Bezirksregierung Arnsberg Postfach Arnsberg Datum: 28. April 2010 Seite 1 von 5
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- Gertrud Wagner
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1 Bezirksregierung Postfach Datum: 28. April 2010 Seite 1 von 5 Per Schulmail An die Schulleitungen der öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk An die Schulämter im Regierungsbezirk Aktenzeichen: bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Herr Baus engelbert.baus@bezregarnsberg.nrw.de Telefon: 02931/ Fax: 02931/ Laurentiusstr Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen Sehr geehrte Damen und Herren, als Schulleiterin und Schulleiter sind Sie nach den Arbeitsschutzbestimmungen seit vielen Jahren auch verantwortlich für die Arbeitssicherheit an Ihren Schulen. Ich bin mir bewusst, dass diese Aufgabe neben Ihren vielfältigen pädagogischen und verwaltungsfachlichen Aufgaben eine Belastung darstellt, die im Tagesgeschäft nicht immer in den Blick genommen wird. Mir ist auch bekannt, dass Sie insbesondere in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes, der äußere Schulangelegenheiten betrifft, häufig nur begrenzte Möglichkeiten der Einflussnahme haben. Dennoch ist die Beachtung von Aspekten der Arbeitssicherheit eine wichtige Aufgabe. Ich will Ihnen nachfolgend einige Vorschläge machen, die nach Einschätzung der am Arbeitsschutz beteiligten Behörden und Einrichtungen geeignet sein können, den Arbeitsschutz an Schulen effektiver zu gestalten und gleichzeitig die Belastungen zu verteilen und planbar zu machen. Hauptsitz: Seibertzstr. 1, Telefon: poststelle@bra.nrw.de Servicezeiten: Uhr und Uhr freitags bis Uhr Konto der Landeskasse Düsseldorf: WestLB Düsseldorf BLZ IBAN: DE BIC: WELADEDD Umsatzsteuer ID: DE
2 Seite 2 von 5 Wichtige Punkte zur Erzielung einer besseren Arbeitssicherheit sind in diesem Zusammenhang: 1. Geeignete Arbeitsschutzorganisation schaffen - ggf. vollständige Aufgabenübertragung nach 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (z.b. an Stellvertretung) - Gefahrstoffbeauftragte(n) schriftlich bestellen (zu finden unter dem Link: - ggf. teilweise Aufgabenübertragung auf weitere geeignete, fachkundige Personen, z.b. für Arbeitsschutz in technischen Werkstätten - ggf. Strahlenschutzbeauftragten bestellen (im Zweifel Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierung fragen) - Sicherheitsbeauftragte bestellen, Zahl entsprechend Schlüssel der Landesunfallkasse -LUK-, Fachbereiche und Gebäudestruktur berücksichtigen - Ersthelfer ausbilden und bestellen, Schlüssel LUK - Gesundheitszirkel gründen (Schulleitung, beauftragte Personen, Mitglied des Lehrerrates, Gleichstellungsbeauftragte u.a.) und regelmäßige Sitzungen einplanen. Hierzu ist ein Organisationsplan zum Arbeitsschutz zu erstellen und jeweils zum Schuljahresbeginn zu aktualisieren; bei Fragen bitte die Beratung vom BAD einholen. Der BAD hat die in der Anlage beigefügten Aushänge für die Schulen erstellt. Die Kürzel in den Dateinamen stehen für die Bereiche (Kreise und kreisfreie Städte), in denen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig sind. Ich bitte Sie, den jeweils für Sie zutreffenden Aushang in der Schule an sichtbarer Stelle anzubrin-
3 gen. Der BAD hat darauf hingewiesen, dass für die arbeitsmedizinische Beratung Herr Dr. Buß zur Verfügung steht. Die Untersuchungen schwangerer Lehrerinnen werden weiter in den BAD- Zentren Bochum, Dortmund und Olpe von den örtlichen Ärzten durchgeführt. Erste Anlaufstelle bei Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sollte das Zentrum Dortmund sein. Ich bitte um Beachtung. Seite 3 von 5 2. Gefährdungsbeurteilung durchführen, dokumentieren und regelmäßig aktualisieren Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung liegen Ihnen vor und können ggf. im Bildungsportal abgerufen werden. Bei Fragen sollten Sie die Beratung des BAD in Anspruch nehmen. Die regelmäßige Aktualisierung soll einmal jährlich, z.b. zum Schulhalbjahr erfolgen. 3. Weitere wichtige Standardanforderungen erfüllen - Unterweisung aller Lehrkräfte (allg. Sicherheitsunterweisung) nach 12 ArbSchG einmal jährlich durchführen - Betriebsanweisung erstellen und Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchführen - Gefahrstoffverzeichnis anlegen, ggf. vervollständigen und fortschreiben - Kennzeichnung von Gefahrstoffgebinden überprüfen und ergänzen. 4. Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten durch den Schulträger - Anlagenkataster nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit Prüffristen und befähigten Personen/beauftragten Firmen erstellen, ggf. aktualisieren
4 - Betriebsanweisung und Unterweisung Hausmeister/Reinigungspersonal erstellen und durchführen - Regelmäßige Entsorgung von Chemikalien sicherstellen. Das durch den Schulträger erstellte Anlagenkataster ist in der jeweils aktuellen Fassung der Schulleitung zur Verfügung zu stellen, weil es Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist. Ein Muster-Anlagenkataster kann durch das Arbeitschutzdezernat 55 der Bezirksregierung zur Verfügung gestellt werden. Seite 4 von 5 Nützliche Informationen, Vordrucke, Hinweise und einschlägige Rechtsvorschriften finden Sie im Internet auf der Seite der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ( Ebenfalls weise ich auf das Bildungsportal ( chutz/index.html) hin. Dort finden Sie im Kontext eine Sammlung einschlägiger Vorschriften, Formulare und Hinweise zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hilfreich ist hier auch die beiliegende Selbstauskunft der Schulen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der Qualitätsanalyse (Anlage zum Schulportfolio, Arbeitsbedingungen und Gesundheitsmanagement, Stand: ). Sie dient zur allgemeinen Orientierung im täglichen Sicherheitsgeschäft. Berichtspflichten: Zu Nummer 1 dieser Verfügung bitte ich Sie, mir den Organisationsplan zur Arbeitssicherheit an Ihrer Schule einmal jährlich beginnend mit dem in der jeweiligen Fassung vorzulegen. Ihre Berichte adressieren Sie bitte wie folgt: Bezirksregierung Dezernat 47.3 (für Grund- und Förderschulen) Dezernat 47.4 (für Haupt- und Realschulen) Dezernat 47.5 (für Gymnasien)
5 Dezernat 47.6 (für Gesamtschulen) Dezernat 47.7 (für Berufskollegs) Dezernat 47.9 (für Weiterbildungskollegs) Seite 5 von 5 Zu den Nummern 2 und 3 dieser Verfügung erbitte ich zum gleichen Zeitpunkt um Kurzmitteilung an die v.g. Sachgebiete, dass die genannten Aufgaben vollzogen sind. Für die Grundschulen gilt folgende Regelung: Die Schulen übermitteln die Angaben zu Nrn. 1 3 dieser Verfügung an die Schulämter. Die Schulämter berichten mir beginnend mit dem , dass die Organisationspläne zur Arbeitssicherheit vorliegen und die genannten Aufgaben von den Schulen vollzogen worden sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Salomon
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