Kompetenznachweis zu Umwelt-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards für forsttechnische Dienstleistungsunternehmen
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- Jasmin Breiner
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1 Kompetenznachweis zu Umwelt-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards für forsttechnische Dienstleistungsunternehmen SYSTEMBESCHREIBUNG KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 0
2 1 Vorbemerkungen und Geltungsbereich Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen und Geltungsbereich Organisation Verfahrensablauf Kosten des Systems Schlussbestimmungen... 8 Anhang Standards Kompetenznachweis Umwelt-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards Prüfroutine SYSTEMBESCHREIBUNG KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 1
3 1 Vorbemerkungen und Geltungsbereich 1 Vorbemerkungen und Geltungsbereich Die Waldfläche Deutschlands beträgt ungefähr 11 Millionen Hektar, d. h. auf etwa jedem dritten Hektar wächst Wald. Drei große Eigentümergruppen spielen dabei eine entscheidende Rolle: Fast die Hälfte der Deutschen Waldfläche wird durch ca. 2 Millionen Privatwaldbesitzer bewirtschaftet, die damit die größte Eigentümergruppe darstellt. Ungefähr ein Drittel der Waldfläche gehört in das Eigentum von Bund und Länder. Der Rest befindet sich im Besitz von verschiedenen Körperschaften. Mehr als zwei Drittel der deutschen Waldfläche ist zertifiziert. Die Waldbesitzer gehen diese Verpflichtung auf freiwilliger Basis ein und garantieren, dass die Wälder nach festgelegten Regularien im Hinblick auf ökonomische, ökologische und soziale Aspekte nachhaltig bewirtschaftet werden. Die zwei bekanntesten Waldzertifizierungssysteme in Deutschland sind PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certifikation Schemes) und FSC (Forest Stewardship Council). Die Bewirtschaftung der Wälder in Deutschland änderte sich in den letzten 30 Jahren radikal. Sie ist wesentlich gekennzeichnet durch die Substitution von Regieleistungen, durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Damit etablierte sich eine vollkommen neue Branche am forstlichen Arbeitsmarkt die forstwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen. Durch gewaltige Investitionen führen diese die Innovation in den Forstbetrieben, hauptsächlich in der Holzernte, ein und ermöglichen so die heute effektive Bewirtschaftung von Waldökosystemen zum allergrößten Teil. Mit dem Kompetenznachweis Umwelt-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards wird forstwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen bescheinigt, dass sie die im Rahmen dieser Qualitätssicherung festgelegten Grundsätze nachweislich einhalten. Dieses System basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit sowie einer offenen Zugänglichkeit für alle interessierten Unternehmen, die in den forstlich relevanten Bereichen tätig sind. Der Kompetenznachweis ist der Garant dafür, dass die Arbeiten entsprechend der geltenden Standards der Waldzertifizierungen ausgeführt werden. Einbezogen werden dabei alle Tätigkeiten, die bei Verjüngungs- einschließlich Pflegearbeiten sowie bei der Holzernte einschließlich der Rückung und des Transportes ausgeführt werden. Eine Ausweitung auf andere forstliche und artverwandte Tätigkeitsbereiche ist grundsätzlich bei entsprechenden Erfordernissen möglich. Das Erlangen des Kompetenznachweises KUQS ist an keine Mitgliedschaft in einem Verein oder einer anderen Institution gebunden. Der Nachweis hat seinen Ursprung im Freistaat Sachsen, berücksichtigt dort insbesondere regionale Belange in der Zusammenarbeit zwischen Waldbesitz und forstwirtschaftlichen Dienstleistern, steht jedoch grundsätzlich allen Forstunternehmen in Deutschland im Zugang offen. Alle gesetzlichen Regelungen, geltenden Verordnungen und Normen sowie länderspezifische Festlegungen sind sowohl von den Waldbesitzern als auch von ausführenden forsttechnischen Unternehmen zu beachten. SYSTEMBESCHREIBUNG KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 2
4 2 Organisation 2 Organisation 2.1 Koordinierungsstelle Es existiert eine Koordinierungsstelle, die, beauftragt vom Träger, als Zertifizierer des Systems folgende Aufgaben erfüllt: a) Prüfung der Unternehmen auf Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Zertifizierung b) Auswahl von geeigneten Auditoren und Koordination des Auditoren-Einsatzes c) Wechsel der Auditoren nach maximal dreimaligem Audit im selben Unternehmen d) Zusammenarbeit mit Zertifizierungsbeirat e) Veranlassung von und Teilnahme an Nach-Audits f) Koordination aller verwaltungstechnischen Aufgaben: 1. Beauftragung des Vor-Ort-Audits an den zuständigen Auditor 2. Erstellung des Ergebnisberichtes nach erfolgtem Audit 3. Beauftragung eines Nach-Audits bei aufgetretenen Mängeln 4. Ausstellung des Kompetenznachweises nach Freigabe durch den Zertifizierungsbeirat Sollte sich eine Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erforderlich machen, kann dies jederzeit beantragt werden, um den Nachweis zur fachlichen Kompetenz sowie zur Erfüllung aller gesetzlichen und normativen Anforderungen zu erbringen. 