in Tirol Gesamtvertragliche Neuerungen Kieferorthopädie als Vertragsleistung Ausschreibung KFO-Kassenstellen Thema 4 Aktiv gesund 4 standesveränderung
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- Innozenz Tiedeman
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1 10. Jahrgang Ausgabe 1 7. April 2015 Thema Informationsorgan der Tiroler Landeszahnärztekammer Zahnarzt in Tirol 4 Aktiv gesund in der Zahnarztpraxis 4 standesveränderung 4 Steuersparcheckliste Finanzstrafnovelle Gesamtvertragliche Neuerungen Kieferorthopädie als Vertragsleistung Ausschreibung KFO-Kassenstellen Zahnarzt in Tirol l 1
2 Anzeige Private Banking und Freie Berufe Mit der Unsere Landesbank. passenden Strategie zum Erfolg Kontakt: Abteilung Private Banking und Freie Berufe Dr. Markus Gramann Leiter Private Banking und Freie Berufe Tel Philipp Oberrauch Kundenbetreuer Ärzte / Freie Berufe Tel philipp.oberrauch@hypotirol.com Gerhard Weger Kundenbetreuer Ärzte / Freie Berufe Tel gerhard.weger@hypotirol.com 2 I Zahnarzt in Tirol Ernst Schrattmaier Kundenbetreuer Ärzte / Freie Berufe Tel ernst.schrattmaier@hypotirol.com Reinhard Gastl Kundenbetreuer Ärzte / Freie Berufe Tel reinhard.gastl@hypotirol.com
3 Editorial Inhalt Seite 4: Gesamtvertragliche Neuerungen Kieferorthopädie als Vertragsleistung Seite 6: Gesamtvertragliche Vereinbarung Seite 6: Richtlinien für die Auswahl der 2-Vertragskieferorthopäden Seite 12: Aktiv und gesund in der Zahnarztpraxis Seite 15: Fit2work in der Zahnarztpraxis Seite 16: Standesmeldungen Seite 19: Stellenausschreibungen Kassen-Zahnarztstellen Seite 20: Wo macht investieren heute noch Sinn? Seite 21: Stellenausschreibung KFO Kassen Seite 22: Steuertipp Kammeramt k Das Team des Kammeramts der Landeszahnärztekammer für Tirol steht Ihnen zu folgenden Büroöffnungszeiten zur Verfügung: Parteienverkehr: Mo-Fr von Uhr nachm. nach telefonischer Vereinbarung Telefonisch erreichen Sie uns auch von Mo-Do von Uhr Tel: Frau Christine Hanin 6022 Mag. Heidi Blum 6020 Frau Magdalena Hanin Fax: s: office@tiroler.zahnaerztekammer.at blum@tiroler.zahnaerztekammer.at hanin@tiroler.zahnaerztekammer.at mhanin@tiroler.zahnaerztekammer.at Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Ich hoffe, das erste Quartal 2015 hat sich positiv für Sie entwickelt und Ihre berufliche Tätigkeit ist von Erfolg gekrönt. Um auch die wirtschaftliche Seite des zahnärztlichen Berufslebens in unserem Fortbildungsprogramm abzubilden, haben wir im ersten Quartal 2015 zwei kleine, aber feine Veranstaltungen zum Thema Investition und Fremdwährungskredite organisiert. Die fachlich medizinische Seite der Fortbildung konnten wir mit einer sehr gut angenommenen Veranstaltung zum Thema HIV abdecken; ich muss zugeben, dass auch bei mir Vorurteile bestanden, die einer genaueren Prüfung nicht standhalten. Eine Wiederholung der Veranstaltung ist geplant. Ebenso planen wir noch im Frühjahr eine Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte. Eine gut besuchte Veranstaltung war aus Gründen der Aktualität die Informationsveranstaltung zur Gratiszahnspange am Die aktuelle Ausgabe der ÖZZ beschäftigt sich intensiv mit dem Thema, weitere Informationen und vor allem die Ausschreibung der 16 Kassenstellen für KFO finden sich im Blattinneren. Wir hoffen, unseren Beitrag zur flächendeckenden Versorgung der Patienten mit der Kassenzahnspange leisten zu können und auch in Zukunft bei der zufriedenstellenden Klärung noch offener Fragen behilflich sein zu können. Aus aktuellem Anlass darf ich die Kassenvertragszahnärzte aus Gründen der Versorgung und der Kollegialität darauf hinweisen, dass grundversorgte Asylwerber zu behandeln und nicht abzuweisen sind, wenn eine Aufklärung möglich ist. Dasselbe gilt für Schmerzpatienten. Weiters ist jeder Vertragszahnarzt verpflichtet, Füllungen als Sachleistung anzubieten. Es häufen sich auch die Anfragen betreffend des Helferinnenkurses in den nächsten Tagen finden weitere Detailgespräche statt; über den Ausgang derselben und die konkrete Ausgestaltung des neuen Kurses werden wir Sie zeitgerecht informieren. Ihr Wolfgang Kopp Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Tiroler Landeszahnärztekammer, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck, vertreten durch den Präsidenten Dr. Wolfgang Kopp. Layout & Druck: Ablinger.Garber Medienturm Saline, 6060 Hall, Tel / Gesamtorganisation und Inseratenverwaltung: CW-Consult GmbH, Fischnalerstraße 4, 6020 Innsbruck. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Autoren und nicht die Meinung der Tiroler Landeszahnärztekammer dar. Titelbild: fotolia.com Mirith Zahnarzt in Tirol l 3
4 Thema Gesamtvertragliche Neuerungen Kieferorthopädie als Vertragsleistung Eine wesentliche Neuerung im Leistungsbereich der Krankenversicherungsträger betrifft die Einführung einer Sachleistung festsitzende Zahnspange, aber auch das im Zuge der dadurch notwendigen Verhandlungen von der Zahnärztekammer durchgesetzte Modell eines Jobsharings für Vertragszahnärzte und Vertragszahnärztinnen, über welches in der nächsten Ausgabe des Zahnarztes in Tirol berichtet wird. Kassenleistung festsitzende Kieferorthopädie Ausgangslage war der politische Wunsch nach einer Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche, gesetzliche Folge eine Novelle des ASVG. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass behandlungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kieferregulierung als Sachleistung gewährt wird. Das Gesetz verpflichtete den Hauptverband und die Österreichische Zahnärztekammer einen Gesamtvertrag abzuschließen, der die Erbringung der Sachleistung Kieferorthopädie regelt. Der Gesamtvertrag wurde in vier Verhandlungsgruppen über Monate verhandelt und konnte am unterschrieben werden. Dieser Gesamtvertrag wird nur dann wirksam, wenn eine in ihm unter Bedachtnahme auf eine regional ausgewogene Versorgung festzusetzende Anzahl von Zahnärzten/ Zahnärztinnen Einzelverträge nach diesem Gesamtvertrag abgeschlossen hat und damit eine flächendeckende Sachleistungsversorgung gewährleistet werden kann! Die flächendeckende Sachleistungsversorgung ergibt sich aus dem Gesamtvertrag der Hauptverband kann den Gesamtvertrag als gekündigt erklären, wenn von den im Stellenplan vorgesehenen 180 Planstellen weniger als 150 Planstellen versorgungswirksam besetzt sind. Der Gesamtvertrag kann auch dann wirksam abgeschlossen werden, wenn durch Einzelverträge auf Grund dieses Gesamtvertrages maßgeblich mehr als zwei Drittel des Leistungsbedarfes sichergestellt sind und eine regional ausgewogene Versorgung gegeben ist. In diesem Fall haben die Krankenversicherungsträger im Sinn einer flächendeckenden Sachleistungsversorgung die Leistung nach 153a ergänzend durch Sonder-Einzelverträge gleichen Leistungsinhalts mit Leistungsanbietern, insbesondere Zahnärzten/Zahnärztinnen, Gruppenpraxen und selbständigen Ambulatorien sowie in eigenen Einrichtungen der Krankenversicherungsträger im Sinn des Versorgungsplanes nach Abs. 2 zu erbringen. Für Tirol sind 16 Vertragsstellen für kieferorthopädisch tätige Zahnärzte vorgesehen; Verhandlungen mit der Tiroler Gebietskrankenkasse führten zum Ergebnis, dass die Stellen auf die Bezirke aufgeteilt und auch so ausgeschrieben werden. Bewerbungs- und Auswahlverfahren Die zu besetzenden Stellen sind im Einvernehmen zwischen Krankenversicherungsträger und LZÄK auszuschreiben, die Ausschreibung finden Sie auf Seite 21. Die Bewerbungen sind innerhalb der Bewerbungsfrist bei der LZÄK einzureichen, die in der Ausschreibung bezeichneten Urkunden sind bei sonstigem Ausschluss im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen. Die Landeszahnärztekammer überprüft die Voraussetzungen der Bewerber für die vertragskieferorthopädische Tätigkeit. Für die Auswahl der Vertragskieferorthopäden wurde zwischen der TGKK und der LZÄK eine Richtlinie vereinbart, welche auf Seite 6 verlautbart ist und insbesondere die Bewerbungsvoraussetzungen und das Punkteschema enthält. Jeder Bewerber/jede Bewerberin muss einen Qualifikationsnachweis vorlegen. Als Ausbildungsnachweis gilt eine Habilitation im Bereich der Kieferorthopädie, der Fachzahnarzt für KFO, eine dreijährige klinisch-universitäre Vollzeit- Ausbildung im Bereich KFO, ABO oder EBO, eine postgraduale Ausbildung in der KFO (zb. MSc), das Fortbildungsdiplom KFO der ÖZÄK oder eine gleichwertige Ausbildung im EU-Inland bzw. Ausland. Jeder Bewerber/jede Bewerberin muss 20 Multibracketfälle, die in den letzten drei Jahren abgeschlossen wurden und im Rahmen der selbständigen Berufsausübung ( 23 ZÄG) persönlich geplant, durchgeführt und dokumentiert worden sein müssen, vorlegen. Fälle gemäß IOTN 1 bleiben unberücksichtigt. Bezogen auf alle 20 Fälle muss durch die Behandlung eine Verbesserung der Fehlstellung nach PAR-Index von durchschnittlich mindestens 70% bewirkt worden sein. Die Beurteilung des PAR Indexes anhand der 20 vorzulegenden Multibracket Fälle wird von der Kasse und der Kammer gemeinsam vorgenommen. Für jeden der 20 Fälle muss beigebracht werden: Panorama- und Fernröntgen, Gesichtsfo- Versorgungsregion Bezirk Vertragskieferorthopäden Tirol-Zentralraum Innsbruck - Stadt 3 Innsbruck - Land 3 Schwaz 2 Tirol-Nordost Kitzbühel 2 Kufstein 2 Tirol-West Imst 1 Landeck 1 Reutte 1 Osttirol Lienz 1 Tirol 16 4 I Zahnarzt in Tirol
5 Thema tos (en face und Profil), Mundfotos (frontal, Spiegelaufnahmen des Seitenzahnbereichs rechts und links, Spiegelaufnahmen von Oberkiefer und Unterkiefer) von vor Beginn und nach Ende der Behandlung und Diagnose; Anstatt der Mundfotos können auch Anfangsund Endmodelle (unbeschädigt, kieferorthopädisch getrimmt, mit Patientennamen und Erstellungsdatum beschriftet) vorgelegt werden. Sind die Mundfotos im Einzelfall für die Beurteilung nach PAR-Index unzureichend, sind auf Verlangen der von Landeszahnärztekammer und Kasse eingerichteten paritätischen Expertenkommission zusätzlich binnen 7 Tagen auch Anfangs- und Endmodelle (unbeschädigt, kieferorthopädisch getrimmt, mit Patientennamen und Erstellungsdatum beschriftet) vorzulegen. Ein Bewerbungsbogen steht auf der Homepage der Landeszahnärztekammer für Tirol bereit! Foto: fotolia.com_ karelnoppe Mit einem starken Rücken werden auch Sie endlich wieder schmerz frei Jetzt gezielt gegen Rückenschmerzen trainieren. Kostenlose Beratung & nähere Informationen bei unserem Body&Soul-Team Erleben Sie mit five Ihre Beweglichkeit neu. Auf natürlichem Weg effektiv schmerzfrei Kräftigen Sie mit Milon Muskeln & Bindegwebe. In nur 17 Minuten alle Muskelgruppen trainieren Mit unseren Rückenkursen wird sich in Ihrem Leben einiges bewegen Mit Pilates, Yoga & Co den Bewegungsapparat stabilisieren Zahnarzt in Tirol l 5
