Synopse Wahlprüfsteine CSU

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1 Fragen SPD CSU Die Linke Bündnis 90/Die Grünen 1. Werden Sie eine Wohnungsbauoffensive starten? Wie wollen Sie den Neubau von Mietwohnungen pro Jahr anheizen? Marianne Schieder Ewald Schurer Andreas Schwarz Steffen Kalus Für uns hat die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oberste Priorität. Deshalb hat Bundesbauministerin Barbara Hendricks 2016 eine Wohnungsbauoffensive gestartet. Es ist es gelungen, innerhalb von drei Jahren den Wohnungsbau als wichtigstes Mittel gegen steigende Mieten und Wohnungsknappheit in den Ballungsräumen voranzubringen. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen ist 2016 auf gestiegen und hat den höchsten Wert seit 2004 erreicht. Als Baustaatssekretär hat sich Florian Pronold für die Wiederbelegung des sozialen Wohnungsbaus eingesetzt. Mit der Verdreifachung der Bundesmittel auf 1,5 Milliarden Euro haben wir den dafür zuständigen Ländern die Mittel gegeben, um neue Sozialmietwohnungen zu schaffen. Die Zahl der neugebauten Sozialwohnungen ist 2016 um 70 Prozent gestiegen. Das ist ein Einstieg, reicht aber noch lange nicht aus: In den weiter wachsenden Städten und Ballungsräumen bleibt bezahlbarer Wohnraum knapp und die Neuvertragsmieten steigen. Des- Daniela Ludwig Kathrin Schäfer Dr. Astrid Freudenstein Dorothee Bär Dr. Wolfgang Stefinger Dr. h.c. Hans Michelbach Alois Rainer Stephan Mayer Dr. Bernd Fabritius Dr. Anja Weisgerber Karl Holmeier CDU und CSU wollen, dass in der kommenden Wahlperiode 1,5 Millionen Wohnungen neu gebaut werden. Wir werden noch im 1. Halbjahr 2018 auf einem Wohnungsgipfel von Bund, Ländern, Gemeinden, Bau- und Immobilienwirtschaft verbindliche Festlegungen aller Beteiligten herbeiführen. Unser Regierungsprogramm enthält dafür verschiedene Vorschläge (s.a. Antwort zu 3.) Nicole Gohlke Klaus Ernst Obwohl so viel gebaut wird wie seit vielen Jahren nicht mehr, entsteht die überwiegende Mehrzahl von neugebauten Wohnungen im hochpreisigen Segment. Der Bau bezahlbarer Wohnungen für Durchschnittsverdiener und Menschen mit geringem Einkommen braucht daher staatliche Unterstützung. Wir wollen deshalb den Neustart eines sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbaus. Statt auf allgemeine steuerliche Anreize setzt DIE LINKE auf gezielte Zuschuss- und Förderprogramme. Die sind zielgenauer, weil sie dort ansetzen, wo die Gelder dringend gebraucht werden. Darüber hinaus können sie an dauerhafte Sozialbindungen sowie im Rahmen einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit an eine Verpflichtung auf Gemeinwohlorientierung geknüpft werden. Dafür wollen wir die Bundesmittel auf jährlich 5 Mrd. Euro erhöhen, um durch Bau, Kauf sowie Ankauf von Belegungsbindungen bis zu Wohnungen jährlich mit dauerhaften Sozialbindungen zu schaffen. Doris Wagner Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Uwe Kekeritz Ja. Wir wollen die Fördermittel des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau auf 2 Milliarden Euro erhöhen, um den anhaltenden Verlust von Sozialwohnungen aufzufangen und den Neubau zu unterstützen. Außerdem wollen wir durch die Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und eine attraktive Förderung in den nächsten 10 Jahren 1 Million dauerhaft günstige Wohnungen in den Städten und Ballungsräumen neu schaffen und sozial binden. Momentan liegen Baugenehmigungen im Jahr vor, leider werden nicht alle in Bautätigkeit umgesetzt, und wenn, dann wird vor allem teuer und groß gebaut. Wir wollen den Neubau viel stärker an den Bedarf anpassen.

