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1 ZUSAMMENFASSUNG GESCHÄFT DES BUNDESRATES Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative Botschaft vom 4. September 2013 zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) und zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» Ausgangslage Der Bundesrat hat am 4. September 2013 die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (13.074) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Ziel ist der etappenweise Umbau der Schweizer Energieversorgung bis 2050, der insbesondere durch die Senkung des Energieverbrauchs und den zeitgerechten und wirtschaftlich tragbaren Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden soll. Bundesrat und Parlament haben im Jahr 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Die bestehenden fünf Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Die vorliegende Botschaft zur Energiestrategie 2050 enthält ein erstes Massnahmenpaket, um diejenigen Potenziale in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien auszuschöpfen, die mit den heute vorhandenen oder absehbaren Technologien und ohne eine weitergehende internationale Koordination der Energiepolitik erschliessbar sind. Die Atomausstiegsinitiative fordert ein Verbot neuer Kernkraftwerke, maximale Laufzeiten für die bestehenden Kernkraftwerke von 45 Jahren und eine Energiewende basierend auf weniger Verbrauch, mehr Effizienz und erneuerbaren Energien. Die Initiative verfolgt damit - mit Ausnahme der maximalen Laufzeiten für die bestehenden Kernkraftwerke - die gleichen Stossrichtungen wie die Energiestrategie Der Bundesrat empfiehlt die Atomausstiegsinitiative zur Ablehnung und stellt ihr die Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Für die bestehenden Kernkraftwerke sollen keine maximalen Laufzeiten gesetzt werden. Sie sollen nicht aufgrund politisch festgelegter Laufzeiten stillgelegt werden, sondern dann, wenn sie die sicherheitstechnischen Vorgaben nicht mehr erfüllen können.

2 Verhandlungen Debatte im Ständerat, Ja zu Subventionen für Wasserkraftwerke bei tiefen Strompreisen (sda) Grosswasserkraftwerke sollen Subventionen erhalten, wenn sie den Strom zu tiefen Preisen verkaufen müssen. Darauf haben sich die eidgenössischen Räte geeinigt. Der Ständerat ist am Dienstag auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Finanzhilfen für bestehende Grosswasserkraftwerke waren im ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie ursprünglich nicht vorgesehen: Der Ständerat baute dieses Instrument in die Vorlage ein. Damit reagierte er auf die tiefen Preise im europäischen Strommarkt. Zunächst wollte der Ständerat jedoch nur Werke unterstützen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. Nun hat sich das Modell des Nationalrates durchgesetzt: Wasserkraftwerke sollen für Elektrizität, die sie unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, eine Prämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde erhalten. Umstritten ist noch, ob die Gelder für Unterhalt und Reparatur eingesetzt werden müssen. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen. Der Ständerat möchte auf die Zweckbindung verzichten. Er hat das Modell ausserdem verfeinert. Stimmt der Nationalrat dieser Version zu, muss der Bundesrat dem Parlament bis 2019 einen Erlassentwurf unterbreiten. Güterabwägung ohne Einschränkung Auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt ist der Ständerat auch in etlichen weiteren Punkten, etwa bei der Abwägung von Schutz- und Nutzungsinteressen. Im Grundsatz waren sich die Räte bereits einig gewesen: Windturbinen oder Pumpspeicherkraftwerke sollen grundsätzlich auch in Naturschutzgebieten gebaut oder ausgebaut werden dürfen. Der Ständerat wollte die Güterabwägung zunächst aber nur ermöglichen, wenn das Schutzgebiet nicht "im Kern seines Schutzwertes verletzt wird". Das hatte er als Konzession an die Umweltverbände entschieden. Nun hat er mit 31 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, auf die Einschränkung zu verzichten. Warnung vor Volksinitiative Die Befürworter der ursprünglichen Ständeratsversion warnten vergeblich, eine zu starke Einschränkung des Schutzes könnte eine Volksinitiative von Umweltverbänden provozieren. Die Abstimmung wäre schwierig zu gewinnen. Die Gegner argumentierten, der Ausstieg aus der Atomenergie bleibe ein reines Lippenbekenntnis, wenn Schutz- und Nutzungsinteressen nicht ohne Einschränkung abgewogen werden könnten. Zwischen den Räten ist nun bloss noch umstritten, ob die Interessen als "gleichrangig" oder "grundsätzlich gleichrangig" betrachtet werden sollen.

