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1 Ministerium fü r Klimaschutz Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW Düsseldori Vorsitzender des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Friedhelm Ortgies MdL. Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFAL_N 16. WAHLPEHIODE VORLAGE 16/3401 -, Johannes Remmel Seite 1 von 1 Aktenzeichen IV-5. bei Antwort bitte angeben Herr Prof. König Telefon /345 Telefa poststelle@mkulnv.nrw.de 60-fach PFT Belastungen am Flughafen Düsseldorf Sehr geehrter Herr Vorsitzender Ortgies, ;{.:.J.cr hiermit übersende ich aufgrund der aktuellen Diskussionen einen weiteren Bericht zum Thema "PFT-Belastungen am Flughafen Düsseldorf' mit dem Schwerpunkt auf neuen Untersuchungsergebnissen und der Entwicklung des Sanierungskonzeptes zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Dienstgebäude und Lieferanschrift: Schwannstr Düsseldorf Telefon Telefa Infoservice poststelle@mkulnv.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien U78 und U79 Haltestelle Kennedydamm oder Buslinie 721 (Flughaferi) und 722 (Messe) Haltestelle Frankenplatz.

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3 PFT Belastungen am Flughafen Düsseldorf - aktuellen Untersuchungsergebnisse, Entwicklung des Sanierungskonzeptes Vorbemerkung Dieser Bericht baut auf dem mit Landtags-Vorlage 16/1318 vorgelegten Bericht vom auf. Der frühere Bericht enthielt Aussagen zu den Ursachen und Eintragsstellenl den bis 2013 vorliegenden Untersuchungsergebnissen sowie den ergriffenen Sofortmaßnahmen durch die Flughafen Dü seldorfgl1}bh undßie tadt Düsseldorf. Die we.iteren Aktivitäten' sind seit dem sehr intensiv vom Land begleitet worden. Das MKULNV hat zwei Fachgespräche mit den am Schadensfall am Dusseldorfer Flughafen Beteiligten, der Bezirksregierung Düsseldorf; dem LANUV und dem MV sowie Eperten aus anderen Ländern durchgeführt. Das LANUV berät insbesondere bei der Abstimmung von Sanierungszielwerten. Der MV bringt seine Erfahrungen aus Versuchen zur Sanierungstechnik ein. e,, Als Anlage 1 ist der aktuelle Sachstandsbericht 2015 der Stadt Düsseldorf beigefügt, der aufbauend auf eine Chronologie Aussagen zu den durchgeführten und vorgesehenen Maßnahmen enthält, weitere Untersuchungsergebnisse darstellt" auf die Entwicklung von Sanierungszielen eingeht und die durchgeführten Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit erläutert. Die Anlage 2 (Anlage 1 'zum Sachstandsbericht der Stadt Düsseldorf) enthält die aktualisierte Chronologie der Grundwasseruntersuchungsergebnisse ' im Gebiet der PFT Grundwasserverunreinigung Lohausen/Kaiserswerth. Die Anlage 3 (Anlage 2 zum Sachstandsbericht der Stadt Düsseldorf) umfasst die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserentnahme zur Durchführung einer Grundwassersanierungsmaßnahme am Standort des ehemaligen Feuerlöschübungsbeckens des Flughafen Düsseldorf vom Die Anlage 4 (Anlage 3 zum Sachstandsbericht der Stadt Düsseldorf) enthält die Anforderungen an die Sanierung der. PFT BQden- und Grundwasserverunreinigung Lohausen/Kaiserswerth vom ' Untersuchungen zu Monitoring und weiteren Quellensuche Grundlage ist das regelmäßige Grundwassermonitoring der Flughafen Düsseldorf GmbH mit 30 Messstellen und zweimonatigen Abständen.

4 Dieses wird durch weitere Messstellen der Stadt Düsseldorf ergänzt. Die Ausbreitung der PFT-Fahnen im Grundwasser bis zum Rhein ist daraus grundsätzlich seit längerem bekannt. Es hat sich jedoch in 2014 eine Verlagerung von' höheren PFT-Gehalten in Richtung Rhein gezeigt. Eine weitere Aktualisierung der aktuellen Ausbreitung der PFT Fahne wird in den nächsten Wochen eifolgen. Neben den bekannten PFT-Belastungsquellen auf dem Flughafengelände (Feuerlöschübungsbecken, Feuerwache Nord und UnfallsteIle Atlas Air)wird--weiter nach einer möglichen Ursache an der B 8n au-, ßerhalb des Flughafengeländes 'gesucht. Da die bisher vorgenomme nen historischen Recherchen noch zu keinem Erfolg geführt haben, muss die Stadt weitere Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachenzusammenhänge durchführen. PFT-Untersuchungen des LANUV am Rhein Das LANUV analysiert im Rhein seit Jahren PFT. Im nordrheinwestfälischen Rheinabschnitt von Bad Honnef bis Bimmen werden sehr niedrige 'PFT-Konzentrationen gemessen, teilweise sind, die, PFT-' Konzentrationen unter der ancllytischen Nachweisgrenze. Eine Konzentrationserhöhung entlang,des Rheins kann nicht festgestellt werden. Das LANUV hat am unterhalb des Bereiches, wo sich die Grundwasserfahne Richtung Rhein bewegt, bei Dusseldorf-Wittlar eine Probe im Rhein genommen., Der höchste' Messwert in Düsseldorf-Wittlaer wurde für die. PFT Einzelkomponente Perfluorbutansulfonsäure mit 0,022 1J9/1 gefunden, die Konzentration in Düsseldorf-Flehe (oberhalb der Fahne) für diesen Stoff liegt im Mittel bei 0,025 IJglI (2013-heute) und einem Maimum von 0,058 1J9/1 am Das LANUV kommt zu folgender Bewert ' ung: "Somit liegt derzeit kein messbarer Einfluss der Schadensquellen am Flughafen auf en Rhein vor", Angesichts der großen Wasserführung des Rheins und des lang,. samen und in Relation geringen Grundwasserzus'troms aus der PFT Fahne ist dieses Ergebnis zu erwarten. Das LANUV wird im 4-wöchentlichem Turnus die weitere Entwicklung verfolgen;

5 Ergriffene Sofortmaßnahmen. Als Sofortmaßnahmen an den Schadensherden sind Boden Auskofferungen: vorgenommen worden. Die Stadt hat.außerdem AIIgemeinverfügungen zur Unterbindung der Nutzung des kontaminierten Wassers in angrenzenden Kleingärten und dem benachbarten Baggersee erlassen. Der im Abstrom liegende Wasserversorger stellt über Aktivkohlefilter sicher, dass die PFT-Konzentrationen jetzt und in Zukunft gut entfernt werden. Die Trinkwassergewinnung wird vom PFT-. Schaden am Flughafen Düsseldorf bisher nicht beeinflusst. Durch die besteh nde Aktivkohle-Aufbereitung ist die Qualität des Trinkwassers sichergestellt. Sanierungskonzept Das gesamte Sanierungskonzept umfasst die (teilweise bereits erfolgte) Sanierung der Schadensquellen, hydraulische Abfangmaßnahmen und die Reinigung des geförderten Grundwassers. Durch Pumpversuche wurde die Sanierung vorbereitet. Die hydraulischen Abfangmaßnahmen beginnen im Herbst diesen Jahres. Bis Anfang 2016 sollen alle drei Eintragsstellen hydraulisch abgeschirmt sein, womit die weitere Ausbreitung der PFT-Fahne begrenzt wird. Die Anforderungen an die Einleitung des gereinigten Grundwassers in den Kittelbach sind in der als Anlage 3 beigefügten Wasserrechtlichen Erlaubnis der Stadt Düsseldorf geregelt. Die Grundwassersanierung wird dann aber meh-. rere Jahre in Anspruch nehmen. Fazit Die vorliegenden Erkenntnisse machen die Kompleität der Problematik deutlich. Sowohl die Stadt Düsseldorf, die Flughafen Düsseldorf GmbH als auch das LANUV sind federführend in bundesweiten Erfahrungsaustauschen zur Sanierung von PFT-Grundwasserschäden tätig. Hier musste teilweise Neuland zur Schadenssanierung und Aufbereitung von PFT-belastetem Wasser beschritten werden. Es hat sich gezeigt, dass kein Sanierungsverfahren "von der Stange'" verfügbar ist. Zur dauerhaften Schadensbeseitigung sind für jeden Standort spezifi-

6 sche Sanierungskonzepte erforderlich. Vor Beginn der Sanierung musste daher zunächst eine Erprobungsphase vorgeschaltet werden.

7 SachstanEiberichl zu PFT-Belaslungen im BeEien-lolnEi Grundwasser in Lohausen I-KaiseFSweFlh-2015 Sachstandbericht ZU PFT -Belastungen in Boden und Grundwasser Düsseldorf Lohausen I Kaiserswerth aktualisiert am Fahnenaufnahme 2014 mit Wasserschutzzonen, Beprobung Septemqer I Oktober 2014 Inhalt 1. Einleitung 2. Entwicklung der PFT-Grundwasseruntersuchungsergebnisse 2007 bis Maßnahmen des Flughafens 3.1 Chronologie der bis 2014 durchgeführten Maßnahmen 3.2 Chronorogie der 2015 durchgeführten Maßnahmen Pumpversuch am ehem. Feuerlöschübungsbecken Planung der großtechnischen hydraulischen Abfangmaßnahmen Monitoring außerhalb des Flughafengeländes 3.3 vorgesehene weitere Untersuchungen und Maßnahmen Untersuchungen durch das 4.1 Verursachersuche an der B 8n (Grundwasserabstrom Feuerwache Nord) 4.2 Untersuchungen außerhalb des Flughafengeländes 4.3 Gesamtfahnenaufnahme 5. Öffentlichkeitsarbeit 6. Anforderungen an die PFC-Boden- und Grundwasserverunreinigung Lohausen / Kaiserswerth 7. Anlagen Seite 1 von 11

8 Sachstandbericht zu PFT-Belastungen im Boden und Grundwasser in Lohausen I Kaiserswerth Einleitung Dieser am aktualisierte Sachstandsbericht 2015 schließt an den Sachstandsbe richt 2014 an, derim Februar dieses Jahres übermittelt wurde. Grundlage dßs Berichtes ist die Fahnenaufnahme 2014, der Untersuchungsergebnisse aus ca. 160 Grundwasserinessstellen, die im Herbst 2014 beprobt wurden, zu Grunde liegen. Darüber hinaus wurden Gartenbrunnen interessierter Bürger im Auftrag der Stadt untersucht. Im Vergleich mit den Grundwasseruntersuchungsergebnissen 2012 und 2013 hat sich die flächige Ausdehnung der PFT-Verunreinigung nicht wesentlich verändert. Im Oktober und November 2015 erfolgt gemeinsam mit dem Flughafen Düsseldorf die Beprobung für eine aktuelle großflächige Fahnenaufnahme. Erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse ist eine Aussage über die weitere Konzentrationsentwicklung in der Fahne möglich. Für die großtechnische Sanierung von PFT-Grundwasserverunreinigungen gibt e s bisher kein Verfahren,von der Stange'. Vielmehr sind jeweils Versuche erforderlich; um das unter den jeweiligen standortspezifischen hydrogeologischen und schadstoffspezifischen Randbedingungen am besten geeignete Verfahren zu ermitteln. Dazu wurde vom Flughafen an der Eintragsstelle Feuerlöschübungsbecken seit dem ein Pumpversuch durchgeführt und eine Pilotanlage betrieben. Auf der Basis der Ergebnisse der Pilotversuche wurden die Anlagen zur hydraulischen Abschirmung der drei bekannten Eintragsstellen geplant. Die hydraulische Abschirmung der Eintragsstellen ist ein wichtiger Meilenstein der Sanierung der Gesamtverunreinigung, dem weitere Schritte folgen müssen. Unter Bezug auf die vorliegenden Erfahrungen mit Grundwassersanierungsmaßnahmen z.b. zur Entfernung yon chlorierten Kohlenwasserstoffen, Chromat oder Pestiziden ist generell davon auszugehen, dass die Sanierung großflächiger Grundwasserverunreinigungen langjährige Zeiträume erfordert. Eine deutliche Verringerung der Verunreinigung ist erst nach Jahren aktiver Sanierung zu erwarten. Die Empfehlung des Gesundheitsamtes, Fische aus den.kaiserswerther Seen nicht zu ver... zehren, gilt weiterhin. Da die zugrunde liegenden Fischuntersuchungen 2010 durchgeführt wurden, wird derzeit mit dem Pächter der Gewässer eine neue Befischung abgestimmt, mit dem Ziel die aktuelle Belastungssituation zu ermitteln. Die mit Allgemeinverfügung vom erfolgte Untersagung der erlaubnisfreien Benutzung des Grundwassers und des Wassers aus den Kaiserswerther S.een (Lambertussee, Suitbertussee, Fliednersee, Speesee, See südlich der B 8n) ist auch weiterhin aufrechtzuerhalten. Auf Grundlage der Fahnenaufnahme 2015 ist zu überprüfen, ob und in wie weit das Gebiet der Allgemeinverfügung angepasst werden muss. Seite 2 von 11

