Allgemeine Geschäftsbedingungen Dienstleistungen & Konditionen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Dienstleistungen & Konditionen Beratung und Personalvermittlung Haus- und Entlastungsdienst 1

2 Verzeichnis Ihre Auftrag 3 1. Informationsgespräch / Auftragserteilung 2. Selektion / Eignungsabklärung 3. Referenzauskünfte Unsere Dienstleistungen 4 4. Allgemein 5. Beratung und Personalvermittlung Kosten Verrechnungssätze 5 6. Betragserrechnung 6.a Zahlungskonditionen für den Auftraggeber 6.b Lohnzahlung an den Mitarbeiter 6.c Vertragsauflösung 7. Stundenerfassung Allgemeine Rahmenbedingungen 6/7 8. Rechte und Pflichten 9. Schutzklausel 10. Schweigepflicht 11. Haftung 12. Probezeit 13. Kündigungsfristen Gerichtsstand / anwendbares Recht 8 2

3 1. Informationsgespräch / Auftragserteilung In einem ersten Gespräch evaluieren wir gemeinsam die Anforderungen sowie Ihre Vorstellungen und individuellen Bedürfnisse betreffend der Betreuung, allgemeiner Unterstützung im Haushalt und zur Entlastung. Arbeitsrechtlich relevante Rahmenbedingungen wie Einsatzdauer, Arbeitszeiten, Lohn etc. werden definiert. 2. Selektion & Eignungsabklärung Entsprechend der Bedarfsabklärung wählen wir Personal aus unserer eigenen Datenbank oder suchen geeignete Personen mittels Inserat (Internet, RAV, EURES). Nach Prüfung der Unterlagen, persönlichen Gesprächen und dem Abgleich mit Ihrem Anforderungsprofil stellen wir Ihnen, das Einverständnis der Kandidaten vorausgesetzt, geeignete Bewerber vor. Wir legen besonderen Wert auf die sozialen Kompetenzen. Selbstverständlich werden auch die beruflichen Qualifikationen und die Eignung zur Erfüllung der erforderlichen Tätigkeiten geprüft. Sie, wie auch die Kandidaten, erhalten regelmässig eine Information über den aktuellen Stand des Auswahlverfahrens. Sollten Sie sich für einen unserer Kandidaten entscheiden, schreiben wir den Mitbewerbern nur in begründeten Ausnahmefällen eine Absage. Generell haben Personen, die sich bei ONiKO CARE JOBS bewerben die Möglichkeit, sich für die interne Datenbank registrieren zu lassen. 3. Referenzauskunft Referenzen dürfen nur mit Erlaubnis des Kandidaten/der Kandidatin erfragt werden. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe auf Ihren Wunsch hin. 3

4 4. Allgemeine Dienstleistungen Genaue Prüfung der Situation vor Ort / Bedarfsabklärung Bewerberselektion Referenzauskünfte Persönliche Eignungsabklärung Beratung und Begleitung von Auftraggebern Beratung zu Fragen der Gesundheit und Prävention Erledigung Administration (Ärzte, Krankenversicherungen, etc.) Koordination zw. verschiedenen involvierten Personen, Ämtern, Institutionen Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter Abrechnung Sozialversicherungsleistungen & Entschädigungen Erstellen der Lohnausweise Transparenz in Kommunikation und Handeln Regelmässige Mitarbeiter- und Kundengespräche Mediation in Konfliktsituation Konstante Qualitätsprüfung und stetige Verbesserung im Rahmen der Qualitätssicherung 5. Beratung und Personalvermittlung Kurzfristige Einsätze Langzeitbetreuung Während des Auswahlverfahrens sowie während der Zeit des gesamten Einsatzes stehen wir den Auftraggebern und Mitarbeitern für Fragen jederzeit zur Verfügung. Wir bieten die Möglichkeit zum Austausch und stellen nötige Informationen bereit. ONiKO CARE JOBS legt Wert auf den persönlichen, regelmässigen Kontakt und orientiert sich in vereinbarten Abständen über den Verlauf während des Einsatzes eine Standortbeurteilung wird mindestens 1 x monatlich durchgeführt und eventuell erforderliche Vertragsanpassungen vorgenommen. 4

