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1 Programme im Überblick Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz Informationen für Schulen, Lehrkräfte und Lehramtsstudierende

2 Über uns Unser Service Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz Gut informiert Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz besteht seit Er ist als einzige staatliche Einrichtung im Auftrag der Länder für den internationalen Austausch im Schulbereich tätig übernahm er zudem die Aufgaben einer Nationalen Agentur für EU-Bildungsprogramme im Schulbereich. Dazu zählt insbesondere das Programm COMENIUS, das seit 2014 unter dem Dach von Erasmus+ fortgeführt wird. Seit 2013 ist der PAD auch Nationale Koordinierungsstelle für etwinning, das virtuelle Netzwerk für Schulen in Europa. Als langjähriger Partner des Auswärtigen Amtes beteiligt sich der PAD ebenso an der Initiative»Schulen: Partner der Zukunft«(PASCH) und am Freiwilligendienst»kulturweit«. Der PAD unterstützt Austauschprojekte und Partnerschaften von Schulen und Bildungseinrichtungen und fördert die Mobilität von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Bildungsfachleuten. Seine Arbeit dient der Völkerverständigung durch internationalen Dialog und internationale Begegnung. Die Programme des PAD fördern das Fremdsprachenlernen und»deutsch als Fremdsprache«im Ausland. Teilnehmenden Einrichtungen und Personen aus Deutschland ermöglicht der PAD, den eigenen Unterricht und das Fremdsprachenlernen zu verbessern. Viele Wege führen zum Ziel, die Arbeit des PAD und einzelne Programme kennenzulernen. Einige stellen wir hier vor. Unsere Zeitschrift»PAD aktuell«erscheint vierteljährlich und berichtet über den europäischen und internationalen Austausch im Schulbereich. Schwerpunkte vertiefen einzelne Programme oder Themen. Der Bezug der Zeitschrift ist kostenlos. Eine an genügt. Mit dem elektronischen Newsletter sind Sie laufend informiert. Ein kostenfreies Abonnement kann über unsere Website bequem und schnell durch Selbsteintrag im Menüpunkt»Service / Elektronischer Newsletter«eingerichtet werden. Wer auf welchem Weg wozu und wann Anträge stellen kann und in welcher Höhe gefördert wird, erläutern Broschüren und Faltblätter. Eine aktuelle Übersicht und Bestellmöglichkeiten finden Sie auf der Website des PAD unter Unsere»Programmsuche«erlaubt den direkten Zugriff auf alle Programme. Der PAD informiert, vermittelt und betreut Programmteilneh-mende, evaluiert Projektergebnisse und verwaltet Fördermittel. Partnerschulen suchen und finden Folgende Instrumente unterstützen Schulen bei der Partnersuche: Der PAD hat im Rahmen der Initiative»Schulen: Partner der Zukunft«eine virtuelle Partnerbörse initiiert. Sie ermöglicht es deutschen und ausländischen Schulen weltweit, Partner zu finden. Mehr: Zusätzlich vermittelt der PAD Partnerschaften mit ausländischen Schulen aus dem Netzwerk der rund PASCH- Schulen, die Deutsch als Fremdsprache unterrichten. Mehr dazu: Hinweise zum Vermittlungsverfahren erhalten Sie hier: gramme/schulpartnerschaften-der-pasch-initiative.html Im Rahmen von Erasmus+ fördert etwinning virtuelle Schulpartnerschaften in Europa. Lehrkräfte aller Schulformen, Fächer und Jahrgangsstufen können sich kostenlos mit ihrer Klasse beteiligen. Mehr: Für das Programm für lebenslanges Lernen ist im Auftrag der EU-Kommission ein Instrument zur Partnersuche entwickelt worden. Mehr: home.php 23

