So regeln wir unterrichtsbegleitende Veranstaltungen. Allgemeine Richtlinien

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1 So regeln wir unterrichtsbegleitende Veranstaltungen Allgemeine Richtlinien Begriff und Zielsetzung Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen sind Unterrichtsformen, bei denen Schüler/innen innerhalb und außerhalb des Schulareals unter der pädagogischen Leitung und Verantwortung der Schule Tätigkeiten durchführen, die den lehrplanmäßigen Unterricht veranschaulichen, ergänzen und vertiefen. Alle unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen stimmen mit den Zielsetzungen des Schulprogramms der Schule überein. Demzufolge ist die Teilnahme für Schüler/innen und Lehrer/innen verbindlich. Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen tragen dazu bei, den lehrplanmäßigen Unterricht durch unmittelbaren Kontakt mit der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Wirklichkeit, sowie durch direkte Beobachtungen der Natur zu veranschaulichen, zu ergänzen und zu vertiefen. Schüler/innen, die aus unterschiedlichen (z.b. aus gesundheitlichen) Gründen an den Veranstaltungen nicht teilnehmen können, werden im Schulhaus beaufsichtigt, sofern nicht mit den Eltern andere Vereinbarungen getroffen werden. Planung und Genehmigung Das Lehrerkollegium legt didaktische Richtlinien für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest. Die ganztägigen Tätigkeiten werden nach Möglichkeit zu Beginn des Schuljahres unter Berücksichtigung der Vorschläge des Klassenrates vom Lehrerkollegium erstellt und vom Schulrat beschlossen. Es muss aber die Möglichkeit bestehen, den Plan im Laufe des Jahres zu ändern, z. B: zu streichen bzw. ergänzen. Die Schulführungskraft genehmigt die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen. Alle ganztägigen Veranstaltungen sind schriftlich zu beantragen und müssen auch den Eltern schriftlich mitgeteilt werden. Aufsichtspflicht Die Lehrpersonen unterliegen der Aufsichtspflicht gemäß Art des Zivilgesetzbuches ergänzt durch Art. 61 des Staatsgesetzes vom 11. Juli 1980 Nr Sie sind für die ständige effektive Beaufsichtigung und Betreuung der Schüler/innen verantwortlich. Transportmittel Die Schüler/innen werden grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. mit organisierten Reisebussen befördert. Benutzung von Fahrrädern Für Lehrausgänge ist die Benutzung des Fahrrades möglich. Jeder Lehrausgang mit Fahrrädern muss jedoch von zwei Personen begleitet und beaufsichtigt werden. Außendienstvergütung für Lehrpersonen Den begleitenden Lehrpersonen stehen die Außendienstvergütungen und die Rückvergütung der Reisespesen zu, vorausgesetzt dass dafür im Voraus schriftlich angesucht wird. Eventuelle Eintrittspesen der Lehrpersonen werden ihnen zusammen mit der Außendienstvergütung laut den geltenden Bestimmungen rückvergütet. Organisation und Reiseziele

2 Die Organisation der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen wird von den Lehrpersonen vorgenommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Veranstaltungsziele und -inhalte in Zusammenhang mit den Inhalten der Rahmenrichtlinien bzw. mit jenen des Schulcurriculums und des Schulprogramms stehen. Die Eltern können unterstützend bei der Organisation mitwirken. Sofern die Veranstaltung nicht innerhalb des Schulgebäudes oder in der unmittelbaren Umgebung stattfindet, holen die Lehrpersonen rechtzeitig die Einwilligung der Eltern für die Teilnahme ihrer Kinder ein. Ebenso erfolgt ein Ansuchen um Genehmigung der Veranstaltung an die Schulführungskraft. Unterrichtbegleitende Veranstaltungen können auch an einem Ort außerhalb der Schule beginnen, sofern die Notwendigkeit besteht und dadurch Kosten eingespart werden können. In diesem Fall werden die Eltern über geänderten Ort und eventuell geänderte Zeit des Schulund Aufsichtsbeginns in Kenntnis gesetzt. Dauer und Zeitpunkt: Der Zeitpunkt der Veranstaltungen richtet sich vorrangig nach folgenden Kriterien: Jahresplanung der Lehrpersonen, Angebote von Institutionen, wetter- und jahreszeitenabhängige Gegebenheiten. Eine Anhäufung von mehreren Veranstaltungen sollte vermieden werden. Die Dauer hängt ebenfalls von den oben angeführten Kriterien ab, in der Regel finden Lehrausgänge (wie vom Beschluss der Landeregierung vorgesehen) innerhalb der Unterrichtszeit statt. Lehrausgänge finden in der Grundschule in der Regel in der Zeit zwischen Uhr und max Uhr statt, in der Mittelschule zwischen Uhr und max Uhr. Die Eltern werden über die Dauer der Veranstaltung in Kenntnis gesetzt. Anzahl der Schüler/innen und der begleitenden Lehrpersonen: Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen werden in der Regel mit der ganzen Klasse oder mit einer ausgewählten Schülergruppe, z.b. Wahlpflichtgruppe oder Sportmannschaft, durchgeführt. Bei Veranstaltungen, die hohe Kosten mit sich bringen, wird von den Lehrpersonen geprüft, ob durch eine gemeinsame Nutzung eines Reisebusses für gleiche oder ähnliche Strecken oder durch das Aufstocken der Anzahl der Schüler/innen Kosten eingespart werden können. Die Anzahl der begleitenden Lehrpersonen richtet sich nach der Art der Veranstaltung, nach dem Reiseziel und nach dem Alter der Schüler/innen. Folgende Kriterien gelten dabei als Richtwert: 1. Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen in der unmittelbaren Umgebung: In der Regel wird eine Klasse bzw. Abteilung nur von einer Lehrperson begleitet. Es muss jedoch die Möglichkeit zum Anfordern der Unterstützung durch eine zweite Lehrperson gegeben sein (z.b. über Mobiltelefon). 2. Museums- und Theaterbesuche, Besuch von öffentlichen Veranstaltungen: In der Regel wird eine Klasse bzw. Abteilung von zwei Lehrpersonen begleitet. Bei jeder zusätzlichen Klasse wird die Aufsicht um eine Lehrperson aufgestockt (z.b. 2 Klassen - 3 Lehrpersonen). Sollte am Veranstaltungsort eine zusätzliche Aufsicht vorhanden sein, kann der Transport auch nur von einer Lehrperson begleitet werden. 3. Lehrausflüge in Form einer Wanderung oder eines Aufenthalts in einer Stadt: In der Regel wird eine Klasse bzw. Abteilung von zwei Lehrpersonen begleitet. Sollten es die örtlichen Gegebenheiten oder die Organisation des Ausflugs verlangen, muss die Klasse von mindestens drei Lehrpersonen begleitet werden. Bei jeder zusätzlichen Klasse wird die Aufsicht um eine Lehrperson aufgestockt (z.b. 2 Klassen - 3 Lehrpersonen). 4. Lehrausflüge SCHULPROGRAMMSBESCHLUSS