9 Sachstandbericht zu PFT -Belastungen im Boden und Grundwasser in Lohausen"! Kaiserswerth Entwicklung, der PFT - Grundwasseruntersuchungsergebnisse Die Chronologie der Grundwasseruntersuchungsergebnisse im Gebiet der PFT -Grundwasserverunreinigung Lohausen/Kaiserswerth ist in Anlage 1 zu diesem Bericht zusammenge-. fasst grafisch dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass 2007 erste analytische Hinweise auf erhöhte PFT-Gehalte im Grundwasser vorlagen. Untersucht wurden 2007 die beiden Verbindungen PFOS und PFOA. Auf dieser Datengrundlage war es nicht möglich, PFT-Eintrags-. stellen zu identifizieren oder die PFT-Grundwasserverunreinigung abzugrenzen. In den Folgejahren wurde die Zahl der auf PFT untersuchten Grundwassermessstellen schrittweise erhöht und der Untersuchungsumfang auf 10 PFT-Verbindungen erweitert. Zusätzlich wurden Jahr für Jahr weitere Messstellen errichtet, um eine schlüssige Interpretation der vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu erreichen war ein Kenntnisstand erreicht, auf dessen Grundlage die Identifizierung der ersten Eintragsstellen und die Abgrenzung der Grundwasserverunreinigungen außerhalb des Flughafen geländes möglich waren., Jeweils im Herbst 2013 und 2014 wurden rund 200 Grund- und Seewasserproben auf PFT untersucht, um die Entwicklung der Verunreinigung zu erfassen und weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Zusätzlich wurden bei den jährlichen Fahnendarstellungen jeweils auch weitere. Untersuchungsergebnisse, die während des Jahres für EinzeifragensteIlungen zur Abgrenzung der Verunreinigungsfahnen oder zur weiteren Ursachenermittlung beauftragt wurden, berücksichtigt. Daher sind die Fahnendarstellungen 2013 und 2014 nicht nur auf rund 200 sondern auf rund 300 Analysenergebnisse gestützt wurde zusätzlich der Untersuchungsumfang an ausgewählten Messs'tellen um weitere per- und polyfluorierte Verbindungen erweitert. Im Vergleich der Fahnenaufnahmen wird deutlich, dass sich die flächige Ausdehnung der Grundwasserverunreinigungen seit 2012 nicht wesentlich verändert hat. Im Oktober und November 2015 erfolgt gemeinsam mit dem Flughafen Düsseldorf erneut die Beprobung von rund 200 Grundwassermessstellen für die großflächige Fahnenaufnahme Nach Vorliegen der ausgewerteten Untersuchungsergebnisse ist eine Aussage über die weitere Konzentrationsentwicklung in der Fahne möglich. Seite 3 von 11

10 Sachljltandbericht zu PFT-Belastungen im Boden und Grundwasser in Lohausen I Kaiserswerth Maßnahmen des Flughafens 3.1 Chronologie der bis 2014 durchgeführten Maßnahmen Durch Untersuchungen im Rahmen der Grundwasserüberwachung waren 2007 erste Erkenntnisse zu erhöhten PFT - Gehalten im Grundwasser auf dem Gelände und im Umfeld des Flughafens ermittelt worden. Zur Bewältigung der PFT - Problematik, deren Dimension erst schrittweise mit fortschreitendem Untersuchungs- und Kenntnisstand deutlich wurde, wurden bis 2014 von Selten der Flughafengesellschaft die in Tabelle 1 zusammengestellten Maßnahmen ergriffenen und durchgeführt. Tabelle 1: bis 2014 von der Flughafengesellschaft durchgeführte Maßnahmen zur Bewältigung der PFT Problematik Jahr ergriffene oder Bemerkung durchgeführte Maßnahme 2005 Bodenaushub an der UnfallsteIle der Atlas als Sofortmaßnahme zur Beseitigung Air - ohne Berücksichtigung der PFT- der Unfall- und Brandschäden. Problematik 2007 Einkauf von Löschmitteln mit als Sofortmaßnahme geringeren PFT-Gehalten 2008 Prüfung des Feuerlöschübungsbeckens als Sofortmaßnahme auf Dichtheit 2009 Sammlung und Entsorgung anfallenden als Sofortmaßnahme Niederschlagswassers Einstellung der Löschübungen und Funktionstests am Feuerlöschübungsbecken 2010 Systematische PFT -Bodenuntersuchungen erfolgt seither bei allen im Rahmen von Baumaßnahmen auf dem Baumaßnahmen auf dem Flughafen Flughafengelände 2011 Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrfunktionsbeckens 2012 Erstellung eines PFT-Katasters für den Flughafen 2014 Beginn des Pumpversuchs und des kontinuierlicher Betriebs der Pilotanlage am Betrieb seit Rückbau des Feuerlöschübungsbeckens; Abdeckung des Beckenstandortes mit Folie, Sammlung und Ableitung anfallenden betroffene Fläche: ca m2 entfernter PFT -belasterer Bauschutt und Boden: Niederschlagswassers ca m3 bzw. ca t." Seite 4 von 11

11 ... Sachstal'ldbericht zu PFT-Belastungen im Boden und-grundwasser in Lohausen / Kaiserswerth 2015 Zusätzlich wurden seit 2007 in mehreren Kampagnen weitere Grundwassermessstellen errichten, mehrere hundert Wasserproben untersucht, mehrere hundert Rammkernsondierun. gen durchgeführt und Bodenproben, sowohl im Feststoff als auch im Eluat, auf PFT untersucht. 3.2 Chronologie der 2015 durchgeführten Maßnahmen Pumpversuch am ehemaligen Feuerlöschübungsbecken Der am begonnene Pumpversuch am ehemaligen Feuerlöschübungsbecken und der Betrieb der Pilotanlage wurden kontinuierlich bis Oktober 2015 fortgeführt. Die Anlage wurde mit unterschiedlichen Förderraten bis 8 m3/h betrieben. Insgesamt wurden bisher rund m3 Grundwasser gefördert und gereinigt. Das gereinigte rundwasser wurde über die betriebseigene Regenwasserkanalisation in den Kittelbach geleitet. Die Konzentrationen im geförderten Rohwasser lagen im Durchschnitt bei ca ng/i PFT. Maimalgehalte betrugen bis zu ca ng/i PFT. Der Gehalt an H4PFOS ist gering und liegt im Mittel bei ca. 300 ng/1. Die polyfluorierten Verbindungen 4:2 und 8:2 FTS wurden nicht nachgewiesen. Zur Veranschaulichung ist die zeitliche Entwicklung der PFT -Gehalte im Rohwasser während der Gesamtdauer des Pumpversuchs in Abbildung 1 dargestellt. Im Ablauf der Reinigungsanlage werden bislang keine PFT nachgewiesen. Purnpversuch ehern. Feuerlöschübungsbecken - PFT-EinzelparC!rneter Rohwasser (Monatsrnittelwerte) r.-ncffehtt r 8,0 H4PFOS, 4-2 FTS, 8-2 FTS erst ab untersucht ,0 PFOA (lq-q 4-2 FTS. 8-2 FTS Jmmer<BG PFBA (4-C) ! iiooir \---t 4,0 5,0 - PFPA (5-C) ----1r-----j _PFHA(6-C) -'" _ PFHpA (7-{;) _PFOA(8-C) , ,0 _PFNoA(9-{;) PF85 (4-5) _PHJS(&-S) _ H4PFOS (8-5) _PFOS(&5) -Förderrate (Monatsmittelwerte) 0 ;: ;: ;: ;: ;: ;: ;: ;: ;: ;: ;: :E :E :E :E :E :E :E :E :E :E :E % 0 '! "; ;g ;: ;: ;: ;: :E ::: ::: :E '"... g ;: ;: ;: ;: ;: :E :E :E :E :E S ;:; '" '" ;: ;: :E :E 0... '" 0,0 Abbildung 1: PFT-Gehalte im Rohwasser, Pumpversuch am Feuerlöschübungsbecken, 01/ /2015 Seite 5 von 11

12 Sachstandbericht zu PFT-Belastungen im Boden und Grundwasser in Lohausen I Kaiserswerth Planung der großtechnischen hydraulischen Abfangmaßnahmen Parallel zum Weiterbetrieb der Pilotanlage wurde die großtechnische Anlage zur hydraulischen Abschirmung der PFT -Eintragsstelle Feuerlöschungsbecken geplant und deren Errich. tung vorbereitet. Dazu wurde am 20.0l.2015 der Bauantrag auf Neubau einer Wetterschutzhalle für die PFT- Grundwassersanierungsanlage am ehern. Feuerlöschübungsbecken eingereicht die Baugenehmigung für den Neubau der Wetterschutzhalle durch die Stadt Düsseldorf erteilt der Bauantrag auf NeubaU der Wetterschutzhallen für die PFT- Grundwassersanierungsanlagen UnfallsteIle Atlas Air und Feuerwache Nord eingereicht ' der Baubeginn der Wetterschutzhalle und Druckrohrleitung am ehern. Feuerlöschübungsbecken angezeigt die Baugenehmigungen für den Neubau der Wetterschutzhallen UnfallsteIle Altlas Air un d Feuerwache Nord durch die Stadt Düsseldorf erteilt der Baubeginn defwetterschutzhallen UnfallsteIle Atlas Air und Feuerwache Nord angezeigt Bei der Vergabe für den Bau und Betrieb der Sanierungsanlage führten zusätzliche Anforderungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) hinsichtlich der Refleionseigenschaften der Fassaden der Wetterschutzhalle zu einer Zeitverzögerung (Auftragsvergabe Ende Juni 2015). Die Halle muss nun entgegen der ursprünglichen Planung als 3-seitiges Mauerwerk' ausgeführt werden. Mit dem Bau der Bodenplatte wurde im August 2015 begonnen. Der Rohbau ist fertiggestellt. Mit dem Funktionstest soll Anfang November begonnen werden.. Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt direkt im Anschluss daran. Zu dem Termin werden die e Medien eingeladen. Zusätzlich wurden für die beiden anderen bekannten Eintragsstellen Feuerwache Nord und UnfallsteIle Atlas Air die Bauanträge für die dauerhafte Errichtung der hydraulischen Abfangmaßnahmen durch den Flughafen Düsseldorf eingereicht. Die Baugenehmigungen wurden zwischenzeitlich erteilt und der Baubeginn angezeigt.. Auf der Grundlage des im Bereich des Feuerlöschübungsbeckens durchgeführten Pumpversuchs und des Betriebs der Pilotanlage wurden die großtechnischen Anlagen zur Grundwasseraufbereitung aus der hydraulischen Abschirmung hydraulisch und verfahrenstechnisch geplant. Seite 6 von 11

13 Sacl:lstandbericht zuj>ft-belastur1gen im Boden und Grundwasser in Lohausen / Kaiserswerth 2015 Die notwendigen Entnahmemengen zur hydraulischen Fassung der Verunreinigungsbereiche wurden auf der Grundlage des städtischen Grundwassermodells ermittelt Ehemaliges Feuerlöschübungsbecken: Entnahme von 14 m3/h aus 3 Förderbrunnen Feuerwache Nord: Entnahme von 18 m3/h aus 5 Förderbrunnen UnfallsteIle Atlas Air: Entnahme von 22 3/h aus 2 Förderbrunnen Der verfahrenstechnische Aufbau der stationären Anlage am ehemaligen Feuerlöschübungsbecken ist in Abbildung 2 schematisch dargestellt. Ionenaustauschfilter 1500 I Förderbrunnen Enteisenung Kiesfilter 2 Aktivkohlefilter je5 m' Ableitung lonenaustauschfilter 1500 I Abbildung 2: Prinzip der Abreinigungsanlage im Endausbau am ehemaligen Löschbecken Es ist vorgesehen das gereinigte Grundwasser über eine Druckleitung bis zur Regenklärbeckenanlage Ost zu führen und dem dort vorhandenen Einleitbauwerk zuzuführen. In den beiden anderen Verunreinigungsbereichen wird der Grundaufbau vergleichbar sein. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die hydraulische Abschirmung der PFT-Eintragsstelle Feuerlöschübungsbecken und für die Einleitung des gereinigten Grundwassers in den Kittelbach wurde vom Flughafen am beantragt. Der wasserrechtliche Erlaubnisbescheid wurde am erlassen. Er ist als Anlage 2 beigefügt. In der Wasserrechtlichen Erlaubnis sind als Anforderung für die Einleitung in den Kittelbach Einleitgrenzwerte von 200 ng/i Summe PFT (inkl. PFOS und H4 PFQS) und 20 ng/i PFOS festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Unter der Annahme, dass aus den Sanierungsmaßnahmen am Feuerlöschübungsbecken, der Feuerwache Nord des Flughafens und der UnfallsteIle Atlas Air insgesamt zunächst 54 m3/h aufbereitetes Grundwasser in den Kittelbach eingeleitet werden sollen, würde bei Einhaltung einer Maimalkonzentration von Summe PFT von 200 ng/i eine Fracht von ca jjg/h in das Gewässer eingeleitet. Daraus würde bei einem mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ) von 0,36 m3/s eine mittlere Konzentrationserhöhung von 1 0 ng/i resultieren. Diese Erhöhung würde im Bereich der Mess- Seite 7 von 11

