Berliner Erfahrungen: Probleme und Chancen der Arbeit mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und ihren Kindern

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1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen 1 Veranstaltung der Friedrich-Ebert- Stiftung und des deutschen Frauenrats Regenbogenfamilien - Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften am Lela Lähnemann, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Berlin Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen Berliner Erfahrungen: Probleme und Chancen der Arbeit mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und ihren Kindern Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin gebeten worden, über Berliner Erfahrungen mit Lesben und Schwulen als Eltern zu berichten. Solche Erfahrungen gibt es seit vielen Jahren, ich selbst beobachte und begleite sie seit ca. 15 Jahren. Die meisten Lesben und Schwulen haben ihre Kinder aus früheren heterosexuellen Beziehungen. Doch gerade über diese werde ich heute nicht berichten oder nur am Rande, wo ihre Erfahrungen von Bedeutung sind für das Tagungsthema. Ich werde über drei Gruppen berichten, die für die Fragestellung Adoption durch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind: Pflegekinder, Adoptivkinder und Inseminationskinder (durch Spendersamen gezeugte Kinder). Danach werde ich noch auf Probleme durch Diskriminierungen und besondere Chancen von Regenbogenfamilien eingehen. Bevor ich mit der ersten Gruppe - den Pflegekindern bei Lesben und Schwulen - anfange, möchte ich Ihnen dazu einige lebende Bilder zeigen. (Videomitschnitt) I. Pflegekinder Fall K.: 1986 erhielt Herr K. ein ausgebildeter Erzieher, der in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebte, in einem westberliner Bezirk die Anerkennung als heilpädagogische Pflegestelle. Wenig später wurden ihm zwei HIV-positive Kinder zugewiesen. Nach einem Umzug in einen anderen Bezirk gab es Schwierigkeiten, die darin gipfelten, dass eines der Kinder vom Vormund ohne rechtliche Grundlage aus der Pflegestelle herausgenommen - sozusagen entführt wurde. Es kam zu einem Gerichtsverfahren, und im Ergebnis konnte das Kind nicht zu dem schwulen Pflegevater zurückkehren. Interessant - und ein Spiegel der damaligen Einstellung zu Homosexuellen als Erziehungspersonen - sind folgende Sätze aus der Begründung: Schließlich kann sich die Kammer nicht vorstellen, dass M. dem Beschwerdeführer für längere Zeit anvertraut werden kann. Sie würde es für unverantwortlich halten, das Kind noch im schulpflichtigen oder gar pubertären Alter bei einem homosexuellen Paar in dessen gemeinsamer Wohnung erziehen zu lassen, weil das zwangsläufig die Integration in die 1

2 Gesellschaft gefährden würde und weil es nach Ansicht der Kammer auch mit Gefahren für die Selbstfindung und Persönlichkeitsbildung eines Jugendlichen verbunden wäre. Immerhin: dieser Fall beschäftigte sogar das Berliner Abgeordnetenhaus und den Senat. Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben über Homosexuelle als Betreuungs- und Erziehungspersonen unter besonderer Berücksichtigung des Pflegekindschaftsverhältnisses. Dieses Gutachten von Professor Dr. Helmut Kentler enthielt dann auch die erste deutschsprachige Rezeption US-amerikanischer und britischer empirischer Studien über Lesben und Schwule mit Kindern. (Bild: Leihväter). Die Ergebnisse dieser Studien - in wenigen Sätzen zusammengefasst, lauten: Es gibt keine signifikanten Unterschiede in der Entwicklung von Kindern, die bei heterosexuellen oder bei