ÄNDERUNGSANTRÄGE

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1 Europäisches Parlament Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit /0275(COD) ÄNRUNGSANTRÄGE Entwurf eines Berichts Simona Bonafè (PE v01-00) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (COM(2015)0595 C8-0382/ /0275(COD)) AM\ doc PE v01-00 In Vielfalt geeint

2 AM_Com_LegReport PE v /153 AM\ doc

3 Änderungsantrag 166 Notis Marias Entwurf einer legislativen Entschließung Bezugsvermerk 3 a (neu) Entwurf einer legislativen Entschließung gestützt auf das Protokoll (Nr. 2) des AEUV über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, Or. el Änderungsantrag 167 Luke Ming Flanagan, Estefanía Torres Martínez Entwurf einer legislativen Entschließung Bezugsvermerk 5 a (neu) Entwurf einer legislativen Entschließung unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Oktober a, 1a Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu Für einen nachhaltigeren Konsum: Lebensdauer von Industrieprodukten und die Wiederherstellung des Vertrauens durch Verbraucherinformation Änderungsantrag 168 Daciana Octavia Sârbu, Pavel Poc AM\ doc 3/153 PE v01-00

4 Entwurf einer legislativen Entschließung Bezugsvermerk 6 a (neu) Entwurf einer legislativen Entschließung unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012, zu dem Thema Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU, insbesondere deren Ziffer 14, Änderungsantrag 169 Karl-Heinz Florenz Entwurf einer legislativen Entschließung Bezugsvermerk 8 a (neu) Entwurf einer legislativen Entschließung unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Parlaments mit dem Titel Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft, Änderungsantrag 170 Karl-Heinz Florenz Entwurf einer legislativen Entschließung Bezugsvermerk 8 b (neu) Entwurf einer legislativen Entschließung unter Hinweis auf den Bericht des International Resource Panel Resource Efficiency: Potential and Economic Implications UNEP (2016), PE v /153 AM\ doc

5 Begründung CuttingPublications/tabid/133337/Default.aspx Änderungsantrag 171 Mark Demesmaeker Erwägung -1 (neu) (-1) Angesichts der Abhängigkeit der EU vom Import von Rohstoffen und des schnellen, kurzfristigen Abbaus beträchtlicher natürlicher Ressourcen ist es eine wesentliche Herausforderung, so viele Ressourcen wie möglich innerhalb der EU wiederzuverwerten und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Begründung Es ist wichtig, das erweiterte Vorhaben eines Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft herauszustellen und die Gelegenheit zur Förderung dieses Übergangs zu betonen, die die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie bietet. Änderungsantrag 172 Mark Demesmaeker Erwägung -1 a (neu) (-1a) Die Kreislaufwirtschaft bietet der lokalen Wirtschaft bedeutende Chancen und das Potenzial, eine Win-win-Situation für alle betroffenen Interessensträger zu schaffen. AM\ doc 5/153 PE v01-00

6 Begründung Es ist wichtig, das erweiterte Vorhaben eines Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft herauszustellen und die Gelegenheit zur Förderung dieses Übergangs zu betonen, die die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie bietet. Änderungsantrag 173 Mark Demesmaeker Erwägung -1 b (neu) (-1b) Forschung, Innovation und die Schaffung von intelligenten Geschäftsmodellen auf der Grundlage von Ressourceneffizienz sind für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft entscheidend. Begründung Es ist wichtig, das erweiterte Vorhaben eines Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft herauszustellen und die Gelegenheit zur Förderung dieses Übergangs zu betonen, die die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie bietet. Änderungsantrag 174 Mark Demesmaeker Erwägung -1 c (neu) (-1c) Abfallbewirtschaftung sollte in nachhaltige Bewirtschaftung von Materialien überführt werden. Es sei betont, dass die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie eine Gelegenheit dazu bietet. PE v /153 AM\ doc

7 Begründung Es ist wichtig, das erweiterte Vorhaben eines Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft herauszustellen und die Gelegenheit zur Förderung dieses Übergangs zu betonen, die die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie bietet. Änderungsantrag 175 Mark Demesmaeker Erwägung -1 d (neu) (-1d) Für den erfolgreichen Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ist zusätzlich zur Überarbeitung und vollständigen Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie die vollständige Umsetzung der Mitteilung mit dem Titel Den Kreislauf schließen Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft erforderlich. Der Aktionsplan sollte ebenfalls die Kohärenz, Kontinuität und Synergien zwischen der Kreislaufwirtschaft und der Energie-, Klima-, Landwirtschafts-, Industrie- und Forschungspolitik erhöhen. Begründung Es besteht ein eindeutiger Bedarf, die Kohärenz, Kontinuität und Synergien zwischen verschiedenen Politikbereichen sicherzustellen. Änderungsantrag 176 Gilles Pargneaux, Pervenche Berès Erwägung 1 (1) Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert werden mit dem (1) Bewirtschaftung, Umwandlung und Nutzung von Abfällen in der Union AM\ doc 7/153 PE v01-00