14 Sachstandbericht zu PFT -Belastungen im Boden und Grundwasser in LohausenJ Kaiserswerth 2015 genauigkeit 'liegen. Durch die Einleitung würde keine nennenswerte Erhöhung der PFC Gehalte im Kittelbach verursacht. Die eingesetzten Filtermaterialien wie Nassaktivkohle und lonentauscherharze sind nach dem verfahrensbedingten Austausch einer schad losen Beseitigung zuzuführen. Die'mit PFT beladenen Aktivkohlen und Harze sind aufgrund der hohen thermischen und chemischen Stabilität von pft-verbindungen einer Behandlung in Anlagen zur Hochtemperaturverbrennung bei Temperaturen von mindestens C zu unterziehen. Der Flughafen hat diese Anforderung in die Ausschreibung zur Errichtung und Betrieb der Anlage aufgenommen Monitoring außerhalb des Flughafengeländes Seit 2010 führt der Flughafen an ausgewählten Messstellen regelmäßig Grundwasseruntersuchungen zur Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit - überwiegend auf dem Gelände des Flughafens - durch. Seit März 2015 führt der Flughafen auch ein Gruridwassermonitoring an ca. 30 ausgewählten Grundwassermessstellen außerhalb des Flughafenge-, ländes durch. Das Grundwassermonitoring erfolgt zunächst für ein Jahr alle zwei Monate. Nach Auswertung dieser Monitoringer ebnisse ist in 2016 über die Fortführung zu entscheiden. 3.3 vorgesehene weitere Untersuchungen und Maßnahmen 2016 Die bereits durchgeführten Untersuchungen zur Abgrenzung der bekannten Eintragsstellen werden zur Zeit ausgewertet. Die abschießenden Gutachten sollen Anfang, 2016 vorgelegt,, werden. Auf dieser Grundlage ist im nächsten Schritt unter Bezug auf die von der Behörde formulierten Anforderungen an die Sanierung der PFT- Boden- und Grundwasserverunreinigungen Lohausen/Kaiserswerth vom , die als Anlage 3 beigefügt sind, von Seiten des Flughafens ein Vorschlag für die Sanierung der Eintragsstellen bis Mitte 2016 zu erstel-, len und vorzulegen. Nach Abstimmung könnten erster Maßnahmen zur Eintragsstellensanie-, rung in der zweiten Jahreshälfte 2016 geplant werden. Weiterhin s,ind basierend auf den bislang vorliegenden Boden- und Grundwasseruntersuchungen und dem PFT -Kataster auf dem Flughafengelände insgesamt weitere ca. 175 Direct-Push-Sondierungen zur Überprüfung weiterer Verdachtsbereiche durchzuführen. Die Untersuchungen müssen jedoch vom Flughafen aus vergaberechtlichen Gründen neu ausgeschrieben werden. Die Neuausschreibung erfolgt in Teillosen. Diese Untersuchungen. werden eine längere Zeit in Anspruch nehmen, da die Arbeiten aufgrund des Flugbetriebes Seite 8 von 11

15 Sachstandbericht zu PFT-Belastungen im Boden und Grundwasser in Lohausen I Kaiserswerth 2015 größtenteils nur in den Nachtstunden durchgeführt werden können. Mit ausgewerteten,ergebnissen dieser Untersuchungen ist in der zweiten Jahreshälfte 2016 zu rechnen. Darüber hinaus sind auf der Grundlage der Fahnenaufnahme 2015 und der Monitoringergebnisse des Flughafens bis Mitte 2016 die weiteren Schritte zur Prüfung der technischen und hydraulischen Möglichkeiten der Fahnensanierung abzustimmen. Pumpversuche zur Ermittlung der hydraulischen Kennwerte und Aufbereitungsversuche zur Optimierung der Verfahrenstechnik sowie ggf. flankierende Modellberechnungen und ergänzende Untersuchungen sind im zweiten Halbjahr 2016 zu Ermittlung der Planungsgrundlagen durchzuführen. 4. Untersuchungen durch das 4.1 Verursachersuche an der B 8n (Gruridwasserabstrom Feuerwache Nord) Trotz umfangreicher Untersuchungen (Grundwasserdirektbeprobungen, Bodenproben) lassen sich die im weiteren Abstrom der F uerwache Nord festgestellten sehr hohen PFT Gehalte im Grundwasser nicht eindeutig und plausibel mit den PFT -Einträgen aus der bereits ermittelten Eintragsstelle Feuerwache Nord erklären. Durch eine historische Recherche soll-. te überprüft werden, ob im Bereich der B 8n eventuell andere Einträge zu der PFT Grundwasserbelastung beigetragen haben. Es wurden Recherchen in den Stadtarchiven Düsseldorf und Ratingen, in Zeitungsbeständen, im Landesarchiv NRW, bei Straßen NRW, bei der Bezirksregierung, bei der Feuerwehr und Vorortgespräche durchgeführt. Es ergaben sich bislang keine Hinweise auf ein zusätzliches Schadensereignis, das zu den hohen PFT Gehalten im Grundwasser an dieser Stelle geführt haben könnte. Da auch auf Grundlage dieser Recherche bisher keine weitere Eintragsstelle außerhalb des Flughafengeländes er": mittelt werden konnte, sind weitere Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachenzusammenhänge erforderlich. 4.2 Untersuchungen außerhalb des Flughafengeländes Zur Vorbereitung der Ergänzung der Grundwassermessstellen im Zustrom zum Wasserwerk Kaiserswerth wurden im August Direct-Push-Sondierungen durchgeführt. Aus jeder Sondierung wurden 3 Grundwasserproben aus verschiedenen Tiefen entnommen und auf PFT analysiert. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden weitere Messstellen zur Verbes": Seite 9 von 11

16 Sachstandbericht zu PFT-Belastungen im Boden und Grundwasser.in Lohausen I Kaiserswerth 2015 serung der Fahnenabgrenzung und Erfassung der landseitigen Konzentrationsentwicklung errichtet. 4.3 Gesamtfahnenaufnahme Die Beprobung für die großflächige Fahnenaufnahme 2015 erfolgt im Oktober und November. Unter Berücksichtigung der zupätzlich im Lauf des Jahres durchgeführten Untersuchungen erfolgt anschließend die Auswertung und Darstellung der Ergebnisse; Die Fahnenaufnahme wird anschließend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auf der Grundlage der Fahnenaufnahme 2015 wird übergeprüft, ob die Geltungsbereiche der Allgemeinverfügung vom zur Untersagung der erlaubnisfreien Grund- und Seewassernutzung der Anpassung bedürfen. 5. Öffentlichkeitsarbeit,. Auf der Internetseite der Stadt werden Informationen zur Allgemeinverfügung, zu den bereits durchgeführten' Bürgerinformationsveranstaltungen und allgemeine Informationen zu PFT,. die regelmäßig fortgeschrieben werden, zur Information der Öffentlichkeit angeboten: Zusätzlich wird das auch zukünftig unaufgefordert Betroffene, die Bezirksvertretung sowie die Öffentlichkeit. über aktuelle Entwicklungen zur' PFT Grundwasserverunreiriigung und deren Sanierung informieren. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Fahnenaufnahme 2015 wird über das Erfordernis einer zeitnahen weiteren Bürgerinformationsveranstaltung' entschieden. 6. Anforderungen an die PFT -Boden und Grundwasserverunreinigung Lohausen I Kaiserswerth Über die Dringlichkeit der Sanierung der PFT-Verunreinigung Lohausen/Kaiserswerth hat die Stadt zu keinem Zeitpunkt weder gegenüber der Öffentlichkeit noch gegenüber dem Flughafen auch nur den geringsten Zweifel aufkommen lassen. Aufgrund der Dimension und Kompleität der Verunreinigung sind dazu allerdings verschiedene Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen erforderlich. Seite 10 von 11

17 Sachstandbericht zu PFT-Belastungen im Boden und Grundwasser in Lohausen I Kaiserswerth 2015 Vom Flughafen wurden bereits erste Maßnahmen (Kapitel 3.1 und 3.2) durchgeführt. Zur Zeit werden drei Anlagen zur hydraulischen Abschirmung der Eintragsstellen errichtet. Die erste am Feuerlöschübungsbecken wird noch in 2015, die beiden anderen Anfang 2016 in Betrieb genommen. Diese Maßnahmen hatten und haben oberste Priorität, um. ein weiteres Abströ-. men PFT-belasteten Grundwassers in Richtung Lohausen/Kaiserswerth bzw. Rhein zu vermeiden. Parallel werden vom Flughafen weitere umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und weitere Sanierungsmaßnahmen an den Eintragsstellen und in den Fahnen geplant. Nach Abstimmung.mit der Behörde sind diese schrittweise ab Mitte 2016 zu konkretisieren und umzusetzen. Bereits im Bericht 2014 wurden Sanierungsziele und Sanierungszielwerte für das Grundwasser sowie Anforderungen an die Einleitung gereinigten Grundwassers in ein oberirdisches Gewässer beschrieben und durch das LANUV geprüft. Die Anmerkungen des LANUV wurden in den Anforderungskatalog eingearbeitet und jetzt um die Sanierungsziele I Sanierungszielwerte für schädliche PFT-Bodenveränderungen sowie die Problematik Umlagerung / Entsorgung PFT-belasteter Böden ergänzt. Die Problematik einer, möglichen Schadstoffverlagerung im Zug von Baumaßnahmen bezieht sich aufdas gesamt Flughafengelände. Ihr wird konsequent durch umfangreiche PFT -Untersuchungen des Bodens bei allen Baumaß-. nahmen und die Berücksichtigung entsprechender Anforderungen an die Entsorgung bautechnisch bedingten Aushubs Rechnung getragen. Die kompletten Anforderungen sind in dem separaten Dokument "Anforderungen an die Sanierung der PFT-Boden- und Grundwasserverunreinigung Lohausen/Kaiserswerth" vom enthalten, das als Anlage 3 dem Bericht beigefügt ist. 7. Anlagen - Anlage 1: Chronologie der Grundwasseruntersuchungsergebnisse im Gebiet der PFT Grundwasserverunreinigung Lohausen/Kaiserswerth.: Anlage 2: Wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserentnahme zur Durchführung einer Grundwassersanierungsmaßnahme am Standort" des ehemaligen Feuerlöschübungsbeckens des Flughafen Düsseldorf vom Anlage 3: Anforderungen an die Sanierung der PFT -Boden- und Grundwasserverunreinigung Lohausen/Kaiserswerth Seite 11 von 11

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19 LaIideshauptstadt Düsseldorf Entwicklung derpft Untersuchungen Iagel. Jahr 2007: 11 PFT-Analysen (Grundwasser) Analyse nur auf 2 Einzelparameter [PFOS und PFOA] Jahr 2008: 59 PFT:.Analysen (Grund- und Seewasser) [1 Der LANUV-Liste] Erstmalige Beprobung der Kaiserswerther Seen Jahr 2009: ca. 180 PFT-Analysen (Grund- und Seewasser) [1 Der LANUV-Liste] Bau von 20 neuen Grundwassermessstellen PFT Konzentrationen,,..., <100ngll "'100ngll >3ODngll >1.000ng.1 >10.000ngll > ngii >3.000ngll '19 Bohrungen zur Eingrenzung der Bodenverunreinigungen

20 Landeshauptstadt Düsseldorf Entwicklung der PFT 'Untersuchungen Jahr 2010: ca. 150 PFT-Analysen (Grund- und Seewasser) [10er LANUV-Liste] 106 Bohrungen zur Eingrenzung der Bodenverunreinigungen 2011,I \.. j.., Jahr 2011: ca. 170 PFT-Analysen (Grund- und Seewasser) [10er LANUV-Liste] : Bau von 8 neuen Grundwassermessstellen Jahr 2012: ca. 250 PFT-Analysen (Grund- und Seewasser) [1 Der LANUV-Liste] Bau von 25 neuen Grundwassermessstellen 66 Bohrungen, 14 Direct Push Sondierungen >300"" 1.000ngll >3.000ngll ngll :> ngii Erstmals flächenhafte Kartierung der Grundwasserverunreinigung

21 Landeshauptstadt Düsseldorf Entwicklung der PFT Untersuchungen Jahr 2013: ca. 300 PFT-Analysen (Grund- und Seewasser) [10er LANUV-Liste] Bau von 13 neuen Grundwassermessstellen 72 Direct-Push Sondierungen Jahr 2014: ca. 300 PFT-Analysen (Grund- und Seewasser) [10er LANUV-Liste+div. weitere Parameter] 12 Direct-Push Sondierungen Weitere Informationen: Brinckmannstr Düsseldorf altlastenauskunft@duesseldorf.de Inbetriebnahme Pumpversuch am ehem. 'FeuerlöschObungsbecken im Januar 2014

