Diskussionspapier zum. Saarbrücker Modell für das Studium der Rechtswissenschaft
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- Christin Waldfogel
- vor 8 Jahren
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1 Universität des Saarlandes Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Fachbereich Rechtswissenschaft Der Fachbereichsvorsitzende Prodekan Prof. Dr. Stephan Weth 28. November 1997 Diskussionspapier zum Saarbrücker Modell für das Studium der Rechtswissenschaft auf Europa ausgerichtet praxisorientiert EDV-gestützt I. Vorbemerkung Es herrscht ein Überangebot an Juristen mit Befähigung zum Richteramt. Der Berufseinstieg für Anfänger, die nicht während ihrer Ausbildung besondere Kenntnisse erworben haben, ist außerordentlich schwer. Wer hingegen in seiner Ausbildung die richtigen Schwerpunkte gesetzt und besondere Kompetenz erworben hat, hat beste Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Es ist Ziel des juristischen Fachbereichs der Universität des Saarlandes, das Studium der Rechtswissenschaft so zu gestalten, daß die hier ausgebildeten Studenten die Kompetenz erwerben, die sicheren Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet. Es sollen dabei die schon bestehenden Schwerpunkte, nämlich ausgebaut werden. Einbeziehung der neuen Medien in die Ausbildung unter durchgehender Ausnutzung der Internettechnologie Ausrichtung nach Frankreich intensive Befassung mit dem Europarecht und seinen Auswirkungen auf das nationale Recht enge Zusammenarbeit des Fachbereichs mit der Praxis
2 - 2 - II. Das Konzept im Überblick Jurastudium an der Universität des Saarlandes Materielles und formelles Recht Vermittlung von Grundkenntnissen (Begrenzung des Stoffs durch Veränderung des Pflichtfachkatalogs) Grundlagen, Methoden und EDV Philosophische und historische Grundlagen Juristisches Denken und Arbeiten Rechtsgestaltung Informationsbeschaffung und Konfliktbewältigung unter Einsatz der EDV Wahlfachstudium ab dem 7. Semester (pro Semester 15 bis 18 Wochenstunden) 1. und 2. Semester - Grundstudium (pro Semester 18 Wochenstunden) An die Stelle der Anfängerübungen treten Abschlußprüfungen nach den Vorlesungen. Bei Erfolg erhalten die Teilnehmer credit points. Beim Erreichen einer festgelegten Zahl von credit points ist die Zwischenprüfung bestanden; der Zugang zum Hauptstudium ist eröffnet. 3. bis 6. Semester - Hauptstudium (pro Semester 18 Wochenstunden) Die Abschlußprüfungen nach den Vorlesungen werden fortgesetzt. Weitere credit points sind Voraussetzungen für die Teilnahme an den Übungen. Das Bestehen der Übungen eröffnet den Zugang zum Vertiefungs- und Wahlfachstudium. 7. und 8. Semester - Vertiefungs- und Wiederholungsstudium Einjähriger Kurs zur Examensvorbereitung durch Professoren des Fachbereichs nach dem Konzept des verteilten Lehrens und Lernens Seminar- und Kleingruppenarbeit, Einübung in das wissenschaftliche Arbeiten Deutsches und Internationales Vertrags- und Wirtschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht und Steuerrecht in Deutschland und Europa Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht Internationales Recht, Europarecht, Europäischer und internationaler Menschenrechtsschutz Deutsches und Europäisches Informations- und Medienrecht Französisches Recht Staatsexamen unter Abschichtung von Prüfungsleistungen Bachelor Magister Zusätzliche Qualifikationsmöglichkeiten 1. bis 4. Semester Doppelstudium des französischen Rechts am Centre Juridique Franco-Allemand zum DEUG (mention droit) 1. bis 8. Semester Studienbegleitende Zusatzausbildung Wirtschaftswissenschaft mit Zertifikat Aufbau- und Postgraduiertenstudiengänge Europäische Integration und Magister des Europarechts am Europa-Institut, Sektion Rechtswissenschaft