8 Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen, eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern. sollten verbessert werden mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen, eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft sowie eine bessere Bewirtschaftung von Rohstoffen zu fördern, und dabei die Abhängigkeit der Wirtschaft von Importen zu verringern, die Energieabhängigkeit der EU zu reduzieren, neue Chancen für die Wirtschaft und neue Märkte zu erschließen und die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort zu fördern. Änderungsantrag 177 Giovanni La Via, Aldo Patriciello, Alberto Cirio Erwägung 1 (1) Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert werden mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen, eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern. (1) Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert werden mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen, eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern, die Energieeffizienz zu verbessern, die Ressourcenabhängigkeit der Union zu verringern und die Diffusion von erneuerbaren Energien aus Siedlungsund landwirtschaftlichen, wie zum Beispiel Biogas und Biomethan, zu fördern. PE v /153 AM\ doc

9 Änderungsantrag 178 José Blanco López, Soledad Cabezón Ruiz, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández Erwägung 1 (1) Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert werden mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen, eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern. (1) Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert werden mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen, eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten, eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Abhängigkeit der Union zu verringern. Or. es Änderungsantrag 179 Mark Demesmaeker Erwägung 1 (1) Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert werden mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen, eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern. (1) Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert werden mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen, eine umsichtige, rationelle und geringere Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern, die für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU entscheidend ist. AM\ doc 9/153 PE v01-00

10 Begründung Der Grundgedanke einer Kreislaufwirtschaft besteht darin, dass Abfälle als eine wertvolle Ressource gelten ( trash is cash Abfall ist Geld), was zu einer schwächeren Nachfrage nach ungenutzten Ressourcen führt. Wir müssen daher innerhalb der EU so viele Ressourcen wie möglich wiederverwerten, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU sicherzustellen. Änderungsantrag 180 Piernicola Pedicini, Marco Affronte, Eleonora Evi Erwägung 1 (1) Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert werden mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen, eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern. (1) Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert werden mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen, eine umsichtige und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten und die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu fördern. Änderungsantrag 181 Pavel Poc, Jytte Guteland Erwägung 1 a (neu) (1a) Eine saubere, effektive und nachhaltige Kreislaufwirtschaft erfordert, dass gefährliche Stoffe in der Konzeptionsphase aus den Produkten entfernt werden, und in diesem Kontext sollten explizite Bestimmungen zur Kreislaufwirtschaft und zur Entwicklung von atoxischen Materialzyklen in das Siebte Umweltaktionsprogramm PE v /153 AM\ doc

11 aufgenommen werden, damit recycelter Abfall in der EU als eine wichtige, verlässliche Quelle für Rohstoffe verwendet werden kann. Begründung Die EU sollte sich darauf konzentrieren, eine saubere Kreislaufwirtschaft aufzubauen und das mögliche große Risiko eines künftigen Vertrauensverlustes der Öffentlichkeit und des Marktes in recycelte Materialien zu vermeiden, das gleichzeitig zu endlosen Altlasten führt. Die Hauptlast für Recyclingunternehmen sind gefährliche Stoffe im Material. Der Fokus der EU sollte darauf liegen, diese gefährlichen Stoffe aus Produkten und Abfällen zu entfernen und die öffentliche Gesundheit und die Umwelt nicht in Gefahr zu bringen, indem gewisse Unternehmens- oder Produktkategorien von den Sicherheitsanforderungen ausgenommen werden und die Identifizierung dieser kontaminierten Materialien in der Zukunft unmöglich wird. Änderungsantrag 182 Sirpa Pietikäinen Erwägung 1 a (neu) (1a) Ziel dieser Richtlinie ist es, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit festzulegen, indem die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen vermieden oder verringert, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert, die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert und Abfälle als eine Ressource gewürdigt werden, um zu einer Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union beizutragen. Änderungsantrag 183 AM\ doc 11/153 PE v01-00