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23 e Lande.hauptstadt Düsseldorl Der Oberbürgermeister e r Brinckmannstraße DOsseldori Briefpostanschrift: Stadtverwaltung Amt 19, OOss dorf Flughafen Düsseldorf GmbH Herrn Dirmeier Flughafenstraße Düsseldorf Wasserrechtliche Erlaubn ' is für die Grundwasserentnahme zur D rchführung einer Grundwassersanierungsmaßnahme am Standort des ehemaligen Feuer. löschübungsbeckens des Flugh.afens Düsseldorf Ihr Antrag vom , mit Ergänzungen vom I. Aufgrund der 8, 9, 10 und 13 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WasserhaUShaltsgesetz -WHG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert am in Verbindung mit den 24 und 25 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom , zu-. letzt geändert am und 1 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom , wird dem Antragsteller Flughafen Düsseldorf GmbH Flughafenstraße Düsseldorf nachfolgend Antragsteller genannt -. unbeschadet der Rechte. Dritter die jederzeit widerrufliche wasserrechtliche. ERLAUBNIS Kontakt Frau Holthausen Zimmer 405 Telefon Fa danlela.hollhausen@ duesseldorl.de Datum AZ 19/44 - WR 1179 Telefonzentrale Internet umweltamt umweltamt@ duesseldorf.de Sprechzeiten Montag bis Freitag 8.30 bis Uhr erteilt, auf dem Grundstock Flughafenstraße 120, Gllmarkung Lohausen, Flur 780,782,785 31, Flurstück 150 Seite 1/16 1. ab dem Grundwasser aus den Brunnen: e1llll I I I I I I srriie!rij,oql6nji\'q$n "li'fs"we'tt.. in nachfolgend aufgeführten Höchsimengen zu entnehmen: 14 m'jh 336 m'ld m'la (365 Tage 112 Monate) Bu. Fe erba hstraße oder Uni-Kliniken, SB 50, 723, 827 Uni-Kliniken Bahn 701,706,707 Auf'm Hennekamp S-ßahn SI, S 6 D-Vol.ksgarten S 8, S 11, S 28 D-Bilk Bankkonto Stadtsparkasse Düsseldorl IBAN DE BIC.DUSSDEDDXXX Gläublger-ID DEI5DUSooOOOOll % Recyclingpapier 2. das entnommene Grundwasser nach der Reinigung ' mit den unter 1. genannten Mengen über den bestehenden Ablauf der Beckenarilage Ost. in den Kittelbach einzuleiten. 11. Durch die Einleitung darf der ökologische und chemische Zustand des -Gewässers nicht nachteilig verändert werden. Hierzu sind im einzuleitenden Wasser folgende Grenzwerte einzuhalten: Summe Perfluorlerte Tenside (PFT) <200 ng/l (Perfluoroctansäure (PFQA), Perfluoroktansulfonsäure (PFOS), Perfluorbutansäure (PFBA), Perfluorpentansäure (PFPA), Perfluorheansäure (PFHA), Perfluorheptansäure (PFHpA), Perfluomonansäure (PFNA), Perfluordekansäure (PFDA), Perfluorbutansulfonsäure (PFBS), Peifluorheansulfonsäure (PFHS), 1 H,1H,2H,2H-Perfluoroctansulfonat I (H4PFOSl) davon Perfluoroktansulfonsäure (PFOSl < 20 ng/l Elsen li: 2 mgll. Für sonstige Parameter gelten dle Oberflächengewässerverordnung (OGewV) vom sowie die allgemeinen Güteanforderungen für Fließgewässer (AGA) gemäß dem Runderlass des MURL vom Die Erlaubnis ist gültig bis.zum IV. Die nachfolgenden mit Sichtvermerk versehenen Antragsunterlagen sind Bestandteil des Bescheides. Die Sichtvermerke sind zu berücksichtigen. Antrag auf Erteilung einer wasserrecl1t1ichen Erlaubnis zur temporären Entnahme von Grundwasser zur Durchführung einer Grundwassersanierung al,lf dem Gelände der Fll,lghafen Düsseldorf GmbH, Fiughafenstraße'120, Dusseldorf, von Mull & Partner, nebst Erläuterungsbericht sowie dem AntragsformblaH. Änderungsanzeige zum Entwurf der wasserrechtlichen Erlaubnis, sowie Plap.Lage ElnlaufbC!uwerk" und Plan.Detail Druckentlastungsschacht", von Mull & Partner.. V. Die Erlaubnis wird mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt: Allgemeine Auflagen 1. Dem ist vorab ein für den Betrieb der Sanierungsanlage. Verantwortlicher schriftlich zu benennen. Seite 2/16

24 :r ' 2. Der Beginn der Maßnahme ist dem eine Woche im Voraus schriftlich mitzuteilen. Ebenso ist die, Beendigung der Maßnahmen schritijich anzuzeigen. 3: Das entnommene und aufbereitete Grundwasser ist mi els einer separaten Leitung dem bestehenden Ablauf des Regenklärbeckens Ost direkt zuzuleiten. ' 4. Mit der Einleitung aber den Ablauf des Regenklärbeckens Ost In den Kittelbach darf erst in Abstimmung mit dem begonnen werden, wenn der Nachweis der funktionierenden Abreinigung des geförderten Grundwasselil erbracht ist. Dazu ist das im Probebetrieb von maimal 5 Stunden gereinigte Grundwasser zunächst zu speichem und untersuchen zu lassen. FOr den Nachweis, dass die Anforderungen nach 11. eingehalten werden, sind die Ergebnisse der Untersuchungen entsprechend Anlage 3 und 4 dem vorzulegen. 5. Alle Unter Punkt V. Nebenbestimmungen Nr. 13 bis 14 aufgeruhrten Grundwasserm ssstellen und Brunnen sind zu erhalten. Bei Zerstörung ist in Ab-' stimmung mit dem for einen gleichwertigen Ersatz durch den An-, tragsteiler zu sorgen. Bei Messstellen, die zurock gebaut werden, sind die Bohrlöcher mit inertem, einwandfreiem Material so zu verfallen, dass Schäden durch Setzungen auch langfristig ausgeschlossen sind. Das DVGW Arbeitsblatt W 135 ist zu beachten. 6. Der Antragsteller hat ein Betriebstagebuch zu führen. Während des Betriebes der Sanierungsanlage sind folgende Daten in das Betriebstagebuch einzutragen: wöchenuich die je Brunnen abgelesene entnommene und abgeleitete Grundwassermenge Dokumentation des 'Anlagenbetriebs (Fah,weise der Anlage etc.) Datum der Probenahme zur überwachung des geförderten Wassers und des Anlagenbetriebes fortlaufend evtl. Undichtigkeiten, Störungen und Stillstandszeiten der Sanierungsanlage Wechsel der Betriebsmittel (Aktivkohle, Ionenaustauscher, Kies) Protokolle der Begehungen der Sanierungsanlage Entsorgungsbelege, der anfallenden Reststoffe aus der Sanierung Das Betriebstagebuch ist dem monatlich vorzulegen. 7. Alle erbrachten Nachweise vom Fachplaner über die geeignete AusfOhrung der Einrichtungen 'zur Grundwasserentnilhme, eine Dokumentation der Betriebs- und Funktionsweise'der Behandlungsanlage sind zusammen mit dem Betriebstagebuch an der Anlage vorzuhalten und dem auf Anfor,derung vorzulegen. 8. Grundsätzlich sind alle Einrichtungen zur Grundwasserbenutzung unter Ver 'schluss zu halten, so dass keine wassergefährdeten Stoffe ins Grundwasser gelangen können. 9. Das Lagem von wassergefährdenden Stoffen in unmittelbarer Nähe der Gewässerbenutzungsanlagen ist verboten. Tritt durch besondere Umstände wie Unfälle eine Gefährdung des Grundwassers oder eines Oberflächengewässers auf, ist das unverzaglich zu benachrichtigen {außerhalb der Dienstzeit über die Feuerwehr, Tel.-Nr ). 10. h'n Zuge von Grundwasserentnahmen besteht die Möglichk\llt von Bodensetzungen in benachbarten Bereichen. Daher sind die Einrichtungen zur Grundwasserentnahme derart auszuruhren, dass jeglicher Bodenentzug vermieden wird. 11. Die verbrauchten Materialien, die unmittelbar der PFT-Abreinigung dienen (Adsorberharze, Aktivkohle etc.) sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung in Form einer Hochtemperaturverbrennung zuzufohren. Für alle weiteren Abfälle ist die schadlose und ordnungsgemäße Entsorgung im Einzelnen nachzuweisen., ' überwachung der Grundwasserentnahme 12; Nach 13 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und 24 Abs. 1 des Landeswassergesetzes (LWG) hat der Antragsteller die AUSwirkungen der Grundwasserbenutzung auf eigene Kosten zu überwachen. Grundwasserstände 13. Zur überwachung der AUSWirkungen der Grundwasserentnahmen sind die Gnindwasserstände'entsprechend Anlage 2 zu messen, Aus den Messdaten sind ein Grundwassergleichenplan zu erstellen, die Einzugsbereiche der Brunnen darzustellen und die ausreichende Erfassung der Schadensbereiche schriftlich zu bewerten. Die Wasserstände (im Ecel-Format), die originalen Loggerdaten (DATfTXT), der Gleichenplan sowie die Bewertung sind mir quartalsweise zeitnah vorzulegen. GrundwassergOle 14, Die Grundwassergüte ist an den entsprechend den Anlagen 3 und 4 dieses Bescheides aufgefohrten Grundwassermessstellen, Förderbrunnen und An-' lagen,abläufen in dem darin aufgefohrten Umfang zu jlberwachen. Die darin aufgeruhrten Probenahmen und Untersuchungen sind von einer sach- und fachkundigen Stelle derart durchzuführen, dass die Qualität des Grundwassers zweifelsfrei festgestellt werden ' kann. Die Analyseergebnisse sind dem einschließlich Probenahmeprotokoll unverzoglich vorzulegen (sowohl in schriftlicher wie in digitaler Form, z.b. Ecel-Foimat). Seite 3/16 e Seite 4/16 e

25 LandeshaJlptstadt Düsseldorf e e Einleitung in den Kittelbach 15. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz darf durch die Einleitung der. ökologische und chemische Zustand des Gewässers nicht nachteilig verändert werden. Hierzu zählen neben der Wasserqualität auch optische Veränderungen sowie. zusätzliche Belastungen der Gewässersedimente. Die GOteanforderungen an die Einleitung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben (Oberflächengewässerverordnung - OGewV;.Allgemeine Goteanforderungen for Fließgewässer - AGA). Die Herleitung der unter Punkt 11. aufgefohrten Grenzwerte ist der BegrOndung unter Punkt VII. zu entnehmen.. Hierzu sind im Rahmen der Überwachung der Einleitung ober- und unterhalb des Flughafen-Gewässerdurchlasses Wasserproben aus dem Kittelbach zu entnehmen und gemäß der Anlagen 3 (Parameterpaket 4) und 4 zu untersuchen. Die Analyseergebnisse sind dem einschließlich Probenahmeprotokoll unverzoglich vorzulegen (sowohl in schriftlicher wie in digitaler Form, z.b. Ecel Format). Um eine eindeutige Zuordnung der Überwachungsergebnisse zu gewährleisten, Ist bei der Probenahme aus dem Kittelt;>ach darauf zu achten, {jass zum Zeitpunkt der Probenahme kein gleichzeitiger Abschlag al,ls der Niederschlagsentwässerung des Flughafens stattfindet. 16. Im Rahmen der Überwachung der Gewässerqualität ist am Kittelbach im Abstrom der Einleitung (Kolltrollstelle: unterhalb des flughafen Gewässerdurchlasses,. vor der EinmOndung des Schwarzbach-Entlastungsgrabens) während der ersten Woche arbeitstäglich, anschließend wöchentlich eine Sichtkontrolle durchzufohren. Sollten im Rllhmen der Kontrollen zu Nebenbestimmung Nr. 15 Gewässerbeeinlrächtigungen festgestellt werden, ist das unverzoglich zu informieren, die Einleitung umgehend einzustelle und mit der Ursachenerrnittlung oder -beseitigung zu beginnen. Werden die Gewässerbeeinträchtigungen offensichtlich durch Eisen'1usfällungen verursacht, sind unabhängig von den ermittelten Eisenkonzentrationen technische Maßnahmen zur Reduzierung der Eisengehllite einzuleiten. Die Einleitung in den KittelblIch darf erst dllnn wieder liufgenommen werden,. wenn ein ordnungsgemäßer Betrieb der entsprechenden Aufbereitungsllnillge nachgewiesen wurde. 17. Werden im Verilluf der MIIßnllhme die Schwellen- bzw. Grenzwerte der OGewV, der AGA oder entsprechend Punkt 11. der wllsserrechtlichen Erlaubnis im Abilluf der Anillge oder im Gewässer überschritten, ist Innerhlllb. von. zwei Tilgen nllch Vorlage der UntersuChungsergebnisse eine weitere. WlIsserprobe zu entnehmen und liuf die betroffenen Pllrnmeter zu untersuchen ist hierober unverzoglich zu informieren. Sollte sich dllbei der Oberschrittene Wert bestätigen, ist mit dem dlls weitere Vorgehen (im ungonstigen Fllile die Untersagung der weiteren Einleitung und die ErtOchtigung der An,,;'ge) unverzoglich abzustimmen.. VI. 18. Sollten im Rahmen der Überwachung des Grundwassers oder der SanIerungsanlage weitere Auffälligkeiten auftreten, ist das Parameterprogrl;unm in Absprache mit dem entsprechend kurzfristig anzupassen. Regelmäßiger Bericht 19. Es ist regelmäßig (Intervall in Absprache mit dem, mindestens jedoch jährlich) ein Sachstandsbeiicht zu fertigen und dem spätestens zum Ende des FOlgequartals vorzljlegen. 1. Inhalt der Berichte: a) Beschreibung der durchgefohrten Sanierungsmaßnahme, etwaige technische Veränderungen.. b) Zusammenfassung der Ergebnisse der Überwachung der Grundwasserstände, Beschreibung der hydraulischen Auswirkungen, der Einzugsbereiche und Reichweiten unter Einbeziehung der GrundwasserstandsOberwachung Im weiteren Abstrom (loggerdaten aus den Grundwassermessstellen , DU583, 00174A und 01058; Datenbezug Ober das ). c) tabellarische Zusammenstellung der Analysenergebnisse. d) grafische Darstellung der Entwicklung von Förderrate und PFT Konzentration der einzelnen Förderbrunnen. e) tetliche Zusammenfassung und I;lewertung der Ergebnisse der analytischen Überwachung der Entnahmebrunnen, des Anlagenablaufes sowie der Einleitung in den KIttelbach; Beschreibung etwaiger Veränderungen in der SChadstoffentwicklung sowie der allgemeinen GOte. f) Sanierungsbilanzen (Kennzahlen der Sanierung gemäß Anlage 5, Verbrauchsmaterialien, entsorgte Reststoffe. und Energiekennzahlen) in tabellarischer Form. g) vorschiäge zur.optimierung der EInzeikomponenten der Sanierungsmaßnahme, der Sanierungsmaßnahme im Ganzen und des Überwachungsprogramms. Hinweise Die Erlaubnis ergeht unbeschlldet der Rechte Dritter und ersetzt nicht andere eventuell erforderliche Genehmigungen. 2. Der Antrllgsteller hat nllch 101 WHG i. V. m. 117 lwg zu dulden, dllss die Bediensteten lind die mit Berechtigungsllusweis versehenen Belluftrllgten der WlIsserbehörden zur DurchfOhrung der Gewässeraufsicht die GrundstOcke betreten. Die Eigentomer und die Nutzungsberechtigten hilben die zu Oberwllchenden Anillgeri und die dllmit zusammenhängenden Einrichtungen zugänglich zu milchen, die erforderlichen Arbeitskräfte, Unterillgen und Werkzeuge zur VerfOgung zu siellen und technische Ermittlungen uni l Prüfungen zu dulden. 3. Die Erillubnis steht unter dem Vorbehllit des 13 WHG, nllch dem die damit verbundenen Au'llllgen geändert oder ergänzt werden können. Seite 5/1 6 Seite 6/16