3 Lebensraum der Fische schützen Geeinigt haben sich die Räte weiter bei der Förderung der kleinsten Wasserkraftwerke: Werke mit einer Leistung von weniger als 1 Megawatt sollen nicht am Einspeiseprämiensystem für erneuerbare Energien teilnehmen können. Der Ständerat hatte die Untergrenze ursprünglich wie der Bundesrat bei 300 Kilowatt setzen wollen. Damit hätten auch sehr kleine Werke gefördert werden können. Mit 26 zu 18 Stimmen hat sich der Ständerat nun dem Nationalrat angeschlossen. Die Mehrheit ist der Auffassung, Kleinstwasserkraftwerke hätten im Verhältnis zum Eingriff in die Natur einen zu geringen Nutzen. Der Lebensraum der Fische müsse geschützt werden. Keine Verknüpfung mit AKW-Initiative Schliesslich haben sich die Räte darauf geeinigt, das Massnahmenpaket zur Energiestrategie von der Atomausstiegsinitiative der Grünen zu entkoppeln. Ursprünglich war das Paket als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative konzipiert, über die im November abgestimmt wird. Der Ständerat wollte zunächst bei dieser Verknüpfung bleiben. Damit hätte die Referendumsfrist zu den Gesetzesänderungen erst nach einer Ablehnung der Initiative zu laufen begonnen. Nun hat der Ständerat mit 25 zu 17 Stimmen beschlossen, dem Nationalrat zu folgen und die Geschäfte zu entkoppeln. Abstimmung im Mai möglich Die Mehrheit kam zum Schluss, das sei sinnvoller, weil die Gesetzesänderungen so rascher in Kraft treten könnten. Im Falle eines Referendums könnte die Abstimmung laut Energieministerin Doris Leuthard bereits im Mai 2017 stattfinden, ein halbes Jahr früher als mit einer Verknüpfung. Die Atomausstiegsinitiative verlangt, dass Atomkraftwerke nach einer Laufzeit von höchstens 45 Jahren vom Netz gehen. Sollte sie angenommen werden, müsste das Parlament das Gesetz erneut ändern. Umstrittene Steuerabzüge Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Umstritten bleiben nur noch wenige Punkte, darunter die Ziele für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien. Der Ständerat will einen tieferen Richtwert im Gesetz verankern als der Nationalrat. Eine weitere Differenz betrifft neue Steuerabzüge für Gebäudesanierungen. Der Nationalrat hat sich schon zweimal dafür ausgesprochen. Zum einen könnten Steuerabzüge damit über mehrere Jahre verteilt werden, zum anderen könnten sie neu auch für sämtliche Ersatzneubauten geltend gemacht werden. Im Ständerat warnten die Gegner erneut vor erheblichen Mitnahmeeffekten. Auch gaben sie

