FACHGUTACHTEN ZUM WASSERRECHT im Rahmen des UVP- Verfahrens

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FACHGUTACHTEN ZUM WASSERRECHT im Rahmen des UVP- Verfahrens"

Transkript

1 FACHGUTACHTEN ZUM WASSERRECHT im Rahmen des UVP- Verfahrens S34 Traisental Schnellstraße St. Pölten/Hafing (B 1) Knoten St. Pölten/West (A 1) Wilhelmsburg Nord (B 20)

2

3 INHALT FACHGUTACHTEN ZUM WASSERRECHT MR i.r. DI Dr. Otto Vollhofer PRÜFBUCHFRAGEN

4

5 St. Pölten/Hafing (B 1) Knoten St. Pölten/West (A 1) Wilhelmsburg Nord (B 20) EINREICHPROJEKT 2013 FACHGUTACHTEN ZUM WASSERRECHTLICHEN BEWILLIGUNGSVERFAHREN OBERFLÄCHEN- UND GRUNDWASSER Verfasser: MR i.r. DI Dr. Otto VOLLHOFER 1230 Wien, Elisenstraße 76 Wien, 5. November 2018 BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE GRUPPE INFRASTRUKTURVERFAHREN UND VERKEHRSSICHERHEIT RADETZKYSTRASSE 2, 1030 WIEN

6

7 INHALTSVERZEICHNIS TABELLENVERZEICHNIS Allgemeine Vorbemerkungen Auftragserteilung Inhalt und Gliederung des Gutachtens Verwendete Unterlagen Zweck des Vorhabens Befund Oberflächengewässer Untersuchungsraum Oberflächengewässer Vom Vorhaben berührte Wasserkörper und Vorfluter Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Charakteristische Abflüsse Hydrologie - Bemessungsniederschlag Ableitung der Straßenwässer Generelle Systembeschreibung Ermittlung der Einzugsflächen Ermittlung der abzuleitenden Wassermengen Bemessung des Rohrsystems Druckleitungen von den Gewässerschutzanlagen zu den Vorflutern Hebewerke Pumpwerke Einleitungen in Oberflächengewässer Gewässerschutzanlagen Systembeschreibung Absetzbecken Bodenfilterbecken Retentionsbecken (Boden)Filtermulden im Bereich der A Einleitungsbauwerke Wartung und Kontrolle (Betriebsordnungen) VERWIRKLICHUNGSABSCHNITT Straßenwässer Böschungs- und Außeneinzugsgebietswässer Entwässerungsabschnitte Entwässerungsabschnitt 1: S 34 km 0,00 bis km 1,354, Einzugsfläche GSA Entwässerungsabschnitt 2: S 34 km 1,354 bis km 2,316, Einzugsfläche GSA Entwässerungsabschnitt 3: S 34 km 2,316 bis km 3,92, Einzugsflächen GSA Entwässerungsabschnitt 4: S 34 km 3,92 bis km 4,755, Einzugsflächen GSA Entwässerungsabschnitt 5: A1 km 58,9 - Einzugsflächen GSA A Entwässerungsabschnitt 6: A1 km 60,540 bis km 61,038, km 60,540 bis km 60,840 und km 60,840 bis km 61,038, Einzugsflächen (Boden)Filtermulden Oberflächenabfluss - Durchleitungen Bauphase Oberflächengewässer Gewässerverlegung (Umlegung) - Zubringer Nadelbach Verlegung (Umlegung) des Zubringers Nadelbach - Auswirkungen Gewässerverlegung (Umlegung) Nadelbach Verlegung (Umlegung) des Nadelbachs - Auswirkungen DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 3 von 282

8 2.11 Auswirkungen auf Oberflächenabfluss (quantitativ) Oberflächenabfluss Zubringer Nadelbach Oberflächenabfluss Nadelbach (gesamt) Hochwassersituation Nadelbach Graben südlich der A1 und Retentionsbecken GU (GZU) Graben nördlich von Völtendorf Bestehende Entwässerungsanlagen Wassergenossenschaft Pummersdorf Einleitung gereinigter Straßenwässer in Fließgewässer Auswirkungen auf Zubringer Nadelbach bzw. den Nadelbach (quantitativ) Auswirkung auf die Wasserführung der Traisen (quantitativ) Auswirkungen infolge des Chlorideintrags in die Traisen (qualitativ) Querungsbauwerke Ableitung der Niederschlagswässer in der Bauphase Ableitung der Niederschlagswässer in der Betriebsphase ABSCHNITT ENDAUSBAU Straßenwässer Böschungswässer und Außeneinzugsgebietswässer Entwässerungsabschnitte Entwässerungsabschnitt 1: S 34 km 4,755 bis km 5,278, Entwässerungsabschnitt 2: S 34 km 5,278 bis km 6,700, Einzugsflächen GSA Entwässerungsabschnitt 3: S 34 km 6,700 bis km 8,098, Einzugsflächen GSA Entwässerungsabschnitt 4: S 34 km 8,098 bis km 8,660, Einzugsflächen GSA Entwässerungsabschnitt 5: S 34 km 8,660 bis km 9, Oberflächenabfluss - Durchleitungen Bauphase Rückhaltebecken Steinfeldbach Auswirkungen des Rückhaltebeckens Steinfeldbach Versitz- und Rückhaltebecken Poppenberg Auswirkungen des Versitz- und Rückhaltebeckens Poppenberg Oberflächengewässer Gewässerverlegung (Umlegung) Krickelbach Querung einer Gemeindestraße DN Querung des Wirtschaftswegs S34-S04 DN Verlegung (Umlegung) des Krickelbaches - Auswirkungen Maßnahmen am Steinfeldbach Maßnahmen im und am Steinfeldbach - Auswirkungen Gewässerverlegung (Umlegung) Handelberg Verlegung (Umlegung) Gerinne Handelberg - Auswirkungen Auswirkungen der Maßnahmen auf den Oberflächenabfluss Oberflächenabfluss westlich von Althart Oberflächenabfluss Gerinne Althart Oberflächenabfluss Gerinne Reitzersdorfer Wald Oberflächenabfluss Krickelbach gesamt Oberflächenabfluss Steinfeldbach gesamt Oberflächenabfluss- Poppenberg Bestehende Entwässerungsanlagen Wassergenossenschaft Hart Wassergenossenschaft Kreisberg Einleitungen in Fließgewässer Auswirkungen auf die Wasserführung der Traisen (quantitativ) Auswirkung auf die Wasserführung der Pielach (quantitativ) DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 4 von 282

9 Auswirkungen des Chlorideintrags auf Traisen und Pielach (qualitativ) Querungsbauwerke Ableitung der Niederschlagswässer in der Bauphase Ableitung der Niederschlagswässer in der Betriebsphase Bestehende Wasserrechte und Wassernutzungen Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Befund Grundwasser Untersuchungsraum Geologie Hydrogeologie Grundwasserkörper/ Gruppen von Grundwasserkörpern Zustand der Grundwasserkörper/Gruppen von Grundwasserkörpern Grundwassersituation im Untersuchungsraum Grundwasserleiter (-träger) Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Schwankungsbereich des Grundwassers Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Bemessungsgrundwasserstände Bau(grund)wasserstände Maßgebliche Grundwasserstände Grundwasserströmungsrichtung und -spiegelgefälle Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Durchlässigkeit des Grundwasserleiters Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Kommunikation zwischen Grund- und Oberflächenwasser Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Grundwasserneubildung Grundwasserqualität Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Schongebiet St. Pölten Süd Bestehende Wasserrechte und Wassernutzungen Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Mess- und Untersuchungsprogramm (Beweissicherung) Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Maßnahmen zur Sicherstellung der Wasserversorgung Geologisch hydrologische Trassenbeschreibung Geotechnische Maßnahmen Entwässerungsanlagen (Auftriebsbegrenzungsdrainagen) Verwirklichungsabschnitt 1 - Quantitative Auswirkungen Bauphase Betriebsphase Abschnitt Endausbau - Quantitative Auswirkungen Bauphase Betriebsphase Nutzungseinschränkungen von bestehenden Brunnen Verwirklichungsabschnitt DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 5 von 282

10 Abschnitt Endausbau Wasserhaltung im Bereich der geplanten Objekte (Brücken) Verwirklichungsabschnitt Wasserhaltung im Bereich der Unterflurtrasse Flugfeld Völtendorf Bauphase Betriebsphase Abschnitt Endausbau Errichtung von Objekten - Qualitative Auswirkungen Bauphase Betriebsphase Versickerungsmulde zwischen S 34 km-8,66 und km 9, Verlegung (Umlegung) von Gerinnen Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Bestehende Entwässerungsanlagen (W - Genossenschaften) Ableitung der Straßenwässer Fremdwässer (Außeneinzugsgebietswässer) Deponien, Altstandorte und Verdachtsflächen Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Auswirkungen infolge Verkehrsgischt Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Gutachten Oberflächengewässer Untersuchungsraum Hydrologische Grundlagen Bemessungsniederschlag und charakteristische Abflusswerte Ermittlung der anfallenden Abflüsse Wasserkörper Zustand - Hydromorphologie Chemischer Zustand Straßenentwässerung Gewässerschutzanlagen Fremdwässer Druckleitungen Einleitungsbauwerke Versickerungsmulde zwischen S34 km-8,66 und S34 km-9, Oberflächenabfluss - Durchleitungen Bestehende Entwässerungsanlagen Gerinnequerungen Querungsbauwerke Verlegungen(Umlegungen) von Gerinnen Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Leitungsquerungen Abfluss nach Starkniederschlägen - Hochwasser Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Einleitung in Oberflächengewässer Quantitative Auswirkung auf die Wasserführung der Vorfluter Qualitative Auswirkung auf die Wasserqualität der Vorfluter Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Rückhalte- und Versitzbecken Bemessung der Bodenfiltermulden im Bereich der A Wasserrechte DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 6 von 282

11 5. Gutachten Grundwasser Untersuchungsraum Geologische Grundlagen Hydrogeologische Verhältnisse Grundwasserkörper/Gruppen von Grundwasserkörpern Vorhabenswirkung auf das Grundwasser Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Errichtung von Objekten Wasserhaltungsmaßnahmen- quantitave Auswirkungen Qualitative Auswirkungen Entwässerungsanlagen gemäß 40 WRG Brunnen im näheren und weiteren Einflussbereich der GW-Absenkung Einflussbereiche Prüfung der Berechnungsgrundlagen Verlegung (Umlegung) von Oberflächengewässern Verwirklichungsabschnitt Abschnitt Endausbau Ableitung der Straßenwässer Bestehende Entwässerungssysteme (W- Genossenschaften) Fremdwässer Deponien, Altablagerungen, Verdachtsflächen Versickerungsmulde zwischen S 34 km-8,65 und km-9, Auswirkung im Abstrom der Versickerungsanlage Auswirkungen auf den Zustand des Gundwasserkörpers GK Auswirkungen infolge Verkehrsgischt Begrenzung der in das Grundwasser einzubringenden Stoffe Schongebiet St. Pölten Süd Auswirkungen des Vorhabens auf das Grundwasserschongebiet Bau und Betrieb des die S 34 begleitenden Entwässerungssystems Bau und Betrieb von Gewässerschutzanlagen (GSA 2.1 und GSA 2.2) Druckleitungen zur Ableitung der Straßenwässer Errichtung von Objekten Errichtung von Lärmschutzwänden Bestehende Entwässerungsanlagen Durchleitung von Fremdwässern (Außengebietswässern) Bestehende Wasserechte und Wassernutzungen Sicherung der Wasserversorgung Beweissicherung und begleitende Kontrolle Mess- und Untersuchungsprogramm (Beweissicherung) Betriebsordnungen Art und Maß der Wasserbenutzung (Konsens) Verwirklichungsabschnitt 1 (VWA1) Entwässerungsabschnitt 1 S 34 km 0,000(Abschnittsbeginn) bis km 1, Entwässerungsabschnitt 2 S 34-km 1,375 km 2, Entwässerungsabschnitt 3 S 34-km 2,320 km 3, Entwässerungsabschnitt 4 S 34-km 3,916 km 4, Entwässerungsabschnitt 5 A1 RFb Salzburg: km 59,017 km 59, Entwässerungsabschnitt 6 Einzugsgebiet - Filtermulden Bereich der A Abschnitt Endausbau (EAB) Entwässerungsabschnitt 1 S34-km 4,755 km 5, Entwässerungsabschnitt 2 S34-km 5,278 km 6, Entwässerungsabschnitt 3 S 34-km 6,700 km 8, Entwässerungsabschnitt 4 S 34-km 8,098 km 8, Entwässerungsabschnitt 5 S 34-km 8,660 km 9, DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 7 von 282

12 8. Erforderliche Maßnahmen (Auflagen) Mess- u. Untersuchungsprogramm - Beweissicherung Betriebsordnungen Sicherung der Wasserversorgung Überprüfung gem. 121 WRG Termine Quellenverzeichnis DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 8 von 282

13 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Verwirklichungsabschnitt 1- berührte Oberflächengewässer Tabelle 2: Zustand der im NGP ausgewiesenen Wasserkörper Tabelle 3: Abschnitt Endausbau - berührte Oberflächengewässer Tabelle 4: Zustand der im NGP ausgewiesenen Wasserkörper Tabelle 5: Verwirklichungsabschnitt 1 - Länge und Dimension der Druckleitungen Tabelle 6: Abschnitt Endausbau - Länge und Dimension der Druckleitungen Tabelle 7: Entwässerungsabschnitte im Verwirklichungsabschnitt Tabelle 8: Pump- und Hebewerke im Verwirklichungsabschnitt Tabelle 9: Durchleitungen im Verwirklichungsabschnitt Tabelle 10: Dammfußmulden Entwässerungsbereiche Tabelle 11: Leitwälle Entwässerungsbereiche im Verwirklichungsabschnitt Tabelle 12: Einleitung von Fremdwässern in Vorfluter (Einlage ) Tabelle 13: Betroffene Anlagen der Wassergenossenschaft Pummersdorf (gem. Einlage ) Tabelle 14: Querungsbauwerke im Verwirklichungsabschnittes 1 (Wasserwirtschaftlich relevante Querungsbauwerke wurden mit X gekennzeichnet) Tabelle 15: Gerinnequerungen im Verwirklichungsabschnitt Tabelle 16: Abschnitt Endausbau: Ableitung der anfallenden Straßenwässer Tabelle 17: Hebewerke im Abschnitt Endausbau Tabelle 18: Durchleitungen im Abschnitt Endausbau Tabelle 19: Dammfußmulden Entwässerungsbereiche im Abschnitt Endausbau Tabelle 20: Leitwälle Entwässerungsbereiche im Abschnitt Endausbau Tabelle 21: Einleitung von Fremdwässern in Vorfluter - Abschnitt Endausbau (gem. Einlage ) Tabelle 22: Betroffene Anlagen der Wassergenossenschaft Hart (Einlage ) Tabelle 23: Betroffene Anlagen der WG. Kreisberg (Einlage ) Tabelle 24: Querungsbauwerke im Abschnitt Endausbau Tabelle 25: Gerinnequerungen im Abschnitt Endausbau Tabelle 26: Bestehende Wasserrechte im Verwirklichungsabschnitt Tabelle 27: Bestehende Wasserrechte im Abschnitt Endausbau Tabelle 28: Untersuchungen im Rahmen der Baugrunderkundung Tabelle 29: Vom Vorhaben berührte Grundwasserkörper (Stammdatenblätter UBA) Tabelle 30: Maßgebliche Grundwasserstände für die Gewässerschutzanlagen im VA DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 9 von 282

14 Tabelle 31: Maßgebliche Grundwasserstände für die Gewässerschutzanlagen im Endausbau Tabelle 32: Bestehende Wasserrechte im Verwirklichungsabschnitt Tabelle 33: Wassernutzungen und Gefährdungsklassen im Verwirklichungsabschnitt Tabelle 34: Bestehende Wasserrechte im Abschnitt Endausbau Tabelle 35: Wassernutzungen und Gefährdungsklassen im Endausbau Tabelle 36: Beweissicherungsmaßnahmen im Verwirklichungsabschnitt Tabelle 37: Beweissicherungsmaßnahmen im Endausbau Tabelle 38: Geologisch-hydrogeologische Trassenbeschreibung, Lage der Trasse zum HGW bem, Bodenaustausch und Art der Böschungssicherung Tabelle 39: Wasserhaltungsmaßnahmen max. Abflüsse und Reichweiten Tabelle 40: Verwirklichungsabschnitt 1 - Einflussbereiche Tabelle 41: Wasserhaltungsmaßnahmen - maximale Abflüsse und Reichweiten Tabelle 42: Abschnitt Endausbau - Einflussbereiche Tabelle 43: Von der geplanten Ersatzwasserleitung beanspruchte Grundstücke Tabelle 44: VA1: Wasserhaltung Objekte: maximale Wassermengen und Reichweiten Tabelle 45: EAB: Wasserhaltung Objekte: maximale Abflüsse und Reichweiten Tabelle 46: Änderung der Chloridkonzentration infolge der Versickerung Tabelle 47: Querungen und Verlegungen im Verwirklichungsabschnitt Tabelle 48: Querungen und Verlegungen im Abschnitt Endausbau Tabelle 49: Mengenmäßiger Zustand der berührten Grundwasserkörper (UBA 2017) Tabelle 50: Maßgebliche Kennwerte Tabelle 51: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S 34 km 0,35 bis km 0, Tabelle 52: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S34 km 2,75 bis km 3, Tabelle 53: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S34 km 3,85 bis km 5, Tabelle 54: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S 34 km 6,05 bis km 6, Tabelle 55: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S 34 km 7,43 bis km 7, Tabelle 56: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S34 km 7,91 bis 8,35 Poppenberg 143 Tabelle 57: Brunnen im Bereich der dauernden Absenkung S34 km 0,44 bis km 0, Tabelle 58: Brunnen im Bereich der dauernden Absenkung S34 km 3,90 bis km 4, Tabelle 59: Brunnen im Bereich der dauernden Absenkung S34 km 5,75 bis km 6, Tabelle 60: Brunnen im Bereich der dauernden Absenkung S34 km 5,75 bis km 6, Tabelle 61: Brunnen im Bereich der dauernden Absenkung S34 km 7,95 bis km 8, Tabelle 62: VWA 1 : Chloridgehalt in den beobachteten Messstellen Tabelle 63: Abschnitt Endausbau: Chloridgehalt in den beobachteten Messstellen DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 10 von 282

15 Tabelle 64: Lärmschutzmaßnahmen im Verwirklichungsabschnitt 1 (Einlage 7.1.1) Tabelle 65: Lärmschutzmaßnahmen im Endausbau (Einlage 7.3.1) Tabelle 66: Maßnahmen im Schongebiet St. Pölten Süd Tabelle 67: Objekte im Schongebiet St. Pölten Tabelle 68: Wasserhaltungen im Schongebiet St. Pölten Tabelle 69: Im Bereich des Schongebietes geplante Lärmschutzmaßnahmen Tabelle 70: Durchleitungen im Schongebiet Tabelle 71: Dammfußmulden Entwässerungsbereiche im Schongebiet Tabelle 72: Leitwälle Entwässerungsbereiche im Schongebiet Tabelle 73: Einleitung von Fremdgebietswässern in Vorfluter - Schongebiet DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 11 von 282

16 1. Allgemeine Vorbemerkungen Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie führt die Umweltverträglichkeitsprüfung durch und ist im Rahmen des teilkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für alle vom Bund zu vollziehenden Genehmigungsbestimmungen, insbesondere auch für die Bewilligung nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) zuständig. Für da Ba vor ab St. Pölten/Hafing (B1) Knoten St. Pölten/West (A1) W m b r Nord (B 0) t a d B t mm d UVP- Gesetzes eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Im Rahmen des UVP - Verfahrens ist daher auch ein Verfahren gemäß den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes (WRG 1959) durchzuführen. 1.1 Auftragserteilung Das vorliegende Fachgutachten (Oberflächen- und Grundwasser) zum wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) erstellt. Der Unterfertigte wurde mit Bescheid des BMVIT, GZ. BMVIT /0017/ST-ALG/2015 vom zum nichtamtlichen Sachverständigen für den Fa b r r dwa r d Ob r w r b t t 1.2 Inhalt und Gliederung des Gutachtens Im vorliegenden Fachgutachten werden die wasserrechtlich relevanten Sachverhalte des geplanten Vorhabens, getrennt nach den Bereichen Oberflächengewässer und Grundwasser, einschließlich der wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Maßnahmen und die beantragten Konsense (Maß und Art der Wasserbenutzung) dargestellt und beurteilt. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der geplanten Maßnahmen gem. WRG 1959 erfolgte vor allem im Hinblick auf das Ausmaß der vorhabensbedingt zu erwartenden Auswirkungen auf die Oberflächengewässer und das Grundwasser im Untersuchungsraum. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Beurteilung der von der Konsenswerberin zum Schutz der Gewässer in der Bau- und Betriebsphase geplanten Maßnahmen. Nicht Gegenstand des Fachgutachtens sind Vorhabenswirkungen durch Landesstraßen und die im Bereich der L5181 (Spange Wörth) geplanten Maßnahmen. 1.3 Verwendete Unterlagen Nachstehendes Gutachten basiert im Wesentlichen auf dem Einreichprojekt Traisental Schnellstraße St. Pölten/Hafing (B1) Knoten St. Pölten/West (A1) W m b r Nord (B 0), ta d M r 0 7, ow d m Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 NGP 2009, BMLFUW, DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 12 von 282

17 Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2015, BMLFUW, Hydrographischen Jahrbuch von Österreich, ehyd Daten des BMLFUW und H2O-Fachdatenbank des Umweltbundesamtes Wien Bereisungen des Projektsgebietes fanden am 17. Juni 2013, am 20. Mai 2015 und am 16. Mai 2018 statt. 1.4 Zweck des Vorhabens Mit der Realisierung der S 34 verbindet die Projektwerberin u.a. folgende Zielsetzungen: Verbesserung der Erreichbarkeit des NÖ Zentralraumes sowie der A 1 in Richtung Wien bzw. Linz aus dem Süden, Verringerung der Trennwirkung entlang der bestehenden B 20, Erhöhung der Verkehrssicherheit und Senkung der Unfallhäufigkeiten et al. Die gegenständlichen Einreichunterlagen sehen auch für das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren gemäß WRG 1959 eine zeitlich gestaffelte Errichtung in zwei Realisierungsstufen vor: Verwirklichungsabschnitt 1: Der Nordteil der S34 von der B 1 bei St. Pölten/Hafing über den Knoten St. Pölten West und die B 39 bis zur Halbanschlussstelle (HAST) Hart. Abschnitt Endausbau: Der Südteil der S34 ab der HAST Hart bis zur B 20 bei Wilhelmsburg/Nord. Gemäß Einlage soll dieser Abschnitt erst dann realisiert werden, wenn der Verwirklichungsabschnitt 1 (VA1) bereits für den Verkehr freigegeben wurde. Hinweis: Im vorliegenden Fachgutachten wird der Verwirklichungsabschnitt 2, kongruent mit den dem Fachgutachten zu Grunde liegenden Projektsunterlagen, mit Endausbau bezeichnet. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 13 von 282

18 2. Befund Oberflächengewässer Nachstehende Beschreibung der im Zuge der Verwirklichung des gegenständlichen Vorhabens geplanten Maßnahmen stützt sich im Wesentlichen auf die in den vorgelegten Einreichunterlagen enthaltenen Aussagen. Dort, wo es dem besseren Verständnis dienlich erschien, wurden einzelne Textpassagen aus den Einreichunterlagen übernommen, andere in komprimierter Form zusammengefasst. Im vorliegenden Fachgutachten wird jeweils auf die den Sachverhaltsdarstellungen und Aussagen zu Grunde liegenden Unterlagen (Einlagen des Einreichprojekts) hingewiesen. 2.1 Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum wurde von der Konsenswerberin in jenem Ausmaß festgelegt, dass alle erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut in ihrer räumlichen Ausdehnung berücksichtigt werden können. Dabei wurde von einem 500 m breiten Streifen beiderseits der Trasse ausgegangen. Die Abgrenzung des Untersuchungsraums orientierte sich dabei an den naturräumlichen, topografischen, hydrologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten entlang der geplanten Trasse der S 34. Die die geplante Trasse querenden Vorfluter/ Gerinne wurden in ihrer Gesamtheit (Länge und Breite) erfasst. Um alle Auswirkungen des Projekts auf die Oberflächengewässer (Einleitungen in die Vorfluter) erfassen zu können, wurde das Untersuchungsgebiet bereichsweise in Richtung der Vorfluter Traisen und Pielach hin erweitert. 2.2 Oberflächengewässer Die vom geg. Vorhaben berührten Wasserkörper und Vorfluter (Bäche bzw. Gerinne) sind in den nachstehenden Tabellen dargestellt. Einzelne Gerinne sind gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan als eigene Wasserkörper (WK) ausgewiesen. Für diese WK liegt auch eine Einstufung des Zustandes vor. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 14 von 282

19 2.2.1 Vom Vorhaben berührte Wasserkörper und Vorfluter Verwirklichungsabschnitt 1 Tabelle 1: Verwirklichungsabschnitt 1- berührte Oberflächengewässer Gewässer Zubringer Nadelbach Wasserkörpernummer(WKN) Gem. Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan Keine WKN Nadelbach Oberlauf Nadelbach Unterlauf Graben südlich der A1 Graben nördlich von Völtendorf Keine WKN Keine WKN Traisen oberhalb Spratzerner Wehr Traisen unterhalb Spratzerner Wehr Der Zustand der Wasserkörper wurde im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 wie folgt dargestellt: Tabelle 2: Zustand der im NGP ausgewiesenen Wasserkörper Unterlauf - Nadelbach Gesamtzustand (Ökologie u Chemie) Zustand Biologie (hydromorphologisch u. stofflich) Zustand Ökologie (Biologie u. nat. ger. Schadstoffe) Zustand hins. national geregelter Schadstoffe Zustand Chemie (prioritäre Stoffe) Oberlauf - Nadelbach Gesamtzustand (Ökologie u Chemie) Zustand Biologie (hydromorphologisch u. stofflich) Zustand Ökologie (Biologie u. nat. ger.schadstoffe) Zustand hins. national geregelter Schadstoffe Zustand Chemie (prioritäre Stoffe) Nadelbach-01(P) WKNr.: Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 2, gut Zustandsklasse 1, gut Nadelbach-02 (P) WKNr.: Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 2, gut Zustandsklasse 1, gut Traisen- Restwasserstrecke unterhalb des Spratzerner Wehr Gesamtzustand (Ökologie u Chemie) Zustand Biologie (hydromorphologisch u. stofflich) Zustand Ökologie (Biologie u. nat. ger.schadstoffe) Zustand hins. national geregelter Schadstoffe Zustand Chemie (prioritäre Stoffe) Traisen 05 (P, PL) WKNr.: Zustandsklasse 4, unbefriedigend Zustandsklasse 4, unbefriedigend Zustandsklasse 4, unbefriedigend Zustandsklasse 2, gut Zustandsklasse 1, gut DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 15 von 282

20 Traisen- oberhalb des Spratzerner Wehr Gesamtzustand (Ökologie u Chemie) Zustand Biologie (hydromorphologisch. u. stofflich) Zustand Ökologie (Biologie u. nat. ger. Schadstoffe) Zustand hins. national geregelter Schadstoffe Zustand Chemie (prioritäre Stoffe) Traisen 06 (P, PL) WKNr.: Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 2, gut Zustandsklasse 1, gut Abschnitt Endausbau Tabelle 3: Abschnitt Endausbau - berührte Oberflächengewässer Gerinne Gerinne Althart Gerinne Reitzesdorfer Wald Graben Handelberg Wasserkörpernummer (WKN) Gem. Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan Keine WKN Keine WKN Keine WKN Krickelbach Steinfeldbach Oberflächenabfluss Poppenberg Keine WKN Keine WKN Traisen oberhalb Spratzerner Wehr Traisen unterhalb Spratzerner Wehr Pielach Tabelle 4: Zustand der im NGP ausgewiesenen Wasserkörper Krickelbach Gesamtzustand (Ökologie u Chemie) Zustand Biologie (hydromorphologisch u. stofflich) Zustand Ökologie (Biologie u. nat. ger.schadstoffe) Zustand hins. national geregelter Schadstoffe Zustand Chemie (prioritäre Stoffe) Krickelbach (PL,P) WKNr.: Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 2, gut Zustandsklasse 1, gut Pielach Gesamtzustand (Ökologie u Chemie) Zustand Biologie (hydromorphologisch u. stofflich) Zustand Ökologie (Biologie u. nat. ger.schadstoffe) Zustand hins. national geregelter Schadstoffe Zustand Chemie (prioritäre Stoffe) Pielach 02 (PL) WKNr.: Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 3, mäßig Zustandsklasse 2, gut Zustandsklasse 1, gut DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 16 von 282

21 2.3 Charakteristische Abflüsse Die charakteristischen Abflusswerte für die von Maßnahmen in beiden Verwirklichungsabschnitten berührten Vorfluter/ Gerinne (Zubringer Nadelbach, Nadelbach, Traisen, Krickelbach, Steinfeldbach, Graben Handelberg und Pielach) wurden der Konsenswerberin vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Hydrologie und Geoinformation bekanntgegeben. Die Abflusswerte wurden in den Einlagen und tabellarisch dargestellt. 2.4 Hydrologie - Bemessungsniederschlag Die, den Berechnungen zu Grunde liegenden aktuellen Bemessungsniederschläge wurden der Konsenswerberin/ Projektanten vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Hydrologie und Geoinformation bekanntgegeben. Maßgeblich für beide Projektsabschnitte ist der tt rp kt 86 D akt N d r a dat w rd d a d tabellarisch dargestellt. 2.5 Ableitung der Straßenwässer Generelle Systembeschreibung Details der Bemessung und eine Beschreibung der Straßenentwässerung (Sammlung, Reinigung, Retention, Ableitung) wurden in den Technischen Berichten der Straßenplanung, Einlagen und im Detail dargestellt. Die Ableitung der im Verwirklichungsabschnitt 1 anfallenden Straßenwässer wurde in den Einlagen und , jene im Abschnitt Endausbau in den Einlagen und beschrieben und jeweils in den Abbildungen 1 schematisch dargestellt. Unabhängig davon, ob die Trasse der S 34 in Dammlage oder im Einschnitt verläuft, werden die auf der Fahrbahn und dem Bankett der S 34 anfallenden Straßenwässer über eine Kombinationsmulde, die als Bodenfiltermulde ausgebildet ist, abgeleitet. Über in regelmäßigen Abständen angeordnete Einlaufschächte gelangt das oberflächlich abfließende und das über den Bodenfilter versickernde Wasser in eine an der Basis der Filtermulde verlegte Rohrleitung (Mehrzweck- oder Teilsickerrohr) und wird über diese zu einer Gewässerschutzanlage (GSA) abgeleitet. Um eine Versickerung der mit Schadstoffen und insbesondere mit Chlorid belasteten Straßenwässer in den Untergrund und damit deren Eintrag in den Untergrund/Grundwasser zu verhindern, sind die Bodenfiltermulden gegenüber dem Untergrund abgedichtet. Das Rohrsystem (Vollrohre und Mehrzweckrohre) in den Einschnitt- und Dammbereichen wurde auf ein 1-jährliches 15 Minuten Starkregenereignis bemessen. Ausgenommen davon ist jenes Rohrsystem das zum abflusslosen Tiefpunkt der Trasse (im Bereich des Flugfeldes Völtendorf) führt. In diesem Bereich ist das gesamte System einschließlich des erforderlichen Hebewerks auf ein 30-jährliches 15 Minuten Starkregenereignis dimensioniert. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 17 von 282

22 Ist das an einen Damm anschließende Gelände zum Dammfuß hin geneigt, werden die anfallenden Fremdwässer über eine gesondert zu errichtende Mulde getrennt von den Straßenwässern in einen Vorfluter oder in bestehende Tiefenlinien abgeleitet. Im Einschnittsbereich werden die anfallenden Böschungswässer gemeinsam mit den Straßenwässern zur GSA abgeleitet. Ist das an die Kante des Einschnitts anschließende Gelände zur Fahrbahn geneigt, wird der Zufluss von Fremdwässern zu den Bodenfiltermulden durch die Errichtung eines Leitwalls unterbunden. Die anfallenden Fremdwässer werden getrennt von den übrigen Straßenwässern ohne weitere Behandlung über Mulden in einen Vorfluter oder in bestehende Tiefenlinien abgeleitet. Details dazu wurden in den Einlagen und dargestellt. Bei Einschnitten im Grundwasserschwankungsbereich ist vorgesehen, den unterhalb des Straßenoberbaues anstehenden Boden durch eine Filterschicht (Filterkies) zu ersetzten. Die in diesen Bereichen anstehenden Böschungen sollen mittels Böschungspflaster gesichert werden. Die in den Einschnittsbereichen anfallenden Grundwässer sollen gemeinsam mit den Straßenwässern über das Straßenentwässerungssystem in einen Vorfluter abgeleitet werden Ermittlung der Einzugsflächen Die Einzugsflächen wurden auf Grundlage der in den Einlagen und dargestellten Einzugsflächenpläne ermittelt. Die abflusswirksame Fläche ergibt sich aus dem Produkt der gemessenen Flächen und den für diese Flächen charakteristischen Abflussbeiwerten Ermittlung der abzuleitenden Wassermengen (Bemessungswassermengen) Die Ermittlung der von der Straßenoberfläche abzuleitenden Wassermengen erfolgte mittels d r Rat o a M t od D r b Q a m b t r bt a d r Beitragsfläche A, dem Abflussbeiwert Ψ d d r R p d m t r R da r t d der Jährlichkeit n (=1/a). Verluste aus Verdunstung, Versickerung und Speicherkapazität des Bod b w d r V tat o d m b b w rt Ψ b rü k t t D Bemessungsabflüsse wurden grundsätzlich auf Basis eines 15-minütigen Niederschlagsereignisses ermittelt. Für den Fall, dass die Fließzeit mehr als 15 Minuten beträgt, wurden die Bemessungswassermengen entsprechend der kritischen Fließzeit verringert. Den vorliegenden Berechnungen liegen folgende Abflussbeiwerte zugrunde: Fa rba, M tt tr d M d m t Ψ=0,90 Ba k tt m t Ψ=0,70 Bö m t Ψ=0,30 Fr mdw r ( ß b t w r) m t Ψ=0, 0 D r t or a m t Ψ=0,50 DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 18 von 282

23 Bei Einzugsgebieten, die eine größere Längserstreckung aufweisen wurden die anfallenden Wassermengen mittels Zeitbeiwertverfahren ermittelt. Die der Ermittlung des Abflusses in beiden Verwirklichungsabschnitten zu Grunde liegenden Regenspenden basieren auf den der Konsenswerberin vom Amt der NÖ Landesregierung beka t b W rt ür d tt rp kt Bemessung des Rohrsystems Das Rohrsystem (Voll- und Mehrzweckrohre) wurde in beiden Abschnitten sowohl im Einschnitt-, als auch im Dammbereich auf Basis des 1-jährlichen 15 Minuten Starkregenereignisses bemessen. Die Dimensionierung der Rohrstränge erfolgte nach Prandtl-Colebrook. Die Mulden wurden hydraulisch nicht bemessen, die Dimensionierung erfolgte gemäß den Vorgaben der RVS Die Ergebnisse der Bemessung wurden in den Einlagen und dargestellt Druckleitungen von den Gewässerschutzanlagen zu den Vorflutern Die Ableitung der in den Gewässerschutzanlagen gereinigten Straßenwässer erfolgt über Druckleitungen in einen Vorfluter. Die von den GSA zu den jeweiligen Einleitstellen in die Vorfluter geplanten Druckleitungen sollen erdverlegt (Mindestüberdeckung von 80 cm), vorwiegend entlang von Begleit- bzw. Betreuungswegen und nur zu einem geringen Teil über landwirtschaftlich genutzte Flächen geführt werden. Zur Erhöhung der Betriebssicherheit und zur Vereinfachung bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den GSA sollen die Druckrohr-leitungen streckenweise auch parallel verlaufend bis zu einem Ausleitungsbauwerk geführt werden. Die Querung von Landesstraßen soll mittels eines Überschubrohres, die von bestehenden Gerinnen mittels Bohrspülung so erfolgen, dass die Abflussverhältnisse in den Gerinnen nicht beeinträchtigt werden und den Vorgaben der Bewilligungsfreistellung für Gewässerquerungen (GewQBewFreistellV BGBl. II 2005/327) entsprochen wird (Bohrungen mit max. Durchmesser von 1,5m, Tiefe 1,5m unter Gerinnesohle). Tabelle 5: Verwirklichungsabschnitt 1 - Länge und Dimension der Druckleitungen GSA Länge(m) Dimension (mm) Abzuleitende Wassermenge L/s Kapazität Druckleitung L/s GSA ,50 13,8 GSA ,50 27,2 GSA ,50 72,5 GSA ,50 39,50 GSA A ,90 50,90 Filtermulden ,60 48,1 Gesamtlänge DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 19 von 282

24 Tabelle 6: Abschnitt Endausbau - Länge und Dimension der Druckleitungen GSA Länge(m) Dimension (mm) Abzuleitende Wassermenge L/s Kapazität Druckleitung L/s GSA ,20 22,20 GSA ,80 23,80 GSA ,60 31,60 GSA ,20 15,20 Gesamtlänge An Hoch- und Tiefpunkten der Druckleitungen sollen Be- und Entlüftungsventile bzw. Möglichkeiten zur Entleerung der Leitungen angeordnet werden. Die Bemessungsergebnisse für die Druckleitungen wurden in den Einlagen und dargestellt. Der Trassenverlauf der einzelnen von den GSA zu den Vorflutern verlaufenden Druckrohrleitungen wurden in den Einlagen , , sowie , , , , dargestellt. Die von der Errichtung und dem Betrieb der geplanten Druckleitungen berührten Grundstücke wurden in den Einlagen und dargestellt. Längenschnitte der Druckleitungen und Details hinsichtlich Be- und Entlüftungs- sowie Entleerungseinrichtungen fehlen. Diese Angaben werden von der Konsenswerberin noch vor Beginn der Baumaßnahmen an der S 34 in einem Detailprojekt darzustellen sein Hebewerke Hebewerke sollen in den Tiefpunkten der Transportleitungen angeordnet werden. Die Ableitung der anfallenden Wassermengen in die Gewässerschutzanlagen (GSA) erfolgt mittels zweier Pumpen die im Wechsel betrieben werden sollen. Durch eine entsprechende bauliche Ausführung (Speichervolumen von 20m 3 ) soll in einem Störfall der Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in die GSA wirksam verhindert und deren ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt werden. Die Hebewerke wurden an Hand der Parameter Einzugsfläche, Regenspende und Förderhöhe dimensioniert und sind in das Gesamtsystem der GSA integriert. Die Bemessungsergebnisse wurden in den Einlagen und , ein Regelplan zum Hebewerk bei S34 km 4,192 in Einlage dargestellt. Die zu den GSA führenden Druckleitungen sollen mit Absperrventilen und Rückschlagklappen ausgestaltet werden Pumpwerke Die Errichtung und der Betrieb von Pumpwerken ist dann erforderlich wenn durch die gegebene Geländeform bedingt, die Ableitung der gereinigten Straßenwässer in die Vorfluter über die Druckleitungen nicht im freien Gefälle erfolgen kann. Die Dimensionierung der einzelnen Pumpwerke erfolgt in Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit der einzelnen Gewässerschutzanlagen bzw. Bodenfiltermulden. Um eine entsprechende Betriebssicherheit DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 20 von 282

25 zu gewährleisten sollen die Pumpwerke mit jeweils mindestens zwei Pumpen ausgestattet werden. Entsprechend den in Einlage dargestellten Regeldetails sollen die Pumpwerke als wasserundurchlässige Betonbauwerke mit Einstiegs- und Montageöffnungen, Einstiegsleitern mit Fallschutzsicherung ausgeführt in das Entwässerungssystem integriert werden Einleitungen in Oberflächengewässer Die Konsenswerberin sieht vor, die anfallenden Straßenwässer nach entsprechender Reinigung in Gewässerschutzanlagen (GSA) über Druckleitungen in Vorfluter mit höherer Wasserführung, in Traisen und Pielach, abzuleiten. Vom ursprünglichen Konzept die in den GSA 1.1 und GSA 1.2 gereinigten Straßenwässer ganzjährig in den verrohrten Abschnitt des Nadelbaches einzuleiten wurde aus Gründen des Gewässerschutzes abgegangen. Die in den Entwässerungsabschnitten 1 und 2 des Verwirklichungsabschnitts 1 anfallenden Straßenwässer sollen nach entsprechender Reinigung nur im Betriebsfall Sommer (1. April bis 31. Oktober) in den Zubringer Nadelbach und den Nadelbach eingeleitet werden. Im Betriebsfall Winter werden die Straßenwässer nach Passage der GSA1.1 und 1.2 über Druckleitungen in die Traisen gepumpt (abgeleitet). Die Einleitung der gereinigten Straßenwässer in die Vorfluter Traisen und Pielach erfolgt über Entspannungsschächte und Auslaufbauwerke. Entsprechend angeordnete Klappen sollen einen Rückstau in die Rohrleitungen verhindern. Die baulichen Details der gen. Anlagen wurden in den Einlagen , sowie und dargestellt. 2.6 Gewässerschutzanlagen Systembeschreibung Die bautechnischen und wasserwirtschaftlichen Vorgaben für die Bemessung von Gewässerschutzanlagen, einschließlich der Ausbildung des Bodenfilters, sind in der RVS w r t a traß ( 0 ) m D ta t t D B messung aller der Ableitung und Vorreinigung der anfallenden Straßenwässer dienenden Anlagen basiert auf diesen Vorgaben. Die in den Einlagen und beschriebenen Gewässerschutzanlagen (GSA) bestehen aus einem Absetz-, einem Filter- und einem Retentionsbecken. Der Zulauf zu den Absetzbecken erfolgt über Rohrkanäle bzw. Druckleitungen, an deren Ende ein Entspannungsschacht angeordnet ist. Das Einlaufbauwerk ist mit einem Überlauf ausgestattet, der bei Erreichen des Bemessungszuflusses anspringt. Das dann zufließende Wasser wird in ein Retentionsbecken abgeleitet. Nach weit-gehender Sedimentation der mit den Straßenwässern mitgeführten Schwebstoffe fließt das Wasser vom Absetzbecken unter einer Tauchwand in das Filterbecken. Der Zulauf wird über eine Klappe geregelt. Bei Erreichen des Bemessungs-wasserspiegels (Überlastfall) wird der Zulauf gesperrt, das zufließende Wasser wird über den Überlauf in das Retentionsbecken geleitet. Nach Passage des an der Basis des Filterbeckens angeordneten Bodenfilters wird das gereinigte Wasser in DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 21 von 282

26 Drainagerohren gesammelt und über eine Druckleitung (und Pumpwerke) zum Vorfluter abgeleitet. Im Überlastfall erfolgt die Ableitung des gereinigten Wassers gemeinsam mit den, aus dem Retentionsbecken gedrosselt abgegebenen, (bereits geringer belasteten) Straßenwässern. Für den Wartungsfall ist eine Umgehungs-leitung vorgesehen. Zum Schutz von Personen und Tieren sollen die Beckenanlagen eingezäunt werden. Für die laufende Wartung und Kontrolle der Anlagen sind eine Zufahrt, ein die Becken umgebender Betreuungsweg und Zufahrten in die Bodenfilter- und Retentionsbecken vorgesehen. Regelquerschnitte und -details der Gewässerschutz- und Entwässerungsanlagen wurden in den Einlagen , sowie und dargestellt Absetzbecken Die Absetzbecken werden als offene Betonbecken ausgeführt. Die Becken wurden so bemessen, dass der erste Spülstoß nach einem einjährlichen Starkregen gespeichert werden kann. Ein Zulaufbauwerk (Einlaufschacht mit Überlauf) dient als Verteileinrichtung (Absetzbecken Rückhaltebecken). Das Auslaufbauwerk ist mit einem Rechen und einer Tauchwand zum Rückhalt der Schwimmstoffe ausgestaltet. Der Abfluss zum Filterbecken kann über eine Drossel bzw. einen Schieber so reguliert werden, dass die Durchflussgeschwindigkeit im Absetzbecken 5 cm/s nicht überschritten wird Bodenfilterbecken Um den Eintrag von mit schadstoffbelasteten Wässern in den Untergrund und damit in das Grundwasser zu verhindern sollen die Bodenfilterbecken gegenüber dem Untergrund mittels Folie abgedichtet werden. Der Bodenfilter soll den Vorgaben der RVS entsprechend (humoser Oberboden, zweischichtiger Bodenfilter und mineralische Filterschicht) hergestellt werden. Der Zulauf zu den Filterbecken ist so geregelt, dass nur der erste Spülstoß nach einem 1-jährlichen Starkregen über den Bodenfilter geführt wird. Darüber hinaus anfallende Wassermengen werden, wie oben beschrieben, in das Retentionsbecken abgeleitet. Nach Durchlaufen des Filters wird das Wasser in den am Beckenboden verlegten Drainageleitungen gesammelt und über Druckrohrleitungen in einen Vorfluter abgeleitet. Die Becken sind bei projektsgemäß hergestellter Durchlässigkeit des Filters von kf = 10-5 m/s so bemessen, dass die maximale Entleerungszeit bei Vollfüllung 24 Stunden beträgt Retentionsbecken Die Retentionsbecken sollen mittels Folie als gegenüber dem Untergrund abgedichtete Erdbecken ausgeführt werden. Zur Vermeidung einer dauernden Vernässung der begrünten Beckensohle soll diese mit Drainageleitungen DN 80 zum Auslaufbauwerk hin entwässert werden. Die Dimensionierung der Becken erfolgte auf Basis eines 5-jährlichen Starkregenereignisses mit einer Dauerstufe bis zu 6 Tagen. Die Ermittlung der erforderlichen DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 22 von 282

27 Retentionsvolumina erfolgte mittels einer Listenrechnung bei der Zufluss und Abfluss über die Zeit dargestellt wurden. Das erforderliche Retentionsvolumen resultiert aus dem Maximum der Bilanz von Zu- und Abfluss. Die Ableitung des Wassers aus den Retentionsbecken erfolgt gedrosselt über Druckrohrleitungen in den jeweiligen Vorfluter. Um eine hydraulische Überlastung des verrohrten Abschnitts des Nadelbaches zu verhindern, wurden die Retentionsbecken der im Einzugsgebiet des Nadelbaches befindlichen Gewässerschutzanlagen GSA1.1 und GSA 1.2 zusätzlich auf den Rückhalt des Abflusses nach einem 100-jährlichen Niederschlagsereignis bemessen. Im Überlastfall (Regenereignis größer als Bemessungsregen) erfolgt bei den beiden genannten GSA die Ableitung der anfallenden Wässer über einen abgesenkten Bereich der Beckenkrone direkt in den jeweiligen Vorfluter (Boden)Filtermulden im Bereich der A1 Die Bemessung der Filtermulde im Bereich der A1 erfolgte gemäß den Vorgaben der ÖNORM B auf Basis eines 5-jährlichen Niederschlagsereignisses mit einer Dauerstufe bis zu 6 Tagen jeweils bezogen auf 1 m Länge der Mulden, einem Durchlässigkeitsbeiwert Bodenfilter kf = 10-5 m/s, einer maximale Entleerungszeit bei Vollfüllung 24 Stunden und einem Sicherheitsbeiwert ß= 0,5 ( Berücksichtigung der Verschlammung lt. ÖNORM B2506-1) Einleitungsbauwerke Die Einleitung der über die Druckrohrleitungen aus den GSA abgeleiteten Straßenwässer erfolgt nach Durchströmen eines Entspannungsschachts über gemeinsame Einleitungsbauwerke in die Vorfluter Traisen und Pielach. Dadurch kann eine schwallartige Einleitung in die Vorfluter und eine Erosion der Uferbereiche verhindert werden. Durch den Einbau von Rückstauklappen soll bei höheren Wasserführungen in den Vorflutern ein Rückstau in die Druckrohrleitungen verhindert werden. In den Einlagen und wurden Auslaufbauwerke in Form von Regelplänen dargestellt. 2.7 Wartung und Kontrolle (Betriebsordnungen) Die Funktionsfähigkeit aller der Ableitung der anfallenden Straßenwässer und der Durchleitung von Fremdwässern dienenden Anlageteile sowie aller sonstigen im Zuge des Bauvorhabens errichteten wasserbaulichen Anlagen (Drainagen et al.) ist auf Dauer sicherzustellen. Für beide Verwirklichungsabschnitte wurde jeweils eine Betriebsordnung erstellt. In diesen wurden die hinsichtlich Wartung, Kontrolle und Instandhaltung erforderlichen Maßnahmen, sowie die Zuständig- und Verantwortlichkeiten festgelegt. Die Betriebsordnungen sind in den Einlagen und dargestellt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 23 von 282

28 Die vorliegenden Betriebsordnungen entsprechen nicht vollständig den aus fachlicher Sicht zu stellenden Anforderungen und werden daher unter Berücksichtigung der genannten zusätzlich erforderlichen Maßnahmen (Auflagen) zu überarbeiten sein. 2.8 VERWIRKLICHUNGSABSCHNITT Straßenwässer Die Straßenwässer werden im Dammquerschnitt in einer 2,0 m, im Einschnittsquerschnitt in einer 2,5 m breiten Mulde gefasst und über Einlaufschächte und Transportleitungen in die GSA abgeleitet. Die Mulden sind als Kombinationsmulden (Bodenfilter) ausgebildet. Die auf den die Trasse querenden Objekten anfallenden Wässer werden in die Straßenentwässerung eingeleitet. Die Ableitung der in den GSA gereinigten Wässer erfolgt über Druckleitungen und ein Auslaufbauwerk in die Traisen bzw. im Sommerbetrieb direkt in die Vorfluter Zubringer Nadelbach und Nadelbach Böschungs- und Außeneinzugsgebietswässer In den einzelnen Abschnitten werden die im Dammbereich anfallenden Böschungswässer flächig in das angrenzende Gelände, im Einschnittsbereich gemeinsam mit den Straßenwässern zu den Gewässerschutzanlagen (GSA) abgeleitet. Die anfallenden Fremdwässer werden in Abhängigkeit von der Geländeform entweder über Mulden oder Leitwälle getrennt von den Straßenwässern in nahegelegene Vorfluter/Gräben oder bestehende Tiefenlinien abgeleitet. Details zu den geplanten Mulden und Leitwällen wurden in Einlage (Dimensionierung der Durchlässe Bemessungsgrößen) dargestellt. Nachstehende Tabelle 7 zeigt die einzelnen Entwässerungsabschnitte im Verwirklichungsabschnitt 1. Tabelle 7: Entwässerungsabschnitte im Verwirklichungsabschnitt 1 Anlage GSA 1.1 S34- km 0,85 GSA 1.2 S34- km 1,4 GSA 1.3 S34- km 2,3 GSA 1.4 S34- km 3,75 GSA A1 A1-km 58,9 Entwässerungsabschnitt S34 - km red. Entwässerungsfläche (ha) 0,0-1,354 3,90 1,354-2,316 5,56 2,316-3,92 6,58 3,92-4,755 3,89 9,01 Ausleitung (L/s) Vorfluter 12,5 So:ZBNadelbach Wi: Traisen 22,5 So: Nadelbach Wi: Traisen 72,5 Traisen 39,5 Traisen 50,9 Traisen DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 24 von 282

29 Filtermulden A1 - km = 47,6 A1W ,540 61,038 A1N ,540-60,840 A1N ,840 61,038 = 3,06 31,87 Traisen 7,80 Traisen 7,92 Traisen Tabelle 8: Pump- und Hebewerke im Verwirklichungsabschnitt 1 Pump- und Hebewerke im Verwirklichungsabschnitt 1 GSA Pumpwerk Hebewerk GSA 1.1 Winterbetrieb Sommer- und Winterbetrieb GSA 1.2 Winterbetrieb GSA 1.3 GSA 1.4 GSA A1 Filtermulden Sommer- und Winterbetrieb Sommer- und Winterbetrieb Entwässerungsabschnitte GSA 1.1 bis 1.4, GSA A1 und Filtermulden entlang der A1 Die Entwässerungsabschnitte im Verwirklichungsabschnitt 1 wurden in Einlage detailliert beschrieben. Die Bemessungsergebnisse wurden in Einlage dargestellt. Die von der Herstellung und dem Betrieb der einzelnen Anlagen(teile), wie Gewässerschutzanlagen (Einlage ), Druckleitungen, Mulden und Leitdämme beanspruchten Grundstücke wurden in Einlage getrennt für die einzelnen Entwässerungsabschnitte dargestellt Entwässerungsabschnitt 1: S 34 km 0,00 bis km 1,354, Einzugsfläche GSA 1.1 Die Ableitung der in den Transportleitungen abfließenden Straßenwässer erfolgt über ein Hebewerk in die GSA 1.1. Im Betriebsfall Sommer werden die in der GSA 1.1 gereinigten Straßenwässer über eine Drosseleinrichtung in den Zubringer Nadelbach eingeleitet. Im Betriebsfall Winter erfolgt die Ableitung mittels eines Pumpwerkes und über eine Druckleitung zu dem oberhalb des Spratzerner Wehrs gelegenen Auslaufbauwerk in die Traisen. Ab einem 100 jährl. Starkregenereignis werden die Wässer über einen befestigten Überlauf des Retentionsbeckens direkt in den Zubringer Nadelbach (Einleitstelle wie im Sommerbetrieb) eingeleitet. Die Einleitstelle befindet sich gem. Einlage auf dem Grundstück 143, EZ 26 KG Hafing. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 25 von 282

30 Entwässerungsabschnitt 2: S 34 km 1,354 bis km 2,316, Einzugsfläche GSA 1.2 Im Betriebsfall Sommer werden die in der GSA 1.2 gereinigten Straßenwässer über eine Drosseleinrichtung in den Nadelbach eingeleitet. Im Betriebsfall Winter erfolgt die Ableitung mittels eines Pumpwerkes und über eine Druckleitung zu dem oberhalb des Spratzerner Wehrs gelegenen gemeinsamen Auslaufbauwerk in die Traisen. Ab einem 100 jährlichen Starkregenereignis werden die Wässer über einen befestigten Überlauf des Retentionsbeckens direkt in den Nadelbach (Einleitstelle wie im Sommerbetrieb) eingeleitet. Die Einleitstelle befindet sich gem. Einlage auf dem Grundstück 252, EZ 31 KG19530 Nadelbach Entwässerungsabschnitt 3: S 34 km 2,316 bis km 3,92, Einzugsflächen GSA 1.3 Nach Durchfließen der GSA werden die gereinigten Straßenwässer über eine Druckleitung zu dem oberhalb des Spratzerner Wehrs gelegenen Auslaufbauwerk in die Traisen abgeleitet Entwässerungsabschnitt 4: S 34 km 3,92 bis km 4,755, Einzugsflächen GSA 1.4 Nahe dem Trassentiefpunkt (nördlich des Objektes S34.06 bei S34 km 4,2+51,58) werden die Wässer über ein Hebewerk in die GSA 1.4 eingeleitet. Nach dem Durchlauf der GSA werden die Wässer über eine Druckleitung zu dem oberhalb des Spratzerner Wehrs gelegenen Einleitpunkt geführt und dort in die Traisen eingeleitet Entwässerungsabschnitt 5: A1 km 58,9 - Einzugsflächen GSA A1 Das bestehende Entwässerungssystem wird belassen und an eine neu zu verlegende, parallel zur A1 verlaufende Transportleitung angeschlossen, dann in die GSA A1 eingeleitet. Nach Passage des Bodenfilters werden die gereinigten Straßenwässer über eine Druckleitung zu dem oberhalb des Spratzerner Wehrs gelegenen Auslaufbauwerk geführt und in die Traisen eingeleitet Entwässerungsabschnitt 6: A1 km 60,540 bis km 61,038, km 60,540 bis km 60,840 und km 60,840 bis km 61,038, Einzugsflächen (Boden)Filtermulden Die in diesem Abschnitt (Bereich des Knotens westlich des Hochpunktes) anfallenden Straßenwässer werden in beidseitig parallel zur Trasse der A1 situierte Bodenfiltermulden eingeleitet. Nach Passage des Bodenfilters werden die gereinigten Straßenwässer mittels eines Pumpwerks über eine Druckleitung zu dem oberhalb des Spratzerner Wehrs gelegenen Auslaufbauwerkes abgeleitet und in die Traisen eingeleitet. Das gemeinsame Auslaufbauwerk (Einleitstelle) für die aus den Filtermulden, den Gewässerschutzanlagen GSA 1.3, GSA1.4, GSA A1 sowie im Betriebsfall Winter aus den Gewässerschutzanlagen GSA 1.1 und GSA 1.2 in jeweils eigenen Druckleitungen in die Traisen DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 26 von 282

31 gereinigt abgeleiteten Straßenwässer befindet sich gemäß Einlage auf den Grundstücken Nr.1265/1, EZ 386 und Nr. 1265/7, EZ 386, KG Spratzern. 2.9 Oberflächenabfluss - Durchleitungen Die Trasse der S 34 quert im Verwirklichungsabschnitt 1 zahlreiche Abflusswege und vorhandene Entwässerungsleitungen, die durch das geg. Bauvorhaben unterbrochen bzw. In ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden könnten. In Einlage wurde dargestellt durch welche Maßnahmen die Abflussverhältnisse erhalten bzw. wieder hergestellt werden können. Die einzelnen Durchleitungen wurden gem. RVS auf ein 30-jährliches Hochwasserereignis bemessen. Die der Bemessung zu Grunde liegenden Abflussdaten wurden grundsätzlich auf Basis eines 30 - jährlichen 15 Minuten Regenereignises ermittelt. Bei größeren Einzugsgebieten mit Fließzeiten über 15 Minuten wurden die Bemessungswassermengen entsprechend der kritischen Fließgeschwindigkeit reduziert. Für flaches landwirtschaftlich genutztes Gelände wurde eine Fließgeschwindigkeit von 0,2 m/s, für steiles Gelände eine von 0,3 m/s angenommen. Die Ableitung der Fremdwässer soll entweder über bestehende offene Gräben und Grabenverrohrungen oder in die im jeweiligen Abschnitt vorhandenen Vorfluter erfolgen. Die baulichen Maßnahmen wurden in Form von Regelplänen in den Einlagen und dargestellt. Vom mt d r NÖ La d r r w rd d r tt rp kt 86 a ür d B m - niederschläge maßgeblich bekannt gegeben. Die Ermittlung der Abflüsse aus den einzelnen Fremdgebieten erfolgte an Hand eines b b w rt vo Ψ=0, 0 D D m o r d r D r t or a r o t, a im Hinblick auf eine erhöhte Sicherheit gegen Verklausung, auf Basis eines Abflussbeiwerts vo Ψ=0,50 Die Dimensionierung der Durchleitungsorgane erfolgte nach der Formel von Prandtl- Colebrook mit einer betrieblichen Rauhigkeit von k b =1,5 mm und einem I min von 10% 0. t pr d d Vor ab d T P a a db d r FIN w rd Querungen der S 34 jedenfalls mit einem Mindestdurchmesser von DN1000 mm und die von niederrangigen Straßen mit DN 400 mm ausgeführt. Im Verwirklichungsabschnitt 1 werden nachstehend genannte Durchleitungen errichtet. Die von den Maßnahmen jeweils berührten Grundstücke wurden in Einlage dargestellt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 27 von 282