homosexuellen Eltern aufwachsen. Kinder von Lesben und Schwulen entwickeln - wie andere Kinder auch - eine ihrem biologischen Geschlecht entsprechende Geschlechtsidentität, ein geschlechtstypisches Rollenverhalten als Jungen oder Mädchen und sie werden auch nicht häufiger homosexuell. Sie sind in der Regel in der Gleichaltrigengruppe gut sozial integriert, und wenn es vereinzelt zu Hänseleien kommt, können sie zumeist gut damit umgehen. Heute leben in Berlin ca. 30 bis 40 Kinder in Pflegestellen bei Lesben und Schwulen. Zwei davon haben wir eben im Film gesehen. Dazu berichtet die langjährige Mitarbeiterin eines bezirklichen Pflegekinderdienstes: Zur Zeit sind fünf von 120 Kindern bei gleichgeschlechtlichen Paaren oder alleinstehenden Lesben und Schwulen untergebracht: Ich erlebe diese Pflegeeltern als sehr motiviert und pädagogisch qualifiziert. Die Zusammenarbeit mit ihnen läuft gut. Sie schaffen einen guten Kontakt zu den Herkunftseltern. Ich bewundere, was die schaffen - gerade weil sie oft äußerst schwierige Kinder aufgenommen haben. Frauenpaare gab es eigentlich schon immer. Eine Zeitlang haben wir sogar Anzeigen in lesbisch-schwulen Zeitungen geschaltet, um dort gezielt zu werben. Aber es ist immer noch schwierig, alle Beteiligten zu überzeugen, z. B. die Vormünder oder Kolleginnen in anderen Vermittlungsstellen. Mit den Eltern gehe ich so vor, dass sie die möglichen Pflegeeltern erst mal kennen lernen. Dann verschwinden allgemeine Vorbehalte gegenüber Homosexuellen schnell. Das klingt schon anders als 1987, ist aber mit Sicherheit nicht repräsentativ. Gerade in letzter Zeit häufen sich bei mir Anfragen und Beschwerden von Lesben und Schwulen, die sich als Pflegeeltern bewerben. Manchmal wird ihre Eignung überprüft und anerkannt, aber ihnen wird dann kein Kind vermittelt. Es wird signalisiert, dass sie Eltern zweiter Wahl sind mit Sätzen wie erst mal wird für dies Kind eine richtige oder vollständige Familie gesucht. Oder Kinder unter sechs Jahren geben wir nicht an ein schwules Paar (ganz im Gegensatz zur Aussage des Kammergerichts von 1987). Oder es wird gesagt, dass die abgebende Mutter kein lesbisches Paar wolle, ohne den Versuch gemacht zu haben, sie dafür zu gewinnen. Es bestehen Zweifel, ob man ein Mädchen an zwei Männer vermitteln kann, und Lesben und Schwulen werden vor allem behinderte Kinder und solche mit sehr schweren Störungen angeboten. Es entsteht eine absurde Situation: Einerseits werden Kinder nur sehr zögerlich zu Lesben und Schwulen in Pflege gegeben mit der Begründung, dass sie möglicherweise wegen der Homosexualität der Pflegeeltern diskriminiert würden, und so neben dem Pflegekinderstatus einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt wären. Andererseits werden Lesben und Schwulen gerade die Kinder angeboten, die noch mehr Belastungen und Stigmatisierungsrisiken ausgesetzt sind - sei es, weil sie körperlich oder geistig behindert, verhaltensgestört oder dunkelhäutig sind. Manches scheint hier eher nach Marktgesetzen zu gehen als danach, für jedes Kind wirklich die bestmögliche Unterbringung zu finden. Noch kann nicht die Rede davon sein, 2

