Impuls Mobilität. Das Beratungsangebot. Frühstücksveranstaltung «Wohnen & Parkieren mögliche Spielräume» 22. Juni 2016
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1 Das Beratungsangebot Frühstücksveranstaltung «Wohnen & Parkieren mögliche Spielräume» 22. Juni 2016 Yvonne Meier-Bukowiecki, Leiterin Beratung + Analysen Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 1
2 Ablauf 1. Begrüssung Yvonne Meier-Bukowiecki, Tiefbauamt Stadt Zürich 2. Beratungsangebot Martina Dvoracek, Geschäftsstelle 3. Parkierung mögliche Spielräume und Potentiale Erich Willi, Tiefbauamt Stadt Zürich 4. Diskussion Moderation René Estermann, Geschäftstelle 5. Abschluss Yvonne Meier-Bukowiecki, Tiefbauamt Stadt Zürich 6. Austausch Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 2
3 Strategische Einbettung ist ein Baustein von «Stadtverkehr 2025» Auszug aus dessen Zielen: % ÖV, Fuss- u. Veloverkehr - Angebot u. Attraktivität des ÖV u. F/V-verkehr erhöhen - Keine Erhöhung der Kapazität MIV-Strassenverkehrsnetz Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 3
4 Mobilitätsberatungen Stadt Zürich Mobilitätsberatungen zu Arbeit und Wohnen Mobilitätsberatung in Schulen Gewerbemobilität Unternehmens- mobilität Verwaltungs- mobilität Liegenschafts- mobilität Mobilität erleben Mobilität nutzen > Gute Mobilitätsverhältnisse vor Ort schaffen > Mit Verkehrsangeboten umgehen (Nutzung) Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 4
5 Verantwortliche Stadt Zürich Projektleiterin Theres Kuster Geschäftsstelle v.l. René Estermann, Yves Gasser, Kai Landwehr, Martina Dvoracek, Julien Floris Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 5
6 Verantwortliche Kanton Zürich Projektleiterin Birgit Grebe Geschäftsstelle Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 6 v.l. Roberto De Tommasi, Nora Herbst, Stefan Schneider
7 Ablauf 1. Begrüssung Yvonne Meier-Bukowiecki, Tiefbauamt Stadt Zürich 2. Beratungsangebot Martina Dvoracek, Geschäftsstelle 3. Parkierung mögliche Spielräume und Potentiale Erich Willi, Tiefbauamt Stadt Zürich 4. Diskussion Moderation René Estermann, Geschäftstelle 5. Abschluss Yvonne Meier-Bukowiecki, Tiefbauamt Stadt Zürich 6. Austausch Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 7
8 Das Beratungsangebot Frühstücksveranstaltung «Wohnen & Parkieren mögliche Spielräume» 22. Juni 2016 Martina Dvoracek, Geschäftsstelle Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 8
9 Zielgruppen des Beratungsangebots Unternehmen Gewerbe Mitarbeitende Bauherrschaften Investoren Grundeigentümer Liegenschaftsverwaltungen Bewohnende Stadtinterne Stellen Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 9
10 Inhalte des Beratungsangebots Kompetente und umsetzungsorientierte Beratungs- und Informationsstelle für alle Verkehrs- und Mobilitätsfragen Begleitung in allen Phasen vom Bauvorhaben bis zu betrieblichen Fragen auch Planungs- und Bewilligungsverfahren Bedürfnisse der Zielgruppen aufnehmen und Lösungsansätze ausarbeiten (z.b. Parkierung, Erschliessung, Mobilitätsangebote, usw.) Zur Verfügung stellen von Hilfsmitteln zur Lösungsfindung und Umsetzung von Massnahmen (z.b. Massnahmenblätter, Veranstaltungen, usw.) Informationen über das Thema stadtverträgliche Mobilität (z.b. über Produkte wie Routenplaner, ZüriMap, Züri z Fuess Spaziergänge, usw.) Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 10
11 Angebot der Beratung Impulsberatung Kostenloses Gespräch mit Fachpersonen Erstellen einer Übersicht zur aktuellen Mobilitätssituation und zu Lösungsansätzen Kurzprotokoll mit Ideenkatalog als Basis für das weitere Vorgehen Beratung Plus Vertiefende Beratung, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse Kostenteilung zw. Stadt und Kunde je 50/50 bis max. CHF Weitere Informationen Auf finden Sie: Newsletter mit aktuellen Beispielen, Veranstaltungen, usw. Massnahmenblätter mit Erklärungen und Umsetzungshilfen Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 11