12 Gilles Pargneaux, Pervenche Berès Erwägung 2 (2) Die in der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 14 festgelegten Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen sollten geändert werden, damit sie die Bemühungen der Union um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft besser widerspiegeln. 14 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom , S. 3). (2) Die in der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 14 festgelegten Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen sollten geändert werden, damit sie die Bemühungen der Union um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft besser widerspiegeln, indem die nötigen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass Abfälle als eine nützliche Ressource für diesen Übergang betrachtet werden können. 14 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom , S. 3). Änderungsantrag 184 Nils Torvalds, Fredrick Federley, Gerben-Jan Gerbrandy, Catherine Bearder, Frédérique Ries, Ulrike Müller, Anneli Jäätteenmäki, Jan Huitema, José Inácio Faria Erwägung 2 (2) Die in der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 14 festgelegten Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen sollten geändert werden, damit sie die Bemühungen der Union um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft besser (2) Die in der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 14 festgelegten Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen sollten die Bemühungen der Union um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft widerspiegeln. PE v /153 AM\ doc

13 widerspiegeln. 14 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom , S. 3). 14 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom , S. 3). Änderungsantrag 185 Gilles Pargneaux, Pervenche Berès Erwägung 3 (3) Viele Mitgliedstaaten müssen die notwendige Abfallbewirtschaftungsinfrastruktur noch aufbauen. Daher ist es wichtig, langfristige politische Ziele festzulegen, um Maßnahmen und Investitionen zu kanalisieren, indem insbesondere vermieden wird, dass strukturelle Überkapazitäten für die Behandlung von Restabfällen entstehen und recycelfähige Materialien am unteren Ende der Abfallhierarchie verloren gehen. (3) Es ist daher für einige Mitgliedstaaten entscheidend, ihre bestehenden Abfallvermeidungsprogramme im Hinblick auf die neuen Vorgaben der vorliegenden Richtlinie zu überarbeiten und ihre Investitionen anzupassen, um die notwendige Abfallbewirtschaftungsinfrastruktur aufzubauen. Daher ist es wichtig, langfristige politische Ziele festzulegen, um Maßnahmen und Investitionen zu kanalisieren, indem insbesondere vermieden wird, dass strukturelle Überkapazitäten für die Behandlung von Restabfällen entstehen und recycelfähige Materialien am unteren Ende der Abfallhierarchie verloren gehen. Änderungsantrag 186 Kateřina Konečná Erwägung 3 AM\ doc 13/153 PE v01-00

14 (3) Viele Mitgliedstaaten müssen die notwendige Abfallbewirtschaftungsinfrastruktur noch aufbauen. Daher ist es wichtig, langfristige politische Ziele festzulegen, um Maßnahmen und Investitionen zu kanalisieren, indem insbesondere vermieden wird, dass strukturelle Überkapazitäten für die Behandlung von Restabfällen entstehen und recycelfähige Materialien am unteren Ende der Abfallhierarchie verloren gehen. (3) Viele Mitgliedstaaten müssen die notwendige Abfallbewirtschaftungsinfrastruktur noch aufbauen. Daher ist es wichtig, langfristige politische Ziele festzulegen, um Maßnahmen und Investitionen zu kanalisieren, indem insbesondere vermieden wird, dass strukturelle Überkapazitäten für die Behandlung von Restabfällen auf Deponien entstehen und recycelfähige Materialien auf der untersten Ebene der Abfallhierarchie verloren gehen. Änderungsantrag 187 Giovanni La Via, Aldo Patriciello, Alberto Cirio Erwägung 4 (4) Siedlungsabfälle machen rund 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus; dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften, und die Art und Weise seiner generellen Bewirtschaftung ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualität des Abfallbewirtschaftungssystems in einem Land. Die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen sind auf ihre äußerst komplexe und gemischte Zusammensetzung, die unmittelbare Nähe des erzeugten Abfalls zu den Anwohnern und seine sehr hohe öffentliche Sichtbarkeit zurückzuführen. Aus diesen Gründen erfordert seine Bewirtschaftung einen hochkomplexen Abfallbewirtschaftungsplan mit einem effizienten Sammelsystem, die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger (4) Siedlungsabfälle machen rund 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus; dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften, und die Art und Weise seiner generellen Bewirtschaftung ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualität des Abfallbewirtschaftungssystems in einem Land. Die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen sind auf ihre äußerst komplexe und gemischte Zusammensetzung, die unmittelbare Nähe des erzeugten Abfalls zu den Anwohnern und seine sehr hohe öffentliche Sichtbarkeit zurückzuführen. Aus diesen Gründen erfordert seine Bewirtschaftung einen hochkomplexen Abfallbewirtschaftungsplan mit einem effizienten Sammelsystem, ein effektives Abfalltrennsystem, die aktive Mitarbeit der PE v /153 AM\ doc

