Fachkraft für Controlling

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1 AUGSBURGER FACHSCHULE FÜR RECHNUNGSWESEN UND STEUERN Bernhard Schlienz & Christian Wörle GbR Fachkraft für Controlling Produktbeschreibung 1. Allgemeines 2. Berufsbild 3. Lehrgangsziel 4. Zielgruppe und Zulassungsvoraussetzungen 5. Lehrgangsinhalte 6. Lehrgangsdauer und Gebühren 7. Prüfung Bernhard Schlienz und Christian Wörle GbR 8. April 2015 Seite 1 von 5

2 1. Allgemeines Führungskräfte benötigen geeignete Instrumente, um Ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Gefragt sind Informationen und nicht Daten. Bloße Aufzeichnungen von Beständen, Aufwand und Ertrag zeigen für die Steuerung des Unternehmens wesentliche Größen nicht. Von einem funktionierenden Rechnungswesen wird erwartet Transparenz zu schaffen, welche Kosten (Kostenarten) wo (Kostenstellen) und wofür (Kostenträger) angefallen sind. Ebenso interessiert, wie viel Ertrag (nach Einzel- oder kombinierten Kriterien) für welche Produkte, Kunden in welchen Regionen, über welche Absatzkanäle in welchen strategischen Geschäftsfeldern erzielt worden ist. Das Controlling dagegen erbringt die proaktive unternehmensspezifische Interpretation in marktorientierten, strategischen und operativen Fragestellungen, so dass die entsprechenden notwendigen Steuerungsimpulse zusammen mit dem Management abgeleitet werden können. Dabei darf nicht die historische Schau (Finanzbuchhaltung) dominieren, sondern die zukunftsgerichtete Vorschau (to control: planen, steuern, lenken, leiten). Fälschlicherweise wird to control immer wieder mit Kontrolle in Verbindung gebracht, tatsächlich ist aber die nachhaltige Unternehmenssteuerung (der gesamte Prozess der Zielfestsetzung, Planung und Steuerung) das entscheidende Kriterium. 2. Berufsbild In vielen Unternehmen kann man das Controlling immer noch als Teilbereich des Rechnungswesens vorfinden. Dies ist vor allem historisch bedingt und beruht auf der fälschlichen Auslegung mit dem Begriff Kontrolle. Aufgrund der enormen Bedeutung des Controllings für die Unternehmenssteuerung ist es unabdingbar, dass dieser Schlüsselbereich eng mit der Unternehmensleitung verbunden ist. Daher ist die direkte Anbindung an das Top- Management (Berichtslinie oder Stabstelle) oder die Aufnahme in das Managementteam eine Notwendigkeit. Dieser Entwicklung wird in den Unternehmensorganisationen mehr und mehr Rechnung getragen. Die Controllingtätigkeit wird cross-functional praktiziert, d. h. es findet nicht die alleinige Interaktion innerhalb Bereichen oder Berichtslinien statt, sondern sie erstreckt sich über alle Funktionsbereiche (Vertrieb, Produktion, R & D, Administration). Dies hat zur Folge, dass Controller sehr oft den Sprung in andere Bereiche als nächsten Karriereschritt wagen, da bereits ein breites bereichsübergreifendes Verständnis vorliegt. Umgekehrt können sich auch durchaus Personen ohne betriebswirtschaftliche Ausbildung im Controlling wieder finden. Vom Controller wird feed forward statt feed back erwartet. Die Bestimmung von Korrekturmaßnahmen basierend auf den erstellten Soll-Ist-Vergleichen stellt neben der Betreuung des gesamten betriebswirtschaftlichen Instrumentariums der Unternehmen mit die Hauptaufgabe des Controllings dar. Bernhard Schlienz und Christian Wörle GbR 8. April 2015 Seite 2 von 5