26 ' VII. 4. Die Erlaubnis ist gem. 18 Abs. 1 WHG i. V. m. 25 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) widerruflich. 5. Die Erlaubnis befreit nicht von der Haftung nach 89 WHG..6. Verstöße gegen die v. g. AUflagen und Hinweise können als Ordnungswidrigkeit gem. 103 WHG und 161 LWG geahndet werden. 7. Die Erlaubnis geht mit der Gewässerbenutzungsanlage gem. 8 Abs. 4 WHG auf den Rechtsnachfolger über. Sollte sich für das Grundstück eine Änderung der Eigentumsverhältnisse ergeben, so ist dem. dies umgehend schriftlich mitzuteilen. 8. Gemäß 45 LWG kann eine Grundwass!'lrentnahme nur zugelassen werden, wenn die Einleitung des geförderten Wl;Issers in die öffentliche Abwasseranlage bzw. in ein Gewässer entsprechend zugelassen Ist oder zeitgleich mit der Entnahme zugelassen wird. Diese Erlaubnis beinhaltet die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme und die Einleitung mittels einer separaten Leitung über den bestehenden Ablau(des Regenklärbeckens Ost in den Kittelbach. Ist absehbar, ' dass durch bauliche Änderungen der Grundstücksentwässerungsleitungen oder des Kiitelbachs die Ableitung des Reinwassers nicht mehr sichergestellt werden kann, ist durch den Antragsteller rechtzeitig ein wasserrechtlicher Änderungsantrag mit der' neuen Reinwasserableitung vorzulegen. Begründung Auf dem Flughafengelände in Düsseldorf liegen an mindestens drei Stellen 58- nlerungsbedürftige Boden- und Grundwasserbelastungen mit PFT vor. Nach der erfolgreichen Durchführung eines Pilotpumpversuches am Feuerlöschübungsbecken soll jetzt eine stationäre Grundwassersanierungsanlage in Betrieb genommen werden. Die aktuell beantragte Grundwassersanierung soll im Bereich des ehem. Feuerlöschübungsbeckens im Bereich zwischen Schwarzbach-EnUastungsgraben und der Start- und Landebahn Nord zunächst im oberen Filterabschnilt der neu erstellten 6"-Messtellen 17900, und durchgeführt werden. Zur Aufbereitung des Förderwassers wird eine Kombination aus, Wasseraktivkohle und einem Adsorberh rz mit vorgeschaltetem. Kiesfilter und Enteisenung eingesetzt. Ziel der Abreinigung ist die Unterschreitung des vorgegebenen Einleitgrenzwertes von 200 ngll Summe PFT, davon maimal 20 ngll PFOS, mittels der einzusetzenden Abreinigungstechnik. Die besonders strenge Regelung f(lr PFOS ergibt sich aus der EU-Umweltqualitätsnorm (2013/39/EU), die f(lr PFOS einen Jahresdurchschnittswert von 0",65 ng/l für Oberflächengewässer vorsieht (gilt ab 22. Dezember 2018). Air insgesamt zunächst 54 m3/h aufbereitetes Grundwasser in den Kittelbach eingeleitet werden sollen, würde bei Einhaltung einer Maimalkonzentration von Summe PFC von 200 ngll.eine Fracht von maimal ca, Ilg/h in das Gewässer eingeleitet. Daraus würde 'bei einem mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ) von 0,36 m3/s eine miwere Konzentrationserhöhung von 10 ngll resultieren. Diese'maimal zulässige Erhöhung würde somit im Bereich der derzeitigen Messgenauigkeit liegen. Durch die Einleitung würde daher keine nennenswerte Erhöhung der PFT-Gehalte im Kittelbach verursacht. Dein Verschlechterungsverbot könnte somit Rechnung getragen werden, wenn eine Aufbereitung nach dem Stand der Technik erfolgt. Zum Nachweis der. erfolgreichen Aufbereitung soll die Aufbereitungsanlage zu.nächst über ca. 5 StUnden in einem.probebetrieb gefahren werden. Das während dieses Zeitraumes anfallende Förderwasser wird nach der Aufbereitung zwischen gelqgert. Erst nach Vorlage des analytischen Nachweises, dass eine ausreichende Aufbereitung ' vorliegt," darf mit der Einleitung des aufbereiteten Grundwassers über die Ablaufleltung des Regenkiärbeckens Ost in den Kittelbach und damit auch der Grundwasserentnahme begonnen werden. In der ersten Woche ist das Reinwasser aus dem Anlagenablauf gemäß des. ersten Versuchsabschniltes täglich zu untersuchen. Ab der 2 Woche wird auf einen wöchentlichen Beprobungsrhythmus gewechselt. Zusätzlich erfolgt alle 4 Wochen eine Analytik auf adsorptions- und gewässerrelevante Parameter (Anlage 3, Paket 2) des Reinwassers (Ausgang nach Aktivkohle 2) sowie eine Analytik auf PFT, DOC i TOC und Eisen an de,n Entnahmebrunnen. Sobald ein PFT-Konzentrationsanstieg in einer der Proben nachgewiesen wird, ist auf el-,. nen Beprobungsrhythmus 2 Mal in der Woche zu wechseln. Die verbrauchten Adsorbermaterlalien sind In eine.r Hochtemperaturverbrennung {ca C) einer schadlosen Entsorgung zuzuf(lhren, alle anderen Abfälle sind schadlos und ordnungsgemäß zu entsorgen, um eine Verteilung der PFT in. der Umwelt zu vermeiden.. Die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen sind Ober die Nebenbestimmungen geregelt. Die Zuständigkeit des es ergibt sich aus der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU). Nach Pnifung des Antrages wurden keine Grunde for eine Versagung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 12 WHG festgestellt. Die Auflagen wurden gemäß 13 WHG festgesetzt. Unter der Annahme, dass aus den Sanierungsmaßnahmen am FeuerlöschObungsbecken, der Feuerwache Nord des Flughafens und der UnfallsteIle Mas Seite 7/16 - Seite 8/16 -

27 e e VIII, Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei d.em Verwaltungsgericht DUsseldorf (Bastionstraße 39, DUsseldorf oder Postfach , DUsseldorf) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung aber den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (Elektronische Rechtsverkehrsverordnung Verwalti.mgs- und Finanzgerichte - ERWO VG/FG) vom 7. November 2012 (GV. NRW S. 548) zu erheben. Wird die 'Klage schriftlich erhoben, soll sie möglichst dreifach eingereicht werden. IX. Gebührenbescheid FUr die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zur Durchführung einer Grundwassersanierungsmaßnahme am Standort des ehemaligen FeuerlöschUbungsbeckens des Flughafens OOsseldorf wird eine GebOhr von 783,00 Euro festgesetzt. Ich bitte Sie, diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach,erhalt dieses Bescheides unter Angabe des Kassllnzelchens (= Überweisungstet) an die Stadtkasse DOsseidorf auf das Konto-Nr, bei der Stadtsparkasse Dasseldorf, Bankleitzahl ,1 10 (IBAN OE , Swift-Code DUSSDEOOXXX) zu überweisen. Begründung zum Gebührenbescheid Gemäß 1, 2, 9 und 14 Gebührengesetz NRW (GebG NRW) sind für Amtshandiungen einer Behörde der Gemeinde Verwaltungsgebühren zu erheben. Für die Ausfertigung einer wasserrechtlichen Erlaubnis werden Gebühren nach der TarifsteIle der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, (AVerwGebO NRW) erhoben. Für die Entscheidung über die Erlaubnis der Gewässerbenutzung beträgt die Gebühr 0,1 % des Wertes der Benutzung, mindestens jedoch 200,00 Euro. '- Der Wert der Benutzung errechnet sich hier wie fblgt: erlaubte Entnahm.emenge m' l a Iellmenge 'TeilgebQhr bis msfa = 3,00 Euro I ms I a m ,00 Euro m:l/a bis m3/a = 1,50 Euro I rost a ms ,00 Euro ")'/0 bis 100,000 rrf'/a = 0,50 Euro I m'l a m' ,-00 Euro m'la blsl.00q,ooo m'la = 0 10 Euro I m' l a m' Euro Insgesami 122,640 m' 65,264,00 Euro Befrislung bis 2027 (12 Jahre => 12) ,00 Euro 0,1% des Wertes der Benutzung 783,17 Euro Bruchteilsbeträge sind jeweils auf halbe und volle Eurobeträge nach unten abzurunden. Daher wird die GebUhr auf 783,00 Euro festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung zum Gebührenbescheid: Gegen diesen GebOhrenb6scheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht OUsseldorf (Bastionstraße 39, DUsseldorf oder Postfach , OOsseldorf) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder.in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr ber den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (Elektronische Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungs- und Finanzgerichte - ERWO VGlFG) vom 7. November 2012 (GV. NRW S. 548) zu erheben. Wird die Klage schriftlich erhoben, soll sie möglichst dreifach eingereicht werden. Hinweis zum GebQhrenbescheid: Eine Klage gegen die GebQhrenfestsetzung hat gem. ao Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung; sie entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Gebühr; Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten ver säumt werden sollte, so wurde dessen Verschulden Ihnen angerechnet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Or. Bantz Anhang: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Überwachung des Gewässers (Kittelbach) GrundwasserstandsOberwachung Grund- und Oberfiächenwasserüberwachung (Parameterumfang) Grundwasserüberwachung (Beprobungsrhythmus) Tabelle zur Erfassung der Kennzahien der Sanierung (Sanierungsbilanz) Seite 9/16 Seite 10/16

28 Anlage 1 Überwachung des Gewässers Anlage 2: Grundwasserstandsüberwachung Überwachung der Einleitung in den Kittelbach Nachfolgende Tabelle ist zu Beginn der Einleitung (erste Woche) arbeitstäglich an-, schließend monatlich gem. den unter Punkt VII. Nr. 14 beschriebenen Anforderungen auszufüllen und dem' per Fa (z. Hd. Frau Holthausen Fa: 0211/ oder per daniela.holthausen@duesseldorf.de) jeweils kurzfristig vorzulegen. Der Vorlagezeitraum kann seitens des es geändert werden, wenn sich keine Veränderungen Ober einen längeren Zeitraum zeigen. Datum Unterschrift KontrollsteIle (Kittelbach unterhalb des Gewässerdurchlasses Flughafen, vor der EinmOndung des Schwarzbach-Entlastungsgrabens) optische Veränderungen (BraunfärbUrig) ja/nein Zur überwachung der Absenkung ist mit Inbetriebnahme der Wasserstand In den nachfolgenden Messstellen zu messen: Zusä lich sollen in den Messstellen 17018, , und im direkten Umfeld 'der Entnahmebrunnen Logger eingebaut werden, die jeweils alle 4 Stunden einen Wert aufzeichnen. Die Originaldaten (DAT/TXT) sind dem quartalsweise zu ' liefern. Seite 11/16 e Seite 12/16 e

29 e e Anlage 3: Grund- und Oberflichenwasserüberwachung (Parameterumfang), Zusammenstellung des Parameterumfangs Parameterpakete Paket P1 P2 P3 Vor-Ort-Parameter: ph-wert, Temperatur, Leitfähigkeit Redopotential, Sauerstoffgehalt Färbung, Trübung, Geruch Perfluorierte Tenside (PFT) Perfluoroclansulfonsäure (PFOS), Per-. fluoroctansäure (PFOA), Perfluorbutansäure (PFBA), Perfluorpentansäure (PFPA), Perfluorheansäure (PFHA), Perfluomeptansäure (PFHpA), Perfluomonansäure (PFNA), Perfluordekansäure (PFOA), Perfluorbutansulfonsäure (PFBS), Perfluomeansulfonsäure (PFHS), 1 H, 1 H,2H,2H- Perfluoroctansulfonsäure (H4PFOS /6:2- FTS), 1 H, 1 H,2H,2H- Perfluomeansulfonsäure (4:2-FTS), ' 1 H. 1 H.2H.2H-Perfluordekansulfonsäure (8:2-FTS) Weitere Parameter Eisen ges. Mangan Calcium Kalium Magnesium Natrium Arsen Blei Cyanide ges.. Nitrat-N ' Nitrit-N Sulfat Chlorid Ammonium-N OOC TOC ' AOX Phosphor ges. Vollanalyse 2) P4 2) Vollanalysen beinhalten die folgenden Parameter:. Kalklösevermögen OIN C 10-R 2 OOC EN 1484:1!l97 Permanganat-Inde EN ISO 8467: 1995 AOX EN 1485:1996 Kohlenwasserstofflnde EN ISO 9377c2:2000 H 53 schwerflüchtige lipophile Stoffe, OEV H 56 Phenolinde OIN H 16-2 bzw. -3 Säurekapazität bis ph 4,3 OIN H 7"1 Basekapazität bis ph 8,2 OIN H 7-2 Gesamthärte OEV H 6 Nitrat EN ISO : 1995 Nitrit EN 26777: 1993 Ammonium OIN E 5-1 Bor, EN ISO 11885:1997, OIN Chlorid EN ISO : 1995 ' Sulfai EN ISO : 1995' Sulfid,gelöst OIN Gesamtcyanid OIN Gesamtphosphat nach Aufschluss, EN 1189: 1996 ' Kjeldahlstickstoff EN 25663:1993 OEV H 11, Abschnitt 6, Aufschluss mit ' Peroodisulfat Natrium OIN E 14 oder EN ISO 11885:1998 Kalium OIN E 13 oder EN ISO 11885:1998 Calcium OIN E 3 oder EN ISO 11885:1998 Magnesium OIN E 3 oder EN ISO 11885:1998 Mangan EN ISO 11885:1998 Gesamtelsen EN ISO 11885:1998 Blei OIN E 6-2, BG: 0,001 mgll Cadmium OIN EN ISO 5961, BG: 0,001 mgll Kupfer OIN E 1, BG: 0,005 mg/i Nickel OIN E 11, BG: Q,001 mgll Zink EN ISO 11885: 1997, BG: 0,01 mgll Aiuminium EN :2000 oder gem EN. ISO 11885:1997, BG: 0,005 mgll Gesamtchrom EN 1233: 1996, BG: 0,001 mgll Chrom VI OIN , BG: 0,01 mgll Arsen EN ISO 11969:1996, BG: 0,001 mg/i Gesamtquecksilber EN 12338:1998, BG: 0,0001 mg/i Leichtflüchtige HKW EN ISO :1997, Abschnitt 2 (Headspace) Frigene (Trichlorfluormethan, Trichlortrifluorethan) EN ISO 10301:1997 BTEX OIN F 9, Abschnitt 3; (Headspace) PAK (EPA) OIN F 18 Seite 13/16 Seite 14/16

