Modulhandbuch-Glossar Erläuterung bedeutsamer Begriffe

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1 Prorektor für Studium und Lehre Prof. Dr. Rainald Kasprik Heilbronn, 8. Dezember 2013 Modulhandbuch-Glossar Erläuterung bedeutsamer Begriffe Inhalt 1 Motivation 2 2 Lehrveranstaltungen und Prüfungsformen Vorlesung Übung Tutorium Seminar Planspiel Projektarbeit Klausur Mündliche Prüfungsleistung Labor Referat Entwurf Praktische Arbeit Praxisbericht 5 3 Kompetenzen und Lernziele Fachkompetenz: Wissen und Verstehen Fachkompetenz: Fertigkeit und Wissenserschließung Personale Kompetenz: Sozialkompetenz Personale Kompetenz: Selbstständigkeit 8 4 Beispiele einer lernzielorientierten Verbalisierung von Kompetenzerwerb 8 Seite 1 von 1 Hochschule Heilbronn Max-Planck-Str Heilbronn Telefon Telefax rainald.kasprik@hs-heilbronn.de

2 1 Motivation Die Erläuterung bedeutsamer Begriffe ist ein Hilfsmittel für diejenigen, die die Überarbeitung der Modulhandbücher vornehmen. Die Unterlage ist zu dem Zweck erstellt worden, anhand anerkannter (und meist juristischer) Texte Beispiele für eine Interpretation zentraler Begriffe zu geben. Ich bin mir sicher, dass jeder einzelne Punkt unterschiedlich gesehen werden kann. Der Leser/die Leserin wird jedoch merken, dass er/sie sich auf der sicheren Seite befindet, wenn er/sie diesem Ratgeber folgt. Schlussendlich erfolgt die Qualitätsprüfung durch die Gutachter der Akkreditierungsagentur! Prof. Dr. Rainald Kasprik 2 Lehrveranstaltungen und Prüfungsformen 2.1 Vorlesung Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und von methodischen Kenntnissen. Der Lehrvortrag dient der zusammenhängenden Darstellung eines Lehrstoffes sowie der Vermittlung von Fakten und Methoden. Dabei trägt der Lehrende oder die Lehrende vor und entwickelt den Lehrstoff unter aktiver Beteiligung der Studenten und Studentinnen. Primär vermittelte Kompetenzen: alle kognitiven Lernziele der Fachkompetenz: Wissen und Verstehen, Fertigkeit und Wissenserschließung. 2.2 Übung Übungen dienen der praktischen Anwendung und Einübung wissenschaftlicher Methoden und Verfahren in eng umgrenzten Themenbereichen. Anhand von Übungsaufgaben bzw. Übungsfällen wird der Stoff einer Lehrveranstaltung vertieft (Prüfungsordnung Wirtschaftsingenieurwesen Universität Duisburg-Essen). Primär vermittelte Kompetenzen: alle kognitiven Lernziele der Fachkompetenz: Wissen und Verstehen, Fertigkeit und Wissenserschließung. 2.3 Tutorium In Tutorien wird in kleinen Arbeitsgruppen der Stoff von Vorlesungen und Übungen durch eine wissenschaftliche Hilfskraft nach dem Konzept des zuständigen Hochschullehrers anhand von Aufgaben und Fällen vertieft. Primär vermittelte Kompetenzen: alle kognitiven Lernziele der Fachkompetenz: Wissen und Verstehen, Fertigkeit und Wissenserschließung. 2.4 Seminar Das Seminar dient der Vertiefung eines Fachgebiets. Die Studierenden erarbeiten selbstständig einen eingegrenzten Themenbereich. Typisch für die Arbeitsweise in Seminaren ist der Wechsel zwischen Vortrag (Studierende und/oder Lehrkraft) und Diskussion nach vorangegangenem studentischem Literaturstudium (Selbststudium). Die Studierenden präsentieren in der Regel die Ergebnisse ihrer Ausarbeitungen und vertiefen hierbei ihre schriftlichen und mündlichen kommunikativen Fähigkeiten. Durch die Möglichkeit der Ausarbeitung in einer Gruppe wird Seite 2 von 1