15 sowie der Unternehmen, eine auf die jeweilige Abfallzusammensetzung zugeschnittene Infrastruktur und ein ausgefeiltes Finanzierungssystem. Länder, die bereits effiziente Bewirtschaftungssysteme für Siedlungsabfall entwickelt haben, schneiden bei der allgemeinen Abfallbewirtschaftung in der Regel besser ab. Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, eine auf die jeweilige Abfallzusammensetzung zugeschnittene Infrastruktur und ein ausgefeiltes Finanzierungssystem, das auch darauf ausgerichtet ist, die Nutzung von erneuerbaren Energien aus Abfällen zu unterstützen, wie zum Beispiel die Nutzung von Biomethan und Biogas als Brennstoff. Länder, die bereits effiziente Bewirtschaftungssysteme für Siedlungsabfall entwickelt haben, schneiden bei der allgemeinen Abfallbewirtschaftung in der Regel besser ab, wozu auch das Erreichen von Recyclingvorgaben zählt. Eine angemessene Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen allein ist jedoch nicht ausreichend, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern, in der alle Arten von Abfällen als neue Ressourcen betrachtet werden sollten. Änderungsantrag 188 Nils Torvalds, Fredrick Federley, Gerben-Jan Gerbrandy, Catherine Bearder, Frédérique Ries, Ulrike Müller, Anneli Jäätteenmäki, Gesine Meissner, Jan Huitema, Jasenko Selimovic, José Inácio Faria, Pavel Telička Erwägung 4 (4) Siedlungsabfälle machen rund 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus; dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften, und die Art und Weise seiner generellen Bewirtschaftung ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualität des Abfallbewirtschaftungssystems in einem Land. Die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen sind auf ihre äußerst komplexe und gemischte Zusammensetzung, die (4) Siedlungsabfälle machen rund 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus; dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften, und die Art und Weise seiner generellen Bewirtschaftung ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualität des Abfallbewirtschaftungssystems in einem Land. Die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen sind auf ihre äußerst komplexe und gemischte Zusammensetzung, die AM\ doc 15/153 PE v01-00

16 unmittelbare Nähe des erzeugten Abfalls zu den Anwohnern und seine sehr hohe öffentliche Sichtbarkeit zurückzuführen. Aus diesen Gründen erfordert seine Bewirtschaftung einen hochkomplexen Abfallbewirtschaftungsplan mit einem effizienten Sammelsystem, die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, eine auf die jeweilige Abfallzusammensetzung zugeschnittene Infrastruktur und ein ausgefeiltes Finanzierungssystem. Länder, die bereits effiziente Bewirtschaftungssysteme für Siedlungsabfall entwickelt haben, schneiden bei der allgemeinen Abfallbewirtschaftung in der Regel besser ab. unmittelbare Nähe des erzeugten Abfalls zu den Anwohnern und seine sehr hohe öffentliche Sichtbarkeit zurückzuführen. Aus diesen Gründen erfordert seine Bewirtschaftung einen hochkomplexen Abfallbewirtschaftungsplan mit einem effizienten Sammelsystem, ein effektives Abfalltrennsystem, die Rückverfolgung von Abfallströmen, die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, eine auf die jeweilige Abfallzusammensetzung zugeschnittene Infrastruktur und ein ausgefeiltes Finanzierungssystem. Länder, die bereits effiziente Bewirtschaftungssysteme für Siedlungsabfall entwickelt haben, schneiden bei der allgemeinen Abfallbewirtschaftung in der Regel besser ab. Eine angemessene Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen allein ist jedoch nicht ausreichend, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern, in der Abfälle als eine Ressource betrachtet werden; ein Lebenszyklusansatz in Bezug auf Produkte und Abfall ist notwendig, um diese Förderung in Gang zu setzen. Änderungsantrag 189 Piernicola Pedicini, Marco Affronte, Eleonora Evi Erwägung 4 (4) Siedlungsabfälle machen rund 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus; dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften, und die Art und Weise seiner generellen Bewirtschaftung ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualität des Abfallbewirtschaftungssystems in einem Land. Die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen (4) Siedlungsabfälle machen rund 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus; dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften, und die Art und Weise seiner generellen Bewirtschaftung ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualität des Abfallbewirtschaftungssystems in einem Land. Die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen PE v /153 AM\ doc

