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1 Infos zum Thema Dienstgang und Dienstreise auf der Personalversammlung am

2 Triftige Gründe bei Dienstgang und Dienstreise BayRKG: Dienstreisende sind die [ ], die eine Dienstreise oder einen Dienstgang ausführen. Gesetz regelt die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und Dienstgänge (Reisekostenvergütung) Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstorts, die schriftlich oder elektronisch angeordnet oder genehmigt worden sind. Dienstgänge sind Gänge oder Fahrten am Dienst- oder Wohnort zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte, die angeordnet oder genehmigt worden sind.

3 Begrifflichkeiten Auch ein Dienstreisender kann einen Dienstgang machen Ein Dienstgang kann auch eine Fahrt sein Fahrtkosten werden für Dienstreise oder Dienstgang erstattet

4 Reisekostenvergütung für Dienstreise oder für Dienstgänge Art 3: Reisekostenvergütung wird nur insoweit gewährt, als die Aufwendungen und die Dauer der Dienstreise oder des Dienstgangs zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendig waren. Art 5: Für Strecken, die mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln zurückgelegt worden sind, werden die entstandenen notwendigen Fahrkosten erstattet

5 Benutzung des privaten Fahrzeugs Für Strecken, die Dienstreisende aus triftigen Gründen mit einem ihnen gehörenden Fahrzeug zurücklegen, wird als Auslagenersatz eine Wegstreckenentschädigung gewährt, und zwar je Kilometer bei Benutzung eines Kraftwagens 0,35, Motorrads oder Motorrollers 0,15, Mopeds oder Mofas 0,09, Fahrrads 0,06.

6 Benutzung des privaten Fahrzeugs Für Strecken, die Dienstreisende ohne Vorliegen triftiger Gründe mit einem ihnen gehörenden Fahrzeug zurücklegen, wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt, und zwar je Kilometer bei Benutzung eines Kraftwagens 0,25, Motorrads oder Motorrollers 0,12, Mopeds oder Mofas 0,07, Fahrrads 0,04.

7 Gegenüberstellung Fahrzeug Ohne triftige Gründe * Mit triftigen Gründen ** Kraftwagen 0,25 0,35 Motorrad oder Motorroller 0,12 0,15 Moped oder Mofa 0,07 0,09 Fahrrad 0,04 0,06 * Dienstunfallfürsorge gegeben ** Dienstunfallfürsorge gegeben, ferner Vollkaskoversicherung für den PKW

8 Dienstreisender Dienstgang (am Dienstort) Dienstreise (außerhalb des Dienstortes) Mit triftigen Gründen Ohne triftige Gründe Mit triftigen Gründen Ohne triftige Gründe

9 d.h. Ohne triftige Gründe sollte man vorzugsweise auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen, ersatzweise/freiwillig den PKW auf eigenes Risiko nutzen, bei Wegstreckenentschädigung zu den angegebenen Sätzen Triftige Gründe setzen quasi voraus, dass die Benutzung des privaten PKW notwendig ist, weil

10 der Geschäftsort mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln nicht oder nur schwer zu erreichen oder zu verlassen wäre, durch die Benutzung privateigener Fahrzeuge voraussichtlich eine wesentliche Arbeitszeitersparnis eintritt, durch die Benutzung privateigener Fahrzeuge mehrere Dienstgeschäfte erledigt werden können, die bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel nicht erledigt werden könnten, notwendiges dienstliches oder angemessenes privates Gepäck ab 10 kg oder sperriges dienstliches Gepäck mitgenommen werden muss, mindestens zwei Dienstreisende desselben Dienstherrn ein Fahrzeug gemeinsam benutzen, der zweite Dienstreisende dabei mindestens die Hälfte der Strecke mitfährt und für den Mitfahrer keine unentgeltliche Fahrmöglichkeit gegeben ist Dienstreisende als Schwerbehinderte erheblich gehbehindert oder aus anderen gesundheitlichen Gründen auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind.

11 Wer genehmigt oder ordnet an? Schulleiter/Schulleiterin Nicht in beliebiger Abwägung weder im Sinne von großzügigen oder kleinlichen Entscheidungen sondern nach pflichtgemäßem Ermessen D.h. es gibt einen Ermessensspielraum, der aber innerhalb der vorgegebenen pflichtgemäßen Grenzen bleiben muss Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, Spielraum für eine eigene Entscheidung verbleibt.

12 Sonstige Infos Keine Dienstreisen sind Weg von zu Hause in die Schule (gleichwohl kann man auf Antrag Schadenersatz bis zu 300 Euro erhalten; gleichwohl besteht dienstlicher Unfallschutz bei Verletzungen) Fortbildungsreisen sind keine Dienstreisen

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