30 Anlage 4: GrundwasserOberwachung (Beprobungsrhythmus) u H _._. Sanlerungs- Umfeld- Umfeldbrunnen messstellen mess.stellen 17900, 17901, 1** 2** Zeitpunkt Probelauf Ober Paket 2 Paket 1 Paket 1 5h mit Ableitung AUffangbehäter Ablauf Anlage AK2 (Reinwasser) Paket 3 Kittelbach oberhalb und unterhalb des Durchlasses - Anlage 5: SanierungsbIlanz.Inbetriebnahme: am 1. Tag Paket am 2. Tag am 3. Tag am 4. Tag am 5. Tag Paket am 7. Tag am 14: Tag Paket 1 Paket 1 Paket 1 Paket 1 Paket 2 ROckstellprobe Paket 1 Paket Paket 4 - ab 2. Woche: wöchenuicb alle 4 Wochen Paket alle 2 Monate - Paket 1 - alle 3 Monate alle 6 M9nate - - Paket 1 jährlich Paket 1 Paket Paket Paket Messstellennummem Umfeidmessstellen , 17499, 17500, 17503, DU583, 00267, 00551, 00552, 17615, I.. Umfeidmessstellen , 17016, 17017, 17018, 17019, 17891, 17892' , 18038, 18039, Seite 15/16 e Seite 16/16 e

31 , Dr. Inge Bantz, Anforderungen an die Sanierung der PFT -Boden und Grundwasser Verunreinigungen Lohausen/Kaiserswerth Stand September 2015 Inhalt 1. Stoffliche Bewertung per- und polyfluorierter Verbindungen, Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortmerkmale...,... c 2 3. Bodenschutz- und wasserrechtliche Bewertung der PFT-VerunreiniguRg Lohausen/Kaiserswerth Sanierungsziel und Sanierungszielwerte für das Grundwasser Wasserrechtliche Anforderungen an die Sani rung der PFT-Grundwasserverunreinigungen.... :... 3 Sanierungsziele und Sanierungszielwerte für die PFT-Grundwasserverunreinigungen..., Anforderungen an die Grundwasseraufbereitung :... 5 Wasserrechtliche Anforderungen an die Einleitung des gereinigten Grundwassers in ein oberirdisches Gewässer ' Im gereinigten Grundwasser einzuhaltende PFT-Werte bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer Sanierungsziele und -zielwerte für die schädlichen PFT-Bodenveränderungen (Eintragsstellen) Bodenbelastungssituation auf dem Flughafen... 7 Bodenschutz- und wasserrechtliche Anforderungen an die Sanierung von schädlichen PFT- Bodenveränderungen e Wasser-, abfall-, immissions- und bodenschutzrechtliche Anforderungen an die Entsorgung PFT-belasieten Aushubs Zusammenfassende Bewertung der vorgeschlagenen Sanierungsziele- urid -zielwerte sowie der Anforderungen an die Grundwasseraufbereitung und Abfallentsorgung im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen... c Verhältnismäßigkeitsbetrachtung Anlage 1 Fahnenplan 2014: PFT-Grundwasserverunreinigung Lohausen I Kaiserswerth mit Eintragsstellen und Wasserschutzzonen Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anforderungen an die Sanierung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen (Schema). Überwachung der Wasserbeschaffenheit des Kitlelbachs oberhalb der vorgesehenen Einleitungsstelle. PFT-Boden- und Grundwasserverunreinigung - Verhältnis Feststoff zu Eluat Seite 1 von 12

32 Landeshauptstadt Düsseld rf 1. Stoffliche Bewertung per- und polyfluorierter Verbindungen. Perfluorierte Tenside (PFT) und Polyfluorierte Tenside 1 kommen im. natürlichen Stoffkreislauf nicht vor. Sie sind nach bisherigem Kenntnisstand biologisch nicht abbaubar. Sie breiten sich sehr schnell in der Umwelt aus. Sie stehen im Verdacht, zum Teil gesundheitsgefährdend, krebserregend und fortpflanzungsgefährdenḍ zu sein. PFOS als Einzelstoff dieser Stoffgruppe wurde bereits 2003 als prioritärer Stoff in die OSPAR.c.. Konvention (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt im Nord-Ost-Atlantik aus 15 europäischen Staaten) aufgenommen. Europaweit wurde die Anwendung und das Inverkehrbringen vonpfos durch die Verordnung 850/2004/EG, die durch Verordnung 757/20102 geändert wurde, verboten. Seither dürfen Gemische mit PFOS-Gehalten von > 0,001 Gew.-% nicht mehr in Verkehr gebracht ' werden. PFOS wurde 2012 auch in den Anhang B der Stockholm-Konvention aufgenommen. Die Stockholm-Konvention ist ein internationales Übereinkommen zur Beendigung oder Einschränkung der Produktion, Verwendung und Freisetzung von persistenten organischen Schadstoffen (,Persistent Organic Pollutants', POP's). e Darüber' hinaus befinden sich seit Ende 2012 vier weitere perfluorierte Carbonsäuren auf der Kandidatenliste der europäischen Chemikalienagentur (ECHA), da diese sehr persistent sind und sich in Organismen stark anreichern. 2. Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortmerkmale.. Das Gelände des Flughafens Düsseldorf liegt in der Niederterrasse des Rheins. Die bis zu 30 m mächtigen Sand- und Kiesschichten des Quartärs sind gut durchlässig. Der Grundwasserflurabstand ist gering. Grundwasser ist leicht zugänglich und kann mit geringem Aufwand in großen Mengen gefördert werden. Grundwasser wird daher traditionell intensiv genutzt, u. a. zur öffentlichen Wasserversorgung. Der Nordosten des Flughafengeländes reicht bis in die Wasserschutzzone 111 B der Wassergewinnungsanlagen "Bockum/Wittlaer" u. a. Im Südwesten reicht ein kleiner Teil des Flughafengeländes in das südlich angrenzende Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage "Am Staad". Die auf dem Flughafengelände vorliegenden PFT-Bodenverunreinigungen (Anlage 1) im Bereich des Feuerlöschübungsbeckens und der Feuerwache Nord des Flughafens liegen in der Wasserschutzzone lll B des Wasserschutzgebietes "Bockum/Wittlaer" u. a. Davon ausgehend haben sich Grundwasserverunreinigungen erheblichen Ausmaßes bis zu den Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Duisburg in Kaiserswerth ausgebreitet. Die PFT-Eintragsstellen im Bereich der UnfallsteIle der Atlas-Air sowie des Tanklagers liegen nicht in einem Wasserschutzgebiet. Vori der UnfallsteIle der Atlas-Air ausgehend hat sich ebenfalls eine großflächige Grundwas$erverunreinigung Richtung Nordwesten auf den Rhein zu ausgebreitet. Die von der Eintragsstelle im Bereich des Tanklagers ausgehende Grundwasserverunreinigung ist bisher nicht abschließend abgegrenzt. 3. Bodenschutz- und wasserrechtliche Bewertung der PFT -Verunreinigung Lohau. sen/kaiserswerth 1 Die stofflich umfassende Bezeichnung PFC steht allgemein für die Stoffg ruppe aller perfluorierten und polyfluorierten Chemikalien. Sind nur die perfluorierten Verbindungen gemeint, wird die Abkürzung PFT verwendet. 2 VERORDNUNG (EU) Nr. 757/20 10 DER KOMMISSION vom 24. August zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Anhänge I und 111 Seite 2 von 12

33 Nach 2 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) handelt es sich bei diesen EintragssteIlen um schädliche Bodenveränderungen, von denen Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Nach 4 Abs. 3 BBodSchG sind der Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen und Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhe liche.belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Nach 4 Abs. 5 BBodSchG hat bei der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten, die nach dem 01.März 1999 eingetreten sind, die Schadstoffbeseitigung. Priorität. Nach 4 Abs. 4 BBodSchG bestimmen sich die bei der Sanierung von Gewässern zu erfüllenden Anforderungen nach dem Wasserrecht. Die verschiedenen sich bei der Sanierung überlagernden Rechtsgebiete und die daraus resultierenden Anforderungen an - die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen, - den Betrieb der dazu notwendigen Anlagen nach dem Stand der Technik sowie - die Entsorgung der bei der Sanierung anfallenden Abfälle und die mit der Sanierung verbundenen Gewässerbenutzungen, für die die wasser- und bodenschutzrechtlichen Bewirtschaftungsund Qualitätsziele maßgebend sind, sind in Anlage 2 schematisch dargestellt. Die einzelnen Regelungsbereiche werden nachfolgend bearbeitet. 4. Sanierungsziel und Sanierungszielwerte für das Grundwasser 4.1. Wasserrechtliche Anforderungen an die Sanierung der PFT-Grundwasserverunreinigungen Nach 6 Abs. 1 WHG sind die Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel, ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften, sie zum.wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen,. bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere. für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen u. a. Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat danach ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten; dabei sind auch mögliche Verlagerungen nachteiliger Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen. Nach 47 Abs. 1 WHG ist das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustandes vermieden wird; alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf. Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeit umgekehrt werden; ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. Seite 3 von 12

34 Umwelt amt Die Anforderungen sind in der Grundwasserverordnung3 nach 23 WHG und den zur einheitlichen Interpretation und Ermessensausübung erlassenen Arbeitshilfen der Bund-/ Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ggf. gemeinsam mit der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) weiter konkretisiert. Da es sich im vorliegenden Fall um Stoffe.inträge aus Punktquellen handelt, sind die "Grundsätze. des nachsorgenden Grundwasserschutzes bei punktuellen Stoffeinträgen,, 4 als maßgebend zu betrachten. Danach liegt eine Gruridwasserverunreinigung dann vor, wenn im Grundwasser die Geringfügigkeitsschwellenwerte überschritten werden. Die Geringfügigkeitsschwelle bildet die Grenze zwischen einer geringfügigen Veränderung der chemischen Beschaffenheit des Grundwassers und einer schädlichen Verunreinigung5. Zwischenzeitlich gibt es einen Entwurf zur Fortschreibung der Geringfügigkeitsschwellenwerte aus 2012/ In diesem Aktualisierungsentwurf wird die Geringfügigkeitsschwelle als Konzentration definiert, bis zu der trotz einer Erhöhung der Stoffgehalte gegenüber regionalen Hintergrundwerten keine relevanten ökotoischen Wirkungen auftreten können und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung oder entsprechend abgeleiteter. Werte eingehalten werden. Damit soll das Grundwasser überall für den menschlichen Gebrauch als Trinkwasser nutzbar bleiben und als Lebensraum intakt gehalten werden. _ Der Aktualisierungsentwurf der Geringfügigkeitsschwellenwerte enthält für PFOS mit 230 ng/i einen konkreten Wert. Für alle anderen Verbindungen aus der Stoffgruppe der PFC. sind keine Geringfügigkeitsschwellenwerte enthalten. Auch die Trinkwasserverordnung7, die entsprechend der aktualisierten Definition der Geringfügigkeitsschwellenwerte hilfsweise herangezogen werden könnte, enthält keine konkreten Anforderungen für PFC. Zur Orientierung kann daher nur auf die Empfehlung der TrinkwasserkommissionB,g Bezug genommen werden. Danach ist als langfristiges Qualitätsziel für die Summe PFC ein Wert von 100 ng/i anzustreben. Als Wert für eine lebenslang duldbare Aufnahme mit dem. Trinkwasser gelten 300 ng/i PFOS + PFOA. In Ergänzung dazu wird als langfristiges Qualitätsziel unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge ein Wert von 100 ng/i für die Summe aller per- und polyfluorierter Verbindungen sowohl vom Umweltbundesamt, als auch den Fachverbänden sowie den Arbeitsgemeinschaften der Wasserwerke genannt Sanierungsziele und Sanierungszielwerte für die PFC-Grundwasserverunreinigungen Nach den Grundsätzen des nachsorgenden Grundwasserschutzes bei ' punktuellen Schadstoffquellen ist eine Grundwasserverunreinigung grundsätzlich so zu sanieren, dass die Geringfügig- 3 Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV) vom 9. November (BGBL. I S. 1513) 4 Gemeinsamer Unterausschuss "Gefahrenabwehr bei Grundwasserverunreinigungen und Grundwassergefährdungen" der Stän- " digen Ausschüsse "Grundwasser und Wasserversorgung" der LAWA und "Altlasten" der LABO, Mai ( ru ndsaetze _Nachsorge_faD. pdf) 5 Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), Dezember ( 6 Veröffentlicht in Wasser und Abfall,.03/2.014 S. 1Dff. 7 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August (BGB!. I S. 2977), die durch Artikel 4 Absatz 22 des Gesetzes vom 7. August (BGB!. I S. 3154) geändert worden ist. 8 St.ellungnahme der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beim Umweltbundesamt vom überarbeitet am Stellungnahme der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit vom Seite 4 von 12

