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1 Programme im Überblick Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz Informationen zu Erasmus+ Schulbildung und etwinning für Schulen und Lehrkräfte Schulbildung

2 Über uns Unser Service Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz Gut informiert Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz besteht seit Er ist als einzige staatliche Einrichtung im Auftrag der Länder für den internationalen Austausch im Schulbereich tätig übernahm er zudem die Aufgaben einer Nationalen Agentur für EU-Bildungsprogramme im Schulbereich. Dazu zählt insbesondere das Programm COMENIUS, das seit 2014 unter dem Dach von Erasmus+ fortgeführt wird. Seit 2013 ist der PAD auch Nationale Koordinierungsstelle für etwinning, das virtuelle Netzwerk für Schulen in Europa. Als langjähriger Partner des Auswärtigen Amtes beteiligt sich der PAD ebenso an der Initiative»Schulen: Partner der Zukunft«(PASCH) und am Freiwilligendienst»kulturweit«. Der PAD unterstützt Austauschprojekte und Partnerschaften von Schulen und Bildungseinrichtungen und fördert die Mobilität von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Bildungsfachleuten. Seine Arbeit dient der Völkerverständigung durch internationalen Dialog und internationale Begegnung. Die Programme des PAD fördern das Fremdsprachenlernen und»deutsch als Fremdsprache«im Ausland. Teilnehmenden Einrichtungen und Personen aus Deutschland ermöglicht der PAD, den eigenen Unterricht und das Fremdsprachenlernen zu verbessern. Viele Wege führen zum Ziel, die Arbeit des PAD und einzelne Programme kennenzulernen. Einige stellen wir hier vor. Unsere Zeitschrift»PAD aktuell«erscheint vierteljährlich und berichtet über den europäischen und internationalen Austausch im Schulbereich. Schwerpunkte vertiefen einzelne Programme oder Themen. Der Bezug der Zeitschrift ist kostenlos. Eine an genügt. Mit dem elektronischen Newsletter sind Sie laufend informiert. Ein kostenfreies Abonnement kann über unsere Website bequem und schnell durch Selbsteintrag im Menüpunkt»Service / Elektronischer Newsletter«eingerichtet werden. Wer auf welchem Weg wozu und wann Anträge stellen kann und in welcher Höhe gefördert wird, erläutern Broschüren und Faltblätter. Eine aktuelle Übersicht und Bestellmöglichkeiten finden Sie auf der Website des PAD unter Unsere»Programmsuche«erlaubt den direkten Zugriff auf alle Programme. Der PAD informiert, vermittelt und betreut Programmteilneh-mende, evaluiert Projektergebnisse und verwaltet Fördermittel. Partnerschulen suchen und finden Folgende Instrumente unterstützen Schulen bei der Partnersuche: Im Rahmen von Erasmus+ fördert etwinning virtuelle Schulpartnerschaften in Europa. Lehrkräfte aller Schulformen, Fächer und Jahrgangsstufen können sich kostenlos mit ihrer Klasse beteiligen. Mehr: Für das Programm für lebenslanges Lernen ist im Auftrag der EU-Kommission ein Instrument zur Partnersuche entwickelt worden. Mehr: home.php 23