32 Tabelle 9: Durchleitungen im Verwirklichungsabschnitt 1 S 34 km Zweck Fläche (ha) HQ 30 (L/s) DN (mm) 0,328 Durchleitung - Fremdeinzug 31, ,200 Durchleitung - Fremdeinzug 34, ,325 Durchleitung - Fremdeinzug 1, ,788 Neuverlegung - Entwässerungskanal 600 0,796 Durchleitung - Fremdeinzug 72, ,955 Ableitung - Fremdeinzug in Zubringer NB 0, ,955 Ableitung - Fremdeinzug in Zubringer NB 0, ,330 Ableitung - Fremdeinzug in Nadelbach 0, ,380 Ableitung - Fremdeinzug in Nadelbach 5, ,623 Ableitung -Fremdeinzug in Nadelbach 4, Ableitung bei GSA 1.2 5, ,623 Durchleitung - Fremdgebiet 3, Tiefpunkt Entwässerung bei Objekt A /Prüfung des Zustands 500 0,268 Durchleitung Rampe 102 2, ,806 Durchleitung Rampe 101 1, ,271 Durchleitung Rampe 105 0, ,275 Durchleitung Rampe 108 1, ,476 Durchleitung Rampe 101 3, ,288 Durchleitung Rampe 107 1, ,368 Durchleitung Rampe 106 0, ,626 Durchleitung - Fremdeinzug R101 17, Durchleitung - Fremdeinzug 19, Durchleitung - Fremdeinzug R104 22, ,303 Durchleitung Wirtschaftsweg ÜO2 13, ,720 Durchleitung - Fremdeinzug 2, ,147 Durchleitung Gemeindestraße Objekt ÜO4 1, Bei zur Trasse der S 34 geneigtem Gelände erfolgt die Fassung und Ableitung von Fremdwässern getrennt von den Straßenwässern über Mulden. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 28 von 282

33 Tabelle 10: Dammfußmulden Entwässerungsbereiche S34-km Ableitung über Durchlass bei S34 - km ,328 re 0,328 0,328 0,350 re 0,328 0,746 0,796 re 0,796 0,796 0,862 re 0,796 0,862 0,955 re Zubringer Nadelbach bei km 0,955 0,955 1,045 li Zubringer Nadelbach bei km 0,955 1,185 1,330 re Nadelbach bei km 1,330 1,380 1,623 re Nadelbach bei km 1,380 1,639 1,930 re Nadelbach bei km 1,380 1,477 1,623 li Nadelbach bei km 1,450 1,639-1,930 li Nadelbach bei km 1,450 3,570 3,720 re 3,720 3,720-3,838 re 3,720 3,720 3,838 li W-Weg-Obj. Ü04 km 0,147 Verläuft die Trasse der S 34 in Einschnittbereichen erfolgt die Fassung und Ableitung von Fremdwässern getrennt von den Straßenwässern über Leitwälle. Tabelle 11: Leitwälle Entwässerungsbereiche im Verwirklichungsabschnitt 1 S34-km Ableitung über Durchlass bei S34 - km 0,350 0,404 re 0,328 0,404 0,489 re 0,328 0,489 0,712 re 0,796 1,045 1,185 li 0,955 2,743 3,460 re 2,626 3,460 3,570 re 3,720 3,838 4,000 li W-Weg-Obj. Ü04 km 0,147 DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 29 von 282

34 Tabelle 12: Einleitung von Fremdwässern in Vorfluter (Einlage ) Einleitstelle bei A ges (ha) Zubringer Nadelbach Einleitung von Fremdwässern S34 km 0,955 Objekt S34.01 S34 km 0,955 Objekt S34.01 S34 km 0,955 Objekt S34.01 max. Abfluß (L/s) Ψ=0,50 Ψ=0, 0 2, , Überlauf aus GSA1.1 bei HW 100 Nadelbach Einleitung von Fremdwässern S34 km 1,380 Objekt S34.02 S34 km 1,380 Objekt S34.02 Objekt S , , Überlauf aus GSA1.2 bei HW 100 Fassung und Ableitung zum Nadelbach bei GSA S34 km 1,450 5, Die Ermittlung der aus den Fremdgebieten in die Vorfluter bzw. in die bestehende Tiefenlinien abzuleitenden Abflüsse erfolgte gem. Einlage mit einem Abflussbeiwert vo Ψ=0, 0 Anmerkung: Die in Tabelle 14 dargestellten Abflusswerte wurden den in Einlage genannten Bemessungswerten entnommen. Bei den in Einlage , Pkt dargestellten Werten wurden die in Einlage im Rahmen des Verbesserungsauftrages vorgenommenen Korrekturen offensichtlich nicht übernommen und wären zu berücksichtigen Bauphase Um in der Bauphase negative Auswirkungen auf den Oberflächenabfluss zu verhindern, sieht die Konsenswerberin entsprechende Maßnahmen vor, die im Rahmen des Bewilligungsverfahrens verbindlich vorzuschreiben sind Oberflächengewässer Im Verwirklichungsabschnitt 1 werden vom geg. Vorhaben folgende Bäche bzw. Gerinne berührt: Zubringer Nadelbach Nadelbach Die charakteristischen Abflusswerte der genannten Gerinne wurden der Konsenswerberin vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Hydrologie und Geoinformation, bekanntgegeben und wurden in Einlage , Tabelle 2 tabellarisch dargestellt. Die DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 30 von 282

35 vorliegenden Berechnungsergebnisse basieren auf diesen Werten. Die durch die Verlegungen der genannten Gerinne beanspruchten Grundstücke wurden in Einlage genannt. Die Wasserspiegellagen in den von den Baumaßnahmen betroffenen Gerinneabschnitten wurden mittels eindimensionaler und stationärer Abfluss-berechnung (EDV-Programm WASPI-3.4) ermittelt. Das Programm erlaubt eine Trennung des Abflussquerschnitts in Flussschlauch und Vorländer und eine Unterteilung in Abschnitte unterschiedlicher Rauhigkeit. Die Berechnung der Wasserspiegellagen erfolgte unter Annahme einer gleichförmigen Geschwindigkeitsverteilung. Die Gerinnerauhigkeit (Rauhigkeitsbeiwerte ks nach Manning-Strickler) wurde auf Basis von Ortsbesichtigungen und Orthofotos abgeschätzt Gewässerverlegung (Umlegung) - Zubringer Nadelbach Die S 34 quert den Zubringer Nadelbach und den dazu parallel verlaufenden Wirtschaftsweg bei S 34 - km 0,9+50,640 (Objekt S34.01 Wirtschaftsweg-unterführung und Zubringer Nadelbach mit Wildquerungshilfe). Im Querungsbereich mit der Trasse der S 34 ist es erforderlich den Wirtschaftsweg und den Zubringer Nadelbach abzusenken und zu verlegen. Die dafür erforderlichen Maßnahmen erstrecken sich über eine Länge von rund 198 m. Die Verschwenkung aus der bestehenden Gerinneachse beträgt max. 8 m, die erforderliche Eintiefung der Gerinnesohle max. 76 cm. Das Regelprofil der Umlegungsstrecke soll, soweit als möglich, an den Bestand angepasst und nach gewässerökologischen Gesichtspunkten gestaltet werden. Angaben zum Bestand des Zubringers und den geplanten Maßnahmen wurden in den Einlage unter Pkt.3.2 im Detail dargestellt Verlegung (Umlegung) des Zubringers Nadelbach - Auswirkungen Der Hochwasserabflussraum des Zubringers Nadelbach wird durch die Errichtung der Gewässerschutzanlage GSA 1.1 beeinflusst. Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Abflussverhältnisse des Zubringers Nadelbach wurden in Einlage wie folgt beschrieben: Die Einengung des Hochwasserabflussbereichs im Bereich der GSA 1.1 bewirkt lediglich eine geringe Änderung der Wasserspiegellagen. Diese betragen bei HW 100 bis zu + 1 cm. Die eingeschränkte Vorlandbreite bedingt jedoch ab der bestehenden Rohrquerung zwischen den Profilen 60 und 65 eine Anhebung der Wasserspiegel-lagen bei HW 10 um + 19 cm und bei HW 100 um + 43 cm. Die Reichweite der Anhebungen bleibt jedoch infolge der im Rahmen der Umlegung erfolgten Sohleintiefung des Gerinnes räumlich begrenzt. Durch die unterhalb der Straßenquerung zukünftig erhöhten Wasserspiegellagen werden nach Ansicht der Konsenswerberin Rechte Dritter nicht berührt. Das Objekt S34.01 ist für die schadlose Durchleitung des Zubringers Nadelbach ausreichend groß dimensioniert. Der am linken Ufer parallel zum Gerinne verlaufende Wirtschaftsweg 205 wird zukünftig erst bei DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 31 von 282

36 Abflüssen > HQ 1 überflutet werden (derzeit bereichsweise schon bei Abflüssen < HQ 1 ). Retentionsvolumen soll durch die Baumaßnahmen nicht verloren gehen. Die Konsenswerberin geht davon aus, dass sich die Umlegung des Zubringers Nadelbach nicht negativ auf den zukünftigen Ausbau des Hochwasserschutzes am Nadelbach auswirken wird. Die Ergebnisse der Abflussberechnungen wurden in Einlage Anhang 8 dargestellt. Zur Errichtung des Brückenobjekts S34.01 und des neuen Gerinneabschnittes wird während der Bauzeit der Zubringer Nadelbach temporär aus seiner ursprünglichen Lage in ein provisorisches Gerinne verlegt werden. Dieses weist eine Länge von rd. 120 m auf, wird am gen. Brückenobjekt vorbeigeführt und so weit als möglich als offenes Gerinne ausgebildet. Um Querungen des Gerinnes während des Baugeschehens zu ermöglichen wird der Bach auf kurze Strecken verrohrt. Die technischen Details dazu wurden in Einlage , die von den genannten Maßnahmen betroffenen Grundstücke in Einlage dargestellt Gewässerverlegung (Umlegung) Nadelbach Der Nadelbach ist ein linksufriger Zubringer der Traisen. Im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan wurde der Nadelbach durch zwei Detailwasserkörper (sh. oben) erfasst. Angaben zum Bestand und den geplanten Maßnahmen finden sich in den Einlagen unter Pkt.3.3. Die S 34 quert die Nadelbachstraße L 5151, die Mariazeller Bahn und den Nadelbach in einem gemeinsamen Brückenbauwerk bei S 34 - km,3+54, 90 Da Obj kt 34 0 Landesstraßen-, d Ba t r ü r d Nad ba w rd d a d aus bautechnischer Sicht beschrieben und dargestellt. Die Querung der S 34 mit der Bahntrasse und dem Nadelbach soll in einem gemeinsamen Bauwerk erfolgen. Zur Errichtung des Objekts S34.02 und des neuen Bachlaufs muss der Nadelbach während der Bauzeit temporär aus seiner ursprünglichen Lage in ein Provisorium verlegt werden. Die dafür erforderlichen Baumaßnahmen erstrecken sich auf eine Länge von rund 117 m. Die Verschwenkung aus der bestehenden Gerinneachse beträgt max. 9 m. Bei geringfügiger Änderung des Sohlgefälles wird dadurch die Länge des Flusslaufs von 114 auf 117 m verlängert. Das provisorische Gerinne weist eine Länge von rd. 85 m auf und wird südlich am geplanten Brückenobjekt vorbeigeführt. Es wird so weit als möglich als offenes Gerinne ausgebildet und zur Schaffung von Querungsmöglichkeiten verrohrt. Das Regelprofil der Umlegungsstrecke soll, soweit möglich, an den Bestand angepasst und nach gewässerökologischen Gesichtspunkten gestaltet werden. Durch entsprechende Schutzmaßnahmen (Leitdamm oberhalb des Baufelds) kann der Hochwasserabfluss von der Baugrube ferngehalten und über das provisorische Gerinne abgeführt werden. Details dazu wurden in den Einlagen und , die von den geplanten Maßnahmen betroffenen Grundstücke in Einlage dargestellt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 32 von 282

37 Verlegung (Umlegung) des Nadelbachs - Auswirkungen Zusätzlich zu den og. Maßnahmen wird der Hochwasserabflussbereich des Nadelbachs auch durch die Errichtung der Gewässerschutzanlage GSA 1.2 beeinflusst. Die Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen auf die Abflussverhältnisse des Nadelbachs wurden in Einlage Pkt dargestellt. Demgemäß wird sich die Wasserspiegellage bei HQ 1 ab dem Ende der Umlegungsstrecke infolge der erhöhten Profilrauhigkeit um rd. 3 cm erhöhen. Bei höheren Abflüssen wird die durch die GSA 1.2 bedingte Begrenzung des Abflussraums wirksam. Bei HW 100 wird sich in diesem Bereich eine Spiegelanhebung um bis zu 8 cm (Profil 65) ergeben. Im Bereich der Trassenquerung werden sich die Wasserspiegellagen bei HW 100 um 14 cm und bei HW 1 um 24 cm gegenüber dem Ist-Zustand verringern. Oberhalb des Umlegungsabschnitts bedingt der verringerte Abflussquerschnitt eine Anhebung der Wasserspiegellagen. (Profil 105 bei HW 1 rd. +11 cm und bei HW 100 rd. +20 cm. Die Anhebung des Wasserspiegels ist jedoch auf rd. 30 m begrenzt und finden, den vorliegenden Berechnungen zu Folge, nur in dem von den geplanten Baumaßnahmen unmittelbar berührten Bereich statt. Von den beiderseits des Nadelbachs auftretenden Überflutungen sind in geringem Ausmaß ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland und Ackerland) betroffen. Bei HW 100 im Nadelbach verringert sich örtlich der Freibord gegenüber der Trasse der Mariazeller Bahn. Der verbleibende Freibord in diesem Bereich beträgt nach Angabe der Konsenswerberin jedoch mind. 1 m und liegt somit noch immer höher als derzeit an anderen Stellen (z.b. Rohrdurchlass in Profil 145). Das projektierte Objekt S34.02 ist für die schadlose Durchleitung des Nadelbachs ausreichend groß dimensioniert. Die Freibordhöhe des Tragwerks zum HW 100 beträgt mehr als 8 m. Die Konsenswerberin geht davon aus, dass die geplante Gewässerumlegung weder den zukünftigen Ausbau des Hochwasserschutzes noch die Rückhaltekapazitäten am Nadelbach nachteilig beeinflussen wird. Um in der Bauphase negative Auswirkungen auf den Oberflächenabfluss der og. Vorfluter zu verhindern, sieht die Konsenswerberin entsprechende Maßnahmen vor, die im Rahmen des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren, siehe erforderliche Maßnahmen, verbindlich vorzuschreiben sind Auswirkungen auf Oberflächenabfluss (quantitativ) Auf die Frag, ob und in welchem Ausmaß sich die projektierten Maßnahmen (Änderung der Flächennutzung, der Abflusswege, Straßenentwässerung) auf den Oberflächenabfluss auswirken und die Abflusssituation bei Hochwasser beeinflussen können, wurde in Einlage näher eingegangen. Auf Grundlage von Flächenbilanzen wurden unter Berücksichtigung der maßgebenden Niederschlagswerte bzw. Hochwasserabflussspenden die zu DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 33 von 282

38 erwartenden Hochwasserabflüsse ermittelt. Keine Flächenbilanz wurde für (Teil-) Einzugsgebiete erstellt, die über die Straßenentwässerung entwässert werden. Die Berechnungsergebnisse lassen sich auf Grundlage der vorliegenden Angaben wie folgt zusammenfassen: Oberflächenabfluss Zubringer Nadelbach Durch die getrennte Erfassung und Ableitung der Straßenwässer wird die Einzugsfläche des Zubringers von 112,1 ha um rd. 3,4 ha auf 108,7 ha verkleinert. Unter Berücksichtigung der Erhöhung des Abflussbeiwerts auf Teilflächen des Einzugsgebiets ergibt sich insgesamt eine Reduktion der abflusswirksamen Fläche um rd. 0,42 ha. Die Konsenswerberin geht daher davon aus, dass sich nach Errichtung der S 34 die Oberflächenabflüsse nach Starkregenereignissen geringfügig verringern werden Oberflächenabfluss Nadelbach (gesamt) Die Einzugsfläche des Nadelbaches wird durch die getrennte Erfassung und Ableitung der Straßenwässer von 142,2 ha um rd. 16,9 ha auf 125,3 ha verkleinert. Unter Berücksichtigung der Erhöhung des Abflussbeiwerts auf Teilflächen des Einzugsgebiets ergibt sich insgesamt eine Reduktion der abflusswirksamen Fläche um rd. 4,1ha. Die Konsenswerberin geht daher davon aus, dass sich nach Errichtung der S 34 die Oberflächenabflüsse nach Starkregenereignissen geringfügig verringern werden Hochwassersituation Nadelbach Der Nadelbach verläuft im Stadtgebiet von St. Pölten als verrohrtes Gerinne. Die Konsenswerberin beabsichtigt im Sommerbetrieb die in den GSA1.1 und GSA 1.2 gereinigten Straßenwässer in den Zubringer Nadelbach und in den Nadelbach einzuleiten. Da im Sommer 2009 starke Niederschläge zu einem Überlaufen des Retentionsbeckens und einer Überlastung des verrohrten Abschnitts (Verrohrungsstrecke) führten, sah sich die Konsenswerberin veranlasst, die Auswirkung der Einleitung von Straßenwässern auf die Abflussverhältnisse des Nadelbaches auch bei Hochwasser näher zu untersuchen. Die geplanten Umlegungen des Zubringers Nadelbach und des Nadelbachs werden nach Ansicht der Konsenswerberin keine Änderung (Verschärfung) des Hochwasserabflussgeschehens bewirken. Hingegen könnten sich Auswirkungen durch die geänderten Abflussverhältnisse im Einzugsgebiet und durch Einleitungen ergeben. Ein Nachweis, ob und in welchem Ausmaß sich Änderungen der Hochwasserabflussverhältnisse durch die geplanten Einleitungen von Straßenwässern im Nadelbach ergeben könnten, erfolgte an Hand einer Bilanzierung des Abflussgeschehens und unter der Voraussetzung, dass die GSA 1.1 und GSA 1.2 zusätzlich auf den Rückhalt eines 100- jährlichen Niederschlages dimensioniert, errichtet und betrieben werden. Im Fall, dass die abzuleitende Wassermenge die Kapazität der Druckleitungen überschreitet, erfolgt die DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 34 von 282

39 Ableitung der gering belasteten Straßenwässer aus den Retentionsbecken direkt in den Zubringer Nadelbach bzw. in den Nadelbach. Die in Einlage dargestellten Untersuchungsergebnisse zeigen, dass sich unter Berücksichtigung des verminderten Gebietsabflusses und der Einleitung von Niederschlagswässern aus dem Einzugsgebiet der S 34 die Hochwasserspitzen (HQ 100 ) im Zubringer Nadelbach geringfügig um 0,05 m 3 /s (Winterbetrieb), bzw. 0,04 m 3 /s (Sommerbetrieb), im Nadelbach oberhalb des Retentionsbeckens um 0,41 m 3 /s (Winterbetrieb), bzw. 0,41 m 3 /s (Sommerbetrieb) und der Zufluss der beiden Quelläste des Nadelbaches zum Retentionsbecken um 0,17 m 3 /s (Winterbetrieb), bzw. 0,13 m 3 /s (Sommerbetrieb) gegenüber dem Zustand vor Errichtung der Trasse verringern werden Graben südlich der A1 und Retentionsbecken GU (GZU) Der südlich der A1 Richtung Osten verlaufende Graben unterquert die Westautobahn in einer bestehenden Verrohrung. Im Rahmen der Errichtung der Güterzugumfahrung St. Pölten wurde am Beginn der Verrohrung ein auf ein 100-jährliches Ereignis bemessenes Rückhaltebecken errichtet. Durch die getrennte Erfassung und Ableitung der Straßenwässer wird das Einzugsgebiet des Grabens von 33,4 ha um rd. 10,51 ha auf 22,89 ha verkleinert. Unter Berücksichtigung der Erhöhung des Abflussbeiwerts auf Teilflächen des Einzugsgebiets ergibt sich eine Reduktion der abflusswirksamen Fläche um rd. 2,55 ha. Die vorliegenden Berechnungsergebnisse zeigen, dass sich der durch Starkregenereignissen bewirkte Oberflächenabfluss zukünftig geringfügig verringern wird Graben nördlich von Völtendorf Die von den Maßnahmen betroffenen Einzugsgebiete erstrecken sich entlang der Wasserscheide zwischen Traisen- und Pielachtal. Eine genaue Abgrenzung der Einzugsgebiete war nach Angabe der Konsenswerberin auf Grund der topografischen Gegebenheiten nicht möglich. Dies führt dazu, dass die in den Einreichunterlagen enthaltenen Angaben und Aussagen ein gewisses Maß an Unsicherheiten aufweisen können. Das Einzugsgebiet des Grabens wird durch die getrennte Erfassung und Ableitung der Straßenwässer von 5,29 ha um rd. 1,04 ha auf 4,25 ha verkleinert. Durch die Zuleitung von Wässern aus einem benachbarten Teileinzugsgebiet vergrößert sich dessen Einzugsgebiet jedoch um 0,85 ha. Mit den auf den Teilflächen geänderten Abflussbeiwerten ergibt sich insgesamt eine Vergrößerung der abflusswirksamen Fläche um rd. 0,29 ha. Daraus folgt, dass sich der Oberflächenabfluss nach Starkregenereignissen zukünftig geringfügig erhöhen wird. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 35 von 282

40 2.12 Bestehende Entwässerungsanlagen Wassergenossenschaft Pummersdorf Im Zuge der Errichtung der S 34 wird die Vorflutfunktion einzelner Haupt- und Nebensammler der Wassergenossenschaft Pummersdorf unterbrochen. Dadurch kommt es zu einem teilweisen oder gänzlichen Entfall von entwässerten Flächen. Insgesamt sollen durch die geplanten Maßnahmen die derzeit im Gesamtausmaß von 197 ha entwässerten Flächen um 12,25 ha reduziert werden. Details der geplanten Maßnahmen, die davon betroffenen Grundstücke und Anlagen und die geplanten Ausgleichsmaßnahmen wurden in den Einlagen und dargestellt. An jenen Stellen, an welchen die S 34 über die bestehenden Entwässerungsanlagen geführt wird und keine andere Vorflutmöglichkeit besteht, ist vorgesehen, die Drainagen mittels eines vollwandigen Kanalrohrs unter der Trasse der S 34 durchzuleiten. Zu Kontroll-, Spülund Wartungszwecken soll auf beiden Seiten der S 34 Trasse ein von außen zugänglicher Kontrollschacht errichtet werden. Erfolgt die Verlegung der Kanalrohre im Grundwasserschwankungsbereich ist, um erhöhte Wegigkeiten im Grundwasser zu verhindern der Einbau von Betondichtriegeln vorgesehen. Die Details dazu wurden in Einlage dargestellt. In nachstehender Tabelle 13 sind die von den geplanten Maßnahmen die beeinträchtigten Anlagenteile, das Flächenausmaß und die geplanten Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Tabelle 13: Betroffene Anlagen der Wassergenossenschaft Pummersdorf (gem. Einlage ) Nr. Verlust an entwässerter Fläche [ha] 1 0, ,096 Betroffener Anlagenteil Sauger + Hauptstrang (2x) Sauger + Hauptstränge + Schacht 3 0,086 Hauptstrang Geplante Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktion Durchleitung des Hauptstrangs (2x) Dimensionsvergrößerung, sh. Stelle Nr. 3 Sauger und Hauptstränge umlegen Schacht ggf. neu errichten Überleitung des Hauptstrangs zum System 1 und Dimensionsvergrößerung im Hauptstrang System 1 4 1, , , , ,498 Sauger + Einleitung eines Hauptstrangs in eine umzulegende Hauptstränge + Grabenverrohrung bestehende Sammelkanal errichten und Einleitung in den Zubringer Einleitung in den Nadelbach Zubringer Nadelbach Bestehende Einleitung in den Zubringer Nadelbach auflassen Keine, randlicher Flächenverlust Hauptstrang + offene Ableitung Randlicher Flächenverlust, Seitenstrang Sauger + Hauptstrang keine Hauptstrang neu errichten und Ausleitung zum Nadelbach neu herstellen Neuverlegung des Seitenstrangs Verschließen der angeschnittenen Leitungen DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 36 von 282

41 9 0, , , , , ,771 Sauger + Hauptstrang Sauger + Hauptstrang + Schacht Sauger + Hauptstrang Sauger + Hauptstrang Sauger + Hauptstrang Sauger + Hauptstrang 15 0,556 Sauger 16 1, ,294 Sauger + Hauptstränge Sauger + Hauptstränge Sammelkanal errichten und an Bestand anschließen keine Drainagenfeld vollständig auflassen Verschließen der angeschnittenen Leitung Sauger und Hauptstrang neu errichten und an Bestand anschließen Sauger an neuen Sammelkanal (sh. System 14) anschließen Hauptstrang neu errichten und an Nachbarfeld anschließen Sammelkanal errichten und an Bestand anschließen Auflassen des Drainagefelds und Verschließen der angeschnittenen Leitungen Hauptstrang neu errichten und durch die Trasse durchleiten Hauptstrang neu errichten und an Bestand anschließen (2x) Durchleitung des Hauptstrangs 18 0,058 Sauger Verschließen der angeschnittenen Leitung 19 0,923 Sauger Hauptstrang neu errichten und an Bestand anschließen Zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der im Zuge der Baumaßnahmen unterbrochenen Entwässerungsanlagen sieht die Konsenswerberin entsprechende Maßnahmen vor, die, im Rahmen des Bewilligungsverfahrens (erforderliche Maßnahmen), verbindlich vorzuschreiben sind Einleitung gereinigter Straßenwässer in Fließgewässer Auswirkungen auf Zubringer Nadelbach bzw. den Nadelbach (quantitativ) Die für den Zubringer Nadelbach und den Nadelbach charakteristischen Abflusswerte wurden der Konsenswerberin vom Amt der NÖ. Landesregierung, Abteilung Hydrologie und Geoinformation bekannt gegeben. Die Abflusswerte wurden in Einlage dargestellt. Im Sommerbetrieb werden die in den GSA 1.1 und 1.2 gereinigten Straßenwässer in den Zubringer Nadelbach bzw. den Nadelbach eingeleitet. Die im Sommerbetrieb durch die Einleitung der Straßenwässer bedingten Änderungen der Wasserführung im Zubringer Nadelbach entsprechen nach vorliegenden Angaben bei HQ 1 rund 1,8%, bei HQ 5 rund 0,9% und bei HQ 30 rund 0,4% und im Nadelbach bei HQ 1 rund 1,6%, bei HQ 5 rund 0,9% und bei HQ 30 rund 0,5% Auswirkung auf die Wasserführung der Traisen (quantitativ) Die für die Traisen charakteristischen Abflusswerte wurden der Konsenswerberin vom Amt der NÖ. Landesregierung, Abteilung Hydrologie und Geoinformation bekannt gegeben und wurden in Einlage dargestellt. Die von der Errichtung der Druckleitungen DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 37 von 282

42 berührten Grundstücke wurden in Einlage , die von der Errichtung der Ausleitungsbauwerke berührten in Einlage dargestellt. Die Ableitung der gereinigten Straßenwässer im Gesamtausmaß von 245,5 (252) L/s aus den GSA 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, GSA A1 und den entlang der A1 situierten Filtermulden in die Traisen erfolgt über mehrere zum Teil parallel verlaufende Druckleitungen. Die Einleitung erfolgt wie beschrieben gemeinsam über ein oberhalb des Spratzerner Wehrs zu errichtendes Einleitungsbauwerk. Die durch die Einleitung der Straßenwässer bedingten quantitativen Änderungen der Wasserführung in der Traisen entsprechen nach vorliegenden Angaben bei MQ rund 1,8 %, bei HQ 1 rund 0,2% und bei HQ 30 rund 0,05% Auswirkungen infolge des Chlorideintrags in die Traisen (qualitativ) Auf Grundlage des vom Amt der NÖ Landesregierung erstellten Arbeitsbehelfes C or db a t t traß w r Auswirkungen auf Vor t w r, t Pö t 0 wurde von der Konsenswerberin der aus dem Verwirklichungsabschnitt 1 zu erwartenden Eintrag von Chlorid in die Traisen ermittelt. Die dem Arbeitsbehelf zu Grunde liegende Ermittlungsmethode des Chlorideintrages wurde in der Einlage beschrieben, bzw. kann aus dem genannten Arbeitsbehelf ersehen werden. Die Berechnungen der Auswirkungen des Chlorideintrags auf die Wasserqualität der Traisen basieren auf einem Bemessungswert von 1,66 kg Cl/m 2 *p und einer Cl - Hintergrundkonzentration von <10 mg/l in der Traisen. Entsprechend dem genannten Arbeitsbehelf wurden zwei Lastfälle berechnet. Im Lastfall 1 wurde die Chloridkonzentration im Vorfluter auf Grund der eingeleiteten Wassermenge als Mittelwert über den gesamten Betrachtungszeitraum mit konstant gleichmäßiger Chloriddotation und gleichmäßigem Zufluss berechnet. Im Lastfall 2 können die tatsächlichen Verhältnisse, wie wiederkehrende kurzzeitig hohe Chlorideinträge, dargestellt werden. Den in den Einlagen und dargestellten Ergebnissen zufolge erhöht sich nach Einleitung der gereinigten Straßenwässer aus den og. Gewässerschutzanlagen und Filtermulden die Chloridkonzentration in der Traisen im Lastfall 1 von 10 mg/l auf 11,5 mg/l und im Lastfall 2 von 10 mg/l auf 16,2 mg/l. Die gem. 14 Abs.1 QZV Ökologie OG (BGBl. II 2010/99 idf) in Anlage H 8 für Chlorid festgelegte physikalisch-chemische Qualitätskomponente von 150 mg/l wird in der Traisen unterschritten Querungsbauwerke Im Zuge der Realisierung des Vorhabens S 34 sollen die in nachstehender Tabelle genannten Querungsbauwerke errichtet werden. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 38 von 282

43 Tabelle 14: Querungsbauwerke im Verwirklichungsabschnittes 1 (Wasserwirtschaftlich relevante Querungsbauwerke wurden mit X gekennzeichnet) Objekt S34 km Zweck Mögliche Auswirkung OFG GW S34.Ü01 0,4+17,157 Überführung der Landestraße L5154 X S ,9+50,640 Brücke über Weg u. Zubringer Nadelbach X X S ,3+54,290 Brücke über L5151, Mariazellerbahn u. Nadelbach X X S , Brücke über Wirtschaftsweg X S ,3+16,318 Brücke über Knotenrampe R101 X S ,3+16,318 Brücke über die A1 X S34.Ü02 2,7+43,173 Überführung eines Wirtschaftsweges X S34.Ü03 3,4+60,000 Grünbrücke über die S34 X S34.Ü04 3,7+33,937 Überführung eines Wirtschaftsweges X S34.Ü05 4,1+20,867 Überführung der Landstraße B39 X S34.Ü06 4,2+51,58 Unterführung Landebahn Flugfeld Völtendorf X S34.Ü07 4,5+96,100 Grünbrücke und Überführung Wirtschaftsweg X A01.Ü10 Brücke einer Gemeindestraße über die A1 X A01.Ü10a Brücke der Knotenrampe über die A1 X A1.068 Brücke der A1 über Panzerstraße X A1.069 Brücke der A1 über L5155 und Mariazellerbahn X Die Trasse der S34 quert die die in nachstehender Tabelle genannten Gerinne: Tabelle 15: Gerinnequerungen im Verwirklichungsabschnitt 1 Gerinne Objekt S34 km Lichte Höhe (m) Lichte Weite (m) Zubringer Nadelbach S ,9+50,640 4,23 25,0 Nadelbach S ,3+54,290 6,59 30,29 Die genannten Objekte wurden in den Einlagen und im Detail dargestellt. Die Brückenwiderlager der in Tab.15 genannten Objekte sollen außerhalb des jeweiligen Gerinnebetts hergestellt werden. Die im Zuge des Baugeschehens abzuteufenden Bohrpfähle bzw. die zu errichtenden Tiefgründungen werden jedoch in die Grundwasser führenden Bodenschichten einbinden. Darüber hinaus werden im Zuge des Baugeschehens Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich sein, die einen Eingriff in den Grundwasserhaushalt erforderlich machen können. In der Betriebsphase sollen die auf den o.g. Objekten anfallenden Straßenwässer über das die Trasse der S 34 begleitende Entwässerungssystem (Kombinationsmulden) eingeleitet und in die GSA abgeleitet werden. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 39 von 282

44 Ableitung der Niederschlagswässer in der Bauphase Zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser sollen die in der Bauphase in den Baustellenbereichen anfallenden Niederschlagswässer in die geplanten Gewässerschutzanlagen (GSA) eingeleitet werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die GSA in den einzelnen Abschnitten so zeitgerecht errichtet werden und die in den Baustellenbereichen anfallenden verunreinigten Wässer auch tatsächlich in die GSA eingeleitet und vorgereinigt werden können Ableitung der Niederschlagswässer in der Betriebsphase In der Betriebsphase sollen die auf den o.g. Objekten anfallenden Straßenwässer über das die Trasse der S 34 begleitende Entwässerungssystem (Kombinationsmulden) eingeleitet und in die GSA abgeleitet werden ABSCHNITT ENDAUSBAU Straßenwässer Wie im Verwirklichungsabschnitt 1 (VA1) werden die Straßenwässer auch im Abschnitt Endausbau in Dammquerschnitten in einer 2,0 m und in Einschnitten in einer 2,5 m breiten Mulde gefasst und über Einlaufschächte und Transportleitungen in die GSA abgeleitet. Die Mulden sind als Kombinationsmulden (Bodenfilter) ausgebildet. Die auf den, die Trasse querenden Objekten anfallenden Wässer werden in die Straßenentwässerung eingeleitet. Die Ableitung der gereinigten Wässer erfolgt über eine Druckleitung in die Traisen oder Pielach Böschungswässer und Außeneinzugsgebietswässer Die im Dammbereich anfallenden Böschungswässer sollen flächig in das angrenzende Gelände, die im Einschnittsbereich anfallenden gemeinsam mit den Straßenwässern in die Gewässerschutzanlagen (GSA) abgeleitet werden. Außeneinzugsgebietswässer werden getrennt von den Straßenwässern abgeführt. In jenen Bereichen, in welchen das an die Trasse der S 34 anschließende Gelände zum Dammfuß geneigt ist werden Mulden, in jenen, in welchen das Gelände zum Einschnitt geneigt ist werden Leitwälle errichtet. Die Ableitung der anfallenden Fremdwässer erfolgt über die Mulden oder Leitwälle getrennt von den Straßenwässern in nahegelegene Vorfluter/ Gräben oder bestehende Tiefenlinien. Angaben zu den geplanten Mulden und Leitwällen sind den Einlage (Dimensionierung der Durchlässe Bemessungsgrößen) zu entnehmen. In nachstehender Tabelle 16 sind die einzelnen Entwässerungsabschnitte im Abschnitt Endausbau dargestellt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 40 von 282

45 Tabelle 16: Abschnitt Endausbau: Ableitung der anfallenden Straßenwässer GSA S34- km 2.1 S34-km 4, S34-km 5, S34-km 7, S34-km 8,60 Entwässerungsabschnitt S34 - km red. Entwässerungsfl. (ha) , ,278 6,700 3,36 6,700 8,098 3,23 8,098 8,660 1,26 Ausleitung (L/s) 22,2 Traisen 23,8 Traisen 31,6 Pielach 15,2 Traisen F. Mulde 8,660 9,070 0,86 Versickerung Tabelle 17: Hebewerke im Abschnitt Endausbau Pump- und Hebewerke im Abschnitt Endausbau GSA Pumpwerk Hebewerk GSA 2.1 Sommer- und Winterbetrieb GSA 2.2 Sommer- und Winterbetrieb Entwässerungsabschnitte GSA 2.1 bis 2.4 und Filtermulde bei S 34 km 8,660 9,070 Die Entwässerungsabschnitte im Abschnitt Endausbau sind in Einlage detailliert beschrieben. Die Bemessungsergebnisse sind in Einlage dargestellt. Die von der Herstellung und dem Betrieb der einzelnen Anlagen(teile), wie Gewässerschutzanlagen (Einlage ), Druckleitungen, Mulden und Leitdämme beanspruchten/ berührten Grundstücke wurden in Einlage , für die einzelnen Entwässerungsabschnitte, getrennt genannt Entwässerungsabschnitt 1: S 34 km 4,755 bis km 5,278, Die Ableitung der anfallenden Wässer erfolgt über Kombinationsmulden und über ein Hebewerk in die GSA 2.1. Die in der GSA 2.1 gereinigten Straßenwässer werden über eine Druckleitung zum Ausleitungsbauwerk (Einleitstelle) an der Traisen geführt und in diese eingeleitet Entwässerungsabschnitt 2: S 34 km 5,278 bis km 6,700, Einzugsflächen GSA 2.2 Die Ableitung der in Kombinationsmulden abfließenden Wässer erfolgt mittels eines Hebewerks in die bei km 5,600 situierte GSA 2.2. Die in der GSA gereinigten Wässer werden DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 41 von 282

46 über eine Druckleitung zur Einleitungsstelle an der Traisen geführt und in diese eingeleitet. Die Druckleitung verläuft teilweise parallel zu jener der GSA 2.1. Beide Druckleitungen enden an der gemeinsamen Einleitungsstelle in die Traisen Entwässerungsabschnitt 3: S 34 km 6,700 bis km 8,098, Einzugsflächen GSA 2.3 Die Ableitung der in den Transportleitungen abfließenden Wässer erfolgt in die bei S 34 km 7,200 situierte GSA 2.3. Die in der GSA 2.3 gereinigten Wässer werden über eine Druckleitung zu der Einleitungsstelle geführt und dort in die Pielach eingeleitet Entwässerungsabschnitt 4: S 34 km 8,098 bis km 8,660, Einzugsflächen GSA 2.4 Die Ableitung der in den Transportleitungen abfließenden Wässer erfolgt in die bei S 34 km 7,200 situierten GSA 2.4. Die in der GSA gereinigten Wässer werden über eine Druckleitung zur Einleitungsstelle an der Traisen geführt und dort in diese eingeleitet Entwässerungsabschnitt 5: S 34 km 8,660 bis km 9,070 Die Straßenwässer und die an der linken Böschung anfallenden Böschungswässer werden flächig über die Böschungsschulter abgeleitet und in der Versickerungsmulde am Dammfuß gesammelt und vor Ort in den Untergrund/ Grundwasser eingebracht. Die auf der rechten Dammböschung anfallenden Wässer werden flächig in das angrenzende Gelände abgeleitet. Bedingt durch die ebenen Geländeverhältnisse ist am Fuß der rechten Dammböschung und auf der linken Seite der Versickerungsmulde mit keinem Zufluss von Außenwässern zu rechnen Oberflächenabfluss - Durchleitungen Die Trasse der S 34 quert auch im Abschnitt Endausbau zahlreiche Abflusswege und vorhandene Entwässerungsleitungen, die durch das geg. Bauvorhaben unterbrochen bzw. in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden könnten. In Einlage und wurde dargestellt, durch welche Maßnahmen die Abflussverhältnisse aufrecht bzw. wieder hergestellt werden können. Die einzelnen Durchleitungen wurden gemäß RVS auf ein 30-jährliches Hochwasserereignis bemessen. Die der Bemessung zu Grunde liegenden Abflussdaten wurden grundsätzlich auf Basis eines 30-jährlichen, 15 Minuten - Regenereignis ermittelt. Bei größeren Einzugsgebieten mit Fließzeiten über 15 Minuten wurden die Bemessungswassermengen entsprechend der kritischen Fließzeit reduziert. Für flaches landwirtschaftlich genutztes Gelände wurde eine Fließzeit von 0,2 m/s, für steiles Gelände eine von 0,3 m/s angenommen. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 42 von 282

47 Die Ableitung der Fremdeinzugsgebietswässer (Außeneinzugsgebietswässer) soll entweder über bestehende offene Gräben und Grabenverrohrungen oder in die im jeweiligen Abschnitt vorhandenen Vorfluter erfolgen. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen wurden in Form von Regelplänen in den Einlagen und dargestellt. Vom Amt der NÖ La d r r w rd d r tt rp kt 86 a ür d B m - niederschläge maßgeblich bekannt gegeben. Die Ermittlung der in die Vorfluter bzw. in die bestehenden Tiefenlinien aus den Außeneinzugsgebieten (Fremdeinzugsgebieten) abzuleitenden Wassermengen erfolgte gem. Einlage m t m b b w rt vo Ψ=0, 0 Die Dimensionierung der Durchleitungsorgane erfolgte auch im Hinblick auf eine erhöhte Sicherheit gegen Verklausa Ba b b w rt vo Ψ=0,50 Die Dimensionierung der Durchleitungen und die Ableitungen in die Vorfluter erfolgten nach der Formel von Prandtl-Colebrook mit einer betrieblichen Rauhigkeit von k b =1,5 mm und einem I min von 10% 0. t pr d d m T P a a db d r FIN genannten Vorgaben werden Querungen der S 34 jedenfalls mit einem Mindestdurchmesser von DN 1000 mm und die von niederrangigen Strassen mit DN 400 mm ausgeführt werden. Im Abschnitt Endausbau werden nachstehend genannte Durchleitungen errichtet. Die von den jeweiligen Maßnahmen berührten Grundstücke wurden in Einlage dargestellt. Tabelle 18: Durchleitungen im Abschnitt Endausbau km S34-0,032 S34-5,553 S34-5,716 S34-6,016 S34-6,847 S34-6,987 L 5183 Zweck Durchleitung - Fremdeinzugsgebietswässer Friedauerstraße Durchleitung - Fremdeinzugsgebietswässer Durchleitung - Fremdeinzugsgebietswässer Durchleitung - Fremdeinzugsgebietswässer Durchleitung - Fremdeinzugsgebietswässer Wirtschaftsweg Objekt Ü11- km 0,273 Durchleitung - Fremdeinzugsgebietswässer Durchleitung - Fremdeinzugsgebietswässer Durchleitung - Fremdeinzugsgebietswässer DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 43 von 282 Ages (ha) HQ 30 (L/s) 0, DN (mm) 2, , , , , , , S34-7,170 Ableitung - Fremdeinzug Krickelbach 2, S34-7,581 Ableitung Fremdeinzugsw. bei GSA 2.3 offener Graben zu Krickelbach Durchleitung - Fremdeinzugsgebietswässer Durchleitung - Fremdeinzugsgebietswässer , , Ableitungskanal 800

48 Wirtschaftsweg Ü12 km 0,041 Durchleitung - Fremdeinzugsgebietswässer 0, Wirtschaftsweg Ü12 km 0,140 S34-7,846 Ableitung - Fremdeinzug Steinfeldbach 0, S34-7,846 Ableitung - Fremdeinzug Steinfeldbach 5, Dammfußmulde Durchleitung des Fanggrabens bei Objekt S , S34-8,654 Ableitung - Fremdeinzug in Handelbach 5, Ablaufgraben Bei zur Trasse der S 34 geneigtem Gelände erfolgt die Fassung und Ableitung von Fremdwässern getrennt von den Straßenwässern über Mulden. Tabelle 19: Dammfußmulden Entwässerungsbereiche im Abschnitt Endausbau S34-km Ableitung über Durchlass bei S34 - km 5,289 5,553 re 5,553 5,553 5,595 re 5,553 5,667 5,716 re 5,716 5,716 5,754 re 5,716 6,835 6,847 li 6,847 6,847 6,854 li 6,847 6,980 6,987 li 6,987 6,987 7,002 li 6,987 7,055 7,125 li Krickelbach S34 km 7,170 li 7,125 7,170 li Krickelbach S34 km 7,170 li 7,254 7,377 re Krickelbach S34 km 7,180 re 7,846 7,914 re Steinfeldbach S34 km 7,846 8,347 8,387 re über Retentionsbecken Poppenberg in Handelbach S34 km 8,654 8,391 8,500 über Retentionsbecken Poppenberg in Handelbach S34 km 8,654 Verläuft die Trasse der S 34 in Einschnittbereichen erfolgt die Fassung und Ableitung von Fremdwässern getrennt von den Straßenwässern über Leitwälle. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 44 von 282

49 Tabelle 20: Leitwälle Entwässerungsbereiche im Abschnitt Endausbau S 34-km Ableitung über Durchlass bei S34 - km 5,115 5,289 re 5,553 5,595 5,624 re 5,553 5,624 5,667 re 5,716 5,754 5,900 re 5,716 5,900 6,013 re 6,016 6,016 6,309 re 6,016 6,016 6,024 li Objekt Ü11 km 0,273 0,642 6,594 li Ableitung in freies Gelände 6,594 6,835 li 6,847 6,854 6,900 li 6,847 6,900 6,980 li 6,987 7,002 7,024 li 6,987 7,024 7,055 li in Krickelbach bei S34 km 7,170 7,377 7,487 re in Krickelbach bei S34 km 7,200 7,487 7,584 re 7,581 7,584 7,629 re 7,581 7,636 7,710 re W-Weg-Obj. Ü12- km 0,041, km S34- km 7,581 7,710 7,826 re Steinfeldbach S34- km 7,826 7,914 8,250 re 7,846 8,250 8,347 re über Retentionsbecken Poppenberg in Handelbach S34 km 8,654 Tabelle 21: Einleitung von Fremdwässern in Vorfluter - Abschnitt Endausbau (gem. Einlage ) Einleitstelle bei A ges (ha) Krickelbach Einleitung von Fremdwässern S34km 7,170 Objekt S34.07 S34km 7,200 Objekt S34.07 Steinfeldbach Einleitung von Fremdwässern S34km 7,826 Objekt S34.08 S34km 7,846 Objekt S34.08 max. Menge (L/s) Ψ=0,50 Ψ=0, 0 2, , , , Gerinne Handelbach - Einleitung von Fremdwässern oberhalb Objekt S , DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 45 von 282

50 Bauphase Um in der Bauphase negative Auswirkungen auf den Oberflächenabfluss zu verhindern, sieht die Konsenswerberin entsprechende Maßnahmen vor, die im Rahmen des Bewilligungsverfahrens verbindlich, siehe erforderliche Maßnahmen, vorzuschreiben sind Rückhaltebecken Steinfeldbach Die im Bereich des Querungsbauwerks S34.08 bisher breitflächig in der Tiefenlinie abfließenden Oberflächenwässer sollen zukünftig gesammelt und unterhalb des Querungsbauwerks in den Steinfeldbach abgeleitet werden. Die mit dieser Maßnahme verbundene Vergrößerung des Einzugsgebietes (von 39,9 ha auf 40,2 ha) und die daraus resultierende Erhöhung der Abflussspitzen im Steinbach soll durch die Errichtung eines Retentionsdammes ausgeglichen werden. Der Standort des zu errichtenden Retentionsbauwerks wurde so gewählt, dass ein großer Teil des Einzugsgebietes erfasst und ein Rückstau bis zur Trasse der S 34 verhindert wird. Um die Siedlung Steinfeld zu schützen, erfolgte die Bemessung des Retentionsbauwerks auf ein HQ 100. Die der Anlage zu Grunde liegenden Kennwerte wurden in Einlage unter Punkt dargestellt. Der max. 4,4 m hohe Damm soll aus bindigem Schüttmaterial hergestellt werden und mindestens 0,6 m in den anstehenden Untergrund einbinden. Der Einbau und die Verdichtung des Materials sollen lagenweise erfolgen. Der Abfluss über die p a t Dro ö w rd a d r Form a Ö t r Wa r, das erforderliche Retentionsvolumen an Hand hundertjährlicher Niederschlagsereignisse unterschiedlicher Dauerstufen ermittelt. Die Bemessung der Hochwasserentlastung erfolgte auf Grundlage des HQ Die Erosionssicherheit der Überströmstrecke wurde nach der Formel von Hartung/ Scheuerlein nachgewiesen, die Länge des Tosbeckens nach der Formel von Rehbock ermittelt. Die Hochwasserabfuhr soll über ein nach der Formel von Poleni bemessenes breitkroniges Überfallwehr erfolgen. Die Standssicherheit des Dammes wurde für die Lastfälle: maximale Einstauhöhe mit Durchsickerung, Erdbeben und schnelle Absenkung nachgewiesen. Die Ergebnisse der Berechnungen wurden in Einlage , Anhang 9.3 dargestellt. Die Konsenswerberin geht davon aus, dass die erforderlichen Sicherheitsnachweise erbracht wurden. Die vorliegenden Standsicherheitsnachweise werden jedoch noch vor Inangriffnahme der Baumaßnahmen von einem(r) Sachverständigen für Geotechnik zu überprüfen sein Auswirkungen des Rückhaltebeckens Steinfeldbach Durch die geplante Maßnahme am Steinfeldbach soll ein Retentionsraum mit einem Volumen von m 3 hergestellt werden. Den vorliegenden Berechnungen zu Folge, kann dadurch der Abfluss bei HQ 100 von derzeit 2,8 m 3 /s auf zukünftig 0,56 m 3 /s reduziert werden. Die Berechnungsergebnisse sind in Einlage im Detail dargestellt. Im Zuge der Errichtung des Rückhaltedammes ist es erforderlich den Steinfeldbach in ein provisorisches Gerinne zu verlegen. In Engstellen und zur Schaffung von Querungs- DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 46 von 282

51 möglichkeiten während des Baugeschehens soll der Steinfeldbach verrohrt werden. Durch die Errichtung eines Leitdammes oberhalb des Baufelds soll der Baustellenbereich vor Hochwässern geschützt werden. In der Bauphase auftretende Hochwässer sollen über das provisorische Gerinne abgeleitet werden Versitz- und Rückhaltebecken Poppenberg Die derzeit im Bereich Poppenberg anfallenden und breitflächig teils abfließenden, teils versickernden Oberflächenwässer sollen zukünftig entlang der Trasse der S 34 abgeleitet und in das Gerinne Handelberg eingeleitet werden. Die Vergrößerung des Einzugsgebiets um 5,2 ha würde zu einer Erhöhung des Hochwasserabflusses nach Starkregen führen. Durch die Errichtung und den Betrieb des Versitz- und Rückhaltebecken Poppenberg (V = ca. 500m 3 ) sollen die erhöhten Abflussspitzen reduziert werden. Die der Bemessung des Rückhaltebeckens zu Grunde liegenden Kennwerte wurden in Einlage unter Punkt dargestellt. Der max. 1,0 m hohe Dammkörper soll als homogenes Erdbauwerk aus bindigem Dammschüttmaterial hergestellt werden. Der Einbau und die Verdichtung des Schüttmaterials sollen lagenweise erfolgen. Die Beckensohle soll sickerfähig mit einer Durchlässigkeit k f < 10-5 m/s hergestellt werden. Der Damm soll mindestens 0,6 m in den anstehenden Untergrund einbinden. Der Abfluss über die Drosselö w rd a d r Form a Ö t r Wa r, da r ord r Retentionsvolumen an Hand eines 30-jährlichen Niederschlagsereignisses unterschiedlicher Dauerstufen ermittelt. Die Hochwasserabfuhr soll über eine befestigte Überströmstrecke (breitkroniges Überfallwehr), die auf ein HQ 100 nach der Formel von Poleni bemessen wurde, erfolgen. Die Erosionssicherheit der Überströmstrecke wurde an Hand der Formel von Hartung/ Scheuerlein nachgewiesen, die Tosbeckenlänge nach der Formel von Rehbock ermittelt. Die Standssicherheit des Dammes wurde für die Lastfälle: maximale Einstauhöhe mit Durchsickerung, Erdbeben und schnelle Absenkung nachgewiesen. Die Ergebnisse wurden in Einlage , Anhang 9.4 dargestellt. Die Konsenswerberin geht davon aus, dass die erforderlichen Sicherheitsnachweise erbracht wurden. Die vorliegenden Standsicherheitsnachweise werden jedoch ebenfalls noch vor Inangriffnahme der Baumaßnahmen von einem(r) Sachverständigen für Geotechnik zu überprüfen sein Auswirkungen des Versitz- und Rückhaltebeckens Poppenberg Die geplanten Maßnahmen werden eine Reduktion der Abflussspitzen bewirken. Den vorliegenden Berechnungen zu Folge, wird sich der HQ 30 -Abfluss von derzeit 1,7 m 3 /s auf zukünftig 43 L/s verringern. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 47 von 282

52 2.19 Oberflächengewässer Im Abschnitt Endausbau werden vom gegenständlichen Vorhaben folgende Bäche bzw. Gerinne berührt: Krickelbach Steinfeldbach Graben Handelberg Die für diese Bäche bzw. Gerinne charakteristischen Abflusswerte wurden der Konsenswerberin vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Hydrologie und Geoinformation bekanntgegeben und wurden in Einlage dargestellt. Die vorliegenden Berechnungsergebnisse basieren auf diesen Werten. Die durch die Verlegungen der genannten Gerinne beanspruchten Grundstücke wurden in Einlage genannt. Die Wasserspiegellagen in den von den Baumaßnahmen betroffenen Gerinneabschnitten wurden wie im Verwirklichungsabschnitt 1 mittels eindimensionaler und stationärer Abflussberechnung (EDV-Programm WASPI-3.4) ermittelt Gewässerverlegung (Umlegung) Krickelbach Der Krickelbach ist ein rechtsufriger Zubringer der Pielach. Im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan wurde er als eigener Detailwasserkörper ausgewiesen. Detaillierte Angaben zum Bestand und den geplanten Maßnahmen wurden in den Einlagen und unter Pkt.4.2 dargestellt. Die S 34 quert den Krickelbach bei S 34 - km 7, +75,373 Da da ür rr t d Obj kt S34.07 Brücke der S 34 üb r d Kr k ba w t t W t vo 7,0 m d lichte Höhe von > 1,5 m auf und wurde in den Einlagen und aus bautechnischer Sicht beschrieben und dargestellt. Im Querungsbereich mit der Trasse der S 34 ist es erforderlich den Krickelbach zu verlegen um den Gewässerlauf an das Objekt anzupassen. Die geplanten Maßnahmen erstrecken sich über eine Länge von rund 249 m, die Verschwenkung aus der bestehenden Gerinneachse beträgt max. 17 m. Im Zuge der geplanten Maßnahmen soll das Gerinne gegenüber dem Bestand von 238 m auf 249 m verlängert werden. Das Gerinneprofil in der Umlegungsstrecke soll soweit als möglich an den Bestand angepasst und nach gewässerökologischen Gesichtspunkten gestaltet werden. Die von den genannten Maßnahmen betroffenen Grundstücke wurden in Einlage genannt, die entsprechenden Pläne in den Einlagen und dargestellt Querung einer Gemeindestraße DN 2000 Im Zuge der Verlegung einer von der L 5183 abzweigende Gemeindestraße soll der bestehende Durchlass des Krickelbachs (Betonrohr DN1000) durch ein Wellstahlrohr DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 48 von 282

53 DN 2000 ersetzt werden. Die dadurch bedingte Absenkung des Wasserspiegels bewirkt zwar eine Verringerung des Rückstaubereiches, verursacht aber einen (theoretischen) Verlust an Retentionsraum. Dieser beträgt bei HQ 30 etwa 500 m Querung des Wirtschaftswegs S34-S04 DN 1200 Der östlich der S 34 verlaufende (neue) Wirtschaftsweg S34-S04 quert ebenfalls den Krickelbach. Um den og. Verlust an Retentionsraum zumindest teilweise zu kompensieren, soll die Querung des Weges in Form eines überströmbaren Verkehrdammes (Rückstaufunktion) errichtet werden. Der verbleibende Retentionsraumverlust beträgt rd. 300 m 3. Die Querung des Wirtschaftsweges erfolgt mittels eines Betonrohrs DN1200. Angaben betreffend die Erosionssicherheit des Verkehrsdammes bei Überströmen finden sich in Einlage , planliche Details in den Einlagen und Verlegung (Umlegung) des Krickelbaches - Auswirkungen Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen wurden in Einlage im Detail dargestellt und lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Umlegung des Krickelbachs führt stromab des neuen Brückenobjekts zu einer Absenkung der Gewässersohle um bis zu 30 cm. Im Bereich zwischen der Querung der Gemeindestrasse und dem Ende der Umlegung werden die Wasserspiegellagen um bis zu 25 cm abgesenkt. Der zukünftig freie Abfluss unter der Gemeindestraße wird eine Absenkung der Wasserspiegellagen bewirken. Der Rohrdurchlass unter dem Wirtschaftsweg S34-S04 wird durch den sich einstellenden Rückstau hingegen zu einer Anhebung der charakteristischen Wasserspiegellagen im Krickelbach führen. Sind bei HW 1 praktisch keine Veränderung gegenüber dem Bestand festzustellen, betragen diese bei HW cm und bei HW 30 bis zu +38 cm. Aufgrund des relativ steilen Geländes sind diese Spiegelanhebungen räumlich eng begrenzt und betragen nach rund 50 m (Profil 150) nur mehr + 2 cm (HW 10 ) bzw. max. + 6 cm (HW 30 ). Bei Profil 160 (km ) sind praktisch keine Unterschiede zwischen Ist - Zustand und Projektszustand mehr gegeben. Höhere Wasserspiegellagen als derzeit werden, den vorliegenden Berechnung zu Folge, nach Realisierung des Projekts nur oberhalb der Querung des Wirtschaftsweges auftreten. Diese sind auf eine Länge von rd. 60 m begrenzt. Von den auf beiden Seiten des Krickelbachs auftretenden Überflutungen werden ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen (Ackerland) betroffen sein. Das für den Schutz landwirtschaftlicher Flächen relevante Ereignis HW 10 fließt dort im Bereich der Ausuferungskanten ab und wird diese nur geringfügig überschreiten. Im Profil 140 (km 1.275) weist der überflutete Bereich bei HW 10 eine Breite rd. 7 m auf. Sämtliche Veränderungen der Wasserspiegellagen bleiben den vorliegenden Berechnungen zu Folge auf das unmittelbare Projektsumfeld beschränkt. Auf die Hochwasserspiegellagen ober- und unterhalb des Umlegungsbereichs hat die geplante Gewässerumlegung keine Auswirkungen. Zur Errichtung des Objekts S34.07 und der Wirtschaftswegquerung muss der Krickelbach während der Bauzeit temporär aus seiner ursprünglichen Lage in ein Provisorium verlegt werden. Das provisorische Gerinne soll zweigeteilt mit Längen von = 140 m DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 49 von 282