12 Der Nutzen von Parkplatzsituation verbessern und Autofahrten optimieren geringere Verkehrsbelastung Erschliessung und Aufenthaltsqualität verbessern Angebote und Attraktivität für alle Verkehrsteilnehmenden verbessern Umweltorientierte Mobilitätslösungen finden Attraktivitätsteigerung der Siedlung Mobilitätskosten sparen für Private und öffentliche Hand Image pflegen und innovative Ideen unterstützen Wohnbauträgerschaft positioniert sich als lösungsorientierte Institution Konkrete Massnahmenblätter: Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 12
13 Beispiele Wohnen FGZ Umsetzung Mobilitätskonzept Arbeitsgruppe Mobilität, Verankerung in Strukturen Veloabstellplätze, Velopumpstation Kommunikation in FGZ Info und Webseite, Infos am Veloflicktag und in der Liegenschaftsverwaltung Attraktive Aussenräume (Sicherheit) Städtische Siedlung Kronenwiese Inputs zur Umsetzung Mobilitätskonzept (Kommunikation, E-bike, Controlling, neue PPV Wiedererwägungsgesuch) Private Siedlung Mobimo Manegg Ausloten Potential autoarmes Wohnen, Empfehlungen autoarmes Wohnen für Studienauftrag Städtische Siedlung Riedtli Koordination von weiteren Veloabstellplätzen und (Garten-) Denkmalpflege Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 13
14 Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Geschäftsstelle Von links: René Estermann, Yves Gasser, Kai Landwehr, Martina Dvoracek (Leiterin Geschäftsstelle), Julien Floris Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 14
15 Ablauf 1. Begrüssung Yvonne Meier-Bukowiecki, Tiefbauamt Stadt Zürich 2. Beratungsangebot Martina Dvoracek, Geschäftsstelle 3. Parkierung mögliche Spielräume und Potentiale Erich Willi, Tiefbauamt Stadt Zürich 4. Diskussion Moderation René Estermann, Geschäftstelle 5. Abschluss Yvonne Meier-Bukowiecki, Tiefbauamt Stadt Zürich 6. Austausch Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 15
16 Parkierung mögliche Spielräume und Potenziale Frühstücksveranstaltung Wohnen & Parkieren 22. Juni 2016 Erich Willi, Projektleiter Verkehrsstrategien, Tiefbauamt Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 16
17 Übersicht Die Parkplatzverordnung (PPV): Entwicklung, Funktionsweise und aktuelle Änderungen Rechnungsbeispiele Aktuelle Projekte, inkl. autoarme Nutzungen Kompensation Blaue-Zone-Parkplätze Umgang mit Parkplatz-Überhängen Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 17
18 Entwicklung der PPV im Laufe der Zeit Kantonales Baugesetz, gemäss 60 a (eingefügt 1959) kann der Gemeinderat eine angemessene Zahl an Abstellplätzen für Fahrzeuge verlangen /67 Normalien für private Fahrzeugabstellplätze erstmals Pflichtparkplatz-Ansätze Kantonales Planungs- und Baugesetz 242 Grundsatz: Bauten/Anlagen haben Parkplatzbedarf ausserhalb öffentlichem Grund abzudecken - Städtische Parkplatzverordnung (PPV) 1986 reduzierte Erstellungspflicht in definierten Gebieten (ÖV- Erschliessungsgüte, Strassennetzkapazität) Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 18
19 Entwicklung der PPV im Laufe der Zeit 2 - PPV 1989 neben Pflichtbedarf neu auch maximal zulässige Anzahl Fahrzeugabstellplätze definiert - PPV 1996 Ausdehnung Reduktionsgebiete infolge Ausbau des öffentlichen Verkehrs, zusätzlich reduzierte Maxima infolge Luftprogramm - PPV 2010, in Kraft seit 2014 Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 19
20 Teilrevision PPV: langjähriger Prozess Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite Auftrag Teilrevision PPV bis 2007 Weisung, Bericht usw Stadtratsbeschluss (Exekutive) 2010 Gemeinderatsbeschluss 2010 Behördenreferendum und Gemeindebeschwerde Nov Volksabstimmung, 54% Ja 2011 öffentliche Auflage nur 2 Einsprachen März 2013 Erledigung der Rechtsmittelverfahren Juni 2014 Genehmigung durch Kanton, ausgenommen Autoarm-Passus Juli 2014 Inkraftsetzung Seit 2014 Verfahren zur Anpassung des Autoarm-Passus, Abschluss 2016?