3 darüber hinaus soziale Kompetenz geschult. Während der Bearbeitungszeit steht der/die Studierende im direkten Kontakt mit dem/der Lehrenden. Primär vermittelte Kompetenzen: das höhere kognitive Lernziel der Fachkompetenz: Können (Fertigkeit und Wissenserschließung) sowie die personalen Kompetenzen Selbstständigkeit, im Fall der Gruppenarbeit auch die personale Kompetenz: Sozialkompetenz. Möglich ist es darüber hinaus auch, die als grundlegende Bürgerkompetenz 1 geforderte muttersprachliche Kompetenz zu bewerten. 2.5 Planspiel Planspiele dienen der Simulation von Entscheidungsproblemen und dem Training der Entscheidungsfindung bei bestimmten Zielvorgaben und Rahmenbedingungen. Sie ermöglichen das Zusammenführen von verschiedenen Wissensgebieten durch Einübung von Entscheidungssituationen (Studienordnung FH Halle; FH Gießen). Primär vermittelte Kompetenzen: höhere kognitive Lernziele der Fachkompetenz: Fertigkeit und Wissenserschließung, und im Fall der Gruppenarbeit die personale Kompetenz: Sozialkompetenz. 2.6 Projektarbeit Projekte sind praxisbezogene Arbeiten, die in seminaristischer Form unter Betreuung von Prüfungsbefugten sowie zusätzlich durch selbstorganisiertes Arbeiten der Projektgruppe und selbstständige Beiträge der einzelnen Mitglieder der Projektgruppe durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden gemeinsam in einem Projektbericht dargestellt und verteidigt. Primär vermittelte Kompetenzen: höhere kognitive Lernziele der Fachkompetenz: Fertigkeit und Wissenserschließung, und die personale Kompetenz: Sozialkompetenz. Möglich ist es darüber hinaus auch, die als grundlegende Bürgerkompetenz geforderte muttersprachliche Kompetenz zu bewerten. 2.7 Klausur In den Klausurarbeiten sollen die Studierenden nachweisen, dass sie in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln mit den gängigen Methoden ihres Faches Aufgaben lösen und Themen bearbeiten können. In einer Klausur soll auch festgestellt werden, ob sie über notwendiges Grundlagenwissen verfügen. ( 10 Abs. 1 Sätze 1, 2 SPO für 7-semestrige Bachelorstudiengänge der HHN). In einer schriftlichen Prüfung in Form einer Klausur oder eines Tests können verschiedene Fragestellungen benutzt werden: Zum einen offene Fragestellungen (Essays oder Freitextaufgaben), zum andern unter definierten Bedingungen ( 10b, 11a SPO für 7- semestrige Bachelorstudiengänge der HHN) auch geschlossene Antwortformate (Single- und Multiple-Choice-Aufgaben). Die schriftliche Prüfung erlaubt einen hohen Grad an Standardisierung und Vergleichbarkeit. Sie kann auch in elektronischer Form als E-Klausur durchgeführt werden, wenn die E-Assessment-Anwendungen der Hochschule genutzt werden. 2 Primär abgeprüfte Kompetenzen: alle kognitiven Lernziele der Fachkompetenz: Wissen und Verstehen, Fertigkeit und Wissenserschließung, und die als grundlegende Bürgerkompetenz geforderte muttersprachliche Kompetenz. 1 Empfehlung 2006/962/EG der EU "Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen" 2 Siehe dazu den Abschnitt E-Learning und E-Assessment auf der Website des Zentrum für Studium und Lehre. Seite 3 von 1

4 2.8 Mündliche Prüfungsleistung Durch mündliche Prüfungsleistungen sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennen und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermögen. Ferner soll festgestellt werden, ob sie über ein breites Grundlagenwissen verfügen ( 9 Abs. 1 SPO für 7-semestrige Bachelorstudiengänge der HHN). Besondere Beachtung ist bei dieser Prüfungsform psychologischen Störfaktoren wie einer denkbaren Voreingenommenheit aufgrund des früheren Kontakts, dem Äußeren oder dem Auftreten zu schenken. Primär geprüfte Kompetenzen: höhere kognitive Lernziele der Fachkompetenz: Fertigkeit und Wissenserschließung, die personalen Kompetenzen der Sozialkompetenz und der Selbstständigkeit des Denkens. Möglich ist es darüber hinaus auch, die als grundlegende Bürgerkompetenz geforderte muttersprachliche Kompetenz zu bewerten. 