OFFENLEGUNGSBERICHT. nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV. sowie OFFENLEGUNGSBERICHT. i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung

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1 OFFENLEGUNGSBERICHT nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV sowie OFFENLEGUNGSBERICHT i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung Institutsgruppe Frankfurter Volksbank eg per

2 OFFENLEGUNGSBERICHT nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV Institutsgruppe Frankfurter Volksbank eg per Offenlegungsbericht

3 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Risikomanagement Eigenmittel Adressenausfallrisiko Marktrisiko Operationelles Risiko Beteiligungen im Anlagebuch Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch Verbriefungen Kreditrisikominderungstechniken Abkürzungsverzeichnis Offenlegungsbericht

4 Allgemeines 1 Allgemeines Die Frankfurter Volksbank eg, Frankfurt am Main, bildet zusammen mit ihrer hundertprozentigen Tochter Frankfurter Volksbank International S.A., Luxemburg, eine Institutsgruppe nach 10a Abs.1 KWG. Die im Vorjahr noch dazugehörende GIF Gesellschaft für individuelle Finanzberatung mbh, Bad Vilbel, ist aufgrund ihrer geänderten Geschäftsausrichtung nicht mehr in die Institutsgruppe nach 10a Abs.1 KWG einzubeziehen. Mit der Frankfurter Volksbank International S.A., Luxemburg, der GIF Gesellschaft für individuelle Finanzberatung mbh, Bad Vilbel, der Immobilien Gesellschaft mbh der Frankfurter Volksbank, Bad Vilbel, der Frankfurter Volksbank Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. KG, Frankfurt am Main, der FVB Verwaltungsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main, der WG Immo GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, der WG Immo Kreisstraße Weiterstadt GmbH & Co. KG, Weiterstadt, der VR-FinanzShop Weiterstadt GmbH & Co. KG, Weiterstadt und der WG Immo Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ( 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Im Folgenden wird daher der Offenlegungsbericht nach 26a KWG in Verbindung mit 319 ff. SolvV für die Frankfurter Volksbank eg, Frankfurt am Main, und die Frankfurter Volksbank International S.A., Luxemburg, abgegeben. Nachfolgend werden die Regelungen bei der Frankfurter Volksbank eg dargestellt. Ergänzt werden diese, wenn die Regelungen bei der Frankfurter Volksbank International S.A., Luxemburg, wesentlich davon abweichen. 2 Risikomanagement Gesamtbanksteuerung und Risikomanagement Die Frankfurter Volksbank zeichnet sich seit vielen Jahren durch eine konservative Risikopolitik aus. Diese wurde im Jahr 2013 konsequent fortgeführt. Geschäfte werden nur innerhalb klar definierter Limite und Kompetenzen eingegangen. Dabei müssen die im Bankgeschäft unvermeidlichen Risiken immer in einem vertretbaren und ausgeglichenen Verhältnis zur Risikotragfähigkeit und zum Ertragspotenzial stehen. Diese Leitlinien sind die Grundlagen der Risikopolitik und geben den Rahmen für die Geschäftstätigkeit vor. Im Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns steht das Ziel, den Unternehmenswert der Frankfurter Volksbank zu sichern und in einem fest definierten Rahmen weiterzuentwickeln. Im Gesamtbanksteuerungssystem verbinden sich interne Steuerungsgrößen, die klaren wirtschaftlichen Grundsätzen folgen, und externe Größen, die durch handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben festgelegt sind. Auf die besonderen Anforderungen an die Risikocontrolling- und Compliance-Funktion wurde mit der Einrichtung eines eigenen Dezernats reagiert. Die Grundsätze der Risikopolitik, wie sie in der Geschäfts- und Risikostrategie zum Ausdruck kommen, werden durch den Vorstand festgelegt. Dieser Geschäftsund Risikostrategie liegt ein Strategieprozess zugrunde, bei dem eine strukturierte Auseinandersetzung mit der Festlegung der strategischen Ziele sowie ihrer Umsetzung, Beurteilung und Anpassung erfolgt. Mittels Risikoleitsätzen werden in der bankweiten und risikoartenübergreifenden Strategie die unternehmenspolitischen und risikostrategischen Vorgaben für das Risikomanagement der Bank festgelegt. Die Leitsätze zum Risikomanagement stellen zentrale Grundsätze für die Abwägung von Chancen und Risiken dar. Sie bilden damit die Grundlage für ein unternehmensweit einheitliches Verständnis der Unternehmensziele im Zusammen- Offenlegungsbericht