2.1 Zertifizierungsbeirat Der Zertifizierungsbeirat stellt das unabhängige Gremium dar, welches im Wesentlichen über die Setzung der Systemstandards befindet. Vor dem Hintergrund sich ständig ändernder fachlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen ist es seine Aufgabe, die bestehenden Qualitätskriterien regelmäßig auf ihre Aktualität zu analysieren und entsprechend der Erfordernisse im System anzupassen. Der Zertifizierungsbeirat, bestehend aus mindestens 7 Personen, setzt sich strukturell wie folgt zusammen: a) aus je einem Vertreter der Auftraggeber (staatlich, kommunal, privat) b) aus zwei Vertretern der forstlichen Dienstleistungsunternehmen c) aus forstwissenschaftlich forschenden Einrichtungen d) aus einem Auditor e) aus einem Mitarbeiter der Koordinierungsstelle Die Mitglieder d) und e) haben für den Zertifizierungsbeirat lediglich beratende Funktion und sind nicht stimmberechtigt. Den Zertifizierungsbeirat wählt die Versammlung der zertifizierten Unternehmen. SYSTEMBESCHREIBUNG KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 3
5 2 Organisation Der Zertifizierungsbeirat hat innerhalb dieses Systems insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: 1. Setzung von Systemstandards für den Kompetenznachweis Umwelt-, Qualitätsund Sicherheitsstandards in FDU 2. Überarbeitung des fachlichen Inhaltes des Kompetenznachweises bei entsprechend offenkundig vorliegenden Erfordernissen 3. Erteilung des Kompetenznachweises nach erfolgtem Audit entsprechend der Vorlage des Ergebnisberichtes 2.2 Auditoren Die Auswahl der zugelassenen Auditoren obliegt dem Zertifizierungsbeirat. Folgende Voraussetzungen müssen die eingesetzten Auditoren erfüllen: a) fachliche Eignung durch Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (Universität, Fachhochschule) b) nachweisbare, zweijährige Berufserfahrung im forstwirtschaftlichen Bereich c) praktische Erfahrungen in der Durchführung von in Forstbetrieben und/oder Forstunternehmen nach in der Bundesrepublik Deutschland oder Mitgliedsstaaten der EU anerkannten Zertifizierungen, mindestens als Co-Auditor (Nachweis der fachlichen Eignung durch den verantwortlichen Auditor) d) Für die Auditoren wird von KUQS ein spezielles, fachspezifisches Fortbildungsprogramm erarbeitet. Die Koordinierungsstelle organisiert jährliche Fachveranstaltungen zu ausgewählten und aktuellen Themen, die in Kooperation mit den Waldarbeitsschulen und zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt werden. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist für die Auditoren obligatorisch und wird entsprechend dokumentiert. 2.3 Träger Träger des Kompetenznachweises ist der Sächsische Forstunternehmer Verband e.v. Ihm obliegen im Wesentlichen die Belange zur Sicherung des Haushalts für die Zertifizierung. SYSTEMBESCHREIBUNG KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 4
6 3 Verfahrensablauf 3 Verfahrensablauf 3.1 Voraussetzungen zur Teilnahme an der Zertifizierung Das forsttechnische Unternehmen erhält bei Interesse auf Teilnahme an der Zertifizierung folgende Antragsunterlagen: 1) Fragebogen zur Erfassung der Firmendaten ( Unternehmenssteckbrief mit allen relevanten Informationen zu Anschrift, Ansprechpartner, Angabe des Leistungsspektrums, Betriebsgröße) 2) Aufstellung der einzureichenden Unterlagen (Gewerbeanmeldung, gewerbesteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Versicherungsnachweise, Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern) Nach Prüfung der Unterlagen und Feststellung auf Vollständigkeit wird ein Auditor von der Koordinierungsstelle mit der Durchführung des Vor-Ort-Audits beauftragt. In das Audit sind der Firmensitz sowie der derzeitige Arbeitsort einzubeziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die im Unternehmen ausgeführten Arbeiten auch in das Audit einbezogen werden können (Beachtung des Zeitpunktes für die Durchführung von relevanten Betriebsarbeiten). Werden von Seiten der Auftraggeber interne Abnahmeprotokolle oder ähnliches nach Abschluss von beauftragten Maßnahmen erstellt, die für diesen Kompetenznachweis relevant sind (z. B. bei Pflanzmaßnahmen), so sind diese Nachweise dem Auditor auf Anfrage hin vorzulegen. Werden Nachauftragnehmer vom am Zertifizierungsverfahren beteiligten Unternehmen eingesetzt, so müssen diese ebenfalls zum Zeitpunkt der Zertifikatserteilung an das beantragende Unternehmen nach KUQS oder aber einem vom Deutschen Forstzertifizierungsrat und/oder FSC anerkanntem anderen Forstunternehmerzertifikat zertifiziert sein. 3.2 Turnus der durchzuführenden Audits Der Kompetenznachweis KUQS wird für eine Dauer von 24 Monaten ausgestellt. Zur Durchführung der regelmäßigen Überprüfungen wird ein zweistufiges Kontrollmodell eingeführt, welches wie folgt jährlich wechselt: Die Prüfung zur Erlangung des Kompetenznachweises erfolgt stets als Vor-Ort-Prüfung in dem betreffenden Unternehmen sowie an mindestens einem derzeitigen Arbeitsort. Nach erfolgreicher Prüfung und Zertifikatserteilung werden im Folgejahr regional stattfindende Veranstaltungen, bestehend aus Information + Weiterbildung, durchgeführt. Die Folgeüberprüfung nach 24 Monaten sieht wieder ein Vor-Ort-Audit vor. SYSTEMBESCHREIBUNG KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 5