35 keitsschwellen im Grundwasser dauerhaft unterschritten werden. Wird dies erreicht, wird danach davon ausgegangen, dass sich langfristig die natürliche Grundwasserbeschaffenheit wieder einstellt, so dass der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend 6 WHG und Artikel 20a Grundgesetz gewährleistet ist. Solange eine Grundwasserverunreinigung nicht vollständig saniert ist, ist die Notwendigkeit von Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen wie Nutzungsbeschränkungen oder Nutzungsverbote oder aber die Sicherung im Abstrom gelegener Schutzgüter zu prüfen. Um die Anforderungen an eine nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung zu erfüllen, die bestehende Grundwassernutzung zur öffentlichen Trinkwasserversorgung sicherzustellen, die zurzeit untersagten Grundwassernutzungen wieder zuzulassen und zukünftige Nutzungen zu ermöglichen, wird in diesem Fall im Grundwasser ein Sanierungszielwert von Summe PFC - ohne PFOS PFOS Summe PFOS und PFOA < 100 ng/i < 230 ng/i und < 300 ng/i für geboten erachtet. Dje Regelung für PFOS ergibt sich aus der separaten Definition eines Ge-. ringfügigkeitsschwellenwertes. Durch die zusätzliche Begrenzung der Summe von PFOS und PFOA wird sichergestellt, dass der Leitwert der Trinkwasserkommission für die Wasserversorgung, der sich nur auf diese bei den Verbindungen bezieht, für diese nicht überschritten werden kann. 5. Anforderungen an die Grundwasseraufbereitung 5.1. Wasserrechtliche Anforderungen an die Einleitung des gereinigten Grundwassers in ein oberirdisches Gewässer Zur Sanierung der Grundwasserverunreinigung ist das verunreinigte Grundwasser zu fördern, aufzubereiten und entweder direkt oder indirekt in ein Gewässer einzuleiten. Im vorliegenden Fall wird angestrebt, das Grundwasser nach Aufbereitung in ein oberirdisches Gewässer einzuleiten. Die Einleitung aufbereiteten Grundwassers in eine öffentliche oder private Kanalisation wird in der Regel nicht präferiert, da in Kläranlagen ohne schadstoffspezifische Verfahrenstechnik keine gezielte PFC-Reduzierung erfolgt, sondern durch die zusätzliche Wassermenge lediglich die hydraulische Belastung der Kläranlage mit allen damit verbundenen Folgeproblemen erhöht wird. Auch eine Wiederversickerung aufbereiteten Grundwassers kommt in der Regel nicht in Betracht. Nach 48 Abs. 1 WHG darf eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Da die Durchlässigkeiten selbst in einem quartären Aquifer sehr unterschiedlich sein können, lässt sich die zu erwartende Ausbreitung wiederversickernden Grundwassers im Untergrund sowohl in der ungesättigten als auch der gesättigten Bodenzone nur begrenzt vorher bestimmen. Auch ist die Ausbreitung des wiederversickerten Grundwassers im Untergrund nicht steuerbar. Daher wird das Risiko gesehen, durch Wiederversickerung eine weitere Ausbreitung der Verunreinigung oder einen neuen Langzeitschaden zu verursachen. Seite 5 von 12

36 Nach 27 WHG sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustandes vermieden wird und ein guter ökologischer.und chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Zur Konkretisierung dieser Anforderungen wird auf die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer1o nach 23 WHG Bezug genommen. Zusätzlich wird hilfsweise auf die Regelungen für Abwassereinleitungen nach 57. WHG in Verbindung mit der Abwasserverordnung nach 23 WHG Bezug genommen. Bei verunreinigtem Grundwasser handelt es sich nicht um Abwasser im engeren Sinne der wasserrechtlichen Regelungen nach 54 WHG und 51 LWG NRW. Insofern sind die für Abwassereinleitungen definierten Emissionsanforderungen analog anzuwenden. Da in der Abwasserverordnung keine konkreten Regelungen für PFC enthalten sind, wird auf die per Erlass in NRW festgelegten Anforderungen für Direkt- und Indirekteinleiter sowie auf die allgemeinen Anforderungen Bezug genommen. Nach dem Erlass 11 gelten für Abwasser als Orientierungswerte 300 ng/i für die Summe PFOS und PFOA sowie ng/i für die Summe PFT. Als allgemeine Anforderungen ist zu beachten, dass keine Schadstoffverlagerung von einem Umweltmedium in ein anderes erfolgen darf, eine Aufbereitung nach dem Stand der Technik Voraussetzung für die Erteilung einer Einleiterlaubnis ist, die Immissiorisanforderungen nach Oberflächengewässerverordnung eingehalten werden und das Verschlechterungsverbot beachtet wird. e Die Richtlinie 2013/39/EU12 enthält als Umweltqualitätsnorm (UQN) für PFOS eine Konzentration von 0,65 ng/i (gilt ab 22. Dezember 2018). Für andere Verbindungen aus der Stoffgruppe der PFC sind keine Anforderungen enthalten. Nach der behördlichen ÜbeM;'achung der Wasserbeschaffenheit des Kittelbachs oberhalb.der vorgesehenen Einleitungsstelle liegen die Konzentrationen für PFT (ab 2014 incl. H4PFOS) mehrheitlich unterhalb der Bestimmungsgrenze (vgl. Anlage 3). Zu einzelnen Untersuchungszeitpunkten wurden Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze festgestellt. Der höchste bisher ermittelte Wert für PFT betrug rund 200 ng/1. Auf der Grundlage der Daten eines Pegels im Kittelbach in der Nähe der B8n beträgt der mittlere NiedrigwasserabflLJSS MNQ der Mittelwasserabfluss MQ 0,36 m3/s und 0,74 m3/s. Unter der Annahme, dass aus den Sanierungsmaßnahmen des Flughafens am Feuerlöschü.bungsbecken, der Feuerwache Nord des Flughafens und der UnfallsteIle Atlas Air insgesamt zunächst 54 m3/h aufbereitetes Grundwasser in den Kittelbach eingeleitet werden sollen, würde. bei Einhaltung einer Maimalkonzentration von Summe PFT von 200 ng/i eine Fracht von ca IJg/h in das Gewässer eingeleitet. Daraus würde bei MNQ eine mittlere Konzentrationserhöhung von 10 ng/i resultieren. Diese Erhöhung würde somit im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Durch die Einleitung würde daher keine nennenswerte Erhöhung der PFT-Gehalte im Kittel bach verursacht. Dem Verschlechterungsverbot könnte somit Rechnung getragen werden, wenn eine Aufbereitung nach dem Stand der Technik erfolgt. 10 Oberflächengewässerverordnung (OGewV) vom 20. Juli (BGB!. I S. 1429). 11 Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom , Az.: IV RICHTLINIE 2013/39/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik Seite 6 von 12

37 Landeshauptstadt Düsseld6rf 5.2. Im gereinigten Grundwasser einzuhaltende PFT-Werte bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer Im konkreten Fall ist unter Bezug auf die Immissionsbetrachtung und die allgemeinen Anforderungen eine Aufbereitung des zur Sanierung geförderten Grundwassers nach dem Stand der Technik vor Einleitung in ein oberirdisches Gewässer durchzuführen. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn der Reinigungsgrad für PFC > 90 % beträgt. Um sicherzustellen, dass auch bei sehr hohen PFC-Gehalten im geförderten Grundwasser, durch die Einleitung aus der Grundwassersanierung dem Verschlechterungsverbot Rechnung getragen wird, sind für die Summe PFC < 200 ngll im einzuleitenden Grundwasser nach Aufbereitung zu unterschreiten. Zusätzlich ist für PFOS die Umweltqualitätsnorm einzuhalten. Unter Berücksichtigung der derzeitigen analytischen Möglichkeiten gelten diese Anforderungen als eingehalten,. wenn für PFOS < 20 ngll 13 im einzuleitenden Grundwasser unterschritten werden. Das Monitoring der Anlage sollte so konzipiert werden, dass Durchbrüche unter Einbeziehung des Zeitraums der Analytik rechtzeitig erkannt werden. Die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes ist durch ein entsprechendes Monitoring im Kittelbach zu überwachen. Dies gilt ebenso für die Kaiserswerther Seen. Darüber hinaus ist ein operatives Monitoring zur Erfassung der Schadstofffahne festzulegen. 6. Sanierungsziele und -zielwerte für die schädlichen PFT-Bodenveränderungen (Eintragsstellen ) 6.1. Bodenbelastungssituation auf dem Flughafen Nach dem bisherigen Kenntnisstand gibt es auf dem Flughafengelände vier bekannte EintragssteIlen (schädliche Bodenveränderungen), von denen Grundwasserverunreinigungen ausgehen: ehemaliges Feuerlöschübungsbecken (Betrieb von ) Feuerwache Nord des Flughafens (Baujahr ca. 1999). Die Schadensursache in diesem Bereich ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Unfallstelle der Atlas Air: Triebwerksbrand mit Löscheinsatz am Tanklager des Flughafens: Unkontrollierter Austritt eines Löschwasserschaumgemischs aus einer stationären oberirdischen Löschanlage in unbekannter Menge am Neben deri bekannten Verunreinigungen gibt es eine Vielzahl von diffusen PFT-Belastungen auf dem Flughafengelände, die im Rahmen von verschiedenen Bauvorhaben festgestellt wurden. Basierend auf den bislang vorliegenden Boden- und Grundwasseruntersuchungen und dem PFT Kataster sollen auf dem Flughafengelände insgesamt weitere ca. 175 Direct-Push-Sondierungen 13 Entspricht der doppelten Nachweisgrenze von 10 ng/i, die standardmäßig erreicht werden kann Seite 7 von 11

38 in den verschiedenen Verdachtsbereichen von September 2015 bis Juni 2016 durchgeführt werden Bodenschutz- und wasserrechtliche Anforderungen an die Sanierung von schädlichen PFT -Bodenveränderungen Aufgabe und Ziel des Bodenschutzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schäejliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie dadurch verursachte Grundwasserverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Böden erfüllen nach 2 Abs. 2 BBodSchG natürliche Funktionen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. _,., Zusätzlich erfüllen Böden Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie verschiedene Nutzungsfunktionen. Um d n Vorgaben des Bodenschutzes Rechnun(J zu tragen, sind. die weitere Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern, das Schadstoffpotential durch Dekontaminationsmaßnahmen zu beseitigen oder zu vermindern, wobei zu berücksichtigen ist, dass bei schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten, die nach dem entstanden sind, die Beseitigung des Schadstoffpotentials nach 4 Abs. 5 BBodSchG Vorrang vor Sicherungsmaßnahmen hat, die natürlichen Funktionen des Bodens zu sichern und wiederherzustellen sowie sicherzustellen, dass keine neuen schädlichen Bodenveränderungen durch die Sanierung hervorgerufen werden. Um diese Ziele erreichen zu können, sind getrennt für die gesättigte und ungesättigte Bodenzone sowie ggf. die durchwürze'lbare Oberbodenschicht, Sanierungsziele und -zielwerte abzuleiten. e Nach dem bisherigen Kenntnisstand sind zur Beurteilung des Schadstoffeintrags in das Grundwasser die PFT-Gehalte im Feststoff alleine nicht geeignet, da auch PFT-Gehalte unterhalb der derzeitigen Bestimmungsgrenze von, 10 jjg/kg zu Eluat-Gehalten von über rig/i führen können, die unter Berücksichtigung der Qualitätsziele für das Grundwasser die Besorgnis einer Grundwasserverunreinigung begründen (Anlage 4). Daher sind die in der ungesättigten' Bodenzone vorliegenden PFT -Belastungen in Bezug auf den Schutz des Grundwassers auf der Grundlage von Eluat-Untersuchungsergebnissen in Verbindung mit den PFT-Gehalten im Feststoff zu bewerten. Um die Sanierungsziele für das Grundwasser entsprechend Pkt. 4.2 zu erreichen, ist die PFT Belastung der ungesättigten Bodenzone so zu sanieren; dass die PFT-Gehalte im Sickerwasser am Ort der Beurteilung die Sanierungszielwerte für das Grundwasser nicht überschreiten. Seite 8 von 12

