EUROPÄISCHES PARLAMENT Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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- Manfred Meissner
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1 EUROPÄISCHES PARLAMENT Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit /2040 (BUD) STELLUNGNAHME für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für den Haushaltsausschuss zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 (2014/2040(BUD)) Verfasser der Stellungnahme: Giovanni La Via AD\ doc PE v02-00 In Vielfalt geeint
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3 VORSCHLÄGE Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. stellt fest, dass der von der Kommission vorgelegte Haushaltsentwurf für 2015 sich einschließlich der besonderen Instrumente auf ,3 Mio. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen und auf ,3 Mio. EUR bei den Mitteln für Zahlungen beläuft, und dass sich die Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplan 2014 in der durch die Berichtigungshaushaltspäne Nr. 2/14 und 3/14 geänderten Fassung um 2,1 % und die Mittel für Zahlungen um 1,4 % erhöhen; 2. verweist auf die vor kurzem erzielte Vereinbarung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), einschließlich neuer Flexibilitätsinstrumente, in dem die wesentlichen Parameter für die Jahreshaushalte bis 2020 festgelegt sind; erwartet, dass der Rat nicht versuchen wird, eine restriktive Auslegung spezieller Bestimmungen vorzuschreiben; betont, dass jeder jährliche Haushaltsplan mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates 1 und der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 2 in Einklang stehen und nicht als Gelegenheit für eine Neuverhandlung des MFR angesehen werden sollte; ist davon überzeugt, dass ein hohes Maß an Umweltschutz in der Europäischen Union, Gesundheit als Voraussetzung für wirtschaftlichen Wohlstand, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie die Mechanismen zum Schutz vor Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen wesentliche Werte aller Unionsbürger darstellen; 3. betont, dass 2015 als zweites Jahr der Geltung des neuen MFR für die erfolgreiche Umsetzung der neuen Mehrjahresprogramme für den Zeitraum wichtig sein wird; unterstreicht, dass die Durchführung aller Programme schnellstmöglich in vollem Gange sein muss, damit die Umsetzung der Schlüsselstrategien der EU nicht beeinträchtigt wird; 4. hebt hervor, dass die Einbindung des Klimaschutzes und der Ressourceneffizienz in sämtliche Politikbereiche der Union als Querschnittsaufgabe wichtig ist, um die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen; 5. ist sich dessen bewusst, dass 2015 ein wichtiges Jahr für die erfolgreiche Durchführung der neuen Mehrjahresprogramme (drittes Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit ( ), Programm für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und Katastrophenschutzverfahren der Union ( )) unter der Verantwortung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sein wird; betont daher, dass unbedingt die notwendigen Mittel 1 Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre (ABl. L 347 vom , S. 884). 2 ABl. C 373 vom , S. 1. AD\ doc 3/8 PE v02-00
4 bereitgestellt werden müssen, um das Potenzial dieser neuen Programme voll auszuschöpfen; 6. weist darauf hin, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen gefunden werden muss, um allen Anträgen der Begünstigten nachkommen zu können; 7. stellt fest, dass die verfügbaren Mittel für Zahlungen für LIFE gegenüber den Mittelansätzen im Haushaltsplan 2014 eine Zunahme um 23,3 Mio. EUR (+ 7,67%) für ENV und um 7,2 Mio. EUR (+7,13 %) für CLIMA bedeuten; stellt fest, dass die Mittel für CLIMA zwar ausreichen sollten, um den Bedarf für 2015 zu decken, dass jedoch in den ENV-Linien im Oktober 2015 ein Mangel an Mitteln für Zahlungen bestehen könnte; erwartet daher, dass die Kommission und der Rat dafür sorgen, dass im Falle einer Mittelknappheit bei den Zahlungen ausreichende Mittel verfügbar gemacht werden; 8. betont, dass Europa unterstützt werden muss, um sich von der Krise zu erholen; stellt fest, dass mit dem Ausgabenplan die Umsetzung der Umwelt- und Klimaschutzziele und ihre Einbeziehung in andere Politikbereiche