3 - 3 - III. Erläuterungen 1. Die erforderlichen Änderungen a) Das vorstehende Konzept setzt Änderungen in JAG, JAO und im Studienplan voraus. Solche Änderungen werden aber aufgrund der Änderungen des HRG (Leistungskontrollen) ohnehin erforderlich. Das Deutsche Richtergesetz bleibt unberührt. b) Es sind folgende Änderungen vorzunehmen: Einführung von Leistungskontrollen Einführungsveranstaltungen in das englische und französische Recht, jeweils in der Landessprache (Sie sollen gleichzeitig der Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse dienen; im übrigen werden aber darüber hinaus fremdsprachliche Vorlesungen angeboten und Prüfungen abgehalten). vermehrter Praxisbezug durch bessere Einbindung des Verfahrensrechts und der neuen Medien durch verstärkte Einbindung von Praktikern in die Ausbildung bessere Examensvorbereitung Inkorporation des ECTS (European Credit Transfer System) in die rechtlichen Rahmenbedingungen Einführung eines Universitätszertifikats, das dem Bewerber um einen Arbeitsplatz bescheinigt, daß er auf einem Gebiet (etwa Wirtschafts- und Steuerrecht) besondere Kompetenz hat. 2. Einführung von Leistungskontrollen Am Ende jeder Veranstaltung steht eine schriftliche eine mündliche Prüfung. Die Prüfungen können sich auch über mehrere Veranstaltungen erstrecken. Für das Bestehen einer Prüfung gibt es festgelegte Kreditpunkte. Am Ende eines jeden Ausbildungsabschnitts muß eine bestimmte Anzahl von Kreditpunkten gesammelt sein, damit der nächste Abschnitt begonnen werden kann. 3. Vermehrter Praxisbezug Es soll besonderer Wert auf die Vermittlung des formellen Rechts und den Umgang mit EDV gelegt werden. Es werden daher in den ersten fünf Semestern Veranstaltungen über die Informationsbeschaffung und die Unterstützung des juristischen Arbeitens durch EDV angeboten. Als weiterer wichtiger Aspekt ist die Konfliktbewältigung unter Einsatz der EDV zu nennen. Hier ist all das anzusprechen, was derzeit im Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht gelehrt wird. Gleichzeitig sind aber mne Tendenzen der Konfliktlösung wie Mediation in die Diskussion einzubeziehen. Unter Abschaffung der Praktika sollte in diesen Veranstaltungen den Studenten die Bedeutung des formellen Rechts in der Praxis nahe gebracht werden (etwa durch Besuch von Gerichtsterminen, Abhaltung von Moot Courts). Hier ist es unerläßlich, Praktiker einzubeziehen. Auch im Bereich des materiellen Rechts sollte die Bereitschaft vieler saarländischer Juristen, sich an der Universitätsausbildung zu beteiligen, genutzt werden. 4. Bessere Examensvorbereitung Es ist unbedingt erforderlich, daß der Fachbereich den Studenten eine umfassende Vorbereitung bietet. Die Flucht zu den Repetitoren könnte so gestoppt werden. Die Vorbereitung soll in einem einjäh-
4 - 4 - rigen Kurs bestehen, der alle examensrelevanten Wissensgebiete abdeckt. Der Kurs wird ins Internet eingestellt und kann dort von den Studenten abgerufen werden. 5. Wahlfachstudium a) In der Saarbrücker Juristenausbildung soll besonderer Wert auf exemplarisches Lernen gelegt werden. Daneben hat sich der Student mit einem von ihm gewählten Gebiet vertieft zu befassen, um so nachzuweisen, daß er in der Lage ist (und auch in Zukunft sein wird) sich in bestimmten Rechtsgebieten (die in seinem Beruf gerade erforderlich sind) zum Spezialisten auszubilden und dort besonders kompetent zu sein. Dazu soll das Wahlfachstudium dienen, in dem auch ein Universitätszertifikat erworben werden kann. Vor allem diese vertiefte Ausbildung soll die Chancen der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt vermehren. Wer sich etwa mit dem Gebiet des deutschen und europäischen Wirtschaftsrechts befaßt hat und nach einem universitären Examen gute Kenntnisse in diesem Bereich nachweisen kann, ist sicherlich für den Arbeitsmarkt interessant. b) Die bisherigen Wahlfachgruppen sind erheblich reduziert und neu zugeschnitten worden. Es ist selbstverständlich, daß in den Wahlfachgruppen die (wirtschafts-)strafrechtlichen Bezüge beachtet und behandelt werden. 6. Saarbrücker Modell und das Zweite Staatsexamen Das vorgeschlagene Konzept bemüht sich in besonderer Weise, die Studenten für die Praxis fit zu machen. Wenn es als Ergebnis der gegenwärtigen Diskussion zu einer Abschaffung des Zweiten Staatsexamens kommen sollte, hätte das Konzept die dann unumgängliche Betonung des Verfahrensrechts in Hinblick auf die Praxis bereits vorweggenommen. 7. Zusatzausbildung Wirtschaftswissenschaft In Saarbrücken sind Wirtschaftswissenschaft und Rechtswissenschaft unter dem Dach der Fakultät vereint. Diese Chance soll genutzt werden. Die Studenten der Rechtswissenschaft sollen die Gelegenheit erhalten, im Nachbarfachbereich eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzqualifikation (z.b. im Bilanzrecht, der Buchhaltung und weiteren Disziplinen) zu erhalten. Für die Studenten, die diese Zusatzausbildung absolvieren, wird die Frist für den Freischuß in Anlehnung an die Regelungen für Auslandsstudien und das Studium des französischen Rechts am Centre Juridique Franco-Allemand ausgedehnt. 