54 ausgeführt und soweit als möglich als offenes Gerinne ausgebildet werden. Bei Engstellen und zur Schaffung von Querungsmöglichkeiten wird der Bach verrohrt. Durch entsprechende Schutzmaßnahmen (Leitdamm oberhalb des jeweiligen Baufelds) sollen Hochwässer von den Baugruben ferngehalten und über die provisorischen Gerinne abgeführt werden. Der Durchlass unter der zu verlegenden Gemeindestraße kann ohne provisorische Gerinneverlegung errichtet werden Maßnahmen am Steinfeldbach Der Steinfeldbach ist ein nicht ständig Wasser führendes Gerinne. Er entwässert den Waldbereich westlich von Steinfeld in Richtung Traisental. Im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 wurde der Steinfeldbach nicht als eigener Detailwasserkörper ausgewiesen. Angaben zum Bestand des Steinfeldbaches sind in Einlage unter Pkt.4.3 und in Einlage unter Punkt im Detail beschrieben. Eine planliche Darstellung der geplanten Maßnahmen findet sich nunmehr in den Einlagen und Im Projektbereich liegen zwei Querungen durch forstwirtschaftliche Erschließungswege vor. Etwa 70 m nordöstlich (bachabwärts) der neuen Straßenachse führt ein Betonrohr DN800 unter einem Weg durch, der deutlich über den Talboden geschüttet ist und als Querdamm wirkt. Der zweite Durchlass befindet sich rund 50 m südwestlich (bachaufwärts) der projektierten S 34 und leitet den Steinfeldbach in einem Betonrohr DN600 mit nur geringer Überdeckungshöhe unter einem Weg durch. Beide Rohrdurchlässe weisen an ihren Ausläufen deutliche Kolke und einen abgelösten Absturzstrahl auf. Über den Hochwasserabfluss des Steinfeldbachs liegen keine näheren Untersuchungen vor. Nach Einschätzung des Projektanten und den durchgeführten Abflussberechnungen können nur kleinere Hochwasserabflüsse im vorhandenen Gerinne abgeführt werden. Dies führt dazu, dass bei höheren Wasserführungen der gesamte Talboden mehr oder weniger breitflächig überflutet wird. An den vorhandenen Wegquerungen findet dann ein Aufstau statt, der beim unterliegenden Weg mindestens 1,35 m über der Bachsohle und am oberliegenden Weg mindestens 0,9 m über der Bachsohle beträgt, was zu einem Überströmen des Wegdamms führt. Eine neuerlich im April 2018 durchgeführte Kartierung des Steinkrebsbestandes (Einlage ) zeigte für den Bereich zwischen den beiden bestehenden Durchlässen und auch oberhalb eine hohe Bestandsdichte mit hoher Lebensraumqualität (Abschnitt 2, Lebensraumqualität Klasse A) auf. Dem Abschnitt des Steinfeldbaches unterhalb des östlichen Durchlasses wurde hingegen lediglich eine geringere Lebensraumqualität ausgewiesen. Die beiden bestehenden Rohrdurchlässe an den forstwirtschaftlichen Erschließungswegen wurden im Rahmen der Kartierung als Migrationshindernisse ausgewiesen. Im Hinblick auf die besondere Schutzwürdigkeit des Steinkrebses wird die im Querungsbereich mit der S34 ursprünglich vorgesehene und in Einlage beschriebene und in den Einlagen und planlich dargestellte Umlegung des Steinfeldbaches nicht durchgeführt werden. Den überarbeiteten Planungen zu Folge sollen nunmehr die DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 50 von 282

55 beiden bestehenden Rohrdurchlässe aus flussmorphologischer Sicht durchgängig und für den Steinkrebs passierbar gemacht werden. Es ist beabsichtigt den bestehenden Durchlass DN600 unter dem Wirtschaftsweg, rund 50 m oberhalb der Straßenquerung als halbkreisförmigen Querschnitt DN1000 und den bestehenden Durchlass DN800 unter dem Wirtschaftsweg, rund 70 m unterhalb der Straßenquerung als halbkreisförmigen Querschnitt DN1000 neu zu errichten. Zur Erreichung eines durchgängigen Sohlverlaufes sollen die Auslaufbereiche tiefer gelegt werden. Die Neuerrichtung der beiden Rohrdurchlässe soll zb. mittels HelCor ÖKO Profilen mit einem Durchmesser von DN1000 erfolgen. Im Fall des flussaufwärts liegenden Rohrduchlasses soll zur Verbesserung der Durchgängigkeit des Gewässers der Rohrdurchlass gegenüber dem Bestand um bis zu 60 cm tiefer gesetzt werden. Zu diesem Zweck soll die Gerinnesohle unmittelbar oberhalb geringfügig abgesenkt werden. Beim flussabwärtigen Rohrdurchlass soll zur Erreichung der Durchgängigkeit die Bachsohle im Auslaufbereich angepasst und durch Verlegung von Sohlsteinen eine entsprechende Stabilisierung erzielt werden. Im Bereich beider Rohrdurchlässe ist geplant die Sohle mit gewässertypischem Sohlsubstrat auszubilden. Der Abschnitt des Steinfeldbaches bachabwärts des östlichen Rohrdurchlasses (Abschnitt 3) bis zum geplanten Rückhaltedamm soll zur Schaffung eines qualitativ hochwertigen Lebensraumes für den Steinkrebs so ausgestaltet werden, dass er hinsichtlich der hydomorphologischen Verhältnisse dem Abschnitt 2 möglichst ähnelt. Ziel der geplanten Maßnahmen ist die Schaffung adäquater Lebensbedingungen für den Steinkrebs. Die hydraulischen Berechnungen für die projektierten Durchlässe sind in Einlage dargestellt. Die durch die Neuerrichtung der Rohrdurchlässe am Steinfeldbach betroffenen Grundstücke in der Gemeinde St. Pölten, KG Steinfeld sind in Einlage unter Punkt dargestellt. Bestehende Wasserrechte werden von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sein Maßnahmen im und am Steinfeldbach - Auswirkungen Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sind in Einlage dargestellt und lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der neu errichtete Durchlass DN1000 bachabwärts der Straßenquerung wird auch weiterhin eine hydraulische Engstelle darstellen und wird in Zusammenwirken mit dem bestehenden Weg auch zukünftig für einen Rückstau des Steinfeldbachs in den Objektsbereich sorgen. Auch wird der unter dem Wirtschaftsweg oberstromige Durchlass DN1000 weiterhin eine örtliche hydraulische Engstelle bilden und einen(beschränkten) Rückhalt des Steinfeldbachs bewirken. Die Konsenswerberin geht davon aus, dass sich die geplanten Maßnahmen nicht auf die Hochwasserabflussverhältnisse auswirken werden. Sämtliche Veränderungen der Wasserspiegellagen werden wie in Einlage dargestellt, auf das unmittelbare Projektumfeld beschränkt bleiben. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 51 von 282

56 2.21 Gewässerverlegung (Umlegung) Handelberg Das Gerinne befindet sich im Einzugsgebiet der Traisen. Eine Wasserführung tritt lediglich periodisch auf. Das Wasser versickert bereits im Talboden des Traisentals. Angaben zum Bestand und den geplanten Maßnahmen wurden in den Einlagen und unter Punkt. 4.4 dargestellt. Die S 34 quert das Gerinne Handelberg bei S 34 - km 8,6+54, 78 Da Obj kt 34 Brücke der S 34 üb r da r Ha d b r t d a d beschrieben und dargestellt. Im Zuge der Realisierung des Querungsbauwerkes muss das Gerinne auf einer Länge von rund 160 m verlegt werden. Gegenüber dem Bestand wird das Gerinne von 138 m auf 160 m verlängert, das Sohlgefälle entsprechend verringert. Das Regelprofil der Umlegungsstrecke wird nach gewässerökologischen Gesichtspunkten gestaltet. Unterhalb der Straßenquerung wird das Gelände am linken Ufer auf einer Länge von rd. 60 m durch einen Leitdamm erhöht. Durch die dadurch geschaffene Gerinnetiefe von 1,0 m kann ein Ausufern des Gerinnes über das ursprünglich gegebene Ausmaß verhindert werden. Die von den genannten Maßnahmen betroffenen Grundstücke wurden in Einlage genannt, die entsprechenden Pläne in den Einlagen und dargestellt Verlegung (Umlegung) Gerinne Handelberg - Auswirkungen Die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen zeigen, dass die geplanten Maßnahmen eine Erhöhung der hydraulischen Abfuhrfähigkeit des Gerinnes Handelberg in der Umlegungsstrecke bewirken werden. Zur Errichtung des Objekts S34.11 muss das Gerinne Handelberg während der Bauphase in ein Provisorium verlegt werden. Das provisorische Gerinne weist eine Länge von rd. 80 m und soll so weit als möglich als offenes Gerinne ausgebildet werden. Bei Engstellen und zur Schaffung von Querungsmöglichkeiten wird das Gerinne verrohrt werden. Durch entsprechende Schutzmaßnahmen (Leitdamm oberhalb des Baufelds) soll der Hochwasserabfluss von den Baugruben ferngehalten und über das provisorische Gerinne abgeführt werden Auswirkungen der Maßnahmen auf den Oberflächenabfluss Auf die Fragen, ob und in welchem Ausmaß sich die projektierten Maßnahmen (Änderung der Flächennutzung, der Abflusswege, Straßenentwässerung) auf den Oberflächenabfluss auswirken und die Abflusssituation bei Hochwasser beeinflussen können, wurde in Einlage näher eingegangen. Auf Grundlage von Flächenbilanzen wurden unter Berücksichtigung der maßgebenden Niederschlagswerte bzw. Hochwasserabflussspenden die zu erwartenden Hochwasserabflüsse ermittelt. Keine Flächenbilanz wurde für (Teil-) Einzugsgebiete erstellt, die über die Straßenentwässerung entwässert werden. Die vorliegenden Berechnungsergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 52 von 282

57 Oberflächenabfluss westlich von Althart Das Einzugsgebiet von 15,59 ha wird durch die getrennte Erfassung und Ableitung der Straßenwässer um rd. 2,48 ha auf 13,11 ha verkleinert. Zusammen mit der Erhöhung des Abflussbeiwerts auf Teilflächen des Einzugsgebiets ergibt sich insgesamt eine Reduktion der abflusswirksamen Fläche um rd. 0,38 ha. Daraus folgt, dass sich zukünftig der Oberflächenabfluss nach Starkregenereignissen geringfügig verringern wird Oberflächenabfluss Gerinne Althart Das Einzugsgebiet von 4,29 ha wird durch die getrennte Erfassung und Ableitung der Straßenwässer um rd.1,30 ha auf 2,99 ha verkleinert. Zusammen mit der Erhöhung des Abflussbeiwerts auf Teilflächen des Einzugsgebiets ergibt sich insgesamt eine Reduktion der abflusswirksamen Fläche um rd. 0,26 ha. Daraus folgt, dass sich zukünftig der Oberflächenabfluss nach Starkregenereignissen geringfügig verringern wird Oberflächenabfluss Gerinne Reitzersdorfer Wald Das Einzugsgebiet von 2,07 ha wird zwar durch die getrennte Erfassung und Ableitung der Straßenwässer um rd. 0,10 ha auf 1,97 ha verkleinert, jedoch durch die Zuleitung eines benachbarten Teileinzugsgebiets um 0,07 ha auf 2,04 ha vergrößert. Daraus folgt, dass sich der Oberflächenabflusses zukünftig nach Starkregenereignissen geringfügig erhöhen (0,6%) wird Oberflächenabfluss Krickelbach gesamt Das Einzugsgebiet von 35,05 ha wird durch die getrennte Erfassung und Ableitung der Straßenwässer um rd. 3,93 ha auf 31,12 ha verkleinert. Zusammen mit der Erhöhung des Abflussbeiwerts auf Teilflächen des Einzugsgebiets ergibt sich insgesamt eine Reduktion der abflusswirksamen Fläche um rd. 0,58 ha. Daraus folgt, dass sich der Oberflächenabfluss nach Starkregenereignissen zukünftig geringfügig verringern wird Oberflächenabfluss Steinfeldbach gesamt Das Einzugsgebiet von 39,92 ha wird durch die getrennte Erfassung und Ableitung der Straßenwässer um rd. 1,01 ha auf 38,91 ha verkleinert. Durch die Zuleitung aus einem benachbarten Teileinzugsgebiet um 1,28 ha vergrößert sich die Einzugsfläche jedoch auf insgesamt 40,19 ha. Unter Berücksichtigung der Erhöhung des Abflussbeiwerts auf Teilflächen des Einzugsgebiets ergibt sich eine Erhöhung der abflusswirksamen Fläche um rd. 0,08 ha. Daraus folgt, dass sich der Oberflächenabfluss nach Starkregenereignissen zukünftig geringfügig erhöhen wird. Um Beeinträchtigungen der Unterlieger (Ortschaft Steinfeld) zu vermeiden soll, wie bereits beschrieben, ein Rückhaltedamm (Retentionsbecken) am Steinfeldbach errichtet werden. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 53 von 282

58 Oberflächenabfluss- Poppenberg Vom Poppenberg fließt das Niederschlagswasser Richtung Traisental ab und versickert dort entweder in vorhandenen Hangfußmulden oder in der Ebene des Traisentals. Zukünftig werden die oberhalb der Trasse anfallenden Wässer mittels Leitwall in Richtung Nordosten zum Gerinne Handelberg abgeleitet werden. Durch diese Maßnahme vergrößert sich das Einzugsgebiet des Gerinnes Handelberg um rund 5,20 ha, die abflusswirksame Fläche um 1,14 ha. Dadurch bedingte Auswirkungen auf die Abflussverhältnisse des Gerinnes Handelberg sollen durch die Errichtung und den Betrieb des Versitz- und Rückhaltebecken Poppenberg verhindert werden Bestehende Entwässerungsanlagen Im Zuge der Errichtung der S 34 wird die Vorflutfunktion einzelner Haupt- und Nebensammler unterbrochen. Dadurch kommt es zu einem teilweisen oder gänzlichen Entfall von entwässerten Flächen der Wassergenossenschaften Hart und Kreisberg Wassergenossenschaft Hart Das Gesamtausmaß der derzeit entwässerten Flächen beträgt 11,8 ha und soll im Zuge der Realisierung des geg. Vorhabens um 0,73 ha reduziert werden. Als Hauptvorfluter des Entwässerungssystems fungieren bereichsweise verrohrte Gräben und Gerinne, die entweder nach Osten zur Traisen oder nach Westen zur Pielach entwässern. Details der geplanten Maßnahmen und die davon berührten Grundstücke wurden in den Einlagen und dargestellt. An jenen Stellen, an welchen die S 34 über die Entwässerungsanlagen geführt wird und keine andere Vorflutmöglichkeit besteht, ist vorgesehen, die Drainagen mittels eines vollwandigen Kanalrohrs unter der Trasse der S 34 durchzuleiten. Zu Kontroll-, Spül- und Wartungszwecken soll auf beiden Seiten der S 34 Trasse ein von außen zugänglicher Kontrollschacht errichtet werden. Erfolgt die Verlegung der Kanalrohre im Grundwasserschwankungsbereich ist, um erhöhte Wegigkeiten im Grundwasser zu verhindern, der Einbau von Betondichtriegeln vorgesehen. Die Details dazu wurden in Einlage dargestellt. In nachstehender Tabelle sind die beeinträchtigten Anlagenteile, das Flächenausmaß und die im Abschnitt Endausbau geplanten Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 54 von 282

59 Tabelle 22: Betroffene Anlagen der Wassergenossenschaft Hart (Einlage ) Verlust an entwässerter Fläche [ha] Betroffener Anlagenteil Geplante Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktion 1 0,208 Sauger + Hauptstrang - Durchleitung des Hauptstrangs - Entfall einer Vorteilsfläche 2 0,066 Randlicher Flächenverlust + Hauptstrang Durchleitung des Hauptstrangs 3 0,067 2 Hauptstränge - Westliches Feld an Bestand anschließen - Östliches Feld über neuen Hauptstrang an System 2 anschließen 4 0,120 Hauptstrang Vorteilsfläche entfällt 5 0,177 Hauptstränge - Haupstränge neben dem Wirtschaftsweg nach Erfordernis neu errichten - Ausleitung neu errichten 6 0,089 Sauger + Hauptstrang + randlicher Flächenverlust - Hauptstrang neu errichten und an Nachbarfeld anschließen - Randliche Teilflächen entfallen Wassergenossenschaft Kreisberg Das Gesamtausmaß der derzeit entwässerten Flächen beträgt 11 ha und soll im Zuge der Realisierung des geg. Vorhabens um 1,47 ha reduziert werden. Als Hauptvorfluter dient der Krickelbach, der nach Westen zur Pielach hin entwässert. Details zu den geplanten Maßnahmen wurden in den Einlagen und dargestellt. In nachstehende Tabelle sind die beeinträchtigten Anlagenteile, das Flächenausmaß und die im Abschnitt Endausbau geplanten Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Tabelle 23: Betroffene Anlagen der WG. Kreisberg (Einlage ) Nr. Verlust an entwässerter Fläche [ha] 1 1, ,171 Betroffener Anlagenteil Sauger + Hauptstrang + Ausleitung in den Krickelbach Randliche Teilflächen + Sauger Geplante Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktion - Ausleitung in den Krickelbach neu herstellen - Ausleitung in einen offenen Graben und weiter zum Krickelbach An jenen Stellen, an welchen die S 34 über die Entwässerungsanlagen geführt wird und keine andere Vorflutmöglichkeit besteht, ist vorgesehen, die Drainagen mittels vollwandigen Kanalrohres unter der Trasse der S 34 durchzuleiten. Zu Kontroll-, Spül- und Wartungszwecken soll auf beiden Seiten der S 34 -Trasse ein von außen zugänglicher Kontrollschacht errichtet werden. Erfolgt die Verlegung der Kanalrohre im Grundwasserschwankungsbereich, ist, um erhöhte Wegigkeiten im Grundwasser zu verhindern, der Einbau von Betondichtriegeln vorgesehen. Die Details dazu wurden in Einlage dargestellt. Zur Aufrechterhaltung bzw. der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der im Zuge der Baumaßnahmen unterbrochenen Entwässerungsanlagen sieht die Konsenswerberin ent- DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 55 von 282

60 sprechende Maßnahmen vor, die im Rahmen der wasserrechtlichen Bewilligung, siehe erforderliche Maßnahmen, verbindlich vorzuschreiben sind Einleitungen in Fließgewässer Das unmittelbare Projektsgebiet weist keine ausreichend starken Vorfluter auf, deren Niederwasserführung hoch genug wäre, um die im Winterdienst anfallenden chloridbelasteten Straßenwässer auf ein schadloses Maß zu verdünnen. Es ist daher vorgesehen die Straßenwässer nach Passage der GSA über Druckleitungen in die Vorfluter Traisen und Pielach abzuleiten. Details der Bemessung und eine Beschreibung der Straßenentwässerung wurden im Technischen Bericht der Straßenplanung (Einlage ) dargestellt. Die Einleitung der Straßenwässer in die Vorfluter erfolgt am Ende der Druckleitungen über Auslaufbauwerke. Diesen sollen Entspannungsschächte vorgeschaltet werden. Zur Verhinderung eines Rückstaus in die Rohrleitungen sind Rückstauklappen vorgesehen. Die Details sind in Einlage dargestellt. Der Verlauf der Druckleitungen sowie die Lage der Einleitstellen wurden in den Übersichts- und Detaillageplänen, Einlagen und dargestellt. Die anfallenden Fremdwässer werden getrennt von den Straßenwässern abgeleitet. Ist das umgebende Gelände zur Trasse geneigt, werden die anfallenden Wässer im Einschnittsbereich mittels eines Leitwalls, in Dammlage mittels in einer am Dammfuß verlaufenden Mulde gefasst und über diese in die Vorfluter Krickelbach, Steinfeldbach und das Gerinne Handelberg oder über bestehende Tiefenlinien abgeleitet (Regelplan sh. Einlage ). Der Verlauf der Mulden und die Lage der Einleitstellen in die genannten Gerinne wurden in Einlage dargestellt Auswirkungen auf die Wasserführung der Traisen (quantitativ) Die für die Traisen charakteristische Abflusswerte wurden der Konsenswerberin vom Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Hydrologie und Geoinformation bekanntgegeben und wurden in Einlage ,Tab.13 dargestellt. Die von der Errichtung der Druckleitungen berührten Grundstücke wurden in Einlage und die von der Errichtung der Ausleitungsbauwerke berührten in Einlage dargestellt. Die Einleitung der in den GSA 2.1 (22,20 L/s) und GSA 2.2 (23,80 L/s) gereinigten Straßenwässer in die Traisen im Gesamtausmaß von 46,0 L/s erfolgt gemeinsam über ein bei Fluss- km 36,190 zu errichtendes Ausleitungsbauwerk. Die durch die Einleitung bedingten Änderungen der Wasserführung der Traisen betragen gemäß den vorliegenden Angaben bei MQ rund 0,3%, bei HQ 1 rund 0,04% und bei HQ 30 rund 0,01%. Die Ableitung der in der GSA 2.4 gereinigten Straßenwässer erfolgt ebenfalls über eine Druckleitung. Die Einleitung der Wässer im Gesamtausmaß von 15,2 L/s in die Traisen erfolgt über ein bei Fluss- Km 39,810 (unterhalb des Engelbauer Wehres) zu errichtendes DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 56 von 282

61 Einleitungsbauwerk. Die durch die Einleitung in die Traisen bedingten Änderungen der Wasserführung betragen bei MQ rund 0,2%, bei HQ 1 rund 0,01% und bei HQ 30 rund 0,01% Auswirkung auf die Wasserführung der Pielach (quantitativ) Die für die Pielach charakteristische Abflusswerte wurden der Konsenswerberin vom Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Hydrologie und Geoinformation bekanntgegeben und wurden in Einlage , Tab. 14 dargestellt. Die von der Errichtung der Druckleitung berührten Grundstücke in Einlage und die von der Errichtung der Einleitungsbauwerke berührten in Einlage dargestellt. Die Einleitung der in den GSA 2.3 gereinigten Straßenwässer in die Pielach im Gesamtausmaß von 31,6 L/s erfolgt über ein Ausleitungsbauwerk. Dieses soll unmittelbar unterhalb der, über die Pielach führenden Brücke der B 29 errichtet werden. Die, durch die Einleitung in die Pielach bedingten Änderungen der Wasserführung betragen bei MQ rund 0,5%, bei HQ 1 rund 0,03% und bei HQ 30 rund 0,01% Auswirkungen des Chlorideintrags auf Traisen und Pielach (qualitativ) Auf Grundlage des vom Amt der NÖ Landesregierung erstellten Arbeitsbehelfes C or db a t t traß w r w rk a Vor t w r, t Pö t 0 wurde der aus dem Abschnitt Endausbau zu erwartenden Eintrag von Chlorid in die Traisen und Pielach ermittelt. Die dem Arbeitsbehelf zu Grunde liegende Ermittlungsmethode des Chlorideintrages wurde in der Einlage beschrieben, bzw. kann aus dem genannten Arbeitsbehelf ersehen werden. Die Berechnungen der Auswirkungen des Chlorideintrags auf die Wasserqualität der Traisen und Pielach basieren auf einem Bemessungswert von 1,66 kg Cl/m2*p und einer Cl-Hintergrundkonzentration von <10 mg/l in der Traisen und 7 mg/l in der Pielach. Entsprechend dem og. Arbeitsbehelf wurden zwei Lastfälle berechnet. Im Lastfall 1 wurde die Chloridkonzentration im jeweiligen Vorfluter auf Grund der eingeleiteten Wassermenge als Mittelwert über den gesamten Betrachtungszeitraum mit konstant gleichmäßiger Chloriddotation und gleichmäßigem Zufluss berechnet. Im Lastfall 2 können die tatsächlichen Verhältnisse, wie wiederkehrende kurzzeitig hohe Chlorideinträge, dargestellt werden. Den in Einlage dargestellten Ergebnissen zufolge erhöht sich nach Einleitung der gereinigten Straßenwässer aus den GSA 2.1 und GSA 2.2 die Chloridkonzentration in der Traisen im Lastfall 1 von 10 mg/l auf 10,2 mg/l und im Lastfall 2 von 10 mg/l auf 11,0 mg/l. Nach Einleitung der in der GSA 2.4 gereinigten Straßenwässer in die Traisen wurde für den Lastfall 1 eine Erhöhung der Cl - Konzentration von 10 mg/l auf 10,1 mg/l und für den Lastfall 2 von 10mg/L auf 10,3 mg/l ermittelt. Die Chloridkonzentration in der Pielach erhöht sich nach Einleitung der in der GSA 2.3 gereinigten Straßenwässer im Lastfall 1 von 7 mg/l auf 7,4 mg/l und im Lastfall 2 von 7 mg/l auf 8,4 mg/l. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 57 von 282

62 Die gem. 14 Abs.1 QZV Ökologie OG in Anlage H 8 festgelegte Bedingung der physikalisch-chemische Qualitätskomponente für Chlorid von 150 mg/l wird somit unterschritten Querungsbauwerke Im Bereich des Abschnitts Endausbau sollen nachstehend genannte Querungsbauwerke errichtet werden. Tabelle 24: Querungsbauwerke im Abschnitt Endausbau Objekt S 34 km Zweck Mögliche Auswirkung OFG GW S34.Ü08 4,8+14,664 Überführung einer Landesstraße X S34.Ü09 5,1+12,000 Überführung einer Gemeindestraße X S34.Ü10 5,8+47,407 Überführung einer Gemeindestraße X S34.Ü11 6,4+23,000 Überführung eines Wirtschaftsweges X S ,1+29,284 Brücke über die L5183 X S ,1+74,396 Brücke über den Krickelbach X X S34.Ü12 7,6+32,716 Überführung eines Wirtschaftsweges X S ,8+45,935 Brücke über den Steinfeldbach X X S ,3+89,367 Brücke über einen Viehdurchlass X S ,5+77,692 Brücke über Wirtschaftsweg X S ,6+52,199 Brücke über das Gerinne Handelberg X X Im Abschnitt Endausbau quert die Trasse der S34 nachstehend genannte Gerinne: Tabelle 25: Gerinnequerungen im Abschnitt Endausbau Gerinne Objekt S 34 km Lichte Höhe (m) Lichte Weite (m) Krickelbach S ,1+78,396 1,5 7,25 Steinfeldbach S ,8+45,935 4,2 25,35 Gerinne Handelberg S ,6+52,199 >1,5 6,0 Die o.g. Objekte wurden in den Einlagen, , und im Detail dargestellt. Den vorliegenden Unterlagen zu Folge erfolgt die Errichtung der Brückenwiderlager außerhalb des jeweiligen Gerinnebetts, sodass Oberflächengewässer durch die Errichtung der Objekte nicht berührt werden. Die im Zuge des Baugeschehens abzuteufenden Bohrpfähle bzw. die zu errichtenden Tiefgründungen werden jedoch in die Grundwasser führenden Bodenschichten einbinden. Darüber hinaus werden im Zuge des Baugeschehens Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich sein, die einen Eingriff in den Grundwasserhaushalt erforderlich machen können. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 58 von 282

63 Ableitung der Niederschlagswässer in der Bauphase Zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser sollen auch die in den Baustellenbereichen anfallenden Niederschlagswässer in Gewässerschutzanlagen (GSA) eingeleitet werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die GSA in den einzelnen Abschnitten so zeitgerecht errichtet werden, dass die in den Baustellenbereichen anfallenden Wässer auch tatsächlich in die GSA eingeleitet und gereinigt werden können Ableitung der Niederschlagswässer in der Betriebsphase In der Betriebsphase sollen die auf den o.g. Objekten anfallenden Straßenwässer über das die Trasse der S 34 begleitende Entwässerungssystem (Kombinationsmulden) eingeleitet und in die GSA abgeleitet werden Bestehende Wasserrechte und Wassernutzungen Verwirklichungsabschnitt 1 Die im Verwirklichungsabschnittes 1 bestehenden Wasserrechte wurden erhoben und in den Einlagen und (teilweise in Form von Wasserbuchauszügen) dargestellt. Tabelle 26: Bestehende Wasserrechte im Verwirklichungsabschnitt 1 Postzahl Berechtigter Anlagentyp P Landeshauptstadt St. Pölten Teich/Biotop P Wassergenossenschaft Pummersdorf Entwässerungsanlage P Anton Hirn; Rosa Hirn Teich/Biotop PL Militärkommando Niederösterreich Abwasserkanal P Wassergenossenschaft Pummersdorf Entwässerungsanlage P Wassergenossenschaft Pummersdorf Entwässerungsanlage P ARA Wohnhaus Essmeister KG Kommunale ARA P Kanal LH St. Pölten Kanalsystem P ARA Wohnhaus Knötzl KG Kommunale ARA P Kanal LH St. Pölten Kanalsystem P WBEN HL AG, GZU sonstige Wasserbenutzung P SRWB St. Pölten Schutz- u. Regulierungsbau P EA WG Gerersdorf Entwässerungsanlage Wassernutzungen Neben den Wasserrechten wurden auch die bestehenden Wassernutzungen erhoben. Die Einzelwasserversorgungsanlagen wurden in Einlage in Form von Stammdatenblättern tabellarisch, die Lage der Brunnen in Einlage planlich dargestellt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 59 von 282

64 Abschnitt Endausbau Die im Abschnitt Endausbau bestehenden Wasserrechte wurden erhoben und in den Einlagen und (Wasserbuchauszüge) dargestellt. Tabelle 27: Bestehende Wasserrechte im Abschnitt Endausbau Postzahl Berechtigter Anlagentyp P WVA Asphalt u. Beton GmbH Wasserversorgungsanlage P STUAG Bau AG Deponie P ZWISCH STUAG Bau AG Recyclinganlage,Zwischenl. PL Militärkommando Niederösterreich Abwasserkanal P ARA Kuktits C. u. P. Kommunale ARA H-0113 EA WG Hart Entwässerungsanlage K-0088 EA WG Kreisberg-Reizersdorf Entwässerungsanlage Wassernutzungen Wie den vorliegenden Unterlagen entnommen werden kann, befinden sich unterhalb der Straßenquerungen, der Einleitstellen und der geplanten Gewässerverlegungen an den Oberflächengewässern keine wasserrechtlich bewilligten Wasserentnahmen. Neben den Wasserrechten wurden auch die bestehenden Wassernutzungen erhoben. Die Einzelwasserversorgungsanlagen wurden in Einlage in Form von Stammdatenblättern tabellarisch, die Lage der Brunnen wurden in Einlage planlich dargestellt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 60 von 282

65 3. Befund Grundwasser 3.1 Untersuchungsraum Entsprechend dem Ergebnis einer Abschätzung möglicher Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die hydrogeologischen Verhältnisse und das Grundwassergeschehen wurden die Grenzen des Untersuchungsraumes von der Konsenswerberin in einem Abstand von ca. 250 m und 750 m von der Trasse der geplanten S 34 festgelegt. Alle von der dauernden Absenkung des Grundwassers betroffenen Bereiche kommen innerhalb des Untersuchungsraumes zu liegen. Die Abgrenzung des Untersuchungsraums orientierte sich dabei an den naturräumlichen, topografischen, hydrologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten entlang der geplanten Trasse der S 34. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Grundwasser in ihrer räumlichen Ausdehnung erfasst und dass bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Maßnahmen vorgenommen werden können. Die Grenzen des Untersuchungsraumes wurden in den Einlagen und dargestellt. 3.2 Geologie Die geologischen Verhältnisse im Projektsgebiet und die zu deren näherer Erkundung im Zeitraum zwischen 2008 und 2013 durchgeführten Aufschlüsse und Untersuchungen wurden von der Projektswerberin in den Einlagen 13.1, , und dargestellt. Im Rahmen dieser Erkundungen wurden Kernbohrungen, Baggerschürfen, Rammsondierungen, ein Laborversuchsprogramm, Pegelpumpversuche in ausgewählten Bohrlöchern und Versickerungsversuche in Baggerschürfen ausgeführt. Zusätzlich wurden Bohrprotokolle aus den Archiven der ÖBB und der NÖ Landesregierung (Baugrundkataster) abgefragt und ausgewertet. Aus Sicht des Gutachters wird von einer detaillierten Wiedergabe der in den genannten Einlagen dargestellten Projektsgrundlagen abgesehen, da die Geologie an sich kein im Sinne des UVP-G zu beachtendes Schutzgut darstellt. Die im Zuge der Erkundungen gewonnenen Kenntnisse der geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten im Untersuchungsraum bilden jedoch die Grundlage, auf der eine Beurteilung möglicher Auswirkungen des Vorhabens auf die (grund-) wasserwirtschaftlichen Verhältnisse vorgenommen werden kann und für die Planung der zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Maßnahmen. Im Zuge der Baugrunderhebung wurden von der Konsenswerberin nachstehend genannte geologische und hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 61 von 282

66 Tabelle 28: Untersuchungen im Rahmen der Baugrunderkundung Verwirklichungs- Endausbau abschnitt 1 Bodenerkundung 2008/2009 Kernbohrungen zu GW-Pegel ausgebaut 8 (2 OF, 6 UF) 7 (3 OF, 4 UF) Rammsondierungen 8 14 Bodenerkundung 2012/2013 Baggerschürfe 7 4 Rotationsbohrungen 10 2 zu GW-Pegel ausgebaut 9 2 Pumpversuche 8 7 Versickerungsversuche 2 3 Die Lage der Kernbohrungen wurde in den Einlagen und , die Aufschlüsse in den Einlagen und und die Ergebnisse der hydraulischen Feldversuche in den Einlagen und dargestellt. Im Rahmen der Auskunftserteilung gem. 24 c UVP-G erfolgten zusätzliche Erkundungen des Untergrundes. Dabei wurden die Kernbohrungen KB 1/18 bis KB 4/18 abgeteuft und zwei zusätzliche Pumpversuche durchgeführt. Die Aufschlüsse und die Pumpversuchsergebnisse wurden in den Einlagen und dargestellt. 3.3 Hydrogeologie Vom Projektbeginn bis ca.s 34 km 6,20 bilden Deckenschotter den maßgebenden vorwiegend gespannten Grundwasserleiter. Der unterlagernde Schlier weist bei ähnlichen Druckverhältnissen ebenfalls eine nennenswerte Grundwasserführung auf. Bei ca. S 34 km 6,20 keilen die Deckenschotter gegen den unterlagernden Schlier aus. Ab da bis ca. S 34 km 8,50 bildet der Schlier den maßgebenden Grundwasserleiter. Ab ca. S 34 km 8,50 bis Projektende bilden die quartären Kiese der Niederterrasse des Traisentales den maßgebenden, nicht gespannten und mehrere Meter mächtigen Grundwasserleiter. Entlang der Trasse schwankt der Flurabstand in Abhängigkeit des Geländereliefs zwischen 1,0 m und 17 m. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 62 von 282

67 3.4 Grundwasserkörper/ Gruppen von Grundwasserkörpern Vom Vorhaben werden nachstehend genannte Grundwasserkörper berührt: Tabelle 29: Vom Vorhaben berührte Grundwasserkörper (Stammdatenblätter UBA) Grundwasserkörper (GK) GK NÖ Alpenvorland GK Flyschzone GK Traisental Verwirklichungsabschnitt 1 gesamter Abschnitt Ab A1- -km 59,23 Endausbau Abschnittsbeginn bis ca. S34 - km 7,95 ca.s34 - km 7,95 bis ca.s34 km 8,39 ca.s34 km 8,39 bis Abschnittsende In den Grundwasser-Stammdatenblättern des Umweltbundesamtes Wien wurden die Grundwasserkörper wie folgt beschrieben: Die Grundwasserkörpergruppe GK NÖ Alpenvorland (DUJ) erstreckt sich über eine Länge von 128 km, im W von östlich der Enns bis südlich von Tulln im E, im S auf Höhe Steyr bis südlich von Krems/Donau im N. Unterbrochen wird die Gruppe durch die einzelnen Flusstäler. Die maximale Breite beträgt 30 km. Die Mächtigkeit des Aquifers kann bis zu 2000 m erreichen. Weniger als 25 % sind von Deckschichten überlagert, die im Mittel 2 m mächtig sind. Die mittlere hydraulische Durchlässigkeit beträgt 10-5 m/sec (durchlässig). Die Grundwasserneubildung erfolgt in erster Linie durch Grundwasserzustrom, geringfügig durch Versickerung von Oberflächen- und Niederschlagswässern. Die Grundwasserkörpergruppe GK Flyschzone (DUJ) umfasst mit ihren km 2 im Wesentlichen den oö. und nö. Anteil der Flyschzone südlich der Donau und besteht aus fünf getrennten Teilflächen, die eine gesamte Längserstreckung von ca. 240 km und eine maximale Breite von 20 km aufweisen. Während im N mehrere Grundwasserkörper des Alpenvorlandes angrenzen, wird die südliche Grenze durch die Nördlichen Kalkalpen gebildet. Die mittlere Aquifermächtigkeit beträgt 10 m mit einer Bandbreite von 0 bis 80 m. Die durchschnittliche hydraulische Durchlässigkeit beträgt zwischen 0, m/s und 0,003 m/s (stark durchlässig). Die Neubildung des Grundwassers erfolgt hauptsächlich über versickernde Niederschläge. Die Aquifermächtigkeiten reichen von 0 bis 80 m. Der Einzelgrundwasserkörper GK Traisental (DUJ) weist eine Längserstreckung von 38 km auf und reicht von der Donau im Norden bis zur Traisen im Süden. Seine maximale Breite beträgt 5 km. Der Aquifer weist eine mittlere Mächtigkeit von 8 m auf. Der mittlere Flurabstand beträgt 5 m. Bis zu 25 % der Fläche sind von Deckschichten überlagert, die im Mittel eine Mächtigkeit von 2 m aufweisen. Die hydraulische Durchlässigkeit variiert von 0,0009 bis 0,03 m/sec (stark durchlässig bis sehr stark durchlässig). DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 63 von 282

68 3.4.1 Zustand der Grundwasserkörper/Gruppen von Grundwasserkörpern Die genannten Grundwasserkörper/ Gruppen von Grundwasserkörpern befinden sich, wie den Stammdatenblättern des Umweltbundesamtes zu entnehmen, alle in einem mengenmäßig und chemisch guten Zustand. Nach Ansicht der Konsenswerberin wird der Zustand durch vorhabensbedingte Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden. 3.5 Grundwassersituation im Untersuchungsraum Die Beurteilung der lokalen Grundwassersituation erfolgte an Hand der Beobachtungsergebnisse von insgesamt 17 (VA1) und 9 (EAB) Kernbohrungen, die im Rahmen des Erkundungsprogramms abgeteuft und zu Grundwassermessstellen ausgebaut wurden und der Datenreihen von langjährig beobachteten Messstellen des Hydrographischen Dienstes von NÖ ( und PG ). Im Verwirklichungsabschnitt 1 wurden zusätzlich die Wasserstandsdaten von 13 Grundwassermessstellen und 6 Brunnen, die im Zuge des ÖBB-Projekts Güterzugumfahrung St. Pölten (GZU) errichtet und beobachtet wurden, ausgewertet. Ha d d r B 0 6 d r ü rt B oba t ( m ta m vom 5 Febr ar 0 6 ) w rd r dwa r p r t t d dara d r r d- wasserströmung abgeleitet (sh. Einlagen und ). Die Konsenswerberin geht davon aus, dass die dargestellten Grundwassergleichenpläne auf Grund der Interpolation zwischen den relativ weit von einander entfernten Messstellen in Verbindung mit der bereichsweise stark ausgeprägten Geländemorphologie von den tatsächlichen Verhältnissen im Ausmaß von +/- 0,2m abweichen können. Ein Umstand, dem die Konsenswerberin für die weitere Betrachtung aber keine maßgebliche Relevanz beimisst. Aufbauend auf den ausgewerteten Beobachtungs- und Erkundungsergebnissen können die Grundwasserverhältnisse im Untersuchungsraum zusammenfassend wie folgt beschrieben werden Grundwasserleiter (-träger) Im Untersuchungsraum können grundsätzlich drei Aquifertypen unterschieden werden. Porengrundwasser in "Älteren Deckenschottern" teilweise gespannt Kluft-Grundwässer im Schlier Porengrundwasser des Traisentales "Niederterrassenschotter" Verwirklichungsabschnitt 1 Im Verwirklichungsabschnitt 1 bilden die Deckenschotter den maßgeblichen Grundwasserleiter. Da diese bereichsweise von mehr oder minder mächtigen Deckschichten überlagert werden, ist von vorwiegend gespannten Grundwasserverhältnissen auszugehen, ein DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 64 von 282

69 Umstand der das Auftreten von Schicht- bzw. Grundwässern in den sandigen Zonen der Deckschichten begünstigt. Der unter den Deckschichten lagernde Schlier weist ebenfalls eine nennenswerte Grundwasserführung auf, was auf ähnliche Druckverhältnisse wie in den Deckenschottern schließen lässt. Der Flurabstand im Bereich des gespannten Grundwassers schwankt zwischen 1,5 m und ca. 17 m. Im Bereich zwischen A1 - km 59,23 und GSA 1.1 bei S34 - km 0,85 bilden quartäre Kiese den maßgeblichen Grundwasserleiter. In diesem Bereich ist von freiem Grundwasser auszugehen Abschnitt Endausbau Vom Abschnittsbeginn bei ca. S 34 km 4,7 bis km 6,20 bilden die Deckenschotter den maßgeblichen Grundwasserleiter. Da auch in diesem Abschnitt die Deckenschotter von mehr oder minder mächtigen Deckschichten überlagert sind, ist ebenfalls von vorwiegend gespannten Grundwasserverhältnissen auszugehen. Ein Umstand, der das Auftreten von Schicht- bzw. Grundwässern in den sandigen Zonen der Deckschichten begünstigt. Der unter den Deckschichten lagernde Schlier weist ebenfalls eine nennenswerte Grundwasserführung auf, was auf ähnliche Druckverhältnisse wie in den Deckenschottern schließen lässt. Ab ca. S 34 km 6,20 keilen die Deckenschotter gegen den unterlagernden Schlier aus. Zwischen S 34 km 6,20 und km 8,50 bildet der Schlier den maßgeblichen Grundwasserleiter. Gespanntes Grundwasser tritt nur noch bereichsweise auf. Im Bereich Poppenberg zwischen S 34-km 7,83 und ca. 8,40 liegt ein an die Klüfte des Schliers gebundenes Grundwasservorkommen vor. Die Ergebnisse der Erkundungsbohrungen deuten auf ein lediglich gering ergiebiges Grundwasservorkommen hin. Die Konsenswerberin schließt nicht aus, dass das Grundwasservorkommen durch den in diesem Bereich geplanten Einschnitt beeinträchtigt werden könnte. Im Falle eines Versiegens der in diesem Bereich befindlichen Wassernutzungen ist ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung vorgesehen. Ab S 34 km 8,5 bis Projektsende bilden die quartären Kiese der Niederterrasse den für das Grundwassergeschehen maßgeblichen mehrere Meter mächtigen Grundwasserleiter. Von wa rw rt a t r B d t t d r d N d rt rra ott r d Tra begleitende Grundwasserstrom Schwankungsbereich des Grundwassers Verwirklichungsabschnitt 1 In Einlage wurden die Ganglinien der im Verwirklichungsabschnitt 1 beobachteten Grundwassermessstellen dargestellt. Einzelne Ganglinien weisen z.t. große Schwankungen auf, ein Umstand der auf einen bereichsweise engen Zusammenhang zwischen dem Grundwasser- und dem Niederschlagsgeschehen schließen lässt. Der an länger beobachteten Messstellen ermittelte Schwankungsbereich des Grundwasser(druck-)spiegels DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 65 von 282

70 beträgt 1,1 m bis 6,8 m. Bei Grundwasserhochständen reicht das Druckniveau bereichsweise bis nahe an die Geländeoberfläche Abschnitt Endausbau In Einlage wurden die Ganglinien der im Abschnitt Endausbau beobachteten Grundwassermessstellen dargestellt. Der an länger beobachteten Messstellen ermittelte Schwankungsbereich des Grundwasser(druck-)spiegels beträgt 2,4 bis 6,8 m. Bei Grundwasserhochständen reicht das Druckniveau bereichsweise bis nahe an die Geländeoberfläche. Im Bereich der Niederterrasse beträgt der Schwankungsbereich rd. 5,8 m Bemessungsgrundwasserstände Die Konsenswerberin unterscheidet grundsätzlich zwischen Bauwasserständen und dem Bemessungsniveau zum Grundwasser (maßgebliche Grundwasserstände) Bau(grund)wasserstände Die Bauwasserstände bilden die Grundlage für die Planung und Ausschreibung der während des Baugeschehens erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen. Demgemäß sind die Bauwasserstände nur für die Beuteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt während der Bauphase von Relevanz. Die für beide Verwirklichungsabschnitte maßgeblichen Bauwasserstände wurden in den Einlagen und dargestellt. Sie liegen zum Teil mehrere Meter über den im Zuge der m ta m m F br ar 0 6 b oba t t r dwasserständen. Die Ermittlung der Bauwasserstände erfolgte auf Grundlage der höchsten bisher gemessenen Grundwasserstände Maßgebliche Grundwasserstände Gemäß RVS Pkt ist der maßgebliche Grundwasserstand (HGW) für die Planung von Gewässerschutzanlagen, soweit nicht vom hydrographischen Dienst des Landes zur Verfügung gestellt, im Rahmen der Projektierung zu ermitteln und mit dem hydrographischen Dienst abzustimmen. Wie in den Einlagen und dargestellt, wurde der maßgebliche Grundwasserstand, wenn nicht bereits durch die jeweilige GOK begrenzt, an Hand des bisher gemessenen höchsten Grundwasserstandes (Druckniveau) zusätzlich eines Sicherheitszuschlages im Ausmaß des halben bisher beobachteten GW-Schwankungsbereichs festgelegt. In unmittelbarer Nähe von Gerinnen wurden bei der Ermittlung der maßgeblichen Grundwasserstände auch die Hochwasserstände in den Gerinnen berücksichtigt. Die maßgeblichen Grundwasserstände wurden mit dem hydrographischen Dienst des Landes NÖ (siehe dazu Pkt. 7 in den Einlagen und ) abgestimmt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 66 von 282

71 Die Lage der maßgeblichen Grundwasserstände wurde in den geologischen Längenschnitten, Einlagen 13.4 und 13.5 dargestellt. Die Darstellung bildet die Grundlage für die Planung der erforderlichen geotechnischen Maßnahmen. Sie geben Aufschluss darüber, in welchem Ausmaß in den einzelnen Bereichen während der Bau- bzw. der Betriebsphase in die Grundwasserverhältnisse eingegriffen wird. In den nachstehenden Tabellen sind die maßgeblichen Grundwasserstände im Bereich der geplanten Gewässerschutzanlagen (GSA) in beiden Verwirklichungsabschnitten dargestellt. (vgl. dazu Einlagen und jeweils Tab. 8). Tabelle 30: Maßgebliche Grundwasserstände für die Gewässerschutzanlagen im VA1 GSA Lage ca. S34 km BemNiv ca. m ü.a. Anmerkung GSA 1.1 0,85 296,9 = ca. HW100 Zubringer Nadelbach GSA 1.2 1,45 299,5 HW100 Nadelbach auf ca. 298,8 m ü.a. GSA 1.3 2,65 < 310,0 GSA 1.4 3,75 GOK GSA A1 58,90 (A1) 282,0 Becken im Einflussbereich des Pummersdorfer Tunnels situiert, Grundwasserdruckniveau durch Tunnelbauwerk abgesenkt und ohne bautechnische Relevanz Becken liegt in Geländesenke, Bemessungsniveau auf GOK anzunehmen Tabelle 31: Maßgebliche Grundwasserstände für die Gewässerschutzanlagen im Endausbau GSA bzw. Filtermulde Lage ca. S34 km GSA 2.1 4,85 GOK GSA 2.2 5,60 GOK GSA 2.3 7,20 GOK GSA 2.4 8,60 309,7 Filtermulde 8,66-9,07 BemNiv ca. m ü.a. Anmerkung 307,5-309,0 Becken liegt in Geländesenke, Bemessungsniveau auf GOK anzunehmen Wie aus den Tabellen 30 und 31 ersichtlich liegen alle Gewässerschutzanlagen über dem maßgeblichen Grundwasserstand. Demgemäß sind zu deren baulicher Herstellung keine Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Da über die Bodenfilterbecken kein Wasser in den Untergrund/ Grundwasser eingracht wird, erübrigte sich der Nachweis, ob der erforderlichen Mindestastabstand zwischen Filterunterkante und dem maßgeblichen Grundwasserstand eingehalten werden kann Grundwasserströmungsrichtung und -spiegelgefälle Verwirklichungsabschnitt 1 Auf Grundlage des in Einlage dargestellten Verlaufs der Linien gleicher (Druck)- Spiegellagen geht die Konsenswerberin im Abschnitt zwischen S 34 km 0.00 und km 2.00 DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 67 von 282

72 generell von einer nach O bis NO gerichteten Fließrichtung des Grundwassers aus. Das GW-Gefälle in diesem Abschnitt liegt zwischen 0,5 und 1,0%. Im Bereich zwischen S 34-km 2,00 und km 3,0 sind die Grundwasserverhältnisse durch die drainagierende Wirkung des Pummersdorfer Tunnels (ÖBB GZU) beeinflusst. Von S 34 km 3,0 bis Abschnittsende (HAST Hart) verläuft die Trasse entlang der Wasserscheide zwischen Pielach und Traisen. Demgemäß erfolgt östlich der Trasse der Abstrom des Grundwassers in Richtung NO, westlich der Trasse in Richtung NW. Das Grundwassergefälle weist in diesen Bereichen eine Größenordnung von 0,5 bis 2,0% auf Abschnitt Endausbau Vom Beginn des Abschnittes bei ca. S 34 km 4,7 bis km 5,50 verläuft die geplante Trasse ebenfalls entlang der Wasserscheide zwischen Pielach und Traisen. Dem zu Folge erfolgt östlich der Trasse der Abstrom des Grundwassers in Richtung NO, westlich der Trasse in Richtung NW. Das Grundwassergefälle weist in diesen Bereichen eine Größenordnung von 0,5 bis 2,0% auf. Zwischen S 34 km 5,50 und km 8,60 wird das Grundwassergeschehen stark von der Morphologie des Geländes geprägt. Zwischen S 34 km 8,60 und Projektsende verläuft die Trasse in der Niederterrasse des Traisentales. In diesem Bereich fließt das Grundwasser in Richtung N bis NO. Das Grundwassergefälle schwankt, wie Einlage zu entnehmen, zwischen 0,5 und 1,0 % Durchlässigkeit des Grundwasserleiters Im Rahmen der Baugrunduntersuchungen wurde die hydraulische Durchlässigkeit des Grundwasserleiters an Hand mehrerer Pump- und Versickerungsversuche ermittelt Verwirklichungsabschnitt 1 Wie in Einlage , Tabellen 5 und 6 dargestellt schwankt die Durchlässigkeit des Grundwasserleiters im Untersuchungsraum zwischen 1, m/s und 6, m/s (Pumpversuch) bzw. 1, m/s und 6, m/s (Versickerungsversuch) Abschnitt Endausbau Wie in Einlage Tabellen 5 und 6 dargestellt, schwankt die Durchlässigkeit des Grundwasserleiters im Untersuchungsraum zwischen 5, m/s und 5, m/s (Pumpversuch) bzw. 1, m/s und 3, m/s (Versickerungsversuch). DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 68 von 282

73 3.5.6 Kommunikation zwischen Grund- und Oberflächenwasser Verwirklichungsabschnitt 1 Die Konsenswerberin geht auf Grund der Auswertung von beobachteten Oberflächen- und Grundwasserspiegellagen davon aus, dass eine Wechselwirkung zwischen dem Nadelbach bzw. dem Zubringer Nadelbach und dem Grundwasser nur in einem geringen Ausmaß besteht. Bei den Bächen und Gräben im Bereich Völtendorf scheint, wenn überhaupt, eine Wechselwirkung nur bei hohen Grundwasserständen (-druckspiegellagen) gegeben zu sein Abschnitt Endausbau Bei den Bächen und Gräben im Bereich des Reizersdorfer Waldes und des Poppenbergs besteht nur bei hohen Grundwasserständen eine Wechselwirkung zwischen dem Grund- und Oberflächenwasser. Im Bereich der Niederterrasse ist hingegen von einer ausgeprägten Wechselwirkung zwischen der Traisen und dem Grundwasser auszugehen Grundwasserneubildung Im Bereich der Deckenschotter wurde der Anteil der Niederschläge an der mittleren Grundwasserneubildung mit rund 15 % angegeben. Das Grundwasser in den sandigen Kiesen der Niederterrasse wird im Wesentlichen durch die Traisen alimentiert bzw. dient als dessen Vorflut. Der Anteil der Niederschläge an der mittleren Grundwasserneubildung wurde aufgrund der vergleichsweise geringen feinkörnigen Überdeckung der Sedimente in diesem Bereich mit ca. 25 % abgeschätzt Grundwasserqualität Im August 2013 wurden aus einigen entlang der geplanten Trasse der S 34 abgeteuften und zu Messstellen ausgebauten Kernbohrungen Wasserproben entnommen und analysiert. Die Analysenergebnisse wurden für den Verwirklichungsabschnitt 1 in Einlage und für den Abschnitt Endausbau in Einlage dargestellt. An Hand der vorliegenden Analysenergebnisse kann die Qualität des Grundwassers im trassennahen Bereich beurteilt werden. Analysenergebnisse von im weiteren Umfeld der Trasse liegen jedoch nicht vor Verwirklichungsabschnitt 1 Die vorliegenden Analysenergebnisse zeigen, dass das Grundwasser im Schlier bzw. in den Deckenschottern eine geringere Sauerstoffsättigung aufweist als das im Traisental. Die Werte für Ammonium und Nitrit weisen auf teilweise reduzierende Verhältnisse hin. Die Parameterwerte gem. Trinkwasserverordnung (BGBl II 2001/304 idf) für Nitrat von 50 mg/l und für Nitrit 0,1 mg/l bzw. die Schwellenwerte gemäß QZV Chemie Grundwasser (BGBl II 2010/98 idf ) von 45mg/L bzw. 0,09 mg/l werden an mehreren Messstellen überschritten. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 69 von 282

74 Ein Umstand, der auf die intensive landwirtschaftliche Nutzung des Trassenumfeldes zurückzuführen ist. In einzelnen, in unmittelbarer Nähe von bestehenden Straßen, beprobten Messstellen wurden Chloridkonzentrationen gemessen, die über dem, in der QZV Chemie Grundwasser festgelegten Schwellenwert von 180 mg Cl - /L liegen. Auf Grund der vorliegenden Analysenergebnisse geht die Konsenswerberin im Verwirklichungsabschnitt 1 von einer qualitativ mäßigen Vorbelastung des Grundwassers aus Abschnitt Endausbau Im Abschnitt Endausbau sollen die Straßenwässer im Bereich zwischen S34 km 8,66 und km 9,07 über eine Versickerungsmulde in den Untergrund/ Grundwasser eingebracht werden. In diesem Bereich beträgt, wie die Analysenergebnisse für die Messstelle KB-W-6705 zeigen, die vorhandene Belastung (Hintergrundbelastung) des Parameters Chlorid ca. 64 mg Cl - /L auf. Bei der im Grundwasserabstrom der geplanten Versickerungsmulde gelegenen und über einen längeren Zeitraum beobachteten Messstelle PG beträgt der Mittelwert für den Parameter Chlorid 7,4 mg/l. Die Konsenswerberin geht auf Grund der vorliegenden Analysenergebnisse davon aus, dass das Grundwasser im Abschnitt Endausbau qualitativ gering vorbelastet ist Schongebiet St. Pölten Süd Sowohl die Kluftgrundwässer im Schlier als auch die Grundwässer im Bereich der Deckenschotter sind aufgrund ihrer geringen Ergiebigkeit nur von lokaler wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Beide Grundwasservorkommen werden zur Wasserversorgung kleinerer Siedlungen und Bauernhöfe genutzt. Im Gegensatz dazu bildet das die Traisen begleitende Grundwa rvorkomm da Rü k rat für die gegenwärtige und auch zukünftige Wasserversorgung der Stadt St. Pölten. Zum Schutz der auf einzelnen Grundstücken der KG Völtendorf und Spratzern gelegenen Wasserspender (Brunnen) der Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde St. Pölten wurde im Jahr 1980 ein Schongebiet (LGBl. 6950/20-0/1980) verordnet. Gem. 2 der genannten VO bedürfen die Errichtung und Erweiterung von Schotter- und Lehmgewinnungsbetrieben, von Tanklagern und Leitungen für flüssige Brenn- und Treibstoffe, von Halden, Müllablagerungsplätzen und Abwassersammelbehältern sowie unterirdische Sprengungen jeder Art vor ihrer Durchführung einer Bewilligung der Wasserrechtsbehörde. Zwischen S 34-km 4,60 und km 7,13 verläuft die Trasse der geplanten S 34 durch den westlichen Randbereich des Schongebiets St. Pölten Süd. Die Konsenswerberin führte dazu aus, dass die Brunnenanlage in der KG Völtendorf (Brunnenfeld I) seit Jahren nicht mehr betrieben wird und das Wasserrecht erloschen ist. Die Betriebsstätte steht gegenwärtig nur DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 70 von 282

75 noch als Drucksteigerungsanlage in Verwendung. Die Brunnenanlagen, aus welchen das Wasser für die Versorgung von St. Pölten und einige Umlandgemeinden entnommen wird, befinden sich nunmehr auf der Traisen - Niederterrasse im Bereich in der Gemeinde Harland. Die Fassungsanlagen sind mehr als 3 km von der geplanten Trasse entfernt. Die geplante Trasse der S 34 liegt somit weit außerhalb eines möglichen vorhabensbedingten Einflussbereichs der genutzten Brunnenanlagen. Die Konsenswerberin geht daher davon aus, dass mit vorhabensbedingten Auswirkungen auf die in der Gemeinde Hart gelegenen Fassungsanlagen nicht zu rechnen ist und auch ein Widerspruch zu den verordneten Schutzzielen nicht gegeben ist. (Einlage ) Bestehende Wasserrechte und Wassernutzungen Verwirklichungsabschnitt 1 Die im Verwirklichungsabschnitt 1 bestehenden Wasserrechte wurden von der Konsenswerberin erhoben und in Einlage in Form von Wasserbuchauszügen dargestellt. Tabelle 32: Bestehende Wasserrechte im Verwirklichungsabschnitt 1 Bezeichnung Berechtigter Anlagentyp P Landeshauptstadt St. Pölten Teich/Biotop Wassergenossenschaft Pummersdorf Entwässerungsanlage P Anton Hirn; Rosa Hirn Teich/Biotop PL Militärkommando Niederösterreich Abwasserkanal Wassernutzungen Neben den Wasserrechten wurden auch die bestehenden Wassernutzungen (Brunnen) erhoben. Die der Einzelwasserversorgung dienenden Anlagen wurden in Form von Stammdatenblättern in Einlage tabellarisch, die Lage der Brunnen in Einlage planlich dargestellt. Die erhobenen Wassernutzungen wurden hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung in 3 Gefährdungsklassen eingeteilt: Gefährdungsklasse 1: Gefährdung wird erwartet Maßnahmen sind durchzuführen wie z. B: Schaffung von Ersatzwasserleitungen Gefährdungsklasse 2: Gefährdung ist nicht auszuschließen Konzept für Ersatzwasserleitungen ist auszuarbeiten Gefährdungsklasse 3: keine Gefährdung oder Beeinflussung vorhersehbar es sind keine Maßnahmen vorgesehen In nachstehender Tabelle 33 sind die einzelnen Wassernutzungen und die diesen zugeordnete Gefährdungsklasse dargestellt. Die Konsenswerberin geht davon aus, dass die DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 71 von 282