3 dass Lesben, Schwule und Heterosexuelle wirklich gleich behandelt werden. Dies ist vor allem ein gesellschaftliches Problem; denn die Pflegekinderdienste müssen sich rechtfertigen und stoßen zum Beispiel bei Herkunftseltern mit islamischem Hintergrund - aber bisweilen auch bei deutschen Vorgesetzten - auf Vorbehalte. Und natürlich müssen auch Lesben und Schwule, die ein Pflegekind aufgenommen haben, mit Vorurteilen rechnen: Mir ist kaum ein schwuler Vater bekannt, dem nicht irgendwann sexueller Missbrauch oder ein sexuelles Interesse an dem ihm anvertrauten Kind unterstellt wurde: Ein Lehrer brachte z. B. gegenüber dem Jugendamt vor: Der Mann ist homosexuell und der Junge kommt bald in die Pubertät. Da kann man doch zwei und zwei zusammenzählen. Dieses Vorurteil - eine Verwechslung und Vermischung von Homosexualität und Pädophilie - sitzt noch sehr tief und wird gerade in strittigen Situationen nur zu gern hervorgeholt. Nichtsdestotrotz leben Pflegekinder bei Lesben und Schwulen, und es geht ihnen gut - nicht besser und nicht schlechter als bei Heterosexuellen. Rechtlich gesehen ist es die einzige Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, gemeinsam für ein Kind zu sorgen. Für Schwule ist es oft überhaupt die einzige Möglichkeit, für Kinder Verantwortung zu übernehmen. Lesben und Schwule stellen ein Potential dar, das zu nutzen sich bei der Weiterentwicklung des Pflegekinderwesens lohnt. So hat schon 1996 die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfohlen: Erweitern lässt sich das Potenzial an Pflegestellen, indem man nicht nur die traditionelle Familie im Blick hat, sondern im erweiterten Sinne nach einem Elternsystem Ausschau hält. Solche können z. B. sein: nicht verheiratete Paare, alleinstehende Erwachsene, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.. Die Senatsverwaltung Berlin hat im selben Jahr mit einer Veranstaltung auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht. (Bild: Veranstaltungseinladung Lesben- Schwule - Pflegekinder ) Ich habe über diese Erfahrungen mit Pflegestellen bei Lesben und Schwulen in Berlin deshalb so ausführlich berichtet, weil wir daraus für die Frage des gemeinsamen Adoptionsrechts Schlüsse ziehen können. II. Adoptivkinder Das Pflegekind, über dessen Aufnahme E. und M bei der Veranstaltung der Senatsverwaltung berichtet haben, wurde inzwischen von einer der beiden Pflegekinder adoptiert. Die leibliche Mutter war verstorben und es fiel dem Jugendamt nicht schwer, dem Adoptionsantrag der Pflegemutter zu folgen. Dies ist allerdings der einzige mir bekannte Fall, der so verlaufen ist. Lesben und Schwule können als Einzelperson ein Kind adoptieren. Ich schätze die Zahl der von Lesben und Schwulen adoptierten Kinder in der Bundesrepublik auf 30 bis 50, zumeist sind es Auslandsadoptionen. Zu den Erfahrungen aus der Praxis möchte ich aus einem Gespräch mit dem Leiter der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle (GZA) der norddeutschen Länder in Hamburg berichten: Vermittelt haben wir insbesondere an Lesben, kaum an Schwule. Das waren etwa 15 Adoptionen in den letzten 10 Jahren. Abgebende Länder waren vor allem Vietnam und Brasilien, zeitweise auch Rumänien. Aufgabe der Vermittlungsstellen ist das Erstellen des Sozialberichts. Wir haben die Partnerin immer in die Prüfung mit einbezogen und gewürdigt, dass das Kind die Unterstützung von zwei erwachsenen Bezugspersonen bekommen wird. Im Bericht für die abgebenden Länder wird aber meist die gleichgeschlechtliche Lebensweisen nicht ausdrücklich erwähnt, manchmal wählen wir halboffene Formulierungen. 3