7 3 Verfahrensablauf Bei Nichtteilnahme an der Kontroll- und Schulungsveranstaltung behält sich der Zertifizierungsbeirat vor, entsprechende Maßnahmen (Aberkennung des Kompetenznachweises, Verpflichtung zum außerordentlichen Einzelaudit, etc.) einzuleiten. 3.3 Nach-Audit Nach-Audits werden erforderlich, wenn wesentliche Abweichungen von den festgelegten Kriterien vom Auditor festgestellt worden sind. Über die Abgrenzung von wesentlichen zu unwesentlichen Abweichungen entscheidet der Auditor ebenso, wie die Empfehlung zum Nach-Audit, nachdem die Beanstandungen vor Ort analysiert werden. Ist eine Korrektur der Beanstandungen möglich, erhält das Unternehmen die Möglichkeit, die Mängel in einer angemessenen Frist abzustellen. Ist eine Mängelbeseitigung nicht möglich, wird dem Unternehmen der Kompetenznachweis entzogen. Dieses kann nach einer Sperrfrist von 6 Monaten erneut den Antrag auf Teilnahme am Zertifizierungsverfahren stellen. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 4 Wochen Einspruch gegen die Entscheidung zu erheben. Der Zertifizierungsbeirat hat sich in Abstimmung mit dem Auditor nach geeigneter Frist unter Anhörung des Unternehmens mit dem Einspruch zu befassen. Die danach gefällte Mehrheitsentscheidung des Zertifizierungsbeirates ist endgültig. 3.4 Sanktionen Die Festlegung von Sanktionen bei wesentlichen Abweichungen gegen die festgelegten Qualitätskriterien obliegt dem Auditor. Je nach Schwere des Verstoßes können dies sein: a) Aussprache einer aktenkundigen Verwarnung b) Zahlung einer Strafe, je nach Schwere des Verstoßes c) zeitlich befristeter Entzug des Kompetenznachweises d) dauerhafter Entzug des Kompetenznachweises und Ausschluss aus dem Zertifizierungsverfahren. SYSTEMBESCHREIBUNG KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 6
8 4 Kosten des Systems 4 Kosten des Systems Der Träger des Systems ist verantwortlich für die Sicherstellung des Haushaltes. Dazu werden von den zertifizierten Unternehmen jährliche Beiträge erhoben. Die Beiträge beinhalten die Aufwendungen für: Tätigkeit der Koordinierungsstelle Tätigkeit des Zertifizierungsbeirates Tätigkeit der Auditoren Eventuell erforderliche Nach-Audits werden nicht durch die allgemeinen Zertifizierungsbeiträge abgedeckt. Diese Aufwendungen sind direkt vom Unternehmen zu begleichen. Das Systems KUQS ist nicht auf eine Gewinnorientierung ausgerichtet. Die Beiträge der Unternehmen dienen lediglich der Kostendeckung im System. Die Aufstellung eines jährlichen Haushaltsplanes obliegt dem Träger des Systems ebenso wie die Aufstellung einer Jahresbilanzierung. Etwaige Überschüsse werden entweder anteilig direkt den Unternehmen zurückgezahlt oder aber im Sinne der Entwicklung des Systems verwendet. Darüber entscheidet die Versammlung der zertifizierten Betriebe, die jährlich stattfindet. SYSTEMBESCHREIBUNG KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 7
9 5 Schlussbestimmungen 5 Schlussbestimmungen Die Veröffentlichung des Zertifizierungssystems erfolgt über den Sächsischen Forstunternehmer Verband e.v.. Eine eigene juristische Person wird nicht angestrebt. aufgestellt und bestätigt: Freiberg, im Auftrag des ZBR KUQS - Dr. rer. silv. Michael Sachse SYSTEMBESCHREIBUNG KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 8
10 1 Allgemeine Standards 1.1 Soziale Aspekte Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung sozialer Aspekte nimmt die Mitarbeiterzufriedenheit im Hinblick auf eine aktive Mitgestaltung der Betriebsabläufe sowie einer definierten Mitbestimmung im Unternehmen einen hohen Stellenwert ein Im Rahmen der allgemeine Standards und der Berücksichtigung sozialer Aspekte erhält jeder Beschäftigte im Unternehmen die Möglichkeit, an Qualifizierungen teilzunehmen. Die Teilnahme an Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen ist entsprechend zu dokumentieren Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung sozialer Aspekte wird garantiert, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten gem. ArbZeitG besondere Berücksichtigung finden. Situationsbedingte Ausnahmen sind zulässig, müssen jedoch dokumentiert werden Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung sozialer Aspekte wird garantiert, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Erholungszeiten eingehalten werden. Über den/die vertraglich vereinbarten und gewährten Urlaubsanspruch/-ansprüche ist/sind ein entsprechender Nachweis zu führen Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung sozialer Aspekte werden Tarifverträge, insbesondere in Bezug auf die Zahlung von Mindestlöhnen, sofern gesetzlich festgeschrieben, eingehalten Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung sozialer Aspekte werden persönliche / familiäre Belange aller Mitarbeiter im Unternehmen berücksichtigt. STANDARDS KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 1
