Gefördert durch: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft Rheinland-Pfalz

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1 Gefördert durch: Den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung (PAUL), mitfinanziert durch den Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft Rheinland-Pfalz

2 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation Impressum Kreisverwaltung Kusel Wirtschaftsservicebüro Trierer Straße Kusel Stand: November

3 Inhalt 1. Das Pfälzer Bergland Einführung Die verschiedenen Phasen des Projektes Finanzierungsmöglichkeiten Die technische Umsetzung Besonderheiten des Projektes Fazit Anhang

4 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation 1. Das Pfälzer Bergland Das Versorgungsgebiet liegt im Südwesten von Rheinland-Pfalz, an der Landesgrenze zum Saarland. Es umfasst mit den Verbandsgemeinden Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg, Glan-Münchweiler, Kusel, Altenglan, Wolfstein und Lauterecken den gesamten Landkreis Kusel, sowie mit den Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau und Meisenheim Teile der Landkreise Bad-Kreuznach und Kaiserslautern. Die im Versorgungsraum liegenden Gebietskörperschaften verstehen sich als eine zusammengehörige Region und haben sich zur verwaltungsübergreifenden Zusammenarbeit entschlossen. Der Landkreis Kusel übernimmt hierbei die koordinierende Rolle. Ein geringer Teil im Süden der Verbandsgemeinden Waldmohr und Schönenberg- Kübelberg liegt im Grenzbereich zwischen dem Pfälzer Bergland und dem Landstuhler Bruch (Westpfälzische Moorniederung). Die Landschaft im gesamten Versorgungsgebiet ist geprägt von einem lebhaften Wechsel aus bewaldeten Bergkuppen mit Höhen von 300 bis knapp 600 Metern ü.n.n. und offenen Talauen. Größtenteils dominiert das Offenland. Von Süden nach Norden durchfließt der Glan als bedeutsamstes Fließgewässer das Versorgungsgebiet. 4

5 2. Einführung Um die Bedeutung einer breitbandigen Internetanbindung zu verdeutlichen seien hier zunächst das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) Rheinland-Pfalz zitiert: Der kostengünstige Zugang zu einer Breitband-Internetverbindung ist eine Grundvoraussetzung, um in der globalisierten Wirtschaft wettbewerbsfähig zu sein. Breitband Internet erschließt neue Märkte und Angebote und sorgt für wirtschaftliches Wachstum sowie neue Arbeitsplätze. Darüber hinaus verbessert Breitbandtechnik die Qualität aller über das Internet abrufbaren Service- und Unterhaltungsangebote. Für den Verbraucher bedeutet Breitband mehr Komfort, größere Vielfalt und eine höhere Qualität der Inhalte. Unternehmen profitieren durch neue Vertriebswege, mehr Entwicklungsmöglichkeiten, Einsparpotenziale und neue Märkte. Verarbeitung und Verteilung von Informationen haben bereits heute die Eigenschaft eines eigenständigen Produktionsfaktors. Nicht zuletzt wirkt sich die Informations- und Kommunikationsinfrastruktur auch positiv auf die Integration immobiler Menschen in die Informationsgesellschaft aus und trägt dazu bei, dass Menschen durch Teleoptionen beispielsweise Familie und Beruf besser vereinbaren können. Grundsätzlich darf sich der Infrastrukturausbau als Voraussetzung für neue Dienste nicht nur auf die stark verdichteten Räume beschränken, er muss vielmehr auch die Fläche mit geringer Anschlussdichte angemessen berücksichtigen. Gerade neue Kommunikationstechnologien können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, regionale Benachteiligungen insbesondere strukturschwacher Regionen abzubauen. Deshalb bleiben die Sicherung und der Ausbau einer flächendeckenden Versorgung auch unter den veränderten Bedingungen liberalisierter Märkte unerlässlich. Die flächendeckende Verfügbarkeit schneller Datennetze stellt den zentralen Standortfaktor der gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklung dar. Da die verschiedenen Telekommunikationsanbieter gezwungen sind streng marktwirtschaftlich ihren Ausbau zu betreiben, ist dieser in dünn besiedelten ländlichen Gebieten meist unrentabel. Die geringe Nachfrage hier kann die erheblichen Vorleistungsinvestitionen nicht rechtfertigen. Dadurch entstehen im ländlichen Raum erhebliche Standortnachteile. Deshalb hat sich die Landesregierung Rheinland-Pfalz entschlossen, im Rahmen der Breitband-Initiative Rheinland-Pfalz, einen Beitrag zur Beschleunigung des flächendeckenden bedarfsorientierten Infrastrukturausbaus, auch mit Fördermitteln, zu leisten. 5

6 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation 3. Die verschiedenen Phasen des Projektes Die nachfolgenden beschriebenen vier Phasen erläutern die Arbeitsschritte, die nach der erfolgten Beauftragung eines unabhängigen, externen Beraters ausgeführt wurden, bzw. noch anstehen (Phase IV). Bis zu diesem Zeitpunkt wurden durch die Kreisverwaltung Kusel bereits weitreichende Voruntersuchungen bzw. Datenerhebungen durchgeführt, die unter dem Punkt Vorarbeiten konkreter benannt werden. 3.1 Phase I - Analyse bestehender Vorarbeiten 6 Die Arbeit begann mit einer Analyse bestehender Vorarbeiten, um daraus gemeinsame Zielvorstellungen und eine darauf ausgerichtete Vorgehensweise zu entwickeln. Vorarbeiten Es wurden im Landkreis Kusel bereits umfängliche Vorarbeiten zum Thema Breitband durchgeführt. Diese Vorarbeiten lassen sich wie folgt umreißen: Erste inhaltliche Vorstellungen zum Thema Breitband und zu den gewünschten Leistungen einer externen Fachberatung als auch der Versorger selbst waren vorhanden. Es existierte der politische Auftrag, an der Verbesserung und Qualität der Breitbandversorgung zu arbeiten. Einzelne Zielvorstellungen waren noch zu konkretisieren. Eine erste Einschätzung zur IST-Situation, zu den Bedarfsgebieten und zum Nachfragepotential lag vor. Kontakte zu Beteiligten, Interessenten und Netzbetreibern wurden geknüpft. Eine Erhebung der derzeitigen Versorgungssituation und des Bedarfes wurde durchgeführt. Interesse an den Fortschritten in der Öffentlichkeit war erkennbar. Zielvorstellungen Um ein derartiges Großprojekt überhaupt realisieren zu können war es unbedingt notwendig eine möglichst konkrete Zielsetzung zu haben, an der sich das gesamte weitere Vorgehen orientierte und messen lassen musste. Ziel des Projektes ist es, den Ausbau einer breitbandigen Infrastruktur auch in den dünn besiedelten Bereichen und Gemeinden des Pfälzer Berglandes möglich zu machen. Es soll allen Einwohnern und Institutionen der beteiligten Gemeinden eine gleichwertige Anbindung in guter Qualität ermöglicht werden. Um den Bedürfnissen von Gewerbebetrieben gerecht zu werden und eine Zukunftssicher-

7 heit der Versorgung zu gewährleisten, wurde eine Bandbreite von mindestens 3 Mbit/s im Downstream als Standard der Versorgung festgesetzt. Die Bandbreite von 3 Mbit/s wurde gewählt, da sich mit dieser Bandbreite die heute gängigen Internetanwendungen und Mediendienste ohne Einschränkung nutzen lassen. Mit dieser Bandbreite ist im Geschäftskundenbereich bei symmetrischen Tarifen sichergestellt, dass auch größere Dateien (z.b. Konstruktionszeichnungen) zügig empfangen und gesendet werden können. Auch die uneingeschränkte parallele Nutzung Mobiler Datendienste (z.b. Push Mail) ist sichergestellt. Diese Mindestvoraussetzung stellt auch das Einrichten und Nutzen von Heimarbeitsplätzen, insbesondere für komplexe Anwendungen und Dateioperationen, sicher. Die Versorgung der Kunden soll zu marktüblichen Preisen (ca. 30,- EUR für eine Internet Flatrate) erfolgen, um die Attraktivität des Angebotes für die große Anzahl von Endkunden zu erreichen. Angestrebt ist weiterhin die VoIP (Internettelefonie) -Fähigkeit des Netzes. Um den Ausbau für Anbieter attraktiv und rentabel zu gestalten übernimmt der Landkreis eine koordinierende Rolle. Durch weitgehende Vorarbeiten und eine gezielte Synergiestrategie soll eine optimale Ausnutzung der verschiedenen Optionen, Techniken und der vorhandenen Infrastruktur, den Aufwand für den Einzelnen minimieren helfen. Die langfristige und optimale Versorgung hat hierbei die größte Gewichtung. Aufgrund der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens sollen/müssen zur Finanzierung und zum Schließen der Wirtschaftlichkeitslücke der Anbieter, Mittel aus der Breitbandförderung des Landes Rheinland-Pfalz in Anspruch genommen werden. Die entsprechenden Vorgaben der Verwaltungsvorschrift sind dementsprechend einzuhalten. Zur Realisierung dieser Zielvorstellungen wurde folgende, auf vier definierten Phasen basierende, Vorgehensstrategie gewählt: Phase I: Analyse bestehender Vorarbeiten, Planungen und Angebote. Technische und wirtschaftliche Auswertung dieser und Zieldefinition. Festlegung der strategischen Vorgehensweise. Phase II: Analyse der Infrastruktur vor Ort. Identifikation bereits vorhandener Anbieter in der Region. Gespräche über Infrastrukturplanung bereits vorhandener Anbieter und Möglichkeiten der Infrastrukturnutzung. Möglichkeiten des weiteren Ausbaus eruieren. Aufzeigen möglicher Synergie-Effekte. Gespräche mit interessierten und möglichen Anbietern über eine Zusammenarbeit / Machbarkeit. Analyse der Machbarkeit aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Daraus folgend Ermittlung und Abgrenzung der Versorgungsbereiche um eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Gesamtversorgung abzubilden. Priorisieren und festlegen von Ausbauphasen. 7

8 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation Phase III: Vorbereitung der Ausschreibung. Erarbeitung der geforderten Ausschreibungsunterlagen. Qualitative und technische Bewertung der eingehenden Angebote. Auftragsvergabe. Phase IV: Erarbeitung eines Qualitätskonzeptes zur Überwachung der Ausführung und Abnahme der erbrachten Leistungen. Dokumentation. Projektcontrolling mit Überwachung der Einhaltung der terminlichen und kostenmäßigen Vorgaben. Bewertung der erbrachten Leistungen und Abrechnung mit dem Projektpartner. Erstellen der Schlussrechnung. Abbildung 1 Ablaufschema 8

9 Bestands- und Bedarfsanalyse Zur Festlegung des Projektrahmens und der am Gesamtprojekt beteiligten Gemeinden führte der Landkreis eine Bedarfsermittlung in allen beteiligten Gemeinden durch. Hierbei wurde jede einzelne Gemeinde zur Breitbandversorgung befragt und die Bereitschaft zur Beteiligung am Gesamtprojekt abgefragt. Des Weiteren wurde nach geschäftlichen und privaten Interessenten unterschieden. Auch eine eventuell nutzbare öffentliche Infrastruktur und alternative Anbieter vor Ort wurden erfasst. Diese Bedarfsanalyse führte bei den Gemeinden des Pfälzer Berglandes zusammengefasst zu folgendem Ergebnis: Lediglich 35% erhalten eine Breitbandversorgung von mindestens 1 Mbit/s. Es ergab sich für die gesamte Region ein Kundenpotential von ca privaten Anschlüssen und ca. 90 Gewerbebetrieben. Bei Gemeinden, die keine Angaben gemacht hatten, wurde im Endkundenbereich mit Erfahrungswerten auf die zu erwartenden Kundenzahlen geschlossen % 40 30% 5 4% 3 2% 38 29% Vollversorgung Teilweise unterversorgt (< 1Mbit/s) Vollständig unterversorgt (< 1Mbit/s) Völlig unversorgt Keine Angaben Abbildung 2 Versorgungsgrad Definition der Versorgungsgrade: Vollständig unterversorgt = Keinerlei Breitband im Ort verfügbar Unversorgt = Bandbreite im gesamten Ort unter 1 Mbits/s Teilweise Unterversorgt = Bandbreite stellenweise geringer als 1 Mbit/s 9

10 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation 10 Interessenbekundungsverfahren Basierend auf den Ergebnissen der Bestandsanalyse wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Ziel hierbei war es festzustellen, ob es Anbieter gibt, die die Gemeinden, basierend auf den zu erwartenden Kundenzahlen, in Eigenleistung und ohne öffentliche Zuschüsse technisch und wirtschaftlich mit Breitband versorgen können. Wenn absehbar ist, dass die bereits am Markt tätigen Anbieter eine Versorgung in guter Qualität selbstständig realisieren können, ist kein Eingreifen der öffentlichen Hand notwendig. Das Interessenbekundungsverfahren lieferte folgendes Ergebnis: Basierend auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse wurde am , vom WSB des Landkreises Kusel, ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, welches am endete. Auf dieses Verfahren hin meldeten vier Anbieter ein Interesse an der Versorgung des Gebietes. 1. Internet & Co, Fahren Der Anbieter kann die geforderte Mindestbandbreite liefern. Das Tarifmodell ist jedoch keine akzeptable Lösung für Endkunden. Der durchschnittliche Preis liegt bei 106 pro Monat für eine Internetflatrate. Des Weiteren werden Installationskosten in Höhe von 386 und eine variable Anschlussgebühr von bis zu 99 erhoben. Diese Preise sind marktunüblich und kein adäquates Angebot. 2. Eifel-Net, Euskirchen Das Angebot des Anbieters beinhaltet nur einzelne Ortsgemeinden. Eine Gesamtversorgung wird explizit ausgeschlossen. Der Ausbau würde sich auf 9 von 83 Ortsgemeinden beschränken und lediglich Orte mit großen zu erwartenden Kundenzahlen beinhalten. Da mit diesem Anbieter die größten Teile des Projektgebietes nicht versorgt werden können, ist dieses Angebot keine akzeptable Lösung. 3. INEXIO, Saarlouis Der Ausbau kann in der geforderten Bandbreite und zu marktüblichen Preisen erfolgen. Um den Ausbau im Projektgebiet durchführen zu können entsteht dem Anbieter eine Wirtschaftlichkeitslücke zwischen und disquom Funktechnik GmbH, Grafschaft Der Ausbau kann in der geforderten Bandbreite und zu marktüblichen Preisen erfolgen. Um den Ausbau im Projektgebiet durchführen zu können, entsteht dem Anbieter eine Wirtschaftlichkeitslücke von ca Es liegt jedoch nur eine grobe Planung, die noch nicht die Herstellung einer Gesamtversorgung berücksichtigt, vor. Hier könnte sich die Wirtschaftlichkeitslücke noch vergrößern. Auf jeden Fall ist ein Ausbau nur mit öffentlicher Förderung möglich.