6 Thema Gesamtvertragliche Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Landeszahnärztekammer für Tirol (LZÄK Tirol) einerseits und der Tiroler Gebiets krankenkasse (TGKK) mit Ermächtigung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie mit Zustimmung der in 2 Abs. 1 des Gesamtvertrages Kieferorthopädie für Leistungen gemäß 153a ASVG ( 94a GSVG, 95a BSVG, 69a B-KUVG) und dem Richttarif gemäß 343c ASVG (KFO-GV) vom angeführten bundesweiten Sonderversicherungsträger andererseits. Präambel Gemäß 4 Abs. 1 und 2 bzw. 5 Abs. 5 KFO-GV hat die einzelne GKK für ihren Geltungsbereich im Einvernehmen mit den bundesweiten Versicherungsträgern und mit der zuständigen LZÄK im Stellenplan die örtliche Verteilung der im Anhang 1 zum KFO-GV für die einzelnen Versorgungsregionen festgelegten Planstellen sowie bzw. eine Richtlinie für die Auswahl der Vertragskieferorthopäden zu vereinbaren; diese sind als Bestandteil des Anhanges 2 bzw. Anhanges 3 zum KFO-GV integrierter Bestandteil des KFO-GV. In Vollziehung dieser Bestimmung wird folgendes vereinbart. I. Stellenplan Mit dieser gesamtvertraglichen Vereinbarung wird der in der Beilage als Anhang 1 angefügte und einen integrierten Bestandteil dieser Vereinbarung bildende Stellenplan festgelegt. II. Richtlinien für die Auswahl der Vertragskieferorthopäden Mit dieser gesamtvertraglichen Vereinbarung werden weiters die in der Beilage als Anhang 2 angefügten und einen integrierten Bestandteil dieser Vereinbarung bildenden Richtlinien für die Aus wahl der Vertragskieferorthopäden vereinbart. III. Gültigkeitsbeginn Der Stellenplan tritt mit in Kraft. Die Richtlinien für die Auswahl der Vertragskieferorthopäden treten mit Wirksamkeit ab deren Veröffentlichung auf der Homepage der Landeszahnärztekammer für Tirol und der Tiroler Gebietskrankenkasse in Kraft. Innsbruck, am F. d. Landeszahnärztekammer für Tirol Der Präsident: (MR Dr. Wolfgang Kopp) F. d. Tiroler Gebietskrankenkasse Der leitende Angestellte: (Dr. Arno Melitopulos) Der Obmann: (Werner Salzburger) Richtlinien für die Auswahl der 2-Vertragskieferorthopäden Nach 5 Abs. 5 des Gesamtvertrages Kieferorthopädie für Leistungen gemäß 153a ASVG ( 94 GSVG, 95a BSVG, 69 B-KUVG) und den Richttarif gemäß 343c ASVG vereinbaren die Tiroler Gebietskrankenkasse als federführende 2-Kranken versicherungsträger mit Zustimmung und im Einvernehmen mit den Sonderversicherungsträgern einerseits und die Landeszahnärztekammer für Tirol anderseits folgende Richtlinien für die Auswahl der Vertragskieferorthopäden: I. Geltungsbereich Die Richtlinien sind anzuwenden bei der Auswahl von Angehörigen des zahnärztlichen Berufs (Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Zahnärzte) für den Abschluss von Einzelverträgen im Fachgebiet der Kieferorthopädie. Beide werden im Folgenden als Zahnärzte bezeichnet. II. Sprachliche Gleichbehandlung Soweit in den Richtlinien auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. III. Voraussetzungen für Ausschreibungen 1. Das Einvernehmen der Landeszahnärztekammer für Tirol und der Tiroler Gebietskrankenkasse zur Ausschreibung neuer Planstellen, zur Wiederbesetzung oder vorzeitigen Wiederbesetzung bestehender Planstellen muss vorliegen. 2. Die Termine für die Eröffnung der Kassenpraxis sind möglichst an den Beginn des jeweiligen Kalendervierteljahres zu fixieren. Die Ausschreibung in den Mitteilungen der Landeszahnärztekammer für Tirol sowie im Internet auf der Homepage der Landeszahnärztekammer für Tirol wird im 4. Monat vor dem Kassenpraxiseröffnungstermin vorgenommen. Im Einvernehmen kann zwischen der Tiroler Gebietskrankenkasse und der Landeszahnärztekammer für Tirol die Frist zwischen Ausschreibungstermin und Kassenpraxis eröffnungstermin verkürzt oder verlängert werden. IV. Bewerbungsvoraussetzungen 1. Die Einreichungsfrist der Bewerbungsunterlagen beträgt 21 Tage ab dem Erscheinungsdatum der Mitteilungen der Landeszahnärztekammer für Tirol. Die Einreichungsfrist kann im Einvernehmen zwischen der Tiroler Gebietskrankenkasse und der Landeszahnärztekammer für Tirol verkürzt oder verlängert werden. Als Einreichdatum gilt das Datum des Postaufgabestempels oder bei persönlicher Abgabe der Eingangstempel der Landeszahnärztekammer für Tirol. 6 I Zahnarzt in Tirol
7 Thema 2. Sämtliche Bewerbungsunterlagen müssen schriftlich bei der Landeszahnärztekammer für Tirol eingereicht werden. Urkunden sind im Original oder beglaubigter Abschrift beizubringen. Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung beizuschließen. Bei Bewerbungen um mehrere, gleichzeitig in den Mitteilungen der Landeszahnärztekammer für Tirol ausgeschriebene Stellen hat der Bewerber verbindlich für die ausgeschriebenen Stellen seine Prioritäten anzugeben. Gibt der Bewerber keine Prioritäten bekannt, werden diese ersatzweise mit der Reihenfolge der in den Mitteilungen der Landeszahnärztekammer für Tirol ausgeschriebenen Planstellen festgelegt. Ein Bewerber kann nur für eine Stelle erstgereiht werden. 3. Zum Zeitpunkt der Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle muss der Bewerber jedenfalls folgende Ausbildungs- und Erfahrungsvoraussetzungen erfüllen: a) Habilitation im Bereich der Kieferorthopädie (KFO) oder b) Ausbildung zum Fachzahnarzt für KFO (mit entsprechender Ausbildung im EU-Inland und Ausland) oder c) dreijährige klinisch-universitäre Vollzeit-Ausbildung im Bereich KFO oder d) Nachweis der Befähigung nach den Richtlinien des Austrian Board of Or-thodontists (ABO) oder European Board of Orthodontists (EBO) oder e) entsprechende postgraduale Ausbildung in der KFO (zb. MSc) oder f ) Fortbildungsnachweis (Fortbildungsdiplom KFO der ÖZÄK) oder g) gleichwertige Ausbildung im EU-Inland bzw. Ausland h) Zusätzlich zu den Ausbildungskriterien nach lit. a) bis g) sind 20 Multibracket-Behandlungsfälle nachzuweisen, die in den letzten drei Jahren abgeschlossen wurden und im Rahmen der selbständigen Berufsausübung ( 23 ZÄG) persönlich