(4) Die Geschäftsstelle ist der KAG DF gegenüber rechenschaftspflichtig. 6 Arbeitsausschuss und Arbeitsgruppen
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3 (3) Die Geschäftsstelle der KAG DF organisiert die Arbeit der KAG DF einschließlich der eingerichteten Arbeitsgruppen. Der Geschäftsstelle obliegen insbesondere die Vorbereitung und Auswertung der Sitzungen des Arbeitsausschusses und Arbeitsgruppen, die Aufstellung des Finanzplanes, die Verwaltung der Finanzmittel, die Umsetzung von Aufträgen des Vorsitzes, des Arbeitsausschusses und der Arbeitsgruppen, die Koordination von Aktivitäten des Vorsitzes, des Arbeitsausschusses und der Arbeitsgruppen sowie die Organisation der Öffentlichkeitsarbeit. Die näheren Aufgaben der Geschäftsstelle werden in einer Vereinbarung zur Geschäftsbesorgung geregelt, die als Anlage dieser Geschäftsordnung beigefügt wird. (4) Die Geschäftsstelle ist der KAG DF gegenüber rechenschaftspflichtig. 6 Arbeitsausschuss und Arbeitsgruppen (1) Im Arbeitsausschuss der KAG DF sind folgende Institutionen vertreten: die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren, Schulzendorf, Schönefeld, Rangsdorf und Zeuthen, die Stadt Königs Wusterhausen, der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick, der Landkreise Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming, die Berlin-Brandenburg Area Development Company GmbH (BADC), die für die Flughafenkoordination zuständigen Stellen der Länder Berlin und Brandenburg, das für Raumordnung zuständige Ministerium des Landes Brandenburg, die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin, die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin, das für Wirtschaft zuständige Ministerium des Landes Brandenburg, das für Umwelt zuständige Ministerium des Landes Brandenburg, die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung in Berlin sowie der Flughafenbetreiber. Die Leiter der Arbeitsgruppen können beratend (ohne Stimmberechtigung) an den Sitzungen des Arbeitsausschusses teilnehmen. (2) Der Arbeitsausschuss der KAG DF wird von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden der KAG DF beziehungsweise deren Stellvertreterin oder deren Stellvertreter geleitet. (3) Aufgabe des Arbeitsausschusses ist die Vorbereitung der Sitzungen des Großen Dialogforums (Mitgliederversammlung), einschließlich des Entwurfs einer Tagesordnung und der dazugehörigen Beschlussvorlagen, die Kommunikation mit anderen Gremien im Umfeld des Flughafens sowie die Lösung von Konflikten innerhalb der Arbeit der Arbeitsgruppen. (4) Die Arbeit der KAG DF wird durch Arbeitsgruppen unterstützt. Die KAG DF richtet mindestens zu den Themen Interessenausgleich, Fluglärm und kommunale bzw. interkommunale Entwicklungen Arbeitsgruppen ein. (5) Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden durch den Arbeitsausschuss bestätigt. Die Leiter der Arbeitsgruppen werden aus der Mitte der Mitglieder der KAG DF in den Arbeitsgruppen vorgeschlagen und vom Arbeitsausschuss gewählt. (6) Der Arbeitsausschuss etabliert aus seiner Mitte eine Steuerungsgruppe, die vom Vorsitzenden der KAG DF geleitet wird. Diese Steuerungsgruppe besteht aus den Leitern und Stellvertretern der drei Arbeitsgruppen, den Vertretern der für Flughafenkoordination zuständigen Stellen in Berlin und Brandenburg, dem Abteilungsleiter und stellvertretenden Abteilungsleiter der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung, einem Vertreter des Flughafenbetreibers (falls nicht bereits in anderer Position vertreten) und der Geschäftsstelle der KAG DF. GO KAG DF, Seite 3
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