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1 Dr.iur. reformierte kirche zürich industriequartier Protokoll ZeiUOrt: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: der Kirchgemeindeversammlung Sonntag, 27. Oktober 2013, bis Uhr Uwe Müller-Gauss, Sachwalter Christine Moosmann, Administration Michael Braunschweig, Turbinenstrasse 31, 8005 Zürich Manuel Amstutz, Roggenstrasse 10, 8005 Zürich Anwesend: 76 Stimmberechtigte (Absolutes Mehr: 39) Stimmrecht: Traktanden: Das Stimmrecht wird niemandem bestritten. 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2. Haupttraktandum Budget (Voranschlag 2014) 3. Statutenänderungsantrag 4. Verschiedenes 1. BEGRUESSUNG UND WAHL DER STIMMENZAEHLER Der Sachwalter, Uwe Müller-Gauss, begrüsst die Anwesenden, im speziellen: die Pfarrschaft, alle Mitarbeitenden, Dr.iur. Martin Röhl, Vertretung Kirchenrat, Jürg-Christian Hürlimann, Bezirkskirchenpflege, Ursula Tobler, Rechnungsführerin. Er weist darauf hin, dass die Herren Hürlimann und Röhl aus Aufsichtsrecht jederzeit berechtigt sind, das Wort zu ergreifen, während weiteren nicht stimmberechtigten Personen das Wort von der Versammlung erteilt werden muss. Der Sachwalter eröffnet die Versammlung mit dem Hinweis, die Einladung zur heutigen Versammlung innert der gesetzlichen Frist von 4 Wochen unter Bekanntgabe der Traktanden im Tagblatt der Stadt Zürich ( ) und im reformiert.lokal (11.10./25.10.) erschienen ist, die Aktenauflage ordnungsgemäss im Sekretariat erfolgt ist, das Stimmrechtsregister vorliegt. Als Stimmenzähler werden vorgeschlagen und nicht bestritten (es werden keine weiteren Vorschläge gemacht und es wird keine Auszahlung verlangt) Michael Braunschweig und Manuel Amstutz. Beide werden vom Sachwalter als gewählt erklärt. Einwand Helmut Werner: Sachwalter Uwe Müller-Gauss ist nicht berechtigt, diese Versammlung zu leiten und der Vertreter ist nicht befugt, ohne Bewilligung der Versammlung das Wort zu ergreifen.

2 Richtigstellung durch den Vertreter des Kirchenrates: Der Sachwalter hat ein offizielles Mandat des Kirchenrates. Er ist somit berechtigt, die Kirchgemeindeversammlung zu leiten. Ebenso verfügt der Vertreter des Kirchenrates über ein offizielles Mandat, das ihm in der Kirchenratssitzung vom 23. Oktober2013 erteilt wurde. Einwand Helmut Werner: Ohne Bericht der Rechnungsprüfungskommission (RPK). der sich nicht in der Aktenauflage fand, kann das Budget nicht abgenommen werden. Die Bezirkskirchenpflege ist dazu nicht berechtigt. Erläuterung des Vertreters des Kirchenrates: Zwei Mitglieder der RPK sind in den vergangenen Monaten zurückgetreten. Die drei weiteren Mitglieder der RPK wurden von der Bezirkskirchenpflege Zürich am 23. Oktober2013 wegen Befangenheit in den Ausstand versetzt. Dieser Entscheid kann beim Kirchenrat angefochten werden. Der Voranschlag musste deshalb durch die Bezirkskirchenpflege abgenommen werden. Grundsätzlich gehört der Antrag der RPK in die Aktenauflage. Eine Kirchgemeindeversammlung kann aber gemäss Lehre und Praxis über ein Geschäft Beschluss fassen, wenn kein Antrag der RPK vorliegt. Umso mehr ist eine Beschlussfassung zulässig, wenn sich der Antrag der RPK nicht in der Aktenauflage fand. Antrag Gabriele Schütz auf Redezeitbeschränkung: Gabriele Schütz stellt den Antrag auf Redezeitbeschränkung. Als Zeitlimite werden von Uwe Müller-Gauss fünf Minuten vorgeschlagen. Der Antrag für eine Redezeitbeschränkung von 5 Minuten wird mit 54 Ja-Stimmen genehmigt. Zur publizierten Traktandenliste werden folgende Anderungsanträge gestellt: Antrag Helmut Werner: In der Publikation des Tagblattes ist Traktandum 4 Verschiedenes nicht erwähnt, jedoch in den aufliegenden Flyern und Aushängen, die auch Herrn Werner zugestellt wurden. Das ist irreführend. Erläuterung des Vertreters des Kirchenrates: Die Ausschreibung im offiziellen Publikationsorgan, vermutlich dem Tagblatt der Stadt Zürich, ist massgebend. Dem können keine weiteren Traktanden hinzugefügt werden. Das Traktandum 4 Verschiedenes muss gestrichen werden. Es kann kein formeller Antrag auf zusätzliche, nicht angekündigte Traktanden gestellt werden, im Unterschied zu den Kirchenpflegesitzungen. Hanna Pfister ergänzt, dass es beim Erlass der Kirchgemeindeordnung abgelehnt wurde, das Gemeindeblatt (reformiert.lokal) als amtliches Publikationsorgan zu bezeichnen, das Tagblatt somit diese Funktion alleine habe. Der Sachwalter erklärt somit Traktandum 4 Verschiedenes als gestrichen. 2. HAUPTRAKTANDUM BUDGET 2014 (VORANSCHLAG) Die Versammlung erteilt der Rechnungsführerin Ursula Tobler das Rederecht zum Traktandum Budget Ursula Tobler präsentiert detailliert den Voranschlag für das Jahr 2014 mit der Bitte, nur Verständnisfragen direkt nach der Präsentation der jeweiligen Handlungsfelder zu stellen. Vorgabe des Stadtverbandes war eine Reduktion des bereinigten Steueranteils um 10%. Sie erläutert, weshalb diese Vorgabe nicht ganz eingehalten werden konnten. Nach dem Vorstellen des Budgets können Anträge und weitergehende Fragen gestellt werden. Seite 2 KGV 27.1O.20U