3 Erasmus+ im Schulbereich Über das EU-Bildungsprogramm Leitaktion 1: Lernmobilität für Einzelpersonen Verbesserung des Niveaus der Kernkompetenzen und Fertigkeiten, insbesondere hinsichtlich ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft, sowie der Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben in Europa, insbesondere durch mehr Möglichkeiten der Lernmobilität für Lernende und Personal sowie durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Bildungswesen und den Akteuren des Arbeitsmarktes. Förderung von Qualitätsverbesserungen und Internationalisierung auf Ebene der Bildungseinrichtungen, insbesondere durch verstärkte staatenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Berufsbildungsanbietern; Verbesserung des Sprachunterrichts und des Erlernens von Sprachen sowie Förderung der sprachlichen Vielfalt in Europa. Teilnehmende Staaten 28 EU-Mitgliedstaaten EFTA-/EWR-Staaten: Norwegen, Island, Lichtenstein Die Schweiz, die Türkei sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Weitere Informationen Zusätzlich zu den hier aufgeführten Informationen ist die Lektüre des Programmleitfadens Erasmus+ unabdingbar. Beachten Sie auch die detaillierteren Durchführungsbestimmungen zur jeweiligen Antragsrunde auf unserer Website: Unsere Hotline Erstberatung zu Erasmus+ im Schulbereich und etwinning von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer Zielgruppe Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie pädagogisches Fachpersonal an Schulen aller Schulformen (staatlich anerkannt, staatlich genehmigt oder staatlich gefördert) wie auch an vorschulischen Einrichtungen, die ein Mobilitätsprojekt in einem Programmstaat planen. Fortbildung für Lehrkräfte und pädagogisches Personal an Schulen und vorschulischen Einrichtungen zur Verbesserung der Grundfertigkeiten und Querschnittskompetenzen, wie z.b. Unternehmergeist, digitale Kompetenzen und Mehrsprachigkeit; Fortbildungsaktivitäten als strategisches Instrument für die Weiterentwicklung der Schule oder vorschulischen Einrichtung. Förderung Die Einrichtung kann in einem Antrag mehrere Maßnahmen für verschiedene Personen beantragen und dabei zwischen einer Laufzeit von ein oder zwei Jahren wählen. Es besteht keine Möglichkeit zur individuellen Antragstellung durch eine einzelne Lehrkraft. Folgende Aktivitäten können gefördert werden: Lehrtätigkeit: Entsenden einer oder mehrerer Lehrkräfte an eine Schule in einem Programmstaat, um dort zu unterrichten; Fortbildung von Lehrkräften oder pädagogischem Personal durch 1.) die Teilnahme an einem strukturierten Kurs oder einer europäischen Konferenz in einem Programmstaat sowie durch 2.) Hospitation oder Job Shadowing bei einer anderen Schule oder bei jeder anderen im Bildungs- und Jugendbereich tätigen Einrichtung; Dauer der einzelnen Aktivitäten: von 2 Tagen bis 2 Monaten (ohne Reisetage); Die antragstellende Einrichtung erhält einen Zuschuss für alle beantragten und genehmigten Aktivitäten in den Kategorien Fahrtkosten in Abhängigkeit von der Entfernung zum Zielort (für Entfernungen über 100 km), Aufenthaltskosten, einen Organisationszuschuss, Kursgebühren bei strukturierten Fortbildungskursen sowie besondere Kosten bei Teilnehmenden mit körperlicher Behinderung. 3

4 Erasmus+ im Schulbereich Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch guter Praxis Strategische Partnerschaften Zielgruppe und Voraussetzungen Antragsberechtigt unter der Leitaktion 2 für den Schulbereich sind sämtliche öffentlichen sowie privaten Organisationen und Einrichtungen mit thematischem Bezug zum Vorschul- und Schulbereich. Je nach thematischer Ausrichtung der Projektvorhaben sollten Strategische Partnerschaften unterschiedliche Arten von Einrichtungen einbeziehen. Eine Strategische Partnerschaft ist transnational ausgerichtet und umfasst in der Regel mindestens drei Einrichtungen aus drei unterschiedlichen an Erasmus+ beteiligten Staaten. Die unten unter und genannten Formen von Strategischen Partnerschaften sind auch mit Einrichtungen aus nur zwei Staaten möglich. Im Schulbereich können drei Projekttypen realisiert werden: Strategische Schulpartnerschaften, an denen ausschließlich Schulen beteiligt sind. Diese entsprechen den bisherigen COMENIUS-Schulpartnerschaften. In Deutschland sind vorschulische Einrichtungen, öffentliche Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen antragsberechtigt. Strategische Partnerschaften, an denen aus den beteiligten Staaten jeweils eine Schulbehörde, mindestens eine Schule und mindestens eine weitere Einrichtung beteiligt sind. (Strategische Regiopartnerschaften = bisherige COMENIUS-REGIO- Partnerschaften). Strategische Partnerschaften, in denen unterschiedliche Einrichtungen des Bildungs- und Jugendbereichs zusammenarbeiten und deren Projektthema im Schulbereich liegt (Strategische Partnerschaft im Schulbereich = bisherige Multilaterale COMENIUS-Projekte) bzw. Projekte, deren Thema mehrere Sektoren des Bildungsbereichs übergreifend umfasst, wobei der thematische Schwerpunkt des Projekts ebenfalls im Schulbereich angesiedelt ist (bereichsübergreifende Strategische Partnerschaft = bisherige transversale Projekte). Förderung Zwei- oder dreijährige Strategische Partnerschaften zwischen europäischen Schulen und weiteren Einrichtungen. Gefördert werden u.a.: Der transnationale Austausch guter Praxis unter den beteiligten Einrichtungen aus bzw. mit Bezug zum Schulbereich. Die Entwicklung neuer Unterrichtsmethoden sowie innovativer Lehr- und Lernansätze, die auch zu besserer Nutzung von IKT und zum Einsatz freier Lehr- und Lernmaterialien (OER) im Schulbereich führen. Aktivitäten, die die Anerkennung und Validierung von Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die im Rahmen von formalem, nicht-formalem und informellem Lernen erworben wurden, erleichtern. Die Anwendung und Entwicklung von Instrumenten und Methoden zur Verbesserung der Lehreraus- und -fortbildung. Die europäische Zusammenarbeit regionaler Behörden aus dem Schulbereich mit dem Ziel, die Entwicklung der Bildungssysteme und der Jugendarbeit und ihre Integration auf lokaler und regionaler Ebene voranzutreiben. Transnationale Initiativen, die die Grundhaltung und die Kompetenzen des Unternehmergeistes fördern, aktive Bürgerschaft und Unternehmergeist bestärken. Strategische Partnerschaften unter der Leitaktion 2 im Schulbereich haben zum Ziel, die Entwicklung und Anwendung innovativer Ansätze auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene zu fördern. Von allen Projekten in dieser Förderlinie wird ein klarer Bezug zum strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit»Allgemeine und berufliche Bildung 2020«(ET 2020) und zu den bildungspolitischen Zielen der Strategie»Europa 2020«sowie zu den übergreifenden wie auch zu den für die Schulbildung spezifisch formulierten Zielen von Erasmus+ erwartet. 45