3 Studierende und junge Freiwillige Fremdsprachenassistentenprogramm Freiwilligendienst»kulturweit«Zielsetzung Fremdsprachenassistenzkräfte können durch das Programm praxisnahe Erfahrungen im Land ihrer Zielsprache machen; Einblicke in das Erziehungswesen und die Unterrichtsmethoden des Ziellandes gewinnen; ihre Kenntnisse der Sprache und Kultur, die sie später unterrichten, erweitern und vertiefen und nach ihrer Rückkehr als Fremdsprachenlehrkräfte ein authentischeres Bild vermitteln; methodisch-didaktische Erfahrungen sammeln und ihre Eignung als künftige Lehrer ohne Leistungsdruck erproben; als authentisches Vorbild sowie durch Diskussionsbeiträge und Ideen den Fremdsprachenunterricht beleben. Die aufnehmenden Schulen profitieren von der muttersprachlichen und landeskundlichen Kompetenz einer Fremdsprachenassistenzkraft; motivieren so die Schülerinnen und Schüler und steigern damit die Qualität des Fremdsprachenunterrichts. Teilnehmende Staaten Der PAD führt im Auftrag der Länder das Programm für Fremdsprachenassistenzkräfte derzeit mit folgenden Staaten durch: In Europa mit Belgien, Frankreich, Irland, Italien, der Russischen Föderation, der Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Königreich. In Übersee mit Australien, China, Kanada (anglophon und frankophon), Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsverfahren für die beteiligten Staaten unterschiedlich sein können. Das Programm wird mit Ausnahme der Russischen Föderation auf Gegenseitigkeit durchgeführt. Im Gegenzug werden Fremdsprachenassistenzkräfte aus diesen Staaten nach Deutschland vermittelt und hier im Fremdsprachenunterricht eingesetzt. : Ansprechpartner: Günter Jacob, guenter.jacob@kmk.org Zielsetzung»kulturweit«ist ein internationaler kultureller Freiwilligendienst für junge Menschen im Alter von 18 bis 26 Jahren. Er wird von der Deutschen UNESCO-Kommission durchgeführt und vom Auswärtigen Amt finanziert. Wer kann teilnehmen? Für den Freiwilligendienst kann sich bewerben, wer Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Neugierde und Offenheit gegenüber anderen Kulturen zeigt; zum Zeitpunkt der Entsendung zwischen 18 und 26 Jahren alt ist; über das Abitur oder einen Haupt- oder Realschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Ausbildung verfügt; den Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und über Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau verfügt. An welche Schulen werden Freiwillige vermittelt? Freiwillige werden an Deutsche Auslandsschulen und Schulen, die zum Deutschen Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz führen, vermittelt. Die Schulen haben ihren Standort in Staaten Mittel- und Südosteuropas, der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten oder in Lateinamerika, Afrika oder in Teilen Asiens. Wie werden die Freiwilligen eingesetzt? Freiwillige unterstützen die Einsatzstellen im Bereich der kulturellen Bildung. Einsatzbereiche sind z.b. Projektarbeit und AGs (Theater AG, Deutschland AG, Sport AG etc.); Assistenz im Unterricht; Hausaufgabenbetreuung; Förderunterricht oder Unterstützung bei Schulfesten und Klassenfahrten. Die Freiwilligen sind keine ausgebildeten Lehrkräfte und dürfen nicht als solche eingesetzt werden. Wie lange bleiben die Freiwilligen? Die Freiwilligen bleiben 6 oder 12 Monaten mit Anreise im März und September. Sie sind verpflichtet, an einem Zwischenseminar in der Region teilzunehmen. Die Deutsche UNESCO-Kommission zahlt den Freiwilligen ein monatliches Taschengeld, einen Zuschuss zu den Reisekosten und einem Sprachkurs im Gastland sowie alle Versicherungen. Wann bewerben sich Freiwillige? April für eine Anreise im März November für eine Anreise im September freiwilligendienst-kulturweit.html Ansprechpartnerin: Lisa Graff, ; - kulturweit@ kmk.org 3

