AMTSBLATT. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: und 3 keine Anwendung findet,

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1 Nr. 28 AMTSBLATT Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Erster Nachtrag zur Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates vom 8. Oktober 2009 Aufgrund des 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380) - SGV. NRW , wird gemäß Dringlichkeitsentscheidung vom 8. Oktober 2009 folgender Erster Nachtrag zur Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach vom 22. Juli 2004 (Abl. MG S. 142) erlassen: Artikel erhält folgende Fassung: 2 Wahlberechtigung, Wählbarkeit (1) Wahlberechtigt sind 1. Ausländer, 2. Deutsche, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß 3 Abs. 1 Nrn. 2, 3, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben worden ist. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 1. mindestens 16 Jahre alt sein, 2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und 3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. Wahlberechtigte Personen nach Satz 1 Nr. 2 müssen sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen. (2) Nicht wahlberechtigt sind 1. Ausländer, a) auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem 1 Abs. 2, Nrn. 2 und 3 keine Anwendung findet, b) die Asylbewerber sind, 2. Deutsche, die nicht von Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 erfasst sind. (3) Wählbar sind mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres alle wahlberechtigten Personen nach Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 sowie alle Bürger. (4) Wahlberechtigte und Bürger der Stadt Mönchengladbach unterliegen als Beamte und Angestellte den Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Beschäftigungsverhältnis und Mandat des 13 Kommunalwahlgesetzes. (5) Der rechtmäßige Aufenthalt im Sinne von Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 gilt durch die Eintragung in das Melderegister als erfüllt. In begründeten Einzelfällen kann eine Überprüfung erfolgen Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber dürfen nicht Mitglied des Wahlausschusses oder eines Wahlvorstandes sein. 3. In 4 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort Mitgliedern durch das Wort Beisitzern ersetzt. 4. In 4 Abs. 1 wird hinter Satz 3 folgender Satz 4 angefügt: Die Beisitzer in den Wahlausschüssen und ihre Stellvertreter üben eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, auf die sinngemäß die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts mit Ausnahme der Vorschriften über Ausschließungsgründe Anwendung finden Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Der Wahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme Jahrgang Oktober 2009 des Vorsitzenden den Ausschlag. Im Übrigen finden auf den Wahlausschuss die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung. 6. In 5 Abs. 3 wird die Angabe des 31 der Gemeindeordnung durch die Worte der Vorschriften über Ausschließungsgründe ersetzt Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 8. In 9 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort Auslegungsfrist durch das Wort Einsichtsfrist ersetzt Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: Die Wahl findet spätestens innerhalb von sechzehn Wochen nach dem Beginn der Wahlzeit des Rates statt. 10. In 11 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort Ausländerbeirat durch das Wort Integrationsrat ersetzt. 11. In 12 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe 2 Abs. 4 durch die Angabe 2 Abs. 3 ersetzt. 12. In 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 wird die Angabe und 2 gestrichen a erhält folgende Fassung. 17 a Briefwahl Die Durchführung der Briefwahl erfolgt entsprechend den Regelungen der 26 und 27 Kommunalwahlgesetz sowie entsprechend der Regelungen der 56 bis 60 Kommunalwahlordnung Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch 165