4 Nun ist die GZA weit über die norddeutschen Länder hinaus als aufgeschlossen für lesbischschwule Adoptionsbewerber bekannt und verfügt offensichtlich über in dieser Frage kompetente Fachkräfte. Allerdings erreichen mich auch Berichte von Lesben und Schwulen über Schwierigkeiten bei anderen Adoptionsvermittlungsstelle. Diese können in Vorbehalten begründet sein, sind aber auch der rechtlichen Situation geschuldet. Zum Beispiel: Ein schwuler Mann will ein Kind adoptieren und gemeinsam mit seinem Partner erziehen. Bei der Erstellung des Sozialberichts wird zwar nach der Tragfähigkeit der Beziehung und der Erziehungskompetenz beider Partner gefragt, um eine finanzielle Sicherheit für das zukünftige Adoptivkind zu gewährleisten, kann der Adoptierende jedoch nicht darauf verweisen, dass sein Partner berufstätig ist und das Geld verdient - wie es auch bei Ehepaaren der Fall ist, zumal eine Person im ersten Jahr ganz für das Kind da sein soll. Der Bewerber musste in diesem Fall Bürgschaften seiner Eltern bringen. Das Kind hat ja auch tatsächlich gegenüber dem Partner selbst wenn die Partnerschaft eingetragen ist - keinerlei Unterhaltsansprüche. Es entsteht auch hier eine absurde Situation: Dem gleichgeschlechtlichen Paar wird die Möglichkeit verwehrt, ein Kind gemeinsam zu adoptieren. Der dadurch zwangsweise allein Adoptierende schwule Mann oder die lesbische Frau wird dann als Alleinstehend behandelt und - wie andere Alleinstehende auch - gegenüber Ehepaaren als zweite Wahl betrachtet. Alleinstehende und gleichgeschlechtliche Paare haben real keine Chance auf Vermittlung eines deutschen Adoptivkindes - die Jugendämter schlagen den abgebenden Müttern so eine Möglichkeit angesichts zahlreicher verheirateter heterosexueller Paare gar nicht erst vor. Sicher hat in den letzten 10 Jahren in Deutschland das Wissen darüber zugenommen, dass auch Lesben und Schwule als geeignete Erziehungspersonen für Pflege- und Adoptivkinder in Frage kommen, und es sind einige Kinder durch Auslandsadoptionen vermittelt worden. Internationale Signale in diese Richtung waren z.b. eine Stellungnahme der American Psychiatric Association in den 90-er Jahren und eine Erklärung des US- Kinderärzteverbandes Aus Großbritannien liegen Beschlüsse und Schulungsmaterialien für Adoptionsvermittler vor. Doch in letzter Zeit scheint diese Entwicklung in Deutschland rückläufig zu sein: Organisationen, die vor 5 Jahren Sozialberichte für lesbische Paare erstellten, lehnen dies heute rundweg ab. Andere verfahren ähnlich wie manche Pflegekinderdienste: Sie sagen offen, dass an Lesben und Schwule nur behinderte Kinder vermittelt werden. Eine Rolle spielt in diesem Zusammenhang allerdings auch das Haager Adoptionsabkommen aus dem Jahr 2002, wonach eine Auslandsadoption nur noch in Betracht kommt, wenn dem Kind im eigenen Land nicht geholfen werden kann. In der Praxis heißt das, dass nur noch wenige Länder Kinder rauslassen. Und für Länder, die dem Abkommen nicht beigetreten sind, erstellen unsere Adoptionsvermittlungsstellen keine Sozialberichte mehr. Schwierig war es z. B. für ein Männerpaar, das ein dunkelhäutiges Kind über eine anerkannte internationalen Vermittlungsstelle in den USA adoptieren wollte, überhaupt einen Sozialbericht zu bekommen. Auch für Familien, in denen gleichgeschlechtliche Paare heute schon mit adoptierten Kindern zusammen leben, gibt es Probleme und Benachteiligungen. Wenn sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sind die Kinder zwar mit dem Co-Vater verschwägert, doch viele Fragen des Steuer- und Erbrechts sind völlig ungeklärt. So hat ein bekanntes Lesbenpaar mit vier vietnamesischen Adoptivkinder bisher auf die Eintragung verzichtet, weil im Lebenspartnerschaftsgesetz keine Einbenennung der Kinder vorgesehen und somit kein gemeinsamer Familienname möglich ist. (Bild: Plakat LSVD) Real scheinen die Chancen für Lesben und Schwule, ein Kind zu adoptieren, eher geringer zu werden - während gleichzeitig die Bereitschaft steigt, Verantwortung für Kinder zu 4