2 2. Ohne Änderung des Grundgesetzes muss sich der Bund 2019 aus der Wohnungsbauförderung zurückziehen. Soll der Bund verpflichtet bleiben, neben den Ländern den sozialen Wohnungsbau zu fördern? wegen müssen die Wohnungsbau- Offensive und das Bündnis für Bezahlbares Wohnen und Bauen konsequent fortgesetzt werden. Wir wollen die soziale Wohnraumförderung auf hohem Niveau fortführen. Damit wieder mehr sozial gebundene Wohnungen entstehen, wollen wir nicht den Ländern allein die Verantwortung dafür überlassen. Aber auch den ländlichen Raum wollen wir als Lebens-und Arbeitsort attraktiver gestalten. Um zu verhindern, dass Wohnungen in den Ortskernen des ländlichen Raums leer stehen und verfallen, wollen wir Familien beim Erwerb von Bestandsbauten mit einem Programm Jung kauft Alt unterstützen. Ja, denn nur gemeinsam mit Ländern und Kommunen können wir sicherstellen, dass ausreichend neue Wohnungen entstehen. Wir haben eine Verdreifachung der Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung auf 1,5 Mrd. Euro jährlich durchgesetzt, und damit den Wiedereinstieg in den sozialen Wohnungsbau unterstützt. Nicht in allen Ländern werden die Mittel jedoch zweckentsprechend eingesetzt, manche wie Bayern -sparen bei den Eigenmitteln. Der Freistaat hat die Landesmittel für die Wohnraumförderung 2015 und 2016 laut Haushaltsplan gegenüber 2014 trotz des hohen Bedarfs gekürzt. Grob geschätzt, die Zuwanderung noch nicht berücksichtigt, hat Hamburg 2016 pro Einwohner viermal so viele Sozialwohnungen gebaut wie Bayern. Das zeigt: wir brauchen auch in Zukunft eine aktive Rolle des Bun- Die gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern für die soziale Wohnraumförderung endete bereits Bis Ende 2019 leistet der Bund Kompensationszahlungen an die Länder, ohne den Ländern inhaltliche Vorgaben für die Wohnungsbauförderung zu machen. So wurde es einvernehmlich zwischen Bund und allen Ländern beschlossen. Bund und Länder haben im Rahmen der Neuverhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nun vereinbart, dass die Länder zur Erfüllung der Aufgaben bei der sozialen Wohnraumförderung ab 2020 erhöhte Anteile aus der Umsatzsteuer erhalten. Damit werden sie in die Lage versetzt, auch künftig ihre Aufgabe wahrzunehmen. Ja. Die Übertragung der alleinigen Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung an die Länder war ein schwerer Fehler, den DIE LINKE bei der Beschlussfassung im Jahr 2006 als einzige kritisiert hat. Seitdem ist der Anteil des geförderten Wohnungsneubaus deutlich gesunken. Nachdem die Zweckbindung der Bundesmittel aufgehoben wurde, haben sich einige Länder ganz aus der Förderung von Sozialwohnungen verabschiedet. Wir wollen, dass der Bund in der Pflicht bleibt und den Ländern über das Jahr 2019 hinaus zweckgebundene Mittel für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellt. Ein entsprechender Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE in dieser Wahlperiode wurde leider von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Wir befürworten eine weitere Zuständigkeit des Bundes nach Allerdings ist dafür eine Grundgesetzänderung nötig. Das Grundgesetz wurde aber gerade nach jahrelangen, schwierigen Verhandlungen in 13 Punkten geändert und die Wohnraumfrage ist weiter unbeantwortet. Es wäre also falsch, allein auf eine Grundgesetzänderung binnen des nächsten Jahres zu hoffen. Daher setzen wir uns auch für Maßnahmen ein, die sofort beginnen können, u. a., eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit und damit die klare Übernahme von Verantwortung auf Bundesebene.