21 Neue Parkplatzverordnung: Funktionsweise und Änderungen 1 PPV regelt die minimal erforderliche und maximal zulässige Zahl an privaten Parkplätzen wie auch die minimal erforderliche Zahl an privaten Zweiradabstellplätzen für private Nutzungen aller Art vor allem bei Neubauten. Der Normalbedarf wird nutzungsspezifisch festgelegt (Art. 4): Wohnen 1 PP/120 m2 (vorher pro 1 PP/100 m2) DL/Gewerbe 1 PP/120 m2 bzw. 1 PP/210 m2 Verkauf 1 PP/100 m2 bzw. 1 PP/160 m2 Gastro 1 PP/40 m2 Je Nutzung wird zudem gemäss Art. 6 ein Anteil an Besucher- bzw. Kundenparkplätzen festgelegt (z.b. Wohnen 10%). Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 21
22 Neue Parkplatzverordnung: Funktionsweise und Änderungen 2 Reduktionsgebiete (Art. 5) Übriges Gebiet: Minimum 70% (vorher 80%) Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 22 Erweiterung der Reduktionsgebiete nach Massgabe der verbesserten ÖV-Erschliessung
23 Neue Parkplatzverordnung: Funktionsweise und Änderungen 3 Für leichte Zweiräder werden gemäss Art. 8bis Minimalwerte definiert (bis anhin separates Merkblatt): Wohnen 1 AP/40 m2 (vorher pro 70 m2) DL/Gewerbe 1 AP/300 m2 Verkauf 1 AP/160 m2 Gastro 1 AP/10 Sitzplätze Die Anzahl der Abstellplätze für Motorräder darf gemäss Art. 8ter 10% des Minimums an PW-PP nicht unterschreiten. Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 23
24 Neue Parkplatzverordnung: Funktionsweise und Änderungen 4 Ermöglichung autoarmer Nutzungen gemäss Art. 5 Abs. 5-8 (noch nicht rechtskräftig): Einzelfallweise Festlegung tieferer PP-Minima für Bewohner und Angestellte, gestützt auf Mobilitätskonzept Bei Abweichungen von den Vorgaben des Mobilitätskonzepts sind PP-Minima gemäss Art. 5 Abs. 1 nachzuweisen, u.u. in Gemeinschaftsanlage, bzw. es sind Ersatzabgaben zu leisten. Diese Verpflichtung wird im Grundbuch angemerkt. Voraussetzung fürs Funktionieren ist regelmässiges Controlling Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 24
25 Neue Parkplatzverordnung: Funktionsweise und Änderungen 5 Nachweis der erforderlichen Parkplätze für PWs und MR gemäss Art. 9 auf Grundstück oder im Umkreis von 300 m (Bewohnerschaft, Angestellte) bzw. 150 m (Kundschaft, Besuchende). Pflichtparkplätze auf Drittgrundstück sind bei beiden Grundstücken im Grundbuch anzumerken. Gemäss Art. 10 unterirdische Anlage der PP für Bewohnerschaft und Angestellte, wenn dadurch wesentliche Schonung der Nachbarschaft und Kosten zumutbar sind. Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 25
26 Neue Parkplatzverordnung: Funktionsweise und Änderungen 6 Eine Ersatzabgabe hat zu leisten, wer die nötigen Pflichtparkplätze weder auf dem Grundstück der Nutzung, noch auf einem anderen Grundstück nachweisen kann (Art. 15). Die im Ersatzabgabenfonds so geäufneten Gelder werden zur Erstellung von Parkierungsanlagen und für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs verwendet (Art. 21). Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 26
27 Rechnungsbeispiel 1 Wohnhaus mit 1000 m 2 Nutzfläche Reduktgebiet Normalbedarf 1PP/120m 2 A 100% 8.3 PP B 100% 8.3 PP C 100% 8.3 PP D 100% 8.3 PP E 100% 8.3 PP Pflichtbedarf 10% 1 PP 25% 2 PP 40% 3 PP 60% 5 PP 70% 6 PP Max. zulässiger Bedarf 10% 1 PP 45% 4 PP 70% 6 PP 95% 8 PP 115% 10 PP Autoarm < 1 PP < 2 PP < 3 PP < 5 PP < 6 PP «Autoarm» Alle Nutzungen (nicht nur Wohnen) können autoarm betrieben werden (Bewohner-/Angestelltenpp). Das Mobilitätskonzept muss entsprechende Massnahmen enthalten. «Autoarm» abhängig von Lage im Stadtgebiet. Kein fixer Wert wie z.b. <0,2 PP/Wohnung. Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 27