5 Risikomanagement hang mit dem Risikomanagement und tragen dazu bei, die einheitliche Risikokultur zu verstetigen. Wie in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) festgelegt, wurde im Jahr 2013 die Geschäfts- und Risikostrategie turnusmäßig überprüft. Die Geschäfts- und Risikostrategie hat sich seit vielen Jahren bewährt. Sie wird auch im Jahr 2014 fortgeführt. Die Geschäfts- und Risikostrategie und der quartalsweise Risikobericht wurden mit dem Aufsichtsrat der Bank erörtert. Unter Risikomanagement wird der Einsatz eines umfassenden Instrumentariums zum Umgang mit Risiken im Rahmen der Risikotragfähigkeit verstanden. Dies schließt insbesondere die Aufbau- und Ablauforganisation, die Risikosteuerungsund Risikocontrollingprozesse sowie die Interne Revision ein. Es erfolgt eine kontinuierliche Fortentwicklung der Methoden und Verfahren. Das Risikomanagementsystem gewährleistet eine Risikofrüherkennung. Dem Vorstand und allen weiteren mit den Aufgaben des Risikomanagements betrauten Stellen werden die notwendigen Informationen zur aktiven Steuerung der Risiken zur Verfügung gestellt. Die Jahresplanung wird aus der strategischen Eckwertplanung mit einem Planungshorizont von mehreren Jahren entwickelt. Unterjährig werden die einzelnen Marktaktivitäten durch Soll-Ist-Abgleiche analysiert und gesteuert. In Budget- und Investitionsplänen werden die betrieblichen Aufwendungen und Investitionen lückenlos erfasst. Deren Auslastung wird im Jahresverlauf kontinuierlich überprüft. Festgelegte Risikolimite und Parameter zur Messung, Steuerung, Analyse und Überwachung der maßgeblichen Risiken sorgen dafür, dass alle sich bietenden Ertragspotenziale genutzt und zugleich die finanziellen Ressourcen geschont werden. Die technische Grundlage des umfassenden und komplexen Gesamtbanksteuerungssystems bildet das von der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zur Verfügung gestellte System VR-Control. Dies misst die Erreichung von Plan- und Zielvorgaben. Dadurch wird sichergestellt, dass die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Normen erfüllt werden. Alle Betriebs- und Geschäftsabläufe, das Risikomanagement und -controlling sowie das interne Kontrollsystem der Bank werden von der Internen Revision geprüft. Diese handelt selbstständig, prozessunabhängig und weisungsungebunden. Der Vorstand wird über Prüfungshandlungen zeitnah durch schriftliche Prüfungsberichte informiert. Zu den Aufgaben der Internen Revision zählt auch, die Erledigung offener Prüfungsfeststellungen zu überwachen und Empfehlungen zu geben. Alle quantifizierbaren wesentlichen Risikoarten werden zusammengefasst und der Risikodeckungsmasse aus dem Ergebnis und der Substanz (Risikotragfähigkeit) gegenübergestellt. Dies geschieht in zusammengefasster Form an jedem Geschäftstag. Quartalsmäßig erfolgt eine detaillierte Betrachtung im Gesamtbank- Risikobericht. Im Bankgeschäft wird bei der Risikomessung nach Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts-, Beteiligungs- und operationellen Risiken unterschieden. Hauptbestandteil des Adressenausfallrisikos ist das Kreditrisiko. Darunter wird ein möglicher Wertverlust aus Forderungen verstanden. Dabei ist zu unterscheiden nach Kreditnehmer- und Kontrahentenrisiko sowie Sicherheitenrisiko. Das Kreditnehmer- und Kontrahentenrisiko ist das Risiko der Bonitätsverschlechterung von Geschäftspartnern bis zum Ausfall und damit der Nicht-Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen. Das Sicherheitenrisiko beschreibt die Bewertung der verschiedenen Sicherheitsarten, die zur Reduzierung des Kreditrisikos dienen, und basiert auf dem Zeitwert der Sicherungsobjekte. Deren mögliche Wertschwankung sowie die Veränderung der erzielbaren Verwertungserlöse stellen das Sicherheitenrisiko dar. Offenlegungsbericht