3 Nachdem Helmuth Werner bereits bei der Vorstellung des Budgets einen Antrag stellen will, stellt Martin Kappeler den Ordnungsantrag. vorerst das Budget zu präsentieren und hernach über die einzelnen Budgetpositionen zu diskutieren. Die Versammlung stimmt dem Ordnungsantrag mit deutlichem Mehr zu (52 Ja-Stimmen). Es findet eine eingehende, ausschweifende Diskussion statt, insbesondere zu den Kosten des Sachwalters und seinem Stundenansatz, sowie zur Frage, wer für die Kosten des Sachwalters aufzukommen hat, die Kirchgemeinde oder der Kirchenrat. Der Sachwalter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er nicht die Ursache ist, dass die Kirchgemeinde wie ein gesunkenes Schiff wieder gehoben werden muss. Er erfüllt im Auftrag des Kirchenrates diese Aufgabe, deren Kosten von der Kirchgemeinde zu tragen sind, Antrag von Helmut Werner: Bei der Position Dienstieistungen Dritter über Fr handelt es sich um eine neue, einmalige Ausgabe, die einen separaten Beschluss der Kirchgemeindeversammlung und allenfalls der Stimmberechtigten an der Urne benötigt. Diese Position ist deshalb aus dem Budget 2014 herauszurechnen und darüber neben dem Budget separat abzustimmen. Ordnungsantrag von Silvia Padrutt auf Abbruch der Diskussion. Die Kirchgemeindeversammlung stimmt dem Ordnungsantrag mit 61 Ja-Stimmen zu. Erläuterung des Vertreters des Kirchenrates: In einer Kirchgemeindeversammlung haben Beifalls- und Missfallenskundgebungen zu unterbleiben. Es wird nicht geklatscht. Der Begriff der gebundenen Ausgabe ergibt sich aus dem Gemeindegesetz. Gebunden sind insbesondere Ausgaben, zu denen eine Behörde durch eine andere Gerichts- oder Aufsichtsbehörde verpflichtet wird. Die Kosten der Sachwalterschaft wurden der Kirchgemeinde vom Kirchenrat auferlegt. Die Kirchgemeinde ist daher verpflichtet diese Kosten zu bezahlen. Das Budget kann nicht gesplittet werden. Über einzelne Budgetposten kann nicht separat abgestimmt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Streichung eines Budgetposten zu stellen. Ordnungsantrag von Martin Kappeler, nun sofort über den Antrag von Helmut Werner abzustimmen. Der Antrag wird mit 52 Ja-Stimmen angenommen. Helmut Werner fasst seinen Antrag neu entsprechend der rechtlichen Vorgaben. Er beantragt die Position aus dem Budget 2014 zu streichen. Der Antrag erhält 52 Nein-Stimmen gegen 22 Ja-Stimmen und ist somit abgelehnt. Ordnungsantrag von Martin Kappeler, die Diskussion zum Budget 2014 zu beenden und nun endlich zur Abstimmung über das gut vorbereitete Budget zu schreiten. Der Antrag wird mit 55 Ja-Stimmen angenommen. Dr,iur.Jürg-Christian Hürlimann, Bezirkskirchenpflege, führt aus, dass zwei Mitglieder der RPK in den vergangenen Monaten zurückgetreten sind. Die drei weiteren Mitglieder der RPK wurden wegen Befangenheit von der Bezirkskirchenpflege am 23. Oktober 2013 in den Ausstand versetzt und einem Rekurs gegen diesen Beschluss die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Voranschlag 2014 wurde deshalb ausnahmsweise durch die Bezirkskirchenpflege geprüft. Der Bezirkskirchenpflege sind an einer Sitzung vom 17. Oktober 2013 mit dem Sachwalter und der Rechnungsführerin sämtliche Fragen plausibel beantwortet worden. Der Voranschlag wurde sorgfältig erarbeitet und entspricht den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Stadtverbands. Als Vertreter der Bezirkskirchenpflege beantragt er der Kirchgemeindeversammlung das Budget 2014 zu genehmigen. eite 3 KGV

