Notar Mario Frömmter, Notarfachwirt Rüdiger Gockel, Notar

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1 Notar 2019 Bearbeitung: Mario Frömmter, Notarfachwirt Rüdiger Gockel, Notar Copyright 2019 by Deutscher Notarverlag, Bonn Satz: Reemers publishing services GmbH, Krefeld Druck: Hans Soldan Druck GmbH, Essen ISBN: Alle Daten, Tabellen und Übersichten wurden sorgfältig zusammengetragen. Dennoch kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.

2 Inhaltsverzeichnis A. Notarielles Gebührenrecht I. Gebührentabelle 34 Abs. 2 GNotKG, Tabelle B II. 10 Schritte zur Erstellung einer Kostenrechnung nach dem GNotKG Unterschiede Verfahren oder Geschäft Ermittlung der Gegenstände/Bewertungen gem. 35 bis 54, 95 bis Ermittlung der Gebühren nach dem Kostenverzeichnis Teil B Ermittlung Vollzugsgebühr Ermittlung Betreuungsgebühr Treuhandtätigkeiten des Notars Zusatzgebühren Auslagen Umsatzsteuer Sonstige Aufwendungen III. Kostenvergleich Grundschuldübernahme/ Löschung einer Grundschuld im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb 33 B. Die wichtigsten Gerichtsgebühren I. Grundbuch II. Vereinsregister III. Nachlass IV. Gebühren des Gerichts für Eintragungen in das Handelsregister (Gesetzestext)

3 Inhaltsverzeichnis C. Arbeitshilfen I. Empfehlungen des deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers (Fortentwicklung der Rheinischen Tabelle ) Vergütungsgrundbetrag Zuschläge zum Vergütungsgrundbetrag bei Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung a) Normalfall b) Testamentsvollstreckung über Geschäftsbetrieb/Unternehmen c) Berufsdienste d) Auslagenersatz Umsatzsteuer Mehrere Testamentsvollstrecker II. Testamentsregister-Gebührensatzung (ZTR-GebS) (Satzungstext) III. Vorsorgeregister-Gebührensatzung VRegGebS (Satzungstext) Persönliche Übermittlung des Antrags Übermittlung oder Stellung des Antrags durch eine registrierte Person oder Einrichtung ( 4) Gemeinsame Erhöhungs- und Ermäßigungsbestände Zurückweisung eines Antrags IV. Formulierungsbeispiele für unterwegs Vorbemerkung

4 Inhaltsverzeichnis 2. Feststellung der Geschäfts-/ Testierfähigkeit Einige beurkundungsrechtliche Vorschriften Einige Formulierungen a) Behinderte/beeinträchtigte Beteiligte. 70 aa) Errichtung eines öffentlichen Testamentes durch einen Schreibunfähigen mit Zeugen bb) Der Sehbehinderte cc) Der Hörbehinderte dd) Der Stumme ee) Der Hör- und Sprechbehinderte. 72 ff) Der Taube und der Blinde b) Kurzfassung eines Pflichtteilsverzichts/ Zuwendungsverzichts aa) Pflichtteilsverzicht nach beiden Eltern bb) Gegenständlich beschränkter Pflichtteilsverzicht cc) Pflichtteilsverzicht unter einer Bedingung dd) Anrechnungsbestimmung ee) Zuwendungsverzichtsvertrag c) Widerruf eines Testamentes d) Einfaches Testament e) Einfache Vollmacht V. Der unsichere Gläubiger in der Vertragsabwicklung

5 Inhaltsverzeichnis D. Grundbuchinhaltsunterrichtende Stelle Notar I. Gesetzliche Vorschriften Grundbuchordnung a) 12 GBO b) 133a GBO: Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare; Verordnungsermächtigung Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung GBV) a) 85 GBV: Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare.. 85 b) 85a GBV: Protokollierung der Mitteilung des Grundbuchinhalts durch den Notar c) 83 GBV: Abrufprotokollierung Gerichts- und Notarkostengesetz GNotKG (Auszug aus Gesetzestext) Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz JVKostG) (Auszug aus Gesetzestext) II. Verfahren Grundbuchmitteilung bzw. Ausdruck für den Eigentümer Grundbuchmitteilung bzw. Ausdruck aufgrund eines berechtigten Interesses Protokollierungspflichten

6 Inhaltsverzeichnis III. Gebühren und Auslagen Gebühren Auslagen E. Steuern I. Erbschaft-/Schenkungsteuer Steuerklassen und Freibeträge Steuersätze Beispielsfall Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) (Gesetzestext) II. Grunderwerbsteuer Allgemeines zur Grunderwerbsteuer Steuersätze Beispielsfall: Grunderwerbsteuer i.v.m. Erbbaurecht Beispielsfall: Grunderwerbsteuer bei Inventarmitverkauf Gesetzliche Vorschriften a) Ausnahmeregelungen zur Vorlagepflicht von Unbedenklichkeitsbescheinigungen b) Landesrechtliche Bestimmungen zur Vorlagepflicht von Unbedenklichkeitsbescheinigungen Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) Gesetzestext