11 Des Weiteren gab es, losgelöst vom Interessenbekundungsverfahren, ein Gespräch mit der Telekom. Hier ergab sich, dass auch seitens der Telekom kein weiterer Ausbau im Versorgungsbereich geplant ist. Es zeigte sich, dass entweder nur Interesse an der punktuellen Realisierung einzelner, nicht zusammenhängender Versorgungsbereiche bestand und Gesamtlösungen nur durch überhöhte Endkundenpreise bzw. große Wirtschaftlichkeitslücken möglich sind. Kein Anbieter war in der Lage, mit eigenen Finanzierungsmitteln, bei gleichzeitig akzeptablem Endkundenpreis, eine flächendeckende Versorgung anzubieten und sicherzustellen. Gegebenheiten (hügeliges Gelände und die nicht mehr zu versorgenden, oder bereits versorgten Gemeinden, machen eine durchgehende Planung nicht wirtschaftlich) und der Materialaufwand (Überbrückung nicht zu versorgender Gemeinden mit teuren Richtfunkstrecken oder Kabeltrassen) anzuführen. Auch stellt die große Investitionsvorleistung bei einer Gesamtrealisierung kleinere Anbieter vor wirtschaftliche Probleme. Aus vorgenannten Gründen wurde die Notwendigkeit zur Erschließung von externen Fördermöglichkeiten sehr deutlich. Zur Gewährung dieser Mittel wurde daher das Breitbandförderprogramm des Landes Rheinland- Pfalz in Anspruch genommen. Nach diesem Interessenbekundungsverfahren und der daraus abzuleitenden Wirtschaftlichkeitslücke, waren jedoch nicht mehr alle Gemeinden bereit sich am Gesamtprojekt zu beteiligen. Es ergab sich, nach einer Frist zur Meldung der definitiven Teilnahme, folgendes Bild: 76 Gemeinden waren verbindlich bereit, sich am Projekt zu beteiligen und die dabei anfallenden Kosten anteilig mitzutragen. Eine zusammenhängende Versorgung war für keinen Anbieter ohne Probleme und hohen Materialaufwand, im Verhältnis zu den zu erwartenden Kundenzahlen, realisierbar. Hier sind insbesondere die topographischen Abbildung 3 Verbindliche Teilnahme 11

12 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation 3.2 Phase II - Machbarkeitsuntersuchung und Abgrenzung von Versorgungsbereichen Nach Abschluss der ersten Phase und der Feststellung, dass das öffentliche Förderprogramm in Anspruch genommen werden muss, war die Einhaltung der Vorgaben aus der Förderrichtlinie sicherzustellen. In diesem Rahmen wurden folgende Gemeinden als förderfähig identifiziert: Förderfähige Gemeinden Teilweise versorgte Gemeinden: Neunkirchen, Niederstaufenbach, Bruchmühlbach-Miesau, Herschweiler-Pettersheim, Hüffler, Krottelbach, Ohmbach, Langenbach, Matzenbach, Nanzdietschweiler, Wahnwegen, Dennweiler-Frohnbach, Etschberg, Herchweiler i. O., Pfeffelbach, Becherbach, Hundsbach, Lettweiler, Waldmohr, Hefersweiler, Steinbach am Glan, Börsborn. 12 Gemäß den Richtlinien der Breitbandförderung Rheinland-Pfalz ließen sich nachfolgende Gemeinden als förderfähig mit folgenden Eckdaten identifizieren: 1 Die förderfähigen Gemeinden waren in zwei Klassen zu unterscheiden, die vollständig unterversorgten (keinerlei Breitband im Ort) oder unversorgten (Bandbreite im gesamten Ort unter 1 Mbit/s) Gemeinden und die nur teilweise unterversorgten Gemeinden. Vollständig unversorgte oder unversorgte Gemeinden: Föckelberg, Bosenbach, Rutsweiler, Ruthweiler, Henschtal, Körborn, Thallichtenberg, Theisbergstegen, Adenbach, Ginsweiler, Hohenöllen, Kirrweiler, Nerzweiler, Unterjeckenbach, Merzweiler, Offenbach-Hundheim, Abtweiler, Desloch, Jeckenbach, Aschbach, Einöllen, Eßweiler, Hinzweiler, Oberweiler, Relsberg, Rothselberg, Erdesbach, Langwieden, Martinshöhe, Bedesbach, Quirnbach, Selchenbach. 1 Zum Zeitpunkt der Antragsstellung galt laut Verwaltungsvorschrift zum Breitbandförderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz eine Bandbreite von < 1 Mbit/s als Grenze zur Unterversorgung. Nach aktuellen Regelungen wurde diese mittlerweile auf 2 Mbit/s angehoben. Nutzbare Infrastruktur Eine vollständige Aufnahme der vorhandenen Telekommunikationsinfrastruktur war praktisch und organisatorisch kaum durchführbar und hätte die Erschließung nachhaltig verzögert, da sehr umfangreiche und kostenintensive Tätigkeiten dazu notwendig gewesen wären. Hierzu hätten jede Kabeltrasse, jeder Funkturm und Antennenstandort, sowie jeder möglicher Einspeise- und Austrittspunkt sämtlicher Anbieter erfasst werden müssen. Auch konnte die bloße Kenntnis der bestehenden Infrastruktur nur begrenzt eine Aussage darüber geben, wie sich die Versorgung tatsächlich verbessern ließe. So war von der reinen Kenntnis über die Existenz von Kabeltrassen oder Funktürmen keine Ableitung über Möglichkeiten und Erlaubnis einer Nutzung möglich. Deshalb wurden nur die Standorte und Gegebenheiten betrachtet, die das Projektgebiet betrafen und von wesentlicher Bedeutung für die Planung und das Angebot der entsprechenden Technologien und Betreiber waren. Die Ortsangaben dienten der groben Orientierung. Exakte Standorte der Infrastruktur

13 konnten erfragt, oder vor Ort besichtigt werden. Bandbreite (>1Mbit) an. Ein weiterer Ausbau war ebenfalls nicht geplant. Besondere Punkte waren hierbei: a) Turm auf dem Potzberg: Der Turm stellt einen zentralen Punkt für die Versorgung großer Teile des Gebietes dar und befindet sich im Eigentum des Kreises. b) Draisinenstrecke: Die komplette Strecke befindet sich im Eigentum des Kreises. Hier konnten kostengünstig Kabeltrassen verlegt werden. Eine detaillierte Auflistung der mitgeteilten und nutzbaren öffentlichen Infrastruktur wurde den Anbietern bei der Ausschreibung zur Verfügung gestellt. Anbieter in der Region Neben den üblichen Mobilfunkbetreibern ließen sich folgende Anbieter in der Region identifizieren: Telekom: Die Telekom versorgte einzelne Gemeinden ausreichend (>1Mbit) mit T-DSL. In den meisten Gemeinden bot die Telekom lediglich Bandbreiten von weit unter 1 Mbit/s oder nur eine teilweise Versorgung an. Ein weiterer Ausbau war nicht geplant. Kabel Deutschland: Kabel Deutschland bot in einzelnen Gemeinden einen kabelgebundenen Breitbandanschluss mit ausreichender Studt-IT: Die Firma bot eine W-LAN Lösung in Homberg, Herren-Sulzbach, Kappeln, Löllbach, Schweinschied, Breitenheim und Grumbach an. Die Bandbreite war ausreichend, es wurde allerdings keine Flatrate angeboten. Ein weiterer Ausbau war lediglich in Buborn geplant. Etquom: Die disquom Funktechnik GmbH bot ihr Produkt in Eckersweiler, Gerhardsbrunn, Bechhofen, Börsborn, Breitenbach, Dennweiler-Frohnbach, Dunzweiler, Gries, Käshofen, Oberalben, Reichweiler, Steinbach am Glan und Fohren-Linden an. Die Bandbreite und das Preisniveau entsprachen den Vorstellungen. Der Anbieter plante allerdings keinen weiteren Ausbau. Da in den Gemeinden Börsborn und Steinbach am Glan nur eine Teilversorgung bestand und hier kein weiterer Ausbau geplant war, waren diese Gemeinden als nur teilweise versorgt weiterhin förderfähig zu werten. Die in der Region vertretenen Anbieter wurden angeschrieben und gebeten mitzuteilen, ob ein weiterer Ausbau Ihrer Netzte in der Projektregion geplant sei. Zwei Unternehmen (Studt-IT und Vodafone) bezogen hierzu Stellung. Lediglich 1 Unternehmen (Studt-IT) teilte mit, dass es beabsichtigt sein Netz in Buborn auszubauen. Buborn wurde daraufhin als nicht mehr förderfähig gekennzeichnet. 13

14 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation 14 Abgrenzung der Versorgungsbereiche Durch eine Aufteilung in mehrere Gebiete ließen sich durch die Versorgung mit unterschiedlichen Technologien die Gesamtkosten erheblich senken, da für jeden Bereich die kostengünstigste Lösung gewählt werden konnte, anstatt Bereiche mit einer durch den Anbieter festgelegten Technik zu versorgen, die für diesen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten zu aufwendig ist. Die überwiegende Mehrheit der Anbieter (insbesondere kleine Anbieter) war auf eine bestimmte Technik festgelegt und war aus Gründen des Netzbetriebes gezwungen, das Netz durchgehend zu planen und realisieren. Durch das Umsetzen einer durchgehenden Backbonestrategie und Dimensionierung, sowie das Überbrücken weiter Strecken z.b. mittels Richtfunkstrecken wären erhebliche Mehrkosten aufgetreten. Hier wäre auch ein sehr hoher Materialaufwand im Verhältnis zu den erwartenden Kundenzahlen entstanden. Es wäre selbst mit öffentlicher Förderung langfristig kein akzeptabler Endkundenpreis zu realisieren gewesen. Die topographischen Gegebenheiten machten eine durchgehende Versorgung des gesamten Gebietes als Gesamtprojekt, mit einer Technik, für die Anbieter unattraktiv. Ein Funkanbieter gab hierzu an, dass zur durchgehenden Versorgung mit dem bestehenden Backbone im Versorgungsgebiet ca. acht Funkmasten eigens gebaut werden müssten. Die Kosten hierfür beliefen sich dabei pro Mast auf ca (ohne Standortmiete). Hinzu kämen noch die Kosten der Richtfunkstrecken zwischen den Masten mit pro Strecke, um ausreichend Bandbreite zu transportieren. Auch die Kosten des alternativen Anmietens eines zweiten, ausreichend großen Backbones (Kosten ca pro Monat) und der Aufbau einer weiteren Zuführungsinfrastruktur (mehrere Richtfunkstrecken á und Standortmiete eines DFMG Standortes von ca pro Monat), wären wirtschaftlich im Verhältnis zu den erwartenden Kundenzahlen im gesamten Versorgungsbereich keine Alternative gewesen. Ein Kabelanbieter äußerte sich dahingehend, dass zur Abbildung einer Gesamtversorgung eine Kabeltrasse durch das gesamte Gebiet geführt werden müsste, was Kosten von ca verursacht hätte. Auch hätten die dann anfallenden durchschnittlichen Anschlusskosten von pro Gebäude (Anm.: hierbei wurden durchschnittlich 2,8 Wohneinheiten pro Gebäude im städtischen Bereich gerechnet, was der tatsächlichen Anzahl in ländlichen Gebieten aber nicht entsprechen kann, da hier ein wesentlich höherer Anteil von Einfamilienhäusern zu erwarten war!) im Verhältnis zu den zu erwartenden Kundenzahlen und dem tolerierbaren Endkundenpreis, den wirtschaftlichen Rahmen gesprengt. Kleinere Anbieter wären des Weiteren nicht in der Lage gewesen, die hohe Anfangsinvestition des Gesamtprojektes zu tragen. Als Folge hieraus wäre die Anbieterneutralität eingeschränkt und das Gesamtprojekt nur für sehr

