Bayerische Regionalförderung in der Praxis
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- Sara Friedrich
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1 Bayerische Regionalförderung in der Praxis Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung Gerhard Hackl, Dipl.-Betriebswirt (FH) Florian Beyer, Dipl.-Kaufmann
2 Gliederung 1. Die Regierung von Oberbayern im Überblick 2. Zuständigkeitsbereiche des Sachgebietes 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / sonstige Dienstleistungen 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft 3.3 Verfahrensablauf 3.4 Muster-Zuwendungsbescheid Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 2
3 1. Die Regierung v. Oberbayern im Überblick Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 3
4 2. Zuständigkeitsbereiche Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 4
5 2. Zuständigkeitsbereiche 1. Regionalförderung 1.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen 1.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft 1.3 Seilbahnen 1.4 kommunale touristische Infrastrukturmaßnahmen (RÖFE) 2. Forschung und Technologie 2.1 Außeruniversitäre Forschung 2.2 Luftfahrtforschungs- und Technologieprogramm 2.3 Bayerisches Raumfahrtforschungsprogramm 2.4 Gründerzentren 2.5 Institutionelle Förderung 2.6 Start-up Förderung (ESA BIC) 2.7 EFRE-Technologietransfer Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 5
6 2. Zuständigkeitsbereiche 3. Berufliche Bildung (HWK / IHK / BFZ / VHS) 3.1 Ausstattungsinvestitionen von Handwerksorganisationen (HWK) 3.2 Ausstattungsinvestitionen von sonst. Wirtschaftsorganisationen (IHK, BFZ, VHS) 3.3 Kurse von Handwerksorganisationen (Lehrlingsunterweisungen) 3.4 Projekte HWK 3.5 Projekte von sonstigen Wirtschaftsorganisationen (IHK, bbw) 3.6 Förderung von Bildungsakademien 4. Handwerksförderung 4.1 Allgemeine Handwerksförderung 4.2 Messebeteiligungsprogramm 4.3 Einzelmaßnahmen von Handwerksorganisationen 5. Digitalisierung 5.1 Breitbandförderung 5.2 Digitalbonus 5.3 Digitales Klassenzimmer 5.4 Glasfaseranbindungsprogramm Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 6
7 2. Zuständigkeitsbereiche 6. EU-Förderprogramm INTERREG A 7. Sonstige Förderungen 8.1 Tourismusmarketing (TOM, Bay.TM) 8.2 Regional- und Konversionsmanagement 8.3 Güterverkehrsstudien 8.4 Energieagenturen 8.5 Staatliche Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 7
8 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Fördergebiete Förderzweck und Fördervoraussetzungen Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 8
9 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Art. 23 und Art. 44 BayHO (Bayerische Haushaltsordnung) Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom , Nr. III/2-3541/191/3) Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Amtsblatt der EU vom L187) Verwaltungsvorschriften zur BayHO Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) vom , Az.: 3560-III/2i-1751 Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (BNZW) (Anlage zur AVG) Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Koordinierungsrahmen) ab 10. Juni 2015 Rechtsprechung Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 9
10 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Fördergebiete Sonstiges Fördergebiet Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) EFRE-Schwerpunktgebiete (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 10
11 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Fördergebiete Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 11
12 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Fördergebiete Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 12
13 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Fördergebiete Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 13
14 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderzweck: Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen stärken Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhöhen Neue Dauerarbeitsplätze schaffen, bestehende sichern Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 14
15 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderfähige Branchen / Betriebe: Industrie Handwerk (mit überregionalem Absatz) Handel (Großhandel) produktionsnahes Dienstleistungsgewerbe (Dienstleistungen, die der Gütererzeugung vor- oder nachgelagert sind) Beispiele: - Prototypenbau - Montage - Qualitätskontrolle - Instandhaltung Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 15