3 3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Voraussetzungen für preiswertes Wohnen und Bauen zu schaffen, Bodenspekulation zu verhindern und preiswertes Bauland zur Verfügung zu stellen? Sehen Sie Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht, eigenen Wohnungsbau zu betreiben und wie unterstützen Sie deren Wohnungsbauvorhaben? des bei der sozialen Wohnraumförderung. Diese Aufgabe ist zu wichtig, um sie allein den Ländern zu überlassen. Bauland in den Metropolen ist knapp und teuer. Um Spekulationen zu vermeiden, wollen wir die Grundsteuer auf baureife, aber unbebaute Grundstücke erhöhen, und den Kommunen bessere Instrumente geben, um Brachen und andere untergenutzte Grundstücke für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Vergaben öffentlicher Grundstücke, etwa der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dürfen in Zukunft nicht mehr zum Höchstpreis erfolgen, sondern vorrangig für bezahlbaren Wohnraum und für gute Konzepte. Wir setzen uns für mehr Wohnungen im öffentlichen und betrieblichen Eigentum ein. Kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen und jene, die sich für den sozialen Zusammenhalt im Quartier engagieren und dauerhaft bezahlbaren Wohnraum schaffen, werden wir unterstützen und fördern. Wir wollen den gemeinwohlorientierten, nicht am Profit orientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt stärken. CDU und CSU setzen auf die Belebung des öffentlichen und des privaten Wohnungsbaus. Wir werden keine Maßnahmen beschließen, die die Schaffung von Wohnraum zusätzlich verteuern und prüfen, inwieweit durch die Abschaffung überflüssiger Vorschriften Kostensenkungspotentiale erschlossen werden. Der Neubau von Mietwohnungen soll steuerlich gefördert werden und Grundbesitzern, die landwirtschaftliche Flächen für Bauland zur Verfügung stellen, sollen steuerliche Anreize geboten werden. Der Bereich Wohnen gehört zu den großen sozialen Herausforderungen der Gegenwart bzw. der Zukunft und bedarf deshalb Anstrengungen auf allen politischen Ebenen. Beispielgebend in diesem Zusammenhang hat die CSU-Staatsregierung mit dem Wohnungspakt Bayern (umfasst Staat, Gemeinden, Kirchen und Wohnungswirtschaft) ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr preisgünstigen Wohnraum beschlossen, das bereits umgesetzt wird. Bis 2019 sollen im Rahmen des neuen Wohnungspakts Bayern bis zu neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen. Die größte Hürde für einen bezahlbaren Neubau sind derzeit die hohen Grundstückspreise. Ohne Bodenpreisdeckelung wird es keine wirksame Mietpreisdeckelung geben. Wir wollen Gewinne aus Grundstücksgeschäften effektiv besteuern, Share-Deals unterbinden sowie öffentliche Grundstücke vorrangig und deutlich verbilligt für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Dafür müssen Bund, Länder und Kommunen ihre Liegenschaftspolitik ändern. Statt zu Höchstpreisen zu verkaufen müssen soziale Konzepte Vorrang haben. Darüber hinaus kann die Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit zur Senkung von Baukosten beitragen. Eine aktuelle Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE (Holm u.a., 2017) hat gezeigt, dass auf diesem Wege Wohnungen mit dauerhaft bezahlbaren Mieten von bis zu 4,50 Euro/qm gebaut werden können. Die Neue Wohnungsgemeinnützigkeit folgt einem einfachen Prinzip: Wer sich dem Gemeinwohl verpflichtet, erhält steuerliche Vergünstigungen, Förderungen und einen privilegierten Zugang zu Grundstücken. Das stärkt den öffentlichen, kommunalen Wohnungsbau ebenso wie Wohnungsgenossenschaften und Mieterinitiativen und trägt dazu bei, den öffentlichen Auftrag der Wohnungsversorgung für Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen zu Neben der Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit als substanzieller Finanzierungsquelle für dauerhaft der Spekulation entzogene, gemeinnützige Wohnungen sehen wir folgende Maßnahmen vor: Wir werden Mietsteigerungen, dort wo Wohnraummangel herrscht, in bestehenden Mietverträgen und in Milieuschutzgebieten stärker begrenzen, und eine robuste Mietpreisbremse ohne Hintertüren einführen. Und wir werden mit einem ökologischen und sozialen Mietrecht dafür sorgen, dass die klimafreundliche, warme Wohnung bezahlbar bleibt. Wir wollen es Städten erleichtern, ihr kommunales Vorkaufsrecht für Immobilien und Liegenschaften wahrzunehmen. Außerdem werden wir auch Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, Anteile an Genossenschaften zu erwerben. Der Bund darf sich nicht länger als Immobilienspekulant betätigen, sondern soll Liegenschaften vergünstigt an Kommunen abgeben, auch zum Beispiel zur Weitergabe an gemeinwohlorientierte Träger, wenn das städtebaulich oder wohnungspolitisch erforderlich ist.