3 3. Lehrgangsziel Die Augsburger Fachschule für Rechnungswesen und Steuern bietet einen Fortbildungslehrgang zur Fachkraft für Controlling mit Zertifikat an. Der Lehrgang vermittelt das Fachwissen, um in der Praxis gezielt die Instrumente des Controllings einzusetzen. Schwerpunkte bilden dabei Methoden aus der Kosten- und Leistungsrechnung sowie Analyse-, Planungs- und Kontrolltechniken. Sie sind in der Lage, bei folgenden Aufgaben mitzuwirken: Einsatz und Entwicklung von Instrumenten zur Planung, Steuerung und Kontrolle von betrieblichen Leistungsprozessen und Projekten Organisation und Steuerung der Unternehmensplanung Kontrolle der Planungsziele Aufbau und Durchführung eines Berichtswesens Mit der Fortbildung zur Fachkraft für Controlling weisen Sie den Erwerb zusätzlicher berufsbezogener Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen nach. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten dient die Fortbildung oft auch der Arbeitsplatzsicherung und dem Arbeitsplatzerhalt. 4. Zielgruppe und Zulassungsvoraussetzungen Bei dem Lehrgang zur Fachkraft für Controlling handelt es sich um einen Zertifikatslehrgang, der sich an Mitarbeiter/-innen aus mittelständischen Unternehmen in Handels-, Industrie- und Handwerksbetrieben Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien Buchhaltungsbüros und Buchhaltungsdiensten Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen wendet, die im Controlling tätig sind bzw. die Controllingaufgaben übernehmen wollen. Darüber hinaus ist der Lehrgang auch für Mitarbeiter/-innen aus dem Projektmanagement oder für Hochschulabsolventen der Betriebswirtschaftslehre sinnvoll und geeignet. Voraussetzungen sind eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine mehrjährige kaufmännische Berufspraxis sowie Kenntnisse im betrieblichen Rechnungswesen. Spezielle Zulassungsvoraussetzungen bestehen nicht. Bernhard Schlienz und Christian Wörle GbR 8. April 2015 Seite 3 von 5

4 5. Lehrgangsinhalte Der Lehrgang umfasst insgesamt 150 Unterrichtsstunden und bereitet Sie zielgerichtet auf die Zertifikatsprüfung vor. Das Unterrichtsmaterial, bestehend aus Skripten, Übungen und Klausuren, ist speziell auf diesen Lehrgang zugeschnitten und wird laufend aktualisiert. Es werden folgende Inhalte vermittelt: Grundlagen des Controlling Grundbegriffe des Controlling Ziele und Organisation des Controlling Kosten- und Leistungsrechnung Ziele, Aufgaben und Aufbau der Kostenrechnung Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung (Kalkulation, Betriebserfolg) Kostenrechnungssysteme Deckungsbeitragsrechnung Plankostenrechnung Zielkostenrechnung (Target Costing) Prozesskostenrechnung Analysen und Instrumente des Controlling Strategische Planungs- und Analyseinstrumente Break-Even-Analysen ABC-Analysen Analyse optimaler Produktionsprogramme Investitionsrechenverfahren Budgetierung Berichtswesen Reporting (Monats- und Quartalsberichte) Kennzahlen und Kennzahlensysteme Bernhard Schlienz und Christian Wörle GbR 8. April 2015 Seite 4 von 5

5 6. Lehrgangsdauer und Gebühren Der Lehrgang dauert 6 Monate und umfasst insgesamt 150 Unterrichtsstunden. Der Unterricht findet jeweils statt am Samstag von 8.00 Uhr bis Uhr. Während der Ferienzeiten findet kein Unterricht statt. Die Lehrgangsgebühr beträgt In der Lehrgangsgebühr sind sämtliche Unterrichtsmaterialien enthalten. 7. Prüfung Am Ende des Lehrgangs ist eine schriftliche Prüfung (180 Minuten) abzulegen. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens eine ausreichende Leistung (Note 4) erbracht wird. Sie haben das Recht, eine nicht bestandene Prüfung zwei Mal zu wiederholen. Bernhard Schlienz und Christian Wörle GbR 8. April 2015 Seite 5 von 5

6 AUGSBURGER FACHSCHULE FÜR RECHNUNGSWESEN UND STEUERN Bernhard Schlienz & Christian Wörle GbR Merkblatt Fachkraft für Controlling FKCo 1516 Abschluss Zertifikatslehrgang Lehrgangsbeginn: 19. September 2015 Lehrgangsdauer: 6 Monate Lehrgangsumfang: 150 Stunden Prüfung und Zertifikat: März 2016 Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung und dem Zertifikat Fachkraft für Controlling ab. Unterrichtstermine: Samstag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Während der Ferienzeiten findet kein Unterricht statt. Lehrgangsort: Frauentorstraße 29, Augsburg (Raum gemäß Aushang im Gebäude der Kolping Akademie) Lehrgangsgebühr: 1.198,00 (zahlbar bei Lehrgangsbeginn unter Abzug von 2 % Skonto oder in zwei gleichen Teilbeträgen bei SEPA-Lastschrift) Unterrichtsmaterialien: sind in den Lehrgangsgebühren enthalten Ansprechpartner Bernhard Schlienz, Tel /2433, Mobil 0170/ Reinhartshauser Straße 7, Bobingen Bernhard.Schlienz@AFS-Augsburg.de Christian Wörle, Tel / , Mobil 0170/ Talstraße 30, Dinkelscherben Christian.Woerle@AFS-Augsburg.de Stand April 2015