6 Risikomanagement Kreditnehmer- und Kontrahentenrisiko können sowohl im klassischen Kreditgeschäft als auch bei Eigenanlagegeschäften eine Rolle spielen. Dem Kreditrisiko wird durch sorgfältige Auswahl der Kreditnehmer und Kontrahenten entgegengetreten. Ferner existiert ein Strukturlimitsystem zur Begrenzung der Risiken aus Kundengeschäften und Eigenanlagen. Der Umgang mit den Kreditrisiken erfolgt auf zwei Ebenen. Auf der Kundenebene (Mikroebene) wird einerseits die Bonität der einzelnen Kreditnehmer oder Kreditnehmereinheiten beurteilt. Andererseits werden die transaktionsspezifischen Risiken wie Laufzeit, Währung oder Produkt und die Sicherheiten bewertet. Grundlage hierfür sind die im Privatkunden- und Firmenkundengeschäft eingesetzten Ratingmodule, die von der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken entwickelt wurden und die aufsichtsrechtlichen Normen erfüllen. Auf der zweiten Ebene (Makroebene) werden Teilportfolien beispielsweise zur Analyse von Branchenrisiken oder das Gesamtportfolio betrachtet. Anhand qualifizierter Modelle werden die Risikopotenziale ermittelt, die sich aus dem Zusammenwirken der Einzelrisiken ergeben. Diese Methode dient dazu, Strukturziele zu ermitteln und zu steuern sowie Risiken durch die Konzentration auf bestimmte Branchen und Größenklassen vorzubeugen. Zudem wird mit historischen, hypothetischen und inversen Stresstests simuliert, wie sich externe Parameterveränderungen auf das Kreditgeschäft und auf die Emittentenrisiken auswirken. Marktpreisrisiken bestehen in der möglichen nachteiligen Veränderung von Zinsen, Aktien- oder Wechselkursen. Entsprechend wird zwischen Zinsänderungs-, Spread-, Währungs- und Aktienkursrisiken unterschieden. Aufgrund der Bedeutung des Zinsüberschusses als wichtigster Ertragskomponente stellt das Zinsänderungs- und Kursänderungsrisiko das wesentlichste Marktpreisrisiko dar. Währungsrisiken sind aufgrund der nur geringen Bestände von untergeordneter Bedeutung. Die Marktpreisrisiken werden durch ein Limitsystem gesteuert, das nicht nur die börsentäglich eingegangenen Marktpreisrisiken, sondern auch die im Laufe eines Geschäftsjahres bereits eingetretenen Verluste begrenzt. Der Vorstand legt zu Beginn eines Geschäftsjahres die Risikolimite auf der Grundlage der Ertragssituation und entsprechend der Risikotragfähigkeit fest. Darüber hinaus werden in geringem Umfang Finanzinstrumente in Form von Derivaten eingesetzt, um Zinsänderungsrisiken abzusichern. Dabei handelt es sich um Zinsswaps zur Zinsbuchsteuerung. Für Kundengeschäfte bestehen im Einzelfall auch Zinsbegrenzungsvereinbarungen in Form von Micro-Hedges. Im Bereich der Marktpreisrisiken werden anhand von Stresstests mit unterschiedlichen Szenarien die Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit simuliert. Bei der Überwachung und Steuerung von Liquiditätsrisiken wird unterschieden zwischen dem kurzfristigen Liquiditätsrisiko, das die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit aufgrund akuter Zahlungsmittelknappheit kennzeichnet, und dem Refinanzierungsrisiko, das negative Ertragswirkungen infolge einer möglichen Verschlechterung der Refinanzierungssätze beschreibt. Zusätzlich wird als Marktliquiditätsrisiko die Gefahr bezeichnet, Kapitalmarktgeschäfte aufgrund unzulänglicher Markttiefe oder bei Marktstörungen nur mit Verlusten glattstellen zu können. Die kurzfristige Liquidität wird mit Hilfe regelmäßiger Vorschaurechnungen gesteuert, die alle zahlungswirksamen Aktivitäten berücksichtigen. Daneben existiert eine strategische Liquiditätsplanung, die frühzeitig auf einen Liquiditätsverlust hinweist. Mit Hilfe verschiedener Stresstests wird die jederzeitige Zahlungsbereitschaft weiter analysiert. Unter Beteiligungsrisiken wird das Risiko verstanden, dass die eingegangenen Beteiligungen zu potenziellen Verlusten führen können. Entsprechende Verluste können etwa durch Dividendenausfall, Teilwertabschreibungen, Veräußerungsver- Offenlegungsbericht