15 große Anbieter zu realisieren gewesen. Des Weiteren ließen sich die Backbonekosten dadurch erheblich senken, dass für einen kleinen Versorgungsbereich auch geringere Backbonebandbreiten nötig waren. Die Wirtschaftlichkeitslücke des Anbieters wäre im Verhältnis zu den Kundenzahlen im kleineren Versorgungsbereich geringer ausgefallen. Es hätten hier ebenfalls keine großen Strecken mittels Richtfunk oder weite Kabeltrassen überbrückt werden müssen. Auch durch die aus den bereits versorgten Gemeinden entstanden Lücken war eine Netzplanung, für alle Gemeinden als Gesamtprojekt, für einen einzelnen Anbieter, unter den gegebenen Voraussetzungen wirtschaftlich uninteressant. Versorgungsbereichen zu koppeln. Hierdurch erhöhte sich der Anreiz für den Anbieter, eine flächendeckende Versorgung, die er für das Gesamtprojekt nicht realisieren konnte, in einem kleineren Versorgungsbereich anzubieten. Durch diese Mischkalkulation konnte die Wirtschaftlichkeitslücke im Versorgungsgebiet geringer ausfallen. Deshalb wurde der Gesamtversorgungsbereich nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien in kleinere Teilbereiche aufgeteilt, die als eigenständige Projekte betrachtet werden. Der Landkreis Kusel hat die Koordination der Teilprojekte übernommen und nutzt die dabei auftretenden Synergie-Effekte zur Kostenoptimierung. Dies zeigt, dass es sinnvoll war, einen Technologiemix mit verschiedenen Anbietern anzustoßen, um über eine solche Komplementärlösung die optimale und wirtschaftlichste Versorgung sicherzustellen. Dies wurde mittels technisch und wirtschaftlich sinnvollen, kleineren Versorgungsbereichen erzielt. In den einzelnen Bereichen sollte hierdurch eine erhebliche Senkung der Wirtschaftlichkeitslücke die Folge sein. Es war weiterhin sinnvoll, die Versorgung von vergleichsweise attraktiven Gebieten mit hohem Potential, (z.b. Industriegebiete oder größere Orte), sowie Orten, die sich mit nur geringem Aufwand erschließen lassen, an eine gleichzeitige Versorgung von weniger attraktiven und aufwendigeren Gemeinden in 15

16 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation Bei einer technischen und wirtschaftlichen Analyse des Gesamtgebietes ergaben sich folgende vier Teilbereiche, die sich sinnvoll ableiten ließen: 16 Abbildung 4 Versorgungsbereiche

17 Bereich 1 Orte: Dunzweiler, Waldmohr, Bruchmühlbach-Miesau, Martinshöhe, Langwieden, Gerhardsbrunn. Folgende Gründe sprachen für eine Abgrenzung dieses Bereiches: a) Technisch: Der Bereich ist auf Grund der Lage der Gemeinden topographisch vom Rest des Gebietes abgegrenzt und weder per Kabel noch funktechnisch sinnvoll zu erreichen. (Es gibt von Nanzdietschweiler aus keine Möglichkeit Bruchmühlbach-Miesau sinnvoll zu erreichen (siehe Geländeschnitt). Des Weiteren ist es durch die fehlende Beteiligung der entsprechenden Gemeinden im Bereich der VG Schönenberg- Kübelberg sehr kostenintensiv die Entfernung zu überbrücken und Dunzweiler oder Waldmohr zu erreichen) Der Bereich besitzt Backbonekapazitäten in direkter Nähe (Altenkirchen) um hier eine für diesen Versorgungsbereich ausreichende Bandbreite kostengünstig zuzuführen. Die Orte lassen sich zusammenhängend versorgen. b) Wirtschaftlich: Im gewählten Bereich befinden sich Orte mit hohem Kundenpotential (Waldmohr), dadurch wurde die Wirtschaftlichkeitslücke im Gebiet minimiert. Abbildung 5 Bereich 1 - Schnitt 1 17

18 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation Bereich 2 Orte: Nanzdietschweiler, Börsborn, Steinbach am Glan, Henschtal, Quirnbach, Hüffler, Wahnwegen, Herschweiler-Pettersheim, Krottelbach, Ohmbach, Langenbach, Selchenbach, Herchweiler i.o., Pfeffelbach, Reichweiler, Ruthweiler, Thallichtenberg, Körborn, Dennweiler-Frohnbach, Blaubach. (Schnitt 2 und 3) oder Nanzdietschweiler (Schnitt 4) sinnvoll zu erweitern. Die Orte sind zusammenhängend zu versorgen. Es gibt mehrere kostengünstige, für diesen Versorgungsbereich ausreichende Backbone-Alternativen in dieser Region (Eckersweiler und Kusel) um auch alternativ zur Glasfaser anbieten zu können. 18 Folgende Gründe sprachen für eine Abgrenzung dieses Bereiches: a) Technisch: Durch diesen Bereich verläuft bereits, entlang der Autobahn (A62), eine Glasfasertrasse auf die als Backbone zurückgegriffen werden kann. (siehe auch wirtschaftliche Begründung) Topographisch ist es nicht möglich, den Bereich bei Blaubach (Schnitt 1), Hüffler Abbildung 6 Bereich 2 - Schnitt 1 b) Wirtschaftlich: Durch die vorhandene Glasfasertrasse können auch Glasfaseranbieter sinnvoll anbieten. (Anm.: Ein großer Teil der Orte liegt direkt an der A62. Durch die Aufteilung ist hier eine maximale Entfernung von 0,5 2 km zwischen den Orten mit Kabel zu überbrücken. Bis zu dieser Entfernung lassen sich die dafür nötigen Investitionen ( pro km Glasfaser) noch rechtfertigen und sinnvoll, auch in Konkurrenz zu Funkanbietern, anbieten. Bei größeren Entfernungen müsste das Kundenpotential pro Ort >1000 Kunden liegen um mit dem akzeptablen Endkundenpreis noch wirtschaftlich rechnen zu können.) Eine Erweiterung um weitere Ortschaften (z.b. Schellweiler, Etschberg, Theisbergstegen oder Erdesbach) hätte die Investitionssumme übermäßig erhöht (siehe auch Topographie). Das Verhältnis aus Kundenpotential und zu erwartenden Investitionskosten pro Gemeinde im Versorgungsbereich wirkt

19 sich positiv auf die Wirtschaftlichkeitslücke aus. Abbildung 7 Bereich 2 - Schnitt 2 Es gab bereits alternative Anbieter in der Region, die sich mit wesentlich geringerer Wirtschaftlichkeitslücke, aufgrund vorhandener Infrastruktur, hätten an der Ausschreibung beteiligen können. Abbildung 8 Bereich 2 - Schnitt 3 19 Abbildung 9 Bereich 2 - Schnitt 4

20 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation 20 Bereich 3 Orte: Neunkirchen, Rutsweiler a. Glan, Theisbergstegen, Etschberg, Schellweiler, Föckelberg, Niederstaufenbach, Oberstaufenbach, Bosenbach, Altenglan, Bedesbach, Welchweiler, Erdesbach, Ulmet, Rathsweiler, Niederalben, Unterjeckenbach, Kirrweiler, Buborn, Glanbrücken, Offenbach-Hundheim, Nerzweiler, Aschbach, Hinzweiler, Oberweiler i.t., Eßweiler, Rothselberg, Oberweiler-Tiefenbach, Einöllen, Relsberg, Hefersweiler, Hohenöllen, Matzenbach. Folgende Gründe sprachen für eine Abgrenzung dieses Bereiches: a) Technisch: Der Bereich ist von den anderen Bereichen topographisch getrennt. (Eine Erweiterung nach Norden ist durch fehlende Beteiligung der entsprechenden Gemeinden der VG Lauterecken und das schwierige Gelände zwischen Hohenöllen und Cronenberg (Schnitt 1) nicht möglich. Nach Süden erfolgt die topographische Abgrenzung durch eine Geländeerhöhung bei Theisbergstegen (Schnitt 2), eine Abgrenzung zwischen Schellweiler und Hüffler, sowie die fehlende Beteiligung von Gemeinden der VG Kusel.) Der gesamte Bereich lässt sich, als Einzelprojekt, von wenigen, zentralen Standorten aus versorgen (z.b. Turm Potzberg und diverse Wasserbehälter). Backbone-Kapazitäten lassen sich dadurch zentral einspeisen und verteilen. b) Wirtschaftlich: Durch die Abgrenzung fällt die Investitionsvorleistung auf ein Niveau, dass es auch kleinen Anbietern ermöglicht, mit kostengünstigen Alternativen, ein Angebot abzugeben. Da viele Orte direkt von einem zentralen Standort aus zu versorgen sind (Turm Potzberg), können hier Kapazitäten zentral eingespeist und verteilt werden. Es entfällt eine große Anzahl teurer Richtfunkstrecken. Die Orte lassen sich so mit wesentlich geringerem Aufwand erschließen. Die Kombination aus den nicht wirtschaftlich zu versorgenden Gemeinden mit den Gemeinden, deren Potential mit wenig Aufwand zu erschließen ist, macht eine flächendeckende Versorgung in diesem Teilbereich mit geringerer Wirtschaftlichkeitslücke möglich. Deshalb befinden sich auch die Gemeinden Hefersweiler, Relsberg, Einöllen, Oberweiler-Tiefenbach und Hohenöllen in diesem Bereich. (Anm.: Diese Orte sind nur mit großem Aufwand zu erschließen, da sie weder in der Nähe einer Kabeltrasse liegen, noch direkt vom Potzberg aus per Funk zu versorgen sind. Um die Gemeinden zu versorgen, müsste bei Relsberg an einem Wasserbehälter ein Teleskopmast errichtet werden. Allein für diesen Mast und die Richtfunkstrecke, die vom Potzberg aus zu errichten ist, würden Kosten

21 in einer Größenordnung von ca anfallen. Da die anderen Gemeinden im Versorgungsbereich jedoch mit einem relativ geringen Materialaufwand (Wegfall vieler Versorgungsstrecken durch den zentralen Standort Potzberg), im Verhältnis zu den zu erwartenden Kundenzahlen, zu erschließen sind, vergrößert die Investition die Wirtschaftlichkeitslücke nicht wesentlich. Würden diese Gemeinden zum Bereich 4 gezählt, würde sich hier das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag nachhaltig verschlechtern, da der durchschnittliche Materialaufwand für diese Gemeinden, allein schon durch das Fehlen eines solchen zentralen Standortes, höher ist.) Bereich 4 Orte: Lauterecken, Cronenberg, Ginsweiler, Adenbach, Becherbach, Schmittweiler, Lettweiler, Rehborn, Abtweiler, Desloch, Jeckenbach, Löllbach, Schweinschied, Hundsbach, Hoppstädten, Kappeln, Merzweiler. Folgende Gründe sprachen für eine Abgrenzung dieses Bereiches: a) Technisch: Abbildung 10 Bereich 3 - Schnitt 1 Der Teilbereich ist topographisch von den anderen Bereichen abgegrenzt (Analog zum Teilbereich 3, deshalb wird an dieser Stelle auf die Geländeschnitte verzichtet). Es gibt zentrale, für diesen Versorgungsbereich ausreichende, Backbonekapazitäten. (Lauterecken). Die Gemeinden lassen sich zusammenhängend versorgen. b) Wirtschaftlich: Abbildung 11 Bereich 3 - Schnitt 2 Es gibt bereits alternative Anbieter in der Region, die sich mit wesentlich geringerer Wirtschaftlichkeitslücke, aufgrund vorhandener Infrastruktur, an der Ausschreibung 21

22 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation Ziel des Projektes ist es, den Ausbau einer breitbandigen Infrastruktur auch in den dünn besiedelten Bereichen und Gemeinden des Pfälzer Berglandes möglich zu machen. Es soll allen Einwohnern und Institutionen der beteiligten Gemeinden eine gleichwertige Anbindung in guter Qualität ermöglicht werden. Es wird eine Bandbreite von mindestens 3 Mbit/s im Downstream als Standard der Versorgung festgesetzt. Diese Mindestbandbreite muss zu 98% der Zeit verfügbar sein. Die Versorgung der Teilnehmer soll zu marktüblichen Preisen erfolgen. Angestrebt ist weiterhin die VoIP (Interbeteiligen können. Durch die Abgrenzung fällt die Investitionsvorleistung auf ein Niveau, das es auch kleinen Anbietern ermöglicht, mit kostengünstigen Alternativen ein Angebot abzugeben. Das Verhältnis aus Kundenpotential und zu erwartenden Investitionskosten pro Gemeinde wirkt sich positiv auf die Wirtschaftlichkeitslücke aus. 3.3 Phase III - Ausschreibung und Vergabe 22 Im Rahmen der Dokumentation des Projektes wird hier an dieser Stelle bewusst auf eine alle Details umfassende Darstellung des Ausschreibungsverfahrens verzichtet und in diesem Zusammenhang auf die im Anhang exemplarisch dargestellten, umfassenden Ausschreibungsunterlagen zum Versorgungsbereich 1 verwiesen. Die Ausschreibung erfolgte für jeden der vier Versorgungsbereiche gewissermaßen nach diesem Muster. Die den jeweiligen Ausschreibungen zugrunde liegenden gemeinsamen Zielvorgaben und wesentlichen Rechtsvorgaben sollen hier aber zumindest zum Verständnis und der Beschreibung der Vorgehensweise herausgestellt werden. Die Ausschreibung erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Förderrichtlinien (siehe hierzu Kapitel 4.1) als öffentliche Ausschreibung gemäß 3, Nr. 1, Absatz 1 VOL/A, wobei als Verfahrensgrund und Dienstleistung ausdrücklich die Versorgung mit Breitband-Internetzugängen im ländlichen Raum formuliert war und in diesem Kontext der Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem Telekommunikationsanbieter benannt wurde. Das Ziel und der Auftragsinhalt wurden für alle Versorgungsbereiche gleichlautend eindeutig und klar definiert. In den Verdingungsunterlagen zu den Versorgungsbereichen heißt es daher übereinstimmend:

23 nettelefonie) Fähigkeit des Netzes. Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss jedem privaten Haushalt, sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten, sowie symmetrische Anschlüsse im Geschäftskundenbereich, sind willkommen. Das Angebot soll auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) umfassen. Auf die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene kann aufgrund von technologischen Restriktionen bzw., wenn dies die Investition um mindestens 50 v. H. verteuern würde, ggf. verzichtet werden. Hinzuweisen ist insbesondere darauf, dass im Projekt Breitbandversorgung im Pfälzer Bergland schon die Bandbreite von mindestens 3 Mbits/s im Downloadbereich als Standard der Versorgung gefordert war, wohingegen die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch gültigen einschlägigen Richtlinien der EU und des BMWI zur Breitbandversorgung eine Bandbreite von 1 Mbits/s als ausreichende Versorgung ansahen. Aufgrund veränderter technischer Rahmenbedingungen und Nachfragestrukturen wurde dieser Wert zwischenzeitlich mit 2 MBits/s neu definiert. Auch das Stichwort Technikneutralität muss hier noch einmal explizit erwähnt werden, war doch bei allen Formulierungen in den Verdingungsunterlagen zu beachten, dass keine Wettbewerbsverzerrungen dadurch entstehen konnten, dass nur eine bestimmte Technik (Kabel, WLAN, WiMax usw.) zum Einsatz hätte kommen können. Das Interesse am Thema Breitbandausbau bzw. dem Projekt schien zunächst groß, was unter anderem dadurch zum Ausdruck kam, dass allein elf Unternehmen verschiedenster Branchen für den Versorgungsbereich 1 und jeweils neun Unternehmen für die Versorgungsbereiche 2 bis 4 die Verdingungsunterlagen anforderten. Dass es sich dabei aber um Unternehmen ganz verschiedener Branchen, angefangen vom klassischen Telekommunikationsanbieter, über Consultingbüros bis hin zum Bauunternehmen handelte, zeigte aber auch mit welchen unterschiedlichen Erwartungen, Know-how und Kenntnisstand zum Thema Breitbandversorgung generell, sich die Unternehmen an der Ausschreibung beteiligten. Aufgrund umfangreicher Projekt- und Literaturrecherchen und einiger Vorgespräche war es daher auch nicht sehr überraschend, dass letztendlich nur drei der vorgenannten Unternehmen konkrete Angebote zur Bereitstellung einer flächendeckenden Infrastruktur abgaben. Weitaus komplexer und schwieriger als ursprünglich angenommen gestaltete sich das Thema Vertragsgestaltung im Zuge der Auftragsvergabe. 23

24 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation 24 Nachdem sich im gesamten Bezirk der Kammer Zweibrücken kein Rechtsanwalt fand, der sich auf den Bereich des Telekommunikationsrechtes spezialisiert hatte, wurde vom Landkreis die renommierte Anwaltssozietät Beiten Burkhard GmbH, Frankfurt mit der Rechtsberatung für die Vertragserarbeitung, die Vertragsabwicklung und -überwachung beauftragt. Auf Basis einer Vielzahl von Abstimmungsgesprächen und regelrechten Verhandlungsmarathons zwischen Anwaltskanzlei, Wirtschaftsservicebüro und Versorgungsunternehmen entstand für jeden einzelnen Versorgungsbereich ein umfängliches Vertragswerk, in dem neben den Vorbemerkungen und eher üblichen und allgemeineren Regelungen zu den Themen Vertragsgegenstand, Ausbaugebiet, Fälligkeit der Zahlungsverpflichtungen, Eigentumsrechte, Haftungs- und Gewährleistungsansprüche, auch die förderrechtlichen Bestimmungen/ Abwicklungsmodalitäten, die Kostenstruktur für die Endkunden sowie die Frage von Preisbindungen und vor allem die technischen Mindeststandards mittels entsprechende Leistungsparameter und die zugehörige Qualitätskontrolle geregelt sind. Der Projektplan Anfängliches Ziel war es vom jeweiligen Versorgungsunternehmen spätestens mit bzw. unmittelbar nach erfolgter Auftragsvergabe einen Projektplan zu erhalten, in dem verbindlich für jeden Teilbereich festgelegt werden sollte, wann welche Infrastruktur in welchem Ort des betroffenen Gebietes ausgebaut würde und wann die ersten Kunden ans Netz angebunden werden können. Schon nach den ersten Ausbauarbeiten hat sich aber schnell herauskristallisiert, dass beide Versorgungsunternehmen nicht in der Lage waren, diese gewünschte Transparenz zu gewährleisten. Nicht zuletzt aufgrund entsprechender Beschwerden potentieller Kunden und aufgrund sicherlich nachvollziehbarer kritischen Anmerkungen im Rahmen der Projektsteuerung durch das WSB (Wirtschaftsservicebüro), behelfen sich beide Versorger bis heute damit in etwa vierteljährliche Ausbauphasen zu beschreiben und die jeweiligen Orte zu benennen in denen der Ausbau erfolgen soll. Angaben zur Art der Versorgungsinfrastruktur oder verbindliche Aussagen zur Fertigstellung und damit der Möglichkeit zur Nutzung durch die Endkunden sind zumeist weder dem WSB Kusel als Projektkoordinator, noch den beteiligten Gemeinden als Projektpartnern bekannt, was sicherlich nicht zufriedenstellend sein kann. Erklärbar und nachvollziehbar ist dies zunächst dadurch, dass die Versorgungsunternehmen ihre anfänglichen Planungen und Zeitvorgaben mehrfach überarbeiten mussten, was sicher aufgrund eines strengen Winters 2010/2011 witterungsbedingt notwendig war, aber auch damit zusammen hing und hängt, dass gewissermaßen ad hoc sonstige kommunale und private Baumaßnahmen zum

25 Auf- und Ausbau der Infrastruktur genutzt wurden/werden. Dies erfordert natürlich eine hohe Flexibilität. Festzustellen ist schon jetzt, dass der ursprüngliche Zeitplan, die Breitbandinfrastruktur im Pfälzer Bergland innerhalb von nur 24 Monaten komplett auszubauen, nicht Bei der INEXIO KGaA, die den Auftrag zur Versorgung des Bereiches 3 erhielt, kamen weitere unternehmensinterne Probleme hinzu, die hier jedoch nicht näher vertieft werden sollen, letztendlich aber eine enorme Verzögerung bewirkt haben. Abbildung 12 Projektplan Breitbandversorgung Pfälzer Bergland eingehalten werden kann. Der Ausbaustand innerhalb der vier Teilbereiche ist sehr unterschiedlich, obwohl man ursprünglich auch seitens des technisch-kaufmännischen Beraters der Auffassung war, dass im Versorgungsbereich 3 schon deshalb eine schnelle Umsetzung möglich sei, weil man durch die Schaffung entsprechender Backbonekapazitäten und eine Verteilung über den zentral gelegen Potzberg das Umland in kurzer Zeit erschließen könne. Erfreulich ist die Tatsache, dass dort wo der Infrastrukturausbau erfolgt ist sowohl bei den Endkunden als auch bei den Kommunen eine gewisse Zufriedenheit festzustellen ist, die im Rahmen der Qualitätskontrolle (siehe Kapitel 3.4) bei den Kommunen abgefragt wird und auch darin zum Ausdruck kommt, dass bisher keine einzige Beschwerde von Kunden bereits versorgter Gemeinden beim Wirtschaftsservicebüro eingegangen ist. 25

26 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation 3.4 Phase IV - Umsetzung und Qualitätskontrolle Die vierte Phase begann mit der technischen Umsetzung im Frühjahr 2010 und läuft noch bis zur Erreichung des Projektzieles. Der technische Ausbau erfolgt ausschließlich in Eigenverantwortung der beiden beauftragten Unternehmen. Allerdings sind von diesen vertragsgemäß in regelmäßigen Abständen Zwischenberichte über den aktuellen Fortschritt der Breitbanderschließung dem Wirtschaftsservicebüro als Projektkoordinator vorzulegen, so dass hier die Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Ausführungszeiten überwacht werden kann. Die vierteljährlichen Statusberichte sollen außerdem Angaben zur verwendeten Technik, eine Beschreibung der bisherigen Ausbauleistungen und zum Stand der Inbetriebnahmen enthalten. Mit dieser Dokumentationspflicht seitens der Versorgungsunternehmen wird der Landkreis Kusel seiner Verantwortung gegenüber den projektbeteiligten Gemeinden und gegenüber den Endkunden gerecht. -merkmale. Dieser Kennzahlenkatalog wurde bereits im Zuge der Vertragserarbeitung (siehe hierzu Kapitel 3.3) entwickelt und ist zentraler Beurteilungsgegenstand im Rahmen der Qualitätskontrolle. Nachdem das Wirtschaftsservicebüro selbst nicht über das technische Know-How zur Beurteilung verfügt, wird von unabhängiger dritter Stelle aus die Einhaltung der vertraglich definierten Qualitätskennzahlen, u.a. durch Stichprobenkontrolle (Feldmessung) bei Endkunden überprüft und ein entsprechendes Testat ausgestellt. Die endgültige Abnahme der erbrachten Leistung erfolgt erst nach Bestätigung der störungsfreien Inbetriebnahme der Breitbandversorgung durch die jeweils erschlossene Ortsgemeinde mittels einer sogenannten Freigabeerklärung. Wie schon mehrfach zuvor angesprochen ist es bei der Projektumsetzung, durch verschiedenste Umstände bedingt, zu erheblichen Verzögerungen gekommen, wodurch das in den Einzelverträgen für die jeweiligen Ausbaugebiete gleich benannte Verfügbarkeitsdatum in allen Fällen überschritten wurde. 26 Mit dem Start des kommerziellen Netzbetriebes erhält das Wirtschaftsservicebüro vom Versorgungsunternehmen separat für jede Gemeinde eine Fertigstellungsanzeige mit entsprechender Kostenrechnung sowie einem Nachweis eingehaltener Qualitätskennzahlen/

27 Abbildung 13 Auszug Qualitätskennzahlen 27

28 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation 28 Auch wenn der technische Ausbau der Infrastruktur in eigener Verantwortung der beiden beauftragten Versorgungsunternehmen betrieben wird und diese sich folglich selbst um die Einholung erforderlicher Genehmigungen/Gestattungen/Erlaubnisse bemühen und sich auch mit Behördenvertretern, Kommunen oder Privatpersonen im Einzelfall einigen müssen, hat sich schon jetzt in mehreren Fällen gezeigt, dass das WSB als vermittelnder Projektpartner Hilfestellung leisten muss. Für alle in dieser Dokumentation beschriebenen Tätigkeiten des WSB (Wirtschaftsservicebüros) wurden keine zusätzlichen Personalstellen geschaffen. Die Projektsteuerung und -abwicklung sowie das Controlling erfolgt zu überwiegenden Teilen durch zwei Mitarbeiter (Dipl-Ing. und Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt) sowie den Leiter des WSB (Dipl-Ing.). Lediglich für die, aufgrund des nicht vorhandenen Know-Hows vom WSB, selbst nicht leistbaren Projektarbeiten, wie zum Beispiel die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie, die Definition der Versorgungsbereiche als Grundlage der Ausschreibungen oder die Feldmessungen im Rahmen des Controllings, wurde ein Auftrag zur technisch-kaufmännischen Beratung und Projektbegleitung an die Firma Syssolutions GmbH, Friedeburg erteilt. Mit der Rechtsberatung während der Projektabwicklung wurde die Anwaltssozietät Beiten Burkhard GmbH, Frankfurt betraut, die bereits im Rahmen der Erarbeitung und Gestaltung des Versorgungsvertrages tätig geworden ist. Das WSB (Wirtschaftsservicebüro) fungiert wie eine eigenständige Wirtschaftsförderungsgesellschaft, ist aber personell und organisatorisch in das Referat Grundsatzplanung/Kreisentwicklung bei der Kreisverwaltung Kusel eingebunden, so dass dessen Mitarbeiter und Leiter im normalen Verwaltungsbetrieb noch weitere verschiedene Sachgebiete innerhalb dieses Referates zu betreuen haben. Der Arbeitsaufwand für das Großprojekt Breitbandversorgung im Pfälzer Bergland ist -obwohl zeitweise schwankendinsgesamt hoch; hauptsächlich aufgrund des umfänglichen Koordinierungsaufwandes zwischen einer Vielzahl von Projektbeteiligten. Auch in der jetzigen Umsetzungsphase müssen alle drei hier genannten Verwaltungsmitarbeiter, genau wie schon zuvor, interdisziplinär im Team arbeiten. Betrachtet man dies abstrakt zusammenfassend, so ist es sicherlich zutreffend und gerechtfertig den Personalaufwand insgesamt über einen Projektzeitraum von mindestens 3 Jahren mit einem Minimum von 1,5 Planstellen zu beziffern, wobei die Mitarbeiter dabei entsprechend vielfältig qualifiziert sein müssen. Zu beachten ist auch, dass wenn das Projektziel flächendeckender Infrastrukturausbau innerhalb eines Versorgungsgebietes erreicht ist, innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren (und darüber hinaus) eine Überwachung erfolgen muss, ob das Netz noch durch den Versorger vertragskonform betrieben wird.