17 sind auf ihre äußerst komplexe und gemischte Zusammensetzung, die unmittelbare Nähe des erzeugten Abfalls zu den Anwohnern und seine sehr hohe öffentliche Sichtbarkeit zurückzuführen. Aus diesen Gründen erfordert seine Bewirtschaftung einen hochkomplexen Abfallbewirtschaftungsplan mit einem effizienten Sammelsystem, die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, eine auf die jeweilige Abfallzusammensetzung zugeschnittene Infrastruktur und ein ausgefeiltes Finanzierungssystem. Länder, die bereits effiziente Bewirtschaftungssysteme für Siedlungsabfall entwickelt haben, schneiden bei der allgemeinen Abfallbewirtschaftung in der Regel besser ab. sind auf ihre äußerst komplexe und gemischte Zusammensetzung, die unmittelbare Nähe des erzeugten Abfalls zu den Anwohnern, seine sehr hohe öffentliche Sichtbarkeit und auf die Risiken und die Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zurückzuführen. Aus diesen Gründen erfordert seine Bewirtschaftung unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips einen hochkomplexen Abfallbewirtschaftungsplan mit einem effizienten Sammelsystem, die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, eine auf die jeweilige Abfallzusammensetzung zugeschnittene Infrastruktur und ein ausgefeiltes Finanzierungssystem. Länder, die bereits effiziente Bewirtschaftungssysteme für Siedlungsabfall entwickelt haben, schneiden bei der allgemeinen Abfallbewirtschaftung in der Regel besser ab. Änderungsantrag 190 Josu Juaristi Abaunz, Kateřina Konečná Erwägung 4 (4) Siedlungsabfälle machen rund 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus; dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften, und die Art und Weise seiner generellen Bewirtschaftung ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualität des Abfallbewirtschaftungssystems in einem Land. Die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen sind auf ihre äußerst komplexe und gemischte Zusammensetzung, die (4) Siedlungsabfälle machen rund 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus; dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften, und die Art und Weise seiner generellen Bewirtschaftung ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualität des Abfallbewirtschaftungssystems in einem Land. Die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen sind auf ihre äußerst komplexe und gemischte Zusammensetzung, die AM\ doc 17/153 PE v01-00

18 unmittelbare Nähe des erzeugten Abfalls zu den Anwohnern und seine sehr hohe öffentliche Sichtbarkeit zurückzuführen. Aus diesen Gründen erfordert seine Bewirtschaftung einen hochkomplexen Abfallbewirtschaftungsplan mit einem effizienten Sammelsystem, die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, eine auf die jeweilige Abfallzusammensetzung zugeschnittene Infrastruktur und ein ausgefeiltes Finanzierungssystem. Länder, die bereits effiziente Bewirtschaftungssysteme für Siedlungsabfall entwickelt haben, schneiden bei der allgemeinen Abfallbewirtschaftung in der Regel besser ab. unmittelbare Nähe des erzeugten Abfalls zu den Anwohnern und seine sehr hohe öffentliche Sichtbarkeit zurückzuführen. Aus diesen Gründen erfordert seine Bewirtschaftung einen hochkomplexen Abfallbewirtschaftungsplan mit einem effizienten Sammelsystem, ein effektives Abfalltrennsystem, die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, eine auf die jeweilige Abfallzusammensetzung zugeschnittene Infrastruktur und ein ausgefeiltes Finanzierungssystem. Länder, die bereits effiziente Bewirtschaftungssysteme für Siedlungsabfall entwickelt haben, schneiden bei der allgemeinen Abfallbewirtschaftung in der Regel besser ab. Änderungsantrag 191 Susanne Melior, Karin Kadenbach, Jo Leinen Erwägung 4 (4) Siedlungsabfälle machen rund 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus; dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften, und die Art und Weise seiner generellen Bewirtschaftung ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualität des Abfallbewirtschaftungssystems in einem Land. Die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen sind auf ihre äußerst komplexe und gemischte Zusammensetzung, die unmittelbare Nähe des erzeugten Abfalls zu den Anwohnern und seine sehr hohe öffentliche Sichtbarkeit zurückzuführen. Aus diesen Gründen erfordert seine Bewirtschaftung einen hochkomplexen Abfallbewirtschaftungsplan mit einem (4) Siedlungsabfälle machen rund 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus; dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften, und die Art und Weise seiner generellen Bewirtschaftung ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualität des Abfallbewirtschaftungssystems in einem Land. Die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen sind auf ihre äußerst komplexe und gemischte Zusammensetzung, die unmittelbare Nähe des erzeugten Abfalls zu den Anwohnern und seine sehr hohe öffentliche Sichtbarkeit zurückzuführen. Aus diesen Gründen erfordert seine Bewirtschaftung einen hochkomplexen Abfallbewirtschaftungsplan mit einem PE v /153 AM\ doc