16 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Förderzweck und Fördervoraussetzungen Nicht förderfähige Branchen / Betriebe: Einzelhandel (weil kein Primäreffekt) Gebäudereinigung, Leiharbeit Baugewerbe (auch Elektro- und Sanitärinstallationsbetriebe) Speditionen Freie Berufe (i. S. d. 18 EStG) Finanzdienstleister Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 16
17 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderfähige Vorhaben / Kosten: Errichtung Erweiterung (auch Erwerb von Betriebsgebäuden) Grundlegende Rationalisierung / Modernisierung Erwerb von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten Betriebsverlagerungen (Erweiterungseffekt) Aktivierte Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (steuerliches Betriebsvermögen) Gebrauchte Wirtschaftsgüter, sofern nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft und für diese Wirtschaftsgüter innerhalb der letzten 7 Jahren (Immobilien: 10 Jahren) kein Zuschuss gewährt worden ist. Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 17
18 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Förderzweck und Fördervoraussetzungen Nicht förderfähige Vorhaben / Kosten: Ersatzbeschaffungen Umschuldungen Mietkauf / Leasing, soweit Laufzeit länger als Bewilligungszeitraum (Kappung der Investitionskosten) Umlaufvermögen Erwerb von Grundstücken Laufender Aufwand (z. B. für Instandhaltungsmaßnahmen, Marketing) Anschaffung und Herstellung von Fahrzeugen (die für öffentl. Verkehr zugelassen und primär dem Transport dienen) Anlauf- und Betriebsunterbrechungskosten Umzugskosten ( ) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 18
19 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Förderzweck und Fördervoraussetzungen Weitere Fördervoraussetzungen: KMU-Kriterium gewerbliches Unternehmen i. S. d. 2 GewStG Kein Unternehmen in Schwierigkeiten Primäreffekt Eigenmitteleinsatz Besondere Anstrengung des Betriebs Projektdauer max. 36 Monate (zusammenhängend) ab Maßnahmenbeginn Wirtschaftlichkeit der Maßnahme Durchfinanzierung gesichert (Hausbankprinzip, Bankbestätigung) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 19
20 3.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Förderzweck und Fördervoraussetzungen Weitere Fördervoraussetzungen: Keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse vorhanden Vorbeginnsklausel, keine Auftragsvergabe vor Antragstellung und genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Ausnahme: Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb) Privatvermögen (Prüfung der persönlichen finanziellen Verhältnisse) Mindestinvestitionsvolumen 500 T (förderfähige Kosten) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 20
21 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Fördergebiete Förderzweck und Fördervoraussetzungen Beispielprojekte PremiumOffensive-Tourismus Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 21
22 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Art. 23 und Art. 44 BayHO (Bayerische Haushaltsordnung) Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom , Nr. III/2-3541/191/3) Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Amtsblatt der EU vom L187) Verwaltungsvorschriften zur BayHO Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) vom , Az.: 3560-III/2i-1751 Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (BNZW) (Anlage zur AVG) Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Koordinierungsrahmen) ab 10. Juni 2015 Rechtsprechung Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 22
23 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Sonderprogramm Almwirtschaften und Berggasthöfe (befristet bis einschl. 2018) Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus (befristet bis einschl. 2021) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 23
24 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Fördergebiete Sonstiges Fördergebiet Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) Gebiete mit erheblichem Urlaubstourismus EFRE-Schwerpunktgebiete (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) Fördergebiet i. R. d. Sonderprogramms Almwirtschaften und Berggasthöfe Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 24
25 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Fördergebiete Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 25