29 4. Finanzierungsmöglichkeiten Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens, die im Rahmen der Ausschreibung bestätigt wurden, haben gezeigt, dass auch bei den wirtschaftlichsten Angeboten eine erhebliche Wirtschaftlichkeitslücke auf der Unternehmerseite besteht, die vom Auftraggeber (den Gemeinden) gedeckt werden muss. Auf Grund der aktuellen und auch zukünftig absehbar defizitären Haushaltslage der Gemeinden des Pfälzer Berglandes konnte dieser Finanzierungsbedarf nicht durch Eigenmittel der Kommunen gedeckt werden. Daraus ergab sich zwingend die Inanspruchnahme geeigneter Fördermöglichkeiten. Nachdem die Problematik der unzureichenden Breitbandversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, hinlänglich nachgewiesen wurden, haben die unterschiedlichen politischen bzw. staatlichen Instanzen reagiert und umfassende Fördermöglichkeiten für den weiteren Ausbau der Breitbandinfrastruktur geschaffen. Diese erstrecken sich von der EU- über die Bundes- bis zur Landesebene. 4.1 Förderung durch GAK-Mittel (zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke von Unternehmen) Zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur auf dem Land besteht die Möglichkeit bis zum einen Zuschuss im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (von Bund und Ländern) Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zu beantragen. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise im ländlichen Raum. Die Kriterien zur Förderung sind im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes für den Zeitraum 2011 bis 2014 geregelt. Die wichtigsten Kriterien sind: dass nur Städte unter Einwohnern förderfähig sind, ein Nachweis erbracht sein muss, dass in dem zu versorgenden Gebiet eine fehlende oder unzureichende Versorgung (< 2 Mbit/s im Downstream (ursprünglich < 1 Mbit/s)) besteht und keine Ausbauabsichten eines Netzbetreibers vorliegen. Nach durchgeführtem Interessenbekundungsverfahren und öffentlicher, technologie- und anbieterneutraler Ausschreibung, kann die Förderung auf Grundlage der in den Angeboten vorgelegten Wirtschaftlichkeitslücke (Diskrepanz zwischen den Investitionskosten sowie der Wirtschaftlichkeitsschwelle) beantragt werden. Die Förderung beträgt bis 29

30 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation 4.2 Leerrohrprogramm zu 90 % der Wirtschaftlichkeitslücke, max pro Einzelvorhaben. Seit 2010 können Maßnahmen mit bis zu gefördert werden. Der Antrag ist bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier einzureichen. Förderung von Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsarbeiten Neben der Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke können mit Mitteln aus der GAK- Förderung auch Machbarkeitsstudien und Planungsarbeiten mit bis zu 90 %, höchstens jedoch gefördert werden. Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Gemeinschaftsprojekt, so können diese Studien und Planungen mit bis zu max gefördert werden. Antragahnnehmende Stelle ist ebenfalls die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier. Als im Jahr 2008 die Weltwirtschaftskrise Deutschland traf, versuchte die deutsche Bundesregierung mit den Konjunkturpaketen I und II dieser Krise entgegenzusteuern. In dem am 27. Januar 2009 durch die Bundesregierung beschlossenen Konjunkturpaket II spielt vor allem das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz ZuInvG) 1 eine bedeutende Rolle. Bund, Länder und Kommunen stellen insgesamt 13,3 Mrd. Euro in diesem Gesetz für Infrastrukturmaßnahmen auf Länder- und Kommunalebene bereit, wovon 35% für Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen sind, worunter auch die Breitbandversorgung fällt. Vor allem die kommunale Eigenverlegung von Leerrohrsystemen oder die Schaffung von Zugängen von Kabelschächten sind mit diesen Mitteln förderfähig. Letztendlich können die Bundesländer selbst darüber entscheiden, wie die Mittel für den Bereich Breitband verwendet werden. Auch Rheinland-Pfalz hat sich entschlossen, einen Teil der Gelder zur Förderung der Breitbandinfrastruktur zu verwenden. 30 Wie auch bei der Breitbandförderung mittels GAK-Förderung, müssen für die Inanspruchnahme dieser Fördermittel die im Rahmenplan zur GAK-Förderung beschriebenen Kriterien erfüllt sein. Sind alle Voraussetzungen gegeben, kann über dieses Förderprogramm je nach Finanzkraft der Gemeinde ein Zuschuss zwischen 60 % und 90 % der Materi- 1 Quelle: Abruf vom

31 al- und Verlegungskosten, höchstens jedoch pro Vorhaben gewährt werden. Antragannehmende Stelle ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau 2 (seit 2011 Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung) Rheinland-Pfalz. 2 Möglichkeiten der Breitbandförderung, Informationsbroschüre des BMWI, Stand Juni Förderung im Landkreis Kusel Wegen der bereits näher erläuterten Umstände gliederte man das Gesamtprojekt in vier einzelne Teilprojekte. Dabei wurde beachtet, dass eine geographisch, topographisch, technisch wie auch wirtschaftlich sinnvolle Abgrenzung der Gebiete untereinander stattfand. Da für diese Arbeit und zum erstellen einer Machbarkeitsstudie über die gesamte Erschließung des Projektgebietes das Fachwissen nicht beim Projektträger vorlag, engagierte der Landkreis Kusel einen externen Berater. Antrag auf Förderung durch GAK-Mittel. Den Anträgen wurde stattgegeben und somit erhält jeder Teilbereich eine Förderung von 90 % Zuschuss (insg ,68 für alle vier Teilbereiche) zur Wirtschaftlichkeitslücke für die Erschließung der förderfähigen Gemeinden. Der Rest der Wirtschaftlichkeitslücke wird zu gleichen Teilen durch alle 76 beteiligten Gemeinden durch ein Solidaritätsmodell finanziert. Nähere Erläuterungen zu dem Solidaritätsmodell folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Da es sich bei diesem Projekt um ein Gemeinschaftsprojekt handelt, in dem der Landkreis Kusel die Organisation übernahm, wurde ein Antrag auf Förderung der Beratungsleistung durch GAK-Mittel gestellt und eine Förderung über bewilligt. Nachdem die Aufgliederung in vier Teilbereiche vollzogen war, konnte jeder einzelne Teilbereich separat ausgeschrieben werden. Dabei zeigte sich, dass kein einziger Bereich ohne eine Wirtschaftlichkeitslücke zu erschließen wäre. Da diese Wirtschaftlichkeitslücke nicht komplett durch die Kommunen zu finanzieren war, stellte man für jeden einzelnen Teilbereich einen 31

32 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation 5. Die technische Umsetzung Technologiemix Das Projektgebiet umfasst wie bereits in Kap. 3.1 beschrieben 76 Ortsgemeinden, die sich innerhalb der topografisch bewegten Landschaft des Pfälzer Berglandes sehr heterogen verteilen. Die Erschließung aller vier Versorgungsbereiche respektive des gesamten Projektraumes durch einen einzigen zentralen Backbone und die von dort ausgehende Weiterverteilung der Bandbreite in die einzelnen Kommunen wurde bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie als unwirtschaftlich gekennzeichnet. Hinzu kommt die Vergabe der Leistungen an zwei unterschiedliche Unternehmen, die zwar nach Möglichkeit kooperieren, aber dennoch auch von einander unabhängige Infrastrukturen benötigen. So erschließen die Inexio KGaA und die Pfalzconnect GmbH ihre auszubauenden Bereiche jeweils über eigene Backbonestrukturen, arbeiten aber insbesondere in den aneinandergrenzenden Gebieten eng zusammen, um redundante Lösungen anbieten zu können. Ganz allgemein lässt sich die Breitbanderschließung der einzelnen Ortsgemeinden in drei verschiedene Kategorien unterteilen: Erschließung des KVZ über Glasfaserkabel (FTTC) Weiter über TAL im Kupfernetz. Die gerade in peripheren ländlichen Gebieten übliche Konstellation Kupferader vom Hauptverteiler (HVT) zum Kabelverzweiger (KVZ) wird durch eine leistungsfähige Glasfaseranbindung ersetzt. Dazu werden innerhalb der Ortschaften die bestehenden Kabelverzweiger mittels eines zusätzlichen sog. Multifunktionsgehäuse an das Glasfasernetz angeschlossen. Vom KVZ aus wird dann über das bestehende Kupfernetz die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bis zum Endkunden genutzt. Durch die Verkürzung der aus Kupferkabel bestehenden Leitungsstrecke auf im Schnitt deutlich unter 1000 m können merklich höhere Bandbreiten bis zum Endabnehmer transportiert werden. Für den Endnutzer ist keine zusätzliche Hardwareinstallation am oder im Gebäude notwendig. Erschließung des KVZ über Richtfunk Weiter über TAL im Kupfernetz Der Unterschied zur voran beschriebenen Lösung liegt bei dieser Ausbauvariante nur in der Heranführung an den Kabelverzweiger. Statt des Glasfaserkabels wird in diesem Fall eine Richtfunkverbindung hergestellt. Vollständige Funklösung bis zum Endkunden Bei der reinen Funklösung wird die Bandbreite zuerst mittels Richtfunk zu einer bzw. mehreren Basisstationen innerhalb der Gemeinde transportiert, die sich meist an exponierten Stellen befinden. Von diesen Access-Points werden mittels Sektoren- oder Rundstrahlerantennen die Endkunden direkt über Wireless-Lan (W-Lan) erschlossen. Die genutzten Frequenzbänder liegen dabei im 5-GHz-Bereich. Beim Endkunden ist eine zusätzliche Installation

33 einer Empfangseinheit notwendig, von der aus die Weiterverteilung ins Gebäudeinnere erfolgt. Abbildung 14 Technische Umsetzung FTTC (Quelle: Inexio KGaA) Während die Fa. Inexio KGaA, bedingt durch die bereits vor Projektbeginn vorhandenen überregionalen Leitungskapazitäten, hauptsächlich auf die kabelgebundene Variante zurückgreift, ist die Fa. Pfalzconnect GmbH ursprünglich als reiner Funkanbieter aufgetreten. Im Zuge des Ausbaus und der Feinab- stimmung konnten aber in verschiedenen Gemeinden, zumeist aufgrund parallel laufender Infrastrukturprojekte, auch im Versorgungsbereich 4 kabelgebundene Lösungen durch Pfalzconnect realisiert werden. Abbildung 15 Funkmast mit Antennen 33

34 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation 5.2 Zukunftsfähigkeit Im Vergleich zu der ursprünglich aufgestellten Mindestforderung von 3 Mbit/s im download sind nach aktuellem Stand deutlich höhere Bandbreiten erreichbar. So verfügen die Kunden in Gemeinden, die ausschließlich per Funktechnologie erschlossen worden sind bereits über eine Bandbreite von bis zu 6 Mbit/s. In den Kommunen deren Kabelverzweiger über Glasfaser angeschlossen werden, sind teilweise Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s nicht nur theoretisch möglich, sondern auch für den Kunden verfügbar entsprechende Tarife werden bereits angeboten. Unstrittig sind hierbei die Vorteile der Glasfaser gegenüber der Funktechnologie. Letztere dient aber als wichtige Brückentechnologie um das Ziel einer flächendeckenden Versorgung zu gewährleisten. Betrachtet man den Zeitraum zwischen der Konstituierungsphase und der Realisierungsphase des Projektes, so haben sich in diesen knapp zwei Jahren die technischen Möglichkeiten bzw. die zur Verfügung stehende Bandbreite sowohl in der Funktechnik als auch bei den kabelgebundenen Lösungen mehr als verdoppelt. Unabhängig davon ob das Angebot an höheren Bandbreiten eine Nachfrage nach neuen Nutzungsmöglichkeiten generiert oder der Umkehrschluss eintritt, ist der verwendete Technologie-Mix der Garant für die schnellstmögliche und dennoch zukunftssichere Umsetzung des Projektzieles. 34