geplant, durchgeführt und dokumentiert worden sein müssen. Fälle gemäß IOTN 1 bleiben unberücksichtigt. Bezogen auf alle 20 Fälle muss durch die Behandlung eine Verbesserung der Fehlstellung nach PAR-Index von durchschnittlich mindestens 70% bewirkt worden sein. 4. Zwingende Bewerbungsunterlagen: a) Schriftliches Ansuchen; b) Geburtsurkunde; c) ausführlicher Lebenslauf; d) Nachweis der Staatsbürgerschaft des EWR; e) Nachweis des Abschlusses des Zahnmedizinstudiums bzw. Medizinstudiums (z.b. Promotionsurkunde); f ) Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Österreich (z.b. Diplom für Facharzt für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde, Diplom für Dr. med. dent., Approbations urkunde zum Zahnarzt samt zahnärztlichem Prüfungszeugnis); g) Nachweis einer der Ausbildungsvoraussetzungen gemäß Abschnitt IV Ziffer 3 lit. a bis lit. g (z.b. Diplom für Fachzahnarzt für KFO, ABO- oder EBO- Befähigungsnachweis, Fortbildungsnachweis KFO der ÖZÄK); h) für jeden der gemäß Abschnitt IV Ziffer 3 lit. h nachzuweisenden KFO-Fall: Panorama- und Fernröntgen, Gesichtsfotos (en face und Profil), Mundfotos (frontal, Spiegelaufnahmen des Seitenzahnbereichs rechts und links, Spiegelaufnahmen von Oberkiefer und Unterkiefer) vor Beginn und nach Ende der Behandlung, Diagnose; Anstatt der Mundfotos können auch Anfangs- und Endmodelle (unbeschädigt, kieferorthopädisch getrimmt, mit Patientennamen und Erstellungsdatum beschriftet) vorgelegt werden. Sind die Mundfotos im Einzelfall für die Beurteilung nach PAR-Index unzureichend, sind auf Verlangen der von Landeszahnärztekammer und Kasse ein gerichteten paritätischen Expertenkommission zusätzlich binnen 7 Tagen auch Anfangs- und Endmodelle (unbeschädigt, kieferorthopädisch getrimmt, mit Patientennamen und Erstellungsdatum beschriftet) vorzulegen; i) schriftliche Erklärung, dass ab dem Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit als Kassenkieferorthopäde keine andere hauptberufliche Tätigkeit (siehe Abschnitt IV Ziffer 6 lit. e) ausgeübt wird; 5. Fakultative Bewerbungsunterlagen (falls für die Punkteberechnung erforderlich): a) Geburtsurkunde(n) des(r) Kindes(r) und Nachweis der Sorgepflicht (z.b. Familienbeihilfenbescheinigung, gerichtlicher Unterhaltsbeschluss); b) Bestätigung der zuständigen Interessensvertretung über Zeiten der Niederlassung; c) Bestätigung der Praxisvertretungen eines Vertragskieferorthopäden d) Nachweis des abgeleisteten Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Mutterschutzzeiten e) Nachweis des behindertengerechten Zuganges zur Zahnarztpraxis gemäß ÖNORM B 1600 und B 1601; f ) schriftliche Zusage, sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten Praxiszugang innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeginn nach den Bestimmungen der ÖNORM B 1600 und B 1601 zu schaffen. 6. Das Vorliegen eines der nachstehend angeführten Kriterien zum Zeitpunkt des Endes der Einreichungsfrist der Bewerbungsunterlagen führt zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren: a) Erlöschen des Einzelvertrages des Bewerbers aus den in 343 Abs. 2 Z 4 bis 6 ASVG angeführten Gründen; b) Rechtskräftige Kündigung des Einzelvertrages des Bewerbers gemäß 343 Abs. 4 ASVG seitens eines gesetzlichen Krankenversicherungsträgers; c) Rechtskräftige Verurteilung des Bewerbers aus einem der in 343 Abs. 2 Z 4 und 5 ASVG angeführten Gründen während seiner wahlzahnärztlichen Tätigkeit; d) Bestehen eines Einzelvertrages des Bewerbers als Zahnarzt oder/und als Kieferorthopäde mit einer anderen Gebietskrankenkasse oder eines gleichwertigen Vertrages mit einem ausländischen Krankenversicherungsträger, sofern nicht eine bindende Erklärung vorliegt, dass dieser bestehende Vertrag bei Zuerkennung der ausgeschriebenen Stelle gekündigt wird; Zahnarzt in Tirol l 7
8 Thema e) Zum Zeitpunkt der Eröffnung der kieferorthopädischen Kassenpraxis bestehende Anstellung des Bewerbers als Zahnarzt bei einem Krankenversicherungsträger ( 5 Abs. 6 KFO-GV) oder eine andere hauptberufliche Tätigkeit, die vermuten lässt, dass die nach 16 KFO-GV vertraglich vorgesehene kieferorthopädische Versorgung von 100 neu begonnen Behandlungsfällen pro Kalenderjahr nicht gewährleistet werden kann; eine solche hauptberufliche Tätigkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Umfang der wöchentlichen Verpflichtung mehr als 20 Stunden beträgt. 7. Bewerbungen, a) die nach Ablauf der Einreichfrist abgegeben werden b) welche die Bewerbungsvoraussetzungen, insbesondere die Ausbildungs- und Erfahrungsvoraussetzungen gemäß Pkt. 3 nicht erfüllen oder c) bei denen ein Ausschließungsgrund vorliegt, werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. V. Vergabe der ausgeschriebenen Kassenplanstelle 1. Die Landeszahnärztekammer für Tirol überprüft die Voraussetzungen der Bewerber für die vertragskieferorthopädische Tätigkeit. Die Prüfung und Feststellung der Bewerbungsvoraussetzung nach Abschnitt IV Ziffer 3 lit. h erfolgt durch die Tiroler Gebietskrankenkasse gemeinsam mit der Landeszahnärztekammer für Tirol durch eine paritätisch besetzte Expertenkommission. 2. Nach der Bewertung nach den übrigen Kriterien des Punkteschemas durch die Landeszahnärztekammer für Tirol wird der Vorschlag der Landeszahnärztekammer für Tirol nach den Bestimmungen des KFO-Gesamtvertrages an die Tiroler Gebietskrankenkasse weitergeleitet. 