26 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Fördergebiete Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 26
27 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Fördergebiete Gebiete mit erheblichem Urlaubstourismus Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 27
28 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Fördergebiete Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 28
29 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Fördergebiete Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 29
30 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Fördergebiete Almwirtschaften und Berggasthöfe Die Förderung ist beschränkt auf Almwirtschaften und Berggasthöfe in den bayerischen Berggebieten entlang der Alpenkette i. S. d. Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft Stand ) rötlich eingefärbte Gebietskulisse. Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 30
31 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderzweck: Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen stärken Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhöhen Neue Dauerarbeitsplätze schaffen, bestehende sichern Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des touristischen Angebots, Dazu zählen u. a.: Innovative und qualitäts-/komfortverbessernde Maßnahmen Erweiterung der Angebotspalette durch Investitionen in besondere Gästebereiche, vor allem zur Saisonverlängerung (z. B. Wellnessanlagen, Kinderspielbereiche, Wintersporträume, ) Barrierefreiheit Vorhaben mit Fokus auf ökonomisch attraktive Zielgruppen Aber: Zusätzliche Kapazitäten nur, sofern nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden (Nachweis erforderlich, z. B. von Tourismusverband, Gemeinde) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 31
32 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderzweck: Förderung sehr hochwertiger Vorhaben mit besonderer regionalwirtschaftlicher Bedeutung und Strahlkraft ( Ankerprojekte ) i. R. d. Sonderprogramms PremiumOffensive-Tourismus, um die lokale Tourismusregion aufzuwerten, Zahlungskräftige Gäste anzusprechen, als Initialzündung weitere Investitionen lokaler Unternehmen (wie z. B. Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungssektor) auszulösen. Förderung von Almwirtschaften und Berggasthöfe als Besonderheit des bayerischen Bergtourismus und zum Erhalt der bayerischen Tradition und Gastlichkeit. Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 32
33 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderfähige Branchen / Betriebe: gewerbliche Tourismusbetriebe Beherbergungsbetriebe (Hotels, Ferienwohnungen) ab 3*s oder vergleichbar (keine Klassifizierung zwingend erforderlich) Leuchtturmbetriebe vergleichbar mit 4*s / 5 Almwirtschaften und Berggasthöfe Nicht förderfähige Branchen / Betriebe: Medizinische Betriebe (Kurkliniken) Private Vermietung (da nicht gewerblich) Touristische Betriebe im (geringfügigem) Nebenerwerb Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 33
34 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderfähige Vorhaben / Kosten: Errichtung Erweiterung Grundlegende Sanierung / Modernisierung Ankerprojekte, d. h. qualitativ höher- bzw. hochwertige Investitionsvorhaben, Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Erweiterung ihrer Angebotspalette, insbesondere im Rahmen der Saisonverlängerung Betriebsverlagerungen (Erweiterungseffekt) Aktivierte Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (steuerliches Betriebsvermögen) Gebrauchte Wirtschaftsgüter, sofern nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft und für diese Wirtschaftsgüter innerhalb der letzten 7 Jahren (Immobilien: 10 Jahren) kein Zuschuss gewährt worden ist. Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 34
35 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Förderzweck und Fördervoraussetzungen Nicht förderfähige Vorhaben / Kosten: Erwerb von touristischen Beherbergungsbetrieben (= keine qualitätsverbessernde Maßnahme!) Ersatzbeschaffungen Umschuldungen Umlaufvermögen Erwerb von Grundstücken Laufender Aufwand (z. B. für Instandhaltungsmaßnahmen, Marketing) Anschaffung von Fahrzeugen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen Anlauf- und Betriebsunterbrechungskosten Umzugskosten ( ) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 35