19 effizienten Sammelsystem, die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, eine auf die jeweilige Abfallzusammensetzung zugeschnittene Infrastruktur und ein ausgefeiltes Finanzierungssystem. Länder, die bereits effiziente Bewirtschaftungssysteme für Siedlungsabfall entwickelt haben, schneiden bei der allgemeinen Abfallbewirtschaftung in der Regel besser ab. effizienten Sammelsystem, die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, eine auf die jeweilige Abfallzusammensetzung zugeschnittene Infrastruktur und ein auf die Ziele ausgerichtetes Finanzierungssystem. Länder, die bereits effiziente Bewirtschaftungssysteme für Siedlungsabfall entwickelt haben, schneiden bei der allgemeinen Abfallbewirtschaftung in der Regel besser ab. Or. de Änderungsantrag 192 Mark Demesmaeker Erwägung 4 a (neu) (4a) Stärkere Bemühungen um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft könnten zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen um 2 bis 4 % pro Jahr führen, was ein klarer Anreiz für Investitionen in eine Kreislaufwirtschaft wäre. Gleichzeitig ist es dringend notwendig, Kontinuität, Kohärenz und mögliche Synergien zwischen der EU- Kreislaufwirtschaft und klimapolitischen Maßnahmen zu erzielen. * Begründung Eine Kreislaufwirtschaft bietet ebenfalls gute Möglichkeiten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, und dies sollte ausdrücklich erwähnt werden. AM\ doc 19/153 PE v01-00

20 Änderungsantrag 193 Angélique Delahaye, Michel Dantin, Françoise Grossetête Erwägung 4 a (neu) (4a) Der Abfallersterzeuger spielt bei der Abfallvermeidung und der ersten Stufe der Abfalltrennung eine Schlüsselrolle. Or. fr Änderungsantrag 194 Kateřina Konečná Erwägung 5 (5) In die Richtlinie 2008/98/EG müssen Definitionen der Begriffe Siedlungsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle, abschließendes Recyclingverfahren und Verfüllung aufgenommen werden, damit deren Begriffsumfang klargestellt wird. (5) In die Richtlinie 2008/98/EG müssen Definitionen der Begriffe Siedlungsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle und Verfüllung aufgenommen werden, damit deren Begriffsumfang klargestellt wird. Änderungsantrag 195 Elisabetta Gardini, Alberto Cirio Erwägung 5 (5) In die Richtlinie 2008/98/EG müssen Definitionen der Begriffe Siedlungsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle, abschließendes (5) In die Richtlinie 2008/98/EG müssen Definitionen der Begriffe Siedlungsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle, abschließendes PE v /153 AM\ doc

21 Recyclingverfahren und Verfüllung aufgenommen werden, damit deren Begriffsumfang klargestellt wird. Recyclingverfahren und Verfüllung aufgenommen werden, damit deren Begriffsumfang klargestellt wird. Bei der Definition von Bau-und Abbruchabfälle sollte berücksichtigt werden, dass Bau- und Abbruchtätigkeiten andere Arten von Abfall produzieren könnten, für welche die Kapitel 14, 15, 16 des Beschlusses 2014/955/EU gelten sollten. Änderungsantrag 196 Anna Maria Corazza Bildt Erwägung 5 (5) In die Richtlinie 2008/98/EG müssen Definitionen der Begriffe Siedlungsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle, abschließendes Recyclingverfahren und Verfüllung aufgenommen werden, damit deren Begriffsumfang klargestellt wird. (5) In die Richtlinie 2008/98/EG müssen Definitionen der Begriffe Siedlungsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle, Verschwendung von Lebensmitteln, abschließendes Recyclingverfahren und Verfüllung aufgenommen werden, damit deren Begriffsumfang klargestellt wird. Änderungsantrag 197 Daciana Octavia Sârbu, Pavel Poc Erwägung 5 (5) In die Richtlinie 2008/98/EG müssen Definitionen der Begriffe Siedlungsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle, abschließendes Recyclingverfahren und Verfüllung (5) In die Richtlinie 2008/98/EG müssen Definitionen der Begriffe Verschwendung von Lebensmitteln, Siedlungsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle, abschließendes AM\ doc 21/153 PE v01-00

22 aufgenommen werden, damit deren Begriffsumfang klargestellt wird. Recyclingverfahren und Verfüllung aufgenommen werden, damit deren Begriffsumfang klargestellt wird. Änderungsantrag 198 Henna Virkkunen Erwägung 5 a (neu) (5a) Die Kohärenz zwischen der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und verwandter EU-Gesetzgebung, wie zum Beispiel der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), sollte sichergestellt werden. Insbesondere sollten in diesen Rechtsakten die kohärente Interpretation und Anwendung der Definitionen von Abfälle, Abfallhierarchie und Nebenprodukt sichergestellt werden. Änderungsantrag 199 Elisabetta Gardini Erwägung 5 a (neu) (5a) Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sollten im Einklang mit den Regeln des Beschlusses 2014/955/EU zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß der PE v /153 AM\ doc