3. Die termingerechte Kassenpraxiseröffnung wird von der Landes zahn ärztekammer für Tirol überprüft. Nach vorheriger Anmeldung wird vom jeweiligen Regionalvertreter überprüft, ob der Praxiseröffnungstermin eingehalten wurde. Die Mitteilung darüber hat an die Landeszahnärztekammer für Tirol zu erfolgen. Wird der vorgeschriebene Praxiseröffnungstermin um mehr als 14 Tage überschritten, kann die Stelle neuerlich zur Ausschreibung gelangen oder einvernehmlich dem nächstgereihten Bewerber zugesprochen werden. Dieser Passus wird im Verständigungsschreiben über die Zulassung zur Kassenpraxis aufgenommen. VI. Punkteschema für die Zuerkennung eines 2-Kassenvertrages für Kieferorthopädie max. Punkte Punkte 1. Fachliche Eignung A) a) Praxisvertretung eines 2-Kassenvertragskieferorthopäden einer Gebietskrankenkasse nach Erfüllung eines der in Ziffer 2 des Punkteschemas angeführten Qualifikationskriterien und nach vorheriger Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer für Tirol. 0,04 Punkte p.d....max. 1,2 p.a. 6 b) Praxisvertretung jenes 2-Kassenvertragskieferorthopäden der Tiroler Gebietskrankenkasse, dessen Planstelle zur Wiederbesetzung ausgeschrieben ist, nach Erfüllung eines der Ziffer 2 des Punkteschemas angeführten Qualifikationskriterien und nach vorheriger Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer für Tirol ,04 p.d 8 Die Punkte nach dem Kriterium A) lit. b) werden zusätzlich zu den Punkten nach dem Kriterium A) lit. a) vergeben. Wurden für den Zeitraum der Praxisvertretung bereits Punkte nach den Kriterien C) lit. a) und lit. b) vergeben, werden für denselben Zeitraum keine Punkte nach den Kriterien A) vergeben. B) Versorgungswirksamkeit in die Zukunft Für den Zeitraum ab dem in der Ausschreibung genannten Kassenpraxiseröffnungstermin bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze 0,1 p.a. 2 C) Versorgungswirksamkeit in der Vergangenheit a) Für die Zeit ab der Niederlassung ohne andere hauptberufliche Tätigkeit (Abschnitt IV Ziffer 6 lit. e) aa) in der Versorgungsregion (Bezirk), für die die Kassenausschreibung erfolgt 0,5 p.a. 5 ab) an einem anderen Ort im EWR mit oder ohne 2-Kassenvertrag oder ähnliche vergleichbare Kassenverträge im EWR. 0,1 p.a. 2,5 b) Für die Zeit ab der Niederlassung ohne andere hauptberufliche Tätigkeit (Abschnitt IV Ziffer 6 lit. e) und nach Erfüllung eines der in Ziffer 2 des Punkteschemas angeführten Qualifikationskriterien aa) in der Versorgungsregion (Bezirk), für die die Kassenausschreibung erfolgt 1,5 p.a. 15 ab) an einem anderen Ort im EWR mit oder ohne 2-Kassenvertrag oder ähnliche vergleichbare Kassenverträge im EWR. 0,3 p.a. 7,5 Die Punkte nach dem Kriterium C) lit. b) werden zusätzlich zu den Punkten nach dem Kriterium C) lit. a) vergeben. Wird die niedergelassene Tätigkeit an zwei in verschiedenen Versorgungsregionen (Bezirken) gelegenen Ordinationssitzen ausgeübt, muss der Zahnarzt schriftlich und verbindlich gegenüber der Landeszahnärztekammer Tirol bei Eintragung in die Bewerberliste erklären, an welchem Ordinationssitz bzw. in welcher Versorgungsregion (Bezirk) er die Punkte nach den Kriterien C) lit. a) und lit b.) erwerben will. Für die Kriterien A) bis C) werden insgesamt maximal 35 Punkte angerechnet. 8 I Zahnarzt in Tirol
9 Thema 2. Zusätzliche fachliche Qualifikationen A) Habilitation im Bereich der Kieferorthopädie 12 B) Ausbildung zum Fachzahnarzt für KFO (mit entsprechender Ausbildung im EU-Inland und Ausland) 8 C) Klinisch-universitäre Vollzeitausbildung KFO für das erste und zweite Ausbildungsjahr, je vollendetes Jahr 2 für das vollendete dritte Ausbildungsjahr 4 insgesamt 8 D) Nachweis der Befähigung nach den Richtlinien des Austrian Board of Orthodontists (ABO) 4 E) European Board of Orthodontists (EBO) 6 F) Entsprechende postgraduale Ausbildung in der KFO (zb. MSc) 4 G) Fortbildungsnachweis (Fortbildungsdiplom Kieferorthopädie der ÖZÄK) oder gleichwertige Weiterbildung innerhalb oder außerhalb der EU 2 Die Kriterien A) bis G) gelten alternativ mit der Maßgabe, dass das Kriterium mit der höheren Punkteanzahl für die Bewertung heranzuziehen ist. 3. Wartezeit A) Vom Zeitpunkt der ersten Eintragung in die Bewerberliste bis zum Ende der Bewerbungsfrist der jeweiligen Stellenbewerbung 1 p.a. 4 Voraussetzung für die Eintragung in die Bewerberliste ist das Vorliegen eines der in Ziffer 2 des Punkteschemas angeführten Qualifikationskriterien. Die Eintragung in die Bewerberliste erfolgt über Antrag des Bewerbers, wobei als Zeitpunkt der Eintragung das Datum des Einlangens des Antrages bei der Landeszahnärztekammer für Tirol gilt. Eine gültige Bewerbung um eine ausgeschriebene Planstelle gilt auch als Antrag um Aufnahme in die Bewerberliste. B) Vom Zeitpunkt des erstmaligen Vorliegens eines der in Ziffer 2 des Punkteschemas angeführten Qualifikationskriterien bis zum Ende der Bewerbungsfrist der jeweiligen Stellenbewerbung 1 p.a. 4 Werden für den Wartezeitraum Punkte nach dem Kriterium B) vergeben, werden keine Punkte nach dem Kriterium A) vergeben. C) Für jede erfolglose Bewerbung ab dem Inkrafttreten dieser Richtlinien für eine ausgeschriebene Stelle für dieselbe Versorgungsregion (Bezirk) je 0,5 3 Bei erfolglosen Bewerbungen um mehrere, gleichzeitig in den Mitteilungen der Landeszahnärztekammer für Tirol ausgeschriebenen Planstellen werden die Punkte nach Kriterium C) nur insgesamt einmal und nur für jene Planstelle angerechnet, für die die erste Priorität festgelegt wurde (Abschnitt VI Ziffer 1 lit. C). Für die Kriterien A) bis C) werden insgesamt maximal 7 Punkte angerechnet. 4. Behindertengerechter Zugang Behindertengerechter Zugang zur Zahnarztpraxis gemäß ÖNORM B 1600 Barrierefreies Bauen und B 1601 Spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen : A) zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorhanden 3 oder B) schriftliche Zusage, sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten Praxiszugang innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeginn zu schaffen 2 5. Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs-, Zivildienstes, Mutterschutzzeiten Abgeleisteter Präsenz-, Ausbildungs-, Zivildienst Mutterschutzzeiten (max. 8 Monate) ,05 p.m. 0,6 6. Soziale Förderungswürdigkeit Je sorgepflichtiges Kind Zahnarzt in Tirol l 9