7 Risikomanagement luste, Verminderung der stillen Reserven oder des bereitgestellten Eigenkapitals sowie aus Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) oder aus Haftungsrisiken beispielsweise in Form von Patronatserklärungen entstehen. Die im Anlagebuch abgebildeten Beteiligungen werden im Wesentlichen aus strategischen Erwägungen gehalten. Die Beteiligungsrisiken werden aufgabenteilig gemessen und überwacht. Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Abläufen, Menschen und Systemen oder durch externe Einflüsse entstehen, definiert und schließen Rechtsrisiken ein. Um einen fehlerfreien Geschäftsablauf sicherzustellen, wurde eine Vielzahl von Maßnahmen implementiert. Dazu zählt, dass die Ablaufprozesse und die Funktionsfähigkeit der technischen Systeme laufend überwacht und den externen und internen Erfordernissen angepasst werden. Organisationsanweisungen, die von der Internen Revision überprüft werden, regeln die betrieblichen Abläufe. Schäden, die sich trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen ergeben, werden, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, durch den Abschluss von Versicherungen abgedeckt. Die schlagend gewordenen operationellen Risiken werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst und bewertet. Die Ergebnisse der Schadensfallanalysen führen sofern erforderlich zur Anpassung interner Abläufe und zum präventiven Schutz. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die zur Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, um diese zu begrenzen oder zu minimieren. Damit wird gewährleistet, dass die wesentlichen quantifizierbaren Risiken mit ausreichend Risikodeckungsmasse unterlegt werden. Die Gesamtrisiken werden in einer Art gesteuert, die dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt der Geschäfte angemessen Rechnung trägt. Im Geschäftsjahr 2013 wurden die entsprechenden Verlustobergrenzen und Strukturlimite stets eingehalten. Offenlegungsbericht

8 Eigenmittel 3 Eigenmittel Eingezahltes Kapital und Haftsumme Die Frankfurter Volksbank eg wird in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft geführt. Beteiligungen an der Genossenschaft erfolgen in Form von Geschäftsanteilen. Der Geschäftsanteil der Genossenschaft beträgt 50,00 Euro. Die Höhe des Volumens dieser Geschäftsanteile beträgt zum 31. Dezember ,0 Mio. Euro. Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt in unserem Haus 50,00 Euro. Die Anzahl der Geschäftsanteile ist auf 200 Anteile je Mitglied bei der Frankfurter Volksbank eg begrenzt. Die Frankfurter Volksbank International S.A., Luxemburg, wurde am 3. Juli 2002 durch notariellen Vertrag in der Rechtsform der Société Anonyme gegründet. Das gezeichnete Kapital beträgt insgesamt 20 Mio. Euro. Es ist voll eingezahlt und wird direkt oder indirekt zu 100 Prozent von der Frankfurter Volksbank eg, Frankfurt am Main, gehalten. Nachrangige Die von der Frankfurter Volksbank eg begebenen längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten erfüllen die in 10 Abs. 5a KWG genannten Anforderungen als Ergänzungskapital. Die Zinssätze dafür liegen zwischen 0,80 % und 4,75 %. Die Restlaufzeiten liegen zwischen 2 Tagen und 5 Jahren. Angemessenheit der Eigenmittel Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Offenlegungsbericht

9 Eigenmittel Modifiziertes verfügbares Eigenkapital Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach 10 Abs. 1d KWG setzt sich für die Institutsgruppe per 31. Dezember 2013 wie folgt zusammen (in Mio. Euro): Kapitalstruktur Mio. Euro Kernkapital 779 davon eingezahltes Kapital 74 davon sonstige anrechenbare Rücklagen 304 darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz davon Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB 440 davon andere und landesspezifische Kernkapitalbestandteile darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz davon bereits abgezogen Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG darunter Abzugspositionen nach 10 Abs. 6 und 6a KWG 38 + Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen 179 gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG = Modifiziertes verfügbares Eigenkapital 958 Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen nach 10 Abs. 6 und 6a KWG 76 Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG Kapitalanforde- Folgende Eigenkapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen rungen nach (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, stellen sich für die dem Kreditrisikostandardansatz Institutsgruppe zum 31. Dezember 2013 wie folgt dar: Risikopositionen Kreditrisiko Eigenkapital- Anforderung Mio. Euro Institute 9 Unternehmen 107 Mengengeschäft 110 durch Immobilien gesicherte Positionen 38 überfällige Positionen 8 Beteiligungen 13 von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 1 Investmentanteile 20 sonstige Positionen 13 Marktrisiken Marktrisiken gemäß Standardansatz 0 Operationelle Risiken Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz 38 Eigenkapitalanforderung insgesamt 357 Offenlegungsbericht