2 Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten Abs. 5 Satz 1 erhält folgende Fassung: Nachdem der Wähler den Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist, tritt er an den Tisch des Wahlvorstandes und nennt seinen Namen. 16. Die Überschrift des 21 Feststellung des Wahlergebnisses wird durch die Überschrift Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk ersetzt a Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Für die Annahmeerklärung eines Beamten oder Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes im Sinne des 13 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz gelten die besonderen Vorschriften des 13 Abs. 3 und Abs. 6 Satz 3 Kommunalwahlgesetz Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Der Wahlleiter stellt unverzüglich nach Ausscheiden des bisherigen Vertreters den Nachfolger oder das Freibleiben des Sitzes fest und macht dies öffentlich bekannt b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes und jede Person, die als Bewerber in einem Wahlvorschlag an der Wahl teilgenommen hat sowie b Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: Für das Verfahren der Wahlprüfung finden die 39 bis 44 des Kommunalwahlgesetzes entsprechende Anwendung. Artikel 2 b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Mönchengladbach, den 8. Oktober 2009 Norbert Bude Oberbürgermeister Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Die Stadt Mönchengladbach beabsichtigt, für die nachstehend bezeichneten Gebiete (siehe Abbildungen) Bauleitpläne aufzustellen: I II Bebauungsplan Nr. 695/III, beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet zwischen Lindenstraße, Danziger Straße und westlich der Elbinger Straße Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Ergänzung des Wohnstandortes durch Nachverdichtung eines derzeit ungenutzten Bereiches. Bebauungsplan Nr. 707/VIII Stadtbezirk Odenkirchen, Gebiet zwischen der Straße Reststrauch und der Bahnlinie Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Festsetzung eines Gewerbegebietes, das sich an den Vorgaben des bestehenden Planungsrechtes orientiert, die bisherige Gewerbeentwicklung in der Nachbarschaft berücksichtigt, den konkreten Ansiedlungszielen Rechnung trägt und einen flexiblen Rahmen für die weitere Entwicklung der übrigen Grundstücksflächen darstellt. Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 695/III Annastraße Danziger Straße Dieser Nachtrag zur Wahlordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Nachtrag wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Auf die Rechtsfolgen nach 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: Lindenstraße Elbinger Straße Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Vermessung und Kataster Abgrenzung des Gebietes 166

3 Anlage eines öffentlichen Erschließungsstichs von der L 277, der das Plangebiet gliedert und eine zweckmäßige, vermarktbare Grundstücksteilung in der Tiefe des Plangebietes ermöglicht. Am Mittwoch, dem findet um Uhr im Ratssaal des Rathauses Rheydt, Eingang E, eine Versammlung statt, in der die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet wird. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wird der Öffentlichkeit in dieser Versammlung und danach vom bis zum im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Rathaus Rheydt, Eingang G, III. Obergeschoss, Zimmer 3042, während Dienststunden; und zwar vormittags: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr, nachmittags: Montag bis Mittwoch von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr, gegeben. Diese Bekanntmachung erfolgt aufgrund des 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3018). Mönchengladbach, den Der Oberbürgermeister In Vertretung Peter Holzenleuchter Beigeordneter Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse des Planungs- und Bauausschusses im Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach wird angeordnet: Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen, Öffentliche Auslegung von Bauleitplanentwürfen Der Planungs- und Bauausschuss der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: I Bebauungsplan Nr. 509/I, vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk Rheindahlen, Gebiet Nordpark, zwischen dem Ortsrand von Dorthausen und dem Stadion an der Hennes-Weisweiler-Allee (siehe Abbildung) 167

4 Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3018): 1. Einen Bebauungsplan mit Festsetzungen im Sinne des 30 BauGB für den im vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. 509/I (Deckblatt zu den Bebauungsplänen Nr. 505/I und Nr. 507/I) bezeichneten Planbereich im Stadtbezirk Rheindahlen, Gebiet Nordpark, zwischen dem Ortsrand von Dorthausen und dem Stadion An der Hennes-Weisweiler-Allee, gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufzustellen. Planungsziele: Anpassung des Planungsrechtes entsprechend dem örtlichen Ausbau insbesondere im Bereich der privaten Sportflächen und des Waldes sowie Aufgabe einer nicht mehr benötigten, festgesetzten Verkehrsfläche zwischen Wald und Kerngebiet im Norden des Geltungsbereichs. 2. Die Bebauungspläne Nr. 505/I und Nr. 507/I aufzuheben, soweit diese durch das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 509/I betroffen werden; II 3. den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 509/I (Deckblatt zu den Bebauungsplänen Nr. 505/I und Nr. 507/I ) mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Bebauungsplan Nr. 673/III, beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet zwischen Steinmetzstraße und Sittardplatz (siehe Abbildung) Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3018): 1. Einen Bebauungsplan mit Festsetzungen im Sinne des 30 BauGB für den im vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. 673/III (Deckblatt zum Durchführungsplan M Nr. 45) bezeichneten Planbereich im Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet zwischen Steinmetzstraße und Sittardplatz, gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Planungsziele: Anpassung der Geschossigkeit an die Bebauung an der Bismarckstraße und Sittardstraße und Überplanung der Verkehrsfläche mit der Nutzung Kerngebiet. 2. Den Durchführungsplan M Nr. 45 aufzuheben, soweit dieser durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 673/III betroffen wird. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß 13a Abs. 3 BauGB abgesehen. III 187. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet zwischen Eichenstraße und Bungtbach (siehe Abbildung) Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3018): 1. Den wirksamen Flächennutzungsplan für den im vorliegenden Entwurf bezeichneten Planbereich im Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet zwischen Eichenstraße und Bungtbach, zu ändern ( 187. Änderung). Planungsziele: Umwidmung von Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen (Vorrangflächen für die Wasserwirtschaft), Zurücknahme der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen zwischen Eichenstraße und Bungtbach. 2. Den vorliegenden Entwurf der 187. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zu diesem Bauleitplan liegen zudem die folgenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus: - Archäologischer Fachbeitrag zur Revitalisierung des Bungtbaches - - Stellungnahme des Fachbereiches Umweltschutz und Entsorgung vom zu einem Antrag auf einstweilige Sicherstellung gemäß 42e Landschaftsschutzgesetz NRW - - Schreiben des NABU Mönchengladbach vom