5 etwinning Netzwerk für Schulen in Europa Kurz- und Langzeitmobilitäten zu Lernzwecken von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in laufenden Strategischen Partnerschaften. Die Zuschüsse werden für verschiedene Kostenbausteine, die im Projekt zum Tragen kommen, i.d.r. als Stückkostenpauschalen gewährt: Projektmanagement und -durchführung: Monatlich 500 EUR für die koordinierende Einrichtung und 250 EUR für Partnereinrichtungen; Transnationale Projekttreffen: Entfernungspauschale inkl. Aufenthaltskosten pro Teilnehmendem; Aufenthalts- und Reisekosten für transnationale Lehr- und Lernbegegnungen (als Kurz- und /oder Langzeitmobilität) von Schülerinnen und Schülern und/oder Lehrenden/pädagogischem Personal; Kosten für die Entwicklung von»intellectual Output«(i.d.R. nicht für Strategische Schulpartnerschaften); Zuschüsse für die Organisation von Multiplikatorenveranstaltungen (i.d.r. nicht für Strategische Schulpartnerschaften); Zuschuss zu außergewöhnlichen Kosten, z.b. Unterverträgen, i.d.r. aber nicht für Strategische Schulpartnerschaften; Erstattung von zusätzlichen Kosten für Teilnehmende mit körperlicher Behinderung. Zielgruppe Schulen aller Jahrgangsstufen und vorschulische Einrichtungen mit Interesse an einer online-gestützten Schulpartnerschaft können sich an etwinning beteiligen. Teilnahmeberechtigt sind 33 Staaten in Europa neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Seit 2013 nehmen im Rahmen von etwinning Plus weitere Länder der europäischen Nachbarschaft tei: Schulen aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, der Ukraine sowie Tunesien können Schulpartnerschaften mit etwinning-ländern eingehen. Mithilfe von etwinning können Schulen und vorschulische Einrichtungen Kontakte zu Projektpartnern in Europa knüpfen und internetgestützte Unterrichtsprojekte verwirklichen. etwinning ermöglicht einen authentischen Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen und fördert die Entwicklung von Medienkompetenz. Die Zusammenarbeit mit europäischen Partnereinrichtungen fördert Toleranz und Verständnis für andere Kulturen. Zudem profitieren Lehrende vom fachlichen Austausch mit europäischen Kolleginnen und Kollegen. etwinning ist Teil des EU-Programms Erasmus+ (siehe Seite 4-5) und unterstützt auch die Gestaltung von Strategischen Schulpartnerschaften: Die Suche nach Partnerschulen, die Abstimmung zwischen den Projektbeteiligten sowie die Vor- und Nachbereitung von transnationalen Projekttreffen. Förderung Die teilnehmenden Schulen und vorschulischen Einrichtungen können nach der Registrierung eine kostenlose geschützte Lernumgebung mit vielen Werkzeugen für die Umsetzung von Medienprojekten nutzen. etwinning-fortbildungsveranstaltungen werden auf nationaler und internationaler Ebene sowie als Online- Kurse angeboten. Die Teilnahme an allen Angeboten ist kostenlos. Bei internationalen Veranstaltungen werden Seminar- und Reisekosten bis zu festgelegten Maximalbeträgen bezuschusst. Weitere Informationen Ansprechpartner: Beratung durch das Team der etwinning-koordinierungsstelle telefonisch unter , - etwinning@ kmk.org 5

6 Kontakt Pädagogischer Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Postfach Bonn Graurheindorfer Str Bonn Tel.: (0228) Fax: (0228) Internet: Stand: Mai 2014 Änderungen vorbehalten Schulbildung

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