4 Erasmus+ im Schulbereich Über das EU-Bildungsprogramm Leitaktion 1: Lernmobilität für Einzelpersonen Verbesserung des Niveaus der Kernkompetenzen und Fertigkeiten, insbesondere hinsichtlich ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft, sowie der Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben in Europa, insbesondere durch mehr Möglichkeiten der Lernmobilität für Lernende und Personal sowie durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Bildungswesen und den Akteuren des Arbeitsmarktes. von Qualitätsverbesserungen und Internationalisierung auf Ebene der Bildungseinrichtungen, insbesondere durch verstärkte staatenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Berufsbildungsanbietern; Verbesserung des Sprachunterrichts und des Erlernens von Sprachen sowie der sprachlichen Vielfalt in Europa. Teilnehmende Staaten 28 EU-Mitgliedstaaten EFTA-/EWR-Staaten: Norwegen, Island, Lichtenstein Die Türkei sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie pädagogisches Fachpersonal an Schulen aller Schulformen (staatlich anerkannt, staatlich genehmigt oder staatlich gefördert) wie auch an vorschulischen Einrichtungen, die ein Mobilitätsprojekt in einem Programmstaat planen. Fortbildung für Lehrkräfte und pädagogisches Personal an Schulen und vorschulischen Einrichtungen zur Verbesserung der Grundfertigkeiten und Querschnittskompetenzen, wie z.b. Unternehmergeist, digitale Kompetenzen und Mehrsprachigkeit; Fortbildungsaktivitäten als strategisches Instrument für die Weiterentwicklung der Schule oder vorschulischen Einrichtung. Die Einrichtung kann in einem Antrag mehrere Maßnahmen für verschiedene Personen beantragen und dabei zwischen einer Laufzeit von ein oder zwei Jahren wählen. Es besteht keine Möglichkeit zur individuellen Antragstellung durch eine einzelne Lehrkraft. Zusätzlich zu den hier aufgeführten Informationen ist die Lektüre des Programmleitfadens Erasmus+ unabdingbar. Beachten Sie auch die detaillierteren Durchführungsbestimmungen zur jeweiligen Antragsrunde auf unserer Website: Unsere Hotline Erstberatung zu Erasmus+ im Schulbereich und etwinning von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur von Innovation & zum Austausch guter Praxis Strategische Partnerschaften und Voraussetzungen Antragsberechtigt unter der Leitaktion 2 für den Schulbereich sind sämtliche öffentlichen sowie privaten Organisationen und Einrichtungen mit thematischem Bezug zum Vorschul- und Schulbereich. Je nach thematischer Ausrichtung der Projektvorhaben sollten Strategische Partnerschaften unterschiedliche Arten von Einrichtungen einbeziehen. Eine Strategische Partnerschaft ist transnational ausgerichtet und umfasst in der Regel mindestens drei Einrichtungen aus drei unterschiedlichen an Erasmus+ beteiligten Staaten. Strategische Partnerschaften unter der Leitaktion 2 im Schulbereich haben zum Ziel, die Entwicklung und Anwendung innovativer Ansätze auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene zu fördern. Von allen Projekten in dieser Förderlinie wird ein klarer Bezug zum strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit»Allgemeine und berufliche Bildung 2020«(ET 2020) und zu den bildungspolitischen Zielen der Strategie»Europa 2020«sowie zu den übergreifenden wie auch zu den für die Schulbildung spezifisch formulierten Zielen von Erasmus+ erwartet. Bitte informieren Sie sich in unserer aktuellen Veröffentlichung»Erasmus+ Schulbildung 2014 bis 2020«. 45