10 Adressenausfallrisiko Eigenkapitalquoten Unsere Gesamtkennziffer betrug 21,46 Prozent, die Kernkapitalquote 17,46 Prozent. 4 Adressenausfallrisiko Allgemeine Voraussetzung Ergänzend zu den Ausführungen im Abschnitt 2 Risikomanagement werden nachfolgend noch detailliertere Informationen gegeben. Durch die Risikovorsorge in Form von Einzelwertberichtigungen (EWB) bzw. Rückstellungen wird den akuten Risiken hinsichtlich der Kapital- und Zinsforderungen Rechnung getragen. Lassen Zahlungsfähigkeit und die gestellten Sicherheiten oder sonstige negative Nachrichten über die Lage des Kreditnehmers erwarten, dass der Kredit nicht voll zurückgezahlt werden kann, so erfordern die voraussichtlich eintretenden Verluste eine entsprechende Risikovorsorge. Ist die Kapitaldienstfähigkeit rechnerisch nicht gegeben, liegen aber keine Leistungsstörungen und eine beanstandungsfreie Kontoführung vor, ist das Engagement intensiv auf verdeckte Risiken zu untersuchen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob durch die Aufnahme neuer oder die Ausweitung bestehender Kredite bei anderen Gläubigern oder die Verwertung von Vermögenssubstanz die fehlende Kapitaldienstfähigkeit nur vorübergehend überdeckt wird. Kann dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen und erwartet werden, dass der Kapitaldienst auch künftig erbracht wird, ist eine Risikovorsorge nicht erforderlich. Ein wesentliches Instrument zur Identifizierung von Adressausfallrisiken sind unsere Ratingprozesse und -systeme, mit welchen wir eine Einschätzung der Bonität des Kreditnehmers vornehmen. Definition von notleidend Als notleidend werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen oder Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von in Verzug wird nicht verwendet. Offenlegungsbericht

11 Adressenausfallrisiko Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteiligungen) nach Maßgabe des 19 Abs. 1 KWG) kann per 31. Dezember 2013 wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (Mio. Euro) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken Verteilung nach bedeutenden Regionen Deutschland EU Nicht-EU Privatkunden (= Nicht-Selbstständige) Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen Firmenkunden Kreditinstitute, Versicherungs- und Finanzunternehmen Grundstücks- und Wohnungsunternehmen 655 Öffentliche Haushalte Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Dienstleistungen für Unternehmen Sonstige Verteilung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/ -rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko wurden Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. 340f HGB. Unterjährig ist sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/ -rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge wird erst dann vorgenommen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Offenlegungsbericht

12 Adressenausfallrisiko Darstellung der notleidenden Forderungen per 31. Dezember 2013 nach Hauptbranchen (in Mio. Euro): Hauptbranchen Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Privatkunden 40,8 20,2 2,0-0,1 0,4 1,7 Firmenkunden 63,7 15,6 1,6 2,3 0,2 0,3 Grundstücks- und Wohnungsunternehmen Verarbeitendes Gewerbe 9,7 2,2 0,7 1,8 0,0 0,0 10,0 3,3 0,5 1,3 0,0 0,0 Baugewerbe 6,5 2,4 0,2-2,4 0,1 0,0 Dienstleistungen 7,7 2,8 0,1-0,1 0,0 0,0 Für das nicht durch Sicherheiten gedeckte Volumen aus notleidenden Krediten wurden EWB gebildet. Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 17,0 Mio. Euro. Da grundsätzlich nur Kredite im Geschäftsgebiet vergeben werden und in Luxemburg das Kundenkreditgeschäft von untergeordneter Bedeutung ist, wird auf eine Aufteilung nach Regionen verzichtet. Entwicklung der Risikovorsorge per 31. Dezember 2013 (in Mio. Euro): Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung Verbrauch Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB 50,2 12,4 9,1 17,7 0,0 35,8 Rückstellungen 4,7 0,6 1,7 0,0 0,0 3,6 PWB 19,3 0,0 2,3 0,0 0,0 17,0 Offenlegungsbericht

13 Adressenausfallrisiko Anerkannte Ratingagenturen sowie Forderungen je Risikoklasse Risikogewicht in % Für die bonitätsrelevanten Forderungskategorien Banken und Verbriefungen sowie Staaten wurden gegenüber der Bankenaufsicht die Ratingagenturen Fitch, Moody s und Standard & Poor s nominiert. Ab dem wurde für die Forderungskategorie Staaten zusätzlich die Exportversicherungsagentur Euler Hermes Deutschland AG nominiert. Eine Übertragung der Bonitätsbeurteilungen von Emissionen auf Forderungen erfolgt nicht. Aufgrund des unwesentlichen Kundenkreditgeschäftes und der sehr guten Eigenkapitalausstattung wurde in Luxemburg auf eine Benennung verzichtet. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Forderungsbeträge vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse per 31. Dezember 2013 wie folgt: Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge vor Kreditrisikominderung (Standardansatz; in Mio. Euro) nach Kreditrisikominderung Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln Derivative Adressenausfallrisikopositionen Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist im Wesentlichen die DZ BANK AG. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems in der genossenschaftlichen FinanzGruppe, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir bei diesen Geschäften auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Daneben wurden drei derivative Sicherungsgeschäfte mit zwei Instituten außerhalb des Verbundes abgeschlossen. Die Frankfurter Volksbank International S.A., Luxemburg, hat ein derivatives Sicherungsgeschäft mit der DZ BANK AG abgeschlossen. Offenlegungsbericht