11 1.2 Fachliche Aspekte Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung fachlicher Aspekte weist/weisen die Führungskraft/ Führungskräfte eine fachspezifische Ausbildung nach. Es wird eine Übergangsfrist von 2 Jahren zum Beibringen der entsprechenden Unterlagen beim Nachweis von mindestens 3-jähriger Berufserfahrung toleriert. Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung fachlicher Aspekte weist/weisen der/die Vorarbeiter eine fachspezifische Ausbildung nach. Es wird eine Übergangsfrist von 2 Jahren zum Beibringen der entsprechenden Unterlagen beim Nachweis von mindestens 3-jähriger Berufserfahrung toleriert. Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung fachlicher Aspekte weist der Bediener von Arbeitsmaschinen und Spezialtechnik (Fahrer von Harvestern, Forwardern, Seilschleppern, Holzabfuhrsystemen, ) seine entsprechende Qualifikation nach. Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung fachlicher Aspekte erfolgen Regelungen über Betriebsanweisungen speziell : beim Technikeinsatz beim Einsatz von Gefahrenstoffen bei biologischen Gefährdungen Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung fachlicher Aspekte ist der innerbetriebliche Arbeitsschutz in besonderem Maße zu gewährleisten. Die Nachweisführung über die regelmäßig durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen erfolgt entsprechend der aktuellen Festlegungen der Unfallkassen. Entsprechende Programme zur Gesunderhaltung werden im Unternehmen angeboten. Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung fachlicher Aspekte sind regelmäßige Belehrungen entsprechend der Erfordernisse durchzuführen und zu dokumentieren. Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung fachlicher Aspekte ist eine Gefährdungsanalyse (GUV-V A1) einschließlich einer Dokumentation mit Ergebnisbericht, Festlegungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen, nachweislichen Belehrungen der Mitarbeiter anzufertigen. STANDARDS KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 2
12 Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung fachlicher Aspekte ist ein Arbeitsschutzmanagementsystem ab der von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Betriebsgröße aufzubauen Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung fachlicher Aspekte wird der Nachweis einer aktuellen Ersten-Hilfe-Ausbildung in Abhängigkeit von der ausgeführten Tätigkeit erbracht Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung fachlicher Aspekte wird der Nachweis der entsprechenden Sachkunde beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln erbracht. 1.3 Technische Aspekte Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung technischer Aspekte ist eine der Tätigkeit angepasste vollständige Erste-Hilfe-Ausrüstung bei jeder Arbeitsrotte vorhanden. Das Verfallsdatum der mitgeführten Hilfsmittel ist dabei zu beachten und gegebenenfalls durch neue zu ersetzen Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung technischer Aspekte sind die technischen Voraussetzungen zum Aufbau einer Rettungskette gegeben, die Rettungskette ist dokumentiert und in die betrieblichen Abläufe implementiert Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung technischer Aspekte kommen ausschließlich geprüfte (UVV-Prüfung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen) und zugelassene Arbeitsmaschinen und Spezialwerkzeuge zum Einsatz Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung technischer Aspekte werden ausschließlich verkehrsund betriebssichere Maschinen eingesetzt. Dies trifft ebenso auf alle sonstige eingesetzten Arbeitsmittel zu. Die jährliche Prüfung der Positioniereinrichtung(en) ist nachzuweisen und zu dokumentieren. Alle eingesetzten Arbeitsmittel funktionieren technisch einwandfrei Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung technischer Aspekte befinden sich die eingesetzten Arbeitsmaschinen und Werkzeuge in einem gepflegten und funktionsbereiten Zustand. STANDARDS KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 3
13 1.3.7 Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung technischer Aspekte werden, sofern technisch möglich und sinnvoll, ausschließlich biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle und Hydraulikflüssigkeiten verwendet Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung technischer Aspekte werden ausschließlich Sonderkraftstoffe bei motormanuellen Werkzeugen verwendet Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung technischer Aspekte erfolgt der Umgang mit Gefahrgut nach dem jeweils gültigen Sicherheitsdatenblatt Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung technischer Aspekte sind geeignete Hilfsmittel zur Gefahrabwendung vorhanden Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung technischer Aspekte werden geeignete Mittel zur Brandbekämpfung in Abhängigkeit der ausgeführten Tätigkeiten mitgeführt Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung technischer Aspekte werden geeignete Mittel im Falle des Austritts von flüssigen Betriebsstoffen (z. B. Ölbindemittel, Vlies-, Bodenschutztücher, Transportsäcke, Spaten) mitgeführt Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung technischer Aspekte werden geeignete Mittel zum Schließen von Leckagen (z. B. Reserveschläuche, Blindstopfen, geeignetes Werkzeug) mitgeführt Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung technischer Aspekte werden geeignete technische Möglichkeiten zur Verhinderung von Bodenschäden (geeignete Bereifung und den jeweiligen Verhältnissen angepasster Reifeninnendruck, Ketten, Bänder) genutzt. STANDARDS KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 4