5 Schulpartnerschaften & Projekte etwinning Netzwerk für Schulen in Europa Schulpartnerschaften im Rahmen der Initiative»Schulen: Partner der Zukunft«(PASCH) Schulen aller Jahrgangsstufen und vorschulische Einrichtungen mit Interesse an einer online-gestützten Schulpartnerschaft können sich an etwinning beteiligen. Teilnahmeberechtigt sind 33 Staaten in Europa neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Seit 2013 nehmen im Rahmen von etwinning Plus weitere Länder der europäischen Nachbarschaft tei: Schulen aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, der Ukraine sowie Tunesien können Schulpartnerschaften mit etwinning-ländern eingehen. Mithilfe von etwinning können Schulen und vorschulische Einrichtungen Kontakte zu Projektpartnern in Europa knüpfen und internetgestützte Unterrichtsprojekte verwirklichen. etwinning ermöglicht einen authentischen Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen und fördert die Entwicklung von Medienkompetenz. Die Zusammenarbeit mit europäischen Partnereinrichtungen fördert Toleranz und Verständnis für andere Kulturen. Zudem profitieren Lehrende vom fachlichen Austausch mit europäischen Kolleginnen und Kollegen. etwinning ist Teil des EU-Programms Erasmus+ (siehe Seite 4) und unterstützt auch die Gestaltung von Strategischen Schulpartnerschaften: Die Suche nach Partnerschulen, die Abstimmung zwischen den Projektbeteiligten sowie die Vor- und Nachbereitung von transnationalen Projekttreffen. Die teilnehmenden Schulen und vorschulischen Einrichtungen können nach der Registrierung eine kostenlose geschützte Lernumgebung mit vielen Werkzeugen für die Umsetzung von Medienprojekten nutzen. etwinning-fortbildungsveranstaltungen werden auf nationaler und internationaler Ebene sowie als Online- Kurse angeboten. Die Teilnahme an allen Angeboten ist kostenlos. Bei internationalen Veranstaltungen werden Seminar- und Reisekosten bis zu festgelegten Maximalbeträgen bezuschusst. Ansprechpartner: Beratung durch das Team der etwinning-koordinierungsstelle telefonisch unter , - etwinning@ kmk.org Allgemeinbildende Schulen in Deutschland und im Ausland in der Regel ab der Sekundarstufe I. Im Ausland werden vorrangig Schulen berücksichtigt, an denen Deutsch unterrichtet wird oder/ und die zum Netzwerk der Initiative»Schulen: Partner der Zukunft«(PASCH) gehören. Zielgebiete sind Indien, Zentralasien, Asien, Südostasien, Kaukasus, Osteuropa, Südosteuropa, die Palästinensischen Gebiete, Afrika, die Golfregion, Süd- und Mittelamerika, die Türkei, Kanada und Ozeanien. Voraussetzung Zuschüsse werden vorrangig an Schulen vergeben, die Deutsch als Fremdsprache (DaF) unterrichten. Ist dies nicht der Fall, muss zumindest die Einrichtung von Deutschunterricht geplant sein. Die ausländischen Teilnehmer/-innen einer Begegnung sollten über Deutschkenntnisse verfügen. Aufbau und langfristiger Schulpartnerschaften; Vermittlung eines aktuellen Deutschlandbilds im Ausland; des Deutschunterrichts an ausländischen Schulen bzw. der Deutschkenntnisse der ausländischen Schüler/-innen. Eine ist für deutsche und ausländische Gruppen möglich. Gefördert wird der Aufenthalt von 7 bis 21 Tagen mit Unterbringung in Gastfamilien. Der Austausch ist ganzjährig während der Schulzeit möglich. Die Schüler/-innen sowie die Begleitpersonen erhalten Zuschüsse zu den Fahrtkosten. Für die ausländischen Gruppen werden eine Versicherungspauschale und Programmkostenzuschüsse gezahlt. Zusätzlich können Projektkostenzuschüsse beantragt werden. Ansprechpartner für Asien (ohne Indien), Südostasien und Palästinensische Gebiet: Johannes Gehrke, , - johannes.gehrke@kmk.org Ansprechpartnerin für Indien, Zentralasien, Kaukasus, Osteuropa: Julia Lehmler, (Montag bis Donnerstag, 9 bis 14 Uhr), - julia.lehmler@kmk.org Ansprechpartnerin für Afrika, die Golfregion, Süd- und Mittelamerika, Südosteuropa, die Türkei, Kanada und Ozeanien: Anja van Kerkom, , - anja.vankerkom@ kmk.org 5