2.9 Labor Laborpraktika dienen der Vertiefung des in Vorlesungen und Übungen vermittelten Lehrstoffes ingenieurwissenschaftlicher Lehrinhalte an Labor- oder kleintechnischen Versuchsanlagen. Für konkrete Aufgabenstellungen in Gruppen- oder Einzelarbeit werden selbstständig Lösungen erarbeitet. Der Kompetenzerwerb ist in der Regel nur dann möglich, wenn alle Laborübungen durch den Studierenden erfolgreich abgeschlossen wurden (Anwesenheitspflicht). Damit auch bei einem nicht zu vertretenden Fehlen der Kompetenzerwerb möglich wird, werden Ersatztermine angeboten. Primär geprüfte Kompetenzen: höhere kognitive Lernziele der Fachkompetenz: Fertigkeit und Wissenserschließung, und im Fall der Gruppenarbeit die personale Kompetenz: Sozialkompetenz Referat In einem Referat haben Studierende eine wissenschaftlich fundierte Ausarbeitung zu einer eingegrenzten Themenstellung zu verfassen und die Ergebnisse mündlich zu präsentieren ( 10 Abs. 1 Satz 3 SPO für 7-semestrige Bachelorstudiengänge der HHN). In der Regel werden von dem Prüfling zusätzliche Unterlagen (Handouts) bereitgestellt und Visualisierungsmöglichkeiten (Folien, PowerPoint-Präsentation, Dias, Tafelbilder etc.) genutzt. Primär geprüfte Kompetenzen: höhere kognitive Lernziele der Fachkompetenz: Können (Wissenserschließung), im Fall der Gruppenarbeit die personale Kompetenz: Sozialkompetenz sowie die als grundlegende Bürgerkompetenz geforderte muttersprachliche Kompetenz Entwurf Ein konstruktiver ggf. konstruktiv-planerischer Entwurf umfasst die Bearbeitung einer fachspezifischen oder fächerübergreifenden Aufgabenstellung in konzeptioneller und konstruktiver Hinsicht unter besonderer Berücksichtigung planerischer Aspekte sowie der Darstellung und Erläuterung der erarbeiteten Lösungen in einer für die berufliche Tätigkeit üblichen Weise. Dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, für die Aufgabenstellung Vorschläge zu machen; die erarbeiteten Lösungen sind in einer für die berufliche Tätigkeit typischen Weise mündlich zu erläutern. Primär geprüfte Kompetenzen: höhere kognitive Lernziele der Fachkompetenz: Fertigkeit und Wissenserschließung, und im Fall der Gruppenarbeit die personale Kompetenz: Sozialkompetenz. Seite 4 von 1

5 2.12 Praktische Arbeit In einer praktischen Arbeit ist unter theoretischer Bezugnahme die Lösung einer bestimmten Anzahl von Problemstellungen zu planen und umzusetzen ( 10c SPO für 7-semestrige Bachelorstudiengänge der HHN). Primär vermittelte Kompetenzen: höhere kognitive Lernziele der Fachkompetenz: Fertigkeit und Wissenserschließung, und im Fall der Gruppenarbeit die personale Kompetenz: Sozialkompetenz Praxisbericht Der in 4 Abs. 4 SPO für 7-semestrige Bachelorstudiengänge der HHN geforderte Praxisbericht zur Anerkennung des praktischen Studiensemesters soll erkennen lassen, dass der Studierende nach didaktisch-methodischer Anleitung durch den betreuenden Hochschullehrer Studium und Praxis verbinden kann, und soll dazu beitragen, die Erfahrungen in den praktischen Studieneinheiten für den Lehrbetrieb nutzbar zu machen. Er umfasst insbesondere: 1. eine Auswertung der einschlägigen vorbereitenden Literatur, 2. eine Beschreibung der Stelle, bei das Praktikum absolviert wurde, 3. eine Beschreibung der während des Praktikums wahrgenommenen Aufgaben. 3 Kompetenzen und Lernziele Kompetenz bezeichnet die Befähigung zum Handeln, also die Handlungsfähigkeit in verschiedenen Lebenskontexten. Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf die Befähigung des Lernenden zu eigenverantwortlichem Handeln in verschiedenen Situationen. Lernziele bezeichnen das durch den Lernenden aufgrund der Unterrichtung (der Lehre) und dem Studium (dem vom Studierenden zu erbringenden eigenständigen Lernen) gewünschten kognitiven (wissensbezogenen), affektiven (empfindungsbezogenen) und psychomotorischen (tätigkeitsbezogenen) Lernerfolge. Die Hochschule Heilbronn hat nach den Anforderungen des Deutschen Qualifikationsrahmens 3 die folgende Charakterisierung für die zu vermittelnden Kompetenzen als Lernziele gewählt: 1. Fachkompetenz: Wissen und Verstehen 2. Fachkompetenz: Fertigkeit und Wissenserschließung 3. Personale Kompetenz: Sozialkompetenz 4. Personale Kompetenz: Selbstständigkeit Die Beschreibung jener Lernziele wird im Folgenden abgeleitet aus dem