7 Inhaltsverzeichnis F. Allgemeine Inhalte I. Telefon-Landeskennzahlen II. Entfernungen Deutschland Europa III. Adressen Deutscher Notarverein und Landesverbände a) für Nur-Notare b) für Anwaltsnotare aa) Hamburg bb) Hessen cc) Niedersachsen dd) Nordrhein-Westfalen ee) Schleswig-Holstein Notarkammern Versorgungswerke der Rechtsanwälte und Notare a) Baden-Württemberg b) Bayern c) Berlin d) Brandenburg e) Bremen f) Hamburg g) Hessen h) Mecklenburg-Vorpommern i) Niedersachsen j) Nordrhein-Westfalen k) Rheinland-Pfalz l) Saarland m)sachsen n) Sachsen-Anhalt

8 Inhaltsverzeichnis o) Schleswig-Holstein p) Thüringen Bundesbehörden und -institutionen IV. Jahreskalender 2019/ V. Schulferien in den Bundesländern Schulferien Schulferien VI. Feiertage VII. Sterbetafel 2014/ Deutschland/Männlich Deutschland/Weiblich VIII. Anlage zu 14 BewG IX. Terminplaner

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10 A. Notarielles Gebührenrecht I. Gebührentabelle 34 Abs. 2 GNotKG, Tabelle B Hinweise: 1. Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 Euro ( 34 Abs. 5 GNotKG). 2. Der Höchstgeschäftswert beträgt, wenn die Tabelle B anzuwenden ist, höchstens 60 Millionen Euro, wenn kein niedrigerer Höchstwert bestimmt ist ( 35 Abs. 2 GNotKG). 3. Die Gebührentabelle B gilt auch für die Verwahrungsgebühren Nr und Nr KV GNotKG, jedoch nur bis zu einem Wert von 13 Millionen Euro. Bei Werten von mehr als 13 Millionen Euro betragen die Verwahrungsgebühren 0,1 % des Werts. Der Höchstgeschäftswert von 60 Millionen Euro gilt nicht für die Verwahrungsgebühren (Vorbemerkung Abs. 2 GNotKG). Geschäftswert bis E 0,2 0,3 0,5 0,6 1,0 2, ,00 15,00 15,00 15,00 15,00 30, ,00 15,00 15,00 15,00 19,00 38, ,00 15,00 15,00 15,00 23,00 46, ,00 15,00 15,00 16,20 27,00 54, ,00 15,00 16,50 19,80 33,00 66, ,00 15,00 19,50 23,40 39,00 78, ,00 15,00 22,50 27,00 45,00 90, ,00 15,30 25,50 30,60 51,00 102, ,00 17,10 28,50 34,20 57,00 114, ,00 18,90 31,50 37,80 63,00 126, ,00 20,70 34,50 41,40 69,00 138, ,00 22,50 37,50 45,00 75,00 150, ,60 24,90 41,50 49,80 83,00 166, ,20 27,30 45,50 54,60 91,00 182,00 13

11 A. Notarielles Gebührenrecht Geschäftswert bis E 0,2 0,3 0,5 0,6 1,0 2, ,80 29,70 49,50 59,40 99,00 198, ,40 32,10 53,50 64,20 107,00 214, ,00 34,50 57,50 69,00 115,00 230, ,00 37,50 62,50 75,00 125,00 250, ,00 40,50 67,50 81,00 135,00 270, ,00 43,50 72,50 87,00 145,00 290, ,00 46,50 77,50 93,00 155,00 310, ,00 49,50 82,50 99,00 165,00 330, ,40 57,60 96,00 115,20 192,00 384, ,80 65,70 109,50 131,40 219,00 438, ,20 73,80 123,00 147,60 246,00 492, ,60 81,90 136,50 163,80 273,00 546, ,00 90,00 150,00 180,00 300,00 600, ,40 98,10 163,50 196,20 327,00 654, ,80 106,20 177,00 212,40 354,00 708, ,20 114,30 190,50 228,60 381,00 762, ,60 122,40 204,00 244,80 408,00 816, ,00 130,50 217,50 261,00 435,00 870, ,00 145,50 242,50 291,00 485,00 970, ,00 160,50 267,50 321,00 535, , ,00 175,50 292,50 351,00 585, , ,00 190,50 317,50 381,00 635, , ,00 205,50 342,50 411,00 685, , ,00 220,50 367,50 441,00 735, , ,00 235,50 392,50 471,00 785, , ,00 250,50 417,50 501,00 835, , ,00 265,50 442,50 531,00 885, , ,00 280,50 467,50 561,00 935, , ,00 304,50 507,50 609, , , ,00 328,50 547,50 657, , , ,00 352,50 587,50 705, , , ,00 376,50 627,50 753, , , ,00 400,50 667,50 801, , ,00 14