14 1.4 Arbeitsorganisatorische Aspekte Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung arbeitsorganisatorischer Aspekte wird die schriftliche Beauftragung (AG-AN, Unternehmer-Beschäftigter) dokumentiert Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung arbeitsorganisatorischer Aspekte ist eine betriebsinterne Anweisung zum Aufbau einer Rettungskette vorhanden Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung arbeitsorganisatorischer Aspekte ist der Sicherheitsabstand auf der Arbeitsfläche und Vermeidung der Gefährdung der eigenen Person und anderer Personen zu gewährleisten Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung arbeitsorganisatorischer Aspekte wird sichergestellt, dass eine ständige Verbindung zu Personen besteht, die bei gefährlichen Forstarbeiten (insbesondere Motorsägearbeiten, Arbeiten mit Seilwinden und Besteigen von Bäumen [VSG 4.3 Forsten 3 Abs. 3]) in Notfällen Erste Hilfe leisten können. Funknotrufanlagen genügen den Anforderungen (geprüft z.b. KWF und vom Unfallversicherungsträger anerkannt) Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung arbeitsorganisatorischer Aspekte wird sichergestellt, dass eine Notfallversorgung bei gefährlichen Forstarbeiten (Motorsägearbeiten, Arbeiten mit Seilwinden, Besteigen von Bäumen) durch Kontakt zu anderen Personen erfolgen kann. Alleinarbeit ist nur zulässig, wenn eine zugelassene Funknotrufanlage vorhanden ist Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung arbeitsorganisatorischer Aspekte wird sichergestellt, dass Arbeitsorte durch geeignete Maßnahmen und mit geeigneten Hilfsmitteln ordnungsgemäß abgesperrt sind. STANDARDS KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 5
15 1.5 Technologische Aspekte Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung der technologischen Aspekte ist zur Befahrung der Bestände folgendes festgelegt: ein flächiges Befahren ist in PEFC- und FSC-zertifizierten Wäldern unzulässig (Ausnahme: schriftlicher Nachweis einer entsprechenden Genehmigung) Minimierung einer weiteren Befahrung zusätzlich zur Holzernte Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung der technologischen Aspekte sind alle Bestimmungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (z.b. Schutz von Horst- und Höhlenbäumen, Einhaltung FFH-Richtlinien, ) einzuhalten Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung der technologischen Aspekte wird eine bodenschonende Arbeitsausführung gewährleistet. Fahrspuren sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten und des verantwortungsvollen Einsatzes nach Witterungslage zu vermeiden, Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung der technologischen Aspekte wird eine bestandesschonende Arbeitsausführung gewährleistet. Z-Bäume sind grundsätzlich nicht zu beschädigen, am verbleibenden Bestand sind max. 10 % beschädigte Bäume zulässig Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung der technologischen Aspekte bleibt die Gebrauchsfähigkeit von Wegen, Gräben, Durchlässen u. a. entsprechend des vorgefundenen Zustandes erhalten. Falls erforderlich sind entsprechende Nacharbeiten durchzuführen Im Rahmen der allgemeinen Standards und der Berücksichtigung der technologischen Aspekte hat der Unternehmer das Recht und die Pflicht, schriftlich Bedenken an den AG anzuzeigen, wenn: Verstöße gegen gesetzliche Regelungen erkennbar sind die anerkannten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft missachtet wird. STANDARDS KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 6
16 2 Standards für Maßnahmen bei Verjüngungs- und Pflegearbeiten 2.1 Vorbereitung der Pflanzfläche Im Rahmen von Verjüngungsarbeiten erfolgt die Vorbereitung der Pflanzfläche entsprechend der Vorgaben des AG. Dabei dient der schriftliche Arbeitsauftrag als Grundlage, alle Zusatzabsprachen sollten schriftlich fixiert sein Im Rahmen von Verjüngungsmaßnahmen ist ein Ausgangszustand herzustellen, der eine ordnungsgemäße Pflanzung in den Mineralboden gewährleistet Im Rahmen von Verjüngungsmaßnahmen ist der Schlagabraum so abzulegen, dass die weitere Bearbeitung der Fläche so wenig wie möglich behindert wird. 2.2 Durchführung von Pflanzarbeiten Im Rahmen von Verjüngungsarbeiten ist das Pflanzmaterial unter Beachtung der Vorschriften des FoVG und der Vorgaben zur Verwendung gebietsheimischer Gehölze bereitzustellen Im Rahmen von Verjüngungsarbeiten sind alle Arbeiten zur Vorbereitung und während der Pflanzung so zu organisieren, dass die Einhaltung einer durchgängigen Frischekette gewährleistet werden kann Im Rahmen von Verjüngungsarbeiten gelten die Anforderungen an die Qualität des eingesetzten Pflanzmaterials entsprechend der Vorgaben des Verbandes Deutscher Forstbaumschulen e. V. (Informationen unter STANDARDS KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 7
17 2.2.4 Im Rahmen von Verjüngungsarbeiten hat eine fachgerechte Arbeitsausführung zu erfolgen. Dazu zählen: die Anwendung von nicht mechanisierten oder teilmechanisierten Pflanzverfahren die Verteilung der Pflanzen erfolgt auf der Fläche entsprechend der Vergaben die Pflanzen sitzen fest im Mineralboden die Pflanztiefe ist der Wurzel angepasst Wurzelstauchungen werden vermieden 2.3. Schutzmaßnahmen Im Rahmen von Verjüngungsarbeiten werden Einzel- oder Flächenschutzmaßnahmen fachgerecht entsprechend der Vorgaben des AG durchgeführt. Dabei ist insbesondere auf folgendes zu achten: Wildschutzzäune sind in der Ausführung an die vorkommenden Wildarten anzupassen Stabilität und Undurchlässigkeit wird garantiert die Nutzungssicherheit von eingebauten Toren und Überstiegen wird gewährleistet Sollten Pflanzenschutzmittel im Rahmen von Verjüngungsarbeiten zum Einsatz kommen, so ist eine schriftliche Dokumentation darüber notwendig Pflegemaßnahmen Kulturpflegemaßnahmen Im Rahmen der Pflegearbeiten ist die Kulturpflege auf der gesamten Pflanzfläche zum optimalen Zeitpunkt in Absprache mit dem AG bzw. entsprechend der Vereinbarungen im Arbeitsauftrag zu realisieren Im Rahmen von Pflegearbeiten sind bei der Kulturpflege manuelle und motormanuelle Verfahren zu bevorzugen. STANDARDS KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 8