4 Abstimmung Haupttraktandum Budget Die Frage lautet: Wollen Sie den Antrag des Sachwalters, den Voranschlag 2014 mit einem Steueranteil von CHF und einem Total Aufwand von CHF und einem Total lnvestitionsrechnung über CHF genehmigen? Das Budget wird mit 52 Ja-Stimmen gegen 19 Nein-Stimmen genehmigt. 3. STATUTENÄNDERUNGSANTRAG Pfarrer Karl Flückiger erläutert das Traktandum. Helmuth Werner weist darauf hin! dass die Statutenändewng von allen Stadtverbandsgemeinden angenommen werden muss, damit sie wirksam wird. Dies ist in den Begleittexten zu dieser Vorlage so nicht gesagt worden. Weil bereits einige Kirchgemeinden die Vorlage verworfen haben, hat die heutige Abstimmung nur noch statistischen Wert. Es werden keine Fragen gestellt, es wird keine Diskussion gewünscht. Abstimmung Statutenänderungsantrag Wollen Sie gemäss Antrag der Zentralkirchenpflege die Statuten des Verbandes der stadtzürchehschen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden mit dem neuen 6.2.a ergänzen. welcher wie folgt lautet: Der Urnenabstimmung unterliegt der Gwndsaftentscheid über die Aufhebung oder die künftige Struktur der Kirchgemeinden und des Verbandes. Die Zentralkirchenpflege kann die Grundsatzabstimmung mit einer Varianten- oder einer Teilabstimmung verbinden. Die Vorlage gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Verbandsgemeinden zustimmt. 0 Der Statutenänderungsantrag wird mit 68 Ja-Stimmen gegen 0 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. 4. VERSCHIEDENES Zum Abschluss fragt Uwe Müller-Gauss, ob Einwände gegen die Verhandlungsführung oder gegen die Durchführung der Abstimmungen erhoben werden. Helmut Werner hält fest, dass er die Sitzungsführung als tendenziös empfunden hat und kündigt Rekurse und Einsprachen an. Der Sachwalter verweist darauf, dass das Protokoll ab 5. November 2013 zur Einsichtnahme und zur Unterschrift durch die Stimmenzähler im Sekretariat aufliegt. Eine Anfechtung des Protokolls muss innert 30 Tagen nach erfolgter Publikation im Tagblatt am 13. November 2013 bei der Bezirkskirchenpflege Zürich erfolgen. Die gefassten Beschlüsse sind gemäss den gesetzlichen Bestimmungen anfechtbar. Die Kirchgemeindeversammlung ist beendet. [13.15 Uhr.] Seite 4 KGV

5 Das Protokoll wurde eingesehen und genehmigt: Uwe Müller-Gauss, Sachwalter! Vorsi Christine Moosmann. Protokoll Manuel J. Amstutz, Stimmenzahler Michael Braunschweig, Stimmenzahler /. 0 Seite 5 KGV

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