4 4. Setzen Sie sich für eine automatische Wohngelderhöhung alle zwei Jahre und die Einführung eines Klimawohngeldes ein? 5. Werden Sie Schlupflöcher bei der Grunderwerbssteuer schließen, so dass künftig auch der Verkauf von Geschäftsanteilen der Immobiliengesellschaften steuerpflichtig wird? Der Wohngeldbericht der Bundesregierung von Juli d. J. zeigt, dass die Anfang 2016 in Kraft getretene Reform des Wohngelds dringend nötig war: Dank der Anpassung hat sich die Zahl der Wohngeld- Empfänger um schätzungsweise 43 Prozent auf Haushalte erhöht. Vor allem Familien mit Kindern hat die Erhöhung geholfen. Das durchschnittliche Wohngeld eines Zwei-Personen-Haushalts ist um 61 Prozent von monatlich 114 Euro auf 184 Euro gestiegen. Wir brauchen eine regelmäßige und bedarfsgerechte Anpassung des Wohngelds an die Mieten- und Preisentwicklung. Nur so können wir sicherstellen, dass das Wohngeld seine Wirkung behält und nicht Tausende Familien in die Grundsicherung abrutschen oder aus ihrem vertrauten Stadtteil wegziehen müssen. Eine Klimakomponente im Wohngeld kann dazu beitragen, dass auch Haushalte mit geringen Einkommen sich eine Wohnung mit gutem energetischem Standard leisten können. Es kann nicht sein, dass Kapitalgesellschaften beim Kauf von Wohnungsbeständen im Rahmen sogenannter Share Deals keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen, während zum Bespiel Familien, die Wohneigentum erwerben, in einigen Bundesländern erhebliche Grunderwerbssteuer aufbringen müssen. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern zu einem Verbot von Share Deals kommen. Das Wohngeld wurde zum erhöht. Gleichzeitig trat der neue und transparent gestaltete Überprüfungsmechanismus in Kraft. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld überprüft und das Ergebnis muss dem Deutschen Bundestag und damit der Öffentlichkeit übermittelt werden. Wir wollen das System des Wohngelds reformieren und verbessern, um den individuellen Lebenssituationen gerecht zu werden. Im Zusammenhang mit der Wohngelderhöhung 2016 haben die Koalitionsfraktionen auch die Prüfung einer Klimakomponente im Wohngeld beschlossen, über deren Einführung im Rahmen der nächsten Wohngelderhöhung entschieden werden soll. Soweit Share Deals missbräuchlich zur Umgehung der Grunderwerbsteuer genutzt werden, ist eine Überprüfung der bestehenden Regelungen gerechtfertigt. Änderungen des Steuerrechts müssen sich aber auf die missbräuchliche Nutzung beschränken. Derzeit tagt zu diesem Themenkreis eine Bund- Länder-Arbeitsgruppe, die der Problematik der Umgehung von Grunderwerbsteuer nachgehen und hier Vorschläge vorlegen soll. erfüllen. Ja, die Höhe des Wohngeldes muss dem Mietniveau laufend angepasst werden. Deswegen wollen wir die Höchstbeträge des Wohngeldes an die ortsübliche Vergleichsmiete bzw. den jeweiligen Mietspiegel koppeln. Zusätzlich muss das Wohngeld auf die tatsächlich zu zahlende Bruttowarmmiete bezogen werden. Menschen mit Anspruch auf Wohngeld sollen zukünftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Miete ausgeben müssen. Damit auch Menschen mit geringen Einkommen in energetisch sanierten Häusern bzw. Gebäuden mit Niedrigenergiestandard wohnen können, setzt sich DIE LINKE für eine Klimakomponente als entsprechenden Aufschlag beim Wohngeld ein. Ja. Grunderwerbsteuern sind eine wichtige Einnahmequelle für die Länder, um Investitionen in die soziale Infrastruktur zu finanzieren. Share Deals als Umgehungsmöglichkeit für die Grunderwerbsteuer müssen unterbunden werden. Eine solche Subventionierung von Immobilienspekulation und Großinvestoren verschiebt die Steuerlast auf einfache Wohneigentümerinnen und -eigentümer. Wir wollen die Grunderwerbssteuer sozial staffeln. Ja, wir wollen das Wohngeld verdoppeln, es dynamisch anpassen und eine Klimakomponente einführen. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass auch künftig wieder die Heizkosten berücksichtigt werden. Ja, wir setzen uns für ein Ende dieses Steuerschlupfloches der sogenannten Share Deals (Anteilsverkäufe) ein und haben auch einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Leider haben CDU, CSU und SPD diesem Antrag nicht zugestimmt.