10 Thema Erläuterungen zum Punkteschema: Allgemeines: Die auf Grund der Kriterien nach Ziffer 5 und Ziffer 6 erreichten Punkte dürfen 30% der Gesamt punkteanzahl nicht überschreiten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, zählen für die Punkteberechnung ausschließlich volle Monate und bleiben Teile von Monaten unberücksichtigt. Die Punkteberechnung wird auf vier Dezimalstellen ermittelt, die Summe aller Punkte wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. Stichtag für die Punkteberechnung ist das Ende der Ausschreibungsfrist in den Mitteilungen der Landeszahnärztekammer für Tirol. zu Ziffer 1 lit. A).: Als Praxisvertretungszeiten werden nur jene Zeiten berücksichtigt, die nach Erfüllung einer der in Ziffer 2. angeführten Qualitätskriterien erworben wurden. Als Vertretungstag zählt nicht, wenn die Vertretung an einem Ordinationstag nicht zur Gänze (z.b. nur stundenweise) übernommen wurde. Damit die Praxisvertretung im Punkteschema berücksichtigt werden kann, muss diese vor Antritt der Vertretung der Landeszahnärztekammer für Tirol schriftlich oder mündlich bekannt gegeben werden. Der Vertreter erhält nur aufgrund dieser Meldung ein Formular zugesandt, welches nach Beendigung der Vertretung, ausgefüllt und vom vertretenen Kieferorthopäden bestätigt, unverzüglich (spätestens jedoch vier Wochen nach Wiederaufnahme der zahnärztlichen Tätigkeit) an die Landeszahnärztekammer für Tirol zurückgesandt werden muss. Nachträgliche Meldungen von Vertretungen, auch wenn diese vom vertretenen Kieferorthopäden bestätigt wurden, können nur von der Landeszahnärztekammer für Tirol anerkannt werden. Praxisvertretungszeiten, die vor dem nach vorheriger Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer für Tirol erworben wurden, werden in vollem Umfang anerkannt und berücksichtigt. zu Ziffer 1 lit. C) a): Wird keine Erklärung abgegeben, werden die Punkte für den in der Meldeliste der Landeszahnärztekammer für Tirol zuerst angeführten Ordinationssitz vergeben. zu Ziffer 6: Als sorgepflichtige Kinder gelten Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Nach diesem Zeitpunkt ist die Sorgepflicht durch entsprechende Unterlagen (zb. Bescheini gung über Bezug der Familienbeihilfe, gerichtlichen Unterhalts beschluss) nachzu weisen. Jegliches Investitionsrisiko vor Vergabe einer Kassenplanstelle ist vom Bewerber selbst zu tragen und wird nicht als soziale Förderungswürdigkeit angesehen. VII. Bewerber mit gleich hoher Punkteanzahl (1) Sind zwei oder mehrere Bewerber auf Grund gleich hoher Punkteanzahl erst gereiht, so gilt jener Bewerber als allein erstgereiht, der mehr Punkte für die fachliche Qualifika tion (Summe der Punkte nach VI. Ziff. 1 und 2) erreicht hat. Liegt auch bei der fachlichen Qualifi kation Punktegleichstand vor, so ist die Entscheidung über die Vergabe auf Grund eines Hearings der Erstgereihten vor einer mit je zwei Vertretern der Landeszahnärztekammer für Tirol und der Tiroler Gebietskrankenkasse besetzten Kommission zu treffen. (2) Ist der Anteil an Vertragskieferorthopädinnen geringer als der Anteil an Bewerberinnen gemäß der kieferorthopädischen Bewerberliste nach Abschnitt VI. Ziffer 3 lit. A, so ist das Hearing nach Abs. 1 mit der/dem (den) nach der fachlichen Qualifikation Erstgereihten und mit jener Bewerberin (jenen Bewerberinnen), die ausschließlich wegen der Bewertung nach Abschnitt VI. Ziffer 3 lit. A nicht erstgereiht ist (sind), durchzuführen. (3) Abs. 2 findet keine Anwendung, wenn a) eine Bewerberin bereits nach Abs. 1 erster Satz allein erstgereiht ist, b) an einem Hearing der allein Erstgereihten nach Abs. 1 zweiter Satz mindestens gleich viel Bewerberinnen wie Bewerber teilnehmen oder c) der Anteil der Vertragskieferorthopädinnen in Tirol 50% oder mehr beträgt. (4) Für das Hearing auf Grund der Anwendung des Abs. 2 sind jeweils nur so viele Bewerberinnen zugelassen, als notwendig sind, um das Hearing mit gleich vielen Bewerberinnen wie Bewerbern durchzuführen. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge, die sich aus der Anwendung aller Kriterien ergibt. (5) Kann die Hearing-Kommission auf Grund Stimmengleichheit keine Ent scheidung treffen, ist einer Bewerberin der Vorzug zu geben, wenn die Frauenquote unter den Vertragskieferorthopäden in Tirol unter 50% liegt, in sonstigen Fällen entscheidet das Los. VIII. Ablehnung der Invertragnahme Ungeachtet der Bestimmung des 5 Abs. 3 KFO-GV können die Landeszahnärztekammer für Tirol und die Tiroler Gebietskrankenkasse einvernehmlich einen Bewerber mit der Begründung ablehnen, wenn erhebliche Bedenken bestehen, dass der mit dem Einzelvertrag verbundene Auftrag zur Versorgung von 100 neu begonnen Behandlungsfällen gemäß 16 KFO-GV pro Kalenderjahr durch diesen Bewerber nicht erfüllt werden kann. IX. Entscheidungsveröffentlichung Die Entscheidung zu Gunsten eines Bewerbers wird nach erfolgter Beschluss fassung durch die Tiroler Gebietskrankenkasse und die Landeszahnärztekammer für Tirol in den Mitteilungen der Landeszahnärztekammer für Tirol und im Internet veröffentlicht. 10 I Zahnarzt in Tirol