28 Rechnungsbeispiel 2 Bürogebäude mit m 2 Nutzfläche für DL/Gewerbe (1 Betrieb) und 650 m 2 Gastronomie Reduktionsgebiet B DL Gastro C DL Gastro D DL Gastro E DL Gastro Normalbedarf Pflichtbedarf Maximal zulässiger DL 1PP/120m 2 bzw. 210 m 2 Gastro 1 PP/40m 2 Bedarf 100% 49.4 PP 16.3 PP 100% 49.4 PP 16.3 PP 100% 49.4 PP 16.3 PP 100% 49,4 PP 16.3 PP 25% 12 PP 4 PP 40% 20 PP 7 PP 60% 30 PP 10 PP 70% 35 PP 11 PP 45% 22 PP 7 PP 70% 35 PP 11 PP 95% 47 PP 15 PP 115% 57 PP 19 PP Autoarm < 12 PP < 4 PP < 20 PP < 7 PP < 30 PP < 10 PP < 35 PP < 11 PP Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 28
29 Rechnungsbeispiel 3 Multiplexkino mit 3000 m 2 bzw Sitzplätzen und Kinorestaurant* Reduktionsgebiet Normalbedarf 1 PP pro 10 Sitzplätze Pflichtbedarf Max. zulässiger Bedarf Autoarm «Kino» = Spezielle Nutzung. Für knapp 40 spezielle bzw. seltene Nutzungen sind Richtwerte festgelegt (separate Liste). B 100% 25% 45% 120 PP 30 PP 54 PP < 30 PP C 100% 120 PP D 100% 120 PP E 100% 120 PP 40% 48 PP 60% 72 PP 70% 84 PP 70% 84 PP < 48 PP 95% 114 PP < 72 PP 115% 138 PP < 84 PP * Doppelnutzung, keine eigenen PP Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 29
30 Aktuelle Projekte 1: Europaallee Übersicht, Verteilung Parkplätze (Endstand 2020) Quelle: SBB Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 30
31 Europaallee: Eckdaten Rund m 2 Nutzflächen Dienstleistung, Wohnen, Schulen, Gastronomie, Hotel, Kino Direkt beim Hauptbahnhof, teilweise auf ehemaligem Bahnareal Insgesamt rund 640 Parkplätze, davon 119 SBB-Betriebsparkplätze und 41 Carsharingplätze Rund 2800 Veloabstellplätze Grösster Mieter Google; beansprucht für m 2 40 Parkplätze und 1300 Veloabstellplätze Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 31
32 Aktuelle Projekte 2: Autoarme Überbauung Kalkbreite Zentrale Lage, 250 Bewohner 250 Arbeitsplätze; Pflichtbedarf 42 Parkplätze (Red- Gebiet B) Realisiert wurden 2 PP für Behinderte auf Areal 10 PP für Kunden/Besucher in Nachbarliegenschaft Fahrradabstellplätze > 300 Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 32 Erste Rückmeldung Betreiber: freie Parkplätze, zu wenig Besucher- Veloabstellplätze
33 Aktuelle Projekte 3: Autoarme Siedlung «Mehr als Wohnen» Baugenossenschaft «Mehr als Wohnen» hat 370 Wohnungen, Schule, Hotel, Läden, Büros an der Leutschenbachstrasse erstellt Minimum 383 PP (Red- Gebiet D); Angebot 168 PP 1340 Veloabstellplätze Vermietung nur an Personen ohne eigenes Auto, mit definierten Ausnahmen ÖV-Anreize Angestellte Bezug ab Oktober 2014 Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 33
34 Autoarme Nutzungen: Mobilitätskonzepte als Nachweis für geringeren Parkplatzbedarf Mögliche Massnahmen bei Wohnbauten sind: Regelung Autobesitz der Mieterschaft via Mietvertrag bzw. Statuten (Grundsatz, Ausnahmen) Angebot von Carsharing in der Siedlung Beitrag an ÖV-Abo im Mietpreis inbegriffen Genügend attraktive Veloabstellplätze Zumindest kostendeckende Parkplatzpreise Information über Mobilitätsangebote Aktuell sind für rund 1800 Wohnungen und rund 500 Arbeitsplätze Mobilitätskonzepte zur Unterschreitung des PP-Pflichtbedarfs bewilligt worden. Weitere Projekte sind in Planung. Trotzdem: Autoarme Nutzungen bleiben Ausnahme! Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 34