76 Mehrzahl der bestehenden Wassernutzungen (Brunnen) weder in der Bau- noch in der Betriebsphase vom geg. Vorhaben beeinträchtigt werden. Tabelle 33: Wassernutzungen und Gefährdungsklassen im Verwirklichungsabschnitt 1 Bezeichnung Adresse Nutzung GFK TW NW 1 Br 01 Holler Alfred Obergrafendorfer Straße St. Pölten X x Br 02 Renner Karl Obergrafendorfer Straße St. Pölten X x Br 03 Kachelmayer Werner Obergrafendorfer Straße St. Pölten X x Br 04 Harm Waltraut Obergrafendorfer Straße St. Pölten X x Br 05 Hillebrand Erich Obergrafendorfer Straße St. Pölten X x Br 06 Krendl Karl Bernhard Obergrafendorfer Straße St. Pölten X x Br 07 Krendl-Hayden Norbert Obergrafendorfer Straße St. Pölten X x Br 08 Bratke Josef Gattmannsdorfer Straße St. Pölten X x Br 25 Edlinger Karl Schwadorf St. Pölten X x Br 26 Kugler Helmuth Schwadorf St. Pölten X x Br 27 Probst Ferdinand Schwadorf St. Pölten X x Br 28 Kern Ferdinand Schwadorf St. Pölten X x Br 29 Steinwendner Leopold Schwadorf St. Pölten X x Br 30 Koberts Ferdinand Schwadorf St. Pölten X x Br 31 Kamleitner Josef Schwadorf St. Pölten X x Br 32 Kern Franz Nadelbach St. Pölten X x Br 33 Gwiß Franz Hafing St. Pölten X x Br 34 Fuchs Anton Hafing St. Pölten x Br 35 Ramler Alois Hafing St. Pölten X x Br 36 Fuchs Franz Hafing St. Pölten X x Br 37a Steger Karl Hafing St. Pölten X x Br 37b Steger Karl Hafing St. Pölten X x Br 38 Handl Franz Nadelbach St. Pölten X x Br 39 Zöchling Christa Nadelbach St. Pölten X x Br 40 Eßmeister Hermann Nadelbach St. Pölten X x Br 41 Kern Franz Nadelbach St. Pölten X x Br 42 Grubmann Josef Nadelbach St. Pölten X x Br 43 Gleihs Josef Nadelbach St. Pölten x Br 44 Brückler Johann Nadelbach 3100 St. Pölten X x Br 45 Knötzl Wolfgang Nadelbach St. Pölten X x Br 46 Gunacker Karl Nadelbach St. Pölten X x Br 47 Mader Franz Nadelbach St. Pölten X x Br 48 Umgeher Gerald Nadelbach t Pölten X x Br 49 Nestlberger Johann Heidenheimerstraße St. Pölten X x Br 54 Kresta Farouk Schwadorf St. Pölten X x Br 55 Pandion Margareta Hafing St. Pölten X x Br 56a Bachmann Anton Hafing St. Pölten X x Br 56b Bachmann Anton Hafing St. Pölten X x Br 57 Grubmann Franz Nadelbach St. Pölten X x Br 58 Brader Josef Nadelbach St. Pölten X x Br 59 Schremser Karl Nadelbach St. Pölten X x Br 60 Rappersberger 3644 Hain 25 Walter Emmersdorf/Donau X x Br 61 Bader Christian Gattmanndorfer Straße St. Pölten X x Br 62 Hromecek Martin Flugfeldgasse St. Pölten X x DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 72 von 282 GFK 2 GFK 3

77 Br 64 Bader Martin Gröb 3200 Obergrafendorf X X x Br 65 Zulechner Alois Nadelbach St. Pölten X x Br 66 Müller Christian Obergrafendorferstr St. Pölten X x Br 67 Pfaffeneder Inge Obergrafendorfer Str St. Pölten X x Br 70 Umgeher G. u. G Nadelbach St. Pölten X x BR 71 Grubmann J. u. Ch. Nadelbach St. Pölten x Br 72 Gunacker K. u. H Nadelbach St. Pölten X x Br 73 Neidl Karl u. Helga Nadelbach St. Pölten X x Br 74 Republik Österreich Rossauerlände Wien x Br 75 Dorfer Gerhard Herwegstraße St. Pölten x Br 76 Draxler Susanne Herrmann Bohr Gasse St. Pölten x Br 77 Trajer Johann Leopold Figl Straße St. Pölten X x Br 78 Schrittwieser Adolf Obergrafendorfer Str St. Pölten X x Br 79 Kattinger Alois u. E. Wildgansstraße St. Pölten X x Br 80 Haselbacher Reinhold Wildgansstraße St. Pölten X x Br 81 Kern Franz Badendorf Obergrafendorf x Br 82 Kern Franz Badendorf Obergrafendorf X x Br 83 Steinwendner Leopold Schwadorf St. Pölten x Br 84 Borek Herbert u. R. Schwadorf St. Pölten x Br 85 Paternoster Werner Dorffeldgasse Ruprechtshofen x Br 86 Paternoster Werner Dorffeldgasse Ruprechtshofen x Br 87 Gleis Alfred Schwadorf St. Pölten X x NW... Nutzwasser TW...Trinkwasser GFK1...Gefährdungsklasse 1 (Gefährdung erwartet) GFK2...Gefährdungsklasse 2 (Gefährdung nicht auszuschließen) GFK3...Gefährdungsklasse 3 (keine Gefährdung vorhersehbar) Brunnen, die quatitativ und/oder qualitativ beweisgesichert werden Abschnitt Endausbau Die im Untersuchungsraum des Abschnitts Endausbau bestehenden Wasserrechte wurden von der Konsenswerberin erhoben und in Einlage in Form von Wasserbuchauszügen dargestellt. Tabelle 34: Bestehende Wasserrechte im Abschnitt Endausbau Bezeichnung Berechtigter Anlagentyp P WVA Asphalt u. Beton GmbH Wasserversorgungsanlage P STUAG Bau AG Deponie P STUAG Bau AG Recyclinganlage PL Militärkommando Niederösterreich Abwasserkanal Wie im Verwirklichungsabschnitt 1 wurden auch im Abschnitt Endausbau die bestehenden Wassernutzungen erhoben. Die Einzelwasserversorgungsanlagen wurden in Form von Stammdatenblättern tabellarisch in Einlage dargestellt. Die Lage der Brunnen mit der zugehörigen Gefährdungsklasse wurde in Einlage planlich dargestellt. In Tabelle 35 sind die einzelnen Wassernutzungen und die diesen zugeordneten Gefährdungsklasse dargestellt. Die Konsenswerberin geht davon aus, dass die Mehrzahl der DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 73 von 282

78 bestehenden Wassernutzungen (Brunnen) weder in der Bau- noch in der Betriebsphase vom geg. Vorhaben beeinträchtigt werden Tabelle 35: Wassernutzungen und Gefährdungsklassen im Endausbau Bezeichnung Eigentümer Adresse Nutzung GFK 1 GFK 2 GFK 3 TW NW Br 09a Fuchs Wilhelm Wolfenberg St. Georgen X x Br 09b Fuchs Wilhelm Wolfenberg St. Georgen X x Br 10 Götzinger Andrea Wolfenberg St. Georgen X x Br 11a Engelhardt Alois Wolfenberg St. Georgen X x Br 11b Engelhardt Alois Wolfenberg St. Georgen X x Br 12a Kern Josef Wetzersdorf St. Georgen X x Br 12b Kern Josef Wetzersdorf St. Georgen X x Br 13a Bauer Johann Wetzersdorf St. Georgen X x Br 13b Bauer Johann Wetzersdorf St. Georgen X x Br 14a Hausmann Franz Steinfeld St. Georgen X x Br 14b Hausmann Franz Steinfeld St. Georgen X x Br 15a Denk Eva Maria Güttlhof St. Georgen X x Br 15b Denk Eva Maria Güttlhof St. Georgen X x Br 16a Turohan Sania Sankt Pöltner Straße Wilhelmsburg X x Br 16b Turohan Sania Sankt Pöltner Straße Wilhelmsburg X x Br 17a Afflenzer Johann Poppenberg St. Georgen X x Br 17b Afflenzer Johann Poppenberg St. Georgen X x Br 17c Bekier Edmund Poppenberg St. Georgen X x Br 18 Bertl Helmut Steinfeld St. Georgen X x Br 19a Schaupp Johannes Steinfeld St. Georgen X x Br 19b Schaupp Johannes Steinfeld St. Georgen X x Br 20 Hieger Bernhard Steinfeld St. Georgen X x Br 21 Weiländer Karl Steinfeld St. Georgen X x Br 22 Kormesser Franz Steinfeld St. Georgen X x Br 23 Hieger Anton Reitzersdorf St. Georgen X x Br 24 Bertl Anton röb Obergrafendorf X x Br 50 Kern Josef Wetzersdorf St. Georgen X x Br 51a Weiländer Franz u. Karin Steinfeld St. Georgen X x Br 51b Weiländer Franz u. Karin Steinfeld St. Georgen X x Br 52 Hinterleitner St. Pöltner Straße Wilhelmsburg X x Br 53 Kern Christine Roggegasse 1/ St.Poöten X x Br 63 Doppel Josef Wolfenberg St. Georgen X X x Br 64 Bader Martin Gröben Obergrafendorf X X x Br 68a Sterkl Franz Kreisberg St. Georgen X x Br 68b Sterkl Franz Kreisberg St. Georgen/ X x Br 69 Polly Alois u. Cäcilia Hauptstraße Groß Sirndorf x Br 88 Herzog Anton Steinfeld St. Pölten x NW...Nutzwasser TW...Trinkwasser GFK 1... Gefährdungsklasse 1 (Gefährdung erwartet) GFK 2... Gefährdungsklasse 2 (Gefährdung nicht auszuschließen) GFK 3... Gefährdungsklasse 3 (keine Beeinflussung vorhersehbar Brunnen, die quantitativ und/oder qualitativ beweisgesichert werden Wie Einlage (Weiterführende Unterlagen) zu entnehmen ist, wurden innerhalb des Untersuchungs- und Erhebungsraumes zwischenzeitlich zwei weitere Brunnenanlagen DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 74 von 282

79 errichtet. Es sind dies der Brunnen P (Bewässerung), (Eigentümer: J. Schaupp, Steinfeld 10, 3151 St. Georgen und F. Weilander, Steinfeld 101, 3151 St. Georgen) und der Trink- und Nutzwasserbrunnen BR17c (Eigentümer: E. und V. Bekier, Poppenberg 3, 3151 St. Georgen). Die Konsenswerberin geht davon aus, dass der Brunnen P auf Grund der großen Entfernung zur Trasse der S 34 vorhabensbedingt weder quantitativ noch qualitativ beeinträchtigt werden wird. Der Brunnnen BR17c hingegen liegt innerhalb des möglichen Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung im Bereich des Poppenberges. Wie bei den Brunnen BR17a und BR17b ist von einer dauernden Nutzungseinschränkung auszugehen, die durch die bereits vorgesehene Ersatzwasserversorgung kompensiert werden soll. Darüber hinaus soll der Brunnen BR17c beweisgesichert werden. 3.6 Mess- und Untersuchungsprogramm (Beweissicherung) Die Konsenswerberin plant zum Schutz des Grundwassers und sämtlicher an das Bauvorhaben angrenzender Wassernutzungen und Wasserrechte eine Beweissicherung durchzuführen. Die Maßnahmen sollen vor, während und nach Fertigstellung des Vorhabens ausgeführt werden. Die Beobachtungs- und Analysenergebnisse sollen auch Aufschluss über mögliche Änderungen des Zustandes der vom Vorhaben berührten Wasserkörper liefern Verwirklichungsabschnitt 1 Im Verwirklichungsabschnitt 1 sind seitens der Konsenswerberin folgende Beweissicherungsmaßnahmen vorgesehen: Tabelle 36: Beweissicherungsmaßnahmen im Verwirklichungsabschnitt 1 Quantitativ: Abstichmaße monatlich an sämtlichen bestehenden Pegelmessstellen der ASFINAG, zusätzlich die Brunnen BR1, BR2, BR25, BR32, BR37a, BR38, BR39, BR62, BR66, BR67, wöchentlich Im Bereich Flugfeld Völtendorf zusätzlich die Brunnen BR1, BR2, BR25, BR62, BR66, BR67, Qualitativ: Routine(Mindest-)untersuchung gem. TWV (BGBl II 304/2011), bei erstmaliger Beprobung zusätzlich den Parameter: Summe Kohlenwasserstoffe vierteljährlich BR32, BR39, BR67, Dauer der Beobachtung und Probenahme: 2 Jahre nach Baufertigstellung Bericht: Jahresbericht und Abschlussbericht Lage der Mess- und Probenahmestellen sh. Einlage Abschnitt Endausbau Im Endausbau sind seitens der Konsenswerberin folgende Beweissicherungsmaßnahmen vorgesehen: DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 75 von 282

80 Tabelle 37: Beweissicherungsmaßnahmen im Endausbau Quantitativ: Abstichmaße an sämtlichen bestehenden Pegelmessstellen der ASFINAG, zusätzlich die Brunnen BR9a, BR10, BR12a, BR12b, BR13b, BR14a, BR14b, BR17a, BR17b, monatlich BR17c, BR18, BR18, BR19b, BR21, BR51b, BR63, BR68a, BR68b, BR68b und P Während der Erdbaumaßnahmen im Bereich des Reitzersdorfer Waldes und des wöchentlich Poppenbergs die Brunnen BR14a, BR14b, BR17a, BR17b, BR17c, BR18, BR19b, BR21, BR51b, BR68a, BR68b Qualitativ: Routine(Mindest-)untersuchung gem. TWV (BGBl II 304/2011), bei erstmaliger Beprobung zusätzlich den Parameter: Summe Kohlenwasserstoffe vierteljährlich BR12b, BR14b, BR21, BR63 und Messstelle P Dauer der Beobachtung und Probenahme: 2 Jahre nach Baufertigstellung Bericht: Jahresbericht und Abschlussbericht Lage der Mess- und Probenahmestellen sh. Einlage Im Rahmen der Auskunftserteilung gem. 24 c UVP-G erklärte die Konsenswerberin (Einlage 18.5) zusätzlich die zu Messstellen ausgebauten Bohrungen KB 1/18 bis KB 4/18 und den Brunnen BR 06 (Völtendorf) in das Beweissicherungsprogramm aufzunehmen. 3.7 Maßnahmen zur Sicherstellung der Wasserversorgung Die Konsenswerberin schließt eine Einschränkung/ Ausfall der Nutzbarkeit von Brunnen in jenen Bereichen, in welchen das Grundwasser vorhabensbedingt dauerhaft abgesenkt werden muß, nicht aus. Von der Absenkung insbesondere betroffen sind die im Bereich Poppenberg gelegenen Brunnen BR18, BR17a, BR17b und BR17c. Die vom Ausfall der Brunnen betroffenen Liegenschaften sollen künftig an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden. Hinsichtlich des BR18 beabsichtigt die Konsenswerberin mit den Brunnenbetreibern eine zivilrechtliche Vereinbarung zu treffen. Für die Brunnen BR 68a und BR 68b kann eine Einschränkung/ Ausfall der Nutzbarkeit a priori nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Brunnen werden daher beweisgesichert. Erforderlichenfalls soll auch für die davon betroffenen Liegenschaften eine entsprechende Ersatzwasserversorgung bereitgestellt werden. Sollten wider Erwarten weitere als die genannten Wasserrechte durch die Errichtung der S 34 eingeschränkt werden, so beabsichtigt die Konsenswerberin bei Bedarf auch für diese umgehend eine provisorische Versorgung der jeweiligen Nutzer mit Trink- bzw. Nutzwasser herzustellen und diese so lange aufrecht zu erhalten bis eine ständige Ersatzwasserversorgung hergestellt oder entsprechende privatrechtliche Vereinbarungen mit den betroffenen Nutzern getroffen werden konnten. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 76 von 282

81 3.8 Geologisch hydrologische Trassenbeschreibung Die auf den durchgeführten Erkundungen basierende Beschreibung der geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten entlang der Trasse der geplanten S 34 soll Aufschluss darüber geben, in welchen Bereichen und in welchem Ausmaß im Zuge von Errichtung und Betrieb des Vorhabens in die Grundwasserverhältnisse eingegriffen wird. Die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse entlang der Trasse wurden in Einlage 13.3 beschrieben und in den Einlagen 13.4 und 13.5 in Form von geologischen Längenschnitten dargestellt. In nachstehender Tabelle 38 sind die Ergebnisse unter Berücksichtigung der z.t geringfügig von einander abweichenden Angaben (Einlagen 13.3 und ) zusammenfassend dargestellt. Tabelle 38: Geologisch-hydrogeologische Trassenbeschreibung, Lage der Trasse zum HGW bem, Bodenaustausch und Art der Böschungssicherung S 34 km von - bis Trassenführung Lage zum Grundwasser Wasserhaltung (WH) Verwirklichungsabschnitt 1 Dammlage 0,0 0,35 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich Einschnitt Trasse unterhalb HGW 0,35 0,75 bem dauernde GW- Absenkung km 0,44 bis km 0,69 Dammlage 0,75 1,07 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich Einschnitt 1,07 1,17 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich Dammlage 1,17 2,75 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich auf GOK bzw im Einschnitt 2,75 3,58 Trasse unterhalb HGW bem WH in Bauphase erforderlich Dammlage 3,58 3,80 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich Einschnitt Trasse unterhalb HGW bem 3,80 4,76 WH in Bauphase erforderlich dauernde GW- Absenkung km 3,90 bis km 4,75 Abschnitt - Endausbau Einschnitt 4,76 5,46 Trasse unterhalb HGW bem WH in Bauphase erforderlich Dammlage 5,46 5,60 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich Bodenaustausch Einbau einer Filterschicht Böschungssicherung S 34-km von - bis 0,37 0,44 Typ1 0,44 0,69 Typ2 0,69 0,72 Typ1 2,90 3,65 Typ1 3,80 3,90 Typ1 3,90 4,76 Typ2 4,76 5,46 Typ1 DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 77 von 282

82 Einschnitt 5,60 5,67 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich Dammlage 5,67 5,75 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich Einschnitt Trasse unterhalb HGW bem 5,75 6,84 WH in Bauphase erforderlich dauernde GW- Absenkung km 6,05 bis km 6,45 Dammlage 6,84 6,86 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich Einschnitt 6,86 6,96 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich Dammlage 6,96 7,00 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich Einschnitt 7,0 7,05 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich Dammlage 7,05 7,38 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich Einschnitt Trasse unterhalb HGW 7,38 7,82 bem dauernde GW- Absenkung km 7,43 bis km 7,76 Dammlage 7,82 7,91 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich Einschnitt Trasse unterhalb HGW 7,91 8,35 bem dauernde GW- Absenkung km 7,95 bis km 8,34 Dammlage 8,35 9,10 Trasse oberhalb HGW bem WH nicht erforderlich WH...Wasserhaltung 6,05 6,45 Typ2 6,45 6,83 Typ1 7,37 7,43 Typ1 7,43 7,76 Typ2 7,76 7,80 Typ1 7,92 7,95 Typ1 7,95 8,34 Typ2 8,34 8,35 Typ1 3.9 Geotechnische Maßnahmen Wie in Tabelle 38 dargestellt, verläuft die Trasse der S 34 bereichsweise innerhalb des ermittelten Grundwasserschwankungsbereichs. In diesen Bereichen ist es erforderlich das Grundwasser unterhalb des Straßenplanums über eine Filterschicht (Auftriebsbegrenzungsdrainagen) abzuleiten. Gemäß den in den Einlagen 13.3 und enthaltenen Angaben soll die aus feinteillosen Kantkiesen (zb. KK16/63) bestehende Filterschicht in einer Stärke von 50 cm und mit einem Gefälle von > 4% gegen die an beiden Straßenrändern verlaufenden Längsdrainagen hergestellt werden. Um die Stabilität der Filterschichte auf Dauer sicherzustellen, ist vorgesehen die Drainageschicht beidseitig mit einem Geotextil zu ummanteln und mit einem Geogitter abzudecken. Die Filterschicht soll eine Durchlässigkeit von k f = 1,0 x 10-2 m/s aufweisen. Gemäß den vorliegenden Berechnungen sollen über diese Filterschichte mindestens 0,2 L/s,lfm abgeleitet werden können. Das über die Filter- DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 78 von 282

83 schicht aufsteigende Grundwasser soll über Drainageleitungen abgeführt, in das Entwässerungssystem der S 34 eingeleitet und nach Passage der Gewässerschutzanlagen in die Traisen bzw. Pielach abgeleitet werden. Details dazu wurden in den UVP- Einlagen 5.4.1, 6.4.3, und dargestellt. Einschnittsbereiche, die bis unter den maßgeblichen Grundwasserstand (Bemessungsniveau) in den Untergrund reichen, sollen speziell (Böschungspflaster) gesichert werden. Die Ableitung des über die Böschungen aussickernden Wassers erfolgt ebenfalls in das Entwässerungssystem der S 34. Die Böschungssicherung (Typ1) wurde in Einlage in Form eines Regelquerschnittes dargestellt. Einschnittsbereiche, in welchen die Trasse auch unterhalb des mittleren Grundwasserdruckniveaus in den Untergrund einbindet, sollen zusätzlich mittels Steinfußsicherungen oder Steinsätzen gesichert werden. Das über die Böschungen aussickernde Wasser soll ebenfalls über eine Längsdrainage in das Entwässerungssystem der S 34 abgeleitet werden. Die Böschungssicherung (Typ2) wurde in Einlage in Form eines Regelquerschnittes dargestellt. Die Einschnitte sollen im Regelfall nicht steiler als 2:3 ausgeführt werden. Höhere Einschnittsböschungen sollen zusätzlich durch Zwischenbermen oder Stützkonstruktionen in Form von Steinschlichtungen gesichert werden. Die in den einzelnen Abschnitten erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Böschungen wurden in Einlage 13.3 dargestellt. Für die einzelnen Typen der Böschungssicherung (Typ1 und Typ2) wurden Standsicherheitsnachweise vorgelegt. Die in Einlage 13.3 enthaltenen Standsicherheitsnachweise werden noch rechtzeitig vor Inangriffnahme der Bauarbeiten von einem(r) Sachverständigen für Geotechnik zu prüfen und zu beurteilen sein Entwässerungsanlagen (Auftriebsbegrenzungsdrainagen) Die Konsenswerberin geht davon aus, dass im Zuge der Errichtung der S 34, der erforderlichen Bodenauswechslung, des Einbaues der Filterschicht und der Herstellung der trassenbegleitenden Drainageleitungen sowohl in der Bau-, als auch in der Betriebsphase temporär und/ oder auf Dauer Maßnahmen zur Absenkung und Ableitung des Grundwassers erforderlich sind. In den von den Maßnahmen betroffenen Bereichen ist von zeitweise gespannten Grundwasserverhältnissen auszugehen. Das in den Einschnittsbereichen abzuleitende Grundwasser wurde nach dem Verfahren von CHAPMAN jedoch unter Annahme nicht gespannter Grundwasserverhältnisse (unvollkommener Sickerschlitz bei freiem Grundwasser) ermittelt. Die Reichweiten der Absenkung wurden nach der Formel von SICHARD ermittelt. Die den Berechnungen zu Grunde liegenden Durchlässigkeiten des Untergrundes (kf-wert) entsprechen den, mittels Pumpversuchen im Umfeld des jeweiligen Abschnitts, ermittelten Werten. Die Ergebnisse der Berechnungen wurden in den Einlagen , , und dargestellt. Die Konsenswerberin geht jedoch davon aus, dass die ermittelten Abflüsse DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 79 von 282

84 (Wassermengen) Maximalwerte darstellen, die lediglich zu Beginn der Bauarbeiten anfallen und sich im Zuge des Baugeschehens (wesentlich) verringern werden. W r d d r Ba p a o d a a d W r w t d m tt o r M t od d Dra a r b d P mp ümp ab t t w rd Ko kr t ab darüber wie und wohin die Ableitung des Wassers in der Bauphase erfolgen soll, liegen nur zum Teil vor. In der Betriebsphase sollen die in den Einschnittsbereichen anfallenden Wässer jedenfalls gemeinsam mit den Straßenwässern über das Entwässerungssystem der S34 in Vorfluter abgeleitet werden. Vergleicht man die in den Einlagen dargestellten Werte mit jenen in (Tab.16 bzw. 22) bzw und (Tab.9), so ergeben sich Unterschiede hinsichtlich der angegebenen Reichweiten (Rmax). Auch weichen die Angaben betreffend die Stationierung der einzelnen von den Maßnahmen betroffenen Bereiche z.t. geringfügig von einander ab. (13.3 vs ) Die unterschiedlichen Angaben (größere Reichweiten) sind, nach mündlich eingeholter Information, darauf zurückzuführen, dass bei der Ermittlung der maßgeblichen Reichweiten neben den berechneten Werten auch die Morphologie des Geländes mit berücksichtigt wurde, was letztlich zu einer Vergrößerung der Einzugsbereiche und damit auch der Anzahl der vom Vorhaben möglicherweise berührten Brunnen führte Verwirklichungsabschnitt 1 - Quantitative Auswirkungen Bauphase In den Bereichen zwischen S34-km 0,37 und km 0,72, km 2,8 und km 3,6 und km 3,90 und km 4,76 verläuft die Trasse der S 34 im Einschnitt und kommt im Schwankungsbereich des Grundwasser(druck)spiegels zu liegen. Während der Bauphase kann es daher erforderlich sein, hoch anstehendes Grundwasser abzusenken. In den Bereichen zwischen S 34 km 0,44 und 0,69 und insbesondere zwischen km 3,90 und km 4,75 (Flugfeld Völtendorf) bindet die Trasse jedoch auch unter das mittlere Niveau des Grundwasserspiegels ein. Demgemäß ist es in den genannten Bereichen erforderlich das Grundwasser bereits in der Bauphase dauernd abzusenken. Im Zuge der Errichtung des Objekts S34.Ü06 (Unterführung des Flugfeldes) sind auf Baudauer zusätzliche Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Die in den einzelnen Abschnitten des Verwirklichungsabschnitts 1 abzuleitenden max. Abflüsse und die Reichweiten der Absenkung des Grundwassers sind in nachstehender Tabelle dargestellt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 80 von 282

85 Tabelle 39: Wasserhaltungsmaßnahmen max. Abflüsse und Reichweiten Abschnitt max. Q ca. l/s, lfm max. Q Abschnitt ca. l/s Reichweite ca. m ca. km 0,37 bis ca. km 0,72 0,015 5,3 100 ca. km 2,80 bis ca. km 3,60 0,025 20,0 100 ca. km 3,83 bis ca. km 4,00 0,025 4,3 100 ca. km 4,00 bis ca. km 4,40 0,040 16,0 300 m (östlich), ca. km 4,40 bis km 4,76 0,040 14,2 400 m (westlich) Der für den Bereich S 34 km 3,90 bis km 4,75 rechnerisch ermittelte und in den Einlagen und dargestellte mögliche Einflussbereich der Grundwasserabsenkung (maximale Reichweite) beträgt in Abhängigkeit vom Ausmaß der maximalen Absenkung des Grundwasserdruckniveaus auf Höhe der Trasse zwischen 240 und 294 m. Unter Berücksichtigung der in diesem Bereich erkundeten hydrologischen, hydrogeologischen und geländemorphologischen Verhältnisse (siehe oben) wurden die Reichweite der max. Absenkung gem. Einlage letztlich mit 300 m in östlicher und 400 m in westlicher Richtung festgelegt Betriebsphase Die in den Bereichen zwischen S34-km 0,37 und km 0,72 und zwischen km 2,80 und km 3,60 unterhalb der Tragschicht angeordnete Filterschicht (Auftriebsbegrenzungsdrainage) wird auf Dauer eine Kappung hoher Grundwasser(druck)spiegel bewirken. In den Bereichen zwischen S34 km 0,44 und 0,69 und zwischen km 3,90 und km 4,75 bindet die Trasse der S34 auch unter das mittlere Niveau des Grundwasser(druck)spiegels ein. Demgemäß ist in diesen Bereichen von einer dauernden Absenkung des Grundwasserspiegels auszugehen. Die Größen der von der dauernden Absenkung des Grundwassers berührten Bereiche sind in nachstehender Tabelle dargestellt. Tabelle 40: Verwirklichungsabschnitt 1 - Einflussbereiche Fläche Abschnitt Einflussbereich ca. m2 ca. km 0,44 bis ca. km 0, ca. km 3,90 bis ca. km 4, Die nach der Absenkung des Grundwassers anfallenden und über die trassenparallel verlegten Drainageleitungen abzuleiteten Wassermengen wurden von der Konsenswerberin für die genannten Bereiche an Hand der Grundwasserneubildungsrate mit 0,3 bzw. 2,0 L/s abgeschätzt. Kurzfristig muss in Folge länger anhaltender Niederschlagsereignissen jedoch auch von nennenswert höheren Abflüssen ausgegangen werden. Die Drainageleitungen DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 81 von 282

86 wurden daher so dimensioniert, dass in der Betriebsphase max. 50% der in Tabelle 39 dargestellten Wassermengen abgeleitet werden können. Im Rahmen der Auskunftserteilung gem. 24 UVP-G wurden zusätzlich für eine niedere ( ) und eine höhere ( ) Druckspiegellage Grundwassergleichenpläne erstellt. Auf Grundlage dieser Darstellungen und den Ergebnissen zusätzlich vorgenommener Erhebungen und Auswertungen wurden die im Abschnitt der geplanten Unterführung des Flugfelds Völtendorf möglichen Einflussbereiche der Grundwasserabsenkung ermittelt. Die Einflussbereiche sind in den Einlagen und dargestellt. D röß d b r b d r dr Dr k p a w rd m t a 40,4 a, j b ö r mit ca. 59,3 ha ermittelt. Der bereits in Einlage dargestellte, für mittlere Grundwasserdruckspiegellagen ermittelte, Einflussbereich weist, wie oben angegeben, eine Größe von ca. 52,9 ha auf. Die Konsenswerberin führt die unterschiedlichen Flächengrößen darauf zurück, dass bei der Abgrenzung der Einflussgebiete nunmehr auch das sich in der Natur in Richtung Drainageleitung ausbildende Gefälle, Beobachtungen an zusätzlichen Messstellen und detaillierte Kenntnisse der Geländemorphologie berücksichtigt werden konnten Abschnitt Endausbau - Quantitative Auswirkungen Bauphase Die in den einzelnen Abschnitten des Endausbaues abzuleitenden max. Abflüsse und die Reichweiten der dadurch bedingten Absenkung des Grundwassers sind in nachstehender Tabelle dargestellt. Tabelle 41: Wasserhaltungsmaßnahmen - maximale Abflüsse und Reichweiten Abschnitt max. Q ca. L/s, lfm Qmax. Abschnitt ca. L/s km 4,75 bis ca. km 5,46 0,040 36,0 150 ca. km 5,75 bis ca. km 6,20 0,020 9,0 150 Reichweite ca. m ca. km 6,20 bis ca. km 6,84 0,020 12,8 200 ca. km 7,38 bis ca. km 7,82 0,030 13,2 150 (nordöstlich) 400 (südwestlich) ca. km 7,91 bis ca. km 8,36 0,015 6,8 50 (nordöstlich) 400 (südwestlich) erfasste Grundwassernutzungen BR 68a und BR 68b BR 17a, BR 17b, 17c und BR Betriebsphase In jenen Bereichen, in welchen unterhalb der Tragschicht eine Filterschicht angeordneten werden soll, ist auf Dauer von einer Kappung hoher Grundwasser(druck)spiegel auszugehen. In den Bereichen zwischen S34 km 6,05 und 6,45, zwischen km 7,43 und km 7,76 und zwischen km 7,95 und km 8,34 bindet die Trasse der S 34 jedoch auch unter das mittlere Niveau des Grundwasser(druck)spiegels ein. Demgemäß ist in diesen Bereichen von einer dauernden Absenkung des Grundwasserspiegels auszugehen. Unter Berücksichtigung DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 82 von 282

87 der hydrologischen, hydrogeologischen und geländemorphologischen Gegebenheiten in diesen Bereichen wurden die von der Absenkung betroffenen Bereiche nach den o.g. Verfahren ermittelt und in Einlage dargestellt. In nachstehender Tabelle sind die Größen der von der dauernden Absenkung des Grundwassers berührten Bereiche dargestellt. Tabelle 42: Abschnitt Endausbau - Einflussbereiche Fläche Abschnitt Einflussbereich ca. m2 ca. km 6,05 bis ca. km 6, ca. km 7,43 bis ca. km 7, ca. km 7,95 bis ca. km 8, Im Bereich S 34 km 5,75 6,84 verlauft die Trasse unterhalb des HGW bem im Einschnitt. Eine dauernde Wasserhaltung ist im Bereich von km km 6,05 bis km 6,45 erforderlich. Der in Einlage dargestellte rechnerisch ermittelte mögliche Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung (maximale Reichweite) wurde in Abhängigkeit vom Ausmaß der maximalen Absenkung des Grundwasserdruckniveaus auf Höhe der Trasse (max.4,0 m) mit 114 m bzw. 76 m ermittelt. Unter Berücksichtigung der hydrologischen, hydrogeologischen und geländemorphologischen Gegebenheiten in diesem Bereich wurde die Reichweite der max. Absenkung gem. Einlage letztlich mit 150 m bzw. 200 m festgelegt. Die Grenzen des Einflussbereiches wurden in Einlage planlich dargestellt. Im Bereich S34 km 7,38 7,82 verläuft die Trasse unterhalb des HGWbem im Einschnitt. Eine dauernde Wasserhaltung ist im Bereich zwischen S 34 km 7,43 und km 7,76 erforderlich. Der in Einlage dargestellte rechnerisch ermittelte mögliche Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung (maximale Reichweite) beträgt in Abhängigkeit vom Ausmaß der maximale Absenkung des Grundwasserdruckniveaus auf Höhe der Trasse (max. 4,0 m) 90 m. Unter Berücksichtigung der hydrologischen, hydrogeologischen und geländemorphologischen Gegebenheiten in diesem Bereich wurden die Reichweite der max. Absenkung gem. Einlage letztlich mit 150 m in nordöstlicher und 400 m in südwestlicher Richtung festgelegt. Die Grenzen des Einflussbereiches wurden in Einlage planlich dargestellt. Im Bereich S 34 km 7,91 8,35 verläuft die Trasse unterhalb des HGW bem im Einschnitt. Eine dauernde Wasserhaltung ist im Bereich von S 34 km 7,91 bis km 8,35 erforderlich. Der in Einlage dargestellte rechnerisch ermittelte mögliche Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung (maximale Reichweite) wurde in Abhängigkeit vom Ausmaß der maximalen Absenkung des Grundwasserdruckniveaus auf Höhe der Trasse (max.7,0 m) mit 70 m ermittelt. Unter Berücksichtigung der hydrologischen, hydrogeologischen und geländemorphologischen Gegebenheiten in diesem Bereich wurde die Reichweite der max. Absenkung gem. Einlage letztlich mit 50 m in nordöstlicher und 400 m in südwestlicher Richtung festgelegt. Die Grenzen des Einflussbereiches wurden in Einlage planlich dargestellt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 83 von 282

88 Mit den geplanten Maßnahmen (Auftriebsbegrenzungsmaßnahmen) sind Änderungen des bisherigen Wasserhaushaltes in den davon betroffenen Gebieten verbunden. Sind von diesen Änderungen mehr als 3 ha betroffen, so ist im Sinne der Bestimmungen des 40 WRG 1959 von bewilligungspflichtigen Entwässerungsanlagen auszugehen Nutzungseinschränkungen von bestehenden Brunnen Verwirklichungsabschnitt 1 Die Konsenswerberin geht davon aus, dass es im Verwirklichungsabschnitt 1 vorhabensbedingt zu keiner Nutzungseinschränkung von bestehenden Brunnen (Wassernutzungen) kommen wird Abschnitt Endausbau Wie aus Tabelle 38 ersichtlich wird das Grundwasser in den Bereichen S34-km 7,38 bis km 7,82 und S34-km 7,91 bis km 8,36 dauerhaft abgesenkt. Die im Bereich von km 7,91 bis km 8,36 abzuleitende Wassermenge beträgt ca. 6,8 L/s. Die Reichweite des beeinflussten Bereiches wurde in nordöstlicher Richtung mit rd. 50 m, in südwestlicher Richtung mit rd. 400m ermittelt. Die Konsenswerberin geht daher davon aus, dass die im unmittelbaren Einflussbereich der Grundwasserabsenkung gelegenen Brunnen BR17a, BR17b, BR17c und BR18 nicht mehr in der bisherigen Art genutzt werden können. Die genannten Brunnen wurden deshalb der Gefährdungsklasse 1 zugeordnet. Um die Wasserversorgung der von diesen Maßnahmen betroffenen Liegenschaften sicherzustellen, hat sich die Konsenswerberin verpflichtet einen Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz (Ortswasserleitung - Ortsteil Steinfeld der Gemeinde St. Georgen) herzustellen. Ein Konzept, wie dieser Anschluss erfolgen kann und welche Liegenschaften von den erforderlichen Maßnahmen beansprucht werden sollen, wurde in Einlage dargestellt. Die Querung der Leitungstrasse mit der Trasse der S 34 soll im Bereich des Viehdurchlasses (Objekt S34.09 bei S34-km 8,3+ 89,367) erfolgen. Die Überwindung des vorhandenen Höhenunterschiedes von rund 59 m macht eine Drucksteigerung von ca. 6 bar erforderlich. Bei Umsetzung des Konzepts werden folgende Grundstücke von den erforderlichen Baumaßnahmen beansprucht werden: DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 84 von 282

89 Tabelle 43: Von der geplanten Ersatzwasserleitung beanspruchte Grundstücke GNr. KG Nutzung Eigentümer Steinfeld Öffentliches Gut Gemeinde St. Georgen am Steinfeld Steinfeld Landwirtschaftliche Nutzung Weiländer Franz, Steinfeld Steinfeld Landwirtschaftliche Nutzung Weiländer Franz, Steinfeld Steinfeld Landwirtschaftliche Nutzung Bekier Barbara, Poppenberg 3 107/ Steinfeld Landwirtschaftliche Nutzung Bekier Barbara, Poppenberg Steinfeld Landwirtschaftliche Nutzung Bekier Barbara, Poppenberg Steinfeld Landwirtschaftliche Nutzung Damböck Monika und Anton Steinfeld Öffentliches Gut Gemeinde St. Georgen am Steinfeld Der Brunnen Br18 liegt im Bereich der geplanten Trasse der S 34 und muss daher aufgelassen werden. Derzeit werden über den Brunnen BR18 die Wohnhäuser Steinfeld 17 und Steinfeld 38 mit Wasser versorgt. Beide Objekte sollen an die örtliche Trinkwasserleitung angeschlossen werden. Die Konsenswerberin beabsichtigt im Rahmen der Grundeinlöseverhandlungen mit dem Brunnenbetreiber hinsichtlich der Auflassung des Brunnens zu einer zivilrechtlichen Vereinbarung zu gelangen. Für die in größerer Entfernung von der Trasse der S 34 am Rande des Einflussbereiches gelegenen Brunnen BR 68a und BR 68b kann eine Einschränkung der Nutzbarkeit nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Sollten die Brunnen BR 68a und BR 68b tatsächlich in ihren Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, was im Rahmen der Beweissicherung festzustellen sein wird, ist vorgesehen den davon betroffenen Liegenschaften eine entsprechende Ersatzwasserversorgung (Anschluss an zentrale Wasserversorgung, Herstellung von Ersatzbrunnen udgl.) bereitzustellen Wasserhaltung im Bereich der geplanten Objekte (Brücken) Die im Verwirklichungsabschnitt 1 geplanten Querungsbauwerke wurden in Tabelle 14, die im Abschnitt Endausbau geplanten in Tabelle 24 dargestellt. Die Konsenswerberin geht mit Kenntnis der bisher vorliegenden geotechnischen und hydrologischen Informationen über den im Bereich der geplanten Objekte anstehenden Untergrund davon aus, dass die Gründungen der geplanten Objekte mittels Bohrpfählen erfolgen sollen. Die Gründungen werden in den wenig ergiebigen Grundwasser führenden Untergrund einbinden. In beiden Verwirklichungsabschnitten sind während der Errichtung der geplanten Objekte zeitlich begrenzte Maßnahmen zur Absenkung des Grundwasser(druck)spiegels erforderlich. Die abzuleitenden Wassermengen (max. Wasserandrang) und die Reichweiten der daraus resultierenden Grundwasserabsenkung wurden rechnerisch ermittelt. Die abzuleitenden Wassermengen wurden entsprechend der lokalen hydrogeologischen Gegebenheiten nach dem Verfahren von Dupuit/ Thiem für freies bzw. für gespanntes Grundwasser, die Reichweiten nach der Formel von Sichardt ermittelt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis der jeweils maßgeblichen Bauwasserstände GW Bau (höchster bisher gemessener Grundwasserstand). Die erforderliche Absenkung des Grundwasserspiegels (-druckniveaus) ergibt sich aus der Differenz zwischen dem jeweils maßgeblichen GW Bau und der DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 85 von 282

90 Fundamentunterkante (FUK) des zu errichtenden Objekts. Die Ergebnisse der Berechnungen wurden in den Einlagen und dargestellt. Die Konsenswerberin geht davon aus, dass die im Zuge der Bauherstellung erforderlichen Wasserhaltungen zeitlich und lokal begrenzte Absenkungen des Grundwasser(druck)- spiegels bewirken werden. Insgesamt aber werden sich die geplanten Maßnahmen nur zeitlich begrenzt auf das Grundwassergeschehen auswirken und lediglich auf den unmittelbaren Bereich des Baugeschehens beschränkt bleiben. Da auf Grund des anstehenden Untergrundes eine Wiederversickerung nahe dem Anfallort von der Konsenswerberin als nicht möglich beurteilt wurde, sollen die Pumpwässer in Vorfluter eingeleitet werden. Die Konsenswerberin sieht vor, die Gewässerschutzanlagen so zeitgerecht zu errichten, dass die im Zuge der Wasserhaltung anfallenden Wässer in die GSA eingeleitet und nach Durchfließen der Filterbecken gereinigt über die Druckleitungen in die Vorfluter abgeleitet werden können Verwirklichungsabschnitt 1 Die im Zuge der Wasserhaltungen zu fördernden max. Wassermengen und die Reichweiten des durch die Absenkung bedingten Einflussbereichs sind in nachstehender Tabelle 44 dargestellt. Tabelle 44: VA1: Wasserhaltung Objekte: maximale Wassermengen und Reichweiten Objekt Wasserhaltung max. Wasserandrang ca. l/s Reichweite ca. m S34.Ü01 offene Wasserhaltung 5,0 70 S34.01 offene Wasserhaltung 5,0 120 S34.02 offene Wasserhaltung 5,0 125 S S S S34.Ü S34.Ü03 offene Wasserhaltung 5,0 75 S34.Ü04 offene Wasserhaltung 3,0 15 S34.Ü05 Absenkbrunnen bzw. Entspannungsbohrungen sowie offene Wasserhaltung für 10,0 300 eine allfällige Restabsenkung S34.Ü06 Absenkbrunnen bzw. Entspannungsbohrungen sowie offene Wasserhaltung für 10,0 325 eine allfällige Restabsenkung S34.Ü7 Absenkbrunnen bzw. Entspannungsbohrungen sowie offene Wasserhaltung für 10,0 165 eine allfällige Restabsenkung A1.Ü A1.Ü10a DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 86 von 282

91 A1.068 offene Wasserhaltung 5,0 40 A1.068 offene Wasserhaltung 3,0 15 A A Wasserhaltung im Bereich der Unterflurtrasse Flugfeld Völtendorf Bauphase Im Bereich zwischen S34 km 4,2 und km 4,7 quert die Trasse der S34 das Flugfeld Völtendorf. Zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Flugbetriebes ist geplant die Trasse abzusenken und im Bereich zwischen S34-km 3,85 und S34-km 5,42 im Einschnitt zu führen. Im Bereich zwischen S34-km 4,2 und S34-km 4,7 soll das in den Einlagen , a und b dargest t Obj kt 34 Ü06 U t r(üb r) ü r La d ba F d Vö t dor rr t t w rd Den vorliegenden geotechnischen und geohydrologischen Angaben ist zu entnehmen, dass das Objekt S34.Ü06 auf 12,0 m bis 15,0 m in den Untergrund reichenden Bohrpfählen gegründet werden soll. Die auf dem Objekt anfallenden Niederschlagswässer sollen an den Widerlagern zur Versickerung gebracht und auf Höhe des Pfahlrostes in eine Drainage in einen Pumpenschacht und von dort über ein Hebewerk hochgepumpt und in die nächste Gewässerschutzanlage eingeleitet werden. In den Einlagen , , und wurden Querschnitte im Bereich S34 km 3,650 bis km 5,0 dargestellt. Wie in den Einlagen 13.4, und dargestellt, erfolgt der Einschnitt in Grundwasser führende Schichten. Der tiefste Punkt des Einschnittes liegt auf Kote ca. 319,0 m. Die Absenkung wird im trassennahen Bereich bei MGW rd. 5,5 m bei HGW bem bis zu 8,0 m betragen. Konkrete Angaben über den zeitlichen Ablauf des Baugeschehens sind in Einlage (Baukonzept) dargestellt. Der Bauablauf wird jedenfalls so zu gestalten sein, dass im Zuge der Herstellung des Objekts S34.Ü06 keine Absenkung des Grundwassers vorgenommen werden muss, die über das Maß der bereits im Zuge der Herstellung der Trasse vorgenommenen hinausgeht. Die Ergebnisse der, an den zu Pegel ausgebauten Bohrungen (KB 02/11, KB-W-2005 und KB-W-2195) durchgeführten Pumpversuche weisen auf eine geringe Durchlässigkeit (kf- Werte zwischen 1, und 5, m/s) der anstehenden Grundwasser führenden Schichten hin. Die dichte Deckschicht kann jedoch bewirken, dass in zeitlich begrenztem Umfang auch gespannte Grundwasserverhältnisse auftreten können. Die Absenkung des Grundwassers soll im Bereich des Objekts S34.Ü06 mittels beidseitig der Trasse im Abstand von jeweils 50 m angeordneten Brunnen und erforderlichenfalls mittels Entspannungsbohrungen (bei gespanntem Grundwasser) erfolgen. Die Konsenswerberin geht auf Grund der durchgeführten Berechnungen davon aus, dass durch eine Entnahme von 10L/s eine Absenkung des Grundwassers im erforderlichen Maße erzielt werden kann. Die Reichweite der dadurch bedingten Absenkung beträgt ca. 325 m. Die Lage der Absenk(Entspannungs)brunnen wurde in Einlage , die Ausführung der DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 87 von 282

92 Absenkbrunnen (Bohrbrunnen) und Entspannungsbohrungen (kiesverfüllte Schneckenbohrungen) in Einlage dargestellt. Die erschroteten Wässer sollen über das Entwässerungssystem der S34 in die Gewässerschutzanlage 1.4 und gereinigt in die Traisen abgeleitet werden Betriebsphase Den vorliegenden Unterlagen zu Folge wird im Bereich S34 km 3,90 bis km 4,75 auch nach Herstellung des Objekts S34.Ü06 das Grundwasser dauernd abgesenkt bleiben. Der rechnerisch ermittelte, in Einlage und dargestellte, mögliche Einflussbereich der Grundwasserabsenkung (maximale Reichweite) beträgt auf Höhe der Trasse zwischen 240 und 294 m. Unter Berücksichtigung der in diesem Bereich erkundeten hydrologischen, hydrogeologischen und geländemorphologischen Verhältnisse wurden die Reichweite der max. Absenkung gem. Einlage letztlich mit 300 m in östlicher und 400 m in westlicher Richtung festgelegt. Die Grenzen des von der dauernden Absenkung des Grundwassers beeinflussten Bereiches wurden in Einlage dargestellt. Die Konsenswerberin geht davon aus, dass die Menge des zukünftig über die trassenparallel angeordneten Drainageleitungen abzuleitenden Wassers weitgehend von der Grundwasserneubildung in dem von der Absenkung des Grundwassers betroffenen Bereich bestimmt wird. Die über die Drainage abzuleitende Wassermenge wurde mit 2,0 L/s ermittelt Abschnitt Endausbau Die im Zuge der Wasserhaltungen zu fördernden max. Abflüsse und die Einflussbereiche und die durch die Absenkung bedingten Reichweiten sind in nachstehender Tabelle 45 dargestellt. Tabelle 45: EAB: Wasserhaltung Objekte: maximale Abflüsse und Reichweiten Objekt Wasserhaltung max. Wasserandrang ca. l/s Reichweite ca. m S34.Ü8 offene Wasserhaltung 10,0 110 S34.Ü09 offene Wasserhaltung 5,0 85 S34.Ü10 offene Wasserhaltung 5,0 85 S34.Ü11 offene Wasserhaltung 5,0 45 S34.06 offene Wasserhaltung 3,0 30 S34.07 offene Wasserhaltung 5,0 40 S34.Ü12 offene Wasserhaltung 5,0 75 S34.08 offene Wasserhaltung 5,0 45 S34.09 offene Wasserhaltung 5,0 20 S S34.11 keine Wasserhaltung, Abschottung des Gerinnes - - DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 88 von 282

93 3.13 Errichtung von Objekten - Qualitative Auswirkungen Bauphase Die Konsenswerberin schließt nicht aus, dass es während der Bauphase in beiden Verwirklichungsabschnitten zu qualitativen Beeinträchtigungen des Grundwassers kommen kann. Als Grund dafür wurden die Versickerung trübstoffbelasteter Wässer und die im Zuge der Betonier- und Fundamentierungsarbeiten im Untergrund ablaufenden Prozesse (u.a. Erhöhung des ph-werts) genannt. Da die Reichweite der Auswirkungen auf den unmittelbaren GW-Abstrom des jeweiligen Bauvorhabens beschränkt bleibt, schließt die Konsenswerberin eine Beeinträchtigung von bestehenden Grundwassernutzungen aus Betriebsphase Die Konsenswerberin schließt in der Betriebsphase in beiden Verwirklichungsabschnitten eine durch die errichteten Objekte bedingte qualitative Beeinträchtigung des Grundwassers aus. Die auf den Objekten anfallenden Straßenwässer werden über das gegenüber dem Untergrund weitgehend dichte Entwässerungssystem der S 34 nach entsprechender Reinigung in den Gewässerschutzanlagen in den Zubringer Nadelbach und den Nadelbach (Sommerbetrieb) und in die Traisen und die Pielach abgeleitet Versickerungsmulde zwischen S 34 km-8,66 und km 9,070 Abweichend vom generellen Entwässerungskonzept sollen die im Bereich zwischen S 34 km-8,66 und Projektende bei S 34 km 9,070 anfallenden Straßenwässer in eine Versickerungsmulde eingeleitet und nach Passage des Bodenfilters gereinigt in den Untergrund/ Grundwasser eingebracht werden. Durch diese Maßnahme können a priori Auswirkungen auf die Qualität des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden. Es wurde da r b t mö r w rk a d, m L tfaden zur Versickerung or db a t t r traß w r, BMVIT, 0 t a t Vor ab vor omm D d Berechnungen zu Grunde liegenden Parameterwerte und die Berechnungsergebnisse wurden in Einlage dargestellt. Die versickerungsbedingte Erhöhung der mittleren Cl - Konzentration im Grundwasser wurde vorerst unter Annahme eines Hintergrundwertes von 0,0 mg Cl - /L ermittelt. Die zu erwartende Gesamtkonzentration im Abstrom der Versickerungsmulde wurde auf Grundlage eines Hintergrundwertes von 64 mg Cl - /L (Pegel KB-W-6705) berechnet. Zum Vergleich wurde die versickerungsbedingte Erhöhung auch an Hand der Analysenergebnisse für die GZÜV- Messstelle PG (mittlere Konzentration 7,4 mg Cl - /L) ermittelt. Die Messstelle befindet sich im GW - Abstrombereich der Versickerungsmulde. Die Plausibilität der Berechnungsergebnisse wurde an Hand eines von Dr. Gamerith entwickelten Verfahrens, das zu vergleichbaren Ergebnisse führte, überprüft. Die Ergebnisse wurden in Einlage dargestellt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in nachstehender Tabelle 46 dargestellt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 89 von 282

94 Tabelle 46: Änderung der Chloridkonzentration infolge der Versickerung Beurteilungspunkt Entfernung zur Versickerungsmulde ca. m Änderung der mittleren Cl- Konzentration ca. mg/l Hintergrund 0,0 mg Cl - /L Mittlere Cl- Konzentration Hintergrund 64 mg Cl - /L ca. mg/l Mittlere Cl -Konzentration Hintergrund 7,4 mg Cl - /L ca. mg/l 0 17,5 81,5 24, ,2 79,2 22, ,5 76,5 19, ,0 74,0 17, ,1 71,1 14,5 Die Konsenswerberin geht auf Grund der vorliegenden Ergebnisse davon aus, dass die Auswirkungen der Einbringung von Cl - belasteten Straßenwässern über die geplante Versickerungsmulde in den Untergrund/ Grundwasser das Maß der Geringfügigkeit nicht überschreiten wird Verlegung (Umlegung) von Gerinnen Im Bereich der geplanten Querungen (Brückenobjekte) sind Verlegungen der nachstehend genannten Gerinne geplant. Detaillierte Angaben zum Bestand der Gerinne und den geplanten Maßnahmen sind den Einlagen , und zu entnehmen Verwirklichungsabschnitt 1 Im Verwirklichungsabschnitt 1 gequert die Trasse der S 34 nachstehend genannte Bäche bzw. Gerinne: Tabelle 47: Querungen und Verlegungen im Verwirklichungsabschnitt 1 Gerinne S 34-km Länge der Verlegung (m) Zubringer Nadelbach O,9 +50, Nadelbach 1,3 + 54, Abschnitt Endausbau Im Endausbau gequert die Trasse der S 34 nachstehend genannte Bäche bzw. Gerinne: Tabelle 48: Querungen und Verlegungen im Abschnitt Endausbau Gerinne S 34-km Länge der Verlegung (m) Krickelbach 7,1+78, Steinfeldbach 7,8+45,935 Keine Verlegung Gerinne Handelberg 8,6+52, DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 90 von 282

95 Eine detaillierte Beschreibung und Begutachtung der geplanten Maßnahmen wurde im Teil Oberflächengewässer vorgenommen Bestehende Entwässerungsanlagen (W - Genossenschaften) Im Projektsgebiet bestehen großflächige Entwässerungsanlagen, die in den Wassergenossenschaften Pummersdorf, Hart und Kreisberg zusammengeschlossen sind. Im Zuge der Errichtung der S 34 wird die Vorflutfunktion einzelner Haupt- und Nebensammler der Anlagen unterbrochen werden. Dies hat einen teilweisen oder gänzlichen Entfall von entwässerten Flächen zur Folge. Die von den Baumaßnahmen betroffenen Grundstücke und die geplanten Ausgleichsmaßnahmen wurden in den Einlagen , , , und dargestellt Ableitung der Straßenwässer Das System der Straßenentwässerung wurde im Teil Befund Oberflächengewässer beschrieben Fremdwässer (Außeneinzugsgebietswässer) Die Trasse der S 34 quert in beiden Abschnitten zahlreiche natürliche Abflusswege und vorhandene Entwässerungsleitungen, die durch das geg. Bauvorhaben unterbrochen bzw. in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden könnten. In den Einlagen und wurde dargestellt, durch welche Maßnahmen die Abflussverhältnisse erhalten bzw. wieder hergestellt werden können. Die Querung der Trasse der S 34 soll mittels Durchleitungen erfolgen. Die einzelnen Bauwerke wurden auf ein 30-jährliches Hochwasserereignis bemessen. Eine durch die Ableitung der Wässer bedingte Verschlechterung der Abflussverhältnisse gegenüber dem derzeitigen Zustand ist aus Sicht der Konsenswerberin hiedurch nicht gegeben Deponien, Altstandorte und Verdachtsflächen Die Konsenswerberin führte aus, dass die Erhebungen auf Grund von Einwänden (fehlende Gestattungen) der Liegenschaftseigentümer nicht im erforderlichen Umfang (Beprobungsraster) durchgeführt werden konnten und die noch fehlenden Untersuchungen erst in der nächsten Projektsphase vorgenommen werden können. Die im Untersuchungsgebiet bis dato von der Konsenswerberin erhobenen Deponien, Altstandorte und Verdachtsflächen wurden in den Einlagen 13.6 und 13.7 dargestellt. Nachstehend wird auf jene Deponien, Altlasten und Verdachtsflächen näher eingegangen, die mit der Errichtung und dem Betrieb der S 34 in einem mittelbaren oder unmittelbaren DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 91 von 282

96 Zusammenhang stehen und mögliche Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse haben könnten Verwirklichungsabschnitt 1 ABL /103 - Altablagerung STRAUSS / UBA-Verdachtsfläche Die geplante Trasse der S 34 quert die Altablagerung STRAUSS zwischen ca.s 34-km 1,41 und ca. km 1,64. Zur Erfassung der Tiefenerstreckung sowie des Materialinhaltes wurden im Trassenbereich Erkundungen mittels Sondierschlitzen (BS06a bis BS06e) und Sammelproben (S16, S17 und S18) vorgenommen. Die vorliegenden Ergebnisse der Erkundung zeigen, dass das abgelagerte Material gemäß den Vorgaben des Bundesabfallwirtschaftsplanes (BAWP 2011) nicht verwertet werden kann und deshalb den Vorgaben der Deponieverordnung DVO 2008 entsprechend deponiert werden muss. Die Räumung der Altablagerung soll in dem Maß erfolgen, dass eine zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls notwendige vollständige Räumung durch den Bestand der Trasse nicht behindert wird. Die Konsenswerberin geht davon aus, dass durch die Teilräumung der Altablagerung STRAUSS nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen wird. ABL /133 - Altablagerung und ABL /181 - Altablagerung Die beiden Altablagerungen befinden sich in jenem Bereich der bestehenden Anschlussstelle St. Pölten Süd der A 1 Westautobahn, in dem die Gewässerschutzanlage GSA A1 errichtet werden soll. Die Erkundung der Altablagerungen und des abgelagerten Materials erfolgte an Hand von Sondierschlitzen (BS 50a und BS50b) und Materialanalysen (Proben SP06, SP07 und SP13). Um einer Durchsickerung des abgelagerten Materials vorzubeugen, sollen die im Zuge der Errichtung der GSA A1 angetroffenen Ablagerungen vollständig entfernt werden. Die Untersuchungsergebnisse zeigten, dass das abgelagerte Material der Qualitätsklasse A2 zuzuordnen ist und auf eine Aushubdeponie verbracht werden kann. ABL /160 - Altablagerung Die Westautobahn verläuft über den nördlichen Teil der Altablagerung. Im diesem Bereich wird die A 1 zur Herstellung der Anschlussstelle verbreitert. Die Querung der Altablagerung erfolgt nach Angabe der Konsenswerberin in Dammlage, nach vorliegendem Lageplan jedoch auch im Einschnitt. Da durch das neue Projekt kein Eingriff in die Altablagerung erfolgt, wurden von der Konsenswerberin keine weiterführenden Untersuchungen durchgeführt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 92 von 282