36 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Förderzweck und Fördervoraussetzungen Weitere Fördervoraussetzungen: KMU-Kriterium gewerbliches Unternehmen i. S. d. 2 GewStG Kein Unternehmen in Schwierigkeiten Eigenmitteleinsatz Besondere Anstrengung des Betriebs Projektdauer max. 36 Monate (zusammenhängend) ab Maßnahmenbeginn Wirtschaftlichkeit der Maßnahme Durchfinanzierung gesichert (Hausbankprinzip, Bankbestätigung) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 36
37 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Förderzweck und Fördervoraussetzungen Weitere Fördervoraussetzungen: Keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse vorhanden Vorbeginnsklausel, keine Auftragsvergabe vor Antragstellung und genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Ausnahme: Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb) Privatvermögen (Prüfung der persönlichen finanziellen Verhältnisse) Mindestinvestitionsvolumen (förderfähige Kosten) 100 T bzw. 500 T bei PremiumOffensive Tourismus 30 T bei Almwirtschaften und Berggasthöfe Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 37
38 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Beispielprojekte PremiumOffensive-Tourismus : Ferienwohnung 1 (5 Sterne) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 38
39 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Beispielprojekte PremiumOffensive-Tourismus : Ferienwohnung 1 (5 Sterne) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 39
40 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Beispielprojekte PremiumOffensive-Tourismus : Ferienwohnung 2 (5 Sterne) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 40
41 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Beispielprojekte PremiumOffensive-Tourismus : Ferienwohnung 2 (5 Sterne) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 41
42 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Beispielprojekte PremiumOffensive-Tourismus : Ferienwohnung 3 (5 Sterne) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 42
43 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Beispielprojekte PremiumOffensive-Tourismus : Ferienwohnung 3 (5 Sterne) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 43
44 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Beispielprojekte PremiumOffensive-Tourismus : Hotelneubau (Garmisch-Partenkirchen) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 44
45 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Beispielprojekte PremiumOffensive-Tourismus : Hotelneubau (Garmisch-Partenkirchen) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 45
46 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Beispielprojekte PremiumOffensive-Tourismus : Hotelneubau (Garmisch-Partenkirchen) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 46
47 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Beispielprojekte PremiumOffensive-Tourismus : Hotelneubau (Garmisch-Partenkirchen) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 47
48 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Beispielprojekte PremiumOffensive-Tourismus : Erneuerung Wellnessbereich (Hotel Bachmair, Weissach) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 48
49 3.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft Beispielprojekte PremiumOffensive-Tourismus : Erneuerung Wellnessbereich (Hotel Bachmair, Weissach) Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 49
50 3.3 Verfahrensablauf Antragsverfahren Bewilligungsverfahren Verwendungsnachweisprüfung Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 50
51 3.3 Verfahrensablauf Antragsverfahren: Erstkontakt per Telefon / , Klärung der ersten Fragen bezüglich der Förderfähigkeit und -würdigkeit Einreichung eines Businessplans / Unternehmens- und Vorhabensbeschreibung (schriftlich oder per ) Beratungsgespräch bei der Regierung von Oberbayern, bevorzugt zusammen mit der Hausbank und/oder Steuerberater Antragstellung: vollständig ausgefüllter Antrag und antragsbegründende Unterlagen müssen vor Beginn des Vorhabens (erste Auftragsvergabe) bei der Regierung eingegangen sein Eingangsbestätigung und Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns nach einer ersten positiven Einschätzung der eingereichten Unterlagen durch Regierung von Oberbayern Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 51