35 Autoarme Nutzungen: Leitfaden in Vorbereitung Leitfaden Mobilitätskonzept autoarme Nutzungen, eine Planungshilfe Publikation demnächst Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 35
36 Aktuelle Projekte 4: Freilager-Areal Umnutzung Zollfreilager zu Wohnquartier mit Gewerbe, Läden usw m 2 Grundfläche 800 Wohnungen Zimmer für Studierende Red-Gebiet E,knapp 700 PP Bezug 2016 Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 36
37 Wohnquartiere Blaue-Zone-Parkplätze Dauerparkieren für Anwohner (Fr /J) Kurzzeitparkieren frei (90 ) Vor allem in Quartieren mit älterer Bausubstanz In 90er-Jahren eingeführt zur Abweisung Autopendler Rund Abstellplätze Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 37
38 Wohnquartiere Kompensation Blaue Zone - Privatparkplätze Trotz 242 ff Planungs- und Baugesetz und PPV (Nachweis Pflichtparkplätze bei Neu-/Umbauten) sind Blaue-Zone-Parkplätze bis vor kurzem ungeschmälert erhalten geblieben. Angebot an Wohnparkplätzen nimmt laufend zu und übersteigt Nachfrage Vor allem Quartierstrassen bleiben trotz Parkplatzerstellungspflicht dominiert durch Blaue-Zone-Parkplätze Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 38
39 Wohnquartiere Kompensation Blaue Zone - Privatparkplätze Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 39
40 Kompensationsmechanismus Blaue-Zone- Parkplätze Privatparkplätze Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 40
41 Umnutzung und Aufwertung der Strassenräume Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 41
42 Parkplatz-Überhänge und Umgang damit Weist eine Parkierungsanlage mehr Abstellplätze auf, als gemäss aktueller PPV für die dazugehörige Nutzung zulässig wären, spricht man von Parkplatz-Überhang. In der Stadt Zürich sind aus Zeiten, als für die Erstellung privater Parkplätze noch keine Obergrenzen galten (bis 1989) in vielen Liegenschaften solche Parkplatz-Überhänge vorhanden. Der «Leitfaden zum Umgang mit Parkplatz-Überhängen» vom Januar 2015 gibt Hinweise, wie mit solchen Überhängen umgegangen werden kann. Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 42
43 Leitfaden Parkplatz-Überhänge, Inhaltsverzeichnis Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 43
44 Schluss Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 44 Quellenhof, Zürich
45 Ablauf 1. Begrüssung Yvonne Meier-Bukowiecki, Tiefbauamt Stadt Zürich 2. Beratungsangebot Martina Dvoracek, Geschäftsstelle 3. Parkierung mögliche Spielräume und Potentiale Erich Willi, Tiefbauamt Stadt Zürich 4. Diskussion Moderation René Estermann, Geschäftstelle 5. Abschluss Yvonne Meier-Bukowiecki, Tiefbauamt Stadt Zürich 6. Austausch Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 45
46 Ablauf 1. Begrüssung Yvonne Meier-Bukowiecki, Tiefbauamt Stadt Zürich 2. Beratungsangebot Martina Dvoracek, Geschäftsstelle 3. Parkierung mögliche Spielräume und Potentiale Erich Willi, Tiefbauamt Stadt Zürich 4. Diskussion Moderation René Estermann, Geschäftstelle 5. Abschluss Yvonne Meier-Bukowiecki, Tiefbauamt Stadt Zürich 6. Austausch Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 46
47 Ablauf 1. Begrüssung Yvonne Meier-Bukowiecki, Tiefbauamt Stadt Zürich 2. Beratungsangebot Martina Dvoracek, Geschäftsstelle 3. Parkierung mögliche Spielräume und Potentiale Erich Willi, Tiefbauamt Stadt Zürich 4. Diskussion Moderation René Estermann, Geschäftstelle 5. Abschluss Yvonne Meier-Bukowiecki, Tiefbauamt Stadt Zürich 6. Austausch Das Beratungsangebot 22. Juni 2016, Seite 47
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