97 Abschnitt Endausbau ABL /108 - aktuelle Ablagerung / Deponie, Zwischenlager - DEP STUAG Die Trasse der S 34 verläuft zwischen ca. km 8,6 und ca. km 8,7 am Rande der Deponie. ABL /118 - Altablagerung Die Trasse der S 34 quert die Altablagerung, eine Erweiterungsfläche der Deponie STUAG, zwischen ca.s34- km 8,5 und ca. km 8,6. Zur Klärung der Frage, welcher Qualitätsklasse die abgelagerten Materialien zuzuordnen sind und ob die Ablagerungen bis in den Trassenbereich reichen, wurden Erkundungen in Form von Bohrungen( KB-W-5740, KB-W-6020 und KB-W-6150) und Sondierschlitzen (BS- 42 und BS-43) durchgeführt. Bei sämtlichen Aufschlüssen konnten bis dato keine Anzeichen auf künstliche Anschüttungen festgestellt werden. Im Zuge der Errichtung der Versickerungsmulde könnte es aber erforderlich sein auch in diesem Bereich Teilräumungen von Altablagerungen vorzunehmen. Die Konsenswerberin geht davon aus, dass mit allenfalls erforderlichen Räumungen keine Eingriffe in das Grundwasser (GW-körper) verbunden sein werden. Die durchgeführten Erkundungen reichen nicht aus, um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können. Die Konsenswerberin geht daher davon aus, dass noch vor Baubeginn im Bereich der direkt vom Trassenverlauf berührten Altablagerungen bzw. Verdachtsflächen zusätzliche Erkundungen durchzuführen sein werden. Die Voruntersuchungen sollen entsprechend den in der Deponieverordnung bzw. den in der ÖNORM S2126:2016 genannten Vorgaben durchgeführt werden. Die Konsenswerberin schlägt vor, die Beprobungen in einem Raster von 15 x15 m vorzunehmen. Je 500 Tonnen Aushubmaterial soll eine qualifizierte Stichprobe entnommen und alle 1500 Tonnen eine Mischprobe gem. DVO 2008, Pkt.4, Tab. 1 (Vollanalyse) analysiert werden. Für den Fall, dass das Aushubmaterial nicht direkt auf eine entsprechende Deponie verbracht werden kann, ist vorgesehen dieses auf befestigten Flächen zwischen zu lagern Auswirkungen infolge Verkehrsgischt Ein durch Verkehrsgischt (Sprühnebel) oder Trockendeposition verursachter diffuser Eintrag von Chlorid in das Grundwasser ist nach Ansicht der Konsenswerberin nur in einem untergeordneten Maße zu erwarten. Die Konsenswerberin begründet diese Aussage an Hand des Ergebnisses einer Berechnung/Abschätzung, die auf Grundlage des von ZI DI W. Stundner in der Beschwerdesache UVP-Genehmigungsverfahren S3 Weinviertler Schnellstraße erstellten Gutachtens und unter Anwendung des im Leitfaden zur Versickerung chloridbelasteter Straßenwässer - bmvit 2011 beschriebenen Berechnungsverfahrens vorgenommen wurde. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 93 von 282

98 Verwirklichungsabschnitt 1 Wie in den Einlagen und dargestellt, ist im Verwirklichungsabschnitt 1 ist bei einer mittleren Chloridkonzentration im Grundwasser des trassennahen Bereichs von 43 mg/l vorhabensbedingt von einer Erhöhung um 13 mg/l auszugehen. Gestützt auf dieses Ergebnis gelangt die Konsenswerberin zu dem Schluss, dass der durch die Verkehrsgischt bedingte Austrag chloridhältiger Straßenwässer im Umfeld der Trasse weder eine qualitative Beeinträchtigung des Bodens, noch eine des Grundwassers bewirken wird. Begründend wurde ausgeführt, dass nur ein geringer Teil des auf die Fahrbahnfläche aufgebrachten Streusalzes tatsächlich über die Verkehrgischt in das Trassenumfeld ausgetragen wird. Ein großer Teil der aufgebrachten Menge wird bereits in dem vom Entwässerungssystem der S 34 erfassten Bereich wieder zur Deposition gelangen. Die anfallenden Straßenwässer werden über das gegenüber dem Untergrund weitgehend dichte Entwässerungssystem der S 34 nach entsprechender Reinigung in Vorfluter abgeleitet. Überdies verläuft die Trasse über weite Bereiche im Einschnitt und ist vom Umland auch durch Lärmschutzwände getrennt. Ein Umstand, der nach Ansicht der Konsenswerberin die Ausbreitung des Sprühnebels einschränkt Abschnitt Endausbau Wie in den Einlagen und dargestellt, ist im Abschnitt Endausbau bei einer mittleren Chloridkonzentration von 22 mg/l im Grundwasser des trassennahen Bereichs von einer vorhabensbedingten Erhöhung um 9 mg/l auszugehen. Ein durch Verkehrsgischt (Sprühnebel) oder athmosphärische Deposition (Trockendeposition) verursachter Eintrag von Chlorid in das Grundwasser ist daher nur in einem untergeordneten Maße zu erwarten. Die Konsenswerberin schließt wie im Verwirklichungsabschnitt 1 auch im Abschnitt Endausbau eine qualitative Beeinträchtigung des Grundwassers in der Betriebsphase aus. Die anfallenden Straßenwässer werden über das gegenüber dem Untergrund weitgehend dichte Entwässerungssystem der S 34 nach entsprechender Reinigung in Vorfluter abgeleitet. Auch in diesem Abschnitt verläuft die Trasse über weite Bereiche im Einschnitt und ist vom Umland auch durch Lärmschutzwände getrennt. Ein Umstand, der die Ausbreitung des Sprühnebels einschränkt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 94 von 282

99 4. Gutachten Oberflächengewässer Anmerkung: Die Ausführungen in Beantwortung der im Prüfbuch gestellten Fragen und jene zu den vorgebrachten Einwendungen (Stellungnahmen) sind als Teile des vorliegenden Gutachtens anzusehen. 4.1 Untersuchungsraum Die von der Konsenswerberin in den Einreichunterlagen vorgenommene Beschreibung und Charakterisierung des Untersuchungsraumes kann aus fachlicher Sicht als plausibel und nachvollziehbar beurteilt werden. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes wurde so festgelegt, dass alle erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut- Oberflächenwasser in ihrem Ausmaß und ihrer räumlichen Ausdehnung erkannt und berücksichtigt werden können. 4.2 Hydrologische Grundlagen Bemessungsniederschlag und charakteristische Abflusswerte Die den einzelnen Berechnungen zu Grunde liegenden charakteristischen Abfluss- und Niederschlagswerte entsprechen jenen Größen, die von den zuständigen Dienststellen des Landes Niederösterreich und des Bundes ermittelt und der Konsenswerberin bekanntgegeben wurden Ermittlung der anfallenden Abflüsse Die Ermittlung der von der Straßenoberfläche abzuleitenden Abflüsse erfolgte mittels Rat o a r M t od B b t, d röß r L r tr k a w, wurde das Zeitbeiwertverfahren angewandt. Das Zeitbeiwertverfahren kann in zusammenhängenden Gebieten angewandt werden. Zur Ermittlung des Abflusses wird für jede Berechnungsstrecke aus der Längserstreckung des jeweiligen Einzugsgebietes und einer angenommenen Fließgeschwindigkeit die Fließzeit ermittelt. Die Fließzeit ergibt sich aus dem Quotienten aus Fließweg und mittlerer Fließgeschwindigkeit. Die Ermittlung der Fließzeiten erfolgte unter Annahme einer mittleren Fließgeschwindigkeit von 0,2 m/s für flaches und von 0,3 m/s für steileres Gelände. Die maßgebliche Gesamtfließzeit ergibt sich für jeden Berechnungspunkt aus der Summe der Fließzeiten vor und in der Berechnungsstrecke. Der größte Regenabfluss wird unter der Annahme ermittelt, dass die Fließzeit im Einzugsgebiet der maßgebenden Regendauer entspricht. Der Abfluss Q ergibt sich dabei aus dem Produkt von Beitragsfläche, Abflussbeiwert und Regenspende. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 95 von 282

100 Bei der Ermittlung der Bemessungswassermengen wurde das gesamte Einzugsgebiet berücksichtigt. Die zugehörigen Einzugsgebietsflächen und Fließwege wurden aus den in den in den Einlagen und dargestellten Lageplänen entnommen. Die Ermittlung der Abflüsse aus den einzelnen Fremdgebieten erfolgte an Hand eines b b w rt vo Ψ=0, 0 D D m o r d r D r t or a r o t a m Hinblick auf eine erhöhte Sicherheit gegen Verklausung auf Basis eines Abflussbeiwerts von Ψ=0,50 Die genannten Verfahren entsprechen dem Stand der Technik und haben sich in der hydrologischen Praxis vielfach bewährt. Die vorliegenden Berechnungsergebnisse wurden stichprobenartig überprüft und können aus Sicht des Fachgebietes Oberflächengewässer als plausibel und nachvollziehbar beurteilt werden Wasserkörper Wie ausgeführt, wurden einzelne, im näheren und weiteren Untersuchungsraum befindliche Oberflächengewässer im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan als eigene Wasserkörper ausgewiesen und deren Zustand beurteilt Zustand - Hydromorphologie Aus fachlicher Sicht sind durch die geplanten Maßnahmen (Gewässerverlegungen und Errichtung von Brückenbauwerken) keine nachteiligen Auswirkungen auf den hydromorphologischen Zustand der vom Vorhaben berührten Oberflächenwasser-körper zu erwarten. Die geplanten Gewässerverlegungen sollen nach gewässerökologischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Unter dieser Voraussetzung kann in den von den Baumaßnahmen betroffenen Gerinneabschnitten von einer Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes ausgegangen werden Chemischer Zustand Verwirklichungsabschnitt 1 Den in Einlagen dargestellten Ergebnissen zu Folge erhöht sich nach Einleitung der gereinigten Straßenwässer aus den Gewässerschutzanlagen GSA1.1 bis 1.4, GSA A1 und Bodenfiltermulden im Bereich der A1 die Chloridkonzentration in der Traisen im Lastfall 1 von 10 mg/l auf 11,5 mg/l und im Lastfall 2 von 10 mg/l auf 16,2 mg/l. Abschnitt Endausbau Gemäß den in Einlage dargestellten Ergebnissen erhöht sich nach Einleitung der gereinigten Straßenwässer aus den GSA 2.1 und GSA 2.2 die Chloridkonzentration in der Traisen im Lastfall 1 von 10 mg/l auf 10,2 mg/l und im Lastfall 2 von 10 mg/l auf 11,0 mg/l. Nach Einleitung der gereinigten Straßenwässer aus der GSA 2.4 in die Traisen erhöht sich die Cl - Konzentration im Lastfall 1 von 10 mg/l auf 10,1 mg/l und im Lastfall 2 von 10mg/L DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 96 von 282

101 auf 10,3 mg/l. Die Chloridkonzentration in der Pielach erhöht sich nach Einleitung der in der GSA 2.3 gereinigten Straßenwässer im Lastfall 1 von 7 mg/l auf 7,4 mg/l und im Lastfall 2 von 7 mg/l auf 8,4 mg/l. In beiden Verwirklichunsabschnitten wird die gem. 14 Abs.1 QZV Ökologie OG in Anlage H 8 für den guten Zustand festgelegte Bedingung der physikalisch-chemischen Qualitätskomponente für Chlorid von 150 mg/l unterschritten. Aus fachlicher Sicht kann auf Grund von Untersuchungsergebnissen bei anderen Gewässerschutzanlagen davon ausgegangen werden, dass bei sachgemäßer Ausführung der Filterschichten und bei ordnungsgemäßem Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Anlagen die anfallenden Straßenwässer so gereinigt werden, dass deren schadlose Abfuhr in die Vorfluter gewährleistet werden kann. Von einer einleitungsbedingten Verschlechterung des chemischen Zustandes der Wasserkörper ist aus Sicht des Gutachters daher nicht auszugehen. Die Festlegung der Emissionsbegrenzung der Inhaltsstoffe im eingeleiteten Niederschlagswasser (Straßenwässer) wird in Anlehnung an die Grenzwerte nach Anlage A der Allgemeinen Abwasser Emissionsverordnung (AAEV) unter Punkt 8 - erforderliche Maßnahmen (Auflagen) im geg. Fachgutachten getroffen. Die Emissionsbegrenzungen sind auf Dauer einzuhalten. Aus fachlicher Sicht besteht unter den genannten Voraussetzungen kein Einwand gegen die wasserrechtliche Bewilligung der geplanten Einleitungen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen im UVP-Teilgutachten Gewässerökologie wird hingewiesen. 4.3 Straßenentwässerung Das in den Einreichunterlagen dargestellte System der Straßenentwässerung orientiert sich weitgehend an den in der RVS genannten Vorgaben und lässt aus fachlicher Sicht eine dem Stand der Technik entsprechende Sammlung, Ableitung und entsprechende Reinigung der anfallenden Straßenwässer erwarten. Wird durch das geg. Vorhaben die Nivellette oder die Lage von bereits bestehenden Straßen verändert, dann müssen die, in den davon betroffenen Bereichen anfallenden Straßenwässer dem Stand der Technik entsprechend vor deren Einleitung in Vorfluter oder deren Einbringung in den Untergrund gereinigt werden. Erfolgt die Versickerung der Niederschlagswässer über die Böschungen, sind diese gem. RVS als Humusfilter auszubilden. Eine maßgebliche zusätzliche Erhöhung des Chloridgehaltes in den bereits von der Einbringung der Straßenwässer betroffenen Aquiferen ist nicht zu erwarten. 4.4 Gewässerschutzanlagen Für die Entwässerung hochrangiger Straßen sind auf Grund der anfallenden straßenspezifischen Schadstoffe Reinigungsmaßnahmen in Form von Gewässerschutzanlagen (GSA) erforderlich. Ein Rückhalt des in den Streumittel enthaltenen Chlorids, das im DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 97 von 282

102 Winterdienst ausgebracht wird, ist jedoch nicht möglich. Die Einleitung der gereinigten, jedoch nach wie vor mit Chlorid belasteten Straßenwässer erfolgt über Druckrohrleitungen in die größeren Vorfluter Traisen und Pielach. Im Sommerbetrieb erfolgt die Einleitung der gereinigten nicht mit Chlorid belasteten Straßenwässer aus den Gewässerschutzanlagen GSA1.1 und GSA1.2 in den Zubringer Nadelbach und den Nadelbach. Die Bemessung der Gewässerschutzanlagen erfolgte entsprechend den Vorgaben der RVS so, dass der erste Spülstoß nach einem 1-jährlichen Starkregen gespeichert werden kann. Die Bemessung der Retentionsbecken erfolgte auf Basis eines 5-jährlichen Starkregenereignisses mit einer Dauerstufe bis zu sechs Tagen. Die geplante Reinigung der anfallenden Straßenwässer in Gewässerschutzanlagen entspricht dem Stand der Technik. Die im Einzugsgebiet des Nadelbaches befindlichen Gewässerschutzanlagen GSA1.1 und GSA1.2 wurden um einer Erhöhung des HW-Abflusses im Nadelbach vorzubeugen zusätzlich auf den Rückhalt eines Abflusses bei einem 100-jährlichen Niederschlagsereignis bemessen. Es konnte der Nachweis geführt werden, dass die nach einem 100-jährlichen Niederschlagsereignis bzw. bei HW 100 aus den Retentionsbecken (GSA 1.1 und GSA 1.2) in die Vorfluter eingeleiteten Abflüsse keine Erhöhung des Hochwasserabflusses bewirken werden. Im Überlastfall (N > N bem ) erfolgt der Ablauf in den Zubringer Nadelbach und den Nadelbach über abgesenkte Beckenkronen der Retentionsbecken. Nachteilige Auswirkungen der geplanten Einleitungen auf die Hochwasserabflussverhältnisse im Nadelbach sind daher nicht zu erwarten. Auch lassen die vorliegenden Bilanzierungsergebnisse den Schluss zu, dass die geplanten Einleitungen dem zukünftigen Ausbau des Hochwasserschutzes am Nadelbach nicht entgegenstehen. Angaben darüber, wie bei den anderen Retentionsbecken der Ablauf im Überlastfall (N>N bem ) erfolgen soll, fehlen jedoch. Es ist daher noch vor Beginn der Bauarbeiten an den GSA darzustellen, wie im Überlastfall der Abfluss aus den übrigen Retentionsbecken in einen Vorfluter oder eine bestehende Tiefenlinie erfolgen soll. Die überströmbaren Bereiche der Beckenkronen sind stand- und erosionssicher auszuführen. Die Ableitung und Einleitung der Wässer in Vorfluter oder bestehende Tiefenlinien hat so zu erfolgen, dass die davon berührten Gelände-/Uferbereiche weder erodiert, noch dauerhaft vernässt werden können. Um Schäden im Bereich des Schongebiets St. Pölten vorzubeugen sind auch die Retentionsbecken der Gewässerschutzanlagen der GSA 2.1 und 2.2 so zu dimensionieren und herzustellen, dass die bei einem 100-jährlichen Niederschlagsereignis anfallenden Straßenwässer schadlos gespeichert und abgeleitet werden können. Auf Grund von Auswertungen von Beobachtungsergebnissen an bestehenden Gewässerschutzanlagen kann aus fachlicher Sicht davon ausgegangen werden, dass das Wasser nach Passage des Bodenfilters die qualitativen Anforderungen der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung (AAEV) bezüglich der Stoffe der Anlage A erfüllt, die Gegenstand der wasserrechtlichen Festlegungen sein müssen. Dies unter der Voraussetzung, dass die Adsorptionsfilterschichten sachgerecht ausgeführt wurden und die Filtrations- und Adsorptionseigenschaften der eingebauten Bodenschichten intakt sind. Entsprechende Kontrollen können auf folgende Weise vorgenommen werden: DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 98 von 282

103 Probenahme und Analyse des Sickerwassers nach Passage durch den Filterkörper (wie vorgesehen). Regelmäßige Kontrolle des Schadstoffgehaltes im Filterkörper. Bei Überschreitung vorgegebener Grenzwerte ist der Filterkörper zu tauschen. Ein konkreter Nachweis, dass die zulässigen Höchstkonzentrationen während des Betriebes der genannten Anlagen auch tatsächlich eingehalten werden, wird letztlich erst im Rahmen regelmäßiger und zeitlich wiederkehrender Überprüfungen (Eigen- und Fremdkontrollen) des Allgemeinzustandes der Anlagen, des zur Einleitung gelangenden Wassers (Emissionskontrolle) und an Hand der Ergebnisse des durchzuführenden Mess- und Beobachtungsprogramms (Beweissicherung) geführt werden können. Die zur Nachweisführung erforderlichen Untersuchungen, wie regelmäßig durchzuführende Kontrollen, Probenahmen und Analysen, sind unter Punkt 8 des vorliegenden Fachgutachtens - erforderliche Maßnahmen (Auflagen) genannt. Die Gewässerschutzanlagen sind projektsgemäß zu errichten und auf Dauer fachgerecht zu betreiben. Die erforderliche Reinigungsleistung ist durch regelmäßige Kontrollen, Wartungen und Instandhaltungen auf Betriebsdauer der S 34 sicherzustellen. Unter der Voraussetzung, dass die im geg. Fachgutachten genannten erforderlichen Maßnahmen (Auflagen) eingehalten/ beachtet werden, kann aus fachlicher Sicht davon ausgegangen werden, dass die Qualitätsziele für Oberflächengewässer bei der Einleitung der gereinigten Straßenwässer eingehalten werden und die Einleitungen der gereinigten Straßenwässer keine maßgebliche Änderung der Beschaffenheit der von den Einleitungen betroffenen Vorfluter bewirken wird. 4.5 Fremdwässer Die Sammlung und Ableitung der anfallenden Fremdwässer soll in Abhängigkeit von der jeweiligen Geländeform entweder über Leitwälle oder über Dammfußmulden, jedoch getrennt von den Straßenwässern, erfolgen. Die anfallenden Wässer werden über Durchleitungsbauwerke unter der S 34 durchgeleitet und in vorhandene Vorfluter (Gräben) eingeleitet oder wie bisher über bestehende Tiefenlinien abgeleitet. Die Notwendigkeit der Ableitung von Fremdwässern (Außeneinzugsgebietswässern) ergibt sich daraus, dass die Trasse der S 34 eine Unterbrechung der von Natur aus im Gelände vorhandenen Tiefenlinien des Oberflächenabflusses bewirkt. Die betroffenen Umgebungsflächen könnten nicht mehr entwässert werden, würden nicht bauliche Kompensationsmaßnahmen gesetzt werden. Die Einleitung von Fremdwässern kann bereichsweise eine geringe Erhöhung der Wasserführung in den davon betroffenen Vorflutern bewirken. Die über die Vorfluter bzw. Tiefenlinien abzuleitenden Durchflüsse entsprechen jedoch in Summe weitgehend jenen, die schon vor Errichtung der S 34 über die Entwässerung der betroffenen Einzugsflächen zum Abfluss gelangten. Eine maßgebliche Veränderung des quantitativen Abflussgeschehens in den von der Ableitung der Fremdwässer betroffenen Vorflutern bzw. Tiefenlinien ist insgesamt daher nicht zu erwarten. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 99 von 282

104 Gemäß Einlagen und sollen die Mulden 1,0 m breit und 30 cm tief, die Leitwälle 1,0 m breit und 30 cm hoch ausgeführt werden. Angaben darüber, wie die Mulden konkret ausgeführt werden sollen und ob die anfallenden Wassermengen schadlos, d.h. ohne auszuufern und erosionsfrei abgeführt werden können fehlen. Ebenso fehlen Angaben, wie die Ableitung der anfallenden Wassermengen im Bereich der Leitdämme erfolgen soll. Aus fachlicher Sicht sind Leitdämme zwar grundsätzlich geeignet um Außeneinzugsgebietswässer vom Trassenbereich fernzuhalten, nicht aber a priori geeignet deren geordnete Ableitung zu gewährleisten. Zur schadlosen Abfuhr der anfallenden Wässer werden auch vor den Leitwällen Mulden zu errichten und auf Dauer zu erhalten sein. Die Konsenswerberin ist daher zu verpflichten die Kompensationsmaßnahmen (Mulden und Leitdämme) so zu gestalten, dass die Fremdwässer (Außeneinzugsgebietswässer) schadlos abgeführt und Vernässungen der vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen und damit Beeinträchtigungen Dritter verhindert werden können. Aus fachlicher Sicht ist von einer durch die Einleitung der Fremdwässer bedingten qualitativen Beeinträchtigung der einzelnen Vorfluter nicht auszugehen. Das abzuleitende Niederschlagswasser stammt überwiegend von landwirtschaftlich genutzten Flächen für die wohl (wie für die ordnungsgemäße Landwirtschaft generell) die Einhaltung des Geringfügigkeitskriteriums nach 32 WRG 1959 vorausgesetzt werden kann. Eine Festlegung höchstzulässiger Tagesfrachten von Inhaltsstoffen des Niederschlagswassers, welches ausschließlich von Flächen außerhalb des Straßenverlaufes stammt und das durch Schadstoffe nicht belastet ist, die durch den Verkehr auf der S 34 freigesetzt werden, ist daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erforderlich. 4.6 Druckleitungen Die Ableitung der in den GSA gereinigten Straßenwässer soll über erdverlegte Druckleitungen erfolgen. Die Trassierung der über weite Bereiche parallel verlaufenden Druckleitungen soll entlang von Begleit- und Betreuungswegen erfolgen. Die Bemessung der Leitungen erfolgte dem Stand der Technik entsprechend nach Prandtl-Colebrook. An Hoch- und Tiefpunkten sollen in Schächten Be- und Entlüftungsventile angeordnet werden. Im Rahmen einer noch zu erstellenden bzw. zu ergänzenden Betriebsordnung wird festzulegen sein wie durch regelmäßige Wartungen und Überprüfungen die Funktionsfähigkeit der Druckrohrleitungen auf Dauer sichergestellt wird. Auf Grund der vorliegenden Lagepläne kann grundsätzlich von der Durchführbarkeit der geplanten Leitungsverlegungen ausgegangen werden. Die durch den Bau und den Betrieb der Druckleitungen berührten Grundstücke wurden in den Einlagen und dargestellt. Detaillierte Unterlagen, wie Längenschnitte und Angaben zu wesentlichen Anlageteilen, wie Be- und Entlüftungs- sowie Entleerungseinrichtungen, wurden den vorliegenden Unterlagen jedoch nicht angeschlossen. Die Konsenswerberin ist daher zu verpflichten noch rechtzeitig vor Inangriffnahme der Verlegungsarbeiten der Behörde entsprechend ausgearbeitete Detailprojekte, siehe unter Punkt 8 erforderliche Maßnahmen (Auflagen), vorzulegen. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 100 von 282

105 Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern sind durch die Errichtung und den Betrieb der Druckleitungen nicht zu erwarten. Die in der RVS Erdarbeiten enthaltene Vorgaben hinsichtlich Rohrbettung, Verfüllung von Leitungsgräben et al. sind einzuhalten. 4.7 Einleitungsbauwerke Die Einleitung der über die Druckrohrleitungen aus den GSA abgeleiteten Straßenwässer in die Vorfluter Traisen und Pielach soll über Einleitungsbauwerke erfolgen. Dadurch kann eine schwallartige Einleitung in die Vorfluter und eine Erosion der Uferbereiche verhindert werden. Durch den Einbau von Rückstauklappen wird bei höheren Wasserführungen in den Vorflutern einem Rückstau in die Druckrohrleitungen vorgebeugt. Die geplante konstruktive Ausführung der Einleitungsbauwerke lässt eine schadlose Einleitung der Straßenwässer in die Vorfluter erwarten. Durch eine entsprechende Auflage (erforderliche Maßnahme) wurde sichergestellt, dass die Einleitungen in Vorfluter generell kolk- und erosionssicher auszuführen sind. Erforderlichenfalls sind bei kleinen Gerinnen (Zubringer Nadelbach und Nadelbach) auch die Gegenufer zu sichern, was aber nicht dazu führen darf, dass das Abflussprofil eingeengt wird. Im Rahmen der noch zu überarbeitenden Betriebsordnung, siehe Punkt 8 erforderliche Maßnahmen (Auflagen) im geg. Fachgutachten, ist festzulegen, wie durch regelmäßige Wartungen und Überprüfungen die Funktionsfähigkeit der Ausleitungsbauwerke auf Dauer sichergestellt werden kann. 4.8 Versickerungsmulde zwischen S34 km-8,66 und S34 km-9,070 Im Abschnitt 5 des Abschnitts Endausbau zwischen S 34 km-8,660 S34 km 9,070 (Projektende) verläuft die Trasse der S 34 beidseitig in Dammlage. Abweichend vom generellen Entwässerungskonzept sollen die über die gesamte Länge des Abschnitts anfallenden Straßenwässer in eine Versickerungsmulde abgeleitet und nach Durchsickern des Bodenfilters gereinigt in den Untergrund/ Grundwasser eingebracht werden. Die fachliche Beurteilung dieser Maßnahme erfolgt im vorliegenden Fachgutachten unter Punkt 5 - Grundwasser. 4.9 Oberflächenabfluss - Durchleitungen Die Trasse der S 34 quert zahlreiche Abflusswege und Drainagen die im Zuge des Baugeschehens unterbrochen werden. Durch die Errichtung der von der Konsenswerberin vorgeschlagenen Durchleitungen können die Abflussverhältnisse, nach zeitlich begrenzter Unterbrechung während des Baugeschehens dem ursprünglichen Zustand entsprechend wieder hergestellt werden. Die Durchleitungen für die Außeneinzugsgebietswässer wurden gem. den Vorgaben der RVS auf ein 30-jährliches Hochwasser, das auf Basis eines 30-jährlichen 15 Minuten Regenereignisses ermittelt wurde, bemessen. Der Spitze ab w rt w rd m t Ψ = 0,5 a omm D D m o r d r DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 101 von 282

106 Durchleitungen erfolgte nach der Formel von Prandtl-Colebrook. Entsprechend den Vor ab d T P a a db d r FIN w rd Q r d r S 34 jedenfalls mit einem Mindestdurchmesser von DN1000 mm und die von niederrangigen Strassen mit DN 400mm ausgeführt. Die projektierten Maßnahmen sind aus fachlicher Sicht geeignet, um die im Zuge der Errichtung der S 34 unterbrochenen Abflusswege und die Funktionsfähigkeit der Entwässerungsanlagen wieder herzustellen. Es ist sicherzustellen, dass mit der Herstellung der Durchleitungen so früh als möglich begonnen wird und die Baumaßnahmen so durchgeführt werden, dass im Zuge des Baugeschehens eine Einbringen von Erdmaterial in die Entwässerungsanlagen (Drainagen) und Oberflächengewässer unterbunden wird. Darüber hinaus wird im Rahmen der noch zu überarbeitenden bzw. zu ergänzenden Betriebsordnung festzulegen sein, wie durch regelmäßige Wartungen und Überprüfungen die Funktionsfähigkeit der Durchleitungen auf Dauer sicherzustellen sein wird. Unter der Voraussetzung, dass die unter Punkt 8 im vorliegenden Fachgutachten genannten erforderlichen Maßnahmen (Auflagen) umgesetzt/ beachtet werden, kann aus fachlicher Sicht davon ausgegangen werden, dass durch die Errichtung und den Betrieb der geplanten Durchleitungen Unterbrechungen bestehender Abflusskontinua vermieden und die anfallenden Fremdwässer schadlos unter der S 34 durchgeleitet und in Vorfluter oder bestehende Tiefenlinien eingeleitet werden können Bestehende Entwässerungsanlagen Im Zuge der Errichtung der S 34 kommt es zu einem gänzlichen oder teilweisen Entfall von entwässerten Flächen der Wassergenossenschaften Pummersdorf, Hart und Kreisberg und/oder zu einer Unterbrechung der Vorflutfunktion von Haupt- und Nebensammlern. Die geplanten Maßnahmen sind aus fachlicher Sicht als Eingriffe in bestehende Wasserrechte zu beurteilen. Eine wasserrechtliche Bewilligung für die geplanten Maßnahmen kann aus fachlicher Sicht demnach nur erteilt werden, wenn sich die Konsenswerberin mit den Grundeigentümern über die beabsichtigten Eingriffe und die zu leistende Entschädigung geeinigt hat oder wenn ein entsprechendes Zwangsrecht begründet wurde. Sollte sich die Konsenswerberin mit den Wassergenossenschaften nicht einigen können, müssten mittels Bescheids des bmvit Zwangsrechte gem. 60 ff WRG 1959 eingeräumt werden. Die von der Konsenswerberin vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignet um die Funktionsfähigkeit der Entwässerungsanlagen wieder herzustellen. Die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Entwässerungsanlagen erforderlichen Arbeiten sind jedenfalls noch vor Errichtung der S 34 durchzuführen. Um sicher zu stellen, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich durchgeführt werden, sind diese im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid verbindlich vorzuschreiben. Unter der Voraussetzung, dass die Funktionsfähigkeit und die Vorflutfunktion aller von den Baumaßnahmen berührten Anlageteile, soweit sie nicht gänzlich stillgelegt werden, von der Konsenswerberin vollständig wieder hergestellt werden, besteht aus fachlicher Sicht kein Einwand gegen die Durchführung der genannten Maßnahmen. Die durchgeführten Arbeiten DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 102 von 282

107 sind entsprechend zu dokumentieren. Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten ist der Wasserrechtsbehörde ein Bericht über die durchgeführten Arbeiten vorzulegen. Das Einvernehmen mit den Vertretern der Wassergenossenschaften ist vor und während der Baumaßnahmen herzustellen. Sollte sich im Zuge der geplanten Maßnahmen oder nach erfolgter Durchführung herausstellen, dass die Bewilligungsbescheide für die genannten Entwässerungsanlagen an die neue Situation (Änderung der Einleitstellen und/ oder der Einleitmengen in Vorfluter oder Gräben) angepasst werden müssen, ist die Konsenswerberin verpflichtet (auf ihre Kosten) die für die Abänderung des/ der Bewilligungsbescheide erforderlichen Einreichunterlagen zu erstellen Gerinnequerungen Querungsbauwerke Gem. 38(1) WRG 1959 ist zur u.a. Errichtung von Brücken innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflussbereiches auch die wasserrechtliche Bewilligung einzuholen, wenn diese nicht schon nach den Bestimmungen der 9 oder 41 erforderlich ist. Gem. 38 (3) gilt als Hochwasserabflussgebiet jenes Gebiet, das bei 30 jährlichen Hochwässern überflutet wird. Wie aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, werden die geplanten Querungsbauwerke nicht im HQ 30 Hochwasserabflussgebiet errichtet. Auch ist aus fachlicher Sicht nicht davon auszugehen, dass das Hochwasserabflussgeschehen in den zu querenden Vorflutern durch den Bestand der Bauwerke negativ beeinflusst wird. Die Frage, ob eine Bewilligung gem. 38 WRG auch dann erforderlich ist, wenn Brückenbauwerke außerhalb des HQ 30 Bereichs errichtet werden, wurde von der das Verfahren führenden Behörde unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des VwGH vom , 96/07/0052 wie folgt beantwortet: In 38 Abs. 1 WR w rd w Brü k, t d Ba t a d r d a d r a a der anderen Seite unterschieden. Während für letztere eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht (nur) dann besteht, wenn sie innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses liegen, wird für erstere die Bewilligungspflicht allein dadurch ausgelöst, dass es sich um Brücken et al. an Ufern handelt, ohne dass es noch weiterer Feststellungen bedürfte, ob diese Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses gelegen sind. Aus fachlicher Sicht wird der geäußerten Rechtsansicht bei der Festlegung der Konsense (Art und Maß der Wasserbenutzung) Punkt 7 Rechnung getragen. Im Bereich des Verwirklichungsabschnittes 1 werden der Zubringer Nadelbach und der Nadelbach, im Abschnitt Endausbau der Krickelbach, der Steinfeldbach und das Gerinne Handelberg durch Brückenbauwerke gequert. Im Zuge der Errichtung der geplanten Objekte (Brücken) sind direkte und indirekte qualitative Beeinflussungen von Oberflächengewässern durch während des Baugeschehens anfallende verunreinigte Wässer (Baustellenwässer), durch Unfälle, Ölaustritte oder durch den nicht sachgemäßem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen möglich. Emissionen durch Baustellenwässer müssen jedoch durch entsprechende Vorsorge weitgehend minimiert bzw. verhindert werden. Bei möglichen Störfallen werden sich, so entsprechende Schutzmaß- DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 103 von 282

108 nahmen zeit- und fachgerecht gesetzt werden, mögliche Beeinflussungen auf den unmittelbaren Bereich des Baugeschehens begrenzen lassen. Bei der Errichtung von Brückenbauwerken kann es während des Baugeschehens infolge der erforderlichen Hilfskonstruktionen, sowie durch die Austeilung der erforderlichen Pfeiler für das Leergerüst zu einer Beeinflussung des Abflussgeschehens bei Hochwasser kommen. Durch entsprechende Vorkehrungen im Bauablauf kann jedoch eine Beeinflussung des Hochwasserabflussgeschehens minimiert werden. Die Dimension der die Gerinne Zubringer Nadelbach und Nadelbach und die Gerinne Krickelbach, Steinfeldbach und Handelberg querenden Objekte reicht den vorliegenden Unterlagen zu Folge aus, um auch größere Hochwässer (zumindest HQ 100 ) schadlos, d.h. ohne Rückstau, abzuführen zu können. Maßgebliche Beeinträchtigungen des Hochwasserabflusses in den genannten Vorflutern können daher sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase ausgeschlossen werden. Die im Zuge des Baugeschehens abzuteufenden Bohrpfähle bzw. die zu errichtenden Tiefgründungen werden in die Grundwasser führenden Bodenschichten einbinden. Die erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen werden auf den Zeitraum der Baumaßnahme beschränkt bleiben, stellen aber temporäre Eingriffe in den quantitativen Grundwasserhaushalt dar. Die Auswirkungen der erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen auf das Grundwassergeschehen bzw. die bei der Herstellung der Gründungen zu beachtenden Gesichtspunkte (Auflagen) werden im Teil Grundwasser beurteilt bzw. festgelegt. Die Konsenswerberin beabsichtigt zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser die in der Bauphase in Baustellenbereichen anfallenden Niederschlagswässer in die geplanten Gewässerschutzanlagen (GSA) einzuleiten. Dies setzt jedoch voraus, dass die GSA in den einzelnen Abschnitten so zeitgerecht errichtet werden, dass die in den Baustellenbereichen anfallenden verunreinigten Wässer in diese eingeleitet und gereinigt werden können. Sollte dies in näher zu begründenden Fällen nicht möglich sein, so dürfen die in Baustellenbereichen anfallenden Wässer nur dann in Oberflächengewässer eingeleitet oder in den Untergrund eingebracht werden, wenn diese vor Ort durch geeignete Maßnahmen (Absetzbecken, Ölabscheider udgl.) gereinigt und eine qualitative Beeinträchtigung des Gewässers oder des Bodens/ Grundwassers mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Die direkte Einbringung von im Baustellenbereich anfallenden Wässern in Oberflächengewässer oder in das Grundwasser ist jedenfalls unzulässig. Die in der Betriebsphase auf den Bauwerken anfallenden Niederschlagswässer sind über die trassenparallel verlaufenden Entwässerungsmulden oder über das bestehende Entwässerungssystem in Gewässerschutzanlagen abzuleiten. Unter der Voraussetzung, das die im geg. Fachgutachten genannten erforderlichen Maßnahmen (Auflagen) bei der Errichtung der Brücken, der Hilfsbrücken und bei der Baustelleneinrichtung beachtet/ umgesetzt werden, ist aus fachlicher Sicht davon auszugehen, dass Oberflächengewässer durch die Herstellung und den Bestand der geplanten Querungsbauwerke (Brücken) nicht maßgeblich beeinträchtigt werden. Aus DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 104 von 282

109 fachlicher Sicht besteht gegen eine wasserechtliche Bewilligung der geplanten Querungsbauwerke kein Einwand Verlegungen(Umlegungen) von Gerinnen Die geplanten Gerinneverlegungen und die Auswirkungen der Vorhaben auf die Abflussverhältnisse der einzelnen Vorfluter wurden in den Einreichunterlagen nachvollziehbar dargestellt. Die Wasserspiegellagen im Bereich der Umlegungsstrecken wurden mittels des EDV- Programms WASPI -3.4 berechnet. Eine Überprüfung der vorliegenden Ergebnisse konnte aus fachlicher Sicht deshalb nur an Hand der Plausibilität der den Berechnungen zu Grunde liegenden Parameter vorgenommen werden. Die im Sohl- und Böschungsbereich geplanten Maßnahmen, wie der Einbau von Sohlsteinen zur Stabilisierung des Sohlsub-strates und die Sicherung der Böschungen lassen erkennen, dass in den Verlegungsbereichen auch im Hochwasserfall eine ausreichende Gerinnestabilität gegeben ist. Im Zuge der Herstellung der Verlegungsstrecken kann es zu einer temporären Erhöhung der Feststoffführung (Trübung des Gewässers) kommen. Das Ausmaß der baubedingten Trübung ist etwa mit jenem nach einem Starkregenereignis zu vergleichen. Auf Grund der Nutzungsstruktur des Umlandes (Ackerflächen) kann davon ausgegangen werden, dass sich durch die eingetragenen Sedimente aus den vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen die Sohlbereiche der neu geschaffenen Gerinne in relativ kurzer Zeit gegenüber dem anstehenden Untergrund wieder abdichten werden. Von einer durch die Verlegung von Gerinnen bedingten Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse ist demnach nicht auszugehen Verwirklichungsabschnitt 1 Im Zuge der Errichtung der S 34 ist es erforderlich den Zubringer Nadelbach auf einer Länge von 198 m und den Nadelbach auf einer Länge von 117 m zu verlegen. Zubringer Nadelbach Querungsbereich des Gerinnes mit der Trasse der S 34 (Objekt S34.01). Die vorliegenden Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Wasserspiegellagen oberhalb des genannten Objekts, trotz Einengung des Abflussbereiches (Errichtung der GSA1.1) gegenüber dem Ist- Zustand praktisch keine Veränderungen erfahren werden. Auf Grund des Umstandes, dass sich die Wasserspiegellagen nur im bestehenden Abflussbereich erhöhen werden, kann davon ausgegangen werden, dass bestehende Rechte Dritter von den Auswirkungen der Gerinneverlegung nicht betroffen sind. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 105 von 282

110 Nadelbach Querungsbereich des Gerinnes mit der Trasse der S 34 (Objekt S34.02). Die Ergebnisse der vorliegenden Abflussberechnungen zeigen, dass im Abstrom der geplanten Umlegungsstrecke sowohl bei HQ 1 als auch bei HQ 100 mit geringfügig höheren Wasserspiegellagen zu rechnen ist. Im Bereich der Umlegungsstrecke selbst ist von einer Absenkung der Wasserspiegellagen auszugehen. Infolge des verengten Querschnittes (GSA1.2) ist gegenüber dem Ist-Zustand stromauf der Umlegungsstrecke von einer Erhöhung der Wasserspiegellagen auszugehen. Von dieser nur im unmittelbaren Projektsumfeld zu erwartenden Auswirkung sind ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen. Als Folge der Aufhöhung des Wasserspiegels verringern sich auch bereichsweise die Freibordhöhen zur Mariazellerbahn. Der verbleibende Freibord an diesen Stellen beträgt jedoch mindestens einen Meter. Angaben, ob der dann vorhandene Freibord ausreicht, liegen nicht vor Abschnitt Endausbau Im Zuge der Errichtung der S 34 ist es erforderlich den Krickelbach auf einer Länge von 249 m sowie den Graben Handelberg auf einer Länge von 160 m zu verlegen und den Steinfelbach in seinem derzeitigen Zustand als Lebensraum für den geschützten Steinkrebs zu erhalten bzw. zu verbessern. Krickelbach Querungsbereich des Gerinnes mit der Trasse der S 34 (Objekt S34.07), Querung des Wirtschaftsweges S34-S04 DN 1200 und Querung des Gemeindestrasse DN Die vorliegenden Berechnungsergebnisse zeigen, dass sich die vorhabensbedingten Änderungen der Wasserspiegellagen nur auf das unmittelbare Projektsumfeld auswirken werden. Von den oberhalb des Wirtschaftsweges (überströmbarer Rückhaltedamm) beidseits des Krickelbaches auftretenden Überflutungen werden auf eine Länge von rund 60 m a ß a dw rt a t t t F b tro D r V r t a Retentionsraum wird durch die Errichtung eines überströmbaren Rückhaltedammes zum größten Teil kompensiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass die geplanten Maßnahmen den Hochwasserabfluss ober- und unterhalb des Umlegungsbereiches nicht negativ beeinflussen. Steinfeldbach Herstellung der Passierbakeit des Steinfeldbaches für den Steinkrebs. Die Bach abwärts der Straßenquerung und unter dem Wirtschaftsweg neu errichteten Durchlasse DN1000 werden auch weiterhin hydraulische Engstellen darstellen und in Zusammenwirken mit dem bestehenden Weg auch zukünftig für einen Rückstau des Steinfeldbachs in den Bereich des Objekt S34.08 sorgen. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 106 von 282

111 Die Kapazität der Rohrdurchlässe wurde mit der Formel für Ausfluss aus Öffnungen unter Wasser ermittelt. Die Überströmung der querenden Wege wurde als breitkroniges Wehr mit der Formel von Poleni berechnet. Die Anwendung beider Formeln hat sich in der hydraulischen Praxis bewährt und sind dem Stand der Technik entsprechend anzusehen. Die vorgelegten Berechnungen zeigen, dass nur kleinere Hochwasserabflüsse im vorhandenen Gerinne abgeführt werden können. Bei höheren Wasserführungen findet an den vorhandenen Wegquerungen ab einem (angenommenen) Wert von HQ 10 =1,2 m 3 /s ein Aufstau statt, der zu einem Überströmen der Wegdämme führt. Das projektierte Objekt S34.08 wäre in der geplanten Form grundsätzlich für eine schadlose Durchleitung des Steinfeldbachs ausreichend groß dimensioniert. Die Freibordhöhe des Tragwerks zum HW 100 beträgt mehr als 4 m. Es ist aus fachlicher Sicht nicht davon auszugehen, dass sich die geplanten wasserbaulichen Maßnahmen maßgebend auf die Hochwasserabflussverhältnisse im Steinfeldbach auswirken werden. Sämtliche Veränderungen der Wasserspiegellagen werden auf das unmittelbare Projektumfeld beschränkt bleiben. Das durch den Einbau der neuen Durchlässe geringfügig verringerte Retentionsvolumen wird durch die Errichtung des Rückhaltedamms Steinfeldbach vielfach kompensiert werden. Um den Bestand des geschützten Steinkrebses nicht zu gefährden ist der Steinfeldbach weitgehend in seinem natürlichen Zustand zu erhalten. Die Neuerrichtung der beiden Rohrdurchlässe soll daher in möglichst kurzer Zeit, d i. innerhalb weniger Tage, vor Beginn der Arbeiten am Objekt S34.08 durchgeführt und abgeschlossen werden. Es ist in diesem Zusammenhang erforderlich, dass der Baustellenverkehr zwischen den künftigen Widerlagern des Objekts S34.08 über die beiden neu geschaffenen Bachquerungen erfolgt. Innerhalb des Baufeldes wird der Steinfeldbach beidseits des Gerinnes durch geeignete Maßnahmen bestmöglich vor Beeinträchtigungen zu schützen sein. Der Hochwasserabfluss wird unter dem Objekt weiterhin zwischen den künftigen Widerlagern im unbeeinflussten Abflussbereich des Steinfeldbaches erfolgen. Um eine sachgerechte Planung und ordnungsgemäße Durchführung der dargestellten Maßnahmen sicher zu stellen, wird die Konsenswerberin verpflichtet der Behörde sowie der wasserrechtlichen und der ökologischen Bauaufsicht ein Detailprojekt über die geplanten Maßnahmen in und um den Steinfeldbach vorzulegen. Im Zuge der Detailplanung ist der Verlauf des Steinfeldbachs einzumessen und planlich darzustellen. Die Befahrbarkeit der Querungsbereiche, auch für schwere Baufahrzeuge, ist sicherzustellen. Die bei höheren Wasserführungen überströmten Bereiche der zu errichtenden Querdämme sind erosionssicher herzustellen. Die Gerinnesohlen im Bereich der neu zu errichtenden Straßenbzw. Wegquerungen sind möglichst flach und erosionssicher auszuführen. Die bei den Baumaßnahmen zum Einsatz gelangenden Maschinen, Geräte und Ausrüstungsgegenstände, einschließlich Gummistiefel und Arbeitskleidung sind vor deren Einsatz so zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren, dass ein Einschleppen der Krebspest in den Steinfeldbach wirksam verhindert wird. Im unmittelbar unterhalb des Objekts S34.08 befindlichen Abschnitt des Steinfeldbaches dürfen weder Änderung des Verlaufes noch der Morphologie des Steinfeldbaches DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 107 von 282

112 vorgenommen werden. Der Bach ist während des Baugeschehen durch entsprechende Maßnahmen (Abplankungen et al.) so zu schützen, dass auch eine Beeinträchtigung etwa durch Eintrag von Erd- und Baumaterial mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Die Projektierung und die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Abwicklung des Baustellenverkehrs haben im Einvernehmen mit dem Sachverständigen für das Fachgebiet Gewässerökologie zu erfolgen. Anmerkung: Schadstoff- und Feinsedimenteinträge in Gewässer sind geeignet die Lebensbedingungen von Steinkrebsen zu beeinträchtigen bzw. gänzlich zu zerstören. Es ist daher im Hinblick auf die Sensibilität des Steinfeldbaches notwendig die Gewässeraufsicht des Landes Niederösterreich zu ersuchen eine Überprüfung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse des im Oberlauf des Steinfeldbaches einmündenden Zubringers vorzunehmen. Sollten in diesen Zubringer Abwässer eingeleitet werden, sind behördlicherseits unverzüglich die zum Schutz des Steinfeldbaches und des Steinkrebses erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Maßnahmen im Querungsbereich mit der Trasse der S 34 (Objekt S34.08) Die S 34 quert den Steinfeldbach und einen Wirtschaftsweg bei S 34 - km 7,8+44,007. Das dafür zu errichtende Objekt S34.08 Brücke der S 34 über den Steinfeldbach - wurde in den Einlagen und beschrieben und planlich dargestellt. Die ursprünglich geplante Umlegung des Steinfeldbaches wurde in Einlage beschrieben und in den Einlagen und planlich dargestellt. Demgemäß würde der Steinfeldbach unmittelbar entlang des südlichen Brückenwiderlagers verlaufen. Wie in Einlage nunmehr ausgeführt beabsichtigt die Konsenswerberin im Zuge der Detailplanung für den Steinfeldbach auch die Planungen für das Objekt S34.08 so durchzuführen, dass dessen Umlegung nicht erforderlich ist und der Bach auch nach Herstellung des Brückenbauwerkes S34.08 in seinem (ursprünglichen) Gerinne verbleiben kann. Weder ist der Einlage noch dem in Einlage dargestellten Lageplan erkennbar durch welche Maßnahmen der bekundeten Absicht konkret Rechnung getragen werden soll. Gemäß der vorliegenden Darstellung wird der Steinfeldbach in seinem natürlichen Verlauf durch das südliche Widerlager unterbrochen. Um den Verlauf des Steinfeldbaches im gegenwärtigen Zustand weiterhin sicherstellen zu können, werden das über den Steinfeldbach führende Brückenobjekt S34.08 und der darunter verlaufende Wirtschaftsweg den genannten Anforderungen entsprechend umzuplanen sein. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen für das Objekt S34.08 werden in einem gesonderten Detailprojekt darzustellen sein. Einfluss der Grundwasserabsenkung auf die Wasserführung des Steinfeldbachs. Zur Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß sich die in den Bereichen S 34 km 7,43 und km 7,76 sowie S 34 km 7,95 und km 8,34 vorhabensbedingte Absenkung des DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 108 von 282

113 Grundwasserspiegels (Führung der Trasse in Einschnitten - Anordnung einer Filterschicht unterhalb des Straßenplanums) auf die Wasserführung des Steinfeldbaches auswirken könnte, wurde seitens der Konsenswerberin im Rahmen der weiterführenden Unterlagen Einlage 18.5 Stellung genommen. An Hand des Vergleichs von Lage und Größe des Einzugsgebietes des Steinfeldbaches (Einlage 18.5) mit dem in den Einlagen bzw ermittelten und in Einlage dargestellten Einflussbereich der Grundwasserabsenkung im Bereich Poppenberg konnte gezeigt werden, dass sich die beiden Bereiche nur geringfügig überschneiden. Der von der Absenkung des Grundwassers betroffene Anteil am gesamten Einzugsgebiet wurde mit rd. 7% (2,4 ha von 32,9 ha) rm tt t D Ko w rb r t da r davo a, da da m Ob r a d Steinfeldbaches bzw. das über den linksufrigen Quellbach zutretende Wasser weiterhin, r kt r V r ü t t Auf Grund der Lage des Einzugsgebietes und des Einflussgebietes dauernder Grundwasserabsenkung, des geringen Ausmaßes der flächigen Überschneidung und der dadurch lediglich gering möglichen Reduktion des Gesamtabflusses wird der vorhabensbedingte Einfluss auf die Wasserführung des Steinfeldbaches als nicht maßgeblich beurteilt. Gerinne Handelberg Querungsbereich des Gerinnes mit der Trasse der S 34 (Objekt S34.11). Die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen zeigen, dass die hydraulische Abfuhrfähigkeit des Gerinnes Handelberg durch die geplanten Maßnahmen in der Umlegungsstrecke erhöht wird. Sämtliche Veränderungen der Wasserspiegellagen bleiben auf das unmittelbare Projektsumfeld beschränkt. Auf die Hochwasserspiegellagen ober- und unterhalb des Umlegungsbereichs hat die geplante Gewässerumlegung keine Auswirkungen. Aus fachlicher Sicht besteht gegen die in der Bauphase zu errichtenden Provisorien und die bereichsweise erforderliche Verrohrung der Gerinne kein Einwand. Die im Zuge der Gewässerumlegungen vorzunehmenden Maßnahmen sind zeitlich begrenzt und auf einen kurzen Abschnitt des jeweiligen Gewässers beschränkt. Die Umlegungsstrecken werden nach gewässerökologischen Gesichtspunkten gestaltet. Es kann davon ausgegangen werden, dass der hydromorphologische Zustand in den betroffenen Gewässerabschnitten nach Abschluss der Baumaßnahmen eine Verbesserung erfährt. Eine Verschlechterung des Gesamtzustandes der betroffenen Gewässer (Gerinne) ist nicht zu erwarten. Es ist jedoch durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass auch im Hochwasserfall der Eintrag von Erd- und Baumaterial in die Gerinne soweit als möglich verhindert wird. Von einer vorhabensbedingten Beeinträchtigung bestehender Rechte ist auf Grund der vorliegenden Unterlagen nicht auszugehen. Nähere Details zu den durch die Umlegungen bedingten Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer sind dem Teilgutachten zum Fachgebiet Gewässerökologie zu entnehmen. Unter der Voraussetzung, das die im geg. Fachgutachten genannten erforderlichen Maßnahmen (Auflagen) umgesetzt/ beachtet werden, kann aus fachlicher Sicht davon ausgegangen werden, dass Oberflächengewässer durch die geplanten Gerinneverlegungen DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 109 von 282

114 nicht maßgeblich beeinträchtigt werden. Aus fachlicher Sicht besteht gegen eine wasserechtliche Bewilligung der geplanten Gewässerverlegungen kein Einwand Leitungsquerungen Die Konsenswerberin sieht vor Querungen von Gerinnen mit den entlang der Trasse zu verlegenden Leitungen mittels Bohrspülung durchzuführen. Gem. 38 WRG 1959 bedürfen derartige Maßnahmen im Hochwasserabflussbereich einer wasserrechtlichen Bewilligung. Die Bewilligungsfreistellungsverordnung für Gewässerquerungen - GewQBewFreistellV (BGBl II 2005/37) nennt jedoch jene baulichen Herstellungen, die unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (Mindestabstand zwischen Gerinnesohle und Oberkante der verlegten Leitung 1,5 m und maximaler Durchmesser der verlegten Leitung 1,5 m) keiner Bewilligung nach Wasserrecht bedürfen. Die Konsenswerberin beabsichtigt die erforderlichen Leitungsquerungen entsprechend den in der gen. Verordnung normierten Vorgaben durchzuführen. Die Voraussetzungen für eine Bewilligungsfreistellung sind damit aus fachlicher Sicht gegeben. Unter der Voraussetzung, dass die Gerinnequerungen auch tatsächlich den Bestimmungen der genannten Freistellungsverordnung gemäß ausgeführt und die im geg.fachgutachten genannten erforderlichen Maßnahmen (Auflagen) umgesetzt/ beachtet werden, ist mit keiner Beeinträchtigung der Hochwasserabfluss-bereiche oder einer quantitativen oder qualitativen Beeinträchtigung der Oberflächengewässer zu rechnen. Aus fachlicher Sicht besteht gegen die Durchführung der geplanten Gerinnequerungen kein Einwand Abfluss nach Starkniederschlägen - Hochwasser Verwirklichungsabschnitt 1 Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf den Oberflächenabfluss wurden in den Einreichunterlagen nachvollziehbar dargestellt. Der nach Starkregenereignissen zukünftig zu erwartende Oberflächenabfluss (Hochwasser) wurde unter Berücksichtigung der Änderung der abflusswirksamen Flächen an Hand von Flächenbilanzen für die einzelnen (Teil-) Einzugsgebiete ermittelt. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass sich die Abflussspitzen im Nadelbach nach Starkregenereignissen zukünftig geringfügig verringern werden. Ein Umstand der auch auf die getrennte Erfassung und Ableitung der Straßenwässer zurückgeführt werden kann. Um eine hydraulische Überlastung des im Stadtgebiet von St. Pölten verrohrten Nadelbachs zu verhindern, wurden die Retentionsbecken der GSA1.1 und GSA1.2 zusätzlich auf den Abfluss nach einem 100-jährlichen Niederschlagsereignis bemessen. Dadurch kann ein maßgeblicher Rückhalt von Niederschlagswässern erzielt und sichergestellt werden, dass die geplanten Ableitungen von (gereinigten) Straßenwässern das Abflussgeschehen im Nadelbach bei Hochwasser nicht negativ beeinflussen. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 110 von 282

115 Abschnitt Endausbau Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf den Oberflächenabfluss wurden in den Einreichunterlagen ebenfalls nachvollziehbar dargestellt. Die vorgelegten Unterlagen wurden stichprobenartig an Hand der vorliegenden Tabellen geprüft. Der nach Starkregenereignissen zukünftig zu erwartende Oberflächenabfluss (Hochwasser) wurde unter Berücksichtigung der Änderung der abflusswirksamen Flächen an Hand von Flächenbilanzen für die einzelnen (Teil-) Einzugsgebiete ermittelt. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass sich die Abflussspitzen des Oberflächenabflusses westlich von Alhart, im Gerinne Alhart, im Krickelbach und der Oberflächenabfluss Poppenberg nach Starkregenereignissen zukünftig geringfügig verringern werden. Die Einzugsgebietsfläche des Gerinnes Reitzendorfer Wald wird durch Zuleitung von Fremdwässern um 0,03 ha (0,6%) geringfügig vergrößert. Im Einzugsgebiet des Steinfeldbaches käme es nach Starkregenereignissen durch die Vergrößerung der abflusswirksamen Flächen zu einer Erhöhung der Abflussspitzen. Um die Ortschaft Steinfeld zukünftig vor Überflutungen zu schützen, soll ein Retentionsbecken am Steinfelbach errichtet und betrieben werden. Durch die Ableitung des Oberflächenabfluss - Poppenberg in das Gerinne Handelberg würden sich auch die abflusswirksamen Flächen vergrößern. Um in diesem Bereich einer Verschlechterung der Abflussverhältnisse bei Hochwasser vorzubeugen, ist vorgesehen das Versitz- und Rückhaltebecken Poppenberg zu errichten und zu betreiben. Die von der Konsenswerberin vorgeschlagene Maßnahme, zur Reduktion des Hochwasserabflusses ein Retentionsbecken zu errichten und zu betreiben, wird aus fachlicher Sicht als notwendig und zielführend beurteilt. Siehe dazu auch die Ausführungen unter Punkt 4.16 des Fachgutachtens Einleitung in Oberflächengewässer Gemäß 32 WRG 1959 unterliegt jede Einwirkung auf die Beschaffenheit eines Gewässers, die ein geringfügiges Ausmaß überschreitet, der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht. Für die in Oberflächengewässer einzubringenden Niederschlagswässer sind daher Einleitungskonsense und Emissionsbegrenzungen für die Konzentration der Inhaltsstoffe und die höchst zulässigen Tagesfrachten in Anlehnung an die Grenzwerte nach Anlage A der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung (AAEV) festzulegen. Die Modalitäten der Probenahme, -analyse, die Mindesthäufigkeiten der Probenahme und die Dokumentation der Analysenergebnisse, die im Rahmen der Eigenüberwachung zu beachten sind, sind durch die entsprechenden Auflagen zu regeln. Im Rahmen einer Fremdüberwachung ist gem. 134 WRG 1959 das in die Vorfluter eingeleitete Wasser zu beproben und zu analysieren um das zulässige Maß der Einwirkung auf die Gewässer überprüfen zu können. Entsprechende Vorgaben dazu finden sich im geg. Fachgutachten unter Punkt 8 Maßnahmen (Auflagen). Grundsätzlich kann aus fachlicher Sicht davon ausgegangen werden, dass in Gewässerschutzanlagen die straßenspezifischen Schadstoffe soweit zurückgehalten DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 111 von 282

