FAQ Liste / Stand: 1. Februar 2007

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1 Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein für die Zweite Staatsprüfung für Juristen Hamburg FAQ Liste / Stand: 1. Februar 2007 Die nachfolgende, fortlaufend aktualisierte FAQ-Liste dient lediglich als Hilfestellung bei der Beantwortung der vielfach immer wiederkehrenden gleichen Fragestellungen. Die FAQ-Liste ersetzt nicht die Verfügungen des Präsidenten des Prüfungsamtes. 1. Wann kommen die neuen Klausuren? a) Zivilrecht Seit Mai 2005 sind Klausuren des Typs Rechtsanwaltsklausur in die Ausbildung gegeben worden. Zu rechnen ist mit derartigen Aufgaben seit dem Termin Dezember 2005 (dort ist allerdings noch keine Aufgabe dieser Art gestellt worden). In der Ausbildung befindet sich bislang lediglich eine Klausur des Typs Vorsorgend gestaltende Rechtspflege, die das GPA im Juni 2005 an die Personalstellen der Vertragsländer übersandt hat. Das GPA wird bis auf weiteres keine derartige Aufgaben stellen, da die Frage der näheren Ausgestaltung dieser Klausuren in Ausbildung und Prüfung noch nicht abschließend geklärt ist. b) Strafrecht Sieben Klausuren (Typ: Rechtsanwaltsschriftsatz im Revisionsrecht) sind Ende Oktober 2005 an die Personalstellen der Vertragsländer gesandt worden. Sie befinden sich seit Anfang 2006 in der Ausbildung. Zu rechnen ist mit Klausuren dieser Art ab dem Termin Oktober Nach der Verfügung über Inhalt und Ablauf der Zweiten Staatsprüfung für Juristen vom 1. Februar 2006 (dort unter II. 2.) sind auch Aufgaben aus dem Strafrecht aus Sicht der Staatsanwaltschaft möglich. Davon sind Klausuren, denen eine Revision zugrunde liegt, nicht ausgenommen. Hierzu ist anzumerken, dass sich Struktur und Inhalt einer Revision aus anwaltlicher und staatsanwaltlicher Sicht nur wenig unterscheiden. Klausuren aus dem Strafrecht, denen eine Revision aus staatsanwaltlicher Sicht zugrunde liegt, werden allerdings nicht vor dem Klausurendurchgang April 2007 vom GPA gestellt werden.

2 c) Öffentliches Recht Fünf Klausuren (Typ: Widerspruchsverfahren) sind Ende September 2005 an die Personalstellen der Vertragsländer gesandt worden. Mit derartigen Klausuren ist ab dem Termin April 2006 zu rechnen. Drei Klausuren (Typ: Anwaltsklausur im Öffentlichen Recht) sind Anfang Februar 2006 an die Personalstellen der Vertragsländer gesandt. Mit derartigen Klausuren ist ab dem Termin Oktober 2006 zu rechnen. 2. Welche Inhalte haben die Klausuren? Hierzu ist zu verweisen auf die Verfügung über Inhalt und Ablauf der Zweiten Staatsprüfung für Juristen vom 1. Februar 2006 (auf dieser Website). 3. In welchem Ausbildungsmonat werden die Klausuren angefertigt? Bis auf weiteres im 21. Ausbildungsmonat: siehe Erklärung vom 31. Oktober 2005 (auf dieser Website) und die Verfügung über Inhalt und Ablauf der Zweiten Staatsprüfung für Juristen vom 1. Februar 2006 (auf dieser Website) 4. Welche Anmerkungen in Gesetzestexten und Kommentaren sind bei den Klausuren gestattet? Nach der Hilfsmittelverfügung vom 1. Februar 2007 (auf dieser Website) dürfen die Gesetzestexte und Erläuterungsbücher nur vereinzelte handschriftliche Verweisungen auf andere Vorschriften (Paragraphenhinweise) enthalten sowie gelegentliche Unterstreichungen. Darüber hinausgehende Notizen, Randbemerkungen oder Beilagen, insbesondere Aufbauschemata sind nicht zugelassen. Das GPA hat im Hinblick auf die Vielzahl von Nachfragen zu den Begriffen zulässige "Paragraphenhinweise" und "Unterstreichungen" eine breite Konkretisierung mit zahlreichen Beispielen vorgenommen. Da diese Ausführungen alle Fragen beantworten, wird das GPA künftig davon absehen, entsprechende schriftliche oder mündliche Fragen im Einzelfall zu beantworten. Auch die häufig nachgefragte "Vorprüfung" von Gesetzestexten findet nicht mehr statt. 2