KMK- Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse 4 sowie den Empfehlungen des Deutschen Bildungsrates 5. Typischerweise verändert sich der Anteil der Lernziele abhängig von der Position der Lehrveranstaltung im Studienplan. Im Grundstudium werden stärker die einfachen Lernziele (also Wissen und Verstehen ), im Hauptstudium stärker die komplexen Lernziele ( Fertigkeit und Wissenserschließung und Selbstständigkeit ) angestrebt. Zusätzlich zur Angabe der zu erwerbenden Kompetenzen ist es erforderlich, pro Lehrveranstaltung das Qualifikationsniveau (die Niveaustufe) nach dem DQR anzugeben. Für 3 Siehe 4 Vgl. Qualifikationsrahmen-HS-Abschluesse.pdf. 5 Vgl. Deutschen Bildungsrats, Empfehlungen der Bildungskommission zur Neuordnung der Sekundarstufe II, Stuttgart (Klett-Verlag) Seite 5 von 1

6 das Erreichen der Niveaustufe 6 (Bachelor-Abschluss) bzw. der Niveaustufe 7 (Master- Abschluss) ist es nicht erforderlich, dass in jeder Veranstaltung ein Lernziel des Niveaus 6 bzw. 7 gefordert wird: Ein hohes Niveau wird nach dem DQR überwiegend dadurch erreicht, dass die vermittelten Kompetenzen eine hohe Breite und Tiefe aufweisen (siehe unten). Das Niveau wird also durch eine ganzheitliche Betrachtung, also über alle Veranstaltungen hinweg, erreicht. Bei der Planung der Lehrveranstaltungen / Studien- und Prüfungsordnungen ist auf der Hochschulzugangsberechtigung aufzubauen, d.h., die Kompetenzen der Niveaustufen 1 bis 3 sind vorauszusetzen, und nur in Ausnahmefällen wird eine Kompetenzvermittlung der Niveaustufe 4 im Curriculum erforderlich sein (z. B. Buchführung). Demgegenüber ist es bei einer inhomogenen Studierendenschaft (wenn also nicht sehr enge Zulassungsvoraussetzungen in der Zulassungssatzung definiert wurden) zur Sicherstellung einer realistischen Arbeitsbelastung (Work-Load) der Studierenden nicht nur akzeptabel, sondern auch erforderlich, dass im Grundstudium Lehrveranstaltungen der Niveaustufe 5 angeboten werden. Zur Veranschaulichung soll im Folgenden die Zuordnung der Niveaustufen zu Ausbildungsabschlüssen wiedergegeben werden. Nach der "Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zum weiteren Vorgehen bei der Erarbeitung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) gelten folgende Entsprechungen: 6 Stufe 1: Basisqualifikationen, Berufsausbildungsvorbereitung Maßnahmen der Agentur für Arbeit (BvB), Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Einstiegsqualifizierung (EQ) Stufe 2: Berufsausbildungsvorbereitung Maßnahmen der Agentur für Arbeit (BVB), Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Einstiegsqualifizierung (EQ)), Berufsfachschule (berufliche Grundbildung) Stufe 3: Zweijährige staatlich anerkannte Ausbildungsordnungen (Berufsbilder), Berufsfachschule (Mittlerer Schulabschluss) Stufe 4: Drei- und dreieinhalbjährige staatlich anerkannte Ausbildungsordnungen (Berufsbilder), z. B. Krankenpfleger/-in, Physiotherapeut/-in Stufe 5: Staatlich anerkannte Fortbildungsgänge z. B. Fachberater/-in, IT-Fachwirt/-in Stufe 6: Bachelor-Abschluss, staatlich anerkannte Fortbildungsgänge z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Techniker/-in, operative Professionals), Fachschulen für Sozialpädagogik (Erzieher/- innen) Stufe 7: Master-Abschluss, staatlich anerkannte Fortbildungsgänge z. B. Betriebswirt/-in Stufe 8: Promotion Im Folgenden sind zur Klarstellung einige didaktische Begriffe zu erläutern. Unter Qualifikation wird der Lernerfolg hinsichtlich von Wissenserwerb oder von Handlungseinübung verstanden, wobei das erworbene Wissen bzw. die eingeübte Handlung in bestimmten, z. B. beruflichen Situationen verwertbar ist. 7 Unter Praxisbezug soll die Vermittlung und Einübung von solchen Modellen, Thesen und Verfahren, die innerhalb der relevanten wissenschaftlichen Gesellschaft anerkannt sind und die sich bei der Lösung von praktischen Problemen bewährt haben. Mit Forschungsbezug soll die Vermittlung und Einübung von aktuellen, sich noch in der wissenschaftlichen Diskussion befindlichen Modellen, Thesen und Verfahren verstanden werden. 6 Siehe Vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission zur Neuordnung der Sekundarstufe II, Bonn, 1974 Seite 6 von 1