18 Im Rahmen von Pflegearbeiten ist der Einsatz von Herbiziden nur in Ausnahmefällen und mit schriftlicher behördlicher Genehmigung erlaubt Maßnahmen der Jungwuchs- und Jungbestandspflege Im Rahmen von Arbeiten zur Jungwuchs- und Jungbestandspflege ist eine angemessene und auf das Betriebsziel abgestimmte Pflege sicherzustellen Im Rahmen von Arbeiten zur Jungwuchs- und Jungbestandspflege ist die Leistung auf der gesamten Fläche entsprechend der Vorgaben des AG und der Festlegungen laut Arbeitsauftrag zu erbringen Im Rahmen von Arbeiten zur Jungwuchs- und Jungbestandspflege sind die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zwischen den Arbeitsausführenden unbedingt einzuhalten Im Rahmen von Arbeiten zur Jungwuchs- und Jungbestandspflege kommt eine geeignete Schnitt-Technik zur Anwendung. Dazu zählen insbesondere: der Einsatz einer geeigneten Motorsäge (z.b. Schwertlänge) die Anwendung des Schrägschnittes bis max. 12 cm BHD das Führen von 2 Gegenschnitten beim stückweisen Einkürzen STANDARDS KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 9
19 3 Standards für Maßnahmen in der Holzernte einschließlich der Rückung und des Transportes 3.1 Holzernte Motormanuelle Holzernte Im Rahmen der motormanuellen Holzernte erfolgt jeweils eine komplexe Baum- und Situationsbeurteilung am Hiebsort. Dazu zählen: Gefährdungsminimierung (Rückweiche, Standplatz außerhalb der Kronenprojektionsfläche) Festlegung einer Fällrichtung, bei der die Gefährdung von weiteren Personen am Hiebsort ausgeschlossen ist, die minimale Bestandesschäden nach sich zieht und eine problemlose Rückung ermöglicht Beachtung von besonderen Erfordernissen bei Sichteinschränkung durch Naturverjüngung, Totholz und Arbeiten am Steilhang Im Rahmen der motormanuellen Holzernte wird eine fachgerechte Fälltechnik angewandt. Dazu zählt insbesondere: Abweichung von der Regelfälltechnik nur bei Besonderheiten, wie z.b. starke Vorhänger, Stammfäule etc. es erfolgt ein fachgerechter Umgang mit Hängern Nachschneiden ist unzulässig Im Rahmen der motormanuellen Holzernte erfolgt ein fachgerechtes Ausformen der festgelegten Sortimente. Dies bedeutet insbesondere: Entastungsqualität ist mängelfrei, Holzkörper wird nicht angeschnitten Maßhaltigkeit entspricht den Anforderungen Qualität der Trennschnitte Im Rahmen der motormanuellen Holzernte sind Nach- und Folgearbeiten berücksichtigt. Dies bedeutet insbesondere: Sortimente werden bei Möglichkeit in Rauhbeigen zusammengezogen (Schichtholzsortimente) Schlagabraum wird von Wegen, Wasserläufen, Gräben + Böschungen entfernt sofern erfolgt, wird beeinträchtigter Unterstand von Schäden durch den Holzeinschlag befreit Fällschäden werden, sofern technologisch möglich, behandelt STANDARDS KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 10
20 3.1.2 Vollmechanisierte Holzernte Im Rahmen der Holzernte lässt die eingesetzte Holzeinschlagstechnik eine fachgerechte Arbeitsausführung erwarten. Das bedeutet insbesondere: die Arbeitsmaschine muss den örtlichen Gelände- und Bestandesbedingungen angepasst sein sie besitzt insbesondere eine dem Arbeitsfeld angepasste Auslegerreichweite der Harvesterkopf sollte insbesondere für die Dimensionen der zu erntenden Bäume entsprechend geeignet sein Im Rahmen der vollmechanisierten Holzernte erfolgt ein fachgerechtes Ausformen der festgelegten Sortimente. Dies bedeutet insbesondere: Entastungsqualität ist mängelfrei, Holzverletzungen durch Ketten/Bänder/Walzen sind nicht vorhanden Maßhaltigkeit entspricht den Anforderungen (Nachweis der regelmäßigen Kalibrierung des Messsystems wird geführt) 3.2 Rückung des Holzes Im Rahmen der Holzrückung erfolgt der Einsatz geeigneter Holzrücketechnik. Dazu zählt insbesondere: Holzrückemittel/-technik ist für die jeweiligen Geländebedingungen angepasst Holzrückemittel/-technik ist für die für die zu rückenden Sortimente angepasst Der Einsatz von Pferderückung erfolgt fachgerecht und unter besondere Beachtung des Tierschutzes. Dazu zählt insbesondere: es werden alle Aspekte zum Gesundheitsschutz für Holzrücker und Pferd beachtet eine besondere Beachtung unterliegt der Tierschutz für das Pferd/die Pferde insbesondere zur Vermeidung von Überlastungen es erfolgt ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Tier/den Tieren (artgerechter Transport, für den forstlichen Gebrauch geeignete Geschirrund Gebissteile, Einhaltung von Ruhe- und Fütterungsintervallen) STANDARDS KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 11