3 Beim Ansuchen für die Genehmigung der unterrichtsbegleitenden Veranstaltung an die Schulführungskraft müssen die Begleitpersonen angeführt sein. Sofern die Rückkehr von einer unterrichtsbegleitenden Veranstaltung außerhalb der regulären Unterrichtszeit liegt, können Schüler/innen auch entlang der Fahrt- oder Gehstrecke die Gruppe verlassen. Dafür ist jedoch eine schriftliche Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten notwendig. Arten der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen Als unterrichtsbegleitende Veranstaltungen gelten Lehrausgänge, Lehrausflüge, Schulsportund Wandertage, Fach- und Projekttage, Tage der Schulgemeinschaft, schulstufenübergreifende Projekte, Schulpartnerschaften, Klassenpartnerschaften. 1. Lehrausgänge dienen der Veranschaulichung und Vertiefung von Unterrichtsthemen. Sie werden von den zuständigen Fachlehrern geplant und unter ihrer persönlichen Leitung und Verantwortung durchgeführt. Der Besuch von Ausstellungen mit einer didaktischen Vor- und Nachbesprechung wird befürwortet. Die Auswahl der Theaterstücke erfolgt aufgrund von pädagogischen und kulturellen Überlegungen. Allfällige Stundenplanänderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung aller betroffenen Fachlehrer/innen. Dabei muss auch die Frage der Aufsicht geklärt werden. Lehrausgänge können ausnahmsweise auch in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden, müssen aber als unterrichtsergänzende Tätigkeiten geplant und vom Schulrat beschlossen werden. Dasselbe gilt für Theaterbesuche und Museumsbesuche, die über die Unterrichtszeit hinausreichen. 2. Lehrausflüge und Wandertage Lehrausflüge ermöglichen die direkte Begegnung mit der Natur und den Menschen, die Auseinandersetzung mit der Kulturlandschaft und den Kulturgütern der verschiedenen Epochen, die Teilnahme an Kulturveranstaltungen. Sie vermitteln Einblicke in die Welt der Arbeit und Wirtschaft und geben vor allem auch Anregungen zur Vertiefung und Verbesserung des Gemeinschaftslebens. Wandertage sollen die Schüler/innen veranlassen, die Natur- und Kulturlandschaft der Heimat zu entdecken, sowie die Gemeinschaft zu pflegen. 3. Sporttage Die Schulsporttage fördern Gemeinschaft und Freude an der Bewegung. Sie sollen den Charakter eines Sport und Spieltages haben. Schulsporttage können auch in Form von schulinternen Meisterschaften durchgeführt werden. 4. Projekttage und Tage der Schulgemeinschaft In allen Schulstufen gilt es, die Schüler/innen für kreatives und autonomes Lernen zu motivieren. Das Veranstaltungsprogramm soll Unterrichtstätigkeiten im ungefähren Ausmaß der normalen Unterrichtsstunden vorsehen. 5.Lehrfahrten Lehrfahrten sind mehrtägige Veranstaltungen, die den Regelunterricht ergänzen und fächerübergreifend geplant und angelegt sind. Sie in können in der Regel in der 5. Klasse der Grundschule bzw. in der 3. Klasse der Mittelschule statt finden.

4 6. Schul und Klassenpartnerschaften Eine Schule kann mit anderen Schulen eine Partnerschaft eingehen mit dem Ziel, regen Kontakt zu pflegen und gemeinsame Projekte durchzuführen. Klassenpartnerschaften sind durch eine kontinuierliche ein- oder mehrjährige Zusammenarbeit von Klassen verschiedener Schulen im Rahmen eines gemeinsamen fächerübergreifenden Projekts gekennzeichnet. 7. Betriebspraktika/Orientierungspraktika

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