5 übernehmen. Doch trotz der niedrigen Fallzahlen wird deutlich, dass beim geltende Recht und der derzeitigen Praxis von einer Gleichbehandlung homosexueller und heterosexueller Paare keine Rede sein kann. Für potentielle Adoptivkinder bedeutet dies, dass die bestmögliche Auswahl eingeschränkt wird. Und für Kinder, die durch eine Lesbe oder einen Schwulen als Einzelperson adoptiert wurden, bedeutet es weniger finanzielle und soziale Sicherheit. Die Situation ist ähnlich wie bei den durch Insemination gezeugten Kindern. Ich bin gespannt, welche Berichte wir aus den Niederlanden und Schweden bekommen werden, die das gemeinsame Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt haben. Bei aller Emotionalität, mit der diese Debatte geführt wird, stelle ich fest, dass die Öffentlichkeit aufgeschlossener ist als alle unsere Parteien vermuten: Nach einer europäischen Umfrage im letzten Jahr befürworten 57% der Deutschen das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare, und damit liegt Deutschland nach den Niederlanden an zweiter Stelle (The European Omnibus Survey, Gallup-Report 2003). Nicht zuletzt tragen dazu die lebenden Beispiel bei wie der Schlagersänger Patrick Lindner, der zu einem echten Sympathieträger geworden ist. (Bild: Patrick Lindner) III. Inseminationskinder Eine schnell wachsende Gruppe sind Familien von Lesben, die sich ihren Kinderwunsch durch eine Zeugung mit Spendersamen erfüllen. Die Idee ist nicht ganz neu und in anderen Ländern gibt es bereits Langzeituntersuchungen über diese Familien. Ein erster deutschsprachiger Bericht über ein Inseminationskind liegt mir von 1994 vor - das Kind dürfte inzwischen fast volljährig sein. (Bild: Unterschiede 1994). Aktuell sind die Lesben- und Schwulenmagazine voll von Anzeigen, in denen Lesben - meist als Paare - Samenspender zur Erfüllung des Kinderwunschs suchen oder ein Schwulenpaar zur gemeinsamen Familiengründung. Schwule geben bekannt, dass sie gerne Vater werden wollen. Projekte, die Beratung für homosexuelle Eltern anbieten - wie das bundesweit tätige und in Köln ansässige Regenbogenfamilienprojekt - berichten, dass die Hälfte der Ratsuchenden Fragen zur Familiengründung hat. In Berlin ist eine Gruppe Queer-family entstanden, die rasant wächst und sich zum Ziel gesetzt hat, Lesben und Schwule bei der Familiengründung zu unterstützen. Lesben, die keinen ihnen bekannten Samenspender finden oder wollen, nehmen die Leistungen ausländischer Samenbanken in Anspruch - z. B. aus den Niederlanden oder den USA. In den meisten Fällen sind dies Yes-Spender, das heißt: die Kinder können, wenn sie volljährig sind, zu dem Samenspender Kontakt aufnehmen. Es gibt diese Kinder, die in eine lesbische Familien hineingeboren werden - manchmal in eine lesbisch-schwule Familie. Ich schätze, dass in Berlin schon mindestens 300, wenn nicht 500 solcher Wunschkinder in Regenbogenfamilien leben - die meisten sind noch im Vorschulalter. Wie sieht nun die Situation dieser Kinder und ihrer Familien aus? Haben sie Nachteile - oder auch Vorteile - gegenüber Kindern heterosexueller Eltern? Welche Probleme ergeben sich im Alltag? Zumeist haben zwei Frauen in einer lesbischen Partnerschaft das Kind geplant, eine ist schwanger geworden und hat das Kind geboren und die Partnerinnen übernehmen gemeinsam die Verantwortung für die Erziehung. Rechtlich gesehen hat das Kind nur einen sorgeberechtigten Elternteil. Wenn die beiden Mütter in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, kann die Co- Mutter das kleine Sorgerecht haben. Dies ist aber nicht formalisiert - eine Co-Mutter erzählte mir, dass sie ständig die Geburtsurkunde des Kindes, die Eintragungsurkunde der 5