23 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie im Einklang mit den Regeln der Verordnung (EU) Nr. 1357/2014 der Kommission zur Ersetzung von Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien identifiziert werden. Änderungsantrag 200 Jean-François Jalkh, Mireille D'Ornano, Sylvie Goddyn, Matteo Salvini Erwägung 6 (6) Damit sichergestellt ist, dass den Recyclingzielen verlässliche und vergleichbare Daten zugrundeliegen, und die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele wirksamer überwacht werden können, sollte die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in der Richtlinie 2008/98/EG mit der vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für statistische Zwecke verwendeten Definition im Einklang stehen, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten seit Jahren Daten übermitteln. Die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in dieser Richtlinie ist neutral, was den öffentlichen oder privaten Status von Abfallbewirtschaftungseinrichtungen anbelangt. (6) Die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in dieser Richtlinie ist neutral, was den öffentlichen oder privaten Status von Abfallbewirtschaftungseinrichtungen anbelangt. Änderungsantrag 201 AM\ doc 23/153 PE v01-00

24 Kateřina Konečná Erwägung 6 (6) Damit sichergestellt ist, dass den Recyclingzielen verlässliche und vergleichbare Daten zugrundeliegen, und die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele wirksamer überwacht werden können, sollte die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in der Richtlinie 2008/98/EG mit der vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für statistische Zwecke verwendeten Definition im Einklang stehen, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten seit Jahren Daten übermitteln. Die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in dieser Richtlinie ist neutral, was den öffentlichen oder privaten Status von Abfallbewirtschaftungseinrichtungen anbelangt. (6) Damit sichergestellt ist, dass den Recyclingzielen verlässliche und vergleichbare Daten zugrundeliegen, und die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele wirksamer überwacht werden können, sollte die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in der Richtlinie 2008/98/EG harmonisiert werden und in der gleichen Form in den verschiedenen Teilen der EU- Abfallgesetzgebung verwendet werden, insbesondere in Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik. Die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in dieser Richtlinie ist neutral, was den öffentlichen oder privaten Status von Abfallbewirtschaftungseinrichtungen anbelangt. Änderungsantrag 202 Elisabeth Köstinger, Albert Deß Erwägung 6 (6) Damit sichergestellt ist, dass den Recyclingzielen verlässliche und vergleichbare Daten zugrundeliegen, und die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele wirksamer überwacht werden können, sollte die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in der Richtlinie 2008/98/EG mit der vom Statistischen Amt (6) Damit sichergestellt ist, dass den Recyclingzielen verlässliche und vergleichbare Daten zugrundeliegen, und die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele wirksamer überwacht werden können, sollte die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in der Richtlinie 2008/98/EG mit der vom Statistischen Amt PE v /153 AM\ doc

25 der Europäischen Union (Eurostat) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für statistische Zwecke verwendeten Definition im Einklang stehen, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten seit Jahren Daten übermitteln. Die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in dieser Richtlinie ist neutral, was den öffentlichen oder privaten Status von Abfallbewirtschaftungseinrichtungen anbelangt. der Europäischen Union (Eurostat) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für statistische Zwecke verwendeten Definition im Einklang stehen, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten seit Jahren Daten übermitteln. Im Rahmen dieser Definition sind Siedlungsabfälle als Haushaltsabfälle und ähnliche Abfälle, eingeschlossen Sperrmüll (z. B. weiße Ware, alte Möbel, Matratzen), Gartenabfälle (eingeschlossen Blätter, Grasschnitt, Reinigungsabfälle), Straßenreinigungsabfälle (eingeschlossen Straßensäuberung), Inhalt von Abfallbehältern und Abfälle aus der Parkund Gartenpflege zu verstehen. Siedlungsabfälle umfassen weder Abfälle aus der Kanalisation und von Kläranlagen, einschließlich Klärschlämme, noch Bau- und Abbruchabfälle. Die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in dieser Richtlinie ist neutral, was den öffentlichen oder privaten Status von Abfallbewirtschaftungseinrichtungen anbelangt. Begründung Die Definition von Siedlungsabfälle in Artikel 3 sollte so einfach wie möglich gehalten werden und durch die detaillierte Erklärungen in dieser Erwägung in Übereinstimmung mit der Definition der OECD und dem Eurostat-Fragebogen ergänzt werden. Änderungsantrag 203 Jean-François Jalkh, Mireille D'Ornano, Sylvie Goddyn, Matteo Salvini Erwägung 6 (6) Damit sichergestellt ist, dass den Recyclingzielen verlässliche und (6) Damit sichergestellt ist, dass den Recyclingzielen verlässliche und AM\ doc 25/153 PE v01-00