8. Das Saarbrücker Modell im Vergleich zu anderen Modellen a. Eine Gruppe namhafter Juristen hat jüngst unter der Überschrift Die Erneuerung tut not Thesen zur Reform der Juristenausbildung vorgestellt (FAZ, 24. Oktober 1997, S. 12 = NJW 1997, 2935). Nach Auffassung dieser Gruppe ist der gegenwärtige Zustand der Juristenausbildung unerträglich (These 4). Das Rechtsstudium diene der Anhäufung möglichst flächendeckenden Wissens in möglichst vielen der examensrelevanten Fächer. Für eine methodisch bewußte, vertiefende Durchsetzung des Rechtsstoffs bleibe keine Zeit (These 2). Von den Studenten würden mehr und mehr schiere Stoffvermittlung und Rechtssprechungswissen nachgefragt. In der zweiten Studienhälfte seien daher nicht mehr die rechtswissenschaftlichen Fakultäten, sondern die Repetitoren Ausbildungsstätte (These 3). Ziel und Leitbild der nötigen Reform der universitären Juristenausbildung müsse der rechtsgelehrte, allseits einarbeitungsfähige Jurist sein, der über juristische Urteilskraft verfüge (Punkt II). Das Studium müsse so aussehen, daß in einem vier- fünfsemestrigen Grundstudium in den Pflichtfächern die nötigen Rechtskenntnisse und die Grundlagen juristischen Arbeitens vermittelt würden. Zugleich gelte es in diesem Grundstudium festzustellen, welche Rechtsstudenten geeignet
5 - 5 - seien. Es müsse daher jede Lehrveranstaltung mit einem benoteten Leistungsnachweis abschließen, der einmal wiederholt werden könne (These 9). Das Aufbaustudium diene der Vertiefung in den Pflichtfächern. Hier seien zusätzlich als Pflichtfächer die historischen und philosophischen Grundlagen des Rechts zu beleuchten. Daneben seien ein zwei Wahlfächer zu belegen (These 10 und 11). Die Abschlußprüfung müsse das Prinzip alles auf einmal aufgeben. Prüfungsleistungen seien abzuschichten (These 12). b. Die genannten Thesen weisen gewichtige Parallelen zum vorstehenden Konzept auf. So fordern beide Modelle Leistungskontrollen während des Studiums. Beide Modelle gliedern in verschiedene Studienphasen und sehen in der letzten Studienphase Vertiefungsveranstaltungen vor. Zu Recht wird in den genannten Thesen betont, der Pflichtfachstoff müsse begrenzt werden. Im hier vorgelegten Modell soll besonderer Wert auf exemplarisches Lernen gelegt werden. Es soll eben nicht Ziel der Juristenausbildung im Grund- und Hauptstudium sein, den Studenten eine Fülle von Spezialkenntnissen zu vermitteln. Ziel muß vielmehr sein - neben den Grundkenntnissen - die Fähigkeit zu vermitteln, juristische Probleme zu lösen. Der Jurist sollte - wie in den genannten Thesen mit Recht gefordert wird - stets einarbeitungsfähig sein. Nur ein Jurist, der derart flexibel ist, ist für die Praxis brauchbar. Der Einarbeitungsfähigkeit soll im vorgelegten Modell vor allem die neben dem materiellen Recht stehende Ausbildung dienen. Der Student soll nämlich durch eine vertiefte Befassung mit den neuen Medien in die Lage versetzt werden, schnell auf umfangreiche Informationen zurückzugreifen (dies ist ein erster wichtiger Schritt für die Einarbeitung in neue Probleme). Es soll darüber hinaus besonderer Wert auf die Einübung des juristischen Arbeitens, Denkens und Argumentierens gelegt werden. Schließlich ist für den Jurist in allen Praxisbereichen wichtig, daß er über die Durchsetzung des Rechts bestens informiert ist. Nur wer die Durchsetzung des Rechts kennt, ihre Dauer abschätzen und ihre Risiken bewerten kann, wird in der Lage sein, richtige Ratschläge zu erteilen. Dem soll hier durch verstärkte Befassung mit dem Verfahrensrecht Rechnung getragen werden. Daß im materiellen Recht nur Grundkenntnisse vermittelt werden müssen, müßte durch eine Änderung (Stoffbegrenzung) des Pflichtfachkataloges gewährleistet werden. Abschließend sei darauf hingewiesen, daß es ein wichtiges Ziel des vorgelegten Modells ist, die Studenten vor bloßer Stoffvermittlung (These 3) beim Repetitor zu bewahren. Die hier vorgeschlagene Examensvorbereitung im Netz soll gerade nicht die Paukerei fördern, sondern es den Studenten ermöglichen, ihr Grundwissen zu festigen und sich in der Methodik der Fallösung zu üben.
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