7 3.1 Fachkompetenz: Wissen und Verstehen Die DQR-Fachkompetenz von Wissen bezieht sich sowohl auf das Erinnern von Festlegungen (Definitionen), Methoden, Prozessen oder Mustern (also die intellektuelle Reproduktion von Zusammenhängen) als auch auf die Einordnung von Sachverhalten zu eben diesen (das Begreifen oder Verstehen ). Beide Kategorien umschreiben die Fachkenntnis. Die Einstufung nach DQR ist abhängig von der Breite und der Tiefe des vermittelten Wissens. Stufe 5: Über integriertes Fachwissen in einem Lernbereich ( ) verfügen (d. Verf.). Das schließt auch vertieftes fachtheoretisches Wissen ein. Umfang und Grenzen des Lernbereichs ( ) kennen. Stufe 6: Über breites und integriertes Wissen einschließlich der wissenschaftlichen Grundlagen, der praktischen Anwendung eines wissenschaftlichen Faches sowie eines kritischen Verständnisses der wichtigsten Theorien und Methoden. ( ) Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wissenschaftlichen Faches ( ) besitzen. Über einschlägiges Wissen an Schnittstellen zu anderen Bereichen verfügen. Stufe 7: Über umfassendes, detailliertes und spezialisiertes Wissen auf dem neuesten Erkenntnisstand in einem wissenschaftlichen Fach ( ) verfügen. ( ) Über erweitertes Wissen in angrenzenden Bereichen verfügen. 3.2 Fachkompetenz: Fertigkeit und Wissenserschließung Die DQR-Fachkompetenz der Fertigkeit bezieht sich sowohl auf motorische als auch auf intellektuelle Fähigkeiten des Organisierens und Neuorganisierens von Handlungen und Informationen, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Zur besseren Charakterisierung wird hier unterschieden zwischen den motorischen (handlungsbezogenen) Fähigkeiten ( Fertigkeit [im engeren Sinn]) und den wissens- und informationsbezogenen Fähigkeiten ( Wissenserschließung ). Die Methodenkompetenz, also die Fähigkeit, Wissen anwenden zu können (das prozedurale Wissen, das Können ), bezieht sich auf jene beiden Aspekte der DQR-Fachkompetenz Fertigkeit. Einstufung nach DQR ist abhängig von der Breite und die Tiefe der vermittelten Fertigkeiten und wissens- und informationsbezogenen Fähigkeiten. Stufe 5: Über ein sehr breites Spektrum spezialisierter kognitiver und praktischer Fertigkeiten verfügen in einem komplexen, spezialisierten, sich verändernden Lernbereich ( ). Arbeitsprozesse übergreifend planen und sie unter umfassender Einbeziehung von Handlungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Bereichen beurteilen. Umfassende Transferleistungen erbringen. Stufe 6: Über ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach. ( ) Neue Lösungen erarbeiten und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Maßstäbe beurteilen, auch bei sich häufig ändernden Anforderungen. Stufe 7: Über spezialisierte fachliche oder konzeptionelle Fertigkeiten zur Lösung auch strategischer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach. ( ) Auch bei unvollständiger Information Alternativen abwägen. Neue Ideen oder Verfahren entwickeln, anwenden und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Beurteilungsmaßstäbe bewerten. 3.3 Personale Kompetenz: Sozialkompetenz Unter Soziale Kompetenz nach DQR ist die Fähigkeit zu verstehen, sich auf Menschen, mit denen man im unmittelbaren Kontakt steht, einzustellen und mit ihnen umgehen zu können. Dazu gehören auch kommunikative Kompetenzen, wie z. B. Präsentationsfähigkeit, Überzeugungsfähigkeit, Argumentationsfähigkeit. Seite 7 von 1