52 3.3 Verfahrensablauf Bewilligungsverfahren: Zuwendungsbescheid (enthält: Investitions- und Finanzierungsplan) nebst Anlagen (u. a. Abrufanträge, Verwendungsnachweisformular) Zuschuss kann bei Regierung von Oberbayern abgerufen werden, wenn die im Bescheid angegebenen Eigenmittel verbraucht und die im Einzelfall festgelegten Nebenbestimmungen erfüllt wurden Verwendungsnachweisprüfung: Einreichung des Verwendungsnachweises 6 Monate nach Projektabschluss (u. a. Soll-/Ist-Abgleich der förderfähigen Kosten, bei Minderkosten: Neuberechnung Zuschuss) Nach Ablauf der Bindungsfrist (5 Jahre): Bestätigung hinsichtlich der Anzahl der gesicherten und geschaffenen Dauerarbeitsplätze Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 52
53 3.4 Muster-Zuwendungsbescheid Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 53
54 3.4 Muster-Zuwendungsbescheid Sehr geehrte Frau Mustermann, sehr geehrter Herr Mustermann, die Regierung von Oberbayern erlässt folgenden A) Bewilligung Zuwendungsbescheid Aufgrund der Ermächtigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie wird der Firma Elektronik Wunderland GmbH, als Projektförderung im Sinne von Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung, für das Haushaltsjahr 2018, eine Zuwendung bis zur Höhe von im Wege der Anteilsfinanzierung (12,03 %) bewilligt ,00 (in Worten: einhundertdreißigtausend Euro) Bewilligung: förderfähige (Plan-)Kosten; VN: förderfähige (Ist-)Kosten! Fördersatz bleibt gleich. Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 54
55 3.4 Muster-Zuwendungsbescheid Die Zuwendung wird nach Maßgabe der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) vom gewährt und stützt sich auf die Bestimmungen der Artikel 1 bis 12 sowie des Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom ( ) Die Mittel stammen aus dem Bayerischen Staatshaushalt und wurden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt. Keine Nachförderung! Die Zuwendung beträgt 12,03 % der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens ,00. Der/Die Zuwendungsempfänger/in setzt die Zuwendung entsprechend dem dargestellten Finanzierungsplan als Investitionszuschuss in Höhe von ,00 ein. Der Investitionszuschuss kann frühestens ab mit beigefügtem Formblatt und spätestens bis bei uns abgerufen werden. Für bis zu diesen Zeitpunkten jeweils nicht entsprechend den Auszahlungsbedingungen abgerufene Mittel erlischt der Anspruch auf Auszahlung. Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 55
56 3.4 Muster-Zuwendungsbescheid Die Zuwendung ist zweckgebunden. Sie darf nur zu folgenden Zwecken verwendet werden: Mitfinanzierung der förderfähigen Kosten in Höhe von ,00 für den Neubau eines Gebäudes für die Produktion, Lagerhaltung und Verwaltung sowie für die Anschaffung von drei Maschinen zur Metallbe- und -verarbeitung und einer Hackschnitzelanlage am Standort in Musterhausen. Zweck der Förderung ist insbesondere, dass entsprechend den Angaben im Antrag und auf dem Beiblatt Arbeitsplätze durch die mitfinanzierten Maßnahmen in der Betriebsstätte Musterhausen insgesamt 12,50 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und 32,03 Dauerarbeitsplätze gesichert werden und ständig besetzt sind. Nach Abschluss der Maßnahme (VN) sowie nach 5 Jahren (Ablauf der Bindungsfrist): Arbeitsplatzziel ist zu bestätigen! Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 56
57 3.4 Muster-Zuwendungsbescheid Investitions- und Finanzierungsplan Investitionsplan (netto) Gesamtvorhaben davon förderfähig in in Grunderwerb 0,00 0,00 Bauliche Investitionen , ,00 Einrichtungen und Ausstattungen , ,00 Sonstige Investitionen ,00 0,00 genehmigte Investition Gesamtinvestitionen , ,00 Förderfähige Kosten ,00 (Förderfähig sind ausschließlich Kosten, die für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens anfallen. Nicht förderfähig sind: Eigenleistungen, Finanzierungskosten) Abweichungen sind zustimmungspflichtig! Finanzierungsplan in Investitionszuschuss ,00 Eigenmittel ,00 Hausbankdarlehen ,00 genehmigte Finanzierung Gesamtfinanzierung ,00 Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 57