11 ÄRZTESERVICE Save the date MERKUR VERSICHERUNG Erleben Sie Betreuung aus erster Hand! Ärzteservice der Merkur-Gesundheitsversicherung Was können wir Ihnen bieten? Die Merkur ist DER Ärzteversicherungsspezialist: Wir kennen die Anforderungen, den gesetzlichen Rahmen, die Risiken und Probleme und betreuen proaktiv, damit Sie sich beruflich und privat ganz auf das Wesentliche konzentrieren können. Top Konditionen Rundum Paket beruflich und privat Kompromissloser 1:1 Service: Rasche Kontaktaufnahme, schnelle Angebote, unverbindlicher Polizzencheck, kurze Entscheidungswege Flexible Termine vor Ort Wir sparen Ihnen Zeit, Nerven, unnötige Kosten und Laufwege. Unser Know-How ist Ihr Vorteil. Für Ihre individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an: MERKUR ÄRZTESERVICE Peter Henninger Landesdirektion Tirol Telefon: 0512/ Mag. Thomas Henninger Landesdirektion Tirol Mobil: 0664/ WIR VERSICHERN DAS WUNDER MENSCH. Zahnarzt in Tirol l 11
12 Aktuelles Aktiv gesund in der Zahnarztpraxis! Prävention und Rehabilitation von Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates in zahnärztlichen Berufen. In der westlichen Welt gehören Rückenschmerzen zu den häufigsten Ursachen für medizinische Konsultationen. Mehrere durchgeführte Studien zeigen, dass Zahnärzte und zahnärztliches Personal wesentlich häufiger davon betroffen sind. Aufgrund der einseitigen und statischen Belastungen leiden laut eigenen Angaben zwischen 64% und 93% der Zahnärzte an Rückenbeschwerden. Als Ursache für die muskuloskelettalen Beschwerden bei den zahnärztlichen Berufsgruppen steht die überwiegend sitzende Arbeitshaltung im Vordergrund. Hinzu kommen die Rotation im Bereich des Oberkörpers und konzentrationsbedingte Fehlhaltungen mit feinen manuellen Bewegungen ohne Abstützung der teilweise ausgestreckten Arme. Zudem scheint die Flexionshaltung im Bereich der Halswirbelsäule eine entscheidende Rolle zu spielen. Diese meist statische Belastung führt zu unzureichender Durchblutung, Mangelernährung der Haltemuskulatur und damit häufig zur Dauerschmerzsymptomatik 12 I Zahnarzt in Tirol
13 Aktuelles Muskuläre Beschwerden (z. B. Verspannungen, Verhärtungen) und Erkrankungen der Wirbelsäule werden meist durch Überlastung und/oder Fehlbelastung hervorgerufen und beeinflussen sich gegenseitig. Resultierend daraus entsteht ein Circulus vitiosus : Auf eine unphysiologische Reizung reagiert die tonische Haltemuskulatur mit Hypertonus, was zu einer schützenden Ruhestellung für das geschädigte Bewegungssegment führt. Gleichzeitig werden mit dieser Schutzfunktion jedoch Reflexe verstärkt, die wiederum Schutzmechanismen auslösen. Als Resultat zeigt sich häufig eine Gelenksdysfunktion mit Blockaden der Beweglichkeit und hartnäckigen Schmerzen. Der ASKÖ-Landesverband Tirol hat sich mit der Kampagne Aktiv gesund in der Zahnarztpraxis die Prävention und Rehabilitation von Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates in zahnärztlichen Berufen zum Ziel gesetzt. Anhand von Testungen, Workshops und regelmäßigen Bewegungskursen werden an spezifischen muskuloskelettalen Beschwerden des zahnärztlichen Personals gearbeitet und diese nachhaltig verbessert. Da jede Zahnarztpraxis und deren MitarbeiterInnen individuellen Bedürfnissen unterliegen, stellen wir gerne ein maßgeschneidertes Programm von Testungen, Workshops und/oder Bewegungskurse für Ihre Praxis zusammen. Informationen zur Kampagne Aktiv gesund in der Zahnarztpraxis erhalten Sie beim ASKÖ-Landesverband Tirol Viktoria Geiler, MSc Viktoria.geiler@askoe-tirol.at Bewegungs- KURS Versichern beruhigt Die Herausforderung besteht darin, mehr als nur eine Versicherung anzubieten eine Gesamtlösung Dörrstraße 85 A-6020 Innsbruck Tel office@hofer-partner.at Zahnarzt in Tirol l 13
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15 Aktuelles fit2work In der Zahnarztpraxis Die enormen körperlichen Anstrengung, die unsere Tätigkeit dem gesamten zahnärztlichen Team abverlangt, dürften in Kollegenkreisen hinlänglich bekannt sein. So war es schon seit langem mein Wunsch, dieser Tatsache nicht nur durch wiederholte Empfehlungen und Aufforderungen, Ausgleichsgymnastik bzw. sportliche Aktivität in der Freizeit auszuüben, sondern durch direkt vor Ort, sprich in der Praxis, durchgeführte Turnstunden zu begegnen. Motiviert durch die TV-Initiative fit2work von Barbara Stöckl sowie leicht schockiert von der Nachricht, eine meiner Assistentinnen würde aus gesundheitlichen Gründen den Beruf wechseln müssen, nahm ich Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft für Sport- und Körperkultur in Österreich, kurz ASKÖ, Landesverband Tirol, Kontakt auf der Tipp stammte von Frau Mag. Blum. Mein Anliegen wurde dort mit großem Interesse aufgenommen, Termine zur Erfassung der Praxissituation vereinbart, das Interesse und die Bereitschaft meiner Mitarbeiterinnen waren gegeben. In einer ersten Sitzung wurde in einer simulierten Behandlungssituation von der beobachtenden Sportwissenschafterin eine Bestandsaufnahme gemacht, Fotos wurden angefertigt, der Ablauf des Praxisalltages eingehend besprochen. In der darauffolgenden Sitzung wurde anhand der angefertigten und graphisch bearbeiteten Aufnahmen detailliert auf die Arbeitshaltung jeder einzelnen Assistentin eingegangen, Fehler in Sitzposition, Höheneinstellung des Arbeitshockers, Distanz zum Patienten usw. besprochen und Verbesserungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Des