6 Schulpartnerschaften & Projekte Schulpartnerschaften mit Ost-, Mittelost- und Südosteuropa sowie den Baltischen Staaten Schulen in Deutschland mit Interesse an einer Partnerschaft mit Schulen aus der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarn, Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland und Litauen. Voraussetzung Bei der Vergabe von Zuschüssen werden vorrangig die Schulen im Ausland berücksichtigt, die Deutsch als Fremdsprache (DaF) unterrichten. Ist dies nicht der Fall, muss zumindest die Einrichtung von Deutschunterricht geplant sein. Die ausländischen Teilnehmer/-innen einer Begegnung sollten über Deutschkenntnisse verfügen. Aufbau und langfristiger Schulpartnerschaften; des Deutschunterrichts an ausländischen Schulen; Begegnungen von Schüler/-innen mit dem Ziel, Deutschland und das Partnerland besser kennen und verstehen zu lernen; Verbesserung der Deutschkenntnisse der Schüler/-innen. Die ist ausschließlich für die ausländischen Gäste möglich. Gefördert wird der Aufenthalt von 7 bis 21 Tagen an der deutschen Partnerschule mit Unterbringung in Gastfamilien. Der Austausch ist ganzjährig während der Schulzeit möglich. Die Schüler/-innen sowie die Begleitpersonen erhalten Zuschüsse zu den Fahrtkosten. Es wird eine Versicherungspauschale gezahlt. Es werden Programm- oder Projektkostenzuschüsse gewährt. Es werden zudem auch Schülerhospitationen gefördert. Aufbau und langfristiger Schulpartnerschaften; des Deutschunterrichts an ausländischen Schulen; Stärkung des Interesses der Schüler/-innen an der Sprache und Kultur der Partner. Gefördert werden Begegnungen von mindestens 16 Tagen (einschließlich zwei Tage für Hin- und Rückflug), davon mindestens 10 Tage Teilnahme am Unterricht bzw. 10 bis 12 Tage Aufenthalt in den Gastfamilien/am Ort/in der Region der Partnerschule. Die Schüler/-innen sowie die Begleitpersonen erhalten Zuschüsse zu den Flugkosten. Zusätzlich können Zuschüsse zu Projektkosten beantragt werden. : Ansprechpartnerin: Elisabeth Breuer, , - elisabeth-maria.breuer@kmk.org Schulpartnerschaften mit Israel Schulen mit Interesse an einer deutsch-israelischen Partnerschaft. Aufbau und langfristiger Schulpartnerschaften; eines aktuellen Deutschland- und Israelbildes an den Partnerschulen. Ansprechpartnerin: Natascha Pfister, (Montag bis Donnerstag, 9 bis14 Uhr), - natascha.pfister@kmk.org German-American Partnership Program (GAPP) GAPP fördert Schulpartnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und den USA. In Deutschland richtet sich GAPP an Schulen in der Regel ab Sekundarstufe I, die Interesse an einer längerfristigen Partnerschaft mit einer amerikanischen Schule haben. Voraussetzung An der amerikanischen Schule wird Deutschunterricht angeboten oder die amerikanische Schule ist daran interessiert, Deutsch als Fremdsprache einzuführen. Falls es keinen Deutschunterricht an der amerikanischen Schule gibt, muss das Begegnungsprogramm (besonders in Deutschland) gemeinsam als Projekt durchgeführt werden (»Projekt-statt-DaF«). Die ist ausschließlich für die ausländischen Gäste möglich. Gefördert wird der Aufenthalt von 7 bis 21 Tagen an der deutschen Partnerschule mit Unterbringung in Gastfamilien. Der Austausch ist ganzjährig während der Schulzeit möglich. Die israelischen Schüler/-innen sowie die Begleitpersonen erhalten Zuschüsse zu den Flugkosten. Es wird eine Versicherungspauschale gezahlt. Zur Gestaltung des Programms wird ein Programmkostenzuschuss gewährt. Zusätzlich werden auch gemeinsame Projekte gefördert, die im Rahmen von Schulpartnerschaften durchgeführt werden. Ansprechpartner: Johannes Gehrke, , - johannes.gehrke@kmk.org 67