14 Marktrisiko Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit folgenden Wiederbeschaffungswerten in Mio. Euro (vor bzw. nach Aufrechnung und Sicherheiten) per 31. Dezember 2013 verbunden: Positive Wiederbeschaffungswerte (vor Aufrechnung und Sicherheiten) Zinsbezogene Kontrakte 1,13 Währungsbezogene Kontrakte 0,41 Aktien-/Indexbezogene Kontrakte 1,97 3,51 Aufrechnungsmöglichkeiten 0,00 Anrechenbare Sicherheiten 0,00 Positive Wiederbeschaffungskosten (nach Aufrechnung und Sicherheiten) Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet. Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf die Marktbewertungsmethode für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikoposition per 31. Dezember 2013 ermittelt: 3,51 Angewendete Methode anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko (Mio. Euro) Marktbewertungsmethode 16 5 Marktrisiko Marktpreisrisiken Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Waren und Sonstige sind keine Unterlegungen mit Eigenkapital erforderlich. Für die Bestände in Währungen sind aufgrund der Bagatellregelung gemäß 294 Abs. 3 SolvV keine Unterlegungen mit Eigenkapital notwendig. 6 Operationelles Risiko Verwendeter Ansatz Operationelle Risiken sind Risiken, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Einflüsse eintreten können. Diese Definition umfasst auch rechtliche Risiken und entspricht dem aufsichtsrechtlichen Verständnis. Die Eigenmittelanforderung für unser operationelles Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz gemäß 271 SolvV ermittelt. Die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko erfolgt durch die Frankfurter Volksbank International S.A., Luxemburg, nach dem Standardansatz. Offenlegungsbericht

15 Beteiligungen im Anlagebuch 7 Beteiligungen im Anlagebuch Beteiligungen Wir halten überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die von der Frankfurter Volksbank eg direkt oder indirekt gehaltenen Anteile an den Tochtergesellschaften ausgewiesen. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Die in den Beteiligungen vorhandenen stillen Reserven werden nicht als latente Neubewertungsreserven i.s.v. 10 Abs. 2b S. 1 Nr. 6 und Nr. 7 KWG dem haftenden Eigenkapital zugerechnet. Die Frankfurter Volksbank International S.A., Luxemburg, hält keine Beteiligungen. Einen Überblick über die Beteiligungen gibt folgende Tabelle: Beteiligungen Buchwert (Tsd. Euro) Beizulegender Zeitwert (Tsd. Euro) Börsenwert (Tsd. Euro) Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen (Verbundbeteiligungen) Andere Beteiligungspositionen Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch Die für die Frankfurter Volksbank International S.A., Luxemburg, ermittelten Zinsänderungsrisiken bei einem steigenden Zinsniveau sind aufgrund der kurz- und mittelfristigen Festzinsbindung der Aktiv- und Passivbestände insgesamt vernachlässigbar. Fristentransformation Das eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Offenlegungsbericht

16 Verbriefungen Barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos Das Zinsänderungsrisiko wird barwertig (unter Nutzung von Zinsmanagement innerhalb VR-Control) gemessen und gesteuert. Dabei werden folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde gelegt: Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds bekannt ist. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß den institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung. Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von derzeit Basispunkten bzw. 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor. Zinsänderungsrisiko bei Verschiebung um +200 / -200 Basispunkte per 31.Dezember 2013 Rückgang des Zinsbuchbarwerts in Mio. Euro (+200 Basispunkte) Erhöhung des Zinsbuchbarwerts in Mio. Euro (-200 Basispunkte) Summe 143,86 110,39 Zeitpunkt und Bewertung Das Zinsänderungsrisiko wird monatlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. 9 Verbriefungen Per Stichtag besteht eine Verbriefungsposition in unwesentlichem Umfang aus der Fusion mit der Vereinigte Volksbank Griesheim-Weiterstadt eg. Die Verbriefungsposition wird ausschließlich dem Kreditrisiko-Standardansatz zugeordnet und gemäß der Regelungen des 240 SolvV risikogewichtet. Die Restlaufzeit der Verbriefungsposition liegt über 5 Jahre. Im Rahmen des Verbriefungsprozesses übte die Vereinigte Volksbank Griesheim-Weiterstadt eg die Funktion eines Investors aus. Hinsichtlich der verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften liegen keine Besonderheiten vor. Die im Rahmen der Funktion als Investor erworbenen Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und unter den Anleihen und Schuldverschreibungen (Aktiva 5) ausgewiesen. Verbriefungstransaktion als Investor Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß 225 bis 268 SolvV fallen. Offenlegungsbericht