35 6. Besonderheiten des Projektes 6.1 Solidarlösung als Garant für die Durchführbarkeit An erster Stelle ist hier nochmals zu erwähnen, dass es das Ziel war, alle Gemeinden in dem Projektbereich an das Breitbandnetz anzuschließen. Dabei sollte für keine Kommune die Finanzierung ein Hindernis darstellen. Nachdem ein Zuschuss von 90 % bewilligt wurde, müssen die restlichen 10 % der Wirtschaftlichkeitslücke durch die Kommunen finanziert werden. Nun stellte sich die Frage, wie die restlichen Kosten verteilt werden. Verteilt man sie nach dem Erschließungsaufwand, der für die einzelne Gemeinde ermittelt wurde, legt man sie auf die Einwohner und Gemeindegröße um, oder strebt man eine gleichmäßige Verteilung unabhängig von Einwohnerzahl und Erschließungsaufwand an? Verteilt man die Kosten nach dem Erschließungsaufwand, so wären die meisten Kommunen nicht im Stande gewesen, die Erschließungskosten zu tragen. Hier stellt sich die Problematik, dass meistens die kleinen und abgelegenen Kommunen den größten Erschließungsaufwand verursachen und ein relativ geringes Anschlusspotential vorliegt. Dadurch haben sie einen großen Anteil an der Wirtschaftlichkeitslücke und müssten den Löwenanteil übernehmen, während die größeren Gemeinden relativ leicht zu erschließen sind. Dadurch sind die großen Gemeinden recht günstig zu erschließen und versprechen zugleich durch ein höheres Kundenpotenzial eine wesentlich geringere oder gar keine Wirtschaftlichkeitslücke. Orientiert man sich an der Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinden zur Verteilung der Kosten, hätte man das Problem, dass die relativ leicht zu erschließenden, größeren Kommunen den Hauptanteil zu finanzieren hätten, obwohl für ihre Erschließung nur ein geringer Kostenaufwand anfällt. Hier haben die kleinen den Vorteil, dass die großen Kommunen die Kosten für die kleineren Kommunen übernehmen müssten. Somit hat man die Problematik, dass entweder die kleinen oder großen Kommunen benachteiligt werden und somit nicht an dem Projekt teilgenommen hätten. Damit aber alle Kommunen daran teilnehmen konnten, verständigten sich alle Gemeinden auf eine Solidarlösung als Garant der Durchführung dieses Projektes. Man einigte sich darauf, dass alle Gemeinden den gleichen finanziellen Beitrag leisten. Nur dadurch können auch Kleinstgemeinden mit hohen Erschließungskosten versorgt werden. Durch die Verteilung auf alle zu erschließenden Kommunen wird der maximal zu zahlende Betrag von pro Gemeinde nicht überschritten. Dieser Betrag gilt für alle Gemeinden unabhängig von ihrer Größe oder dem Erschließungsaufwand. 35

36 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation 6.2 Projektsteuerung aus einer Hand 36 Nachdem die Problematik der Breitbandversorgung im Kreis Kusel immer brisanter wurde, beantragte die CDU-Kreistagfraktion im Januar 2008, dass der Landkreis Kusel den aktuellen Versorgungsgrad der Gemeinden im Kreisgebiet ermittelt. Ferner sollen Möglichkeiten eruiert werden, wie die Breitbandversorgung im Kreis Kusel verbessert werden kann. Vor allem sollte eine zentrale Informationsanlaufstelle gemeinsam mit den Verbands- und Ortsbürgermeistern geschaffen werden. Diesem Antrag zur Unterstützung der Gemeinden im Landkreis Kusel hinsichtlich der Versorgung mit Breitbandverkabelung stimmte der Kreistag einstimmig zu. Da der Landkreis Kusel bereits seit längerem mit angrenzenden Verbandsgemeinden aus den Nachbarkreisen Kaiserslautern, Bad Kreuznach und Baumholder im Bereich des Tourismus sehr eng zusammenarbeitet und auch in diesem Bereich die Breitbandversorgung eine nicht unbedeutende Rolle spielt, entschied man sich, auch diese Verbandsgemeinden anzufragen, ob für sie das Thema Breitbanderschließung von Interesse sei. Da sich dies bestätigte, wurden sie in das Projekt Breitbandversorgung im Pfälzer Bergland aufgenommen. Somit übernahm der Landkreis Kusel grenzübergreifend die Projektsteuerung des Projektes für die Gemeinden. Dies machte alleine schon vor dem Hintergrund der Größenordnung des Projektes mit letzten Endes 76 Gemeinden Sinn. Eine zentrale Projektsteuerung aus einer Hand ermöglichte eine synergetische Arbeitsweise, welche eine massive Reduzierung des Arbeitsaufwandes zur Folge hatte. Hätte jede Gemeinde separat den Breitbandausbau für sich vorangetrieben, so wäre mit einem Vielfachen der Kosten pro Gemeinde zu rechnen gewesen. Das Projekt Breitbandversorgung im Pfälzer Bergland wurde organisatorisch und personell beim Wirtschaftsservicebüro der Kreisverwaltung Kusel (WSB) angesiedelt, das auch die Aufgabe eines einheitlichen Ansprechpartners für alle Projektbeteiligten (Versorger/ Kommunen/ Unternehmen/ Private) übernahm. Neben der Aufgabe des zentralen Ansprechpartners und der Projektorganisation übernahm das WSB auch die Aufgabe der finanziellen Abrechnung gegenüber den Versorgern, dem Land Rheinland- Pfalz und den Gemeinden. Hierbei fungiert das WSB als Treuhänder der zu erbringenden gemeindlichen Eigenleistungen. Der Landkreis Kusel arbeitet als eine durchleitende Stelle der finanziellen Mittel. Die Versorger und Beratungsunternehmen stellen dem Landkreis Kusel ihre Leistungen in Rechnung, welcher dann in Vorkasse tritt. Sind mehrere Rechnungen eingegangen, so werden diese gebündelt, damit in größeren Einheiten die bewilligten Fördermittel (90% der Wirtschaftlichkeitslücke) bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier gemäß den Förderbescheiden der einzelnen Versorgungsbereiche angefordert werden können. Die restlichen Mittel (10% der Wirtschaftlichkeitslücke und Kosten für externe Beratungsleistungen) zur Finanzierung des Projektes werden von den Gemeinden zu gleichen Teilen durch den Landkreis Kusel angefordert.

37 7. Fazit Die sehr dynamische, ständig fortschreitende Entwicklung der technischen Möglichkeiten macht es nahezu unmöglich, den idealen Zeitpunkt für einen Projektstart zu benennen. Gerade vor diesem Hintergrund ist die in Kapitel 5.2 beschriebene Zukunftssicherheit ein wichtiger Aspekt. Ebenso entscheidend ist nach einer entsprechend erfolgten (politischen) Willensbildung, dass überhaupt ein sichtbarer Projektbeginn erfolgt. Das Zögern und Abwarten bis zum richtigen Moment, an dem die vermeintlich am besten geeignete Technik/Lösung bereit steht, ist gerade bei einer größeren Anzahl an Projektbeteiligten extrem hinderlich. Durch zu lange Wartezeiten werden einzelne Akteure wieder abspringen, was unter Umständen zu völlig neuen Kalkulationen im finanziellen wie im technischen Bereich führen kann. So war es auch entscheidend für den bisherigen Erfolg des Projektes Breitbandversorgung Pfälzer Bergland einfach mal anzufangen. Ohne bestehende Datenlage hinsichtlich der Versorgungssituation wäre dies sicher nicht möglich gewesen. Maßgeblich war es aber darüber hinaus, klare Zielvorstellungen zu definieren. Durch eindeutig formulierte Mindestkriterien in Verbindung mit bindenden Teilnahmefristen konnte der Kreis der Beteiligten schnell und eindeutig definiert werden. Dies war Voraussetzung für alle weiteren Verfahrensschritte, deren Umsetzung in dieser Dokumentation beschrieben wurden. getreten, mit denen sich sicher auch andere Vorhaben im Rahmen des Breitbandausbaus auseinandersetzen müssen. Zur Bündelung dieser Themen bzw. als zusammenfassende Übersicht wurden durch das WSB Landkreis Kusel acht Thesen aufgestellt (s. Anhang), die im Rahmen des Breitbanddialoges der rheinlandpfälzischen Breitbandinitiative vorgestellt und diskutiert worden sind. Das ursprünglich gesetzte Ziel einer flächendeckenden Breitbandversorgung wird nach aktuellem Stand im kommenden Jahr vollständig erreicht sein und zeigt, dass auch eine periphere ländliche Region, wie das Pfälzer Bergland am technologischen Fortschritt teilhaben kann und sich in diesem Themenfeld mindestens auf Augenhöhe mit den städtischen Agglomerationsräumen befindet. Während des gesamten bisher abgeschlossenen Projektfortschritts sind wiederkehrende Fragestellungen bzw. Problematiken zu Tage 37

38 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation Breitbandversorgung im Pfälzer Bergland Anhang Versorgungsgrad Versorgungsgrad vor Projektbeginn Abtweiler Lettweiler Raumbach Desloch Hundsbach VGMeisenheim Meisenheim Jeckenbach Schweinschied Hoppstädten Unterjeckenbach Langweiler Merzweiler Callbach Breiten heim Löllbach Reiffelbach Kappeln Frauenberg Rehborn Odenbach Roth Medard Adenbach Homberg Reichen bach Kirrweiler Heimbach Leitzweiler Rückweiler Hahnweiler Ruschberg Niederalben Baumholder Berglangen bach FohrenLinden VG Baumholder Raths weiler DennweilerFrohnbach Mettweiler Berschweiler Thallichten berg Eckersweiler Reichweiler Nerzweiler St.Julian Blaubach Rammels bach Kusel Altenglan Rutsweiler /Lauter KreimbachRothselberg Kaulbach Jettenbach Schellweiler Herchweiler Theisbergstegen Neunkirchen Oberstaufenbach Etschberg am Potzberg Konken Selchenbach Legende : Hüffler Matzenbach Wahnwegen Rehweiler HerschweilerPettersheim Quirnbach (Pfalz) Langenbach Krottelbach VG GlanMünchweiler Henschtal Frohnhofen Ohmbach Altenkirchen Dittweiler Steinbach am Glan Völlig unversorgt (kein Breitband) Unterversorgt (ges. Ort 1 Mbit/s) GlanMünchweiler Tw. unterversorgt (tw. < 1 Mbit/s) Voll versorgt (überall > 1 Mbit/s) Börsborn keine Angaben über Bandbreite Nanzdietschweiler Brücken (Pfalz) VG SchönenbergKübelberg Gries Dunzweiler Schönenberg-Kübelberg VG Waldmohr Waldmohr BruchmühlbachMiesau Langwieden VG BruchmühlbachLambsborn Miesau Martinshöhe 38 VG Wolfstein Hefersweiler Relsberg Wolfstein Eßweiler Bosenbach Niederstaufenbach Haschbach Rutsweiler /Glan Föckelberg Ehweiler Albessen Hinzweiler VG Altenglan Ruthweiler Pfeffelbach OberweilerTiefenbach Einöllen Aschbach Welchweiler Elzweiler Oberweiler im Tal Bedesbach Erdesbach Körborn Gangloff Lauterecken Cronenberg Ginsweiler Becherbach Hausweiler Buborn Wiesweiler Lohnweiler Deimberg Nußbach Reipolts Heinzenhausen Hohenöllen kirchen OffenbachHundheim Glanbrücken Ulmet Ober alben VG Kusel Breitenbach VG Lauterecken HerrenGrumbach Sulzbach Horschbach Rohrbach Schmittweiler Datengrundlage: Umfrage WSB Landkreis Kusel, August 2008, Ergebnisse Umfrage RM Nordpfälzer Bergland, April 2008 und eigene Stichproben Gerhardsbrunn

39 Mustertext Ausschreibung Versorgungsbereich 1 Breitbandversorgung im ländlichen Raum Der Landkreis Kusel im Auftrag der Gemeinden des Pfälzer Berglandes Öffentliche Ausschreibung ABSCHNITT I: Kommunale Gebietskörperschaft I.1) NAME,ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Wirtschaftsservicebüro Landkreis Kusel, Trierer Straße 49-51, Kusel Auskünfte zur Ausschreibung erteilt im Auftrag des Landkreises Kusel: Thomas Walgenbach, Tel.: 0175/ , Fax: 06381/ , twalgenbach@syssolutions.de I.2) VERFAHRENSGRUND / GEGENSTAND DES ÖFFENTLICHEN INTERESSES: Versorgung mit Breitband-Internetzugängen im ländlichen Raum ABSCHNITT II: GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG II.1) BEZEICHNUNG DES AUFTRAGS DURCH DEN AUFTRAGGEBER: Öffentliche Ausschreibung, gem. 3, Nr. 1, Absatz 1 VOL/A. II.2) KURZE BESCHREIBUNG DER ART UND MENGE ODER DES WERTES DER DIENSTLEISTUNGEN: Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandanschlüssen zum Internet in den Gemeinden Dunzweiler, Waldmohr, Bruchmühlbach-Miesau, Martinshöhe, Langwieden und Gerhardsbrunn abzuschließen. Ziel des Projektes ist es, den Ausbau einer breitbandigen Infrastruktur auch in den dünn besiedelten Bereichen und Gemeinden des Pfälzer Berglandes möglich zu machen. Es soll allen Einwohnern und Institutionen der beteiligten Gemeinden eine gleichwertige Anbindung in guter Qualität ermöglicht werden. Es wird eine Bandbreite von mindestens 3 Mbit/s im Downstream als Standard der Versorgung festgesetzt. Diese Mindestbandbreite muss zu 98% der Zeit verfügbar sein. Die Versorgung der Teilnehmer soll zu marktüblichen Preisen erfolgen. Angestrebt ist weiterhin die VoIP (Internettelefonie) Fähigkeit des Netzes. Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss jedem privaten Haushalt, sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten, sowie symmetrische Anschlüsse im Geschäftskundenbereich, sind willkommen. Das Angebot soll auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) umfassen. Auf die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene kann aufgrund von technologischen Restriktionen bzw., wenn dies die Investition um mindestens 50 v. H. verteuern würde, ggf. verzichtet werden. Eine Bedarfsermittlung unter den potentiellen Anschlussnehmern hat ergeben, dass voraussichtlich mit etwa 892 Kunden für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann. In den einzureichenden Angeboten sind auch Angaben zu den folgenden qualitativen Parametern zu machen: Angaben über Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit, Förderfähige Darstellung des Konzeptes gemäß Verwaltungsvorschrift Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Angaben über den voraussichtlichen Endkundenpreis und das Abrechnungsverfahren, Schutz der Internetverbindungen gegen Dritte, Angaben zur Skalierbarkeit der Bandbreite bei höherem / steigenden Bedarf. Weiterhin Abzugeben sind: 39

