Fa. Envio Abfallentsorgungsanlage zur Behandlung von PCB-haltigen und PCB-freien Abfällen in Dortmund, Kanalstr.25;
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1 Bezirksregierung Postfach Datum: 16. Juli 2010 Seite 1 von 7 Per Rechtsanwälte Dirk Büge & Dr. Tünnesen-Harmes Königstr Duisburg an: kanzlei@rae-bth.de cc: dirk.neupert@envio-group.com Aktenzeichen: 52- Envio bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Herr Schmied joachim.schmied@bra.nrw.de Telefon: 02931/ Fax: 02931/ Seibertzstr Fa. Envio Abfallentsorgungsanlage zur Behandlung von PCB-haltigen und PCB-freien Abfällen in Dortmund, Kanalstr.25; Sanierung der Hallen 1, 50, 51 und 55, des Bürogebäudes, des Zeltes und der Dachflächen der Hallen 1 und 50, Freiflächenlagerung Anhörung gem. 28 Verwaltungsverfahrensgesetz Anlagen: Stellungnahmen des LANUV vom , und Analysenbericht Dr. Rackwitz für Fa. Envio v Hauptsitz: Seibertzstr. 1, Sehr geehrter Herr Dr. Tünnesen-Harmes, im Zusammenhang mit dem Betrieb der o. a. Anlage Ihrer Mandantin Fa. Envio Recycling GmbH & Co.KG sind PCB-Freisetzungen und - Verunreinigungen verursacht worden. Diesbezüglich ist insbesondere auf die hiesige Anordnung vom sowie die beigefügten Stellungnahmen des LANUV zu verweisen. Nach Bekanntgabe der Belastung wurden die versiegelten Freiflächen des Grundstückes Kanalstraße 25 und auch die Fahrwege der Zeltfläche durch eine Fachfirma gereinigt. Die Sanierung der nicht versiegelten Telefon: poststelle@bra.nrw.de Servicezeiten: Uhr und Uhr freitags bis Uhr Konto der Landeskasse Düsseldorf: WestLB Düsseldorf BLZ IBAN: DE BIC: WELADEDD Umsatzsteuer ID: DE
2 Freiflächen soll in den nächsten Tagen erfolgen. In Ergänzung zu diesen Sofortmaßnahmen sind jetzt auch die Hallen 1, 50, 51 und 55, das Bürogebäude, das Zelt und die Dachflächen der Hallen 1 und 50 so zu sanieren bzw. zu reinigen, dass von ihnen keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursacht werden können. Nach den als Anlage beigefügten Berichten sind die v. g. Bereiche so hoch belastet, dass die Grenzwerte für die Abfallentsorgung von 50 mg/kg und teilweise auch der PCB-Prüfwert der BBodSchV von 200 mg/kg überschritten sind. Auf die zwischenzeitlich ermittelte hohe Belastung der Arbeitnehmer (PCB im Blut) ist ergänzend zu verweisen. Seitens Ihrer Mandantin war lediglich ein Konzept zur Sanierung eines Teils der betroffenen Bereiche vorgelegt worden, das inhaltlich unzureichend war. Angesichts des Zeitablaufs und der bisher nicht ausreichenden Sanierungsbemühungen Ihrer Mandantin ist es erforderlich, die nötigen Maßnahmen durch eine Anordnung sicherzustellen. Seite 2 von 7 Es ist daher beabsichtigt, Folgendes nach 17 Abs. 1 BImSchG anzuordnen: 1. Zelt 1.1 Das Zelt und die dort gelagerten Teile sind so zu reinigen, dass eine PCB-Belastung von 50 mg/kg im Kehrstaub (Boden) bzw. von 100 µg/m 2 auf sonstigen Teilen unterschritten wird. Zum Nachweis der Reinigung ist ein anerkanntes Labor mit Probenahme und PCB-Analytik zu beauftragen.