116 werden, dass die Emissionsbegrenzungen für die Konzentration der Inhaltsstoffe eingehalten und die gereinigten Straßenwässer schadlos in Vorfluter abgeleitet werden können. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die GSA entsprechend dimensioniert und ordnungsgemäß betrieben und gewartet werden. Hinsichtlich des Parameters Chlorid ist festzuhalten, dass dieser in den Bodenfiltern nicht zurückgehalten werden kann Quantitative Auswirkung auf die Wasserführung der Vorfluter Zubringer Nadelbach und Nadelbach Die im Sommerbetrieb durch die Einleitung der Straßenwässer bedingten Änderungen der Wasserführung im Zubringer Nadelbach entsprechen nach vorliegenden Angaben bei HQ 1 rund 1,8%, bei HQ 5 rund 0,9% und bei HQ 30 rund 0,4% und im Nadelbach bei HQ 1 rund 1,6%, bei HQ 5 rund 0,9% und bei HQ 30 rund 0,5%. Durch die Einleitungen werden die Wasserführungen im Nadelbach bei MQ von ca. 30,0 L/s auf ca. 42,5 L/s und NNQ T von < 2,0 L/s auf ca.15,0 L/s zumindest zeitweise erhöht werden. Traisen Die Einleitung der im Verwirklichungsabschnitt 1 anfallenden Straßenwässer führt zu folgenden Erhöhungen der Wasserführung in der Traisen: Bei MQ um rund 1,8 %, bei HQ 1 um rund 0,2% und bei HQ 30 um rund 0,05%. Die Einleitung der im Abschnitt Endausbau anfallenden Straßenwässer führt zu folgenden Erhöhungen der Wasserführung in der Traisen: bei MQ um rund 0,2%, bei HQ 1 um rund 0,01% und bei HQ 30 um rund 0,01%. Pielach Die Einleitung, der im Abschnitt Endausbau anfallenden Straßenwässer führt zu folgenden Erhöhungen der Wasserführung in der Pielach: Bei MQ um rund 0,5%, bei HQ 1 um rund 0,03% und bei HQ 30 um rund 0,01%. Das Ausmaß der Änderung der Wasserführungen in den von den Einleitungen betroffenen Vorflutern wird aus fachlicher Sicht als minimal beurteilt Qualitative Auswirkung auf die Wasserqualität der Vorfluter Die Konsenswerberin hat auf Grundlage des vom Amt der NÖ Landesregierung erstellten rb t b C or db astete Straßenwässer Auswirkungen auf Vorflutgewässer, St. Pö t 0 d a d m B r 34 -Abschnitt Endausbau zu erwartenden Eintrag von Chlorid in die Vorfluter Traisen und Pielach ermittelt. Die Berechnungen basieren auf einem DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 112 von 282

117 Bemessungswert von 1,66 kg Cl - /m2*p und einer Cl-Hintergrundkonzentration von 10 mg/l in der Traisen und von 7 mg/l in der Pielach Verwirklichungsabschnitt 1 Den in den Einlagen und dargestellten Ergebnissen zufolge erhöht sich im Verwirklichungsabschnitt 1 nach Einleitung der gereinigten Straßenwässer die Chloridkonzentration in der Traisen im Lastfall 1 von 10 mg/l auf 11,5 mg/l und im Lastfall 2 von 10 mg/l auf 16,2 mg/l Abschnitt Endausbau Den in Einlage dargestellten Ergebnissen zufolge erhöht sich im Abschnitt Endausbau nach Einleitung der gereinigten Straßenwässer aus den GSA 2.1 und GSA 2.2 die Chloridkonzentration in der Traisen im Lastfall 1 von 10 mg/l auf 10,2 mg/l und im Lastfall 2 von 10 mg/l auf 11,0 mg/l. Nach Einleitung der in der GSA 2.4 gereinigten Straßenwässer in die Traisen wurde für den Lastfall 1 eine Erhöhung der Cl - Konzentration von 10 mg/l auf 10,1 mg/l und für den Lastfall 2 von 10mg/L auf 10,3 mg/l ermittelt. Die Chloridkonzentration in der Pielach erhöht sich nach Einleitung der in der GSA 2.3 gereinigten Straßenwässer im Lastfall 1 von 7 mg/l auf 7,4 mg/l und im Lastfall 2 von 7 mg/l auf 8,4 mg/l. Den vorliegenden Berechnungsergebnissen zu Folge bewirkt der Eintrag der in den GSA gereinigten Straßenwässer lediglich eine geringfügige Erhöhung der Chloridkonzentration in den genannten Vorflutern. Die gem. 14 Abs.1 QZV Ökologie OG in Anhang H 8 festgelegte Bedingung der physikalisch-chemische Qualitätskomponente für Chlorid von 150 mg/l wird in beiden Vorflutern unterschritten. Aus fachlicher Sicht ist somit eine maßgebliche einleitungsbedingte Verschlechterung des chemischen Zustandes der Oberflächenwasserkörper nicht zu erwarten. Die im geg. Fachgutachten genannten Emissionsbegrenzungen für die Konzentration der Inhaltsstoffe und die höchstzulässigen Tagesfrachten sind einzuhalten. Entsprechende Nachweise sind im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung zu erbringen. Den Vorgaben hinsichtlich der Probenahmen und -analysen, den Mindesthäufigkeiten der Probenahme und der Dokumentation der Analysenergebnisse ist zu entsprechen. Unter der Voraussetzung, dass die im geg. Fachgutachten geforderten Maßnahmen (Auflagen) umgesetzt/beachtet werden, ist aus fachlicher Sicht davon auszugehen, dass die Einleitung von gereinigten Straßenwässern (Niederschlagswässer) keine maßgebliche quantitative oder qualitative Beeinträchtigung der Vorfluter bewirken wird. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 113 von 282

118 4.16 Rückhalte- und Versitzbecken Durch die geplanten Maßnahmen werden die Einzugsgebiete bzw. die abflusswirksamen Flächen des Steinfeldbaches und des Gerinnes Handelberg vergrößert. Damit verbunden wären speziell nach Starkregenereignissen Erhöhungen des Oberflächenabflusses. Um einer Verschärfung des Abflussgeschehens im Falle des Auftretens von Hochwässern und damit einer Gefährdung der Unterlieger vorzubeugen, ist geplant das Rückhaltebecken Steinfeldbach und das Versitz- und Rückhaltebecken Poppenberg zu errichten und zu betreiben. Die den vorliegenden hydraulischen Berechnungen zu Grunde liegenden Bemessungsgrößen und -annahmen entsprechen im Wesentlichen den aus fachlicher Sicht zu stellenden Anforderungen. Die Berechnungsergebnisse selbst sind als plausibel und nachvollziehbar zu beurteilen. Mit der Errichtung und dem Betrieb der geplanten Rückhaltebecken können die Auswirkungen auf das Abflussgeschehen, die sich durch die Vergrößerung der einzelnen Einzugsgebiete ergeben, kompensiert werden. Darüber hinaus werden die Rückhaltebecken wesentlich zu einem verbesserten Schutz der Unterlieger vor Hochwässern beitragen. Aus fachlicher Sicht sind unter Beachtung der im geg. Fachgutachten genannten erforderlichen Maßnahmen die Voraussetzungen für eine wasserrechtliche Bewilligung der geplanten Retentionsanlagen grundsätzlich gegeben. Auch kann davon ausgegangen werden, dass sich die Errichtung und der Betrieb der geplanten Retentionsanlagen nicht negativ auf das Schutzgut Oberflächengewässer auswirken werden. Die vorliegenden Standsicherheitsnachweise werden jedoch noch vor Inangriffnahme der Baumaßnahmen von einem(r) Sachverständigen für Geotechnik nachweislich zu überprüfen sein. Da auch genaue Aufschlüsse über den im Dammbereich anstehenden Untergrund noch nicht vorliegen, sind diese rechtzeitig vor Baubeginn fachgerecht zu erkunden und zu dokumentieren. Die Einbindung des Dammes hat jedenfalls in den tragfähigen Untergrund zu erfolgen, setzungsempfindliche Bodenschichten sind zu entfernen. Der Einbau des Dammschüttmaterials hat dem Stand der Technik entsprechen zu erfolgen. Die Sicherheit des Einlaufbauwerks gegen Erddruck ist nachzuweisen Bemessung der Bodenfiltermulden im Bereich der A1 Die Bemessung der Bodenfiltermulden im Bereich der A1 erfolgte gemäß den Vorgaben der ÖNORM B auf Basis eines 5-jährlichen Niederschlagsereignisses mit einer Dauerstufe bis zu 6 Tagen bezogen auf 1 m Länge der Mulden. Die genannte ÖNORM hat zwar nicht die Versickerung des Abflusses von übergeordneten Verkehrsflächen, wie Autobahnen zum Inhalt. Auf Grund des relativ geringen Ausmaßes der maßgeblichen Einzugsgebietsflächen und der abzuleitenden Wassermengen kann dennoch davon ausgegangen werden, dass die Filtermulden dem Stand der Technik entsprechend dimensioniert wurden. Die nach Passage des Bodenfilters gereinigten Straßenwässer werden über Rohrleitungen in die Traisen abgeleitet. Wie bei den Gewässerschutzanlagen DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 114 von 282

119 ist darauf zu achten, dass die Bodenfilter sachgerecht ausgeführt werden und die Filtrationsund Adsorptionseigenschaften der eingebauten Bodenschichten intakt sind. Unter der Voraussetzung, dass die Filtermulden entsprechend dimensioniert und ordnungsgemäß betrieben und gewartet werden, kann davon ausgegangen werden, dass die straßenspezifischen Schadstoffe soweit zurückgehalten werden, dass die gereinigten Straßenwässer schadlos in die Traisen abgeleitet werden können. Ein Rückhalt oder Abbau des in den Streumitteln enthaltenen Chlorids, das im Winterdienst ausgebracht wird, ist jedoch auch in den Filtermulden nicht möglich. Ein konkreter Nachweis, dass die zulässigen Höchstkonzentrationen während des Betriebes der genannten Filtermulden auch tatsächlich eingehalten werden, wird aber letztlich erst im Rahmen regelmäßiger und zeitlich wiederkehrender Überprüfungen (Eigen- und Fremdkontrollen) des Allgemeinzustandes der Anlagen, des zur Einleitung gelangenden Wassers (Emissionskontrolle) und an Hand der Ergebnisse des durchzuführenden Messund Beobachtungsprogramms (Beweissicherungsprogramm) geführt werden können. Die im geg. Fachgutachten genannten Emissionsbegrenzungen für die Konzentration der Inhaltsstoffe und die höchstzulässigen Tagesfrachten sind einzuhalten. Entsprechende Nachweise sind im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung zu erbringen. Den Vorgaben hinsichtlich der Probenahmen und -analysen, der Mindesthäufigkeiten der Probenahme und der Dokumentation der Analysenergebnisse ist zu entsprechen Wasserrechte Gem. 103, Abs. 1, lit. d WRG 1959 ist ein Antrag um wasserrechtliche Bewilligung u.a. mit Angaben über Gegenstand und Umfang der vorgesehenen Inanspruchnahme fremder Rechte und der angestrebten Zwangsrechte unter Namhaftmachung der Betroffenen zu versehen. Die Konsenswerberin hat die im Untersuchungsraum bestehenden Wasserrechte, die durch das geg. Vorhaben berührt werden könnten, erhoben und in den Einlagen und dargestellt. Im Abstrom der Trasse der S 34, der geplanten Gerinneumlegungen und der Einleitstellen aus den Gewässerschutzanlagen befinden sich keine wasserrechtlich bewilligten Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern. Bei den dargestellten Wasserrechten handelt es sich um Einleitungen von teils gereinigten Oberflächenwässern bzw. Abwasserreinigungsanlagen und Drainagewässern. Soweit dies an Hand der vorliegenden Unterlagen beurteilt werden kann, werden bestehende Wasserrechte durch die geplanten Einleitungen, Gerinneverlegungen und Rückhaltebecken nicht beeinträchtigt. Im Verwirklichungsabschnitt 1 sind die Entwässerungsanlage der WG Poppenberg, im Abschnitt Endausbau die Entwässerungsanlagen der WG Hart und WG Kreisberg- Reitzersdorf von den geplanten Maßnahmen betroffen. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 115 von 282

120 Im Verwirklichungsabschnitt 1 befinden sich gem. Einlage zwei Teiche, die als Löschteich und/ oder als Biotop genutzt werden. Laut Auskunft der Konsenswerberin werden die genannten Teiche durch das Vorhaben jedoch nicht berührt. Die Frage, ob von der Konsenswerberin alle bestehenden und vom Vorhaben möglicherweise berührten Wasserrechte erhoben wurden, wird letztlich erst im Rahmen der Verhandlungen nach UVP-G und WRG beantwortet werden können. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 116 von 282

121 5. Gutachten Grundwasser Anmerkung: Die Ausführungen in Beantwortung der im Prüfbuch gestellten Fragen und jene zu den vorgebrachten Einwendungen (Stellungnahmen) sind als Teile des vorliegenden Gutachtens anzusehen. 5.1 Untersuchungsraum Die von der Konsenswerberin vorgenommene Beschreibung und Charakterisierung des Untersuchungsraumes kann aus Sicht des Fachgebietes Grundwasser als plausibel und nachvollziehbar beurteilt werden. Die Abgrenzung des Untersuchungsraums orientierte sich dabei an den naturräumlichen, topografischen, hydrologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten entlang der geplanten Trasse der S 34. Alle von der dauernden Absenkung des Grundwassers ermittelten Bereiche kommen innerhalb des Untersuchungsraumes zu liegen. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass die erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Grundwasser in ihrer räumlichen Ausdehnung erfasst und bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Maßnahmen vorgenommen werden können. 5.2 Geologische Grundlagen Die geologischen Verhältnisse im Projektsgebiet und die zu deren näheren Erkundung im Zeitraum zwischen 2008 und 2013 durchgeführten Aufschlüsse und Untersuchungen wurden von der Projektswerberin in den Einlagen und dargestellt. Die von der Konsenswerberin gewonnenen Kenntnisse der geologischen Gegebenheiten im Untersuchungsraum können, wenn gleich die näheren Erkundungen des Untergrundes sich im Wesentlichen auf den trassennahen Bereich beschränkten, als Grundlage für die Ermittlung möglicher Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Grundwasser und für die Planung der zu dessen Schutz notwendigen Maßnahmen angesehen werden. 5.3 Hydrogeologische Verhältnisse Die in den Einlagen und dargestellten Grundwassergleichenpläne wurden an Hand einer, gemessen an der Größe des Untersuchungsraums, relativ geringen Anzahl von zum Teil weit voneinander entfernt liegenden Messstellen ermittelt. Auf Befragen begründete die Konsenswerberin diesen Umstand damit, dass es mangels entsprechender Zustimmung einzelner Brunnenbetreiber bzw. Liegenschaftseigentümer nicht möglich war, entsprechende Beobachtungen durchzuführen oder zusätzliche Messstellen zu errichten. Weshalb die Konsenswerberin nicht von der gemäß 57(2) WRG 1959 gebotenen Möglichkeit Gebrauch machte, entsprechende Zwangsrechte einräumen zu lassen, entzieht sich der Kenntnis des Gutachters. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 117 von 282

122 Ein zuverlässiges Bild über die flächige Verteilung der Grundwasserspiegelhöhen ist u.a. nur dann zu erwarten, wenn die Messstellen im selben Grundwasserleiter perforiert sind, Messungen gleichzeitig durchgeführt wurden und bei der Interpolation auch Messungen in der Nähe von Vorflutern und Wasserscheiden berücksichtigt wurden. Darüber hinaus ist, wie im geg. Fall, die unterschiedliche Ausprägung des hydrogeologischen Untergrundes zu berücksichtigen. Abgesehen von der geringen Anzahl der Messstellen fällt auf, dass nur für einen Teil der Messstellen geodätische Messpunkthöhen bekannt waren. Bei den anderen Messstellen wurden die Grundwasserspiegellagen an Hand von Messpunkthöhen abgeschätzt, die aus dem digitalen Höhenmodell des NÖ Atlas abgeleitet wurden. Die der Darstellung der Gundwassergleichenpläne zu Grunde liegenden Abstichsmaße weisen nach Angabe der Konsenswerberin bereichsweise eine Ungenauigkeit von +- ca. 0,20 m auf. Wie insbesondere aus Einlage ersichtlich, wurde die zur Darstellung der Grundwassergleichenpläne im nördlichen Teil des Verwirklichungsabschnitts 1 erforderliche Interpolation an zu unterschiedlichen Zeitpunkten (14.1; 17.1; 11.2 und ) beobachteten Grundwasserspiegellagen vorgenommen. Aus den in Einlage dargestellten Grundwasserganglinien ist aber ersichtlich, dass insbesondere im Verwirklichungsabschnitt 1 im genannten Zeitraum bei einigen Messstellen Schwankungen der Spiellagen zu beobachten waren. Es fehlt auch ein konkreter Hinweis, ob das konstruierte Strömungsbild mit den vorliegenden Bohrprofilen in Übereinstimmung gebracht werden konnte und so die das Grundwassergeschehen beeinflussenden Untergrundverhältnisse in hinreichendem Maße berücksichtigt wurde. Aus den vorliegenden Grundwassergleichenplänen erschließt sich somit ein die tatsächlichen Verhältnisse nur näherungsweise beschreibendes Bild des Grundwasserströmungsfeldes im Untersuchungsraum. Die geplante Trasse der S 34 wird projektsgemäß bereichsweise auch unter dem mittleren Niveau des Grundwasser(druck)spiegels zu liegen kommen. Die in den geologischen Längenschnitten in Einlagen 13.4 und 13.5 dargestellten Grundwasserspiegel geben die Lage der im Zeitraum Jänner/ Februar 2016 beobachteten wieder. Diese Spiegellagen repräsentieren gem. Einlage ein niedriges bis mittleres Grundwasserdruckniveau. Die Messstelle P liegt im Bereich der Traisen - Niederterrasse und ist daher für die Ermittlung des MGW im Untersuchungsraum nicht repräsentativ. Aussagen über mittlere Grundwasserstände können demnach nur an Hand relativ kurzer und nur an wenigen Messstellen beobachteter Messreihen getroffen werden. Die Abstromrichtung des Grundwassers und die Lage der von der Absenkung des Grundwassers betroffenen Bereiche im Strömungsfeld konnten daher nur näherungsweise bestimmt werden. Umstände, die bei der Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Grundwassergeschehen zu berücksichtigen sind und welchen daher eine weit höhere Relevanz beizumessen ist, als dies von der Konsenswerberin angenommen wurde. Daraus folgt aber, dass eine Beeinträchtung auch von außerhalb der ermittelten Einflussbereiche dauernder Grundwasserabsenkung gelegenen Brunnen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Ein Umstand der bei der Erstellung des Beweissicherungsprogramms und der zu beobachtenden Messstellen und Brunnen zu berücksichtigen ist. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 118 von 282

123 5.4 Grundwasserkörper/Gruppen von Grundwasserkörpern Das gegenständliche Vorhaben erstreckt sich über den Bereich der Gruppe von Grundwasserkörpern (GWK) GK Flyschzone (DJ), über jenen der Gruppe von Grundwasserkörpern GK NÖ Alpenvorland (DUJ) und jenen des Grundwasserkörpers GK Traisental (DUJ). Im Rahmen einer im Auftrag des BMLFUW erstellten Studie, wurde von C.Holler (2004) ein Verfahren entwickelt, wie die verfügbare Grundwasserressource ermittelt werden kann. Grundsätzlich erfolgt die Risikobeurteilung des mengenmäßigen Zustandes für einen Grundwasserkörper mittels eines Vergleichs der verfügbaren Grundwasserressource und der Summe aller Entnahmen aus einem Grundwasserkörper. Ein Gleichgewicht ist dann gegeben, wenn die Summe der Entnahmen kleiner ist als die verfügbare Grundwasserressource. Ein Risiko, dass der gute mengenmäßige Zustand nicht erreicht wird, ist dann gegeben, wenn die Summe der Entnahmen größer ist als 75% der verfügbaren Grundwasserressource. Diese kann in Abhängigkeit von der Art des Grundwasserkörpers mittels des Niederwasserabflusses, der Grundwasserneubildung oder kritischer Grundwasserstände ermittelt werden. Da in Gruppen von Grundwasserkörpern Grundwasserstandsbeobachtungen zumeist nicht in einem ausreichenden Umfang vorliegen, wird die verfügbare Grundwasserressource mittels der Grundwasserneubildung bestimmt. In nachstehender Tabelle 49 sind die aktuellen Werte für die Summe der jährlichen r dwa r t a m, d v r ü bar r dwa rr o r d d r N t rad (%) für genannten Grundwasserkörper/ Gruppen von Grundwasserkörpern dargestellt. Tabelle 49: Mengenmäßiger Zustand der berührten Grundwasserkörper (UBA 2017) Grundwasserkörper/ Gruppen von GWK GK Traisental GK NÖ Alpenvorland GK Flyschzone GW-Entnahmen Mio. m 3 /a Verfügbare GW- Ressource Mio. m 3 /a GW-Entnahmen/ Verfügbare GW- Ressource (%) 11,97 18, ,60 23,8 49 4,09 69,2 6 Wie in 5(1) der QZV Chemie Grundwasser dargestellt, befindet sich ein Grundwasserkörper u.a. dann in einem chemisch guten Zustand, wenn eine Gefährdung an weniger als 50% der Messstellen gegeben ist. Gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 sind im Grundwasserkörper GK Traisental (DUJ) 3 von 20 Messstellen hinsichtlich des Paremeters Nitrat, in der Gruppe von Grundwasserkörpern GK NÖ Alpenvorland (DUJ) eine von 29 Messstellen hinsichtlich der Parameter Ammonium, Nickel, Nitrat und Orthophosphat und 7 von 29 Messstellen hinsichtlich des Parameters Nitrat als gefährdet einzustufen. Für die Gruppe von Grundwasserkörpern (GWK) GK Flyschzone (DUJ) liegen keine Angaben vor. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 119 von 282

124 Gemäß Stammdatenblatt des Umweltbundesamtes befinden sich die genannten GWK daher in einem chemisch und mengenmäßig guten Zustand. Signifikant steigende Trends konnten nicht festgestellt werden. Aus fachlicher Sicht ist unter der Voraussetzung, dass die von der Konsenswerberin zum Schutz des Grundwassers vorgeschlagenen und die im geg. Fachgutachten genannten Maßnahmen (Auflagen) durchgeführt/ beachtet werden, nicht davon auszugehen, das sich das geg. Vorhaben nachteilig auf den mengenmäßigen oder chemischen Zustand der vom Vorhaben berührten Grundwasserkörper/ Gruppen von Grundwasserkörpern auswirken wird. 5.5 Vorhabenswirkung auf das Grundwasser Bau- und Betriebsphase Die Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Grundwassergeschehen im Untersuchungsraum basiert im Wesentlichen auf der in der Einlage 13.3 enthaltenen geologisch-hydrogeologischen Trassenbeschreibung, auf den in den Einlagen 13.4 und 13.5 dargestellten geologischen Längenschnitten, den in den Einlagen , und beschriebenen Maßnahmen und möglichen Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser und den in den Einlagen und dargestellten Grundwasserganglinien einschließlich der im Zuge der Auskunftserteilung gem. 24c Abs.6 UVP-G vorgelegten weiterführenden Unterlagen (Einlage 18.5). Eine Darstellung der Bereiche dauernder Grundwasserabsenkung findet sich in den Einlagen und und in den Einlagen und Insbesondere waren die möglichen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf bestehende (Einzel-) Wasserversorgungsanlagen (Brunnen) zu prüfen und zu beurteilen. Zu dem von der Konsenswerberin in den Einreichunterlagen gewählte B r da r a t / permanente Absenkung des Grundwassers ist anzumerken: Streng genommen kann von einer dauernden Absenkung des Grundwassers nicht ausgegangen werden, solange eine Absenkung nicht auch unter den niedrigsten Grundwasserspiegel NGW reicht. Liegt das Absenkniveau im GW-Schwankungsbereich des MGW handelt es sich um eine w d rk r d b k t pr d d r d r t r a w t D kt o w rd j do m t d Fa ta t w t r d r B r da r d Absenk v rw d t In jenen Bereichen, in welchen die Filterschicht (Auftriebsbegrenzungsdrainage) unterhalb des HGW bem angeordneten wird, ist auf Dauer jedenfalls von einer Kappung hoher Grundwasser(druck)spiegellagen auszugehen. In jenen Bereichen in welchen die Filterschicht unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels MGW angeordnet wird, ist, der og. Anmerkung entsprechend von einer dauernden Absenkung auszugehen. Die Kappung sehr hoher Grundwasserspiegellagen (HGW bem ) allein, wird das Grundwassergeschehen in den davon betroffenen Bereichen noch nicht maßgeblich beeinflussen. Ein Umstand, der auf die doch geringe Häufigkeit des Auftretens sehr hoher Grundwasserspiegellagen (HGW bem ) zurückgeführt werden kann. Im Gegesatz dazu, können jedoch DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 120 von 282

125 (dauernde) Absenkungen des mittleren Grundwasserspiegels Auswirkungen auf das Grundwassergeschehen nach sich ziehen, die das Maß der Geringfügigkeit überschreiten. Wie unter Punkt 5.3 beschrieben, ist davon auszugehen, dass die vorliegenden Grundwassergleichenpläne ermittlungsbedingt gewisse Unsicherheiten aufweisen. Dies führte dazu, dass die Lagen der von der dauernden Absenkung des Grundwassers betroffenen Einflussbereiche im jeweiligen GW- Strömungsfeld für eine abschließende Beurteilung nicht hinreichend genau festgelegt werden konnten. Ein Umstand, der insbesondere Aussagen darüber erschwert, welche Wassernutzungsrechte von der vorhabensbedingten dauernden Absenkung des Grundwassers konkret betroffen sind. Eine durch die dauernde Absenkung des Grundwasserspiegels bedingte Beeinträchtigung auch von außerhalb der ermittelten Einflussbereiche gelegenen Brunnen kann daher a priori nicht gänzlich mit der gebotenen Sicherheit ausgeschlossen werden. Um unter den gegebenen Voraussetzungen eine geordnete Bewilligungspraxis zu ermöglichen, ist, das Mess- und Untersuchungsprogramm (Beweissicherung) auch auf Bereiche auszudehnen, die außerhalb der ermittelten Einflussbereiche dauernder Grundwasserabsenkungen liegen. Durch die Beobachtung der in den Tabellen 33 und 35 näher gekennzeichneten Brunnen kommt die Konsenswerberin, was die bestehenden Wassernutzungen betrifft, im Wesentlichen dieser Forderung nach. Sollte die Auswertungen der im Rahmen der Beweissicherung erhobenen Daten ergeben, dass Brunnen (Wassernutzungen) nachweislich vorhabensbedingt in ihrer Ergiebigkeit beeinträchtigt wurden, ist die Konsenswerberin verpflichtet, vornehmlich durch technische Maßnahmen (Brunnenvertiefungen et al.) und auf ihre Kosten, die vor Errichtung der S 34 vorhandene Ergiebigkeit der Brunnen wieder herzustellen. Sollte eine Wiederherstellung der Ergiebigkeit von Brunnen durch technische Maßnahmen nicht möglich sein, ist die betroffene Liegenschaft an das öffentliche Versorgungsnetz anzuschließen. Die Ergiebigkeit der Brunnen ist noch vor Beginn der Bauarbeiten an der S 34 zu ermitteln. Mit den Beobachtungen ist spätestens sechs Monate vor Inangriffnahme der Bauarbeiten an der S 34 zu beginnen. Entsprechende Kriterien, wie die Ergiebigkeit ermittelt werden kann, wurden im geg. Fachgutachten unter Punkt 8 erforderliche Maßnahmen (Auflagen) genannt. Die Reichweiten der Einflussbereiche dauernder Grundwasserabsenkung und die maximal abzuleitenden Abflüsse wurden nach den Formeln von Sichardt und Chapman an Hand erhobener Parameter ermittelt. Da es im Rahmen der Projektierung nicht möglich ist, die Auswirkung eines Vorhabens auf das Grundwassergeschehen in situ und im Vorhinein festzustellen, ist man in der Praxis auf Lösungen angewiesen, die das erwartbare Ergebnis bestmöglich abbilden. Die Formel von Sichardt gilt unter der Annahme eines stationären Strömungszustandes, raumzeitliche Betrachtungen bleiben somit außer acht. Die nicht dimensionsreine Formel basiert auf dem Ergebnis umfangreicher empirischer Untersuchungen, ist jedoch geeignet um eine überschlägige Abschätzung der Reichweite von Absenkungen des Grundwassers vornehmen zu können. Da die Reichweite R für den Zufluss zu Gräben und Sickerschächten kleiner ist als bei Brunnenzufluss, könnten nach Feldversuchen des US Corps of Engineers auch geringere Reichweiten angesetzt werden, wovon im geg. Fall aber nicht Gebrauch DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 121 von 282

126 gemacht wurde. Liegt, wie im geg. Fall der ruhende GW- Spiegel zeitweise im Bereich einer undurchlässigen(eren) Schichte und das Absenkziel unterhalb dieser (Deck)schichte, dann weist der innere Teil des Absenktrichters einen Wasserspiegel mit freier Oberfläche und der äußere Teil einen mit gespannter Oberfläche auf. Es liegt demnach eine kombinierte Strömung vor. Um die Wassermengen, die unvollkommenen Sickerschlitzen, die nur teilweise in wasserführende Schichten einbinden, zufließen ermitteln zu können, wurden von Chapman entsprechende Modellversuche durchgeführt. Mit der Formel von Chapman kann der einseitige Zufluss zu einem Meter Schlitz berechnet werden. Wie Herth und Arndt in T or d Prax d r r dwa rab k a ü rt, t mm d a C apma ermittelten Werte gut mit den gepumpten Wassermengen überein. Mit der von Chapman entwickelten Formel ist es somit grundsätzlich möglich größere Flächendrainagen vor allem für ständige Absenkungsanlagen zu berechnen. Dem Umstand, dass die Berechnungsergebnisse verfahrensbedingt doch gewisse Unsicherheiten aufweisen könnten, wurde von der Konsenswerberin insofern Rechnung getragen, als die Einflussbereiche der dauernden Grundwasserabsenkung über das errechnete Maß hinaus festgelegt wurden. Die genannten Berechnungsverfahren entsprechen dem Stand der Technik und haben sich in der Praxis vielfach bewährt. Die in den Einlagen und dargestellten Berechnungsergebnisse wurden stichprobenartig überprüft und sind als nachvollziehbar zu beurteilen. In den nachstehenden Tabellen sind die der Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkung zu Grunde liegenden maßgeblichen Parameter/ Kennwerte dargestellt. Die Werte wurden an Hand der vorliegenden Informationen ausgewählter in Trassennähe abgeteuften Bohrungen und den maßgeblichen Grundwasserständen ermittelt. Liegt der rechnerisch ermittelte HGW bem über der Geländeoberkante GOK, dann ist diese für die Ermittlung der vorhabensbedingten Auswirkungen maßgeblich. Es wurden folgende Kennwerte ermittelt: DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 122 von 282

127 Tabelle 50: Maßgebliche Kennwerte Legende zu nachstehenden Tabellen Kernbohrung Bezeichnung der Kernbohrung (KB) S34 km Kilometrierung aus Einlagen 13.4 und 13.5 Abstand Trasse Abstand von Trasse zur KB aus Einlagen 13.4 und 13.5 GOK Geländeoberkante aus Einlagen , 13.4 und 13.5 Trasse Höhenlage aus Einlagen 13.4 und 13.5 Drainage MGW (HGW+NGW)/2 Trasse 1,5 m Mittlerer Grundwasserstand E u HGW bem aus Einlagen 13.4 und 13.5 MGW [m] Drainage minus MGW HGW bem [m] Drainage minus HGW bem Anmerkung: Drainage oberhalb GW +, unterhalb GW - Flurabstand HGW bem [m] GOK minus HGW bem =F1 MGW [m] GOK minus MGW =F2 GOK-Drainage GOK minus Drainage =F3 +/- Flurabstand MGW F3 minus F2 +/- Flurabstand +/- Flurabstand HGW bem F3 minus F1 +/- Flurabstand Alle Werte auf dm gerundet Verwirklichungsabschnitt 1 Im Verwirklichungsabschnitt 1 sind von der vorhabensbedingten Absenkung des Grundwassers vor allem land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen. Maßgebliche Auswirkungen auf den mengenmäßigen Zustand der von den Maßnahmen betroffenen Gruppe von Grundwasserkörpern sind, wie bereits ausgeführt, auf Grund des Verhältnisses der Menge des abzuleitenden Wassers zum verfügbaren Dargebot nicht zu erwarten. Von km 0,0 bis km 0,35 wird die Trasse der S 34 in Dammlage errichtet. Die Höhe des Dammes beträgt etwa 1 m. In diesem Abschnitt erfolgt kein Eingriff in eine Grundwasser führende Schichte. Von km 0,35 bis km 0,75 erfolgt ein etwa 3,5 m tiefer Einschnitt in den etwa 7,5 m mächtigen Lösslehm. Bei S34-km 0,417 wird das Objekt S34.Ü01 (Überführung der Landesstraße L5181) errichtet. Die Kernbohrung KB-N-1850 wurde zu einer Grundwassermessstelle (Pegel) ausgebaut. Im geg. Abschnitt liegt die Trasse unterhalb des maßgeblichen Grundwasserstandes (HGW bem ). In den Bereichen zwischen km 0,37 und km 0,44 und zwischen km 0,69 und km 0,72 werden hohe Grundwasserstände gekappt. Im Bereich zwischen km 0,44 und 0,69 ist von einer dauernden Absenkung des (mittleren) Grundwasserspiegels auszugehen. Die während der Bauphase aus dem gesamten Bereich abzuleitende Wassermenge wurde mit ca. 5,3 L/s, die Reichweite des beeinflussten Bereiches mit rd.100 m ermittelt. Der von der dauernden Absenkung des Grundwassers betroffene Bereich erstreckt sich über eine Fläche DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 123 von 282

128 von m 2. Für den Betriebszustand wurde entsprechend einem mittleren Jahresniederschlag von 720 mm und einer GW-Neubildungsrate von ca. 15% der zu erwartende GW-Abfluss mit 0,3 L/s ermittelt. Tabelle 51: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S 34 km 0,35 bis km 0,75 Abschnitt S34 km 0,35 bis km 0,75 KB-N-1850 Tiefster Punkt S34 km 0,4 0,55 Abstand -Trasse[m] +46,1m 0,0 ca. m.ü.a ca. m.ü.a GOK 302,5 302,5 Trasse 302,0 300,0 Drainage 300,5 298,5 MGW (HGW+NGW)/2 300,0 300,0* (304,5) HGW bem ,5 MGW [m] +0,5-1,5 HGW bem [m] -2,0-3,5 Flurabstand HGW bem [m] 0,0 0,5 MGW [m] 2,5 2,5 GOK-Drainage 2,0 4,0 +/- Flurabstand MGW -0,5 +1,5 +/- Flurabstand HGW bem +2,0 +3,5 *) geschätzter Wert Wie aus Tabelle 51 ersichtlich, wird am tiefsten Punkt des geplanten Einschnitts der MGW um ca.1,5 m und der HGW bem um ca. 3,5 m abgesenkt werden. Die Flurabstände in diesem Bereich werden sich um den gleichen Betrag erhöhen. In dem ermittelten Einflussbereich der dauernden Absenkung des Grundwassers befinden sich keine Brunnen (Wassernutzungen). Die außerhalb des Einflussbereiches gelegenen Brunnen wurden von der Konsenswerberin in die Gefährdungsklasse 3 (keine Gefährdung oder Beeinflussung vorhersehbar) eingestuft. Selbst unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Lage des Einflussbereiches im GW-Strömungsfeld nur näherungsweise (siehe Darstellung der Grundwassergleichen) bestimmt wurde, wird die Möglichkeit einer vorhabensbedingten Beeinträchtigung bestehender Brunnen als eher gering beurteilt. Einzelne westlich des ermittelten Einflussbereiches gelegene Brunnen sind jedoch im Rahmen der Beweissicherung zu beobachten. Die Konsenswerberin beabsichtigt daher die im näheren und weiteren Umfeld befindlichen Brunnen BR37a, BR38 und BR39 und die zu einer Messtelle ausgebaute Kernbohrung KB-N-1850 im Rahmen der Beweissicherung zu beobachten. Aus fachlicher Sicht wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Brunnenbetreibers, vorgeschlagen, den Brunnen BR36 zusätzlich in das Beweissicherungsprogramm aufzunehmen. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 124 von 282

129 Im Zuge der Bauwerksfundierung für das Objekt S34.Ü01 ist eine Wasserhaltung erforderlich. Die während des Baugeschehens abzuleitende Wassermenge wurde mit 5,0 L/s, die Reichweite des dadurch beeinflussten Bereiches mit rd. 70 m abgeschätzt. Da die Wasserhaltungsmaßnahmen örtlich und zeitlich auf das Baugeschehen beschränkt bleiben, kann davon ausgegangen werden, dass bestehende Wasserrechte dadurch nicht berührt werden. Von S 34 km 0,75 bis km 1,07 verläuft die Trasse auf einem bis zu 5 m hohen Damm oberhalb des HGW bem. Bei S 34 km 0,84 wurde die Kernbohrung KB-N-1530 zu einem Pegel ausgebaut. Bei S 34-km 0,950 quert die Trasse einen Wirtschaftsweg und den Zubringer Nadelbach mit Wildquerungshilfe (Objekt S34.01). Im Zuge der Fundierungsarbeiten für das genannte Objekt ist eine Wasserhaltung erforderlich. Die während des Baugeschehens abzuleitende Wassermenge wurde mit 5,0 L/s, die Reichweite des dadurch beeinflussten Bereiches mit rd. 120 m abgeschätzt. Da die Wasserhaltungsmaßnahmen örtlich und zeitlich auf das Baugeschehen beschränkt bleiben, ist davon auszugehen, dass bestehende Wasserrechte dadurch nicht berührt werden. Von S 34 km 1,07 bis km 1,17 erfolgt ein gering mächtiger Einschnitt in den Lösslehm mit etwa 0,25 m. Die Trasse verläuft über dem HGW bem. Es erfolgt kein Eingriff in das Grundwasser. Von S 34 km 1,17 bis km 2,75 verläuft die Trasse auf einer bis zu 5 m mächtigen Dammschüttung über dem HGW bem. Bei km 1,354 werden die Landstraße, die Mariazellerbahn und der Nadelbach (Objekt S34.02), bei km 1,636 ein Wirtschaftsweg (Objekt S34.03), bei km 2,966 die R101 (Objekt S34.04) und bei km 2,316 die Autobahn A1 gequert. Bei km 2,316 wurde die Kernbohrung KB-W-OST.025A zu einer Grundwassermessstelle (Pegel) ausgebaut. Im Zuge der Fundierungsarbeiten für das Objekt S34.02 ist eine Wasserhaltung erforderlich. Die während des Baugeschehens abzuleitende Wassermenge wurde mit 5,0 L/s, die Reichweite des dadurch beeinflussten Bereiches mit rd. 125 m abgeschätzt. Da die Wasserhaltungsmaßnahmen örtlich und zeitlich auf das Baugeschehen beschränkt bleiben, ist davon auszugehen, dass bestehende Wasserrechte dadurch nicht berührt werden. Von S 34 km 2,75 bis km 3,58 verläuft die Trasse zum Teil unterhalb des HGW bem in einem Einschnitt. Bei km 3,38 wurde die Kernbohrung KB-W-1030 zu einer Grundwassermessstelle (Pegel) ausgebaut. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 125 von 282

130 Tabelle 52: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S34 km 2,75 bis km 3,58 Abschnitt S34 km 2,75 bis km 3,58 Kernbohrung KB-W-1030 S34 km 3,37 Abstand Trasse [m] +83,2 ca. m.ü.a. GOK 324,7 Trasse 321,5 Drainage 320,0 MGW (HGW+NGW)/2 320,3 HGW bem (327,6) 324,7 MGW [m] -0,3 HGW bem [m] -4,7 Flurabstand HGW bem [m] 0,2 MGW [m] 4,4 GOK-Drainage 4,7 +/- Flurabstand MGW +0,3 +/- Flurabstand HGW bem +4,7 *) geschätzter Wert In dem Bereich zwischen km 2,90 und km 3,65 werden hohe Grundwasserstände abgesenkt werden. Wie aus Tabelle 52 ersichtlich, wird auf Höhe der KB-W-1030 (annähernd tiefster Punkt der Trasse) der MGW um ca.0,3 m und der HGW bem um ca. 4,7 m abgesenkt werden. Die Flurabstände in diesem Bereich werden sich um den gleichen Betrag erhöhen. Ein von der Absenkung beeinflusster Bereich wurde nicht dargestellt. In dem von Absenkung möglicherweise beeinflussten Bereich befinden sich keine Brunnen (Wassernutzungen). Von einer vorhabensbedingten Beeinträchtigung bestehender Brunnen ist nicht auszugehen. Im Zuge der Auskunftserteilung gem. 24c Abs.6 UVP-G wurde die Angaben GOK und Pegelnullpunkt (PNP) für die Bohrung KB-W-1030 von der Konsenswerberin korrigiert. Die korrigierten Werte wurden der in Tab.: 52a dargestellten Auswertung zu Grunde gelegt. Demnach wird auf Höhe der KB-W-1030 (annähernd tiefster Punkt der Trasse) der MGW um ca.0,8 m und der HGW bem um ca. 5,1m abgesenkt werden. Die Flurabstände in diesem Bereich werden sich um den gleichen Betrag erhöhen. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 126 von 282

131 Tabelle 52a: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S 34 km 2,75 bis km 3,58 (korrigierte Werte) Abschnitt S34 km 2,75 bis km 3,58 GOK u. PNP korr. Kernbohrung KB-W-1030 S34 km 3,37 Abstand Trasse [m] +83,2 ca. m.ü.a. GOK 325,10 Trasse 321,5 Drainage 320,0 MGW (HGW+NGW)/2 320,8 HGW bem (327,6) 325,1 MGW [m] -0,8 HGW bem [m] -5,1 Flurabstand HGW bem [m] 0,0 MGW [m] 4,3 GOK-Drainage 5,1 +/- Flurabstand MGW +0,8 +/- Flurabstand HGW bem +5,1 *) geschätzter Wert Bei km 3,46 soll eine Grünbrücke (Objekt S34.Ü03) errichtet werden. Im Zuge der Fundierungsarbeiten für das Objekt S34.Ü03 ist eine Wasserhaltung erforderlich. Die während des Baugeschehens abzuleitende Wassermenge wurde mit 5,0 L/s, die Reichweite des dadurch beeinflussten Bereiches mit rd. 75 m abgeschätzt. Da die Wasserhaltungen örtlich und zeitlich auf das Baugeschehen beschränkt bleiben, ist davon auszugehen, dass bestehende Wasserrechte durch diese Maßnahmen nicht berührt werden. Von S 34 km 3,58 bis etwa km 3,85 verläuft die Trasse oberhalb des HGW bem über eine bis zu 2,5 m mächtige Dammschüttung. Bei km 3,733 wird eine Wirtschaftswegbrücke (Objekt S34.04) errichtet. Im Zuge der Fundierungsarbeiten für das Objekt S34.Ü04 ist eine Wasserhaltung erforderlich. Die während des Baugeschehens abzuleitende Wassermenge wurde mit 3,0 L/s, die Reichweite des dadurch beeinflussten Bereiches mit rd. 15 m abgeschätzt. Da die Wasserhaltung örtlich und zeitlich auf das Baugeschehen beschränkt bleibt, ist davon auszugehen, dass bestehende Wasserrechte durch diese Maßnahme nicht berührt werden Abschnitt Endausbau Von der vorhabensbedingten Absenkung des Grundwassers sind im Abschnitt Endausbau vor allem land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen. Maßgebliche Auswirkungen auf den mengenmäßigen Zustand der von den Maßnahmen betroffenen Gruppe von Grundwasserkörpern sind, wie bereits ausgeführt, unter Beachtung DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 127 von 282

132 der im geg. Fachgutachten unter Pkt. 8 genannten Maßnahmen (Auflagen) nicht zu erwarten. Von S 34 km 3,85 bis km 4,7 (Ende des Verwirklichungsabschnittes 1) und weiter bis km 5,46 bei verläuft die Trasse unterhalb des HGW bem im Einschnitt. Im Bereich des Flugfelds Völtendorf wurden bei km 4,01 die KB-2011/01, bei km 4,11 die KB-W-1775, bei km 4,13 die KB-2011/02, bei km 4,34 die KB-W-2005, bei km 4,39 die KB-2011/03, bei km 4,54 die KB- W-2195, bei km 4,62 die KB-2011/0, bei km 5,08 und bei km 5,28 KB-W-2745 und KB-W zu Grundwassermessstellen (Pegel) ausgebaut. Bei km 4,12 führt eine Brücke der B39 (Objekt S34.Ü05) über die S 34, bei km 4,250 wird im Bereich des Flugfeldes Völtendorf die S 34 (Objekt S34.Ü06) überplattet. Bei km 4,597 wird eine Grünbrücke mit Wirtschaftsweg (Objekt S34.Ü07) über die S34, bei km 4,814 wird eine Brücke der L5181 (Objekt S34.Ü08) und bei km 5,112 die Brücke einer Gemeindestraße (Objekt S34.Ü09) über die S 34 errichtet. Tabelle 53: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S34 km 3,85 bis km 5,46 Abschnitt S 34 km 3,85 bis km 5,46 Flugfeld Völtendorf K-Bohrung 01/11 02/11 W W W-2195 W-2745 Tiefster Punkt S34 km 4,0 4,12 4,10 4,34 4,55 5,09 4,22 Abstand Trasse -6,0-12,1-81,7-94,6-57,3 +11,3 m.ü.a. m.ü.a. m.ü.a m.ü.a m.ü.a m.ü.a m.ü.a GOK 327,9 325,8 325,1 326,4 333,0 331,3 326,0* Trasse 322,0 320,5 321,0 321,0 325,0 327,5 319,6 Drainage 320,5 319,0 319,5 319,5 323,5 326,0 318,1 MGW (HGW+NGW)/2 323,3 323,6 322,5 323,7 324,7 325,4 323,6* HGW bem (329,0) (327,8) (327,5) (328,2) 327,9 325,8 325,1 326,4 330,3 330,3 326,0 MGW [m] -2,8-4,6-3,0-4,2-1,2 +0,6-5,5 HGW bem [m] -7,4-6,8-5,6-6,9-6,8-4,3-7,9 Flurabstand HGW bem [m] 0,4 0,3 0,0 0,0 2,5 1,3 0.0 MGW [m] 4,6 2,2 2,6 2,7 8,3 5,9 2,4 GOK-Drainage 7,4 6,8 5,6 6,9 9,5 5,3 7,9 +/- Flab. MGW + 2,8 + 4,6 + 3,0 + 4,2 + 1,2-0,6 + 5,5 +/- Flab.HGW bem + 7,4 + 6,8 + 5,6 + 6,9 + 6,8 + 4,3 + 7,9 *) geschätzter Wert Im Zuge der Auskunftserteilung gem. 24c Abs.6 UVP-G wurde die Angaben für GOK und Pegelnullpunkt (PNP) für einige im Bereich Völtendorf gelegene Bohrungen von der Konsenswerberin korrigiert. Die korrigierten Werte wurden in Tabelle 53a berücksichtigt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 128 von 282

133 Tabelle 53a: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S34 km 3,85 bis km 5,46 (korrigierte Werte) Abschnitt S34 km 3,85 bis km 5,46 Flugfeld Völtendorf GOK U. PNP korrigiert K-Bohrung 01/11 02/11 W W W-2195 W-2745 Tiefster Punkt S34 km 4,0 4,12 4,10 4,34 4,55 5,09 4,22 Abstand Trasse -6,0-12,1-81,7-94,6-57,3 +11,3 m.ü.a. m.ü.a. m.ü.a m.ü.a m.ü.a m.ü.a m.ü.a GOK 327,9 325,8 325,5 326,8 333,4 331,7 326,0* Trasse 322,0 320,5 321,0 321,0 325,0 327,5 319,6 Drainage 320,5 319,0 319,5 319,5 323,5 326,0 318,1 MGW 323,3 323,6 323,0 324,2 325,2 325,8 323,6* (HGW+NGW)/2 HGW bem (329,0) 327,9 (327,8) 325,8 (327,9) 325,5 (328,7) 326,8 330,7 330,7 326,0 MGW [m] -2,8-4,6-3,5-4,7-1,7 +0,2-5,5 HGW bem [m] -7,4-6,8-6,0-7,3-7,2-4,7-7,9 Flurabstand HGW bem [m] 0,4 0,3 0,0 0,0 2,7 1,0 0.0 MGW [m] 4,6 2,2 2,5 2,6 8,2 5,9 2,4 GOK-Drainage 7,4 6,8 6,0 7,3 9,9 5,7 7,9 +/- Flab. MGW + 2,8 + 4,6 + 3,5 + 4,7 + 1,7-0,2 + 5,5 +/- Flab.HGW bem + 7,4 + 6,8 + 6,0 + 7,3 + 7,2 + 4,7 + 7,9 *) geschätzter Wert Von S 34 km 3,85 bis km 4,7 (Ende des Verwirklichungsabschnittes 1) und weiter bis km 5,46 bei verläuft die Trasse unterhalb des HGW bem im Einschnitt. Bei km 4,12 führt eine Brücke der B39 (Objekt S34.Ü05) über die S 34, bei km 4,250 wird im Bereich des Flugfeldes Völtendorf die S 34 (Objekt S34.Ü06) überplattet. Bei km 4,597 wird eine Grünbrücke mit Wirtschaftsweg (Objekt S34.Ü07) über die S 34, bei km 4,814 wird eine Brücke der L5181 (Objekt S34.Ü08) und bei km 5,112 die Brücke einer Gemeindestraße (Objekt S34.Ü09) über die S 34 errichtet. In den Bereichen zwischen S 34 km 3,80 und km 3,90 und zwischen S 34 km 4,76 und km 5,46 werden hohe Grundwasserstände abgesenkt. Im Bereich zwischen S 34 km 3,90 und km 4,75 ist von einer dauernden Absenkung des Grundwasserspiegels auszugehen. Die während des Baugeschehens im Bereich km 3,83 bis km 4,0 abzuleitende Wassermenge wurde mit ca. 4,3L/s, die Reichweite des beeinflussten Bereiches mit rd.100 m ermittelt. Die im Bereich zwischen S 34 km 4,0 bis km 4,76 während des Baugeschehens abzuleitende Wassermenge wurde insgesamt mit ca. 32,2 L/s, die Reichweite des beeinflussten Bereiches in östliche Richtung mit rd. 300 m, jene in westlicher Richtung mit ca. 400 m ermittelt. Die im Bereich zwischen S 34 km 4,76 und km 5,46 während der Bauphase abzuleitende Wassermenge wurde mit max. 36,2 L/s, die Reichweite des beeinflussten Bereiches mit 150 m ermittelt. Am tiefsten Punkt des geplanten Einschnitts bei ca. S 34 km 4,22 wird der MGW um ca.5,5 m und der HGW bem um ca. 7,9 m abgesenkt werden. Hiezu ist anzumerken, dass bei der Ermittlung der o.g. Werte davon ausgegangen wurde, dass die Drainge ca. 1,5 m unter der Straßenachse zu liegen kommt. In Einlage 18.5 der weiterführenden Unterlagen wurde dargestellt, dass die Drainageebene im geg. Projektsabschnitt ca. 1,7 m unterhalb der Straßenachse liegt. Unter Berücksichtigung dieser Angabe erhöhen sich die für den Projektsabschnitt ermittelten Absenkungen um 0,2 m. Die Flurabstände in diesem Bereich DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 129 von 282

134 werden sich um den gleichen Betrag erhöhen. Der von der dauernden Absenkung des Grundwassers betroffene Bereich erstreckt sich über eine Fläche von m 2. Für den Betriebszustand wurde entsprechend einem mittleren Jahresniederschlag von 720 mm und einer GW-Neubildungsrate von ca. 15% der zu erwartende GW-Abfluss mit 2,0 L/s ermittelt. Die im Bereich der Unterführung Flugfeld Völtendorf von der Konsenswerberin geplanten Maßnahmen stellen, was das Ausmaß der Absenkung des Grundwassers und die Größe des davon betroffenen Einflussbereichs betrifft, einen bedeutenden Eingriff in das Grundwassergeschehen dar. Auf Grund der den Einreichunterlagen 2013 angeschlossenen Unterlagen war es aus Sicht des Gutachters vorerst nicht möglich eine abschließende Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Grundwassergeschehen und insbesondere hinsichtlich möglicher Verletzungen bestehender Wasserrechte/ Wassernutzungen vorzunehmen. Der Konsenswerberin wurde daher am im Rahmen einer Sachverständigenbesprechung mitgeteilt, dass die im Bereich des Flugfeld Völtendorf geplanten Maßnahmen allein auf Grund der vorliegenden Angaben nicht positiv beurteilt werden können. Es wurde darauf hingewiesen, dass aus fachlicher Sicht weitergehende Maßnahmen, wie etwa die Errichtung einer W ß Wa r ord r w r, m d t auszuschließenden Auswirkungen auf das Grundwassergeschehen zu verringern. Im Rahmen einer am durchgeführten Sachverständigenbesprechung erklärten die Vertreter der Konsenswerberin, weiterführende Untersuchungen vornehmen zu wollen, um den Nachweis erbringen zu können, dass im Bereich des Flugfelds Völtendorf über die geplanten Maßnahmen hinaus, die Vornahme weitergehender Maßnahmen nicht erforderlich ist. Aus Sicht des Gutachters wurde die vorgeschlagene Vorgangsweise zur Kenntnis genommen. Mit der Ausarbeitung einer detaillierten Darstellung der Untergrund- und Grundwasserverhältnisse im Bereich Völtendorf und den dadurch bedingten möglichen Auswirkungen auf das Grundwasserregime und der Nachweisführung wurden von der Konsenswerberin die Büros Donau Consult, BGG Consult und Prof. Tschernutter beauftragt. Über Zwischenergebnisse der durchgeführten Arbeiten wurde am und am im Rahmen von Sachverständigenbesprechungen berichtet. Die weiterführenden Unterlagen zum Fachgebiet Grundwasser wurden im Rahmen der Auskunftserteilung gem. 24c Abs.6 UVP-G idf am dem Projektskoordinator und am dem Gutachter postalisch übermittelt. Die nunmehr in den Einlagen 18.5 bis dargestellten Ergebnisse ergänzen die bereits im Einreichprojekt 2013 in den Mappen 14 bzw. 17/3-6 und 17/4-6 enthaltenen Informationen. Auf den genannten Unterlagen beruhen auch die im vorliegenden Fachgutachten vorstehend vorgenommenen Projektsbeschreibungen und -beurteilungen. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 130 von 282

135 Zur besseren Erfassung der vorherrschenden Grundwasserverhältnisse und einer fundierteren Abgrenzung des möglichen Einflussbereiches im Bereich der Unterführung Völtendorf wurden, vier zusätzliche Bohrungen abgeteuft, in unterschiedlichen Tiefen verfiltert und zu Grundwassermessstellen ausgebaut und ein Stauerrelief erstellt (Einlage und ), die neuen und die bereits im Untersuchungsgebiet befindlichen Grundwassermessstellen einschließlich der Brunnen BR06 und BR67 zur kontinuierlichen Erfassung des GW-Druckniveaus mit Datenloggern instrumentiert, die neu errichteten Grundwassermessstellen (KB 1/18 bis KB 4/18), zwei bestehende Brunnen (BR 06 und BR 67) und die bestehenden Pegelmessstellen (Messpunkthöhe und GOK) (neu)eingemessen (Einlage ), Karten des Reliefs und der Oberflächenstruktur erstellt (Einlage ), Pumpversuche durchgeführt und ausgewertet (Einlage ), ein geologischer Längenschnitt, geologische Bodenquerprofile und geologische Schnittführungen erstellt (Einlagen , und ), die Beobachtungsergebnisse in Form von Ganglinien dargestellt (Einlage ), Grundwassergleichenpläne erstellt und in diesen die möglichen Einflussbereiche der vorhabensbedingten Grundwasserabsenkung bei niederem und höheren Druckniveau dargestellt (Einlagen und ). Die in Einlage 18.1 dargestellten Untersuchungsergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden: Die Lage- und Höhenvermessung der neuen (KB 1/18 bis KB 4/18 und Brunnen BR 06 und BR 67) und der bereits bestehenden Pegelmessstellen führte zu dem Ergebnis, dass die Messpunkthöhen (PNP) und die Geländeoberkante (GOK) der im unmittelbaren Bereich des Flugfelds liegenden Grundwassermessstellen (Erkundungskampagne 2008/ Messstellen KB-W) korrigiert werden mussten. Die Vermessungsergebnisse sind in Einlage dargestellt. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass die geänderten Höhenangaben auch in den im vorliegenden Gutachten enthaltenen Tabellen 52a und 53a berücksichtigt wurden. Im Bereich der Unterführung des Flugfeldes Völtendorf (ca. S 34 km 3,90 bis ca. km 4,70) steht unter einem geringmächtigem Mutterboden eine Deckschicht in Form von Löss bzw. Lösslehm an. Diese Deckschichte wird von einer Schichte aus verlehmten Deckenschottern unterlagert. Die geologische Basis bildet die Schichtabfolge des Schliers. In Längsrichtung des untersuchten Trassenabschnittes weist die Deckschicht eine Mächtigkeit zwischen ca. 4,0 m und ca.10 m auf. Die Deckschicht wird von einem durchgehenden Band (Schichtstärke zwischen ca. 3,0 m und ca. 4,0 m) aus Deckenschottern unterlagert. Die Oberkante des Schliers liegt in diesem Streckenabschnitt zwischen ca. 5,0 m und ca.13,5 m unter Geländeoberkante (GOK). In der quer zur Trasse verlaufenden Ost-West Richtung fällt das Gelände generell zu den Niederterrassen der Traisen bzw. der Pielach hin ab. Die DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 131 von 282

136 Geländemorphologie ist zudem von einer charakteristischen Grabenstruktur (Einlage ) geprägt, die den Verlauf der Schichtabfolge insofern beeinflusst, als die verlehmten Deckenschotter in Trassenquerrichtung z.t. rasch ausdünnen bzw. auskeilen (Einlagen und ). Bereits in einer Entfernung von ca. 300 m und ca. 750 m abseits der Trasse konnten in einigen Aufschlüssen keine (KB-W-Ost 9) bzw. nur mehr geringmächtige (ca. 1,0 m) Deckenschotter (z.b. KB-W-Ost-8, und KB 7/11) angetroffen werden. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass nicht alle Aufschlüsse in den Einlagen und eingezeichnet wurden. Der in den oberen Zonen zumeist stark verwitterte Schlier bildet den relativen Grundwasserstauer. Dieser kann in Abhängigkeit des Verwitterungsgrades und des Trennflächengefüges jedoch auch als Grundwasserleiter fungieren, in dem ähnliche Druckverhältnissen herrschen können wie in den überlagernden Deckenschottern. Das Relief des relativen Grundwasserstauers (Schicht OK Schlier) wurde in Einlage in Form eines Gleichenplanes (Genauigkeit +/- wenige dm) dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass die Trasse der S 34 im untersuchten Projektsabschnitt weitgehend nicht nur entlang der oberirdischen, sondern auch der unterirdischen Wasserscheide zwischen dem Traisen- und dem Pielachtal verläuft. Zur Bestimmung der Durchlässigkeit des verlehmten Deckenschotters (KB 2/18) und des Schliers (KB3/18) wurden Pumpversuche durchgeführt. Die Ergebnisse der Auswertung sind in Einlage dargestellt. Im verlehmten Deckschotter konnte ein k -Wert von ca. 1,5 x 10-5 m/s, im Schlier einer von ca. 5,0 x 10-7 m/s ermittelt werden. Es wurde davon ausgegangen, dass die überlagernde Deckschicht auf Grund des hohen Anteils an Schluff einen k -Wert von < 10-6 m/s aufweist (entsprechende Nachweise liegen jedoch nicht vor). Aus den Pumpversuchsergebnissen wurde abgeleitet, dass die verlehmten Deckenschotter eine vielfach höhere Durchlässigkeit aufweisen als der unterlagernde Schlier oder die überlagernde Deckschichte. Es wurde festgestellt, dass die Pumpversuchsergebnisse keine Änderungen der bereits in den Einlagen und diesbezüglich enthaltenen Aussagen erforderlich machen würden. Begründend wurde ausgeführt, dass den in den Einlagen , und dargestellten Berechnungsergebnissen (anfallende Wassermengen und die darauf aufbauenden Abgrenzung der möglichen Einflussbereiche) grundsätzlich jeweils nur die höchsten aus Pumpversuchen ermittelten Durchlässigkeitsbeiwerte zugrunde gelegt w rd D dar t t r b om t a d r r t b tra t wären. Im Zuge der vertiefenden Bearbeitungen war seitens der Konsenswerberin erkannt worden, dass zur besseren Interpretierbarkeit des Grundwassergeschehens die Grundwasserdruckniveaus, die in der Vergangenheit etwa im Abstand eines Monats gemessen wurden, in zeitlich kürzeren Abständen erfasst werden sollten. Die in den einzelnen Messstellen beobachteten Grundwasser(druck)spiegel bilden das Grundwasserdruckniveau in den verlehmten Deckenschottern ab. Diese bilden auch den maßgebenden Grundwasserleiter. Dies trifft mit Ausnahme der Messstellen KB 1/18 (Pegelausbau auf Höhe der Deckschichte) DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 132 von 282