5 6. Halten Sie Eigentumsförderung, insbesondere Wohneigentumsförderung für ein taugliches Mittel, die aktuellen Wohnungsmarktprobleme zu lösen? 7. Werden Sie die Regelung zur Mietpreisbremse nachbessern und wenn ja, an welchen Stellen? Wie wollen Sie in Zukunft Umgehungen verhindern? Der Erwerb von Wohneigentum kann dazu beitragen, das Wohnraumangebot zu erhöhen, angespannte Wohnungsmärkte zu entlasten und gleichzeitig schrumpfende ländliche Gebiete wieder zu beleben. Darüber hinaus leistet Wohneigentum einen Beitrag zur Alterssicherung und Vermögensbildung gleichermaßen. Es hat zudem bei den Wohnwünschen vieler Menschen eine hohe Priorität. Deswegen wollen wir den Erwerb von Wohneigentum für Familien mit mittlerem Einkommen durch die Einführung eines sozial gestaffelten Familienbaugeldes erleichtern. Ferner wollen wir dafür sorgen, dass Familien und Normalverdiener bei Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen, entlastet werden und das Prinzip Wer bestellt, der bezahlt bei den Maklergebühren auch beim Verkauf eines Grundstücks und/oder einer Immobilie gilt. Für die effektive Durchsetzung der Mietpreisbremse ist erforderlich, dass Mieterinnen und Mieter Kenntnis über die Höhe der Vormiete haben. Nur so können sie beurteilen, ob die geforderten Mieten zulässig sind oder ob sie die durch die Mietpreisbremse gesetzten Grenzen überschreiten. Daher wollen wir eine Verpflichtung der Mit der Einführung eines attraktiven Baukindergeldes wollen wir den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum fördern. Zusätzlich wollen wir auch Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer einführen. Jeder Mieterhaushalt, der sich den Traum vom eigenen Heim erfüllen kann, entlastet den Mietwohnungsmarkt. Die von Union und SPD eingeführte Regelung zur Mietpreisbremse begrenzt die zulässige Miethöhe in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten. Falls ein Vermieter dennoch eine höhere Miete verlangt, kann der Mieter die Mietzahlung insoweit verweigern und sich nötigenfalls vor Gericht durchsetzen, wie verschiedene Gerichtsur- Eine niedrigere Grunderwerbsteuer sollte für diejenigen gelten, die ihre gekaufte Wohnung oder das Einfamilienhaus selbst bewohnen. Eine höhere Grunderwerbsteuer ist für institutionelle Anleger ab einem bestimmten Investitionsvolumen denkbar. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben kaum noch die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben, weil sie einen erheblichen und weiter steigenden Anteil ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Deswegen ist der Kampf für bezahlbare Mieten auch gut für diejenigen, die Wohneigentum erwerben wollen. Die Eigentumsförderung trägt jedoch nicht zur Lösung des Problems fehlender bezahlbarer Wohnungen, insbesondere in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten, bei. Deshalb stellt DIE LINKE die Interessen der Mieterinnen und Mieter in den Mittelpunkt. Der Neustart eines sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbaus und die Stärkung eines sozialen Mietrechts sind die besten Mittel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Ja, denn die sogenannte Mietpreisbremse der großen Koalition ist schlecht gemacht und hat sich als völlig unwirksam erwiesen. Eine Mietpreisbremse, die wirkt, muss flächendeckend, unbefristet und ohne Ausnahmen gelten. Wir wollen alle geltenden Ausnahmen für Neubauten und für umfassende Modernisierungen sowie bei Vor- Wir wollen Familien und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen beim Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften unterstützen. Die Wiedereinführung der Eigenheimzulage, wie sie CDU und CSU im Rahmen des Baukindergeldes fordern, lehnen wir ab. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche Eigentumsförderungen zu massiven Mitnahmeeffekten führen. Ein Zuschuss zum Eigenkapital wäre zielführender, müsste aber an Kriterien wie Lage, Anzahl der Kinder und Einkommen gekoppelt werden. Wir wollen den Erwerb von Genossenschaftsanteilen fördern, denn sie stellen eine Brücke zum einem sozial eingebundenen Eigentum her. Die Regelungen zur Mietpreisbremse müssen unbedingt überarbeitet werden, damit sie endlich ihren Namen auch verdient. Ausnahmen, wie zum Beispiel umfassende Modernisierungen und höhere Vormieten wollen wir abschaffen und die Rügepflicht des Mieters durch eine Auskunftspflicht des Vermieters er-