7 Programme für Lehrkräfte Fortbildungskurse für deutsche Fremdsprachenlehrkräfte in Belgien, Italien und Taiwan Hospitationen für deutsche Fremdsprachenlehrkräfte im Vereinigten Königreich, in Frankreich und Spanien Fremdsprachenlehrkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen. Frühestens drei Jahre nach Teilnahme mit einem Stipendium im Zielland kann erneut ein Antrag gestellt werden. Kursorte und Themen Kursorte Belgien: Ostende bzw. Brügge Motivierung im Französischunterricht (ein Angebot der flämischen Gemeinschaft) Apprentissage des langues étrangères (ein Angebot der französischen und deutschsprachigen Gemeinschaft) Kursort Italien: Perugia Voraussichtliche Themen: Didaktik, Methodik und Linguistik sowie Landeskunde Kursort Taiwan: National Taiwan Normal University, Taipei Methodik, Didaktik, Landeskunde Ziele und Merkmale Sprachliche, landeskundliche, fachliche und methodische Fortbildung. Ein- bis dreiwöchige Aufenthalte an Kurszentren je nach Zielland. Die Fortbildungskurse finden in den Monaten Juli bis Oktober entsprechend den jeweiligen Ausschreibungen statt. Kurskosten und Unterbringungskosten werden i.d.r. von den Veranstaltern übernommen. Reisekosten gehen stets zu Lasten der Teilnehmenden. Bewerbungen Auf dem Dienstweg an den PAD. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Bewerbungsfristen: Belgien: Ende Mai 2015 Italien: Mitte April 2015 Taiwan: Ende März 2015 Die genauen Bewerbungstermine werden in den Amtsblättern der Länder bekannt gegeben. Ansprechpartnerin: Judith Weber, , - judith.weber@kmk.org Lehrkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen. Zielländer Vereinigtes Königreich: In Zusammenarbeit mit UK German Connection in London werden geeignete Gastschulen für die Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt. Frankreich: In Kooperation mit dem Centre International d Etudes Pédagogiques (CIEP) in Sèvres werden passende Gastschulen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt. Ein Gegenbesuch einer französischen Lehrkraft an einer deutschen Schule (Hospitation auf Gegenseitigkeit) ist möglich. Spanien: Gemeinsam mit dem Ministerio de Educación, Cultura y Deporte in Madrid werden geeignete Gastschulen für die Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt. Ein Gegenbesuch einer spanischen Lehrkraft an einer deutschen Schule ist möglich. Ziele und Merkmale Sprachliche, landeskundliche, fachliche und methodische Fortbildung; Zwei- bis dreiwöchige Aufenthalte an einer Gastschule im Zielland; Mitwirkung im Unterricht; Kennenlernen eines anderen Bildungs- und Schulsystems; Austausch von Unterrichtsmethoden; Anbahnung von Schulpartnerschaften und Gegenbesuchen. Unterbringungs- und Reisekosten übernehmen die Teilnehmenden selbst. Das Gehalt läuft regulär weiter. Bewerbung Bewerbungen werden über den Dienstweg eingereicht. Termine sind in der Regel für Vereinigtes Königreich: Mitte Mai Frankreich: Mitte April Spanien: Mitte/Ende April Den aktuellen Bewerbungstermin und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter programme. Ansprechpartnerin: Meingard Baumann, , Fax: , - meingard.baumann@kmk.org 7

8 Kontakt Pädagogischer Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Postfach Bonn Graurheindorfer Str Bonn Tel.: (0228) Fax: (0228) Internet: Stand: März 2015 Änderungen vorbehalten

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