unterstützt und ein umweltbewussteres Europa geschaffen werden soll; ist sich vollkommen dessen bewusst, dass diese in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit fallenden politischen Maßnahmen und Finanzierungsinstrumente nur gering sind und nicht so viel Aufmerksamkeit erfahren wie andere Programme und Fonds; wacht daher darüber, dass keine weiteren Mittelkürzungen mehr vorgenommen werden, da deren Auswirkungen untragbar wären; appelliert insbesondere die Mitgliedstaaten und die Regionen, die Durchführung umwelt- und klimaschutzfreundlicher Maßnahmen, Aktionen und Projekte als Chance zur Wachstumsförderung und nicht als Belastung zu begreifen; 9. stellt fest, dass die Ausstattung des Haushaltsplans 2015 real niedriger ausfällt als die des Haushaltsplans 2013; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten diesbezüglich nahe, alles zu tun, um für die rasche Annahme sämtlicher Partnerschaftsabkommen und operativen Programme zu sorgen, damit bei der Durchführung der neuen Investitionsprogramme keine weitere Zeit verloren wird; betont, wie wichtig es ist, dass die Kommission die nationalen Behörden in allen Phasen des Prozesses uneingeschränkt unterstützt; 10. verweist darauf, dass Horizont 2020 zur Erreichung der Zielsetzungen im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit beitragen wird, mit Forschungsprojekten in den Bereichen Klimaschutz, Gesundheit, Umwelt und insbesondere Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern durch innovative Lösungen; bekräftigt seine Zusage, die Übereinstimmung der Projekte mit den entsprechenden Zielen und den Fortgang der Umsetzung zu überwachen; 11. hebt die Bedeutung der dezentralen Einrichtungen (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Europäische Arzneimittelagentur, Europäische PE v /8 AD\ doc
5 Umweltagentur, Europäisches Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen, Europäische Chemikalienagentur) hervor, die für die Umsetzung der Strategien und Programme der Union wesentlich sind; unterstreicht, dass alle Einrichtungen auf Einzelfallbasis hinsichtlich ihrer Haushaltsmittel und ihrer personellen Ressourcen geprüft und im Haushaltsplan 2015 und in den Folgejahren mit den geeigneten finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden müssen, um sie in die Lage zu versetzen, die ihnen von der Legislativbehörde übertragenen Aufgaben korrekt zu erfüllen; 12. vertritt die Ansicht, dass die dezentralen Einrichtungen wie die anderen Institutionen auch ihren Anteil zu den Einsparungen beitragen müssen; unterstützt voll und ganz den schrittweisen Personalabbau um 5 % bis Ende 2017, wobei die zum 1. Januar 2013 beschlossenen Stellenpläne als Referenzgröße heranzuziehen sind; 13. weist darauf hin, dass die Verwaltung von Zuschüssen als wesentlicher Teil des LIFE- Programms der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) übertragen wird; stellt fest, dass die Auslagerung dieses Teils des LIFE-Programms (+/- 206 Mio. EUR) das Ziel einer Vereinbarung mit EASME ist, die sich im Endstadium der Verhandlungen befindet; unterstreicht, dass die entsprechenden operativen Mittel nach der Unterzeichnung der Vereinbarung EASME zufließen; 14. ist sich dessen bewusst, dass im Haushaltsentwurf für 2015 ein Zuschuss der Kommission an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Höhe von 5,5 Mio. EUR für Tätigkeiten im Bereich Biozide und PIC (Rechtsvorschriften über die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien) ausgewiesen ist, wobei ECHA 3,25 Mio. EUR an Gebühren von der Industrie erhalten soll; ersucht die Kommission, dafür zu sorgen, dass im Falle eines Mangels an Gebühreneinnahmen für 2015 ausreichende Mittel bereitgestellt werden; fordert die interinstitutionelle Arbeitsgruppe für die Agenturen auf, klare und transparente Regeln für die Finanzierung der Agenturen zu prüfen; 15. stellt fest, dass sich der von der Europäischen Arzneimittelagentur geforderte und von der Kommission beschlossene Beitrag zur Agentur für 2015 auf 31,516 Mio. EUR beläuft; stellt fest, dass zu diesem Betrag noch die Ausführung von 2013 im Umfang von 1,499 Mio. EUR hinzugerechnet werden muss, was für 2015 einen Gesamtbeitrag von 33,015 Mio. EUR ergibt; weist darauf hin, dass in dem vorgeschlagenen