21 3.2.3 Maschinelle Rückung Im Rahmen der Holzrückung erfolgt ein fachgerechter Einsatz von Seilwindensystem. Dazu zählt insbesondere: Windenbedienung erfolgt vom gesicherten Bedienstand oder von außerhalb des Gefahrenbereiches (Funkfernsteuerung) Seilsysteme unterliegen regelmäßiger Kontrolle und Wartung (Aufspleißen von Seilen wird vermieden etc.) Im Rahmen der Holzrückung erfolgt ein fachgerechter Einsatz von Ladekran-Fahrzeugen (Forwarder, Rückewagen etc.). Dazu zählt insbesondere: die Arbeitsmaschine muss den örtlichen Gelände- und Bestandesbedingungen angepasst sein sie besitzt insbesondere eine dem Arbeitsfeld angepasste Auslegerreichweite eine ständigen Stand- und Kippsicherheit ist gewährleistet (am Hang in Falllinie fahren) Fahrzeuge mit seilunterstütztem Fahrantrieb (Traktionswinden) müssen auch bei Ausfall der Seilunterstützung sicher stehen Im Rahmen der Holzrückung erfolgt eine fachgerechte Bringung mit Seilkran-Anlagen. Dazu zählt insbesondere: der Bergaufrückung wird im Regelfall der Vorzug geben möglichst geringe Seiltrassenbreite wird eingehalten (1,5 m sind möglich) eine fachgerechte Hiebsordnung liegt vor eine Funkverständigung zwischen den Akteuren ist jederzeit gegeben es erfolgt erkennbar ein abgestimmtes Management des Holzflusses insbesondere bei Platzmangel STANDARDS KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 12
22 3.3 Transport des Holzes (Straßentransport) Im Rahmen des Holztransportes im Straßenverkehr werden ausschließlicher verkehrs- und betriebssicheren Holztransportsystemen eingesetzt. Dies gilt ebenso für den Transport aller eingesetzten Arbeitsmittel (Ladekran, Motorkettensägen, ) und bedeutet insbesondere: Die Transportsysteme besitzen eine ordnungsgemäße Zulassung inkl. evtl. Anbauteile Fahrzeuge ohne Allradantrieb werden im Mittel- und Hochgebirge bei begründeten Ausnahmen einsetzen Im Rahmen des Holztransportes im Straßenverkehr erfolgt ausschließlich der Einsatz von geeigneten, zugelassenen Befestigungsmitteln wie Gurte, Seile, Ketten etc. Dies bedeutet insbesondere: Technische Merkblätter der Befestigungsmittel liegen vor und sind bekannt (Zugkraft) Die Befestigungsmittel werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf ausgetauscht Im Rahmen des Holztransportes im Straßenverkehr ist eine fachgerechten Be- und Entladung sichergestellt. Das bedeutet insbesondere: Ein sicherer Stand des Fahrzeuges (gebremst und abgestützt) ist gewährleistet. Die Vorschriften zur Ladungssicherung (z.b. Verspannen der Rungen nach dem Verladen) werden eingehalten. Es erfolgt keine ungewollte Verladung an Schlagabraumresten. Es erfolgt Kontrolle und Entfernung von losen Ladungsteilen (Holzstücke, Rinde) Im Rahmen des Holztransportes im Straßenverkehr ist eine Vermeidung von Überladungen gewährleistet. Das bedeutet insbesondere: Die Achslasten und das Gesamtgewicht des Fahrzeuges nach 34 STVZO werden eingehalten. Ausnahmen im kombinierten Güterverkehr sowie bei Schadereignissen unter Beachtung des jeweiligen Länderrechtes sind bekannt. Kontrollsysteme zur Vermeidung der Überladung sind am Fahrzeug vorhanden Im Rahmen des Holztransportes im Straßenverkehr erfolgt die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Aspekte bei der Fahrt zum Bestimmungsort. Das bedeutet insbesondere: Es erfolgt eine Kontrolle der Ladungssicherung auf dem Weg zum Entladeort (insbesondere bei Kurzholz) Es erfolgt ggf. unterwegs eine Kontrolle und Entfernung von losen Ladungsteilen (Holzstücke, Rinde) Einsatz der Rundumleuchten beim Be- und Entladen im öffentlichen Straßenverkehr ist gewährleistet Im Rahmen des Holztransportes werden Maßnahmen ergriffen, die eine Verringerung der Stabilität des verbleibenden Polters verhindern. Das bedeutet insbesondere: Restpolter werden mit An- bzw. Unterleghölzern gesichert Restpolter werden ggf. neu gestapelt STANDARDS KOMPETENZNACHWEIS UMWELT-, QUALITÄTS- UND SICHERHEITSSTANDARDS Seite 13
23 PRÜFROUTINE SYSTEMIMPLEMENTIERUNG PEFC - DEUTSCHLAND Die festgelegten PEFC-Standards finden sich in den Umwelt-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards des Kompetenznachweises wieder. Ausgehend von allgemeinen Normen, die für alle Tätigkeiten in den Bereichen Pflanzung, Pflege, Holzernte, Rückung und Transport Gültigkeit erlangen, werden zusätzlich für die einzelnen Bereiche Standards gesetzt, die forstwirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen erfüllen müssen, um den Kompetenznachweis KUQS zu erlangen. Die allgemeinen Voraussetzungen gliedern sich dabei in die sozialen, fachlichen, technischen, arbeitsorganisatorischen und technologischen Aspekte. Soziale Aspekte: Die sozio-ökonomischen Funktionen der Wälder (PEFC-Standard 6, Punkte 6.7; 6.8; 6.9) spiegeln sich in den festgelegten Standards von KUQS wie folgt wider: a) Alle Mitarbeiter des Unternehmens haben die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Betriebsabläufe mitzuwirken. b) Jeder im Unternehmen kann an Aus- und Weiterbildungen teilnehmen und dies entsprechend dokumentieren. c) Sofern Tarifverträge gelten, kommen diese in den Unternehmen zur Anwendung. Zusätzlich dazu spielen die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen und festgelegten Arbeits- und Erholungszeiten sowie die Berücksichtigung persönlicher oder familiärer Belange eine wichtige Rolle. Fachliche Aspekte: Auch hier spielen die sozio-ökonomischen Funktionen der Wälder (PEFC-Standard 6, Punkte 6.1; 6.3; 6.5) wieder eine bedeutende Rolle: a) Der Unternehmer sowie seine Beschäftigten verfügen über eine entsprechende fachspezifische Ausbildung oder mehrjährige Berufserfahrungen. Außerdem können Qualifikationen beim Umgang mit der Spezialtechnik nachgewiesen werden.