5 Gemäß 2 Abs. 1 BauGB werden die Beschlüsse des Planungs- und Bauausschusses hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 509/I und der 187. Änderung des Flächennutzugsplanes werden mit den Begründungen in der Zeit vom bis einschließlich im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Rathaus Rheydt, Eingang G, III. Obergeschoss, Zimmer 3042 (Bebauungsplan Nr. 509/I) und Zimmer 3051 (187. Änderung des Flächennutzungsplanes), während der Dienststunden; und zwar vormittags: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr, nachmittags: Montag bis Mittwoch von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr, gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist kann jedermann zu den Planentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung eines Bebauungsplans ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Mönchengladbach, den Norbert Bude Oberbürgermeister Bekanntmachung Grundschulanmeldung Die Schulpflicht für die Kinder, die bis zum 31. August 2010 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 01. August Alle Kinder, die in der Zeit vom 02. September 2003 bis einschließlich 01. September 2004 geboren sind, werden somit schulpflichtig. Kinder, die nach dem genannten Zeitraum geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden. Die Erziehungsberechtigten werden hiermit gebeten, ihre in dem genannten Zeitraum geborenen Kinder an einem der nachfolgend genannten Anmeldetermine an einer Mönchengladbacher Grundschule anzumelden. Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschafts-, Konfessionsoder Montessori-Grundschule), an der die Einschulung erfolgen soll, steht den Erziehungsberechtigten frei. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht allerdings nur in die der Wohnung des Kindes nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in der Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten. Zur Anmeldung werden Erziehungsberechtigten vorbereitete Anmeldeunterlagen übersandt, welche auszufüllen und in der Grundschule abzugeben sind. Anmeldetermine: Freitag, , in der Zeit von bis Uhr und von bis Uhr Samstag, , in der Zeit von bis Uhr. Die Katholische Grundschule Will-Sommer-Schule nimmt auch am Teilstandort Broich an den folgenden Terminen Anmeldungen entgegen, wobei die Eltern den Wunsch äußern können, dass ihr Kind an diesem Teilstandort beschult wird. Mittwoch, , in der Zeit von bis Uhr Donnerstag, , in der Zeit von bis Uhr. Bei dieser Gelegenheit sollen die Kinder der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorgestellt werden. Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Schule und Sport - Telefon: Auskunft erteilt Frau Kröppel Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Hochbau -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Ganztageshauptschule Kirschhecke 10, Neubau Mensa und Betreuungsräume Art und Umfang der Leistung: Erd-, Mauer- und Stahlbetonarbeiten Im Wesentlichen beinhalten die Leistungen: - ca. 800 m³ Erdaushub - ca. 400 m² Gerüst - ca. 150 m³ Mauerwerk - ca. 400 m³ Stahlbeton - ca. 24 to Betonstabstahl + Betonstahlmatten 169