137 und KB 3/18 (Filterausbau auf Höhe des Schliers) auch für jene Messstellen zu, die einen über mehrere Schichthorizonte angeordneten Filterausbau aufweisen. Die an insgesamt 18 Messstellen kontinuierlich registrierten Grundwasserdruckspiegel wurden in Einlage in Form von Ganglinien dargestellt. An Hand der Interpretation der über den kurzen Beobachtungszeitraum (01 bis ) vorliegenden Messwerten der Temperatur, des Niederschlages und der Druckspiegellagen wurde ausgeführt, dass ein komplexer Zusammenhang zwischen den genannten Messwerten besteht. Am Beispiel ausgewählter Ereignisse wurde gezeigt, dass Anstiege der Druckspiegel nicht allein auf Niederschläge, sondern auch auf die Grundwasserneubildung in Folge Schneeschmelze zurückgeführt werden können. Auch wurde festgestellt, dass in einzelnen Messstellen in kurzen Zeitabständen gemessene etwa gleich hohe Niederschläge unterschiedliche Anstiege der Druckspiegel bewirkten. So z.b. führte der am höchste im Beobachtungszeitraum registrierte Niederschlag mit Ausnahme an zwei Messstellen zu keinem erkennbaren Druckanstieg. Bei beiden Messstellen wurde deshalb von einer Beeinflussung durch Tagwässer ausgegangen (ein Umstand der nach Ansicht des Gutachters auch Rückschluss auf einen nicht sachgerechten Ausbau der Messstellen zurückgeführt werden könnte). Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch das Verhalten der in der Deckschicht ausgebauten Messstelle KB1/18, die auf etwa gleich hohe Niederschläge in völlig unterschiedlicher Weise reagierte als die übrigen Messstellen. Die unterschiedlichen Reaktionen in den Messstellen KB1/18 und KB2/18 wurde dahingehend interpretiert, dass die Druckverhältnisse in der Deckschicht nicht maßgeblich von jenen im darunter liegenden Deckenschotter abhängen. Ab Unterschreiten eines bestimmten Niveaus üben die in den Deckenschottern vorhandenen Drücke keinen nennenswerten Einfluss mehr auf jene in der Deckschicht aus. Um die Auswirkungen der vorhabensbedingten Grundwasserabsenkung darstellen zu können, wurden für repräsentativ angesehene Druckspiegellagen ( niedere und höhere) Grundwassergleichenpläne erstellt. Diese sind in den Einlagen und dargestellt. Daraus und aus den vorliegenden Profil- und Schnittdarstellungen ist ersichtlich, dass die Trasse der S 34 sowohl bei niedrigen als auch bei höheren Druckspiegellagen im untersuchten Gebiet weitgehend entlang der Wasserscheide zwischen dem Traisen- und dem Pielachtal verläuft. In der quer zur Trasse verlaufenden (W-O) Richtung weist das Grundwasserdruckniveau einen kuppenförmigen Verlauf auf. Der Hochpunkt des Druckniveaus kommt dabei in unmittelbarer Nähe der geplanten Trasse zu liegen. Das Grundwasserdruckniveau nimmt, auch bedingt durch die charakteristische Grabenstruktur der Geländeoberfläche, rasch ab. So konnte in der ca. 350 m südlich der Ortschaft Völtendorf errichteten Grundwassermessstelle KB 4/18 (Filterstrecke im Deckenschotter zwischen ca. 3,0 m und ca. 6,5 m unter GOK) kein Grundwasser beobachtet werden. Auch konnte im Zuge früher durchgeführter Erkundungsbohrungen in den Bohrungen KB-W-Ost-5 bis KB-W-Ost-10 kein Grundwasser beobachtet werden (Aufschlussdarstelllungen in Einlage ). Einzig bei den Bohrungen KB-W-Ost-6 und KB-W-Ost-7 konnte im Tiefenbereich (unter ca. Kote 314,9 m ü.a.) teilweise nasses Bohrgut aufgeschlossen werden. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 133 von 282

138 Auf Grundlage der Ergebnisse der zusätzlich durchgeführten Erhebungen und Auswertungen wurden die möglichen Einflussbereiche der Grundwasserabsenkung für die als repräsentativ a dr d ö r r dwa rdr k p a rm tt t D Grenzen der Einflussbereiche ergeben sich aus der Verschneidung des horizontalen Verlaufes der Drainageebene mit der entsprechenden Grundwasserdruckfläche. Die auf Basis der genannten Spiegellagen ermittelten Einflussbereiche sind in den Einlagen d 8 5 dar t t D röß d b r b d r dr Dr k p a w rd m t a 40,4 a, j b ö r m t a 59,3 a rm tt t Abbildung 1: S 34-km 3,90 bis km 4,75 Einflussbereiche dauernder GW-Absenkung bei dr d ö r Dr k p agen (Einlagen und ) Der bereits in Einlage dargestellte, für mittlere Grundwasserdruckspiegellagen ermittelte Einflussbereich weist eine Größe von ca. 52,9 ha auf. Die Konsenswerberin führt die unterschiedlichen Flächengrößen darauf zurück, dass bei der nunmehr vorgenommenen Abgrenzung der Einflussgebiete das sich in der Natur in Richtung Drainageleitung ausbildende Gefälle, Beobachtungen an zusätzlichen Messstellen und detaillierte Kenntnisse der Geländemorphologie berücksichtigt werden konnten. Umstände die naturgemäß die Ermittlung der Einflussflächengröße beeinflussen. Die Konsenswerberin kommt auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu dem Schluss, dass bei mittleren Grundwasserverhältnissen von einem möglichen Einflussbereich in der gleichen Größenordnung (ca. 52,9 ha), wie im Einreichprojekt 2013 beschrieben, ausgegangen werden kann. Die Notwendigkeit den in den Einlagen bzw beschriebenen, auf Basis der Grundwasserneubildungsrate ermittelten, mittleren Grundwasserabfluss (über die Drainage abzuleitenden Abfluss) von ca. 2,0 l/s zu ändern/ korrigieren ist aus Sicht der Konsenswerberin nicht gegeben. Es können jedoch, wie auch in den Einreichunterlagen 2013 ausgeführt, infolge der Schneeschmelze, länger anhaltender Niederschlagsereignisse etc. auch kurzfristig nennenswert größere Abflüsse auftreten. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 134 von 282

139 Abbildund 2: S 34-km 3,90 bis km 4,75. Abgrenzung des möglichen Einflussbereiches dauernder GW-Absenkung in der Betriebsphase (Einlage ) Die Konsenswerberin gelangt zur Ansicht, dass in Anbetracht des raschen Abfalls des Grundwasserdruckniveaus bzw. des in west-östlicher Richtung bereichsweise rasch auskeilenden Deckenschotters im untersuchten Gebiet ein lokaler und zusammenhängender Grundwasserkörper vorliegt. Die vorhabensbedingte Absenkung des Grundwassers im Bereich Völtendorf stellt demnach einen lokal und sehr begrenzten Eingriff in das Grundwassergeschehen dar, dessen Auswirkungen auf den Nahbereich der Trasse beschränkt bleiben. Nutzungseinschränkungen bestehender Brunnen sind nicht zu erwarten. Der Konsenswerberin erscheint daher der hohe technische und wirtschaftliche Aufwand, den w t r d Ba maß a m, w d rr t r W ß Wa r Fo hätte, nicht gerechtfertigt. Die Konsenswerberin schlägt jedoch vor im Rahmen der Beweissicherung zusätzlich die neu errichteten Grundwassermessstellen KB1/18 bis KB4/18 und den in der Ortschaft Völtendorf gelegenen Brunnen BR06 zu beobachten. Sollten jedoch nach weiteren intensiven begleitenden Grundwassermessungen an bestehenden Brunnenanlagen eine mögliche Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden können, sieht die Konsenswerberin entsprechende Ersatz- bzw. Kompensationsmaßnahmen (Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz, finanzielle Entschädigung für eine allfällige Mehrentnahme etc.) vor. Was den zeitlichen Ablauf der Bauherstellung betrifft, verweist die Konsenswerberin auf das in Einlage enthaltene Baukonzept. Der Bauablauf gliedert sich in 5 Bauphasen. Dem vorgeschriebenen Bauablauf entsprechend, werden sich nach Ansicht der Konsenswerberin DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 135 von 282

140 die für die Herstellung der einzelnen Objekte S34.05 bis S34.07 und die Errichtung des im Einschnitt verlaufenden Straßenbauwerks erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen zeitlich nicht überschneiden. Die nunmehr im Zuge der Auskunftserteilung zum Fachgebiet Grundwasser (Einlage 18.5) vorgelegten erweiterten Unterlagen sind zwar geeignet, eine eingehendere Beurteilung der im Bereich Völtendorf vorherrschenden Grundwasserverhältnisse und der zu erwartenden Auswirkungen der vorhabensbedingten Grundwasserabsenkung vorzunehmen. Dies jedoch unter Berücksichtigung der bestehenden Unsicherheiten, die sich vor allem aus der geringen Anzahl der über das untersuchte Gebiet verteilten Aufschlüsse und Messstellen ergeben. Wie bereits auch an anderen Stellen ausgeführt, wurden die Grundwassergleichenpläne an Hand einer, gemessen an der Größe des untersuchten Gebietes, relativ geringen Anzahl von zum Teil weit voneinander entfernt liegenden Messstellen erstellt. Darüber hinaus fällt auf, dass die zusätzlichen Beobachtungen vor allem im trassennahen Bereich durchgeführt wurden. Dies betrifft auch die zusätzlich abgeteuften Bohrungen/ Messstellen KB1/18 bis KB3/18, wenngleich diese vor allem auch abgeteuft, instrumentiert und beobachtet wurden, um das Druckverhalten in unterschiedlich tiefen wasserführenden Schichten zu erkunden. Die Auswertung der Aufschlüsse ergab, dass die Messwerte im Wesentlichen Aufschluss über die Druckverhältnisse in ein und demselben Grundwasserleiter, nämlich den verlehmten Deckenschottern geben. Auch lassen die kontinuierlich aufgezeichneten Beobachtungsdaten Rückschlüsse auf den komplexen Zusammenhang zwischen den in den unterschiedlichen Schichten beobachteten Drücken zu. Im Hinblick auf die geringe Dichte des Beobachtungsnetzes erschließt sich aus den in den Einlagen und dargestellten Grundwasser(druck)gleichenplänen nur näherungsweise ein Bild des vorhandenen Strömungsfeldes. Aus diesem Grund kann die Lage der ermittelten Einflussbereiche der Grundwasserabsenkung im GW-Strömungsfeld letztlich nur näherungsweise angegeben werden. Eine weitere Unsicherheit ergibt sich hinsichtlich der Darstellung und Interpretation des geologischen Aufbaues in Form von geologischen Querprofilen und geologischen Schnittführungen des untersuchten Bereiches. Ähnlich wie bei den Grundwassergleichenplänen können auch diese Darstellungen in Folge der geringen Anzahl und weit voneinander liegenden Aufschlüssen die geologische Situation im untersuchten Gebiet nur näherungsweise abbilden. Der Hinweis, dass die maßgeblichen Grundwasser führenden Deckenschotter rasch ausdünnen, bzw. auskeilen, lässt sich nur an den am weitesten von der Trasse entfernten Aufschlüssen verifizieren. Ein Hinweis darauf, dass es sich tatsächlich um einen, wie von der Konsenswerberin ausgeführt, lokal begrenzten Grundwasserkörper handeln könnte, lässt sich am ehesten aus den in Einlage dargestellten Verlauf des Geländereliefs und der im untersuchten Gebiet vorherrschenden Grabenstruktur ableiten, wenngleich diese Darstellungen nicht entsprechend kommentiert wurden. Die auf den Seiten 2 bis 6 dargestellten Abbildungen lassen erkennen, auf welchen Flächen die in den GW-Messstellen beobachteten Druckhöhen ihren Ursprung nehmen könnten. Es ist erkennbar, dass sich, wie nicht anders zu vermuten, das Grundwassernährgebiet im untersuchten Gebiet mit abnehmender DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 136 von 282

141 Geländehöhe vergrößert. Eine grobe Abschätzung lässt in etwa folgenden Zusammenhang erkennen: Tabelle 53b: Zusammenhang zwischen GOK und Fläche des GW-Nährgebietes Geländehöhe in m ü. A. GW-Nährgebiet in ha > 333,0 ca. 2,0 > 332,0 ca. 5,5 > 331,0 ca. 11,0 > 330,0 ca. 18,0 > 329,0 ca. 25,0 > 328,0 ca. 32,0 Es ist davon auszugehen, dass wie aus Abbildung 8 in Einlage ableitbar, bei Werten unterhalb der Kote 328,0 m ü. A. bereits Überschneidungen mit benachbarten GW- Nährgebieten auftreten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in den Messstellen beobachtete Druckspiegellagen nur von Flächen ausgehen können, die gleich hoch oder höher als diese liegen. Wie bereits dargestellt bilden die von einer dichten Deckschicht überlagerten Deckenschotter den für das untersuchte Gebiet maßgeblichen Grundwasserleiter. Damit die beobachteten Druckspiegellagen auch im Hinblick auf die zu überwindenden Fließwiderstände erreicht werden können, muss die Infiltration des Niederschlagswassers (GW-Neubildung) auf einem entsprechend höheren Geländeniveau erfolgt sein. So ist z.b. die Bildung der über 328 m ü. A. beobachteten Druckspiegelhöhen nur in dem in Einlage Abbildung 8 dargestellten Bereich möglich. In den Abbildungen 1 und 2 sind jene Bereiche dargestellt, von denen anzunehmen ist, dass sie auf Grund der gegebenen Geländestruktur und Oberflächenbeschaffenheit maßgeblich zur Grundwasserneubildung beitragen. Es sind dies das ehemaligen Panzerübungsgelände, das an vielen Stellen Störungen/ Einschnitte der bzw. in die Deckschicht aufweist und das auf einer Geländekuppe östlich der geplanten Trasse der S 34 gelegene Waldgebiet. Zusammenfassend kann auch unter Berücksichtigung der o.g. Unsicherheiten auf Grundlage der weiterführenden Unterlagen davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem von der geplanten Unterführung des Flugfelds Völtendorf berührten Grundwasservorkommen weitgehend um ein lokal begrenztes handeln dürfte. Die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung infolge der Unterquerung des Flugfeldes Völtendorf können somit als lokal begrenzt angesehen werden. Ein Umstand, der die Durchführung weitergehender Maßnahmen nicht zwingend erforderlich erscheinen läßt. Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung von bestehenden Wassernutzungen/ Brunnen wird als nicht wahrscheinlich beurteilt, kann aber letztlich mit der gebotenen Sicherheit nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In den ermittelten Einflussbereichen befinden sich keine Grundwassernutzungen (Brunnen). Wie in Einlage dargestellt, wurden jedoch einzelne außerhalb des ermittelten Einflussbereichs gelegene Brunnen in die Gefährdungsklasse 2 (Gefährdung nicht auszuschließen Konzept für Ersatzwasserleitung(versorgung) ist auszuarbeiten) eingestuft. Dies deutet darauf hin, dass die Konsenswerberin selbst davon ausgeht, dass die Lage des DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 137 von 282

142 Einflussbereiches im GW-Strömungsfeld nur näherungsweise bestimmt werden konnte und die Möglichkeit einer vorhabensbedingten Beeinträchtigung von auch im weiteren Umfeld des Einflussbereiches gelegenen Brunnen a priori nicht mit der gebotenen Sicherheit ausgeschlossen werden konnte. Die Konsenswerberin beabsichtigt daher die Brunnen BR01, BR02, BR62, BR66 und BR67 und gemäß Einlage die neu errichteten Grundwassermessstellen KB 1/18 bis KB 4/18 und den in der Gemeinde Völtendorf gelegenen Brunnen BR06 im Rahmen der Beweissicherung zu beobachten. Die Ortschaft Völtendorf verfügt über einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung. Die Versorgung mit Trink und Nutzwasser wäre demnach auch dann sicher gestellt, sollten wider Erwarten bestehende Wassernutzungen im Ortsgebiet von Völtendorf von der vorhabensbedingten Grundwasserabsenkung betroffen sein. Sollte die Auswertungen der im Rahmen der Beweissicherung erhobenen Beobachtungsdaten ergeben, dass Brunnen im Ortsgebiet von Völtendorf nachweislich vorhabensbedingt in ihrer Ergiebigkeit beeinträchtigt wurden, ist die Konsenswerberin verpflichtet, vornehmlich durch technische Maßnahmen (Brunnenvertiefungen) und auf ihre Kosten, die vor Errichtung der S 34 vorhandene Ergiebigkeit der Brunnen wieder herzustellen oder entsprechende Ersatzmaßnahmen vorzunehmen. Da es im Rahmen der Projektierung zumeist nicht möglich ist, vorhabensbedingte Veränderungen des Grundwassergeschehens im Vorhinein exakt festzustellen, ist man in der Praxis auf Prognosen angewiesen, die das erwartbare Ergebnis bestmöglich abbilden. Bei den vorliegenden Darstellungen des Grundwassergeschehens und der Ermittlung der Einflussbereiche handelt es sich um eine Prognose des sich künftig einstellenden Zustandes. Die Zuverlässigkeit einer Prognose hängt aber immer davon ab, wie gut die den getroffenen Aussagen und Interpretationen zu Grunde liegenden Daten und Annahmen den tatsächlich gegebenen hydrogeologischen Verhältnissen im untersuchten Gebiet entsprechen. Eine abschließende Aussage über Ausmaß und Reichweite möglicher Auswirkungen der vorhabensbedingten Grundwasserabsenkung wird letztlich immer erst nach Vorliegen entsprechender im Rahmen einer Beweissicherung erhobenen Beobachtungsergebnisse und nach deren Auswertung getroffen werden können. In Zuge der Bauwerksfundierungen sind im genannten Bereich auch Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Die während des Baugeschehens abzuleitenden Abflüsse wurden für das Objekt S34.Ü05 mit 10,0 L/s, die Reichweite mit 300 m, für das Objekt S34.Ü06 mit 10,0 L/s, die Reichweite mit 325 m, für das Objekt S34.Ü07 mit 10,0 L/s, die Reichweite mit 165 m, für das Objekt S34.Ü08 mit 10,0 L/s, die Reichweite110 m und für das Objekt S34.Ü09 mit 5,0 L/s, die Reichweite mit 85 m ermittelt. Da die Wasserhaltungsmaßnahmen für die Objekte S34.Ü05, S34.Ü07 und S34.Ü08 örtlich und zeitlich auf das Baugeschehen beschränkt bleiben, ist davon auszugehen, dass bestehende Wasserrechte dadurch nicht berührt werden. Die einzelnen Bauabschnitte sind jedenfalls so aufeinander abzustimmen, dass die während des Baugeschehens erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen keine über das in den Einreichunterlagen ausgewiesene Maß hinausgehende zusätzliche Absenkung des Grundwassers erforderlich machen. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 138 von 282

143 Gegen das von der Konsenswerberin vorgelegte Konzept (Errichtung und Betrieb von Absenkbrunnen bzw. Entspannungsbohrungen), wie in der Bauphase die Absenkung des Grundwassers im Bereich des Flugfeldes Völtendorf durchgeführt werden soll, besteht aus fachlicher Sicht grundsätzlich kein Einwand. Die geplanten Wasserhaltungsmaßnahmen entsprechen dem Stand der Technik. Es ist beabsichtigt die im Zuge der Errichtung des Objekts anfallenden Pumpwässer im Ausmaß von ca. 10 L/s über die Gewässerschutzanlage GSA 1.4 in die Traisen abzuleiten. Die Konsenswerberin geht zwar davon aus, dass eine Wiedereinbringung der anfallenden Pump- und Drainagewässer in den Untergrund/ Grundwasser auf Grund der in diesem Bereich vorhandenen geringen Durchlässigkeit und Mächtigkeit des Grundwasserleiters und der zumindest zeitweise gespannten Grundwasserverhältnisse nicht möglich sei. Da ein konkreter Nachweis der diese Annahme bestätigt nicht vorliegt, wird die Konsenswerberin verpflichtet in beiden Verwirklichungsabschnitten die Möglichkeit der Versickerung (Wiedereinbringung) aller im Zuge der Bau- und Betriebsphase der S 34 anfallender Pump- und Drainagewässer in den Untergrund/Grundwasser im Rahmen einer noch durchzuführenden Untersuchung zu prüfen. Von S 34 km 5,46 bis km 5,60 verläuft die Trasse oberhalb des HGW bem in Dammlage. In diesem Abschnitt erfolgt kein Eingriff in das Grundwasser. Von S 34 km 5,60 bis km 5,67 verläuft die Trasse in einem Einschnitt oberhalb des HGW bem. In diesem Bereich erfolgt kein Eingriff in eine Grundwasser führende Schichte. Von S 34 km 5,67 bis km 5,75 verläuft die Trasse oberhalb des HGW bem in einem Einschnitt. In diesem Bereich erfolgt kein Eingriff in das Grundwasser. Von S 34 km 5,75 bis km 6,84 verläuft die Trasse in einem Einschnitt und bindet unterhalb des HGW bem in das Grundwasser ein. Bei km 5,847 wird eine Brücke für einen Wirtschaftsweg (Objekt S34.Ü10), bei km 6,423 die Brücke für einen Wirtschaftsweg und eine Wildquerungshilfe (Objekt S34.Ü11) über die S 34 errichtet. Die Kernbohrung KB-W wurde zu einer Grundwassermessstelle (Pegel) ausgebaut. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 139 von 282

144 Tabelle 54: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S 34 km 6,05 bis km 6,45 Abschnitt S 34 km 6,05 bis km 6,45 Kernbohrung KB-W-4050 S 34 km 6,41 6,65 Abstand Trasse -9,3 ca. m.ü.a ca. m.ü.a GOK 338,8 344,5* Trasse 335,0 337,5 Drainage 333,5 336,0 MGW (HGW+NGW)/ ,0* HGW bem (340,0) 338,8 339,0 MGW [m] -0,9 +1,0 HGW bem [m] - 5,3-3,0 Flurabstand HGW bem [m] 0,1 5,5 MGW [m] 4,4 9,5 GOK-Drainage 5,3 8,5 +/- Flurabstand MGW +0,9-1,0 +/- Flurabstand HGW bem + 5,3 + 3,0 *) geschätzter Wert Im Bereich zwischen km 6,45 und km 6,83 werden hohe Grundwasserstände abgesenkt. Im Bereich zwischen S 34 km 6,05 und km 6,45 ist von einer dauernden Absenkung des Grundwasserspiegels auszugehen. Die in der Bauphase im Bereich km 5,75 bis km 6,20 in der Bauphase abzuleitende Wassermenge beträgt ca. 9,0 L/s, die Reichweite des beeinflussten Bereiches rd.150 m. Die im Bereich km 6,20 bis km 6,84 abzuleitende Wassermenge wurde mit ca. 12,8 L/s, die Reichweite des beeinflussten Bereiches mit rd. 200 m ermittelt. Der von der dauernden Absenkung des Grundwassers betroffene Bereich erstreckt sich über eine Fläche von m 2. Für den Betriebszustand wurde entsprechend einem mittleren Jahresniederschlag von 720 mm und einer GW-Neubildungsrate von ca. 15% der zu erwartende GW-Abfluss mit 0,4 L/s ermittelt. Wie in Tabelle 54 dargestellt, wird im Bereich der nördlich des Absenkbereiches gelegenen Kernbohrung KB-W-4050 der MGW um ca. 0,9 m und der HGW bem um 5,3 m abgesenkt werden. In der Mitte des Einschnittes bei ca. S 34 km 6,65 wird der MGW nicht, der HGW bem um rd. 3,0 m abgesenkt werden. Die Flurabstände in diesem Bereich werden sich um den gleichen Betrag vergrößern. In dem für den Abschnitt S 34 - km 6,05 und km 6,45 ermittelten Einflussbereich dauernder Grundwasserabsenkung befinden sich keine Brunnenanlagen. Die NW außerhalb des Einflussbereiches in der Ortschaft Wetzersdorf gelegenen Brunnen wurden von der Konsenswerberin in die Gefährdungsklasse 3 (keine Gefährdung oder Beeinflussung vorhersehbar) eingestuft. Die Ortschaft Wetzersdorf verfügt über keinen Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgung. Kennwerte für einzelne Brunnen liegen vor. Die Möglichkeit einer vorhabensbedingten Beeinträchtigung von bestehenden Brunnen kann, jedoch nicht mit der gebotenen Sicherheit gänzlich ausgeschlossen werden. Einzelne in diesem Bereich gelegene Brunnen sind daher im Rahmen der Beweissicherung zu beobachten. Die DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 140 von 282

145 Konsenswerberin beabsichtigt daher die im näheren Umfeld des Einflussbereiches befindliche Brunnen BR12a, BR12b, und BR13a und die zu einer Messstelle ausgebaute Kernbohrung KB-W-3810 im Rahmen der Beweissicherung zu beobachten. Im Zuge der Bauwerksfundierungen sind Wasserhaltungen erforderlich. Die während des Baugeschehens abzuleitende Wassermenge wurde für Objekt S34.Ü10 mit 5,0 L/s, die Reichweite mit 85 m, für das Objekt S34.Ü11 mit 5,0 L/s, die Reichweite mit 45 m abgeschätzt. Da die Wasserhaltungsmaßnahmen örtlich und zeitlich auf das Baugeschehen beschränkt bleiben, ist davon auszugehen, dass bestehende Wasserrechte dadurch nicht berührt werden. Von S 34 km 6,84 bis km 6,86 verläuft die Trasse oberhalb des HGW bem in Dammlage. In diesem Abschnitt erfolgt kein Eingriff in das Grundwasser. Von S 34 km 6,86 bis km 6,96 verläuft die Trasse oberhalb des HGW bem in einem Einschnitt. In diesem Abschnitt erfolgt kein Eingriff in das Grundwasser. Von S 34 km 6,96 bis km 7,00 verläuft die Trasse oberhalb des HGW bem in Dammlage. In diesem Abschnitt erfolgt kein Eingriff in eine Grundwasser führende Schichte. Von S 34 km 7,01 bis km 7,05 verläuft die Trasse oberhalb des HGW bem in einem Einschnitt. In diesem Abschnitt erfolgt kein Eingriff in eine Grundwasser führende Schichte. Von S 34 km 7,05 bis km 7,38 verläuft die Trasse oberhalb des HGW bem in Dammlage. Bei km 7,13 wird eine Brücke über die L5183 (Objekt S34.06) und bei km 7,17 eine Brücke über den Krickelbach (Objekt S34.07) errichtet. In diesem Bereich erfolgt kein Eingriff in eine Grundwasser führende Schicht. Im Zuge der Bauwerksfundierungen sind Wasserhaltungen erforderlich. Die während des Baugeschehens abzuleitende Wassermenge wurde für Objekt S34.06 mit 3,0 L/s, die Reichweite mit 30 m, für Objekt S34.07 mit 5.0 L/s, die Reichweite mit 40 m abgeschätzt. Da die Wasserhaltungsmaßnahmen örtlich und zeitlich auf das Baugeschehen beschränkt bleiben, ist davon auszugehen, dass bestehende Wasserrechte dadurch nicht berührt werden. Von S 34 km 7,38 bis km 7,82 verläuft die Trasse unterhalb des HGW bem in einem Einschnitt. Bei km 7,632 wird eine Brücke für den Wirtschaftsweg bei Steinfeld (Objekt S34.Ü12) und bei km 7,844 eine Brücke mit Wildquerungshilfe über den Steinfeldgraben (Objekt S34.08) errichtet. Bei km 7,79 wurde die KB- W-5325 zu einer Grundwassermessstelle (Pegel) ausgebaut. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 141 von 282

146 Tabelle 55: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S 34 km 7,43 bis km 7,76 Abschnitt S 34 km 7,43 bis km 7,76 Kernbohrung KB-W-5325 Abstand Trasse -100,7 0,0 0,0 S 34 km 7,8 7,5 7,7 ca. m.ü.a. ca. m.ü.a ca. m.ü.a. GOK 328,7 332,5* 333,5* Trasse 328,5 326,0 327,0 Drainage 327,0 324,5 325,5 MGW (HGW+NGW)/2 326,9 326,9* 326,9* HGW bem (329,3) 328,7 328,5 330,0 MGW [m] +0,1-2,4-1,4 HGW bem [m] -1,7-4,0-4,5 Flurabstand HGW bem [m] 0,2 4,0 3,5 MGW [m] 1,8 5,6 6,6 GOK-Drainage 1,7 8,0 8,0 +/- Flurabstand MGW -0,1 +2,4 +1,4 +/- Flurabstand HGW bem +1,7 +4,0 +4,5 *) geschätzter Wert In den Bereichen zwischen km 7,37 und km 7,43 und zwischen km 7,76 und km 7,80 werden hohe Grundwasserstände abgesenkt. Im Bereich zwischen km 7,43 und 7,76 ist von einer dauernden Absenkung des Grundwasserspiegels aus zu gehen. Die während der Bauphase im gesamten Bereich zwischen km 7,38 und km 7,82 abzuleitende Wassermenge wurde mit ca. 13,2 L/s, die Reichweite des beeinflussten Bereiches in nordöstliche Richtung rd.150 m, in südwestliche Richtung rd. 400 m ermittelt. Der von der dauernden Absenkung des Grundwassers betroffene Bereich erstreckt sich über eine Fläche von m 2. Für den Betriebszustand wurde entsprechend einem mittleren Jahresniederschlag von 720 mm und einer GW-Neubildungsrate von ca. 15% der zu erwartende GW-Abfluss mit 0,4 L/s ermittelt. Wie in obenstehender Tabelle 55 dargestellt, wird im Bereich der tiefsten Punkte des Einschnittes (ca. S 34 km 7,5 und km 7,7) der MGW um 2,4 m bzw. 1,4 m und der HGW bem um 4,0 bzw. um 4,5 m abgesenkt. Die Flurabstände in diesem Bereich werden sich um den gleichen Betrag vergrößern. In dem für den Abschnitt S 34 - km 7,43 und km 7,76 ermittelten Einflussbereich dauernder Grundwasserabsenkung befinden sich die Brunnen BR68a und BR68b. Die Brunnen wurden von der Konsenswerberin in die Gefährdungsklasse 1 (Beeinflussung erwartet Maßnahmen sind durchzuführen) eingestuft. Eine Einschränkung der Nutzbarkeit der genannten Brunnen kann daher nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Die Konsenswerberin beabsichtigt daher die Brunnen BR68a und BR68b und die im näheren Umfeld des Einflussbereiches gelegenen Brunnen BR14a und BR14b und die zu einer Messstelle ausgebaute Kernbohrung KB-W-5325 im Rahmen des Beweissicherungsprogramms zu beobachten. Sollte die Auswertungen der Beobachtungsdaten ergeben, dass die Brunnen BR 68a und BR 68b nachweislich vorhabensbedingt in ihrer Ergiebigkeit beeinträchtigt wurden, ist die Konsenswerberin verpflichtet, vornehmlich durch technische Maßnahmen (Brunnenvertiefungen) und auf ihre Kosten, die vor Errichtung der S 34 vorhandene Ergiebigkeit der DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 142 von 282

147 Brunnen wieder herzustellen. Sollte eine Wiederherstellung der Ergiebigkeit von Brunnen durch technische Maßnahmen nicht möglich sein, sind die betroffenen Liegenschaften an das öffentliche Versorgungsnetz anzuschließen. Die Ergiebigkeit der Brunnen ist noch vor Beginn der Bauarbeiten an der S 34 zu ermitteln. Im Zuge der Bauwerksfundierungen sind Wasserhaltungen erforderlich. Der während des Baugeschehens abzuleitende Abfluss wurde für Objekt S34.Ü12 mit 5,0 L/s, die Reichweite mit 75 m, für das Objekt S34.08 mit 5,0 L/s, die Reichweite mit 45 m ermittelt. Da die Wasserhaltungsmaßnahmen örtlich und zeitlich auf das Baugeschehen beschränkt bleiben, ist davon auszugehen, dass bestehende Wasserrechte dadurch nicht berührt werden. Von S 34 km 7,82 bis km 7,91 verläuft die Trasse oberhalb des HGW bem in Dammlage. In diesem Bereich erfolgt kein Eingriff in das Grundwasser. Von S 34 km 7,91 bis km 8,35 verläuft die unterhalb des HGW bem im Einschnitt (Poppenberg). Die bei km 8,2 situierte Kernbohrung KB-W-5740 wurde zu einer Grundwassermessstelle (Pegel) ausgebaut. Tabelle 56: Maßgebliche Kennwerte für den Abschnitt S34 km 7,91 bis 8,35 Poppenberg Kernbohrung W-5740 Abschnitt S34 km 7,91 bis 8,35 Poppenberg S34 km 8,2 8,0 8,1 8,3 Abstand Trasse +2,0 0,0 0,0 0,0 ca.m.ü.a. ca. m.ü.a ca. m.ü.a. ca. m.ü.a. GOK 341,6 337,5 340,5 337,0 Trasse 332,5 333,0 335,5 331,0 Drainage 331,0 331,5 334,0 329,5 MGW (HGW+NGW)/2 334,4 334,0* 335,5* 331,5* HGW bem 339, ,0 335 MGW [m] -3,4-2,5-1,5-2,0 HGW bem [m] -8,9-5,5-6,0-5,5 Flurabstand HGW bem [m] 2,1 0,5 0,5 2,0 MGW [m] 7,2 3,5 4,0 5,5 GOK-Drainage 10,6 6,0 6,5 7,5 +/- Flurabstand MGW +3,4 +2,5 +1,5 +2,0 +/- Flurabstand HGW bem +8,9 +5,5 +6,0 +5,5 *) geschätzter Wert Die max. Tiefe des Einschnitts beträgt bei S 34 km 8,2 etwa 10,0 m. Die Drainage liegt rd, 11,5 unter GOK. In den Bereichen zwischen km 7,92 und km 7,95 und zwischen km 8,34 und km 8,36 werden hohe Grundwasserstände gekappt. Im Bereich zwischen S 34 km 7,95 und 8,34 ist von einer dauernden Absenkung des Grundwasserspiegels auszugehen. Die wähend der Bauphase im gesamten Bereich zwischen S 34 km 7,91 bis km 8,36 abzuleitende Wassermenge wurde mit ca. 6,8L/s, die Reichweite des beeinflussten Bereiches in nordöstlicher Richtung mit rd.50 m, in südwestlicher Richtung mit rd. 400m ermittelt. Der von der dauernden Absenkung des Grundwassers betroffene Bereich erstreckt DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 143 von 282

148 sich über eine Fläche von m 2. Für den Betriebszustand wurde entsprechend einem mittleren Jahresniederschlag von 720 mm und einer GW-Neubildungsrate von ca. 15% der zu erwartende GW-Abfluss mit 0,7 L/s ermittelt. Wie aus Tabelle 56 ersichtlich, werden im Bereich Poppenberg der MGW um 1,5 bis 3,4m und der HGW bem um 5,5 bis 8,9 m abgesenkt werden. Die in diesem Bereich geplanten (erforderlichen) Maßnahmen stellen, was das Ausmaß der Absenkung des Grundwassers und die Größe des davon betroffenen Einflussbereichs betrifft, einen nicht unbedeutenden Eingriff in das Grundwassergeschehen dar. Der von der dauernden Absenkung des Grundwassers ermittelte Einflussbereich liegt zwischen dem Gerinne Handelbach und dem Steinfeldbach. Auf Grund der vorliegenden Unterlagen kann demnach davon ausgegangen werden, dass von den geplanten Maßnahmen ein lokal begrenztes, mäßig ergiegiges Grundwasservorkommen beeinflusst wird, das aber eine wesentliche Grundlage für die Wasserversorgung der in diesem Bereich gelegenen Liegenschaften darstellt. In dem, für den Bereich S 34 -km 7,95 und km 8,34 ermittelten Einflussbereich dauernder Grundwasserabsenkung befinden sich die Brunnen BR17a, BR17b, BR17c und BR18. Auf Grund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ist davon auszugehen, dass die genannten Brunnen nach Errichtung der S 34 nicht mehr in der bisherigen Art genutzt werden können. Die Brunnen wurden daher von der Konsenswerberin in die Gefährdungsklasse 1 (Beeinflussung erwartet Maßnahmen sind durchzuführen) eingestuft. Die von der dauernden Absenkung des Grundwassers betroffenen Liegenschaften sind daher mittels einer Ersatzwasserversorgung mit Trinkwasser zu versorgen. Das Konzept, wie dieser Anschluss erfolgen kann und welche Liegenschaften von den erforderlichen Leitungsverlegungen betroffen sein werden, wurde in Einlage dargestellt. Aus fachlicher Sicht kann grundsätzlich von der Durchführbarkeit der geplanten Ersatzmaßnahme ausgegangen werden. Die Konsenswerberin ist daher verpflichtet, umgehend und auf ihre Kosten, ein entsprechendes Detailprojekt gem. 103 WRG 1959 auszuarbeiten und dieses versehen mit den entsprechenden Anträgen um Bewilligung noch vor Beginn der Bauarbeiten des Abschnittes Endausbau der zuständigen Behörde vorzulegen. Das Einvernehmen mit den Nutzungsberechtigten ist nachweislich herzustellen. Mit der Errichtung der S 34 im Bereich Poppenberg darf erst dann begonnen werden, wenn die betroffenen Liegenschaften an die Ersatzwasserversorgung angeschlossen wurden. Da eine Beeinträchtigung bestehender Brunnen im GW-Abstrom des Einflussbereiches nicht mit der erforderlichen Sicherheit gänzlich ausgeschlossen werden kann, wurde die Konsenswerberin verpflichtet, die in diesem Bereich befindlichen Brunnen BR19b, BR21 und BR51b und die zu einer Messstelle ausgebaute Kernbohrung KB-N-5740 im Rahmen der Beweissicherung zu beobachten. Aus fachlicher Sicht kann davon ausgegangen werden, dass auf Grundlage von Beobachtungsdaten (Beweissicherungsergebnissen) Aussagen darüber getroffen werden können, ob und in welchem Ausmaß im Bereich der Beobachtungen gelegene Brunnen durch das Vorhaben beeinträchtigt wurden. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 144 von 282

149 Von S 34 km 8,35 bis km 9,1 (Ende des Abschnitts Endausbau) verläuft die Trasse auf einem bis zu 10 m hohen Damm. Bei km 8,389 wird eine Brücke über einen Viehdurchlass (Objekt S34.09), bei km 8,577 eine Brücke über einen Wirtschaftsweg bei Poppenberg (Objekt S34.10) und bei km 8,652 eine Brücke über das Gerinne Handelberg (Objekt S34.11) errichtet. Bei km 9,2 wurde die KB-W-6705 zu einer Grundwassermessstelle (Pegel) ausgebaut. In diesem Bereich befinden sich keine Brunnen (Wassernutzungen). Im Bereich zwischen S 34 km 8,65 und km 9,070 werden die anfallenden Straßenwässer über eine Versickerungsmulde in den Untergrund/ Grundwasser eingebracht. Siehe dazu die Ausführungen zu Punkt Im Zuge der Bauwerksfundierungen sind Wasserhaltungen erforderlich. Die während des Baugeschehens abzuleitende Wassermenge wurde für Objekt S34.09 mit 5,0 L/s, die Reichweite mit 20 m, abgeschätzt. Für die Fundierungen der Objekte S34.10 und S34.11 sind keine Wasserhaltungen erforderlich. Da die Wasserhaltungen örtlich und zeitlich auf das Baugeschehen beschränkt bleiben, ist davon auszugehen, dass allenfalls bestehende Wasserrechte dadurch nicht berührt werden. Der Umfang des in und außerhalb der Einflussbereiche dauernder Grundwasserabsenkung vorgeschlagenen Programms zur Beweissicherung von Wassernutzungen/ Brunnen kann unter Berücksichtigung der geforderten zusätzlich zu beobachtenden Messstellen (Brunnen), gemessen an der Anzahl und Lage der Messstellen als ausreichend beurteilt werden. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die Zustimmung der Brunnenbetreiber für die durchzuführenden Messungen und Probenahmen eingeholt und entsprechende Zustimmungserklärungen vorliegen. An Hand der Beobachtungsergebnisse sollte es möglich sein, die Entwicklung des Grundwassergeschehens zu beurteilen und die tatsächlich eingetretenen Beeinträchtigungen bestehender Brunnenanlagen festzustellen. Die Beobachtungen werden aber nicht nur, wie von der Konsenswerberin vorgesehen, auf den Zeitraum der Erdbaumaßnahmen begrenzt, sondern über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach Verkehrsfreigabe der S 34 durchzuführen sein (siehe auch Punkt 8 erforderliche Maßnahmen). Umfangreiche und über einen längeren Zeitraum andauernde Beweissicherungsmaßnahmen sind schon deshalb erforderlich da bei der Ermittlung der Reichweiten R der Faktor Zeit außer Acht gelassen wurde. Dieser kann jedoch bei der Ermittlung des des Einflussbereiches einer Grundwasserabsenkung auf die Umgebung von Bedeutung sein. Bei größeren über Jahre dauernden Absenkungen konnten in der Natur größere Reichweiten beobachtet werden, als die nach der Formel von Sichardt ermittelten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Menge des abgeleiteten Grundwassers größer ist als die GW- Neubildung im Zuflußgebiet. Die Konsenswerberin kann darüber hinaus, in Entsprechung von im Rahmen der Verfahren nach UVP-G und WRG 1959 vorgebrachter berechtigter Einwände, zur Beobachtung zusätzlicher Brunnen/ Messstellen verpflichtet werden. Unter der Voraussetzung, dass die von der Absenkung des Grundwassers betroffenen Liegenschaften (Brunnen BR 17a, BR 17b, BR17c und BR 18) noch vor Baubeginn an der S 34 an eine öffentliche Wasserversorgung angeschlossen wurden, das Beweissicherungsprogramm im geforderten Umfang und Zeitraum durchgeführt und erforderlichenfalls den von der Absenkung des Grundwassers allenfalls betroffenen Liegenschaften ebenfalls eine Ersatzwasserversorgung DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 145 von 282

150 bereitgestellt wird, besteht aus fachlicher Sicht kein Einwand gegen die Realisierung der geplanten Maßnahmen. 5.6 Errichtung von Objekten Wasserhaltungsmaßnahmen- quantitave Auswirkungen Eine Absenkung des Grundwasserspiegels mittels Wasserhaltung in der Bauphase kann sich als notwendig erweisen, wenn die Fundamente der zu errichtenden Bauwerke in grundwasserführende Schichten einbinden und deren Herstellung trockene Baugruben erforderlich machen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Entnahmemengen wurden nach Dupuit Thiem, die dadurch bedingten Reichweiten der GW-Absenkung nach der Formel von Sichard berechnet. Die im Zuge der Bauwerksfundierungen notwendigen Wasserhaltungen werden vornehmlich eine örtlich und zeitlich begrenzte Absenkung des Grundwassers (druck)spiegels bewirken. In den von den Baumaßnahmen betroffenen Bereichen ist eine maßgebliche quantitative Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes durch die Wasserhaltungen jedoch nicht zu erwarten. In der Betriebsphase, somit nach Herstellung der einzelnen Objekte, werden die Bauwerksgründungen das quantitative Grundwassergeschehen wenn überhaupt, dann nur noch im unmittelbaren Objektbereich geringfügig beeinflussen. Sollten im Zuge der Bauwerksfundierungen Deckschichten zwischen von einander getrennten Grundwasserhorizonte durchörtert werden, sind geeignete Maßnahmen (Abdichtungen) vorzusehen, um der Gefahr einer hydraulischen Verbindung der einzelnen Horizonte wirksam zu begegnen. Siehe dazu die erforderliche Maßnahmen (Auflagen) unter Punkt 8 des Gutachtens Qualitative Auswirkungen In Zuge des Baugeschens sind direkte oder indirekte qualitative Beeinflussungen des Grundwassers durch Unfälle, Ölaustritte oder den unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zwar nicht gänzlich auszuschließen, können aber durch entsprechende Vorsorge weitgehend minimiert und/ oder verhindert werden. Sollten während des Baugeschens dennoch wassergefährdende Stoffe in das Grundwasser gelangen, können, so entsprechende Schutzmaßnahmen zeit- und fachgerecht gesetzt werden, mögliche Beeinflussungen auf den unmittelbaren Bereich des Baugeschehens begrenzt werden. Unter der Voraussetzung, dass die Fundierungs- und Bauarbeiten und die Ableitung der im Zuge der Wasserhaltung anfallenden Wässer projektsgemäß und unter sorgfältiger Beachtung der Grundsätze des Gewässerschutzes ausgeführt und die genannten erforderlichen Maßnahmen (Auflagen) umgesetzt/ beachtet werden, kann davon ausgegangen werden, dass durch die während des Baugeschehens erforderlichen DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 146 von 282

151 Wasserhaltungsmaßnahmen bestehende Wasserrechte oder Wassernutzungen nicht maßgeblich beeinträchtigt werden. Aus fachlicher Sicht besteht somit kein Einwand gegen die Durchführung der in der Bauphase vorgesehenen Wasserhaltungsmaßnahmen, die Ableitung der Pumpwässer in Gewässerschutzanlagen und deren nachfolgende Einleitung in einen Vorfluter. Sollten, entgegen der von der Konsenswerberin geäußerten Absicht, die Gewässerschutzanlagen und die Druckleitungen jedoch noch nicht rechtzeitig hergestellt und betrieben werden, sind die anfallenden Pumpwässer vor deren Ableitung in Vorfluter jedenfalls so zu reinigen, dass sie den in Anlage A der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung AAEV (BGBl.1996/186 idf) genannten Anforderungen an die Einleitung in Fließgewässer entsprechen. Siehe dazu die erforderliche Maßnahmen (Auflagen) unter Punkt 8 des Gutachtens. 5.7 Entwässerungsanlagen gemäß 40 WRG 1959 Jene Trassenbereiche der S 34, die in grundwasserführende Schichten einbinden, müssen gegen Auftrieb gesichert werden. Dazu ist es erforderlich, das in den Einschnittsbereichen anfallende Grundwasser über trassenparallel verlaufende Drainageleitungen und eine unterhalb der Tragschicht eingebaute Drainageschichte abzuleiten. Mit diesen Maßnahmen ist, wie dargestellt, bereichsweise eine dauernde Absenkung des Grundwassers verbunden. Da die von den Maßnahmen betroffenen Flächen alle eine zusammenhängende Größe von mehr als 3 ha aufweisen, war zu prüfen, ob es sich dabei um Entwässerungsanlagen im Sinne des 40 WRG 1959 handelt, die einer gesonderten wasserrechtlichen Bewilligung bedürfen. Gemäß dem Erkenntnis des VwGH 2013/07/0058 vom sind nach dem Begriffsverständnis des WRG 1959 Entwässerungsanlagen Anlagen, die der Beseitigung des auf einem Grundstück vorhandenen Wassers dienen. Durch 40 Abs. 1 WRG 1959 werden nur solche Herstellungen erfasst, die der Veränderung des bisherigen Wasserhaushaltes eines Gebietes zugunsten der Herabsetzung seines Wassergehaltes zu dienen bestimmt sind. Entwässern im Sinne von 40 Abs. 1 WRG 1959 bedeutet die künstliche - weil erst durch eine Anlage (etwa eine Drainage) zu bewirkende - Herabsetzung des Wassergehaltes eines wasserreichen Gebietes. Bezeichnend für eine solche Anlage ist somit ein Eingriff in den bestehenden Feuchtigkeitshaushalt einer Landschaft. Unter diese allgemeine Definition von Entwässerungsanlagen (künstliche Herabsetzung des Wassergehaltes eines wasserreichen Gebietes) fällt auch die Entwässerung von Bauobjekten durch eine Auftriebsbegrenzungsdrainage. Das gezielte Absenken des örtlichen Grundwasserspiegels zur Erleichterung von Baumaßnahmen z.b. durch Absenkbrunnen und Hebewerke fällt - vor allem bei Beeinträchtigung fremder Rechte - unter 40 Abs. 1 WRG Die Entwässerung einer Straßenoberfläche ist hingegen nicht als Eingriff in den Feuchtigkeitshaushalt zu beurteilen. Wie bereits unter Punkt 5.5 ausgeführt, wird der Wassergehalt in den beschriebenen Abschnitten der S 34 dauernd herabgesetzt. Die von der Absenkung des Grundwassers DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 147 von 282

152 betroffenen Flächen weisen alle eine Größe von mehr als 3 ha auf. Den Vorgaben des 40 WRG folgend bedarf die Durchführung derartiger Entwässerungsmaßnahmen einer wasserrechtlichen Bewilligung, über die im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid abzusprechen sein wird. Angaben zu den von der dauernden Absenkung des Grundwassers betroffenen Grundstücken sind dem Teilgutachten 07b-Grundwasser unter Punkt und dem geg. Fachgutachten unter Punkt 7 (Art und Maß der Wasserbenutzung) zu entnehmen. Gemäß 12(4) WRG 1959 steht die mit der Errichtung und dem Betrieb einer Entwässerungsanlage gem. 40 WRG verbundene Grundwasserabsenkung einer wasserrechtlichen Bewilligung dann nicht entgegen, wenn die davon betroffenen Grundstücke auf die bisher geübte Art benutzbar bleiben. In den Tabellen 51 bis 56 sind u.a. die unbeeinflussten und die vorhabensbedingt vergrößerten zukünftigen Flurabstände bei HGW bem und MGW dargestellt. Aus diese Daten ist kein Hinweis ableitbar, warum die von der dauernden Absenkung des Grundwassers betroffenen Grundstücke nicht auch weiterhin auf die bisher geübte Art benutzt werden könnten. Die Klärung der Frage, ob mit den geplanten Maßnahmen möglicherweise eine Verschlechterung der Bodenverhältnisse verbunden ist, wird im Rahmen eines allfällig durchzuführenden Entschädigungsverfahrens von einem Sachverständigen für das Fachgebiet Landwirtschaft zu beurteilen sein. In diesem Zusammenhang wird auch auf die diesbezüglichen Ausführungen im Teilgutachten zum Fachbereich Boden verwiesen. Unter der Voraussetzung, dass die von der Absenkung des Grundwassers betroffenen Liegenschaften (Brunnen BR 17a, BR 17b, BR17c und BR 18) noch vor Baubeginn an der S 34 an eine öffentliche Wasserversorgung angeschlossen wurden das Beweissicherungsprogramm im geforderten Umfang und Zeitraum durchgeführt und erforderlichenfalls den von der Absenkung des Grundwassers allenfalls betroffenen Liegenschaften eine Ersatzwasserversorgung bereitgestellt wird, besteht aus fachlicher Sicht kein Einwand gegen die Errichtung und den Betrieb der zur Erreichung der erforderlichen Auftriebssicherheit dienenden Entwässerungsanlagen (Auftriebsbegrenzungsanlagen) Brunnen im näheren und weiteren Einflussbereich der GW-Absenkung Die Konsenswerberin geht davon aus, dass, abgesehen von den Brunnen BR17a, BR17b, BR17c, BR18 und möglicherweise Brunnen BR 68a und BR 68b, keine weiteren Brunnen von der dauernden Absenkung des Grundwasser(druck)spiegels vorhabensbedingt beeinträchtigt werden. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Rahmen der durchzuführenden Verfahren (UVP-G und WRG) Forderungen nach Beobachtung zusätzlicher Brunnen erhoben werden, wurden um das mögliche Gefährungspotential von im näheren und weiteren Einflussbereich der dauernden Grundwasserabsenkungen gelegenen Brunnen besser abschätzen zu können, die in den Einlagen und enthaltenen Brunnenkennwerte ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung sind in nachstehen Tabellen dargestellt. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 148 von 282

153 Tabelle 57: Brunnen im Bereich der dauernden Absenkung S34 km 0,44 bis km 0,69 Dauernde Absenkung des Grundwassers S 34 km 0,44 bis km 0,69 Brunnen Nr. Verw. Endteufe (m) Abstich * (m) 33 TW 15,2 0,3 34 7,8 0,2 35 NW ca. 8,0 36 NW 5,6 1,1 37a NW 9,0 (?) 0,45 37b NW 9,0 0,45 55* NW 6,5 (?) 56a* NW 5,9 56b* NW 7,0 ca. 2,0 Beweiszusichernde Brunnen Tabelle 58: Brunnen im Bereich der dauernden Absenkung S34 km 3,90 bis km 4,75 Dauernde Absenkung des Grundwassers S 34 km 3,90 bis km 4,75 Brunnen Nr. Verw. Endteufe (m) Abstich * ** (m) 01 NW 2,7 1,2 02 NW 6,0 03 NW 3,8 0,3 04 NW 6,05 0,5 05 NW 3,3 2,12 06 NW 7,0 0,4 07 NW 12,9 0,2 08 NW 5,0 60* NW 8,1 61* NW 9,35 4,65 62* NW 6,35 3,40 66* NW 6,40 2,90 67** NW 5,0 3,70 Beweiszusichernde Brunnen DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 149 von 282

154 Tabelle 59: Brunnen im Bereich der dauernden Absenkung S34 km 5,75 bis km 6,84 Dauernde Absenkung des Grundwassers S 34 km 5,75 bis km 6,84 Teil 1 Brunnen Nr. Verw. Endteufe (m) Abstich * (m) O9a TW 9,8 O,5 09b TW 9,0 0,5 10 TW 12,0 0,25 11a TW 10,1 0,40 11b TW 9 0,40 63* TW 6,5 3,70 Beweiszusichernde Brunnen Tabelle 60: Brunnen im Bereich der dauernden Absenkung S34 km 5,75 bis km 6,84 Dauernde Absenkung des Grundwassers S 34 km 5,75 bis km 6,84 Teil 2 Brunnen Nr. Verw. Endteufe (m) Abstich * (m) 12a TW 6,5 0,4 12b TW 6,1 3,9 13a T/NW 4,95 0,4 13b TW 5,45 3,65 50* TW 8,6 3,2 Beweiszusichernde Brunnen Tabelle 61: Brunnen im Bereich der dauernden Absenkung S34 km 7,95 bis km 8,34 Dauernde Absenkung des Grundwassers S 34 km 7,95 bis km 8,34 Brunnen Nr. Verw. Endteufe (m) Abstich * (m) 17a TW 8,9 17b TW 18 TW 5,0 19a NW 11,1 0,8 19b NW 6,5 1,25 20 NW 14,5 6,95 21 TW 13,5 5,0 22 NW 20,0 6,5 51a* TW 8,1 2,8 51b* TW 21,3 1,3 Beweiszusichernde Brunnen Als nachteilig für die Beurteilung eines möglichen Gefährdungspotentials erwies sich der Umstand, dass die Brunnen zwar lage-, aber nicht höhenmäßig verortet wurden. Aus den Tabellen 57 bis 61 ist ersichtlich, dass die einzelnen Brunnen z.t. sehr unterschiedliche DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 150 von 282

155 Tiefen (Endteufen) aufweisen. Ein Umstand, der sich unter Berücksichtigung des bisher beobachteten relativ großen Schwankungsbereichs des Grundwasserspiegels schon derzeit einschränkend auf die Ergiebigkeit einzelner Brunnen ausgewirkt haben dürfte. Es ist dies offensichtlich der Grund dafür, warum die in den Tabellen 33 und 35 besonders gekennzeichneten Brunnen von der Konsenswerberin bereits in das von ihr vorgeschlagene Beweissicherungsprogramm aufgenommen wurden Einflussbereiche Prüfung der Berechnungsgrundlagen Wie bereits ausgeführt, bestehen, bedingt durch die nicht hinreichend genaue Darstellung des Verlaufes der Grundwassergleichen Unsicherheiten betreffend die Lage der von der Absenkung beeinflussten Bereiche (Einflussbereiche) im Grundwasserströmungsfeld. Unabhängig davon sind Kenntnisse über die Größen der von der Absenkung des Grundwassers beeinflussten Bereiche erforderlich, um den Kreis der von den Maßnahmen möglicherweise berührten Wasserrechte abgrenzen zu können. Es wurde daher geprüft, ob bei den in den Einlagen und dargestellten Ergebnissen der hydogeologischen Berechnungen die zu erwartenden Absenkungen des Grundwassers in hinreichendem Maße berücksichtigt wurden. Die Überprüfung erfolgte an Hand der in den Tabellen 51 bis 56 dargestellten Werten und ergab im Wesentlichen eine gute Übereinstimmung. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die rechnerische Ermittlung der Einflussbereiche auf einer nachvollziehbaren Datengrundlage erfolgte. Auch ist, wie bereits ausgeführt, festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der hydrogeologischen und geländemorphologischen Gegebenheiten im Untersuchungsraum die Einflussbereiche zum Teil über das rechnerisch ermittelte Maß hinausgehend festgelegt wurden. 5.8 Verlegung (Umlegung) von Oberflächengewässern Eine detaillierte Beschreibung und Beurteilung der geplanten Maßnahmen wurde bereits im Teil Oberflächengewässer vorgenommen Verwirklichungsabschnitt 1 Wie den vorliegenden Geologischen Längenschnitten (UVP-Einlagen 13.4 und 13.5) zu entnehmen, schneiden der Zubringer Nadelbach und der Nadelbach in den Umlegungsbereichen in den anstehenden gering durchlässigen Lösslehm, der von verlehmten Deckenschottern unterlagert wird, ein. Es ist daher davon auszugehen, dass in diesen Bereichen keine nennenswerte Kommunikation zwischen Grundwasser und Vorfluter stattfindet. Den Aufschlussdarstellungen (Einlage ) der im Bereich der geplanten Objekte abgeteuften Kernbohrungen KB-N-1530 (Objekt S34.1) und KB-N-0980 (Objekt S34.02) zu Folge, liegt der Grundwasserspiegel 4,70 m unter GOK bzw. konnte kein Grundwasser erbohrt werden. Durch die geplanten Gewässerumlegungen kann somit eine DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 151 von 282