40 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzangaben der vergangenen 3 Jahre), Auszug aus dem Handelsregister, Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Erklärung, dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung oder vergleichbaren Einrichtungen bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachgekommen ist. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Zur Sicherung der Investitionsleistung seitens der Gemeinden wird eine Bürgschaft gemäß 14 VOL/A in Höhe von 5 v.h. des Auftragsvolumens ab einem Auftragswert von EURO gefordert. Die Abgabe von Angeboten ist bis zum bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden. Der Realisierungsbeginn des Projektes wird auf Juni 2009, nach Maßgabe des Anbieters, festgesetzt, der weitere Ausbau soll spätestens nach 24 Monaten abgeschlossen sein. Hierzu ist nach erfolgtem Zuschlag eine konkrete Projektplanung und Aufbauplanung zu erarbeiten. Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aufrechterhalten werden. Die Größenordnung des finanziellen Zuschussbedarfs für die Realisierung der Bereitstellung der Breitband-Internetzugänge mit den angegebenen Qualitätsparametern ist verbindlich anzugeben und plausibel herzuleiten. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotential Stellung zu nehmen, das der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde liegt. Zur Berechnung des Zuschussbedarfs dürfen nur alle einmaligen Ausgaben herangezogen werden, soweit diese im originären Zusammenhang mit den das Vorhaben betreffenden einmaligen Investitionskosten des Netzauf- bzw. Netzausbaus stehen. Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarfsträger oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen. Veröffentlichung der Ausschreibung: Ende der Angebotsfrist: Ende der Zuschlags- und Bindefrist: Die Ausschreibungsunterlagen können angefordert werden bei: WSB Kusel, Herr Holger Flick, Trierer Straße 49-51, Kusel, Tel.: 06381/ , Fax: 06381/ , Holger.Flick@kv-kus.de II.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Es besteht die Möglichkeit einen Turm auf dem Potzberg zu nutzen, falls ein funkbasierter Anschluss angeboten wird. 40 ABSCHNITT III. WEITERES VERFAHREN: Das schriftliche Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen und mit dem Kennwort BREITBANDANGEBOT zu kennzeichnen. Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Umschlag, der ebenfalls zu verschließen ist, innerhalb der Angebotsfrist an die unter I.1 genannte Adresse zu richten. Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse eingegangen sein. Nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind in gleicher Weise zu behandeln und ebenfalls innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege ist nicht zulässig. Aus Ihrer Sicht bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen der ausschreibenden Stelle, unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich, per oder per Telefax mitzuteilen. Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Es muss vollständig sein und den Zuschussbedarf sowie die in der Beschreibung der Dienstleistung unter II.2 geforderten Angaben enthalten. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Bestandteil des Vertrages.

41 Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden. Der Zuschlag erfolgt durch die ausschreibende Stelle auf das wirtschaftlich günstigste Angebot. Es wird das Angebot ausgewählt, das bei gleichen technischen und qualitativen Spezifikationen den niedrigsten Zuschussbedarf enthält. Dabei werden die Einhaltung der in der Beschreibung der Dienstleistung unter II.2 definierten technischen Anforderungen, die Höhe des zu gewährenden Zuschusses und der Endabnehmerpreis berücksichtigt. Ergänzend können bei der Angebotsauswahl zusätzlich weitere Kriterien wie z.b. die zukünftig zu erwartende Bedarfsentwicklung oder die Anpassungsfähigkeit der Infrastruktur an neue technische Entwicklungen berücksichtigt werden. Der Zuschuss wird zu 50 v.h. bei Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages und zu 50 v.h. nach Erbringung der Dienstleistung gewährt. Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde, 27 VOL/A. Weitere Informationen und Kontaktdaten Kontaktperson: Thomas Walgenbach Anschrift, Tel. & Fax: Wirtschaftsservicebüro Kusel Trierer Straße Kusel Tel.: 0175/ Fax: 06381/ Anlage/Weitere Informationen: - Verwaltungsvorschrift - Karten - Gemeldete nutzbare Infrastruktur 41

42 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation Thesen 1. Wir brauchen differenziertere Datengrundlage hinsichtlich vorhandener Infrastruktur und Versorgungssituation. Vorhandene Datengrundlagen reichen nicht aus bzw. bedürfen der Korrektur. 2. Heterogene Versorgungsstruktur erfordert Projektkoordination an zentraler Stelle und ein differenziertes Ausbaukonzept um flächendeckend einen gleichwertigen Mindeststandard zu garantieren (Ziele-Grundsätze ROG). 7. Die Vielzahl von Projektteilnehmern und die differenzierte Ausgangslage bedingen eine lange Vorlaufphase verbunden mit einem hohen Kommunikationsaufwand. 8. Technologiemix ist die effizienteste Lösung für ländliche Räume. Hierdurch können hohe Bandbreiten erreicht und damit die Zukunftsfähigkeit (der Infrastruktur) gesichert werden. 3. Eine interkommunale Kooperation sichert Finanzierbarkeit und Zukunftsfähigkeit des Projektes. 4. Eine flächendeckende Versorgung in dünn besiedelten Räumen ist auf Grund von geringem Kundenpotential bei gleichzeitig hohen Investitionskosten nicht ohne staatliche Förderung und/ oder kommunale Eigenanteile möglich (Förderprogramm RLP im Rahmen der GAK). 5. Unabhängige externe Fachberatung ist wichtig und notwendig. Sie sichert vor allem einen effizienten Mitteleinsatz und einen hohen Qualitätsstandard. 6. Die Bildung sinnvoller Versorgungsbereiche ist die wirtschaftlichste Lösung. Sie fördert den Wettbewerb (im Rahmen der Ausschreibung), wodurch eine Kostensenkung für das gesamte Projekt möglich wird. 42

43 Pressespiegel DSL-Versorung per Funk oder Kabel THALLICHTENBERG: Euro von der Landesregierung zur Einrichtung schneller Internetverbindungen Der Landkreis Kusel ist gemeinsam mit Teilen der Verbandsgemeinden Baumholder, Meisenheim und Bruchmühlbach-Miesau die erste Gebietskörperschaft, in der die Breitbanderschließung von mehr als 70 Gemeinden mit Geld von der Landesregierung gefördert wird. Der Mainzer Wirtschaftsminister Hendrik Hering übergab auf Burg Lichtenberg die Förderbescheide über rund Euro für den Landkreis Kusel. Hering wies auf die Bedeutung der DSL-Versorgung hin. Wenn neues Bauland erschlossen werde, sei die erste Frage von Interessenten, ob schnelle Internetverbindungen existierten. Deshalb sei die flächendeckende Versorgung mit schnellen Verbindungen wichtiger als etwa eine neue Straße zu bauen. Das Breitbanderschließungsprojekt Pfälzer Bergland im Landkreis Kusel sei durch die Einbindung aller Gemeinden vorbildlich, sagte Hering. Hirschberger sagte, auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung brauche der Landkreis Kusel eine gute Infrastruktur. Laut Verwaltung wird die Versorgung per Funk im nördlichen Teil und per Kabel oder Funk im südlichen Teil des Landkreises bewerkstelligt. Mehr als 50 Gemeinden seien Nutznießer des Förderprogrammes im Landkreis Kusel In zwei Jahren soll im gesamten Landkreis ein schneller Internetzugang vorhanden sein. Informationsveranstaltungen werden für den südlichen Bereich am Montag, 21. September, und für den nördlichen Kreis am Montag, 28. September, angeboten. Uhrzeit und Ort werden noch bekannt gegeben. (say) Den Bürgern auch in den abgelegenen Gemeinden des Landkreises einen schnellen Zugang zum Internet zu ermöglichen, ist das Ziel der Landesregierung. Wirtschaftsminister Hendrik Hering hat am Dienstag Landrat Winfried Hirschberger eine finanzielle Förderung zugesichert, um die schnellen Verbindungen einrichten zu können. Die Rheinpfalz Schnelle Internetverbindungen sind heute lebenswichtig für alle Gemeinden, wissen der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Hendrik Hering (links) und Landrat Winfried Hirschberger. FOTO: SAYER 43

44 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation RHEINPFALZ-REPORT: NAHVERSORGUNG IM LANDKREIS KUSEL Im Herbst können alle schnell rein KUSEL: Das Projekt Breitbandversorgung In diesen Tagen werden die ersten Gemeinden bereits freigeschaltet VON BENJAMIN GINKEL Während in einigen Orten im Landkreis schon seit Jahren mit Breitband-Geschwindigkeit im Netz gesurft wird, wird andernorts noch das im Internetzeitalter als prähistorisch geltende Modem oder die Verbindung via ISDN genutzt. Dieser Ungerechtigkeit tritt der Kreis jetzt entgegen: Mitdem Projekt Breitbandversorgung Pfälzer Bergland sollen die beteiligten Dörfer auf den Stand der Technik gebracht werden. Die RHEINPFALZ hat mit den Verantwortlichen gesprochen; die ersten Gemeinden werden in den kommenden Wochen freigeschaltet. Gehört eine flotte Internetverbindung zur Nahversorgung? Ja, wenn man dem Internet glaubt: So definiert das Online-Lexikon Wikipedia Nahversorgung als umfassendes Angebot an Waren, aber auch anöffentlichenund privatendienstleistungen. Nahversorgung umfasse alle Aspekte, die der Bevölkerung gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ermöglichen sollen. Vor allem die wirtschaftliche Komponenteist wichtig, findet Holger Flick, bei der Kreisverwaltung zuständig für das Breitband-Projekt: Wenn heute jemand auf eine Gemeinde zugeht und sich für Bauland interessiert, ist eine der ersten Fragen die nach der Internetverbindung. Egal ob Privat- oder Geschäftsmann. Schnelle Internetverbindungsind heute für viele Berufsgruppen wichtig. Insgesamt sind 76 Gemeinden an dem Mammut- Projekt beteiligt, neben Dörfern aus dem Kreis sind auch die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach- Miesau und Meisenheim an Bord. Dort seien auch schon die ersten Bis 2011 soll der Zugang zum schnellen Internet überall im Kreis möglich sein. Das Gros der Versorgung übernimmt dabei die Firma Inexio, deren Gesellschafter Thorsten Klein (unten) das System der Glasfaser- Verbindungen erläuterte. FOTOS: M. HOFFMANN ZUR SACHE Grundrecht Breitband-Internet Finnland hat seinen Einwohnern seit Ende Juni das Recht auf einen schnellen Internet-Zugang zugesichert: Anbieter sind nun verpflichtet, jedem Bürger unabhängig vom Wohnort mindestens eine Übertragung von einem Megabit pro Sekunde zur Verfügung zu stellen, also die langsamste DSL-Geschwindigkeit bis 2015 soll sie sogar auf 100 Megabit erhöht werden. Basis des Gesetzes: Finnland hat das Internet als Universaldienst klassifiziert, wie Telefonanschlüsse oder die Postzustellung. Laut einem Bericht des britischen Fernsehsenders BBC ist der Löwenanteil der Finnen bereits mit Breitband-Internet versorgt, nur rund 4000 Haushalte seien ohne Internet-Zugang. (bgi) Breitbandanschlüsse freigeschaltet, sagt Flick: Martinshöhe und Langwieden im Süden, Löllbach und Schweinschied im Norden. Die ersten Vorarbeiten für das Projekt begannen 2008 mit einer Bestandsaufnahmeundeiner Machbarkeitsstudie, 2009 folgten dann die Zuschuss-Prüfung, mehrere Fachberatungen, die Umfrage unter den Gemeinderäten und schließlich die Ausschreibung, erinnert sich Flick. Mindestens 3000 Kilobit pro Sekunde war die Geschwindigkeitsvorgabe, also etwa das 54-fache eines Modems oder das Dreifache eines normalen DSL-Anschlusses. Die Zahl der interessierten Firmen sei an einer Hand abzählbar gewesen, berichtet Flick. Im Bereich Meisenheim und Lauterecken hat die Firma Pfalzconnect den Zuschlagerhalten, indenanderen Verbandsgemeinden die Firma Inexio. Christian Studt, Kopf der Firma Pfalzconnect, plagt sich dieser Tage mit Telekom und Bundesnetzagentur herum: Von unserer Seite aus könnte es jederzeit losgehen, aber da wir viele Ortschaften via Funk an das Breitbandnetz anschließen, müssen wirmomentan auf dietelekom und die Bundesnetzagentur warten, die für die Frequenzzuteilung zuständig sind. Die Maßnahme sei schleppend gestartet, berichtet Studt, jetzt gehe es deutlich schneller voran: Wir mussten viele Gespräche führen, denn es war nicht immer einfach, die Grundstückseigentümer davon zu überzeugen, unseinen geeigneten Standort für die Funkanlage zu überlassen. Das Interesse an dem schnellen Internet sei vor allem in Adenbach und Ginsweiler riesig. Kein Wunder, sind die beiden Gemeinden (gemeinsam mit Buborn) doch die einzigen im Kreis Kusel, in denen bisher gar kein DSL möglich war, sagt Studt: Für die wird das ein richtig großer Sprung nach vorne. Die geforderte Mindestbandbreite von drei Megabit pro Sekunde überbietet Pfalzconnect nach eigenen Angaben mühelos; an vielen Stellen seien gar 50 Megabit pro Sekunde möglich. Weniger auf Funk, dafür mehr auf Glasfaser-Verbindungen setzen die Verantwortlichen bei Inexio, erläutert Gesellschafter Thorsten Klein. Diese Strategie sei nachhaltiger, erweise sich aber im Moment als Flaschenhals beim Ausbau: Wir haben neun Bohrzüge im Gebiet Saarland und Rheinland-Pfalz im Einsatz, die Leerrohre für unsere Glasfaserkabel verlegen. Die vielenaufträge dieses Jahr sind ein Luxusproblem. Um gut 200 Kilometer wächst das Inexio-Glasfasernetz in diesem Jahr. Wenn in den nächstenwochenund Monatenimmer mehr Trupps im Kreis eingesetzt würden, gingen die Arbeiten zügiger voran, verspricht Klein. Ohne Umschweife gibt Klein zu, dass man das Projekt ein wenig unterschätzt habe und der Zeitplan, auf gestellt in der anfänglichen Euphorie, nicht einzuhalten sei. AnfangSeptember werdederkreisverwaltung eine realistischere Planungvorgelegt. Dervertraglich vereinbarte Endzeitpunkt, September 2011, sei allerdings nicht in Gefahr, unterstreicht Klein. Zu den ersten Gemeinden, die künftig mit schnellen Internetverbindungen durch das weltweite Netz surfen, gehören Einöllen (dort wirdheuteder erstenkunde frei geschaltet), Hefersweiler, Aschbach und Nerzweiler. Und die Arbeiten in Dunzweiler, Schmittweiler, Schönenberg und Kübelberg liegen laut Klein in den letzten Zügen. Werner Rech, der erste Beigeordnete von Einöllen, der spontan zum Gespräch dazu stößt, berichtet von densorgenseiner Bürger: Viele haben schon ihren Internetzugang bei der Telekom gekündigt und sitzen jetzt auf heißen Kohlen. Die wollen wissen, wann es denn nun endlich losgeht. In den nächsten Wochen, erwidert Klein: Wir müssen unsere Arbeit richtig machen, es ist keinem damit gedient, wenn die angegebene Geschwindigkeit nicht erreicht wird oder wir wochenlang Fehler ausbessern müssen. Da hoffe er auf das Verständnis der Kunden. Mir ist durchaus bewusst, dass es für die Bürger in einemort, sobaldwir denverteilerkasten stellen, so aussieht, als wenn alles erledigt wäre. Doch im Hintergrund laufen noch eine Menge Arbeitsschritte ab, die man im Ort nicht wahrnehmen kann. Spätestens im Herbst 2011 können auch die letzten der Gemeinden die Vorzüge von DSL genießen: Programme und Musik, Bilder und Filme schnell herunterladen und ohne lange Wartezeiten auf Internetseiten surfen. Für manch einen wird dann das digitale Zeitalter erst richtig beginnen. STICHWORT Backbone Hauptstränge eines Netzwerkes, die kleinere Teilnetze verbinden, werden als Backbone bezeichnet und bilden das Rückgrat (deutsch für Backbone) des Internets. Bei DSL-Anbietern wie etwa Inexio sind das die überregionalen Datenstränge, die die Netzknoten des Betreibers miteinander verbinden. Die Verbindungen bestehen meist aus Glasfaserkabeln und sind mehrfach verknüpft, so dass der Ausfall einer Verbindung über andere Leitungen abgedeckt werden kann. In Deutschland sind laut dem Verband der deutschen Internetwirtschaft etwa 110 Backbone-Betreiber vertreten. Mit einem Glasfaserkabelnetz von rund Kilometer Länge ist die Telekom der größte Netzbetreiber. Inexio betreibt ein über 1600 Kilometer langes Glasfasernetzwerk. (bgi) Bislang kaum Möglichkeiten Wie Daten fließen Die Rheinpfalz