6 - 7 Stck. Stahlträgerkonstruktionen, L = 10,30 m/stck Aufteilung in Lose: Nein Ausführungsfrist: Fachliche Auskunft erteilt: Herr Janke, Telefon: 02161/ Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / / angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 11,50 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Aushändigung bzw. der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung (ggf. per Fax oder ). Bareinzahlung ist nicht möglich. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht. Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Sicherheitsleistung: 5% Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. 8 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A einen Auszug aus dem Bundeszentralregister ( 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes) auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Auszüge dürfen nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Die Erteilung des Auftrages kann von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden: aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 170 aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft gültige Handwerkskarte/Bescheinigung der IHK Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre Liste vergleichbarer Referenzobjekte jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal Zuschlags- und Bindefrist: Nebenangebote werden zugelassen: Ja Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Grünunterhaltung, kommunaler Forst -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Ort der Leistung: Stadtgebiet Mönchengladbach Art und Umfang der Leistung: Lieferung von Beet- und Balkonpflanzen Lieferung von rd Beet- und Balkonpflanzen in 154 Positionen, in 13 Einzellisten zu kommissionieren, frei Verwendungsstellen im Stadtgebiet Mönchengladbach, Liefertermine vom bis lt. LV (Anlage zum LV) Aufteilung in Lose: Nein Ausführungsfrist: 5/2010 Fachliche Auskunft erteilt: Herr Ring, Telefon: 02161/ Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / / angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Aushändigung bzw. der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung (ggf. per Fax oder ). Bareinzahlung ist nicht möglich. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht. Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4 Obergeschoss, Zimmer 441 Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. 7 Nr. 4 VOL/A einen Auszug aus dem Bundeszentralregister ( 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes) auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Auszüge dürfen nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen Die Erteilung des Auftrages kann von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden: aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Zuschlags- und Bindefrist: Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Gemeinnütziger Bauverein GmbH Die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Bauverein GmbH hat am den Jahresabschluss 2008, abschließend mit einer Bilanzsumme von ,50 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Bilanzgewinn von ,74 festgestellt. Der Gewinn von ,74 wird in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 09. November bis 20. November 2009 im Verwaltungsgebäude,

7 Berliner Platz 19, Zimmer 113, während der täglichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes beauftragten Wirtschaftsprüfer der Firma WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft, haben am 15. Juni 2009 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: An die Gemeinnütziger Bauverein GmbH: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeinnütziger Bauverein GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Mönchengladbach, den 15. Juni 2009 WWS WIRTZ, WALTER, SCHMITZ GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGS- GESELLSCHAFT STEUERBERATUNGS- GESELLSCHAFT Germund Wirtschaftsprüfer Dr. Viefers Wirtschaftsprüfer Mönchengladbach, den Maaßen Geschäftsführer Aufgebot eines Sparkassenbuches Für das nachstehend aufgeführte, verlorengegangene Sparkassenbuch - ausgestellt von der Stadtsparkasse Mönchengladbach - ist das Aufgebotsverfahren beantragt worden: Sparkassenbuch-Nr.: Der/Die Inhaber des vorgenannten Sparkassenbuches wird/werden aufgefordert, spätestens an dem auf den 21. Dezember 2009, 9.00 Uhr, im Vorstandssekretariat der Stadtsparkasse Mönchengladbach anberaumten Aufgebotstermin seine/ihre Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dieses für kraftlos erklärt wird. Mönchengladbach, den 21. September 2009 STADTSPARKASSE MÖNCHENGLADBACH Der Vorstand 171