7 AUGSBURGER FACHSCHULE FÜR RECHNUNGSWESEN UND STEUERN Bernhard Schlienz & Christian Wörle GbR Anmeldung Fachkraft für Controlling Ort: Frauentorstraße 29, Augsburg Veranstaltungsnummer: FKCo 1516 Beginn: 19. September 2015 Ende: 19. März 2016 Name Geburtsdatum Straße Telefon privat Vorname Geburtsort PLZ / Ort Mobil privat privat Firma Straße Firma Telefon geschäftlich PLZ / Ort Firma FAX geschäftlich geschäftlich Die Lehrgangsgebühr beträgt 1.198,00. Die Bezahlung erfolgt per (zutreffendes bitte ankreuzen): Rechnung an Teilnehmer Rechnung an Firma (beachte Unterschrift beim SEPA-Lastschriftmandat) Gesamtrechnung (Zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung unter Abzug von 2 % Skonto) Ratenzahlung (Zahlung in zwei gleichen Teilbeträgen im September 2015 und im Januar Bei Ratenzahlung ist nachstehendes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich! Ihre Anmeldung ist vorbehaltlich der Durchführung des Studiengangs. Die Teilnahmebedingungen (Stand April 2015) habe ich gelesen und erkenne diese mit meiner verbindlichen Anmeldung als Vertragsbestandteil an. Ort, Datum Unterschrift Gläubiger-Identifikationsnummer: DE53ZZZ SEPA-Lastschriftmandat (für Ratenzahlung) Mandatsreferenz: Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Ich ermächtige die Augsburger Fachschule für Rechnungswesen und Steuern Bernhard Schlienz & Christian Wörle GbR, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Augsburger Fachschule für Rechnungswesen und Steuern Bernhard Schlienz & Christian Wörle GbR auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber Kreditinstitut IBAN BIC Ort, Datum Unterschrift (ggf. des Zeichnungsberechtigten der Firma, wenn Rechnung an Firma) Augsburger Fachschule für Rechnungswesen und Steuern Bernhard Schlienz und Christian Wörle GbR, Reinhartshauser Straße 7, Bobingen Steuernummer: 9102/175/60107, info@afs-augsburg.de Tel / , Fax 08236/ Bankverbindung: Bankhaus Hafner Augsburg, IBAN: DE , BIC: ANHODE77XXX

8 AUGSBURGER FACHSCHULE FÜR RECHNUNGSWESEN UND STEUERN Bernhard Schlienz & Christian Wörle GbR Teilnahmebedingungen Veranstalter Veranstalter ist die Augsburger Fachschule für Rechnungswesen und Steuern, Bernhard Schlienz und Christian Wörle GbR, Reinhartshauser Str. 7, Bobingen. Anmeldung und Vertragsschluss Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder über das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Anmeldeformular per Internet erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Zahlung Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungsstellung fällig und unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen bzw. wird im Falle einer SEPA-Lastschrift vom Veranstalter in Teilbeträgen eingezogen. Die Gebühr bzw. Teilgebühren in der angegebenen Höhe sind vor Veranstaltungsbeginn bzw. vor dem jeweiligen Veranstaltungsabschnitt fällig. Die Fälligkeit tritt unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt oder Arbeitgeber) ein. Rücktritt und Kündigung Unabhängig vom Widerrufsrecht kann der Teilnehmer bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei späterer Abmeldung ist der Veranstalter berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe von 100 zu erheben. Erstreckt sich die Veranstaltung über mehrere Abschnitte (Teilzahlungen), kann der Teilnehmer den nächsten Abschnitt bis 14 Tage vor dessen Beginn kündigen. Eine spätere Kündigung ist ausgeschlossen. Bei Veranstaltungen, die nicht in Abschnitte aufgegliedert sind, ist eine Kündigung während der Laufzeit nicht möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Rücktritts- bzw. Kündigungserklärung haben schriftlich oder per Fax zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter. Mit Zustimmung des Veranstalters kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund, z. B. nachhaltiger Störung der Veranstaltung, Zahlungsverzug oder Urheberrechtsverletzung durch den Teilnehmer fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Veranstalters werden hierdurch nicht berührt. Widerrufsrecht für Verbraucher Soweit Sie sich als Verbraucher im Sinne des 13 BGB (Privatperson) anmelden und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform (z. B. Brief oder Fax) widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an den Veranstalter. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Ausführung des Lehrgangs mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor dem Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Absage von Veranstaltungen und Änderungen Die Veranstaltung kann in folgenden Fällen durch den Veranstalter abgesagt werden: mangels kostendeckender Teilnehmerzahl wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Dozenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzdozenten aufgrund höherer Gewalt Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Veranstalter ist zum Wechsel von Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z. B. bei Erkrankung des Dozenten berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zugemutet werden kann. Haftung Der Veranstalter haftet nur vor vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Schadenersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutz und Urheberrecht Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet, es sei denn, der Teilnehmer hat sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass seine Daten für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig. Salvatorische Klausel Sollte eine Klausel dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Stand April 2015

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