3 1.2 Ein anerkanntes Labor ist in Abstimmung mit der Bezirksregierung zu beauftragen, an mindestens drei Stellen von der Zeltplane Proben zu nehmen und auf PCB zu untersuchen. 1.3 Die im Zelt gelagerten PCB-belasteten Teile z. B. Transformatoren aus der UTD Herfa-Neurode sind zu registrieren und nach ihrer äußeren Reinigung so zu sichern z. B. durch entsprechende Verpackung dass sie kein PCB freisetzen können. 1.4 Ein anerkanntes Labor ist zu beauftragen, die als unbelastet bezeichneten Teile zu registrieren und durch Beprobung (z. B. Restöl im Inneren) auf PCB zu untersuchen. 1.5 Die Maßnahmen 1.1 bis 1.4 sind bis zum durchzuführen. Seite 3 von 7 2. Hallen 1, 51 und Die Hallen 1, 51 und 55 sowie alle Einrichtungen und Maschinen als auch alle dort gelagerten Teile sind so zu reinigen, dass eine PCB- Belastung von 50 mg/kg im Staub (Boden) bzw. von 100 µg/m 2 auf sonstigen Teilen unterschritten wird. Ein anerkanntes Labor ist mit der Probenahme und der Analyse zu beauftragen. 2.2 Die PCB-Belastung der Gebäudesubstanz - Hallenböden, -wände und -decken - ist durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. 2.3 Die in den Hallen gelagerten PCB-belasteten Teile z. B. Transformatoren aus der UTD Herfa-Neurode sind zu registrieren und nach ihrer äußeren Reinigung so zu sichern z. B. durch entsprechende Verpackung, dass sie kein PCB freisetzen können. 2.4 Ein anerkanntes Labor ist in Abstimmung mit der Bezirksregierung zu beauftragen, die als unbelastet bezeichneten Teile zu
4 registrieren und durch Beprobung (z. B. Restöl im Inneren) auf PCB zu untersuchen; eine erneute Probenahme des Öls kann entfallen, soweit das Labor Wessling bereits im Auftrag der Bezirksregierung Analysen durchgeführt hat. Bei einer PCB-Belastung über 50 mg/kg bzw. 100 µg/m 2 sind die Teile so zu sichern z. B. durch entsprechende Verpackung dass sie kein PCB freisetzen können. 2.5 Die Maßnahmen 2.1 bis 2.4 sind bis zum durchzuführen. Seite 4 von 7 3. Dachflächen Die Dachflächen der Hallen 1 und 50 sind so zu reinigen, dass eine PCB-Belastung von 50 mg/kg im Staub unterschritten wird. Zum Nachweis ist ein anerkanntes Labor mit der Probenahme und der Analyse zu beauftragen. Die Maßnahme ist bis zum durchzuführen. 4. Freiflächenlagerung Ein anerkanntes Labor ist zu beauftragen, alle außerhalb der o. g. Hallen und des Zeltes im Freien gelagerten Teile zu registrieren und durch Beprobung (z. B. Restöl im Inneren, Flächenbelastung) auf PCB zu untersuchen. Eine erneute Probenahme kann entfallen, soweit das Labor Wessling bereits im Auftrag der Bezirksregierung Analysen durchgeführt hat. Bei einer Lagerung innerhalb eines Containers ist auch eine Kehrprobe aus dem Container zu untersuchen. Bei einer PCB-Belastung über 50 mg/kg bzw. von 100 µg/m 2 sind die Teile so zu
5 sichern z. B. durch entsprechende Verpackung dass sie kein PCB freisetzen können. Die Maßnahme ist bis zum durchzuführen. Seite 5 von 7 5. Halle 50 Die Halle 50 sowie alle Einrichtungen und Maschinen als auch alle dort gelagerten Teile sind so zu reinigen, dass eine PCB-Belastung von 50 mg/kg im Staub (Boden) bzw. von 100 µg/m 2 auf sonstigen Flächen unterschritten wird. Ein anerkanntes Labor ist mit der Probenahme und der Analyse zu beauftragen. Die Maßnahme ist bis zum durchzuführen Anmerkung: Die Halle 50 wird zum Teil von der Firma Gimatec und wurde zum anderen Teil von der Firma Kolk genutzt. Eine Trennung der Bereiche z. B. durch eine beplankte Holzkonstruktion ist zur Vermeidung einer Rückkontamination dann erforderlich, wenn nicht beide Bereiche im Zusammenhang gereinigt werden. Auf das Schreiben der Bezirksregierung vom zur Schließung der Öffnung zwischen den Hallen 50 und 55 ist ergänzend zu verweisen. 6. Bürogebäude Die von Fa. Envio im Bürogebäude Kanalstr. 25 genutzten Räume sowie die dort allgemein zugänglichen Räume (z.b. Treppenhäuser, Toiletten) einschließlich aller Einrichtungen sind durch anerkanntes Labor auf ihre Belastung mit PCB zu prüfen. Sofern eine PCB-Belastung von 50 mg/kg im Staub (Boden) bzw. von 100 µg/m 2 auf sonstigen Flächen üb-
6 erschritten ist, so sind die betroffenen Bereiche so zu reinigen, dass die o.g. Werte unterschritten werden. Zum Nachweis ist ein anerkanntes Labor ist mit der Probenahme und der Analyse zu beauftragen. Seite 6 von 7 Die Maßnahme ist bis zum durchzuführen. Anmerkung: In den Büroräumen der Firmen Kumavision und Repropoint wurden aktuell Belastungen von über 50 mg/kg im Staub bzw. von 100 µg/m 2 auf sonstigen Flächen festgestellt. Reinigungsarbeiten sind von diesen Firmen gefordert. 7. Arbeitsschutz Vor Beginn der jeweiligen unter den Ziffern und Ziffer 5 beschriebenen Reinigungsarbeiten sind dem Dezernat 56 Betrieblicher Arbeitsschutz der Bezirksregierung folgende Unterlagen vorzulegen: Arbeits- und Sicherheitsplan nach TRGS 524, Gefährdungsbeurteilung, Nachweise über die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung sowie entsprechende Erfahrung des Fachbetriebes Bescheinigungen über die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit der dort eingesetzten Arbeitnehmer.
7 Gemäß 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW gebe ich Ihnen hiermit bis zum Gelegenheit, sich zu den vorgenannten Maßnahmen zu äußern. Seite 7 von 7 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag - gez. - ( Schmied ) *) Diese Reinigungstätigkeiten dürfen nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, der über die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung sowie über die entsprechende Erfahrung verfügt. Das eingesetzte Personal muss mit den besonderen Gefährdungen in kontaminierten Bereichen vertraut sein (TRGS 524 Ziffern (2) und 5.1 (7) und muss arbeitsmedizinisch untersucht worden sein und die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit für die durchzuführenden Tätigkeiten muss zweifelsfrei nachgewiesen sein.
Bezirksregierung Arnsberg Dez. 52, Herrn Schmied Arnsberg
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