8 Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service Weiherstraße Mönchengladbach Postvertriebsstück Entgelt bezahlt 2757 ISSN Amtsblatt - Herausgeber: Der Oberbürgermeister - Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstraße 21, Mönchengladbach, Telefon ( ) oder Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 15. und Letzten eines Monats. Der Jahresbezugspreis einschließlich Postzustellgebühren beträgt 20,45 EURO, zahlbar im Voraus nach Erhalt der Rechnung. Einzelexemplare werden im Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service zum Preis von 0,77 EURO abgegeben. In den Stadtbibliotheken und in den Bezirksverwaltungsstellen liegt das Amtsblatt zur Einsichtnahme aus. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt der Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service nur schriftlich entgegen. Kündigungen sind bis spätestens 30. November (Poststempel) nur zum Ende des Jahres möglich. - Druck: Peter & Walter Pies, Mönchengladbach. Stadt Mönchengladbach, Weiherstr. 21, Mönchengladbach Postvertriebsstück, DPAG, Entgelt bezahlt OB Bude kritisiert Kabinettsbeschluss Die geplante Absenkung der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Leistungsbezieher nach dem SGB II wird den Haushalt der Stadt Mönchengladbach im kommenden Jahr mit zusätzlichen Euro belasten. Die Stadt erwartet im kommenden Jahr Ausgaben für Unterkunft und Heizung in Höhe von 87,9 Millionen Euro, dies sind fünf Millionen mehr als im laufenden Jahr. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung würde der Bundesanteil an diesen Ausgaben von 22 Millionen nach den bisherigen Erstattungsregeln auf 19,914 Millionen sinken. Der Städtetag hat diesen Kabinettsbeschluss zu Recht scharf kritisiert. Gemeinsam mit meinen Amtskolleginnen und Amtskollegen bin ich über dieses Vorgehen empört. Es ist kaum noch nachvollziehbar, dass die Bundesregierung inmitten der Wirtschaftskrise trotz wachsender Arbeitslosigkeit den Städten wieder neue Lasten aufbürdet. Zumal die Kosten der Unterkunft kontinuierlich steigen. Ich kann nur hoffen, dass der Kabinettsbeschluss im Gesetzgebungsverfahren korrigiert wird, so Oberbürgermeister Norbert Bude. Auch in Mönchengladbach brechen die Steuereinnahmen weg und steigen die Sozialausgaben weiter. In dieser Situation können wir zusätzliche Belastungen einfach nicht verkraften, so Bude weiter. Der Mönchengladbacher Verwaltungschef erinnert daran, dass der Bund seinen Anteil an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in den vergangenen Jahren bereits in mehreren Schritten gesenkt hat. So war der Anteil 2008 bereits von 31,2 auf 28,6 Prozent gekappt worden, was den städtischen Haushalt um drei Millionen Euro verschlechterte. Durch das 5. Gesetz zur Änderung des SGB II erfolgte eine weitere Reduzierung des Satzes, was die Stadt weitere 2,5 Millionen Euro gekostet hat. Bude: Es kann doch nicht sein, dass man uns jetzt schon wieder in die ohnehin leeren Taschen greifen will. Anmeldung für die Grundschulen Ende des Monats Alle Kinder, die bis zum 31. August 2010 das sechste Lebensjahr vollenden, werden im kommenden Jahr schulpflichtig. Das sind die rund Jungen und Mädchen aus Mönchengladbach, die in der Zeit vom 2. September 2003 bis einschließlich 01. September 2004 geboren wurden. Kinder, die nach dem genannten Zeitraum geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden. Die Eltern der Kinder wurden jetzt schriftlich über die Anmeldetermine und das Anmeldeverfahren informiert. Außerdem haben die Familien mit dem Schreiben entsprechende Anmeldeunterlagen und eine Liste der städtischen Grundschulen erhalten. Die Anmeldetermine an den Grundschulen sind Freitag, , in der Zeit von bis Uhr und von bis Uhr sowie Samstag, , in der Zeit von bis Uhr. Die Katholische Grundschule Will-Sommer-Schule nimmt auch am Teilstandort Broich Anmeldungen entgegen, wobei die Eltern den Wunsch äußern können, dass ihr Kind an diesem Teilstandort beschult wird. Hierfür sind die Termine Mittwoch, , bis Uhr sowie Donnerstag, , von bis Uhr. Für die Anmeldung müssen die Erziehungsberechtigten die ihnen übersandten Anmeldeunterlagen ausfüllen und in der Grundschule ihrer Wahl an einem der Anmeldetermine abgeben. 172

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