12 I. Gebührentabelle 34 Abs. 2 GNotKG, Tabelle B Geschäftswert bis E 0,2 0,3 0,5 0,6 1,0 2, ,00 424,50 707,50 849, , , ,00 448,50 747,50 897, , , ,00 472,50 787,50 945, , , ,00 496,50 827,50 993, , , ,00 520,50 867, , , , ,00 544,50 907, , , , ,00 568,50 947, , , , ,00 592,50 987, , , , ,00 616, , , , , ,00 640, , , , , ,00 664, , , , , ,00 688, , , , , ,00 712, , , , , ,00 736, , , , , ,00 760, , , , , ,00 784, , , , , ,00 808, , , , , ,00 832, , , , , ,00 856, , , , , ,00 880, , , , , ,00 904, , , , , ,00 928, , , , , ,00 952, , , , , ,00 976, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 15

13 A. Notarielles Gebührenrecht Geschäftswert bis E 0,2 0,3 0,5 0,6 1,0 2, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 16

14 I. Gebührentabelle 34 Abs. 2 GNotKG, Tabelle B Geschäftswert bis E 0,2 0,3 0,5 0,6 1,0 2, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 17

15 A. Notarielles Gebührenrecht Geschäftswert bis E 0,2 0,3 0,5 0,6 1,0 2, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 18

16 I. Gebührentabelle 34 Abs. 2 GNotKG, Tabelle B Geschäftswert bis E 0,2 0,3 0,5 0,6 1,0 2, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 19

17 A. Notarielles Gebührenrecht Geschäftswert bis E 0,2 0,3 0,5 0,6 1,0 2, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 20

18 II. 10 Schritte zur Erstellung einer Kostenrechnung nach dem GNotKG Geschäftswert bis E 0,2 0,3 0,5 0,6 1,0 2, , , , , , , , , , , , ,00 II. 10 Schritte zur Erstellung einer Kostenrechnung nach dem GNotKG Die nachfolgenden Ausführungen auf den S wurden für die vorhergehenden Ausgaben von Frank Tondorf, Essen, erstellt und für den Notar 2019 von Mario Frömmter, Kiel, überarbeitet. Die Paragrafen, die keine Gesetzesangabe enthalten, sind die des GNotKG: 1. Unterschiede Verfahren oder Geschäft Was nicht als Verfahren im Sinne des 85 zählt, ist als Geschäft anzusehen. Hinweis Während bei Verfahren die Gebühren/Auslagen für Vollzug, Betreuung, Portopauschale immer nur einmal für jedes Verfahren erhoben werden dürfen, sind die Gebühren für jedes Geschäft gesondert zu erheben. Beispiel: Es wird auf drei Schriftstücken die Unterschrift von ein und derselben Person beglaubigt. Die drei Schriftstücke werden auftragsgemäß an drei verschiedene Empfänger übersandt. Neben den jeweils zu erhebenden Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigungen nach KV werden weiterhin die Gebühr nach KV für jedes Schriftstück, also dreimal 20 EUR, die Dokumentenpauschale KV dreimal und dreimal die Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 21

19 A. Notarielles Gebührenrecht KV bzw. wahlweise anstelle der Pauschale nach KV die tatsächlichen Aufwendungen nach KV erhoben. 2. Ermittlung der Gegenstände/Bewertungen gem. 35 bis 54, 95 bis ist zu beachten. In demselben Verfahren werden die Werte mehrerer Verfahrensgegenstände zusammengerechnet, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Zu beachten sind hier vor allem die Vorschriften: 93 Einmalige Erhebung der Gebühren, 94 Verschiedene Gebührensätze, 109 Derselbe Beurkundungsgegenstand, 110 Verschiedene Beurkundungsgegenstände und 111 Besondere Beurkundungsgegenstände. Handelt es sich bei der notariellen Tätigkeit um ein Geschäft, z.b. Entwurf einer Registeranmeldung, sind ebenfalls die Wert- und Bewertungsgrundsätze des GNotKG anzuwenden, so dass mehrere Anmeldungstatbestände zu einem einheitlichen Geschäftswert zu addieren sind. Hinweis In den 35 bis 39 finden sich allgemeine Wertvorschriften. In den 40 bis 45 sind besondere Geschäftswertvorschriften enthalten. In den 46 bis 54 sind konkrete Bewertungsvorschriften aufgenommen. Diese Vorschriften, also 35 bis 54, gelten für Gerichte und Notare gleichermaßen. Die Wertvorschriften 95 bis 124 sind ausschließlich für die Notare maßgeblich. Beispiel: Sowohl Gericht als auch der Notar berechnen den Wert für die Erteilung eines Erbscheines und für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheines nebst eidesstattlicher Erklärung einheitlich nach 40. Während der Notar für die Anmeldung zu bestimmten Registern den Wert nach 105 zu bestimmen hat, erhebt das Registergericht für die Eintragung dieser angemeldeten Tatsachen seine Gebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung (HReg- GebV). 22

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