26 vergleichbare Daten zugrundeliegen, und die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele wirksamer überwacht werden können, sollte die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in der Richtlinie 2008/98/EG mit der vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für statistische Zwecke verwendeten Definition im Einklang stehen, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten seit Jahren Daten übermitteln. Die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in dieser Richtlinie ist neutral, was den öffentlichen oder privaten Status von Abfallbewirtschaftungseinrichtungen anbelangt. vergleichbare Daten zugrundeliegen, und die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele wirksam überwacht werden können, sollte die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in der Richtlinie 2008/98/EG mit der vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für statistische Zwecke verwendeten Definition im Einklang stehen, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten seit Jahren Daten übermitteln. Die Definition des Begriffs Siedlungsabfälle in dieser Richtlinie ist neutral, was den öffentlichen oder privaten Status von Abfallbewirtschaftungseinrichtungen anbelangt. Or. fr Änderungsantrag 204 Pilar Ayuso Erwägung 6 a (neu) (6a) Die Kohärenz zwischen der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und verwandter EU-Gesetzgebung, wie zum Beispiel die Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), sollte sichergestellt werden. Insbesondere sollte in diesen Rechtsakten die kohärente Interpretation und Anwendung der Definitionen von Abfälle, Abfallhierarchie und Nebenprodukt sichergestellt werden. PE v /153 AM\ doc

27 Änderungsantrag 205 Piernicola Pedicini, Marco Affronte, Eleonora Evi Erwägung 7 (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, die solche Praktiken verhindern und unterbinden sollen, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. Änderungsantrag 206 Anna Maria Corazza Bildt Erwägung 7 (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung, Systeme für Lebensmittelspenden oder Anreize für örtliche Behörden. AM\ doc 27/153 PE v01-00

28 Änderungsantrag 207 Gilles Pargneaux, Pervenche Berès Erwägung 7 (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung, Verpflichtungen zu einem Minimum an recyceltem Inhalt; Systeme der direkten Preisstützung, Internalisierung von positiven und negativen externen Effekten im Zusammenhang mit Recycling und Primärrohstoffen, Investitionshilfen, steuerliche Abgaben, Steuerermäßigungen oder -befreiungen insbesondere eine Politik der Befreiung von der Mehrwertsteuer oder sehr niedriger Mehrwertsteuer für Reparatur, Reparaturmaterialien und den Verkauf von gebrauchten Produkten, Steuererstattungen oder Anreize für örtliche Behörden. Änderungsantrag 208 Damiano Zoffoli, Renata Briano, Massimo Paolucci, Elena Gentile, Caterina Chinnici, Nicola Caputo Erwägung 7 PE v /153 AM\ doc

29 (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden, sowie geeignete Vereinfachungsmaßnahmen zur Förderung der solidarischen Verteilung nicht mehr vermarktbarer Erzeugnisse einführen, unabhängig davon, ob es sich um Lebensmittel handelt oder nicht. Or. it Änderungsantrag 209 Annie Schreijer-Pierik Erwägung 7 (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. Die Mitgliedstaaten sollten zusätzlich dafür sorgen, dass zur Bearbeitung von nicht recycelbaren Restabfällen die Energierückgewinnung angewendet wird, um sichere und kostengünstige Energie AM\ doc 29/153 PE v01-00

30 aus Abfällen zu generieren, und zwar in Übereinstimmung mit der Abfallhierarchie und den Ex-ante- Konditionalitätskriterien des Europäischen Forschungs- und Entwicklungsfonds und des Europäischen Regionalfonds. Änderungsantrag 210 Jean-François Jalkh, Mireille D'Ornano, Sylvie Goddyn, Matteo Salvini Erwägung 7 (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. (7) Die Mitgliedstaaten könnten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. Änderungsantrag 211 Kateřina Konečná Erwägung 7 (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele PE v /153 AM\ doc

31 dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponiegebühren und Deponieverbot, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. Änderungsantrag 212 Christofer Fjellner Erwägung 7 (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponiegebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. Begründung Die Nutzung von Abfallverbrennung kann diskutiert werden, aber Abfallverbrennung sollte für die Zwecke dieser Richtlinie nicht den gleichen Status wie Deponien erhalten. Änderungsantrag 213 Piernicola Pedicini, Marco Affronte, Eleonora Evi Erwägung 7 AM\ doc 31/153 PE v01-00

32 (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, die solche Praktiken verhindern und unterbinden sollen, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. Änderungsantrag 214 Andrzej Grzyb Erwägung 7 (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren, verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. (7) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, insbesondere finanzielle Anreize, mit denen die Abfallvermeidungs- und Recyclingziele dieser Richtlinie erreicht werden sollen, wie Deponie- und Verbrennungsgebühren (ohne Energierückgewinnung), verursacherbezogene Gebührensysteme ( Pay-as-you-throw ), Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Anreize für örtliche Behörden. Änderungsantrag 215 Birgit Collin-Langen, Sabine Verheyen, Jens Gieseke PE v /153 AM\ doc

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