8 Stufe 5: Arbeitsprozesse kooperativ, auch in heterogenen Gruppen, planen und gestalten, andere anleiten und mit fundierter Lernberatung unterstützen. Auch fachübergreifend komplexe Sachverhalte strukturiert, zielgerichtet und adressatenbezogen darstellen. Interessen und Bedarf von Adressaten vorausschauend berücksichtigen. Stufe 6: In Expertenteams ( ) verantwortlich arbeiten. Die fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen. Komplexe fachbezogene Probleme und Lösungen gegenüber Fachleuten argumentativ vertreten und mit ihnen weiterentwickeln. Stufe 7: Gruppen oder Organisationen im Rahmen komplexer Aufgabenstellungen verantwortlich leiten und ihre Arbeitsergebnisse vertreten. Die fachliche Entwicklung anderer gezielt fördern. Bereichsspezifische und übergreifende Diskussionen führen. 3.4 Personale Kompetenz: Selbstständigkeit Die DQR-Kompetenz Selbstständigkeit umfasst die Reflexionsfähigkeit über Sachverhalte, aber auch die eigene Person, sowie einen pragmatischen Umgang mit Stärken und Schwächen der eigenen Persönlichkeit sowie deren Weiterentwicklung. Leistungsbereitschaft, Lernbereitschaft, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft lassen sich gleichfalls darunter subsumieren. 8 Stufe 5: Ziele für Lern- und Arbeitsprozesse definieren, reflektieren und bewerten und Lern- und Arbeitsprozesse eigenständig und nachhaltig gestalten. Stufe 6: Eigene und fremd gesetzte Lern- und Arbeitsziele reflektieren, bewerten, selbstgesteuert verfolgen und verantworten sowie Konsequenzen für die Arbeitsprozesse im Team ziehen. Stufe 7: Für neue anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren, geeignete Mittel einsetzen und hierfür Wissen eigenständig erschließen. 4 Beispiele einer lernzielorientierten Verbalisierung von Kompetenzerwerb Bei der Beschreibung der Lernziele ( learning outcomes ) ist darauf zu achten, dass die Beschreibung in Übereinstimmung mit den Kompetenzzielen steht. In der folgenden Tabelle 9 befinden sich Formulierungen, mit denen die Kompetenzziele konkret beschrieben werden können. Vermeiden Sie in der Beschreibung Formulierungen wie z. B.: Die Studierenden 8 Vgl. VDI Ingenieurstudie Deutschland 2005, S Quelle: Rolof: Schriftliche Prüfungen stellen und auswerten - methodisch, effektiv, objektiv, Skript zum gleichnamigen Seminar der GHD Karlsruhe am 26. Oktober 2005, S. 10. Seite 8 von 1

9 kennen die Grundlagen der... Der Sachverhalt kann konkreter gefasst werden mit z.b.: Die Studierenden können vier verschiedene Stufen des aufzählen/voneinander abgrenzen. Wissen Verstehen anführen abgrenzen anwenden ableiten ableiten abschätzen angeben anordnen anfertigen analysieren begründen abwägen aufführen beschreiben ausführen auswählen beweisen beurteilen aufsagen bestimmen bedienen auswerten einordnen bewerten aufzählen charakterisieren benutzen Aussagen auf Richtigkeit überprüfen entdecken diskutieren benennen demonstrieren berechnen Bedeutung ermitteln entwerfen einschätzen berichten einordnen bilden Beziehungen klarlegen entwickeln entscheiden bezeichnen erkennen darstellen gliedern erzeugen evaluieren darstellen erklären durchführen definieren extrapolieren erstellen kennzeichnen gestalten implizite Annahmen erkennen folgern gewichten nennen identifizieren handhaben logische Fehler entdecken kreieren Stellung nehmen wiedergeben interpretieren konstruieren prüfen planen urteilen zitieren klassifizieren machen überprüfen Problemlösen werten neu ordnen rechnen zergliedern verallgemeinern zitieren Schlüsse ziehen überführen übersetzen übertragen unterscheiden vergleichen vorhersagen Wesentliches erkennen zuordnen Fertigkeit, Wissenserschliessung: Anwendung Wissenserschließung: Analyse Wissenserschließung: Synthese Selbstständigkeit: Reflexionsfähigkeit gegenüberstellen In wesentliche Teile auflösen konstruieren kommentieren Zusammenhänge aufdecken konzipieren meinen umsetzen umwandeln verwenden zeichnen zusammenstellen Dr. Rainald Kasprik Seite 9 von 1

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