156 Beeinträchtigung des lokal anstehenden Grundwassers ausgeschlossen werden. Auf Grund der Nutzungsstruktur des Umlandes (Ackerflächen) kann weiters davon ausgegangen werden, dass sich durch die eingetragenen Sedimente aus den vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen die Sohlbereiche der neu geschaffenen Gerinne in relativ kurzer Zeit gegenüber dem anstehenden Untergrund abdichten werden. Eine Exfiltration aus den Gerinnen wird, wie bisher, nur bei höheren Wasserständen über die Uferböschungen erfolgen. Soweit aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, werden durch die Gewässerumlegungen bestehende Wasserrechte bzw. Wassernutzungen nicht berührt. Eine über das Maß der Geringfügigkeit hinausgehende Beeinträchtigung des Grundwassers durch die in den Querungsbereich erforderlichen Gerinneverlegungen ist im Verwirklichungsabschnitt 1 nicht zu erwarten Abschnitt Endausbau Den Aufschlussdarstellungen (Einlage ) der im Bereich der geplanten Objekte abgeteuften Kernbohrungen bzw. Baggerschürfen KB-W-2195 (Objekt S34.07), BS-W-2470 (Objekt S34.08) und KB-W-4050 (Objekt S34.11) zu Folge, liegt der Grundwasserspiegel bei allen genannten Aufschlüssen mehr als 4,00 m unter GOK. Durch die geplanten Gewässerumlegungen (Krickelbach und Gerinne Handelberg) kann somit eine Beeinträchtigung des lokal anstehenden Grundwassers ausgeschlossen werden. Auf Grund der vornehmlich landwirtschaftlichen Nutzung des Umlandes kann ebenso davon ausgegangen werden, dass sich die Sohlbereiche der neu geschaffenen Gerinne in relativ kurzer Zeit gegenüber dem anstehenden Untergrund abdichten werden. Eine Exfiltration aus den Gerinnen wird, wie bisher, bei nur höheren Wasserständen über die Uferböschungen erfolgen. Eine über das Maß der Geringfügigkeit hinausgehende Beeinträchtigung des Grundwassers durch die in den Querungsbereichen geplanten Gerinneverlegungen ist aus fachlicher Sicht im Abschnitt Endausbau nicht zu erwarten. Unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen projektsgemäß durchgeführt werden und den im geg. Fachgutachten genannten erforderlichen Maßnahmen (Auflagen) entsprochen wird, besteht aus fachlicher Sicht kein Einwand gegen eine wasserechtliche Bewilligung der geplanten Gewässerumlegungen. 5.9 Ableitung der Straßenwässer Die auf der Fahrbahn und dem Bankett der S 34 anfallenden Straßenwässer werden über Rohre, die in gegenüber dem Untergrund abgedichteten Bodenfiltermulden verlegt sind, in Gewässerschutzanlagen (GSA) abgeleitet. Die einzelnen Teile der Gewässerschutzanlagen sind alle gegenüber dem Untergrund abgedichtet. Alle Gewässerschutzanlagen werden über dem maßgeblichen Grundwasserstand (HGW bem ) errichtet. Baubedingte Wasserhaltungsmaßnahmen sind daher bei deren Herstellung nicht erforderlich. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 152 von 282

157 Eine durch die Errichtung der der Ableitung der Straßenwässer dienenden Anlagen(teile) bedingte maßgebliche qualitative Beinträchtigung oder Gefährdung des Grundwassers ist in der Bauphase nicht gegeben. In der Betriebsphase ist eine durch die Ableitung der Straßenwässer bedingte Beeinträchtigung des quantitativen und qualitativen Grundwasserhaushaltes nicht zu erwarten. Abweichend vom generellen Entwässerungskonzept sollen die im Entwässerungsabschnitt 5 des Abschnitts Endausbau anfallenden Straßenwässer in eine Versickerungsmulde abgeleitet und nach Passage des Bodenfilters gereinigt in den Untergrund/ Grundwasser eingebracht werden Bestehende Entwässerungssysteme (W- Genossenschaften) Einzelne Teile der im Untersuchungsraum bestehenden Drainagesysteme werden im Zuge des Baugeschehens unterbrochen bzw. gänzlich stillgelegt. Die zur Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit der Drainagesysteme erforderlichen Maßnahmen (Auflagen) wurden im Teil Oberflächengewässer genannt. Unter anderem wurde festgelegt, dass die Arbeiten noch vor Errichtung der S 34 zu beginnen und abzuschließen sind und die Vorflut für die vom Baugeschehen berührten Anlageteile während der gesamten Bauphase sichergestellt sein muss. Unter der Voraussetzung, dass die Funktionsfähigkeit aller von den Baumaßnahmen berührten Anlageteile mit Ausnahme der stillgelegten Bereiche vollständig dem ursprünglichen Zustand entsprechend wieder hergestellt werden, sind keine vorhabensbedingten Änderungen der Grundwasserverhältnisse zu erwarten Fremdwässer Die Notwendigkeit der Ableitung von Fremdwässern ergibt sich daraus, dass die Trasse der S 34 eine Unterbrechung der von Natur aus im Gelände vorhandenen Tiefenlinien der Oberflächenentwässerung bewirkt. Fremdwässer werden getrennt von den übrigen Straßenwässern ohne weitere Behandlung über Mulden in Vorfluter oder in bestehende Tiefenlinien, die bereits vor Errichtung deren natürliche Vorflut bildeten abgeleitet. Sollten die Oberflächengewässer über die neu zu errichtenden Mulden in das Grundwasser versickern, ist aus fachlicher Sicht dadurch weder von einer quantitativen noch von einer qualitativen Beeinträchtigung des Grundwasssers auszugehen. Das abzuleitende Niederschlagswasser stammt überwiegend von landwirtschaftlich genutzten Flächen für die wohl (wie für die ordnungsgemäße Landwirtschaft generell) die Einhaltung des Geringfügigkeitskriteriums nach 32 WRG 1959 vorausgesetzt werden kann. DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 153 von 282

158 5.12 Deponien, Altablagerungen, Verdachtsflächen Wie unter Punkt 3.19 ausgeführt, reichen die seitens der Konsenswerberin bis dato durchgeführten Erkundungen nicht aus, um eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes vornehmen zu können. Es sind daher noch vor Baubeginn im Bereich der direkt vom Trassenverlauf der S 34 berührten Deponien, Altablagerungen und Verdachtsflächen zusätzliche Erkundungen durchzuführen. Die im Teilgutachten 05a Abfall genannten erforderlichen Maßnahmen sind zu berücksichtigen/ durchzuführen und zu dokumentieren. Die im Teilgutachten Abfall genannten erforderlichen Maßnahmen beinhalten auch jene, die aus wasserwirtschaftlicher Sicht bei den Erkundungen und bei allenfalls notwendigen Sanierungen/ Sicherungen von Deponien, Altablagerungen und Verdachtsflächen zum Schutz des Grundwassers zu beachten sind. Die Einhaltung/ Beachtung der im UVP -Teilgutachten 05 Abfall genannten erforderlichen Maßnahmen sind daher im Bewilligungsbescheid verbindlich vorzuschreiben. Anmerkung: Der Vollständigkeit halber sind die aus wasserwirtschaftlich erforderlichen Maßnahmen unter Punkt 8 des geg. Fachgutachtens ohne Nummerierung genannt. Unter der Voraussetzungen, dass die genannten Maßnahmen durchgeführt/ beachtet werden, kann aus fachlicher Sicht davon ausgegangen werden, dass nach sorgfältiger Erkundung der einzelnen Standorte mit den allenfalls erforderlichen Sanierungs-/ Sicherungsarbeiten keine maßgeblichen Beeinträchtigungen des Grundwassers verbunden sein werden. Sollte während der Bauarbeiten im Bereich der geplanten Trasse verunreinigtes Bodenmaterial freigelegt werden, so ist durch eine entsprechende Maßnahme (Auflage) sichergestellt, dass dieses Material zumindest bis auf das Niveau des natürlich gewachsenen Bodens enfernt werden muss. Dieses Material darf nicht wiederverfüllt werden Versickerungsmulde zwischen S 34 km-8,65 und km-9,070 Abschnitt Endausbau Im Bereich zwischen S 34 km-8,65 und Projektende sollen die anfallenden Straßenwässer in eine Versickerungsmulde eingeleitet und nach Durchsickern eines Bodenfilters und der ungesättigten Zone gereinigt in das Grundwasser eingebracht werden. Die Auswirkungen der Einbringung von chloridhältigen Niederschlagswässern auf die Qualität des Grundwassers im Abstrom der geplanten Anlage wurden nach dem im L t ad r V r k r or db a t t r traß w r, BMVIT 0 b r b Berechnungsverfahren ermittelt. Dieses Verfahren basiert auf einem, von MULL & HOLLÄNDER (2002) entwickelten analytischen Berechnungsverfahren. Dieses Verfahren ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen (Gü t k t d Dar t Durchlässigkeitsbeiwerte im Bereich >1*10-5 m/s, i.w. homogener Aufbau des Aquifers) eine Beurteilung des raum-zeitabhängigen Verlaufs der Chloridkonzentration im Grundwasser. Die Berechnung setzt die Kenntnis der Parameter Flurabstand, Aquifermächtigkeit, DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 154 von 282

159 Grundwasserfließrichtung, Abstandsgeschwindigkeit, nutzbare Porosität und Dispersionskoeffizient voraus. Die genannten Parameter wurden von der Konsenswerberin durch Untergrunderkundungen bzw. Feldversuche (Pumpversuche) ermittelt bzw.wurden diese abgeschätzt. Die Menge des im geg. Abschnitt aufgebrachten Streumittels und die Dauer der Streusaison entsprechen den im Projekt enthaltenen Angaben. Das angewandte Berechnungsverfahren hat sich in der Praxis vielfach bewährt und kann als dem Stand der Technik entsprechend beurteilt werden. Im Rahmen des Verbesserungsauftrages wurde seitens des Gutachters vorgeschlagen, die vorliegenden Ergebnisse auch an Hand eines von Dr. Gamerith entwickelten Berechnungsverfahrens zu überprüfen, was zu vergleichbaren Ergebnissen führte. Dem von Dr. Gamerith entwickelten Verfahren liegt die Annahme zu Grunde, dass der Eintrag der Straßenwässer in den Untergrund über die gesamte Breite eines Filterbeckens/mulde erfolgt, sofern diese senkrecht zur Grundwasserströmung orientiert ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Eintragsbreite in Abhängigkeit von der Richtung der Grundwasserströmung zu reduzieren. Nach der Bodenpassage erfolgt die Durchmischung mit dem Grundwasser. Der Grad der Durchmischung erhöht sich mit Zunahme des Querschnittes. Unter der Annahme, dass der transversale Dispersionskoeffizient etwa 1/10 des longitudinalen beträgt, wird davon ausgegangen, dass sich die Transportfahne unterhalb der jeweiligen Einleitungsstelle in einem Winkel von 10 von der Einleitungsstelle ausbreitet. In diesem Zusammenhang wird auch auf die im Auftrag des bmvit durchgeführte Studie ta m tt m Por r dwa r Studie im Abstrom der A3 bei Guntramsdorf, Wien 009 hingewiesen. Darin wurden u.a. die Ergebnisse der Abschätzungen der Auswirkungen der Einbringung von mit Streusalz (Chlorid) belasteten Wässern auf die Qualität des Grundwassers mittels der oben genannten analytischen Ansätze (Murtalschnellstraße - S 66 und Umfahrung Hausmannstätten) den, mittels eines numerischen Modells durchgeführten Berechnungen (Studie Guntramsdorf) gegenübergestellt. Der Vergleich der Ergebnisse zeigte, dass bei den analytischen Verfahren zu geringe Eintragszeiten und daher zu hohe Austragskonzentrationen ermittelt wurden. Die vorliegenden Ergebnisse können daher als auf der sicheren Seite liegend angesehen werden. Unabhängig davon, nach welchem Verfahren eine Abschätzung der Auswirkungen des Eintrags Cl - -belasteter Wässer durchgeführt wurde, handelt es sich dabei letztlich um eine Prognose des zukünftigen Zustandes. Die Zuverlässigkeit einer Prognose hängt immer davon ab, wie gut die den Berechnungen zu Grunde liegenden Parameter tatsächlich den hydrogeologischen Verhältnissen am jeweiligen Standort entsprechen. Eine abschließende Aussage über Ausmaß und Reichweite möglicher Auswirkungen wird erst nach längerer Beaufschlagung der Versickerungsmulde und nach Vorliegen entsprechender Beobachtungs- und Analysenergebnisse getroffen werden können. Die QZV Chemie Grundwasser legt den guten chemischen Zustand, sowie die maßgeblichen Kriterien zum Schutz des Grundwassers fest. Gem. 7 Abs. 2 sind bei der Bewilligung von Einbringungen der in den Anlagen 2 und 3 angeführten Schadstoffe in das Grundwasser die Schadstofffrachten so zu begrenzen, dass eine Verschlechterung bzw. eine Verschmutzung des Grundwassers verhindert wird. Eine Verschmutzung des Grundwassers durch Stoffe, für DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 155 von 282

160 die in Anlage 1 der QZV Chemie GW ein Schwellenwert festgelegt wurde, ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn diese Schwellenwerte bei Eintritt in das Grundwasser eingehalten werden. In der QZV Chemie GW wurde der Schwellenwert für Chlorid mit 180 mg/l und der Ausgangswert für die Trendumkehr mit 150 mg/l festgelegt. Wird dieser Ausgangswert in einem Grundwasserkörper bzw. in einer Gruppe von Grundwasserkörpern überschritten, sind Maßnahmen gem. 33f WRG 1959 verpflichtend zu setzen. In der Trinkwasserverordnung - TWV (BGBl II 2001/304 idf) wurde für den Parameter Chlorid ein Indikatorwert von 200 mg/l festgelegt. Die in der TWV festgelegten Anforderungen gelten an den Entnahmestellen, die üblicherweise zur Wasserentnahme dienen. Indikatorparameter stellen u.a. Konzentrationen an Inhaltsstoffen dar, bei deren Überschreitung die Ursache zu prüfen und festzustellen ist, ob bzw. welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer einwandfreien Wasserqualität erforderlich sind. Da wie im geg. Fall Chlorid bei der Versickerung über die Bodenpassage nicht zurückgehalten werden kann, ist davon auszugehen, dass im näheren Abstrombereich der Versickerungsmulde höhere Chloridkonzentrationen im Grundwasser zu beobachten sein werden. Es war daher zu prüfen, ob im Fall der Überschreitung des Schwellenwertes eine Verschmutzung (Schaden der menschlichen Gesundheit) des Grundwassers gem. 30 Abs.3 lit. 3 WRG 1959 vorliegt. Auch war zu prüfen, ob die Einbringung von chloridhaltigen Straßenwässern eine Verschlechterung des Zustandes des Grundwasserkörpers bewirkt und damit die wasserwirtschaftliche Handlungsverpflichtung gem. 33f WRG 1959 auslöst Auswirkung im Abstrom der Versickerungsanlage Die Auswirkungen der Einbringung der Straßenwässer über die Versickerungsmulde in das Grundwasser wurden in den Einlagen , und dargestellt. Die zu erwartende Gesamtkonzentration im Abstrom der Versickerungsmulde wurde auf Grundlage eines Hintergrundwertes von 64 mg Cl - /L (Pegel KB-W-6705) ermittelt. Zum Vergleich wurde die Erhöhung der Cl - Konzentration auch unter Berücksichtigung der im weiteren Abstrombereich im langjährigen Mittel beobachteten Konzentration von 7,4 mg Cl - /L (GZÜV - Messstelle PG ) abgeschätzt. (Ein dem Gutachter vom WVU St. Pölten zur Verfügung gestellter Analysenbericht vom Jänner 2017 weist für die im näheren Abstrom der Versickerungsmulde gelegene Messstelle WVA Ganzendorf einen Chloridgehalt von 5,3 mg/l aus). Die von der Konsenswerberin dargestellten Ergebnisse zeigen, dass die im Abstrom der geplanten Versickerungsmulde zu erwartende Chloridkonzentration im Grundwasser den Schwellenwert gem. QZV Chemie GW (180 mgcl - /L) und den Indikatorparameterwert gem. TWV (200 mgcl - /L) weit unterschreiten wird. Von einer einbringunsbedingten Verschmutzung des Grundwassers im Sinne des 30 WRG ist daher nicht auszugehen. Die den Berechnungen zu Grunde liegenden Eingangswerte wurden vom Gutachter an Hand der in den Einreichunterlagen dargestellten hydrogeologischen Parameter stichprobenartig überprüft. Die Aussagen über die zu erwartenden Auswirkungen der Einbringung von DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 156 von 282

161 chloridbelasteten Straßenwässern über die geplante Versickerungsmulde in den Untergrund/ Grundwasser können aus fachlicher Sicht als plausibel und nachvollziehbar beurteilt werden. Da im Abstrom der Versicherungsmulde keine Wasserrechte oder Wassernutzungen bestehen, kann auch eine Beeinträchtigung bestehender Rechte Dritter ausgeschlossen werden Auswirkungen auf den Zustand des Gundwasserkörpers GK Die Versickerungsanlage wird außerhalb des Grundwasserkörpers GK Traisental (DUJ) errichtet und betrieben werden. Abbildung 3: GWK Traisental (DUJ), UBA GW-körper-Stammdatenblatt Der Grundwasserkörper GK befindet sich gemäß dem Grundwasserkörper Stammdatenblatt des UBA in einem mengenmäßig und chemisch guten Zustand. Im Bezugszeitraum 2012 wurden 20 Messstellen beprobt. Gemäß den im Stammdatenblatt für den Parameter Chlorid dargestellten Messwerte (2003 bis 2012) liegt der Schwankungsbereich aller Messstellen im Grundwasserkörper zwischen 22,5 und 42 mg Cl - /L. Der geogene Hintergrundwert für Chlorid beträgt 13 mg/l. An den in mittel- und unmittelbarer DI Dr. Otto Vollhofer November 2018 Seite 157 von 282

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Staatliches Bauamt Krumbach Bundesstraße B 16 / Abschnitt 1380 bis 1400 / Station 0-030 bis 0+725 PROJIS-Nr.: Bundesstraße 16, Günzburg-Donauwörth Unterlage 18.1 FESTSTELLUNGSENTWURF - Erläuterungsbericht

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF. - Erläuterungsbericht Wassertechnische Untersuchungen -

FESTSTELLUNGSENTWURF. - Erläuterungsbericht Wassertechnische Untersuchungen - Unterlage 18.1 B 256 Ortsumgehung Straßenhaus Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Nächster Ort: Straßenhaus B 256 von NK 5410 047 nach NK 5411 010 K 101 von NK 5411 031 nach NK 5411 011 K 99 von NK

Mehr

Erläuterungsbericht. zu den wasserrechtlichen Unterlagen

Erläuterungsbericht. zu den wasserrechtlichen Unterlagen Unterlage 13.1 zu den wasserrechtlichen Unterlagen Planfeststellung Kreisstraße ED 18 St 2086 (Lappach) B 15 (St. Wolfgang) Ausbau nördlich Sankt Wolfgang ED 18 Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+577 ED 18_100_2,706

Mehr

Unterlagen zu wasserrechtlichen Tatbeständen

Unterlagen zu wasserrechtlichen Tatbeständen Unterlage 13 Unterlagen zu wasserrechtlichen Tatbeständen Planfeststellung Staatsstraße Ortsumfahrung Geisenfeld Nord-West Neubau der ST2232neu von B300 bis St2232alt Bau-km 0+000 - Bau-km 4+186 aufgestellt:

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A99_450_1,703 bis A99_460_1,099 A 99 Autobahnring München 8-streifiger Ausbau AK München-Nord -

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Unterlage 181 Straßenbauverwaltung Straße / Abschnittsnummer / Station: B23_120_2,414 bis 23_160_0,194 B 23, Peiting - Oberau Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit Straßenanschlüssen PROJIS-Nr: ESTSTEUNGSENTWUR

Mehr

WASSERSCHUTZ. Bemessungsgrundlagen für Grünflächen im Einzugsgebiet von Verkehrsanlagen. Dr.Maria Buchgeher

WASSERSCHUTZ. Bemessungsgrundlagen für Grünflächen im Einzugsgebiet von Verkehrsanlagen. Dr.Maria Buchgeher WASSERSCHUTZ Bemessungsgrundlagen für Grünflächen im Einzugsgebiet von Verkehrsanlagen Dr.Maria Buchgeher Hydraulische Anforderung und Bemessungsgrundlagen bei begrünten Versickerungsanlagen In den 80-er

Mehr

Ingenieurbüro Börjes - Beratende Ingenieure - Seite 1

Ingenieurbüro Börjes - Beratende Ingenieure - Seite 1 - Beratende Ingenieure - Seite 1 Anhang 2: Oberflächenentwässerung Inhaltsverzeichnis 2 Oberflächenentwässerung...2 2.1 Eingangsbereich...2 2.1.1 Bemessungswert...2 2.1.2 Bemessung der Versickerungsmulde

Mehr

Ergebnisse der wassertechnischen Berechnungen

Ergebnisse der wassertechnischen Berechnungen Unterlage 13.1 Ergebnisse der wassertechnischen Berechnungen Planfeststellung Ausbau der Parkplätze Echinger Gfild und Brunngras Aufgestellt: München, den 23.05.2014 AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN P e i k

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Staatliches Bauamt Krumbach Unterlage 18.1 Bundesstraße B 16 / Abschnitt 1420 bis 1490 / Station 0+000 bis 6+390 PROJIS-Nr.: B16, Günzburg-Donauwörth Dreistreifiger Ausbau Gundelfingen-Lauingen FESTSTELLUNGSENTWURF

Mehr

Erläuterungen zu wassertechnischen Untersuchung

Erläuterungen zu wassertechnischen Untersuchung U 18.1 Wassertechnische Untersuchungen / Erläuterung - Feststellungsentwurf - Seite 1 Erläuterungen zu wassertechnischen Untersuchung Inhaltsverzeichnis 1 Berechnungsgrundlagen... 2 2 Bemessungsgrundlagen...

Mehr

Inhaltsverzeichnis Übersicht der Entwässerungsabschnitte und Beschreibung der geplanten Entwässerungsanlagen 5-6

Inhaltsverzeichnis Übersicht der Entwässerungsabschnitte und Beschreibung der geplanten Entwässerungsanlagen 5-6 L 1023 Möhra Ettenhausen mit Neuanbindung K 98 Seite 1 Unterlage 13 - Ergebnisse wassertechnischer Untersuchungen Unterlage 13 Ergebnisse wassertechnischer Untersuchungen Seite Inhaltsverzeichnis 1 13.1.

Mehr

(L 9) eten Netz Seite 1

(L 9) eten Netz Seite 1 S 8 Marchfeld Schnellstraße KN S 1/S 8 - ASt Gänserndorf/Obersiebenbrunn (L 9) INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung... 5 2 Beschreibung der Projektänderung... 5 2.1 EINGEREICHTES PROJEKT... 5 2.2 ÄNDERUNGEN

Mehr

E r l ä u t e r u n g e n z u d e n w a s s e r r e c h t l i c h e n T a t b e s t ä n d e n

E r l ä u t e r u n g e n z u d e n w a s s e r r e c h t l i c h e n T a t b e s t ä n d e n Unterlage 13.1 B 469 / St 2310 / St 2441 Umbau der Anschlussstelle Kleinheubach E r l ä u t e r u n g e n z u d e n w a s s e r r e c h t l i c h e n T a t b e s t ä n d e n zur Planfeststellung vom 28.10.2011

Mehr

Erläuterungen und Ergebnisse

Erläuterungen und Ergebnisse Unterlage 13.1 Erläuterungen und Ergebnisse wassertechnischer Berechnungen Planfeststellung BAB A 73, Bamberg - Nürnberg Abschnitt: AS Forchheim-Nord bis nördl. AS Forchheim-Süd Nachträgliche Lärmvorsorge

Mehr

Auszug aus dem wassertechnischen Erläuterungsbericht

Auszug aus dem wassertechnischen Erläuterungsbericht Anlage Auszug aus dem wassertechnischen Erläuterungsbericht Bundesautobahn A 94 München Pocking (A 3) Neubau Dorfen bis Heldenstein Strecken-km 34+730 bis km 50+040 Planänderung nach 17d FStrG Bereich

Mehr

FACHGUTACHTEN ZUM WASSERRECHT im Rahmen des UVP-Verfahrens S1 Wiener Außenring Schnellstraße

FACHGUTACHTEN ZUM WASSERRECHT im Rahmen des UVP-Verfahrens S1 Wiener Außenring Schnellstraße im Rahmen des UVP-Verfahrens S1 Wiener Außenring Schnellstraße Abschnitt Knoten Raasdorf Am Heidjöchl (Spange Seestadt Aspern) km 0,0+00,00 4,4+95,99 INHALT FACHGUTACHTEN Teilbereich OBERFLÄCHENGEWÄSSER

Mehr

St 2242 Fürth - Erlangen Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf (gemeindliche Sonderbaulast)

St 2242 Fürth - Erlangen Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf (gemeindliche Sonderbaulast) Unterlage 18.1 Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Straße / Abschnitt / Station: St2242_300_0,000 bis St2242_320_0,972 PROJIS-Nr.: St 2242 Fürth - Erlangen Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf (gemeindliche

Mehr

Versickerung von Niederschlagswässern

Versickerung von Niederschlagswässern Versickerung von Niederschlagswässern Merkblatt für Einreichunterlagen Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht Versickerung

Mehr

Bewertung des Hochwasserrisikos für Gewässer II. Ordnung sowie für die Bereiche mit wild abfließendem Oberflächenwasser in Pirna

Bewertung des Hochwasserrisikos für Gewässer II. Ordnung sowie für die Bereiche mit wild abfließendem Oberflächenwasser in Pirna Seite 1 Vorfluter Viehleite 1 Beschreibung Der Vorfluter Viehleite entsteht aus anfallendem Oberflächen-, Hang- und Schichtenwasser der umliegenden Landwirtschaftsflächen, welche im Oberlauf bis an die

Mehr

Feststellungsentwurf. Wassertechnische Untersuchung

Feststellungsentwurf. Wassertechnische Untersuchung Wassertechnische Untersuchung: Ausbau der K 215, Dingelbe - Nettlingen Seite 1/7 Unterlage 13 Feststellungsentwurf Wassertechnische Untersuchung für Ausbau der K 215 zwischen Dingelbe und Nettlingen Gliederung

Mehr

Nachweis des erforderlichen Rückhaltevolumens für den Anfall von unbelastetem Niederschlagswasser auf einer Fläche von ca m².

Nachweis des erforderlichen Rückhaltevolumens für den Anfall von unbelastetem Niederschlagswasser auf einer Fläche von ca m². Biogasanlage Holter Straße Nachweis des erforderlichen Rückhaltevolumens für den Anfall von unbelastetem Niederschlagswasser auf einer Fläche von ca. 7.600 m². Oberflächenentwässerung Im Auftrag der BIOConstruct

Mehr

Bauwerkserneuerung Talbrücke Klöffelsberg mit Streckenanpassungen von Bau-km bis UNTERLAGE 18.2

Bauwerkserneuerung Talbrücke Klöffelsberg mit Streckenanpassungen von Bau-km bis UNTERLAGE 18.2 / Abschnitt Nr. 180 / Station 0,719 bis 2,264r PROJIS-Nr.: UNTERLAGE 18.2 Wassertechnische Untersuchungen 18.12.2013 1. Ermittlung der Teilflächen des Einzugsgebietes E1 Streckenteilbereich Bau-km 775+600

Mehr

Achse 1. Achse 2. Nachweis A (Maßstab: 1:500) Nachweis B (Maßstab: 1:250) Achse 4. Achse 1. Achse 2. Achse 1. Achse 1. Achse 3.

Achse 1. Achse 2. Nachweis A (Maßstab: 1:500) Nachweis B (Maßstab: 1:250) Achse 4. Achse 1. Achse 2. Achse 1. Achse 1. Achse 3. Achse 2 2.75 Achse 2 Nachweis A (Maßstab: 1:500) Achse 4 Sickermulde Straße Gehölzstreifen PW R1 D=9.10 S=7.83 R3 D=8.92 S=7.46 R2 D=9.10 S=7.65 Achse 2 29.01.2019 Barenschee R:\SG_Scharnebeck\Gemeinde

Mehr

Tektur zum genehmigten Wasserrechtsverfahren vom mit Bescheid vom WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS

Tektur zum genehmigten Wasserrechtsverfahren vom mit Bescheid vom WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS Tektur zum genehmigten Wasserrechtsverfahren vom 29.02.2016 mit Bescheid vom 08.09.2016 WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS Bauherr: Gemeinde Straßkirchen Lindenstraße 1 * 94342 Straßkirchen vertreten durch den

Mehr

Planfeststellung. Straßenentwässerung

Planfeststellung. Straßenentwässerung Unterlage 18.1 Planfeststellung Straßenentwässerung für B3 OU Celle (Mittelteil) Verlegung der Bundesstraße 3 von NO Celle (B 191) bis SO Celle (B 214) Aufgestellt: Verden, den 22.02.2008 Niedersächsische

Mehr

Gipsabbau Lüthorst - Portenhagen

Gipsabbau Lüthorst - Portenhagen HALDENENTWÄSSERUNG Gipsabbau Lüthorst - Portenhagen Knauf Gips KG Stadtoldendorf Anlagen 1. Erläuterungsbericht/Bemessung 2. Lageplan Abbauplan + Gräben M 1:1000 3. Grabenprofil M 1:20 März 2014 Im Bühl

Mehr

Hydraulische Berechnungen. und Zusammenstellung. der Einleitungen

Hydraulische Berechnungen. und Zusammenstellung. der Einleitungen Unterlage 13.1 und Zusammenstellung der Einleitungen Bundesautobahn A 3 Frankfurt Nürnberg Abschnitt: Mainbrücke Randersacker bis östl. AS Würzburg-Randersacker Brückenerneuerung und 6- streifiger Ausbau

Mehr

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung MARKT SCHNEEBERG Landkreis Miltenberg Land Bayern in den Billbach Erstellt INGENIEURBÜRO BERND EILBACHER Bischoffstraße 62 63897 Miltenberg Inhaltsverzeichnis Anlage Plan-Nr. Bezeichnung Maßstab 1 - Erläuterungsbericht

Mehr

Wiesentheid / Geiselwind Rasterfeld-Nr. (x): 38 Rasterfeld-Nr. (y): 71 Zeitspanne; Januar - Dezember 2000

Wiesentheid / Geiselwind Rasterfeld-Nr. (x): 38 Rasterfeld-Nr. (y): 71 Zeitspanne; Januar - Dezember 2000 Autobahndirektion Nordbayern Unterlage Unterlage 13.1.3 nachrichtlich Nr.: 8.11.3 BAB A3 Frankfurt - Nürnberg Fuchsberg - östl. AS Geiselwind von Bau-km 325+655 bis Bau-km 332+200 ASB_RHB 329-1R Bau-km

Mehr

Unterlagen für die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis. für die Versickerung von Niederschlagswasser und für Regenwasserklär-

Unterlagen für die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis. für die Versickerung von Niederschlagswasser und für Regenwasserklär- Wasserrechtsverfahren Unterlagen für die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser aus der Regenwasser- Kanalisation sowie für das zugehörigen Regenwasserklär-

Mehr

NEUE WEGE FÜ R DAS REGENWASSER

NEUE WEGE FÜ R DAS REGENWASSER W. A. R. - Inv.-Nr. D W. Geiger / H. Dreiseitl,_v\ / NEUE WEGE FÜ R DAS REGENWASSER Handbuch zum Rückhalt und zur Versickerung von Regenwasser in Baugebieten Pefo^snairaOe 1S, 6458/ Dastfistadt 'TEL 0

Mehr

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung MARKT SCHNEEBERG Landkreis Miltenberg Land Bayern OT HAMBRUNN in den Hambrunner Entwässerungsgraben Erstellt INGENIEURBÜRO BERND EILBACHER Bischoffstraße 62 63897 Miltenberg Inhaltsverzeichnis Anlage Plan-Nr.

Mehr

KOSTRA-DWD 2000 Deutscher Wetterdienst - Hydrometeorologie - Niederschlagshöhen und -spenden nach KOSTRA-DWD 2000 Niederschlagshöhen und -spenden für

KOSTRA-DWD 2000 Deutscher Wetterdienst - Hydrometeorologie - Niederschlagshöhen und -spenden nach KOSTRA-DWD 2000 Niederschlagshöhen und -spenden für KOSTRA-DWD 2000 Deutscher Wetterdienst - Hydrometeorologie - Niederschlagshöhen und -spenden nach KOSTRA-DWD 2000 Niederschlagshöhen und -spenden für Freiburg Zeitspanne : Januar - Dezember Rasterfeld

Mehr

BUC Immobilien GmbH Areal Makartstraße Pforzheim. Regenwasserbeseitigungskonzept

BUC Immobilien GmbH Areal Makartstraße Pforzheim. Regenwasserbeseitigungskonzept BUC Immobilien GmbH Regenwasserbeseitigungskonzept bei Einhaltung der Grundwasserneubildung ERLÄUTERUNGSBERICHT MIT BERECHNUNGEN Hügelsheim, Juli 2013 WALD + CORBE Infrastrukturplanung GmbH Vers V/13PF

Mehr

Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A8_1000_5,329

Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A8_1000_5,329 Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A8_1000_5,329 A 8 München - Rosenheim Neubau der PWC-Anlage Otterfing PROJIS-Nr.: PLANFESTSTELLUNG

Mehr

Hangwasser. Rückstau aus Kanälen, Lösungsvorschläge

Hangwasser. Rückstau aus Kanälen, Lösungsvorschläge Hangwasser Starkregenereignisse in Siedlungen Rückstau aus Kanälen, Lösungsvorschläge Hanns Plihal Hangwasser 21. Juni 2016 Salzburg 1 / 25 Regen Badeanstalt Siedlung Einleitung Versickerung Grundwasser

Mehr

Gemeinde Fischerbach. Erschließung Baugebiet Karl-May-Weg III - - Entwässerung - Zwischenbericht zum Bebauungsplan. Anlage-Nr..

Gemeinde Fischerbach. Erschließung Baugebiet Karl-May-Weg III - - Entwässerung - Zwischenbericht zum Bebauungsplan. Anlage-Nr.. Anlage-Nr.. Fertigung - Lauf, 22.03.12 Hi-bi Inhalt: 1. ALLGEMEINES UND VERANLASSUNG... 3 2. AUFGABENSTELLUNG... 3 3. BESTEHENDE ENTWÄSSERUNGSVERHÄLTNISSE... 3 4. GEPLANTE ENTWÄSSERUNG... 3 5. ABWASSERABFLÜSSE...

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer _ (Vorname, Name) _ (Datum) _ (Straße und Hausnummer) _ (PLZ, Ort) (Ansprechpartner, Tele.-Nr.) KREIS GÜTERSLOH Abteilung Tiefbau -Untere Wasserbehörde- 33324 Gütersloh Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen

Mehr

Deponie Odelsham Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I

Deponie Odelsham Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung Spielberg 1 83549 Eiselfing Deponie Odelsham Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I - von Niederschlagswasser Ingenieurbüro

Mehr

1. Antragsteller: 2. Planverfasser: 3. Betroffenes Grundstück: Firma/Verein/Institution: Vorname. Straße, Hausnummer.

1. Antragsteller: 2. Planverfasser: 3. Betroffenes Grundstück: Firma/Verein/Institution: Vorname. Straße, Hausnummer. An Landkreis Nordwestmecklenburg untere Wasserbehörde Postfach 1565 23958 Wismar Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer 1. Antragsteller: Firma/Verein/Institution: Name Vorname Straße,

Mehr

Niederschlagswassermengen EÜ Adlerturm

Niederschlagswassermengen EÜ Adlerturm Niederschlagswassermengen EÜ Adlerturm 1. Lage der EÜ Adlerturm Die EÜ Adlerturm wir in neuer Lage am Goethepark geplant. Im Folgenden werden die Niederschlagsmengen für die wasserrechtliche Erlaubnis

Mehr

Staatsstraße Ortsumfahrung Adelsried. Bau-km bis Bau-km (Abschnitt 200, Station 0,931 bis Abschnitt 240, Station 0,890)

Staatsstraße Ortsumfahrung Adelsried. Bau-km bis Bau-km (Abschnitt 200, Station 0,931 bis Abschnitt 240, Station 0,890) Staatliches Bauamt Augsburg Unterlage 13 Staatsstraße 2032 Ortsumfahrung Adelsried Bau-km 0+000 bis Bau-km 6+472 (Abschnitt 200, Station 0,931 bis Abschnitt 240, Station 0,890) Planfeststellung Unterlagen

Mehr

Wassertechnische Untersuchungen

Wassertechnische Untersuchungen Unterlage 18 Neubau eines Radweges an der L171 Von Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+307,153 > Baulänge: 2.307,153 m Von Gemeinde Neuenkirchen / OT Sprengel > Str.-km 0,326 bis Stadt Schneverdingen / OT Schülern

Mehr

Feststellungsentwurf A 8, Rosenheim (Salzburg) Unterlage streifiger Ausbau zw. Achenmühle und Bernauer Berg Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS

Feststellungsentwurf A 8, Rosenheim (Salzburg) Unterlage streifiger Ausbau zw. Achenmühle und Bernauer Berg Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 6-streifiger Ausbau zw. Achenmühle und Bernauer Berg Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 0. VORBEMERKUNGEN... 2 1. HYDRAULISCHE GRUNDLAGEN... 3 1.1 Allgemeines... 3 1.2 Bemessungsparameter... 3 1.3 Abflussbeiwerte...

Mehr

F e s t s t e l l u n g s e n t w u r f

F e s t s t e l l u n g s e n t w u r f Unterlage Nr. 18.1 Von NK 5515 040 Str.-km 1+976 Land Hessen bis NK 5515 043 Str.-km 0+833 Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Nächster Ort: Weinbach/Gräveneck Dez. Planung Westhessen, AST MR

Mehr

Stadt Schwäbisch Hall. Bibersfeld. Baugebiet Langäcker. Entwässerungskonzept Vorplanung. Juli 2016

Stadt Schwäbisch Hall. Bibersfeld. Baugebiet Langäcker. Entwässerungskonzept Vorplanung. Juli 2016 Stadt Schwäbisch Hall Bibersfeld Baugebiet Langäcker Entwässerungskonzept Vorplanung Juli 2016 Standort Heilbronn Lerchenstraße 12 74072 Heilbronn Tel. +49 7131 9165-0 www.bit-ingenieure.de 01EBA16009

Mehr

Wohnbebauung Avenberg" Erschließung B-Plan Ochsenwerder 13 in Hamburg-Bergedorf

Wohnbebauung Avenberg Erschließung B-Plan Ochsenwerder 13 in Hamburg-Bergedorf Erschließung B-Plan Ochsenwerder 3 in Hamburg-Bergedorf Projektnummer: 3-274 Stand: 0.Juni204 Server Projekte EK 40ß_ß...Plan Ochsenwerder J_Avenberg:408_ 4 _ Gutacnten!Fachplaner Erschließungskonzept

Mehr

Diejenigen, die vertieft an der Maßnahme interessiert sind, können zusätzlich die im Downloadbereich eingestellten Pläne herunterladen.

Diejenigen, die vertieft an der Maßnahme interessiert sind, können zusätzlich die im Downloadbereich eingestellten Pläne herunterladen. - 1-0. Vorwort Durch die zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Qualität des zu versickernden Niederschlagswassers und der erhöhten Anforderungen an den Grundwasserschutz sowie diverser Änderungen

Mehr

Unterlagen zu den wasserrechtlichen

Unterlagen zu den wasserrechtlichen Unterlage 13.1 Unterlagen zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen Planfeststellung Staatsstraße 2335 Gaimersheim - Kösching Höhenfreimachung St 2335 / St 2229 südlich Hepberg von Bau-km + bis Bau-km +653

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Straßenbauverwaltung Straße / Abschnittsnummer / Station: von B301_210_0,95 bis B301_210_2,60 B301, Verlegung bei Enzelhausen PROJIS-Nr.: eststellungsentwurf - Wassertechnische Untersuchungen - aufgestellt:

Mehr

Bundesstraße 301. Freising Au i. d. Hallertau. Bauvorhaben. Nordostumfahrung Freising PLANFESTSTELLUNG

Bundesstraße 301. Freising Au i. d. Hallertau. Bauvorhaben. Nordostumfahrung Freising PLANFESTSTELLUNG Unterlage 10.3T2 Bundesstraße 301 Freising u i. d. Hallertau Bauvorhaben Reg.-Nr. 1258-12.4-10P Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern PLNFESTSTELLUNG - Wasserrechtlichen Erlaubnisse Hydraulische Berechnung

Mehr

Innovationen für Ihr Kanalnetz

Innovationen für Ihr Kanalnetz Innovationen für Ihr Kanalnetz Bemessung von Notüberläufen und Versickerungsanlagen Dipl.-Ing. Univ., Dipl. Umweltwiss. Andreas Obermayer VDI IDV SS 2015, 02.06.2015 Kontrastwerkstatt-Fotolia.com Innovationen

Mehr

Dr. Blasy - Dr. Øverland

Dr. Blasy - Dr. Øverland Dr. Blasy - Dr. Øverland Moosstraße 3 82279 Eching am Ammersee Stadt Starnberg Herr Meinert SG 30 - Stadtbauamt Vogelanger 2 Dr. Blasy - Dr. Øverland Beratende Ingenieure 82319 Starnberg Ihre Nachricht

Mehr

Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Bäckerfeld II der Gemeinde Wiesenfelden in das Grundwasser

Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Bäckerfeld II der Gemeinde Wiesenfelden in das Grundwasser Wasserrechtsverfahren Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Bäckerfeld II der Gemeinde Wiesenfelden in das Grundwasser INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Vorhabensträger 3 2 Zweck des Vorhabens 3

Mehr

Sicherung gegen RÜCKSTAU aus Kanalsystemen

Sicherung gegen RÜCKSTAU aus Kanalsystemen Sicherung gegen RÜCKSTAU aus Kanalsystemen 1. EINLEITUNG Das vorliegende Informationsblatt enthält grundlegende technische Informationen zur Sicherung von Gebäuden vor Rückstau aus dem Kanalsystem. Über

Mehr

Planfeststellung B 11 Deggendorf Bay. Eisenstein. Ortsumgehung Ruhmannsfelden

Planfeststellung B 11 Deggendorf Bay. Eisenstein. Ortsumgehung Ruhmannsfelden Unterlage 13.1 Unterlagen zu wasserrechtlichen Erlaubnissen Planfeststellung B 11 Deggendorf Bay. Eisenstein Ortsumgehung Ruhmannsfelden Bau-km 0+000 bis 3+340 B11_1320_1,161 bis B11_1360_1,019 Aufgestellt:

Mehr

Volle Vorfluter Regenwassermanagement

Volle Vorfluter Regenwassermanagement Volle Vorfluter Regenwassermanagement DI Ernst-Christian Kurz, 23.9.2010 Grafenwörth an der Donau Hochwasser 2002 St. Pölten 1870 St. Pölten 2005 Vorbeugender Hochwasserschutz ist klare Trennung zwischen

Mehr

BORNHOLDT. Veranlassung:

BORNHOLDT. Veranlassung: BORNHOLDT Ingenieure GmbH Bahnhofstraße 15e 01796 Pirna Telefon: 03501/56600 Telefax: 03501/566032 Stadt Pirna, Ortsteil Zuschendorf Seidewitzer Straße Vereinfachte Berechnung des Oberflächenabflusses

Mehr

ÖBB Unterführung B11 Lanzendorf

ÖBB Unterführung B11 Lanzendorf PROJEKTPRÄSENTATION ÖBB Unterführung B11 Lanzendorf 30. Jänner 2017, 18:00 Uhr Alfred Leiner Volkshaus Allgemeines zum Projekt Projektumfang 1/3 Abtrag bestehende Eisenbahnkreuzung B11 Errichtung Unterführung

Mehr

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Regierung von Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Dr. Ursula Schmedtje Regierung von München, den 31. Mai 2007 Inhalt Einführung Leitbild und Ziele

Mehr

Korneuburger Bucht Grundwasserhydrologie

Korneuburger Bucht Grundwasserhydrologie Korneuburger Bucht Grundwasserhydrologie Bürger-Informationsveranstaltung 13.11.2013 Mag. Dr. Thomas Ehrendorfer, Abteilung Hydrologie und Geoinformation Amt der NÖ Landesregierung Inhalt Geologische hydrogeologische

Mehr

NEUE WEGE FÜR DAS REGENWASSER

NEUE WEGE FÜR DAS REGENWASSER W«Geiser / H* Dreiseitl NEUE WEGE FÜR DAS REGENWASSER Handbuch zum Rückhalt und zur Versickerung von Regenwasser in Baugebieten Auflage Herausgeber der ersten Auflage: Emschergenossenschaft, Essen und

Mehr

Wassertechnische Berechnungen

Wassertechnische Berechnungen Anlage 18 Planfeststellung Wassertechnische Berechnungen Staatsstraße 2344 Verlängerung der Stäblistraße von der Forstenrieder Allee bis zur Autobahn A95 Bau-km 0+0 0+538,0 Bearbeiter: Häberlstr.19 80337

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf , Unterlage 18 B 33 / Abschnitt 6 / Station: NK 7614 020 bis 7714 014 (von0.080 bis 2.582) B 33, 3-streifiger Ausbau PROJIS-Nr.: V.2311.B0033.A17 Feststellungsentwurf B 33 3-streifiger Ausbau Abschnitt

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Autobahndirektion Nordbayern BAB A 7 Fulda Würzburg / Abschnitt Nr. 220 / Station 0,76 PROJIS-Nr.: BAB A7 Fulda Würzburg AK Schweinfurt/Werneck AS Gramschatzer Wald Ersatzneubau der Talbrücke Stettbach

Mehr

Grundstücksverwaltungsgesellschaft Zur Eidechsmauer mbh. Entwässerung in der Stadt Schweich

Grundstücksverwaltungsgesellschaft Zur Eidechsmauer mbh. Entwässerung in der Stadt Schweich Grundstücksverwaltungsgesellschaft Zur Eidechsmauer mbh Entwässerung in der Stadt Schweich Bebauungsplan der Stadt Schweich, Stadtteil Issel Teilgebiet Ober dem Hof Entwurfs- und Genehmigungsplanung Erläuterungsbericht

Mehr

ANTRAG AUF WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS NACH 8 UND 9 WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG

ANTRAG AUF WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS NACH 8 UND 9 WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG ANTRAG AUF WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS NACH 8 UND 9 WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG Stadt Biberach, Teilort Rißegg Anerkannt: Rißegg,...... A. Zell Aufgestellt: Pfullingen, 11.05.2015 Wörthstraße 93 72793 Pfullingen

Mehr

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Regierung von Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Dr. U. Schmedtje Regierung von Rosenheim, den 14. Juni 2007 Inhalt Einführung Leitbild und Ziele Denken

Mehr

Nutzungskonzept Auf der Platte Feuerwehrgerätehaus in Ober-Flörsheim

Nutzungskonzept Auf der Platte Feuerwehrgerätehaus in Ober-Flörsheim Seite 1 Nutzungskonzept Auf der Platte Feuerwehrgerätehaus in Ober-Flörsheim INHALT: 1. ERLÄUTERUNGSBERICHT 2. BERECHNUNGSGRUNDLAGEN 3. BERECHNUNGSERGEBNISSE 4. ANHANG BERECHNUNG NACH DWA A117 UND KOSTENSCHÄTZUNG

Mehr

Berechnungsunterlagen

Berechnungsunterlagen Unterlage 13.2 Planfeststellung Wassertechnische Untersuchung für A 27, PWC-Anlage Krelingen Berechnungsunterlagen A 27 PWC-Anlage Krelingen Seite 1 Berechnungsunterlagen zur Wassertechnischen Untersuchung

Mehr

Örtliche Regendaten zur Bemessung nach Arbeitsblatt DWA-A 138. Regenspende r D(T) [l/(s ha)] für Wiederkehrzeiten

Örtliche Regendaten zur Bemessung nach Arbeitsblatt DWA-A 138. Regenspende r D(T) [l/(s ha)] für Wiederkehrzeiten Regen Örtliche Regendaten zur Bemessung nach Arbeitsblatt DWA-A 138 Datenherkunft / Niederschlagsstation Schneverdingen (NI) Spalten-Nr. KOSTRA-Atlas 33 Zeilen-Nr. KOSTRA-Atlas 27 KOSTRA-Datenbasis 1951-2010

Mehr

1 Darstellung des Vorhabens Planerische Beschreibung Straßenbauliche Beschreibung 3. 2 Bestehende Verhältnisse 4

1 Darstellung des Vorhabens Planerische Beschreibung Straßenbauliche Beschreibung 3. 2 Bestehende Verhältnisse 4 L 1048 Abzweig Sundremda - Nahwinden Unterlage 18.1 Linksabbiegespuren und ländlicher Wegebau vnk 5233 025 nnk 5232 023 / Station: 0.625 3.921 Erläuterungen zu den wassertechnischen Untersuchungen Seite

Mehr

Anlage Oberflächenentwässerung

Anlage Oberflächenentwässerung Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 102 18 d 1/1 für das Gebiet Motschental Östlich Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene (Teilfläche Fl. Nr. 188/9, Gem. Cortendorf und Teilfläche Fl. Nr. 63/1, Gem. Coburger

Mehr

Stadt Idstein, den Kurzkonzept Regenwasserbewirtschaftung. Krieger und Schramm GmbH & Co. KG

Stadt Idstein, den Kurzkonzept Regenwasserbewirtschaftung. Krieger und Schramm GmbH & Co. KG Stadt Idstein, den 10.05.2017 Kurzkonzept Regenwasserbewirtschaftung Krieger und Schramm GmbH & Co. KG Kurzkonzept Regenwasserbewirtschaftung Krieger und Schramm GmbH & Co. KG 09.05.2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Detailgenehmigungsprojekt

Detailgenehmigungsprojekt ZWEIGLEISIGER AUSBAU DER POTTENDORFER LINIE UVP-Verhandlung 05.06 und 06.06.2018 Ingenieurbüro Pistecky 1 Inhalt Projektrundflug Überblick der Projektdetaillierungen Übersichtslageplan der Projektdetaillierungen

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 18.1 Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Weilheim Straße: B 472 / Abschnitt 900, Station 1,015 bis Abschnitt 960, Station 0,355 PROJIS-Nr.: 0901991600 B 472 Peißenberg Miesbach Nordumfahrung

Mehr

Ergebnisse der wassertechnischen Berechnungen

Ergebnisse der wassertechnischen Berechnungen Unterlage 13.1 Ergebnisse der wassertechnischen Berechnungen Planfeststellung Bundesautobahn A 8 München - Rosenheim Ausbau der PWC - Anlagen "Eulenauer Filz" und "Im Moos" Aufgestellt: München, den 25.01.2012

Mehr

Immobilien Friedhelm Schneider Bahnhofstraße Bleialf

Immobilien Friedhelm Schneider Bahnhofstraße Bleialf Immobilien Friedhelm Schneider Bahnhofstraße 2 54608 Bleialf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/28 Lebensmittelmarkt Cyriakusstraße in Düren-Niederau Machbarkeitsstudie zur Entwässerung Stand 20.01.2016

Mehr

B286, ERN Brücke über Industriestraße bei Schwebheim

B286, ERN Brücke über Industriestraße bei Schwebheim Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Schweinfurt Straße / Abschnittsnummer / Station: B286 / 540 / 0,926 Bau-km: 0-204,699-0 + 209,844 B286, ERN Brücke über Industriestraße bei Schwebheim

Mehr

Auf dem Grundstück der Bessemerstr sollen die Regenwasserabflüsse der Dach- und Hofflächen

Auf dem Grundstück der Bessemerstr sollen die Regenwasserabflüsse der Dach- und Hofflächen Büro für Wasserwirtschaft+Tiefbau Tel.0331-243 431 76 bfw-potsdam@hotmail.com www.wasser-spezialist.com Planung eines neuen Entwässerungssystem mit Rigolen und Teichen Zeitraum Juni 2015 bis Juni 2016

Mehr

Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer

Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer An Landkreis Nordwestmecklenburg untere Wasserbehörde Postfach 1565 23958 Wismar Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer 1. Antragsteller: Firma/Verein/Institution: Name Vorname Straße,

Mehr

Bewertung des Hochwasserrisikos für Gewässer II. Ordnung sowie für die Bereiche mit wild abfließendem Oberflächenwasser in Pirna

Bewertung des Hochwasserrisikos für Gewässer II. Ordnung sowie für die Bereiche mit wild abfließendem Oberflächenwasser in Pirna Seite 1 Kratzbach 1 Beschreibung Der Kratzbach besitzt eine Länge von ca. 5,2 km und beginnt oberhalb von Dorf Wehlen auf einer Höhe von rd. 210 m NHN. Zunächst bahnt er sich seinen Weg durch die Herrenleite

Mehr

Genehmigung von Kleinwasserkraftanlagen. Prof. Dr. Georg Eisenberger. 4. Grazer Energierechtstag Schwerpunkt Energiewende.

Genehmigung von Kleinwasserkraftanlagen. Prof. Dr. Georg Eisenberger. 4. Grazer Energierechtstag Schwerpunkt Energiewende. Finding ways 4. Grazer Energierechtstag Schwerpunkt Energiewende Genehmigung von Kleinwasserkraftanlagen aktuelle Rechtsprobleme Prof. Dr. Georg Eisenberger Definition von Kleinwasserkraftanlagen 1. Die

Mehr

Stadt Ballenstedt mit Förderung aus dem Programm zur Maßnahmen zur Vermeidung von Vernässung und Erosion im Land Sachsen-Anhalt

Stadt Ballenstedt mit Förderung aus dem Programm zur Maßnahmen zur Vermeidung von Vernässung und Erosion im Land Sachsen-Anhalt Stadt Ballenstedt mit Förderung aus dem Programm zur Maßnahmen zur Vermeidung von Vernässung und Erosion im Land Sachsen-Anhalt Gewässerausbau im Interesse des Hochwasserschutzes und der Wasserrahmenrichtlinie

Mehr

claussen-seggelke stadtplaner Sell. Wild. Claussen-Seggelke Partnerschaftsgesellschaft Holzdamm 39

claussen-seggelke stadtplaner Sell. Wild. Claussen-Seggelke Partnerschaftsgesellschaft Holzdamm 39 Projektinformationen 115 "Mohnhof" - BA2 Planungsbüro: Marco Matteit Zuständige Ansprechpartner/-In: Bauherr: 20099 Hamburg Standort: Neubau von freiem Wohnraum im B-Plangebiet "Bergedorf 115" in den Straßen

Mehr

Wassertechnische Untersuchungen

Wassertechnische Untersuchungen Unterlage 18 Straßenbauverwaltung: reistaat Bayern St 2091 von Abschnitt 240 Station 0,630 bis Abschnitt 280 Station 0,450 St 2352 von Abschnitt 200 Station 0,135 bis Abschnitt 220 Station 0,490 St 2091

Mehr

Qualitative Gewässerbelastung RRHB L ( ) nach DWA-M 153

Qualitative Gewässerbelastung RRHB L ( ) nach DWA-M 153 Qualitative Gewässerbelastung RRHB 166-1 L (166+900) nach DWA-M 153 Seite 1 Wassermengenermittlung RRHB 166-1 L (166+900) Grundlagen nach RAS-Ew Ausgabe 2005 Abflußbeiwerte: nach RAS-Ew, Ziffer 1.3.1 Art

Mehr

BESPRECHUNGSNOTIZ. Erweiterung des Gewerbeparks Nieder-Olm. Projekt-Nr.:104/16.070

BESPRECHUNGSNOTIZ. Erweiterung des Gewerbeparks Nieder-Olm. Projekt-Nr.:104/16.070 BESPRECHUNGSNOTIZ Projekt: Stadt Nieder-Olm Erweiterung des Gewerbeparks Nieder-Olm Projekt-Nr.:104/16.070 Gesprächstag und ort: 01.06.2017 SGD Teilnehmer: Herr Körner SGD Herr Kilz AVUS Frau Alt IB Hartwig

Mehr

Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8. Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld. Abschnitt Hirschaid. Altendorf. Hirschaid - Strullendorf

Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8. Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld. Abschnitt Hirschaid. Altendorf. Hirschaid - Strullendorf PB DE Planungsgeselfschaft Bahnbau Deutsche Einheit mbh VERKEHRSPROJEKTE DEUTSCHE EINHEIT Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld Abschnitt Hirschaid Altendorf.

Mehr

ENTWÄSSERUNGSGESUCH. Garnisionsschützenhaus Auf der Dornhalde 1 + 1a Stuttgart. Initiative für das Garnisionsschützenhaus. Anerkannt: Planer:

ENTWÄSSERUNGSGESUCH. Garnisionsschützenhaus Auf der Dornhalde 1 + 1a Stuttgart. Initiative für das Garnisionsschützenhaus. Anerkannt: Planer: ENTWÄSSERUNGSGESUCH Projekt: Garnisionsschützenhaus Auf der Dornhalde 1 + 1a 70597 Stuttgart Bauherr: Initiative für das Garnisionsschützenhaus Anerkannt: Planer: Gefertigt: Göppingen, 28.07.2015 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Bebauungsplanvorentwurf "Am Tiergarten"

Bebauungsplanvorentwurf Am Tiergarten I Bebauungsplanvorentwurf "Am Tiergarten" Stadt Melle, Ortsteil Westerhausen Nachtrag zur Untersuchung der Abwasserableitung Osnabrück, im November 2016 1 1 NACHTRAG 1.1 Veranlassung Auf Basis der Studie

Mehr

Erläuterungsbericht. zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen. Planfeststellung. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim) OU Holenbrunn

Erläuterungsbericht. zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen. Planfeststellung. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim) OU Holenbrunn Erläuterungsbericht zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen Planfeststellung St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim) OU Holenbrunn Baukm 0+000 - Baukm 1+414 St 2665_425_1,297 - St 2665_435_1,297 Aufgestellt:

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 18.1 T Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Weilheim Straße: B 472 / Abschnitt 900, Station 1,015 bis Abschnitt 960, Station 0,355 PROJIS-Nr.: 0901991600 B 472 Peißenberg Miesbach Nordumfahrung

Mehr

Ergebnisse wassertechnischer. Berechnungen

Ergebnisse wassertechnischer. Berechnungen Unterlage 13.1 Ergebnisse wassertechnischer Berechnungen Planfeststellung Bundesstraße B 173 Lichtenfels - Kronach Lichtenfels Zettlitz (zweibahnig) 3. Bauabschnitt Michelau - Zettlitz Bau-km 5+600 - Bau-km

Mehr

Neubau von Mehrfamilienhäusern. in der Hauptstraße 82 Neumünster

Neubau von Mehrfamilienhäusern. in der Hauptstraße 82 Neumünster P:\Projekte\2018\118.1000-WASSER\118.1500-NEUBAU\118.1521-Neumünster, Erschließung Hauptstraße, Neubau 3 MFH\04 Bearbeitung\Bericht\180903 STellungnahme.docx Neubau von Mehrfamilienhäusern Auftraggeber:

Mehr

Bf Messel (HE), Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation KBS 651; Strecke 3557; km bis

Bf Messel (HE), Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation KBS 651; Strecke 3557; km bis DB Station&Service AG Bahnhofsmanagement Darmstadt Am Fürstenbahnhof 2 64293 Darmstadt DB Station&Service AG Regionalbereich Mitte Bau- und Anlagenmanagement Weilburger Straße 22 60326 Frankfurt am Main

Mehr

Vorentwurf Entwässerung

Vorentwurf Entwässerung Bl e c h h a m m e r w e g 5 0, 6 7 6 5 9 K a i s e r s l a u t e r n Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn Bebauungsplan Leininger Straße / Burgstraße Vorentwurf Entwässerung Februar 2019 1. Allgemein Im Zuge

Mehr

Präsentation Bauen und Wassergefahren

Präsentation Bauen und Wassergefahren Präsentation Bauen und Wassergefahren Kapitel 4 Gefahrenkarten und regionale Grundlagen Stand November 2013 4. Gefahrenkarten Folie 1 Wissen über Wassergefahren Überflutung durch Hochwasser Gefahrenzonen?

Mehr