24 b) Dem innerbetrieblichen Arbeitsschutz, regelmäßigen Belehrungen, Gefährdungsanalysen sowie der Ersten-Hilfe-Ausbildung wird dabei Rechnung getragen. Die Gesundheit und Vitalität des Waldes (PEFC-Standard 2, Punkt 2.2) findet sich im Nachweis der Sachkunde im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln wieder. Technische Aspekte: Bedeutung haben hier vor allem die sozio-ökonomischen Funktionen der Wälder (PEFC- Standard 6, Punkt 6.5) in Bezug auf folgende Punkte: a) Alle Mitarbeiter des Unternehmens haben entsprechend ihrer ausgeführten Tätigkeit eine vollständige persönliche Schutzausrüstung zu verwenden. b) Jede Arbeitsrotte verfügt über eine vollständige Erste-Hilfe-Ausrüstung. c) Der Aufbau einer Rettungskette muss technisch möglich sein. Die Schutzfunktionen der Wälder (PEFC-Standard 5, Punkt 5.5) werden wie folgt berücksichtigt: a) Es werden, sofern dies technisch möglich und sinnvoll ist, ausschließlich biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle und Hydraulikflüssigkeiten verwendet. b) Zur Gefahrenabwendung sind geeignete Hilfsmittel wie z. B. Feuerlöscher, Notfall- Sets für Ölhavarien, Reserveschläuche, Blindstopfen, geeignete Werkzeuge vorhanden. Bei der Verwendung von motormanuellen Werkzeugen sind diese mit Sonderkraftstoffen zu befüllen (PEFC-Standard 6 sozio-ökonomische Funktionen des Waldes, Punkt 6.6) Zur Verhinderung von Bodenschäden werden alle technisch sinnvollen und angezeigten Möglichkeiten, die beim Maschineneinsatz in Frage kommen, genutzt. Damit wird dem PEFC- Standard 2 - Gesundheit und Vitalität des Waldes, Punkt 2.7 Rechnung getragen. Arbeitsorganisatorische Aspekte: Den sozio-ökonomischen Funktionen des Waldes (PEFC-Standard 6, Punkt 6.5) wird wie folgt bei diesen Aspekten nachgekommen: a) Zum Aufbau einer Rettungskette existiert eine betriebsinterne Anweisung. b) Der Sicherheitsabstand beim Arbeiten auf der Fläche wird eingehalten
25 c) Es ist sichergestellt, dass bei gefährlichen Forstarbeiten in Notfällen Erste Hilfe geleistet werden kann. Funknotrufeinrichtungen genügen den Anforderungen. d) Der Kontakt zu anderen Personen während der Ausführung gefährlicher Forstarbeiten ist gewährleistet. Falls dies nicht möglich ist, ist eine zugelassene Funknotrufeinrichtung vorhanden. e) Die Arbeitsorte sind entsprechend abgesichert. Im Leitfaden 6 wird auf die Bedeutung einer schriftlichen Beauftragung hingewiesen bzw. auf die Fixierung relevanter Auftragsinhalte. Dieser Punkt wird entsprechend seiner Wichtigkeit bei den arbeitsorganisatorischen Aspekten als Punkt 1 aufgeführt. Technologische Aspekte: Anforderungen in Bezug auf die Gesundheit und Vitalität des Waldes (PEFC-Standard 2, Punkte 2.5; 2.7; 2.8; 2.9) sind wie folgt formuliert: a) Zur Befahrung der Bestände existieren konkrete Aussagen (flächiges Befahren ist unzulässig, Minimierung der weiteren Befahrung zusätzlich zur Holzernte) b) Es ist eine boden- und bestandesschonende Arbeitsausführung sicherzustellen. Alle Bestimmungen zum Schutz der biologischen Vielfalt sind einzuhalten (PEFC-Standard 4, Punkte 4.9; 4.10). Zur Sicherung der Schutzfunktion der Wälder (PEFC-Standard 5, 5.2; 5.3) dürfen Wege, Gräben, Durchlässe u. a. nicht beeinträchtigt werden bzw. deren Gebrauchsfähigkeit muss wieder hergestellt werden. Zusätzlich dazu ist beim Auftreten von Verstößen gegen gesetzlich Regelungen oder der Missachtung der guten fachlichen Praxis der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, den Auftraggeber davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Für Verjüngungs- und Pflegearbeiten gelten nachfolgend genannte Regularien, die einzelne PEFC-Standards implizieren: Die Vorbereitung der zu bepflanzenden Fläche erfolgt entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers. Die Festlegungen im PEFC-Standard 5 Schutzfunktion der Wälder, Punkt
26 5.4 sind dabei zu berücksichtigen, liegen aber in der Verantwortlichkeit des Flächeneigentümers und Auftraggebers. Bei der Durchführung der Pflanzung und der Einhaltung des PEFC-Standards 4 Biologische Vielfalt von Waldökosystemen, Punkte 4.4; 4.5 sind bei der Pflanzenbereitstellung die gesetzlichen Vorschriften (FoVG) bzw. die Festlegungen zur Verwendung gebietsheimischer Gehölze zu beachten. Außerdem sind für ein optimales Pflanzergebnis die Qualität des eingesetzten Materials, eine durchgängige Frischekette sowie eine fachgerechte Pflanzung von Bedeutung. Der Einzel- bzw. Flächenschutz ist gemäß der Vorgaben des Auftraggebers zu realisieren. Sollten Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen, sind die Festlegungen des PEFC- Standards 2 Gesundheit und Vitalität des Waldes, Punkt 2.2 zu beachten. Kulturpflegemaßnahmen im Anschluss an die Pflanzung werden entsprechend des Arbeitsauftrages ausgeführt. Bei der Auswahl des Verfahrens wird Bezug genommen auf den PEFC-Standard 2 Gesundheit und Vitalität des Waldes, Punkt 2.1. Sollten Herbizide zum Einsatz kommen gelten Festlegungen des Punktes 2.2 des PEFC- Standards 2 Gesundheit und Vitalität des Waldes. Maßnahmen zur Jungwuchs- und Jungbestandspflege erfolgen gemäß Arbeitsauftrag sowie der guten fachlichen Praxis in Bezug auf die geeignete Schnitttechnik. Die Pflege erfolgt angemessen und auf das Betriebsziel abgestimmt, gemäß PEFC-Standard 3 Produktionsfunktion der Wälder, Punkt 3.3. Gemäß den sozio-ökonomischen Funktionen der Wälder (PEFC-Standard 6, Punkt 6.5) sind in Bezug auf die UVV die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände bei Arbeitsausführung in den Bereichen einzuhalten. Die formulierten Standards speziell für die Maßnahmen in der Holzernte, der Rückung und des Straßentransportes des Holzes beziehen sich auf eine fachgerechte Arbeitsausführung. Sie spiegeln die Arbeitsweise der forstwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen unter Berücksichtigung der geltenden PEFC-Standards wider.
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