39 _._---- Folglich sind als Sanierungszielwerte für die ungesättigte Bodenzone im Sickerwasser am Ort der ' Beurteilung folgende Gehalt/3 zu unterschreiten: Summe PFC - ohne PFOS PFOS Summe PFOS und PFOA < 100 ng/l < 230 ngll < 300 ngll Um die natürlichen Bodenfunktionen soweit wie möglich wiederherzustellen, ist die PFT Belastung der ungesättigten Bodenzone soweit zu beseitigen, dass die Sanierungszielwerte für das Sickerwasser am Ort der Beurteilung ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen eingehalten werden. Diese Anforderung gilt mit Vorrang insbesondere für PFT-Bodenbelastungen, die nachweislich nach dem entstanden sind. Sollten einer Beseitigung des so abgegrenzten belasteten Bodens in der ungesättigten Bodenzone Verhältnismäßigkeitsbetrachtungen entgegenstehen, ist eine weitergehende Einzelfallbetrachtung erforderlich. Hierbei sind Kombinationen aus Dekontaminationsmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen zu prüfen mit dem Ziel, di/3 durch Dekontaminationsmaßnahmen auf Basis der PFT-Feststoffgehalte zu beseitigende Fracht zu maimieren, wobei die langfristigen Umweltauswirkungen, verbleibende Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Geländes sowie insbesondere auch verbleibende oder weiter andauernde Beeinträchtigungen des Grundwassers zu berücksichtigen. sind. Für PFT-Bodenbelastungen in der gesättigten Bo enzone ist als Sanierungsziel sicherzustellen, dass nach Sanierung ein weiterer Stoffaustrag oberhalb der Sanierungszielwerte für das Grundwasser nicht mehr erfolgt. Dazu ist im Bereich der Eintragsstellen eine entsprechende Obertu nterstrom betrachtu ng d urchzufü hren. Da bisher keine ausreichenden Informationen zum Rückhaltevermögen des Boden für PFT in der gesättigten Bodenzone vorliegen, lässt sich zur Zeit nicht abschätzen, ob durch die hydraulische Sicherung allein das Schadstoffpotential in einem überschaubaren Zeitraum soweit verringert werden kann, dass eine Nachlieferung von Schadstoffen in das Grundwasser nicht mehr erfolgt. Hier sind einzelfallbezogen entsprechende weitere Untersuchungen zur Eignung, Wirksamkeit, zu den Umweltauswirkungen, langfristigen Beschränkungen und Kosten der hydraulischen Maßnahmen sowie ggf. ergänzender Dekontaminationsmaßnahmen, z.b. Ausbohren tiefliegender Schadstoffpotentiale, im R?hmen der Sanierungsuntersuchung erforderlich. Zusätzliche Anforderungen an die durchwurzelbare obere Bodenschicht, die über die Anforderungen an die ungesättigte Bodenzone aus Gründen des Grundwasserschutzes und zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen hinausgehen, sind in diesem Fall nicht relevant. Strengere Sanierungsanforderungen als die bereits dargestellten zum Schutz des Grundwassers aufgrund des Wirkungspfades Boden-Grundwasser sowie zur Übernah'me natürlicher Bodenfunk-' tionen sind nach den bisherigen Erfahrungen in der Prais auch als unwahrscheinlich einzuschätzen (vergleiche hierzu 3. Auf!. "PFC-Prüfwerte für die Kontaminationspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser", LUBW, bisher nicht veröffentlicht) Wasser-, abfall-, immissions- und bodenschutzrechtliche Anforderungen an die Entsorgung PFT -belasteten Aushub!? Gem. 7 BBodSchG sind der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück und derjenige, der Verrichtungen auf einem Grundstück durchführt oder durchführen lässt, die zu Veränderungen der Bodenbeschaffenheit führen können, verpflichtet, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen, die durch ihre Nutzung auf dem Grundstück oder in dessen Einwirkungsbereich hervorgerufen werden können. Seite 9 von 12

40 Umwelt amt Vorsorgemaßnahmen sind geboten, wenn wegen der räumlichen, langfristigen oder kompleen Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Um den Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes Rechnung zu tragen und eine Verlagerung von Schadstoffen durch die Sanierl,mg zu vermeiden, sind Aushubmaterialien aus PFT Bodensanierungsmaßnahmen für eine Verwertung nicht geeignet. Sie sind in dafür nach Blm SchG oder KrWG zugelassenen Anlagen gemeinwohlverträglich zu entsorgen. Die weiteren Betrachtungen zur Verwertung beziehen sich daher auf bautechnisch bedingten Bodenaushub, der außerhalb der PFT - Eintragsstellen auf dem Flughafengelände mit diffusen PFT -Belastungen anfällt.. Die Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht sind im Erlass des MKUNLV vom konkretisiert. Danach steht beim Auf- und Einbringen unterhalb und außerhalb durchwurzelbarer Bodenschichten und außerhalb von Bauwerken "die Wiederherstellung von Bodenfunktionen, insbesondere als Filter und Puffer zum Schutz des Grundwassers oder als Standort für eine land- und forstwlrtschaftliche Folgenutzung im Vordergrund". Vor diesem Hintergrund ist eine Verwertung von Material außerhalb von Bauwerken sowie unterhalb und außerhalb durchwurzelbarer Bodenschichten zulässig, soweit die Vorsörgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 BBodSchV eingehalten werden. Unterhalb der Deckschichten ist oberhalb das Grundwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten durch die Verwertung von Material, in dem die Zuordnungswerte ZO* im Feststoff und bestimmte Eluat-Werte eingehalten werden, zulässig. Für PFT wurden bisher keine Vorsorgewerte festgelegt. Entsprechend der Systematik der Vor-. sorgeanforderungen und dem Ziel, insbesondere die natürliche Funktion des Bodens als Puffer und Filter zum Schutz des Grundwassers wiederherzustellen, wird unter Bezug auf den relevanten Wirkungspfad ein Wert von Summe PFT zuzüglich H4PFOS von 100 ngll für sachgerecht erachtet. Damit kann auch innerhalb der Wasserschutzzonen das langfristige Qualitätsziel der Trinkwasserkommission für PFT im Grundwasser sichergestellt werden. In PFC-vorbelasteten Gebieten schlägt das LANUV NRW15 vor, eine Verwertung von Böden mit einem Eluat-Gehalt bis 300 ng/i (Summe PFT zuzüglich H4PFOS) im Einzelfall zuzulassen. Unter Berücksichtigung der Sanierungs4iele und -zielwerte für die ungesättigte Bodenzone sowie das Grundwasser ist eine Verwertung von Aushub mit bis zu 300 ng/i PFC im Eluat aus Sicht der Stadt Düsseldorf nur in Verbindung mit Sicherungsmaßnahmen möglich, durch die langfristig ein Schadstoffeiritrag in das Grundwasser vermieden wird. e Als PFC-vorbelastetes Gebiet werden die Bereiche der Eintragsstellen betrachtet, so dass diese. Anforderung im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Eintragsstellensanierung steht. Aushub mit darüber hinausgehenden höheren Belastungen ist unter dem Gesichtspunkt der Vorsorgeanforderungen für eine Verwertung im Grundsatz nicht geeignet. Ggf. können davon abweichend im Einzelfall im Rahmen der Sanierung der Eintragsstellen nach 8 Abs. 1 Nr. 3a 14 MKUNLV NRW, Erlass v in.der korrigierten Fassung v , Az.: IV ls Vortrag Hr. Schroers, LANUV, gehalten am : "Bewertungsmaßstäbe fü r PFC und Grundsätzliche Sanierungsmöglichkeiten", im Rahmen der BEW Veranstaltung "PFC in Boden und Grundwasser - Erfassung, Untersuchung und Sanierung" Seite 10 von 12

41 Uinweltamt BBodSchG in Verbindung mit 5 BBodSchV andere Anforderungen' unter Beachtung des Wohls der Allgemeinheit festgelegt werden. Darüber hinaus ist eine Verwertung von Aushubmaterial auch im funktionalen Zusammenhang mit Bauwerken möglich. In diesen Fällen richten sich die Anforderungen nach dem Wasser- und AbfallrechL Entsprechende Anforderungen an die Verwertung von Abfällen in Bauwerken enthalten die "Verwertererlasse16" und die technischen Regeln der LAGA17. Konkrete Anforderungen für PFT sind darin nicht enthalten. Um eine Verteilung von PFC im Rahmen der Verwertung von Aushubmaterial bei Baumaßnahmen zu vermeiden, wird die Anwendung des vom LANUV NRW vorgeschlagenen Wertes von bis zu 300 ng/i Summe PFT zuzüglich H4PFOS entsprechend LA GAZ 2 vorgeschlagen, vorbehaltlich des Nachweises des Hauptzwecks der Verwertung. 7. Zusammenfassende Bewertung der vorgeschlagenen Sanierungsziele- und -zielwerte sowie der Anforderungen an die Grundwasseraufbereitung und Abfallentsorgung im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen Die vorgeschlagenen Sanierungszielwerte und -zielwerte für den Boden und das Grundwasser tragen den Stoffeigenschaften dieser Stoffgruppe, der hydrogeologischen Standortmerkmalen, den Umweltqualitätszielen, den Anforderungen an einen nachhaltigen Bodenschutz und eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung Rechnung. Mit ihnen wird die Verpflichtung nach Artikel 20a Grundgesetz erfüllt, nach der der Staat auch in Verantwortung für zukünftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung schützt. Die Systematik zur Herleitung der Sanierungszielwerte für das Grundwasser und den Boden (vgl. Anlage 2) kann analog auf andere Einzelfallkonstellationen übertragen werden. Die Werte lassen. sich in gleicher Art auch ergänzen, sollten neue Erkenntnisse, die zu einer Neubewertung einzelner Stoffe führen, vorliegen oder weitergehende Anforderungen, z. B. Geringfügigkeitsschwellenwerte für weitere Einzelstoffe, festgelegt werden. So könnte sich z. B. die Notwendigkeit einer Anpassung der Anforderungen nach Abschluss des Konsultationsverfahrens der ECHA für PFOA ggf. relativ zeitnah ergeben. e. 8. Verhältnismäßigkeitsbetrachtung Die hier vorgeschlagenen Sanierungszielwerte für den Boden und das Grundwasser werden als geeignet und erforderlich eingeschätzt, die vorliegenden schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten und die davon ausgehenden Grundwasserverunreinigungen zu beseitigen sowie die bodenschutz- und wasserrechtlichen Ziele zu erreichen. Auch die Anforderungen an die Aufbereitung des geförderten Grundwassers und dessen Einleitung in ein oberirdisches Gewässer, an die Entsorgung von Aushub aus der Sanierung schädlicher Bodenveränderung oder Altlasten sowie diffus belasteten bautechnisch bedingten Aushubs werden für geeignet und erforderlich gehalten, die umweltrechtlichen Anforderungen nach WHG, KrWG, BlmSchG und BBodSchG zu erfüllen bfall-undkreislaufwirtschaft/gewerbeabfall/ 17 LAGA, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil 11: Technische Regeln für die Verwertung, TR Boden, (LAGA M20) Seite 11 von 12

42 Sollte im Rahmen der weiteren Planung oder im Laufe der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen Bedarf gegeben sein oder gesehen werden, die Verhältnismäßigkeit der erforderlichen Maßnahmen zu überprüfen, sind dazu prüffähige Unterlagen zusammenzustellen. Dabei ist zwi-. sehen den Maßnahmen zur Abwehr bereits bestehender Gefahren und den Anforderungen entsprechend dem Stand der Technik an den Betrieb von Aufbereitungsanlagen, die Verwertung von Abfällen oder die Benutzung von Gewässern zu unterscheiden. In Abhängigkeit der dargelegten Fakten und Argumente ist dann zu entscheiden, ob und ggf. in welchen Bereichen minderstrenge Ziele oder Anforderungen festzulegen sein werden. Unter Umständen können zukünftige verbindliche Festlegungen für per- und polyfluori rte Verbindungen jedoch auch zu strengeren Sanierungszielwerten oder Anforderungen führen. Auch diese wären dann bei der Verhältnismäßigkeitsbetrachtung und dei' Fortschreibung der Sanierungsanforderungen zu würdigen. Seite 12 von 12

43 --,---- PFC Grundwasserverunreinigung Lohausen / Kaiserswerth, Fahnenaufnahme 2014 Anlage 1 PFC-Konzentrationen. _ >100 n9n _ >300 n9 _ >1.000 n911 _ >3.000n9n _ >7.000 n9n _ >10.000ngn _ > ngn

44 Anlage 2 Anforderungen an die Sanierung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen Landeshauptstadt Düsseldorf I G e f a h r v e r m e d u n g V o r s o r g e Sanierungsziele für den Boden (BBodSchG + BBodSchV) Oberboden Anforderungen an die Entsorgung belasteten Aushubs: (KrWG + BlmS{;hG +WHG) nforderungen an die Aufbereitung belasteten rundwassers und Einleitung in ein Gewässer: (Stand der Technik + WHG + KrWG) Ahforderungen an die Verwertung im Rahmen der Sanierung in vorbelasteten Bereichen (KrWG + WHG + 99f. BBodSchG) Anforderungen an die Verwertung mit Übernahme natürlicher Bodenfunktionen (KrWG +WHG) - ungesättigte Bodenzone -p:-f-.. gesättigte Bodenzone :DVSSELDORf 2

45 Anlage 3 I PFT Gesamt'"Konzentrationen an der Trendmessstelle Kittelbach (Stand 01/2015) I 500 PFHA "H4PFOS PFOA PFOS Anzahl Messungen = 76 Messungen > BG = 7 Miri -Ma = 11 ngß ngll Gesamtmittelwert = 10,1 ngjl Median = 5 ngll 90-Perzentil = 5 ngll 8 -- Durchfluss in m'/s =' t» _+ 6 i i 0., l:l 'c o ::.:: c _Hrr _H r_ ("") ("") lf) lf) lf) CD CD CD r-- r-- r-- co co co m m m N N N ("") ("") ("") '<t '<t '<t on 0 0 t!; t!; t!; ;; ;; ;; ;; ;; ;; ;; ;; ;; ;; ;; ;; ;; ;; 1<l N N N N 1<l 0 N 0 O N ' 0 N c:' c:' 0 N N c:' c:' N N c:' 0 0 N c:' N N c:' c:' 0 N N N N N N N c:' c:' (""). th c:' M th th,;:. th th th th th th th Cl

46 PFT Boden- und GrundwasseNerunreinigung Gerresheim Anlage 4 Verhältnis Feststoff <10 IJg/kg: IJg/kg: IJg/kg: IJg/kg: g, s:: i = W Ii: a o zu,. Schütleleluat, Sälen eluat. ". Eluat (Schüttel- und S uleneluat) aller Proben < ng/i bei 91 % aller Proben, Einzelproben ng/i < ng/i < ng/i < ng/i '. '.. u;. ;. o PFT im Feststoff in 1l9fkg

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