6 8. Modernisierungen führen oft wegen der drastischen Mieterhöhungen zu einer Verdrängung der angestammten Mieter. Wie und in welchem Umfang werden Sie Mieterhöhungsmöglichkeiten nach (energetischen) Modernisierungen einschränken? Vermieterinnen und Vermieter zur Offenlegung der Vormiete bei einer Neuvermietung gesetzlich verankern. Zudem wollen wir den Rückzahlungsanspruch für überhöhte Mietzahlungen verbessern. Bislang gilt ein Rückzahlungsanspruch nur für den Zeitraum ab Geltendmachung des Anspruchs. Dies wollen wir ändern. Zukünftig sollen betroffene Mieterinnen und Mieter bereits ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses einen Anspruch auf Rückzahlung einer überhöhten Miete haben. Wir werden uns im Rahmen der Evaluation die Auswirkungen der Mietpreisbremse auf den Wohnungsmarkt genau ansehen. Auf dieser Grundlage werden wir entscheiden, ob und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind, um etwaige Umgehungen zu stoppen. Wir werden die zulässige Mieterhöhung nach einer Modernisierung begrenzen. Wir wollen deshalb die Modernisierungsumlage von derzeit 11 auf mindestens acht Prozent absenken. Ferner wollen wir eine Kappungsgrenze für Modernisierungskosten einführen: Die Miete soll danach infolge von Modernisierungen nur um höchstens 3 Euro/qm innerhalb von acht Jahren erhöht werden können. Außerdem brauchen wir einen Wirtschaftlichkeitsgrundsatz für Modernisierungsmaßnahmen, wonach nur die Kosten umlagefähig sein sollen, die ein Vermieter vernünftigerweise veranlasst hätte, wenn er sie bei Eigennutzung selbst tragen würde. teile seit Inkrafttreten des Gesetzes bestätigen. Wir werden die Mietpreisbremse in der kommenden Wahlperiode umfassend evaluieren und aus den Ergebnissen die gebotenen Konsequenzen ziehen. Das beste Mittel gegen ausufernde Mietpreise ist der Neubau von Wohnungen. Je größer das Angebot verfügbarer Wohnungen ist, desto eher werden die Mieten gedämpft. Wir werden prüfen, den Prozentsatz der auf die Miete umlegbaren Modernisierungskosten stärker an die Zinsentwicklung zu koppeln. Zudem wollen wir Mieter besser vor einer Verdrängung aus ihrer Wohnung aufgrund finanzieller Überforderung schützen, insbesondere im Hinblick auf missbräuchliche Modernisierungsankündigungen ( Herausmodernisierung ). mieten über dem zulässigen Niveau und für möblierte Wohnungen streichen. Darüber hinaus müssen Vermieterinnen und Vermieter dazu verpflichtet werden, den Mieterinnen und Mietern die Höhe der Vormiete sowie allen anderen für die Mietpreisbremse relevanten Informationen offenzulegen. Die gesetzliche Mietpreisbremse zu umgehen, ist Betrug und muss auch so geahndet werden. Zu viel gezahlte Miete muss vollständig und rückwirkend ab Mietbeginn erstattet werden. Ein entsprechender Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksache 18/9123) wurde leider von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Wir wollen die Modernisierungsumlage abschaffen und die Ausnahmeregelung für Modernisierungen bei der Mietpreisbremse streichen. Die Umlage ist eine Einladung an die Vermieterinnen und Vermieter, möglichst teuer zu modernisieren. Die Kosten werden einseitig auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt, die durch massive und dauerhafte Mieterhöhung die Kosten mehrfach abbezahlen. Das widerspricht dem Geist eines sozialen Mietrechts. Wir wollen gezielte Sanierungen fördern und dafür die KfWFördermittel für die energetische Sanierung auf mindestens 5 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen. Darauf soll ein Rechtsanspruch bestehen. Bei Mietwohnungen soll die Warmmietenneutralität Ziel der setzen. Unzulässig hohe Mieten muss der Vermieter dann ab Beginn des Vertragsverhältnisses zurückzahlen, nicht erst ab der Rüge durch den Mieter. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Mietpreisbremse insgesamt 10 Jahre gilt und nicht nur 5 Jahre. Zusätzlich wollen wir fragwürdige Kriterien zur Definition von Wohnraummangelgebieten auch abschaffen. Die Mieterhöhung nach Modernisierung wollen wir deutlich absenken und nur noch auf Maßnahmen für den Klimaschutz, den Abbau von Barrieren und den Einbruchschutz beschränken. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass diese Mieterhöhungen auch in ihrer absoluten Höhe gekappt werden.