58 3.4 Muster-Zuwendungsbescheid Das Vorhaben wird im Zeitraum vom bis (21 Mte. Investitionszeitraum) durchgeführt. Der Bewilligungszeitraum beginnt am und endet sechs Monate nach Ablauf des Investitionszeitraums, also am Eine Verlängerung von Investitions- und Bewilligungszeitraum ist zustimmungspflichtig und kann nur innerhalb des genehmigten Zeitraums beantragt werden. Investitionsplan, Finanzierungsplan, Investitionszeitraum und Bewilligungszeitraum sind für die Bewilligung der Zuwendung verbindlich. Förderfähig sind ausschließlich die zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter, die als Betriebsvermögen in der Steuerbilanz aktiviert werden. Rabatte, Nachlässe, Skontomöglichkeiten und sonstige Vorteile sind grundsätzlich in Anspruch zu nehmen und im Fall der Nutzung im Verwendungsnachweis mit entsprechenden Minderausgaben zu erfassen. Die Bindungsfrist beginnt ab Ende des Investitionszeitraums und endet frühestens 5 Jahre nach Ablauf des Investitionszeitraums, es sei denn, die Bindungsfrist wird aufgrund einer Verfehlung des Arbeitsplatzzieles verlängert (auf insgesamt höchstens acht Jahre). Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 58
59 3.4 Muster-Zuwendungsbescheid Nebenbestimmungen (nicht abschließend): - Ein Mittelabruf kann grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn die im Finanzierungsplan vorgesehenen und verfügbaren Eigenmittel verbraucht sind. - Frist für Einreichung des Verwendungsnachweises (6 Monate nach Abschluss der Investition) - Die Zuwendung ist objekt- und personenbezogen. Der Zuwendungsempfänger muss während der 5- jährigen Bindungsfrist die Größenkriterien entsprechend der KMU-Definition der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission erfüllen. Das Überschreiten beider Größenkriterien führt zum Widerruf dieses Zuwendungsbescheids. Dies gilt nicht, soweit ein organisches Wachstum des Zuwendungsempfängers, d. h. ein Wachstum aus eigener Kraft, während der Bindungsfrist erfolgt und dadurch die KMU-Eigenschaft nicht mehr vorliegt. - Für die Einhaltung der im Zuwendungsbescheid einschließlich der in den BNZW (Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft v , AllMBl. Nr. 17/2003, S. 918 ff., geändert durch Bekanntmachung vom 09. November 2015, AllMBl. Nr. 11/2015, S. 502 ff., in Kraft ab ) enthaltenen Bestimmungen und für einen etwaigen Anspruch auf Rückzahlung der Zuwendung haften Besitz- und Betriebsunternehmen gesamtschuldnerisch, gleichgültig aus welchem Grund sich die Rückzahlungsverpflichtung ergibt und ob die Ursachen für die Rückzahlungsverpflichtung beim Besitz- oder Betriebsunternehmen liegen. Der Zuwendungsbescheid ist daher von beiden Unternehmen rechtsverbindlich anzuerkennen. Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 59
60 3.4 Muster-Zuwendungsbescheid Hinweise (nicht abschließend): 1 Monat nach Bekanntgabe - Ein Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung entsteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Diese tritt auch ein, wenn sämtliche Zuwendungsempfänger die Bestimmungen dieses Zuwendungsbescheides durch Unterzeichnung und Rückleitung der beiliegenden Bescheidskopie an die Regierung von Oberbayern rechtsverbindlich anerkannt haben. - Zuwendungen aus Mitteln der Regionalprogramme können nur für Vorhaben gewährt werden, die ein Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens ,00 aufweisen. Eine Unterschreitung der Mindestinvestitionssumme kann zum Widerruf dieses Zuwendungsbescheides gemäß Art 49 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) führen. - Zuwendungsbescheide können widerrufen werden und bereits gewährte Fördermittel können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, insbesondere dann, wenn die der Bewilligung zugrunde liegenden Fördervoraussetzungen nach Abschluss des Investitionsvorhabens nicht erfüllt sind bzw. der Zuwendungszweck nicht erreicht wird. Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 60
61 3.4 Muster-Zuwendungsbescheid Nützliche Tipps: Bescheid komplett lesen, insbesondere Nebenbestimmungen bzw. Hinweise Bei Unklarheiten bezüglich der Regelungen im Zuwendungsbescheid: Bitte bei uns nachfragen! Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 61
62 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 62
63 Ansprechpartner für die Regionalförderung Dipl.-Betriebswirt (FH) Gerhard Hackl Stv. Leiter des Sachgebietes Wirtschaftsförderung, Beschäftigung Zuständig für BRF (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen) Tel.: 089/ , Dipl.-Kaufmann Florian Beyer Zuständig für BRF (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen sowie Tourismuswirtschaft und Seilbahnförderprogramm) Tel.: 089/ , Dipl.-Volkswirtin Petra Merk Zuständig für BRF (Tourismuswirtschaft und Seilbahnförderprogramm) Tel.: 089/ , Gerhard Hackl, Florian Beyer Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 63
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