5 6. Betragserrechnung Die Berechnung des Betrages für den gewünschten Einsatz erfolgt entsprechend der Bedarfsabklärung und der vertraglich vereinbarten Konditionen. ONiKO CARE JOBS hält sich an die Bestimmungen des NAV (Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal) und unterliegt des Weiteren dem GAV Personalverleih. Die Abrechnung erfolgt konform der Vorgaben der Krankenversicherer. Bei einer bestehenden Zusatzversicherung für Haushaltsunterstützung kann eine Kostenerstattung beim Versicherer geltend gemacht werden. 6.a Zahlungskonditionen für den Auftraggeber Die Rechnungsstellung erfolgt bei Einsatzbeginn. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage ab Rechnungsdatum. 6.b Lohnzahlung an den Mitarbeiter Die Lohnzahlung inkl. Abrechnung der gesetzlichen Sozialleistungen erfolgt über ONiKO CARE JOBS 6.c Vertragsauflösung Besteht seitens Auftraggeber oder Mitarbeiter der begründete Wunsch zur Auflösung des Vertrages, ist ONiKO CARE JOBS sofort darüber zu informieren. In diesem Falle erstattet ONiKO CARE JOBS einen Teil des gezahlten Betrages zurück. Die Höhe der Rückerstattung wird anhand der verbliebenen Tagessätze errechnet. 7. Stundenerfassung durch den Mitarbeiter Der Mitarbeiter erfasst die geleisteten Arbeitsstunden per Stundenblatt bzw. elektronisch und meldet diese rechtzeitig (spätestens 4 Tage nach Einsatzende) bzw. zum 30./31. des Monats an ONiKO CARE JOBS. Es liegt im Ermessen des Auftraggebers die Stundenzahl zu kontrollieren und zu visieren. Eine Kontrolle erfolgt ebenso durch ONiKO CARE JOBS. 5

6 8. Rechte und Pflichten Der Auftraggeber legt die zu erfüllenden Tätigkeiten mittels der Bedarfsabklärung gemeinsam mit ONiKO CARE JOBS fest und trifft die zur Arbeitsaufnahme notwendigen Massnahmen, den Mitarbeiter sachgemäss zu instruieren. Ein respektvoller Umgang sowie eine offene und ehrliche Kommunikation werden vorausgesetzt. Der Mitarbeiter ist angehalten, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu erfüllen. Mitarbeiter, wie auch Arbeitgeber sollen uns bei allfälligen Problemen oder Änderungen umgehend über den Sachverhalt informieren. Sollten sich mögliche Differenzen als unlösbar herausstellen und lässt sich von beiden Seiten keine Einigung erzielen, stellen wir dem Auftraggeber andere Kandidaten zur Auswahl. Auch über die Wahrnehmung besonderer Ereignisse, Veränderungen im Gesundheitszustand der zu betreuenden Person oder auffällige Geschehen am Einsatzort muss der Mitarbeiter die Angehörigen oder ONiKO CARE JOBS unverzüglich informieren. 9. Schutzklausel Als Auftraggeber verpflichten Sie sich, den Mitarbeiter nur für die vereinbarten Aufgaben im eigenen Haushalt bzw. der zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Einrichtungen einzusetzen. Soziales Engagement im Sinne von Zeit und Zuwendung über die Vereinbarung mit ONiKO CARE JOBS, liegt im Ermessen des Mitarbeiters und erfolgt auf dessen freiwilliger Basis. Änderungen zu vereinbarten Vertragsinhalten entsprechend der zugrunde liegenden Bedarfsabklärungen setzen eine Information an ONiKO CARE JOBS voraus und erfordern eine neue schriftliche Vereinbarung. 10. Schweigepflicht Persönliche Daten sowie Angaben zur eigenen Person, der privaten, familiären und finanziellen Verhältnissen werden vertraulich behandelt keinesfalls an Dritte weitergeleitet. Auch der Mitarbeiter ist zur Schweigepflicht betreffend aller Daten der zu betreuenden Person sowie Angehöriger angehalten und wird darauf hingewiesen, dass er sich bei Missachtung strafbar macht. 6

7 11. Haftung Je nach Situation wird der Auftraggeber den Mitarbeiter vor Vertragsabschluss persönlich kennenlernen und sollte sich selbst, unabhängig von der Einschätzung durch ONiKO CARE JOBS, von dessen Eignung überzeugen. Gegen unabsichtlich verursachte Schäden im Haushalt sind die Mitarbeiter von ONiKO CARE JOBS mittels einer Betriebshaftpflicht versichert. Für sämtliche menschliche Vergehen (z.bsp. Entwendung von Wertgegenständen, Arbeitsutensilien, Bargeld) seitens des Mitarbeiters übernimmt ONiKO Care keinerlei Haftung. 12. Probezeit: Bei unbefristeten Einsätzen gelten die ersten 3 Monate als Probezeit. Bei befristeten Einsätzen mit einer Dauer von mehr als 4 Wochen wird die Dauer der Probezeit der Länge des Arbeitsverhältnisses angepasst. 13. Kündigungsfristen Bei einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Einsatzvertrag bzw. kurzweiligen Einsätzen ist der individuelle Einsatz nur mit gegenseitigem, schriftlichem Einverständnis kündbar und endet ansonsten mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Unbefristet Einsätze sind auf jeden beliebigen Termin wie folgt kündbar: Monat der Anstellung: 2 Tage Monat der Anstellung: 7 Tage Ab dem 7. Monat: 1 Monat * *(gemäss Art. 335c Abs.1 OR, sofern kein GAV eine kürzere oder längere Frist vorsieht) Von diesen Fristen ausgenommen sind grobe Vergehen oder Fahrlässigkeit. Dies gilt für alle Vertragspartner gleichermassen. 7

8 Gerichtsstand und anwendbares Recht Alle Angaben unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Baden. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber 8

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