4 zu bedenken, dass die steuerlichen Massnahmen aus energetischer Sicht nur wenig Wirkung hätten. Der Rat beschloss aber mit 26 zu 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem Nationalrat ein Stück entgegenkommen und Steuerabzüge für die Kosten des Rückbaus von Liegenschaften bei Ersatzneubauten zuzulassen. Debatte im Nationalrat, Nur noch wenige offene Fragen zur Energiestrategie (sda) Die Energiestrategie befindet sich auf der Zielgeraden. Der Nationalrat ist am Montag in umstrittenen Punkten auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt. Damit bestehen nur noch wenige Differenzen. Die Debatte bleibt aber emotional. Geeinigt haben sich die Räte auf Ziele für erneuerbare Energien ohne Wasserkraft, die heute rund 3 Terawattstunden beitragen: Im Jahr 2020 soll die durchschnittliche Jahresproduktion bei mindestens 4,4 und im Jahr 2035 bei 11,4 Terawattstunden liegen. Der Bundesrat wollte das Ziel für 2035 bei 14,5 Terawattstunden festlegen. Der Nationalrat hatte sich zunächst dafür ausgesprochen. Nun beschloss er aber mit 132 zu 57 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und den Zielwert nach unten zu korrigieren. Das höhere Ziel sei unrealistisch, befand die Mehrheit. Bastien Girod (Grüne/ZH) rief vergeblich dazu auf, keine weiteren Abstriche zu machen. Die Energiestrategie sei ohnehin schon ein "gerupftes Huhn". Adèle Thorens (Grüne/VD) stellte fest, auf der Warteliste für Fördergelder seien so viele Anlagen, dass damit der Strom aus drei Atomkraftwerken ersetzt werden könnte. Hans Grunder (BDP/BE) befand, der Unterschied sei nicht matchentscheidend. Es handle sich lediglich um Richtwerte. Streit um Wasserkraft Bei den Subventionen für Grosswasserkraftwerke folgte der Nationalrat ebenfalls dem Ständerat. Schon in der letzten Beratungsrunde hatten sich die Räte eigentlich darauf geeinigt, dass die Werke künftig Subventionen erhalten sollen, wenn sie den Strom zu tiefen Preisen verkaufen müssen. Umstritten waren nur noch Einzelheiten. Eine rechte Minderheit beantragte jedoch, die Subventionen wieder zu streichen - und löste damit Kritik aus. Die SVP sei in dieser Frage "völlig am Herumeiern", sagte Beat Jans (SP/BS). Sie selbst habe ja diese Subventionen verlangt. Bei einem Nein würde das Geld für Sonnen- und Windenergie verwendet. Schon im Abstimmungskampf Bastien Girod (Grüne/ZH) warf der SVP vor, bereits den Abstimmungskampf im Blick zu haben und die Betreiber von Wasserkraftwerken auf die Seite der Gegner ziehen zu wollen. Albert Rösti (SVP/BE) widersprach. Es sei umgekehrt: Die Verfechter der Energiestrategie

5 wollten mit den Subventionen für die Wasserkraft die Bergkantone kaufen. Der Nationalrat sprach sich schliesslich mit 110 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Subventionen gemäss Ständerat aus. Ferner beschloss er, auf Bestimmungen zu Grossheizungen sowie auf den von ihm vorgeschlagenen Landwirtschaftsbonus für Biogasanlagen mit Hofdünger zu verzichten. Energieministerin Doris Leuthard hatte zu bedenken gegeben, dass die Biogasanlagen weit von der Wirtschaftlichkeit entfernt seien. Neue Steuerabzüge Weitgehend geeinigt haben sich die Räte bei der Ausgestaltung der neuen Steuerabzüge für Gebäudesanierungen. Der Nationalrat wollte Steuerabzüge zunächst für sämtliche Ersatzneubauten zulassen. Die Abzüge sollten zudem über insgesamt fünf Steuerperioden verteilt werden können. Der Ständerat stellte sich erst gegen neue Abzüge. In der letzten Session beschloss er, dem Nationalrat ein Stück entgegenzukommen. Demnach sollen bei Neubauten die Kosten für den Rückbau des alten Gebäudes abgezogen werden können. Der Nationalrat ist damit einverstanden, möchte aber einen Abzug verteilt auf drei Steuerperioden ermöglichen. Naturschutz versus Strom Umstritten bleibt noch die Frage, unter welchen Voraussetzungen Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien in Naturschutzgebieten gebaut werden dürfen. Der Nationalrat beschloss hier mit 100 zu 88 Stimmen, an seiner Fassung festzuhalten. Diese betont das nationale Interesse an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien stärker als jene des Ständerates. Konkret ist umstritten, ob die Schutz- und Nutzungsinteressen als "gleichrangig" oder "grundsätzlich gleichrangig" betrachtet werden sollen. Leuthard wies darauf hin, dass es nicht bloss um eine stilistische Differenz gehe. Ohne das Wort "grundsätzlich" könne der Artikel so verstanden werden, dass das Parlament die Interessenabwägung im Einzelfall vorwegnehme. Der Nationalrat blieb dennoch bei "gleichrangig". Nein zu Auktionen Weiterhin nichts wissen will der Nationalrat schliesslich von Auktionen zur Bestimmung des Vergütungssatzes für Strom aus erneuerbaren Energien. Der Bundesrat und der Ständerat möchten für bestimmte Anlagetypen solche Auktionen ermöglichen, der Nationalrat lehnt das ab. Hinzu kommen zwei weitere kleine Differenzen.

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