7 9. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung zum Eigenbedarf wurde der Kündigungsschutz aufgeweicht. Wie werden Sie den Kündigungsschutz insbesondere bei Eigenbedarf verbessern und klarstellen, dass die im Gesetz aufgeführten Kündigungsmöglichkeiten eine abschließende Aufzählung sind? 10. Fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzugs können nach der geltenden Rechtslage durch Zahlung geheilt werden, ordentliche nicht. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch Zahlung unwirksam wird? Die Definition des Eigenbedarfs ist durch die Rechtsprechung in den letzten Jahren unnötig erweitert worden. Es gibt zu viele und zu einfache Umgehungsmöglichkeiten. Wir wollen die Definition des Eigenbedarfs deshalb gesetzlich klarstellen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs muss ausgeschlossen sein, wenn der Vermieter z.b. ein Au-Pair oder eine Anwaltskanzlei für ein Familienmitglied einrichten will. Wir wollen, dass Vermieter nicht mehr durch Gründung einer Personengesellschaft die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit auf Eigenbedarf umgehen können und eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist, wenn den gekündigten Mieterinnen und Mietern nicht eine leerstehende Wohnung im gleichen Haus oder in der gleichen Anlage alternativ angeboten worden ist. Ja. Wir wollen, dass die Wirkungen einer Zahlung innerhalb der Schonfrist bei außerordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs auch auf die ordentliche Kündigung übertragen werden und in diesem Fall beide Kündigungen unwirksam werden. Durch eine gesetzliche Änderung im Jahr 2013 haben wir die Kündigungssperre im Interesse eines besseren Mieterschutzes auch auf Eigenbedarfskündigungen durch eine Personengesellschaft ausgedehnt. Dabei muss sichergestellt sein, dass Eigenbedarfskündigungen nur dann erfolgen, wenn die Wohnung tatsächlich für die private Nutzung eines Gesellschafters, seiner Familienangehörigen oder von Angehörigen seines Haushalts benötigt wird. Wir werden daher prüfen, ob gesetzliche Änderungen erforderlich sind, um missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel einer Umgehung des gesetzlichen Mieterschutzes zu unterbinden. Eine Ausdehnung der Schonfristregelung auf ordentliche Kündigungen sehen wir skeptisch, da Mietnomaden damit eine neue Möglichkeit erhalten würden, ihren Verbleib in der Wohnung zum Nachteil gerade privater Kleinvermieter zu verlängern. Förderung sein. Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat zu einem unüberschaubar großen Kreis von Personen und Zwecken geführt, die zur Eigenbedarfskündigung berechtigt sind. Wir wollen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nur noch für die Wohnnutzung der Eigentümerinnen und Eigentümer selbst sowie für ihre engsten Familienangehörigen als Erstwohnsitz zulassen. Personengesellschaften sollen keinen solchen Bedarf geltend machen können. Der entsprechende Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksacke 18/11049) wurde von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD leider abgelehnt. Ja. Ein Ausgleich von Mietrückständen muss neben der fristlosen auch die ordentliche Kündigung abwenden. Vereinzelter oder unverschuldeter Zahlungsverzug (z.b. durch Jobcenter) darf kein Kündigungsgrund sein. Vor allem aber müssen Rechtsstreitigkeiten abschließend gerichtlich geklärt werden, bevor Vermieterinnen und Vermieter zur Kündigung greifen dürfen. Auch diese Forderungen waren Gegenstand des in der Antwort auf Frage 9 genannten Antrags. Den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter wollen wir deutlich stärken und Zwangsräumungen deutlich reduzieren. Bei der Eigenbedarfskündigung wird man weiterhin nicht um eine Einzelfallprüfung umhinkommen. Dennoch ist eine Prüfung der Kündigungsmöglichkeiten für den Eigenbedarf des Vermieters sinnvoll. Ja, wir setzen uns dafür ein, dass die nachträgliche Zahlungsmöglichkeit auch auf ordentliche Kündigungen übertragen wird.

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