17 Kreditrisikominderungstechniken Als Investor von ABS bzw. Kreditderivaten verfolgte die ehemalige Vereinigte Volksbank Griesheim-Weiterstadt eg u.a. folgende Ziele: Gezielte Hereinnahme von Risiken aufgrund eines fehlenden anderweitigen Zugangs zu entsprechenden Asset-Klassen gezielte Risikosteuerung bzw. streuung mit Nutzung des Diversifikationseffektes Anlage von liquiden Mitteln zur Erzielung einer Überrendite 10 Kreditrisikominderungstechniken Verwendung Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Strategie Die Bankstrategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil der Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien der genossenschaftlichen FinanzGruppe zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Aufrechnungsvereinbarungen Sicherungsinstrumente Die nachfolgend aufgeführten Hauptarten von Sicherheiten werden für die Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht. Diese Sicherheiten werden entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers enthält, berücksichtigt. a) Gewährleistungen / Lebensversicherungen Bürgschaften und Garantien Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen b) Finanzielle Sicherheiten Bareinlagen in unserem Haus Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand Aktien, die in einem Hauptindex einer Wertpapier- oder Terminbörse enthalten sind Investmentanteile im Sinne des 155 Abs. 1 Nr. 16 SolvV Offenlegungsbericht

18 Kreditrisikominderungstechniken Gewährleistungsgeber Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften) inländische Kreditinstitute Kreditderivate werden von unserem Haus nicht genutzt. Markt- und Kreditrisikokonzentrationen Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen worden. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Gesicherte Positionswerte je Forderungsklasse Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten in Mio. Euro per 31. Dezember 2013: Forderungsklassen Gewährleistungen/ Lebensversicherungen (in Mio. Euro) Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige... finanzielle Sicherheiten (in Mio. Euro) Sonstige öffentliche Stellen 15,0 0,8 Institute 0,0 0,0 Unternehmen 43,8 21,6 Mengengeschäft 87,6 21,2 Überfällige Positionen 2,8 1,4 Offenlegungsbericht

19 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Beschreibung BaFin BVR Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank AG EU EWB HGB KSA KWG MaRisk OECD PWB SolvV Europäische Union Einzelwertberichtigung Handelsgesetzbuch Kreditrisiko-Standardansatz Kreditwesengesetz Mindestanforderungen an das Risikomanagement Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development) Pauschalwertberichtigung Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht

20 OFFENLEGUNGSBERICHT i. S. d. Instituts-Vergütungsverordnung Institutsgruppe Frankfurter Volksbank eg per Offenlegungsbericht

21 Inhaltsverzeichnis Allgemeines Beschreibung des Geschäftsmodells Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung Daten zur Vergütungssystematik Offenlegungsbericht

