZUGE EINER MÖGLICHEN GESAMTAUSSCHREIBUNG WERDEN FOLGENDE PUNKTE BERÜCKSICHTIGT: Alle bisherigen Versicherer werden im prozentuellen Verhältnis auch weiterhin an den Verträgen beteiligt sein. Nach erfolgter Ausschreibung erfolgt eine Gegenüberstellung der einzelnen Anbieter in einem Gesamtvergleich und dieser wird dann gemeinsam mit Ihnen ausführlich besprochen. Es wird immer eine gemeinsame Entscheidung für die Vergabe der Versicherungsverträge vorgenommen, und nie ein Alleingang unsererseits. Die dann notwendigen Endverhandlungen bis hin zur Kontrolle der neuen Verträge und Auflösung der alten Verträge wird von uns bis zur vollständigen Erledigung durchgeführt. Ab diesem Zeitpunkt dann sind wir für sie der erste Ansprechpartner sowohl in allen weiteren Vertragsangelegenheiten und natürlich in allen Leistungsfällen (Schadensfällen) Professionelles Schadenmanagement wir begleiten den Schaden von der Meldung bis zur vollständigen Erledigung (Liquidation) mit ordentlicher Informationspolitik an SIE. Aufgrund unserer bisherigen Erfahrung und unserer Verbindungen in die Versicherungswirtschaft und aufgrund der bereits vorhandenen Rahmenverträge mit der österreichischen Versicherungswirtschaft sehen wir für viele Fusionen optimale Lösungsvarianten. Bei dieser Konstellation haben Sie an uns nichts zu bezahlen, unsere Entlohnung erfolgt über die Versicherungswirtschaft, wobei wir gemäß unserer Gewerbeordnung und der österreichischen Rechtsprechung Ihnen gegenüber als Ihr Berater in allen Versicherungsangelegenheiten durch die erteilte Vollmacht, verpflichtet sind das beste Preis-Leistungsverhältnis am nationalen Versicherungsmarkt für Sie zu ermitteln., auch haften wir (ident wie ein Steuerberater) für sämtliche Beratungsfehler Ihnen gegenüber. Seite 17

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19 LEITFADEN Gemeinde Fusion Versicherungen LEISTUNGSKENNZAHLEN 2013 Kunden Analysen Schäden Verträge ANALYSE 2013 Ø Einsparung 25,87 % REFERENZEN Die fuchs partner GmbH hat sich über viele Jahre hinweg (seit 2001) einen außerordentlich repräsentativen Kundenstock aufgebaut und verfügt über ausgezeichnete Referenzen in den angeführten Bereichen: Industrie (Holz-, Stahl-, ) Gewerbe (Tischler, Schlosser, Kfz-Betriebe, ) Handel (Groß-und Einzelhandel) Öffentliche Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, ) Tourismus (Hotellerie, Thermen, Tourismusverbände, Liftgesellschaften, ) Bauwirtschaft (Hoch- und Tiefbau, ) Bauträger (ARGE, ) Kunst, Kultur und Unterhaltung (Theater, Veranstaltungszentren, Freizeitparks, Filmproduktionen, Rennstrecken,.) Die Kernsegmente der fuchs partner GmbH sind KERNSEGMENT - IG = INDUSTRIE & GEWERBE KERNSEGMENT - KB = KOMMUNALER BEREICH KERNSEGMENT - TF = TOURISMUS & FREMDENVERKEHR KERNSEGMENT - GI = GENOSSENSCHAFTEN UND IMMOBILIEN Zahlen und Fakten Wir haben derzeit (Stand ) Kunden Vermittelte Verträge Abgewickelte Schäden Durchgeführte Analysen mit einem durchschnittlichem Einsparungspotential von 25,87 %. Seite 19

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21 LEITFADEN Gemeinde Fusion Versicherungen DIENSTLEISTUNGSUMFANG Folgende wesentliche Aufgaben übernehmen wir als Ihr Versicherungsmakler und Berater: Ermittlung von Versicherungssummen Aufzeigen von relevanten Risken Absicherungsmöglichkeiten Bedarfsorientierte Gesamterfassung des Risikos Ausarbeitung einer Gesamtausschreibung (von den Summen über die Vertragsbedingungen bis zur Spezialklausel) Sehen Sie uns im Auftrag des steirischen Gemeindebundes als Bindeglied oder anders formuliert als Ihren GVD GEMEINDE-VERSICHERUNGS-DIENST Dadurch werden SIE erheblich entlastet und Ihr Risiko in Versicherungsfragen Ihrer Gemeinde nahezu auf Null reduziert (Ein Restrisiko bleibt immer z.b.: arglistiges Verschweigen von Gefahrenumständen), aber durch die erteilte Vollmacht an einen externen und unabhängigen Berater und Versicherungsmakler haben Sie die Gewissheit, dass für Ihre Gemeinde ein bestmögliches Resultat erarbeitet wurde und nach wirtschaftlichen Kriterien, unter Einbeziehung der geltenden Gesetze die vernünftigste Absicherung erzielt wurde. KOMMISSÄRE UND DIE BERATER DER KOMMISSÄRE Durch den Umstand der Fusion der Gemeinden, wurden durch die Steirische Landesregierung Kommissäre bestellt, welche mit ihre Tätigkeit aufnehmen und durch die Berater unterstützt werden. Da es dieses Risiko in der Versicherungswirtschaft bis dato nicht gab, haben wir im Auftrag des steirischen Gemeindebundes ein Produkt kreiert, welches mit der Versicherungswirtschaft umsetzbar ist. EIN NOVUM IN DER ÖSTERREICHISCHEN VERSICHERUNGSLANDSCHAFT DIE KOMMISSÄRVERSICHERUNG (exklusiv für die eingesetzten Kommissäre und Berater der Kommissäre in der Steiermark) Fragen Sie unsere Spezialisten wir kommen gerne zu Ihnen und erklären Ihnen im Detail diese Versicherungsform. Gemeindehotline +43 (0)316 / Gemeindehotline-Fax +43 (0)316 / Gemeinde gemeinde@fuchs-partner.cc Seite 21

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23 LEITFADEN Gemeinde Fusion Versicherungen ABLAUFPROCEDERE SCHEMATA Beispiel von drei zu fusionierenden Gemeinden Gemeinde A Gemeinde B Gemeinde C Erstgespräch Erstgespräch Erstgespräch Analyse (5 Verträge) Analyse (8 Verträge) Analyse (6 Verträge) Besprechung der Analyse Besprechung der Analyse Besprechung der Analyse Mit Zustimmung der Gemeinden Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes Gemeinsame Umsetzung mit der Versicherungswirtschaft unter Einbeziehung des Kommissärs und seiner Berater (Aus Erfahrung wissen wir, dass es deutlich mehr Versicherungsverträge sind) Seite 23

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