45 Ab Frühjahr soll s schnell gehen KUSEL: Firma Inexio informiert Kreistag über Stand und Probleme in Sachen Internetzugang und veröffentlicht Zeitplan EINWURF Einigermaßen verlässlich VON WOLFGANG PFEIFFER Die gestrige Präsentation von Thorsten Klein inklusive seiner Reue wegen der schlechten Kommunikation dürfte viele der Kommunalpolitiker mit der Firma Inexio versöhnt haben, auf die sie im Sommer reichlich sauer waren; damals, als sich der ursprüngliche Zeitplan für den Anschluss der Ortsgemeinden als Makulatur herausstellte und klar wurde, dass Inexio seine Versprechen nicht würde halten können. Diesmal hat sich Inexio Zeit gelassen mit einer neuen Terminangabe wohlwissend, dass erneute Enttäuschungen nicht mehr verziehen würden. Inexio hat den Wintereinbruch abgewartet mit der Ankündigung; um diesmal genau zu wissen, ob die wesentliche Infrastruktur es vor dem großen Frost-Baustopp schaffen würde. Also sollten die neuen Angaben einigermaßen verlässlich sein. Denn Klein weiß: Jetzt muss es passen, sonst leidet das Image. Und das kann sich eine Firma, die gerade fleißig neue Auftraggeber sucht, nicht erlauben. Bis November 2011 werden alle Ortsgemeinden, die über die Firma Inexio Zugang zum schnellen Internet bekommen sollen, versorgt sein. Das hat der geschäftsführende Gesellschafter Thorsten Klein gestern im Kreistag zugesichert. Inexio hat im Rahmen des Verkabelungs-Projekts im Landkreis Kusel den Zuschlag für den Großteil der Kommunen im Kreis sowie in angrenzenden Verbandsgemeinden erhalten. Nur im Nordkreis werden einige über die Firma Pfalzconnect versorgt. Klein räumte gestern ein, der erste Zeitplan für die Anschlüsse der jeweiligen Ortsgemeinden sei zu optimistisch gewesen, weshalb es Ärger gegeben habe, weil die ursprünglichen Termine nicht hätten gehalten werden können. Doch weil Inexio den Standard mit Kilobit pro Sekunde weit über die geforderte Leistung von 3000 Kilobit ausbaue ( Die Infrastruktur wird damit auf Jahre hinaus kein Thema mehr sein ), hätten sich Probleme ergeben. Der lange, strenge Winter 2009/10 habe Tiefbauprojekte verschoben; zudem habe sich das Konjunkturpakte II als hinderlich für den Ausbau erwiesen, weil die Tiefbaufirmen stark mit anderen Projekten ausgelastet gewesen seien. Und schließlich habe Inexio sehr stark in die Hauptversorgungsstränge investiert, von denen dann die Verästelungen zu den Ortsgemeinden erfolgen. Damit hätten sich Verzögerungen ergeben, die dann von seinem Unternehmen auch noch schlecht kommuniziert worden seien, räumte Klein ein und gelobte Besserung. Insgesamt 65 Ortsgemeinden werden insgesamt von Inexio angeschlossen. Im Netz sind allerdings bisher nur sieben (zwei davon nicht im Kreis Kusel). Klein sagte jedoch, es seien alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um nach der Winterpause Schritt für Schritt alle Ortsgemeinden ans Netz zu bringen. Erste Maßnahme noch im Januar wird der Hauptverteiler in Kusel sein, über den in erster Linie Gewerbekunden versorgt werden. Für den Februar steht Schmittweiler an weil Schmittweiler sozusagen das Herzstück der Inexio-Breitbandverkabelung für den Landkreis bilden wird. Ab April kommen dann die einzelnen Gemeinden dran. Insgesamt geht Inexio von potenziell 6098 Kunden aus, die über Inexio Zugang zum schnellen Internet haben könnten. Kreisweit seien bereits 1113 Verträge über die Versorgung abgeschlossen, 298 dieser Kunden seien bereits online. Klein betonte weiterhin, sein Unternehmen mit Sitz in Saarlouis habe inzwischen zwei Männer aus der Region eingestellt, um sich um den Vertrieb im Kreis Kusel und in angrenzenden Gemeinden zu kümmern: Das sei vermutlich besser, als wenn Mitarbeiter mit saarländischem Dialekt zu den potenziellen Kunden gingen, sagte er lachend. Die Kreistagsmitglieder vernahmen all diese Informationen mit Interesse, ließen sich umgehend die Unterlagen austeilen, um zu sehen, wann ihre Heimatgemeinde dran sein soll. Landrat Winfried Hirschberger lobte, dass bei diesem zukunftsträchtigen Projekt, das als Standortfaktor auch ein Beitrag im Kampf gegen die demografische Entwicklung sei, der technische Ausbau nun deutlich höher erfolge als geplant. Und er betonte, dass der Landkreis Kusel der erste in Rheinland-Pfalz sei, der dieses Thema flächendeckend angehe. (wop) Die Rheinpfalz

46 Breitbandversorgung Pfälzer Bergland - Projektdokumentation Schnelles Internet kommt noch langsamer KUSEL: Weitere Verzögerungen beim Ausbau 23 Ortsgemeinden werden erst 2012 angeschlossen Die gute Nachricht für Internetnutzer: Bis Ende des Jahres gehen eine Reihe von Ortsgemeinden im Kreis Kusel ans Netz. Die schlechte: Die Firma Inexio muss zum inzwischen dritten Mal ihren Zeitplan korrigieren und Ortsgemeinden vertrösten. Für insgesamt 18 Ortsgemeinden, die noch dieses Jahr angeschlossen werden sollten, ist der Termin auf 2012 verschoben worden. Der Anschluss ländlicher Gebiete ans schnelle Internet ist offenbar deutlich schwieriger als gedacht. Erneut gibt es nicht unerhebliche Verzögerungen, wie die Firma Inexio einräumt. ARCHIVFOTO: M. HOFFMANN Bleiben wir zunächst beim Positiven: Noch in diesem Monat werden drei Ortsgemeinden angebunden ans weltweite Netz: Brücken, Hüffler und Wahnwegen stehen laut einer Inexio-Nachricht an die RHEINPFALZ für Oktober an. Ein wenig länger warten auf den schnellen Zugang müssen Bedesbach, Erdesbach, Etschberg, Herschweiler- Pettersheim, Krottelbach, Niederalben, Rathsweiler, Rutsweiler, Theisbergstegen und Ulmet. Sie werden im November freigeschaltet. Ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk in Form des schnellen Internetzugangs noch vor dem Jahresende erhalten die Computernutzer in Blaubach, Eßweiler, Föckelberg, Henschtal, Langenbach, Matzenbach, Neunkirchen, Niederstaufenbach, Oberweiler im Tal, Ohmbach, Quirnbach, Rehweiler, Ruthweiler, Schellweiler, Steinbach und Thallichtenberg. So zumindest steht s in der jetzigen Mitteilung. Hingegen wird die Enttäuschung in 18 Ortsgemeinden groß sein, denn sie kommen anders als noch im Sommer angekündigt erst im kommenden Jahr dran. Dabei handelt es sich um Börsborn, Bosenbach, Dennweiler-Frohnbach, Glanbrücken, Herchweiler, Hinzweiler, Hohenöllen, Kirrweiler, Körborn, Nanzdietschweiler, Oberalben, Oberstaufenbach, Oberweiler-Tiefenbach, Offenbach-Hundheim, Relsberg, Rothselberg, Selchenbach und Welchweiler. Schon im Sommer hatte Inexio gegenüber der RHEINPFALZ eingeräumt, dass Altenglan, Buborn, Glan-Münchweiler, Unterjeckenbach und Waldmohr nicht mehr in diesem Jahr drankommen werden (wir berichteten am 4. Juni). Eigentlich hätten laut Projektvertrag alle beteiligten Gemeinden bis Ende 2011 Zugang haben sollen. Waren es zunächst der lange Winter und die Auslastung der Baufirmen gewesen, dann später das Ausbleiben von Fördergeld vom Land für das 7,5-Millionen-Euro- Projekt, die den Ausbau verzögert hatten, so ist es laut Unternehmenssprecher Thomas Sommer nunmehr das Thema Funk. Denn nicht EINWURF Wieder nicht VON WOLFGANG PFEIFFER Inexio korrigiert nun also zum dritten Male die Zeitpläne für den Anschluss der Dörfer ans schnelle Internet. Nach jeder Korrektur, die stets eine Verschlechterung mit sich brachte, hieß es: Jetzt klappt s aber wirklich! Tut es nur leider nicht. Da wird es so langsam schwer, nachsichtig zu sein mit den Saarländern, die zugegeben - hier ein Projekt von bislang nicht gekannter Größe schultern. Erst recht, weil dias Unternehmen auch anderswo erheblich in Verzug ist; aktuelles Beispiel: Hettenleidelheim. Inexio verspielt damit Vertrauen. Und das ist notwendig, wenn die Firma nicht nur Gemeinden anschließen, sondern dort auch Kunden für ihre Produkte gewinnen will. alle Gemeinden werden per Glasfaserausbau versorgt bei einer Reihe von ihnen geschieht dies per Richtfunk. Und da scheitere der schnellere Ausbau vor allem daran, dass man noch nicht mit allen Ortsgemeinden den genauen Standort für die Richtfunk-Technik habe vereinbaren können. Dieser Standort müsse genau festgelegt sein, da bereits eine Abweichung von mehr als einem Meter den Richtfunk nicht mehr funktionieren lasse, sagte Schommer auf Anfrage. (wop) Die Rheinpfalz

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