6 Lebenspartnerschaft und eine Vollmacht ihrer Partnerin bei sich tragen müsse, um sich im Zweifelsfall ausweisen zu können. Bei Trennung gibt es ein Umgangsrecht, wenn dies dem Kindeswohl nicht schadet. Die Partnerin kann Elternzeit und Erziehungsgeld in Anspruch nehmen. Im Fall des Todes der leiblichen Mutter kann das Familiengericht der Co-Mutter die elterliche Sorge übertragen. Sie sehen: Es bleiben eine Menge Unsicherheiten für die Familie, die für verheiratete oder auch nicht-verheirateten heterosexuelle Eltern nicht existieren: So kann die Partnerin zwar die Erziehungszeit in Anspruch nehmen, diese aber bisher nicht auf die Rente anrechnen lassen. Finanziell gibt es Benachteiligungen, die eine Familie schnell an die Grenzen der Sozialhilfebedürftigkeit bringen können. Die Co-Mutter kann das Kind nicht auf ihre Steuerkarte nehmen, die beiden Mütter können nicht die günstigeren Steuerklassen von Eheleuten in Anspruch nehmen, wenn eine das Geld verdient und die andere das Kind versorgt. Positiv zu vermerken sind dazu zwei Urteile von Arbeitsgerichten, wonach die Verdienerin in einem solchen Fall den höheren Ortszuschlag zugesprochen bekommen hat. Mehrere Kinder der beiden Mütter können beim Kindergeld nicht zusammengezählt werden. Besonders schwierig wird es, wenn die Familie auf Unterstützungen des Sozialsystems angewiesen ist. Und für die leibliche Mutter und das Kind kann es bei einer Trennung richtig hart werden, da das Kind keinerlei Unterhaltsansprüche gegenüber der Co-Mutter hat. Im Familienalltag können Konflikte und Probleme dadurch entstehen, dass eben nicht beide Mütter gleichberechtigt die elterliche Sorge teilen. So erfordert es enorme Anstrengungen, die Co-Mutter nicht als zweitrangige Mutter zu betrachten. Diese Probleme lassen sich zum Wohl des Kindes nur dadurch lösen, dass ein gemeinsames Sorgerecht - z. B. durch eine Sorge- und Unterhaltserklärung, die schon vor der Geburt abgegeben werden kann - möglich wird. Die Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare ist ein notwendiger Schritt, um die Kinder abzusichern, sodass sie zwei voll verantwortliche Erziehungspersonen haben. In der Folge dessen ist es nur konsequent, die Möglichkeit der gemeinsamen Fremdadoption zu öffnen, um auch im Adoptionsverfahren schon für die bestmögliche Absicherung des zukünftigen Adoptivkindes zu sorgen. Außerdem möchte ich anregen, Modelle zu prüfen, in denen mehr als zwei Erwachsene die elterliche Sorge tragen - wie dies von lesbisch-schwulen Familien bereits vereinzelt praktiziert wird. Bisher ist es lediglich bei der Elternzeit möglich, mehr als zwei Erwachsene zu beteiligen. Solche Modelle werden z. B. in Großbritannien praktiziert. Dies entspräche einer Aufwertung und Anerkennung sozialer Elternschaft, die ohnehin im Leben vieler Kinder eine wichtige Rolle spielt. Gleichzeitig würde das eingeschränkte Denken in biologischen Abstammungskategorien zugunsten größerer und real gelebter Vielfalt relativiert. IV. Diskriminierungen, sekundäre Diskriminierungen und Chancen Wir haben vorhin gehört, dass sich Kinder homosexueller Eltern nicht anders entwickeln als Kinder heterosexueller Eltern. Eine Frage, die aber immer wieder in den politischen Debatten eine Rolle spielt, ist die, ob die Kinder wegen der Lebensform ihrer Eltern diskriminiert werden - und ob man sie nicht davor bewahren sollte, indem man erst gar nicht zulässt, dass Kinder bei Lesben oder Schwulen aufwachsen. Ja, es gibt Diskriminierungen: Zum Beispiel: Kürzlich kam eine lesbische Mutter zu mir mit ihrer Partnerin und ihren zwei Söhnen. Es war so, dass sie sich vom Vater der Kinder getrennt hatte, als der Ältere in die Schule kam. Der Junge fand es toll, dass seine Mutter jetzt eine Freundin hatte, und es war einer der seltenen Fälle, dass sein Vater dann auch mit einem Mann zusammen lebte. Der Junge hat mit Begei- 6