22 Allgemeines Die Frankfurter Volksbank eg, Frankfurt am Main, bildet zusammen mit ihrer hundertprozentigen Tochter Frankfurter Volksbank International S.A., Luxemburg, eine Institutsgruppe nach 10a Abs. 1 KWG. Die im Vorjahr noch der Institutsgruppe zuzurechnende GIF Gesellschaft für individuelle Finanzberatung mbh, Bad Vilbel, ist aufgrund ihrer geänderten Geschäftsausrichtung nicht mehr einzubeziehen. Mit der Frankfurter Volksbank International S.A., Luxemburg, der GIF Gesellschaft für individuelle Finanzberatung mbh, Bad Vilbel, der Immobilien Gesellschaft mbh der Frankfurter Volksbank, Bad Vilbel, der Frankfurter Volksbank Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. KG, Frankfurt am Main, der FVB Verwaltungsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main, der WG Immo GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, der WG Immo Kreisstraße Weiterstadt GmbH & Co. KG, Weiterstadt, der VR- FinanzShop Weiterstadt GmbH & Co. KG, Weiterstadt und der WG Immo Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ( 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Im Folgenden wird daher der Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung für die Frankfurter Volksbank eg, Frankfurt am Main, und die Frankfurter Volksbank International S.A., Luxemburg, abgegeben. Nachfolgend werden die Regelungen bei der Frankfurter Volksbank eg dargestellt, die grundsätzlich auch für die Frankfurter Volksbank International S.A. Luxemburg, gelten. Es gilt jedoch die Besonderheit, dass bei der Frankfurter Volksbank International S.A., Luxemburg, keine variablen Vergütungsbestandteile gezahlt werden. Beschreibung des Geschäftsmodells Wir sind eine regional tätige Kreditgenossenschaft mit einer Bilanzsumme in Höhe von 8,3 Mrd. Euro. Aufgrund der engen Beziehung zu unseren Mitgliedern und Kunden besteht insbesondere keine Kapitalmarktabhängigkeit. Es wird das übliche Kredit- und Einlagengeschäft sowie Wertpapierdienstleistungsgeschäft einer regional tätigen Genossenschaftsbank betrieben. Das Vermittlungsgeschäft erfolgt überwiegend mit unseren Partnern der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Das Eigengeschäft der Bank wird in erster Linie zur Aussteuerung von Ungleichgewichten im Kundengeschäft ausgeübt. Wir sind ein Nicht-Handelsbuchinstitut und betreiben Handelsgeschäfte im Rahmen der zulässigen Bagatellgrenzen. Das Privat- und Firmenkundengeschäft ist geprägt durch einen hohen Anteil an Retail- und Realkreditgeschäften. Mit Kunden werden strukturierte Finanzgeschäfte in Form von Zinsderivaten und im Bereich der selbst emittierten Inhaberschuldverschreibungen unter Wahrung definierter Prozesse in geringem Umfang getätigt. Durch die Geschäftsstruktur und die Überschaubarkeit der Verträge im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft ist eine Beschränkung auf die banküblichen Risiken einer regional ausgerichteten Genossenschaftsbank gewährleistet. Entsprechend dem definierten Geschäftsgebiet dominieren regionale Geschäfte; grenzüberschreitendes Geschäft wird nur in überschaubarem Umfang betrieben. Im Eigengeschäft werden nur im banküblichen Umfang ausländische Wertpapiere gehalten. Werden Auslandsgeschäfte abgewickelt, erfolgt das in der Regel über Verbundpartner, Korrespondenzbanken sowie genehmigte ausländische Kontrahenten. Eigene Auslandsgeschäfte, die über die Beteiligungen an der Frankfurter Volksbank International S.A. und der DZ BANK International S.A. hinausgehen, betreibt die Bank im Regelfall nicht. Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts- Vergütungsverordnung Die Vergütungsstrukturen für Risikoträger sind einfach und transparent. Weder im Bereich der Geschäftsleitung noch im Bereich der außertariflichen Mitarbeiter bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungssystemen. Die Mitarbeiter werden auf Basis der tariflichen Vergütungsregelungen vergütet. Fixe und variable Vergütungen der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter stehen in einem Offenlegungsbericht

23 angemessenen Verhältnis zueinander; negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen entstehen dadurch nicht. Weiterhin sind die Mitarbeiter und die Geschäftsleitung dazu verpflichtet, keine persönlichen Absicherungsgeschäfte oder sonstige Gegenmaßnahmen zu treffen, welche geeignet sind, die Risikoorientierung oder sonstiger ihnen von der Bank oder Dritten im Hinblick auf ihre Arbeitstätigkeit für die Bank gewährten variablen Vergütungselementen einzuschränken oder aufzuheben. Diese Verpflichtung umfasst insbesondere solche Maßnahmen, die im Fall einer Minderung oder Beschränkung von variablen Vergütungselementen für den Mitarbeiter zu wirtschaftlichen Vorteilen gleich welcher Art führen. Unsere Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsleitung eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auch auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet sind. Unser Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken. Aufgrund unseres risikoarmen Geschäftsmodells tragen nur wenige Mitarbeiter Risikoverantwortung. Im Bereich der Kontrolleinheiten setzen wir über das Vergütungssystem keine Anreize, die der Überwachungsfunktion dieser Einheiten zuwiderlaufen, weil in diesen Bereichen ganz überwiegend fix vergütet wird. In erfolgreichen Geschäftsjahren gibt es wie für alle Mitarbeiter eine freiwillige Sonderzahlung, die sich am Gesamtbankergebnis orientiert. Bei dieser Sonderzahlung handelt es sich um eine freiwillige Leistung, aus der, auch bei wiederholten Zahlungen gleicher oder ähnlicher Art, kein Rechtsanspruch für die Zukunft abgeleitet werden kann. Daten zur Vergütungssystematik Unsere gesamten Personalbezüge (GuV) einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge betrugen 86 Mio. Euro (inklusive Tarifvergütung). Eine variable Vergütung haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, da wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in 2013 am Erfolg der Frankfurter Volksbank eg teilhaben lassen und an sie wie im Vorjahr eine außertarifliche Sonderzahlung geleistet haben. Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile beträgt 95 Prozent, der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile beträgt 5 Prozent (inkl. außertariflicher Sonderzahlung). Offenlegungsbericht

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