3 5. Welche Kommentare sind bei den Klausuren gestattet? Es gilt die Hilfsmittelverfügung vom 1. Februar Folgende Kommentare sind zugelassen: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung, Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozeßordnung, Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung. 6. Welche Übergangsvorschriften gibt es? Referendare, die im Februar 2004 eingestellt worden sind, schreiben die Klausuren grundsätzlich im Oktober 2005 (im 21. Ausbildungsmonat) nach altem Recht (Übergangsregelung des Artikel 2 Satz 1 Länderübereinkunft 2005). Alle Referendare, die ab April 2004 eingestellt worden sind, schreiben die Klausuren ab Dezember 2005 (im 21. Ausbildungsmonat) nach neuem Recht. Sonderfälle: Einstellung bis einschließlich Februar 2004 Referendare, die die Klausuren ab Februar 2006 aufgrund von Elternzeit schreiben, erhalten altes Recht auf Antrag (Art. 2 Satz 3 Länderübereinkunft 2005) Referendare, die die Klausuren ab Februar 2006 aufgrund von Krankheit, die zur Verlängerung der Station geführt hat (Krankheit über 3 Wochen hinaus) schreiben, erhalten altes Recht 7. Bis wann gilt für sog. Wiederholer das alte Recht? Stichtag ist der 1. Januar Referendare, die die Prüfung nach altem Recht nicht bestanden haben, müssen die Wiederholungsprüfung vor dem 1. Januar 2008 begonnen haben, wenn sie nach altem Recht geprüft werden wollen (Übergangsregelung des Artikel 2 Satz 2 Länderübereinkunft 2005). 3

4 8. Welche Folgen hat eine Erkrankung während der Klausuren? Bei Referendaren, die während der Anfertigung der Klausuren erkranken, wird das laufende Prüfungsverfahren unterbrochen. Nach Gesundung wird das Prüfungsverfahren (mit gleichem Rechtszustand) durch Neuanfertigung der Klausuren fortgesetzt. Damit erhält also ein Kandidat, der das Verfahren nach alter LÜ begonnen hat, wiederum Klausuren nach alter LÜ. Nicht berücksichtigt wird dabei jedoch die Einführung neuer Klausurtypen (s.o. unter Frage 1). Dies gilt auch für die Kandidaten, die einen Wiederholungsversuch durchführen. 9. Kann nach neuer LÜ der Schwerpunktbereich in der mündlichen Prüfung frei gewählt werden? Nein. Im Hinblick auf die Ausbildungsvorschriften der Vertragsländer Hamburg und Schleswig-Holstein ( 32 Abs. 3 SH-JAVO, 42 HmbJAG) wird das GPA weiterhin fordern, dass der Wahl eines Schwerpunktes in der mündlichen Prüfung die Ableistung einer entsprechenden Wahlstation vorangehen muss. 10. Ist ein Wechsel des Schwerpunktbereiches nach der Meldung zur Prüfung noch möglich? Nein. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 LÜ bestimmt, dass der Referendar spätestens zur Vorstellung den von ihm gewählten Schwerpunktbereich angibt. Einen nachträglichen Wechsel sieht die Länderübereinkunft nicht vor. 11. Gibt es Kurzvorträge, bei denen eine Entscheidung aus anwaltlicher Sicht gefordert wird? Nein. Aufgrund der Weisungen für den Kurzvortrag (zu finden unter Service auf der Website des GPA) ist Gegenstand des Aktenvortrages ein gerichtliches oder behördliches Aktenstück. Deshalb werden zur Zeit keine Vorträge ausgegeben, die den Vorschlag einer Entscheidung aus Sicht der Anwaltschaft fordern. Da die neue Länderübereinkunft derartige Einschränkungen jedoch nicht vorsieht, ist für die Zukunft - wie bei den Klausuren - eine Erweiterung geplant, über die das GPA rechtzeitig unterrichten wird. 4

5 12. Welche Hilfsmittel sind in der mündlichen Prüfung mitzubringen? Zum 1. Oktober 2006 ist die neue Hilfsmittelverfügung vom 10. Juli 2006 in Kraft getreten. Mit dieser Verfügung werden die Referendare verpflichtet, auch zu den mündlichen Prüfungen die beiden klassischen Gesetzessammlungen Schönfelder und Sartorius und die für den jeweiligen Schwerpunktbereich notwendigen Kommentare selbst mitzubringen. Das GPA hat sich insoweit den Hilfsmittelverfügungen zahlreicher anderer Prüfungsämter angepasst. Mit der Hilfsmittelverfügung vom 1. Februar 2007 werden die Referendare verpflichtet, ab 1. April 2007 zur mündlichen Prüfung neben den beiden Gesetzessammlungen Schönfelder und Sartorius auch den Schönfelder, Ergänzungsband mitzubringen. Sowohl von Seiten der Referendarinnen und Referendare als auch von Seiten der Prüfer ist vielfach der Wunsch nach Zulassung dieser nach den vorherigen Hilfsmittelverfügungen stets zugelassenen - Gesetzessammlung geäußert worden. 5

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