7 sterung in der Schule erzählt: Meine Mutter ist lesbisch, und mein Vater ist schwul. Die Reaktionen darauf waren heftig: Er wurde von den Mitschülern und deren Eltern regelrecht gemobbt. Die Eltern haben ihren Kindern den Kontakt mit ihm verboten, er wurde geärgert und verprügelt. Die Lehrerinnen gaben der Mutter keine Unterstützung, und so hat die Mutter das Kind nach einem Jahr in eine andere Schule geschickt. Dort erzählt er nichts mehr über seine Familie und er will auch keine Freunde mehr mit nach Hause bringen. Nachträglich darauf angesprochen, war die Schulleiterin entsetzt, dass so etwas an ihrer Schule vorkommen konnte. Und dann gibt es Diskriminierungen dadurch, dass die Familienform nicht anerkannt wird. Versuchen Sie zum Beispiel einmal, als zwei Frauen mit zwei Kindern eine Familienkarte im Zoo oder im Schwimmbad zu bekommen. Insgesamt wissen wir nicht viel über Diskriminierungserfahrungen von Kindern lesbischer Mütter und schwuler Väter. Die meisten haben Strategien entwickeln, wie sie dosiert mit der Wahrheit umgehen. Wir hoffen, dass es dazu bald eine Untersuchung im deutschsprachigen Raum geben wird. Wenn allerdings mögliche Diskriminierungen angeführt werden, um Lesben und Schwulen keine Pflege- oder Adoptivkinder anzuvertrauen, kommt dies meines Erachtens einer sekundären Diskriminierung gleich. Es ist so, als ob wir alle dunkelhäutigen Menschen nach Afrika schicken wollten, weil die Weißen nicht damit umgehen können, dass sie hier sind. Geradezu absurd ist es, wenn dann behinderten oder HIV-positiven Kindern diese zusätzliche angebliche Belastung eher zugemutet wird als sogenannten gesunden. Es gibt auch besondere Chancen und positive Seiten an dem Familienmodell Regenbogenfamilie : Manche Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Kinder von Lesben und Schwulen besonders sensibel sind, über eine hohe soziale Kompetenz verfügen und flexibel und tolerant im Umgang mit Geschlechterrollen und sexuellen Orientierungen sind. In gleichgeschlechtlichen Familien werden Modelle der Teilung von Familien- und Erwerbsarbeit entwickelt, die unabhängig von Männer- und Frauenrollen sind. Lesben und Schwule sind häufig sehr bewusste Eltern, weil die Realisierung des Kinderwunsches sie einigen Aufwand gekostet hat. Eltern, die ihr Coming-out hinter sich haben, können oft auch ihre Kinder stark machen. Wenn Sie schon einmal eine Versammlung lesbisch-schwuler Eltern erlebt haben, werden Sie wissen, wie viel Energie und Engagement diese Mütter und Väter hervorbringen. Die Gesellschaft sollte sich die Leistungen und das Potential von Lesben und Schwulen als Eltern nicht entgehen lassen, sondern diese wahr nehmen und den Familien gleiche Rechte einräumen. Nicht zuletzt unter demographischen Aspekten unterstützen wir damit eine zukunftsweisende Entwicklung. Lela Lähnemann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, III C 4 Bereich gleichgeschlechtliche Lebensweisen Beuthstr. 6-8, Berlin Tel , Fax

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