Beitrag keinerlei zusätzliche Mittel für die Umsetzung der Rechtsvorschriften über Pharmakovigilanz enthalten sind, da die Kosten dafür durch Gebühren aufgebracht werden müssen; erinnert daran, dass die Verordnung (EU) Nr. 658/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 im Juli 2014 in Kraft getreten ist und dass die Agentur ihre bestehenden personellen und finanziellen Mittel anpassen muss, um auch die Pharmakovigilanz-Tätigkeiten zu finanzieren; hebt hervor, dass die Europäische Arzneimittelagentur zu den Agenturen zählt, die industrieorientiert arbeiten, und in den letzten drei Jahren keine einzige zusätzliche Stelle für die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Pharmakovigilanz erhalten hat, was sich in einer Verlangsamung der Bearbeitung der entsprechenden Vorgänge niederschlägt; 16. betont, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen wertvolle Instrumente sind, um neue Tätigkeiten und politische Maßnahmen anzustoßen; bekräftigt, dass AD\ doc 5/8 PE v02-00
6 verschiedene Ideen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in der Vergangenheit erfolgreich umgesetzt wurden; wird daher weiter von diesen Instrumenten Gebrauch machen; fordert dazu auf, die in jeder Rubrik verfügbaren Spielräume voll auszuschöpfen; 17. ist generell nicht davon überzeugt, dass sich die Externalisierung von Diensten zum Abbau von Personal in den Stellenplänen langfristig als kosteneffizienter erweisen wird, da die Dienstleistungserbringer beaufsichtigt und angewiesen werden müssen und gleichzeitig gewinnorientiert arbeiten. PE v /8 AD\ doc
7 ERGEBNIS R SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS Datum der Annahme Ergebnis der Schlussabstimmung +: : 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) Marco Affronte, Margrete Auken, Zoltán Balczó, Catherine Bearder, Ivo Belet, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Lynn Boylan, Cristian- Silviu Buşoi, Nessa Childers, Alberto Cirio, Birgit Collin-Langen, Mireille D Ornano, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Jørn Dohrmann, Ian Duncan, Stefan Eck, Bas Eickhout, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Jens Gieseke, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Jytte Guteland, György Hölvényi, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Iosu Juaristi Abaunz, Karin Kadenbach, Syed Kamall, Kateřina Konečná, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Valentinas Mazuronis, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Massimo Paolucci, Gilles Pargneaux, Piernicola Pedicini, Bolesław Grzegorz Piecha, Frédérique Ries, Michèle Rivasi, Teresa Rodriguez-Rubio, Annie Schreijer-Pierik, Davor Škrlec, Renate Sommer, Dubravka Šuica, Tibor Szanyi, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Glenis Willmott Giorgos Grammatikakis, James Nicholson, Alojz Peterle, Christel Schaldemose AD\ doc 7/8 PE v02-00
8 ERGEBNIS R SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS Datum der Annahme Ergebnis der Schlussabstimmung +: : 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Marco Affronte, Margrete Auken, Zoltán Balczó, Catherine Bearder, Ivo Belet, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Lynn Boylan, Cristian- Silviu Buşoi, Nessa Childers, Alberto Cirio, Birgit Collin-Langen, Mireille D Ornano, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Jørn Dohrmann, Ian Duncan, Stefan Eck, Bas Eickhout, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Jens Gieseke, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Jytte Guteland, György Hölvényi, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Iosu Juaristi Abaunz, Karin Kadenbach, Syed Kamall, Kateřina Konečná, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Valentinas Mazuronis, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Massimo Paolucci, Gilles Pargneaux, Piernicola Pedicini, Bolesław Grzegorz Piecha, Frédérique Ries, Michèle Rivasi, Teresa Rodriguez-Rubio, Annie Schreijer-Pierik, Davor Škrlec, Renate Sommer, Dubravka Šuica, Tibor Szanyi, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Glenis Willmott Giorgos Grammatikakis, James Nicholson, Alojz Peterle, Christel Schaldemose PE v /8 AD\ doc
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