Weiteren wurden in den Räumlichkeiten des ASKÖ weiterführende Untersuchungen evtl. vorhandener funktioneller Bewegungseinschränkungen die Wirbelsäule betreffend durchgeführt. Die Voraussetzungen für ein effektives Training, individuell abgestimmt auf jede der Teilnehmerinnen, waren somit gegeben. Der als Trainer tätige Sportwissenschafter begann nunmehr, ausgerüstet mit Trainingsmatten, Gymnastikrollen und vor allem Motivationssprüchen mit den Übungen, der Warteraum wurde zum Turnsaal umfunktioniert. Die mitreißende Art des Trainers zum einen sowie der im Laufe der 10 Einheiten für die Assistentinnen spürbare Trainingseffekt zum anderen fanden bei meinen Mitarbeiterinnen großen Anklang. Nicht zu vernachlässigen sind vermutlich auch Faktoren wie Teamspirit, aber auch Wertschätzung, die den Mitarbeiterinnen vom Arbeitgeber durch derlei Maßnahmen vermittelt wird. Bester Beweis für die positive Akzeptanz: meine Assistentin wünschten eine Fortsetzung des Trainingsprogrammes. Ich denke, dass es in unserem Sinne sein muss, die Gesunderhaltung unserer Mitarbeiterinnen zu fördern, auch um den sich verändernden Anforderungen unserer Tätigkeit, sowie auch der Verlängerung der Lebensarbeitszeit gerecht werden zu können. DDr. Herbert Schnabl The PENZ Hotel Adolf-Pichler-Platz 3 Fon 05 12/ Innsbruck Zahnarzt in Tirol l 15
16 Standesmeldungen Standesveränderungen Stichtag Legende: NG (niedergelassen), ANG (angestellt), WSZA (Wohnsitzzahnarzt) NG Ang. davon NG+AG WSZA Zugänge seit Bezirk Imst WSZA Abgänge seit Bezirk Ibk-Stadt NG, 5 ANG, 2 WSZÄ 4 NG, 5 ANG, 1 WSZA Innsbruck Land NG, 1 WSZA 1 NG, 2 WSZÄ Kitzbühel 38 0 Kufstein NG 2 NG, 1 ANG, 1 WSZA Landeck NG Lienz 21 4 Reutte Schwaz NG, 1 WSZÄ Insgesamt Standesänderungen seit im Detail:» Bezirk Imst Dr. Andreas Seidl; Beendigung Führung als außerordentliches Kammermitglied mit und Wiederaufnahme in die Zahnärzteliste als Wohnsitzzahnarzt mit ;» Bezirk Ibk.-Stadt Dr. Alexander Bergsleitner; Niederlegung der Ordination in 6020 Innsbruck, Kranebitter Allee 144 mit bei gleichzeitiger Streichung aus der Zahnärzteliste; Dr. Franz Maier; Niederlegung der Wahlzahnarztordination in 6020 Innsbruck, Adamgasse 15 mit bei gleichzeitiger Streichung aus der Zahnärzteliste; Dr. Karl Feierl; Niederlegung der Wahlzahnarztordination in 6020 Innsbruck, Museumstraße 28 mit bei gleichzeitiger Streichung aus der Zahnärzteliste; Dr. med.dent. Tibor Oliver Andraschofsky; Niederlegung der Wahlzahnarztordination in 6020 Innsbruck, Olympiastraße 17 mit bei gleichzeitiger Beendigung der Ordinations- und Apparategemeinschaft mit Dr. Reinhold Erler; Dr. med.dent. Lukas Sandbichler; Beendigung der Anstellung als Zahnarzt im Zahnambulatorium der TGKK in 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 8 mit ; Vom bis Führung als außerordentliches Kammermitglied in der Zahnärzteliste; Eröffnung einer Ordination in 6020 Innsbruck, Leipziger Platz 1 mit ; Dr. med.dent. Christina Drack; Beendigung der Tätigkeit als Wohnsitzzahnärztin mit ; Eröffnung einer Wahlzahnarztordination in 6020 Innsbruck, Müllerstraße 30 mit ; Apparate- und Ordinationsgemeinschaft mit DDr. Martin Brock ab ; Dr. med.dent. Gregor Hochgatterer; Neuzugang; Eintragung in die Zahnärzteliste als angestellter Zahnarzt an der Univ.-Klinik für ZMK, Abtlg. Zahnerhaltung in 6020 Innsbruck, Anichstraße 35 mit ; DDr. Hannes Preindl; Neuzugang; Eintragung in die Zahnärzteliste als angestellter Zahnarzt mit , Dienstort in 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 8, Zahnambulatorium der Tiroler Gebietskrankenkasse; Dr. med.dent. Viktoryia Hrytsenko; Beendigung der außerordentlichen Kammermitgliedschaft mit und Wiedereintragung in die Zahnärzteliste als angestellte Zahnärztin an der Univ.-Klinik für ZMK, Abtlg. Zahnersatz in 6020 Innsbruck, Anichstraße 35 mit ; Dr. med.dent. Jakob Hölzl; Neuzugang; Eintragung in die Zahnärzteliste als angestellter Zahnarzt im Militärspital der Konradkaserne in 6020 Innsbruck, Köldererstraße 4 mit ; DDr. Barbara Paal MSc; Beendigung der Angestelltentätigkeit an der Univ.-Klinik für ZMK, Abtlg. KFO in 6020 Innsbruck, Anichstraße 35 mit ; Vom bis Führung als außerordentliches Kammermitglied; Ab Wiedereintragung in die Zahnärzteliste als angestellte Zahnärztin an der Univ.-Klinik für ZMK, Abtlg. KFO, in 6020 Innsbruck, Anichstraße 35; ZÄ Sabine Jahn; Beendigung der Angestelltentätigkeit als Zahnärztin an der Univ.-Klinik für ZMK, 6020 Innsbruck, Anichstraße 35 mit bei gleichzeitiger Streichung aus der Zahnärzteliste; 16 I Zahnarzt in Tirol
17 Standesmeldungen Dr. Christine Mayr; Beendigung der Angestelltentätigkeit als Fachärztin für ZMK im Zahnambulatorium der TGKK, 6020 Innsbruck, Klara- Pölt-Weg 8 mit ; Ab Führung als außerordentliches Kammermitglied; Dr. med.dent. Juliana Luger; Beendigung der Angestelltentätigkeit als Zahnärztin im Zahnambulatorium der TGKK, 6020 Innsbruck, Klara- Pölt-Weg 8 mit und Abgang in das Bundesland Oberösterreich; Dr. med.dent. Karin Winter; Neuzugang; Eintragung in die Zahnärzteliste als Wohnsitzzahnärztin mit ; DDr. Kathrin Hitzenberger; Neuzugang; Eintragung in die Zahnärzteliste als Wohnsitzzahnärztin mit ; Dr. med.dent. Jutta Tschoppe MSc; Beendigung der Tätigkeit als Wohnsitzzahnärztin mit ; Ab Berufsunterbrechung gemäß 44 ZÄG;» Bezirk Ibk-Land DDr. Marie-Kathrin Philipp; Niederlegung der Wahlzahnarztordination in 6060 Hall i.t. Behaimstraße 2 mit ; Ab Führung in der Zahnärzteliste als außerordentliches Kammermitglied; Dr. med.dent. Brigitte Brückner; Beendigung der Tätigkeit als Wohnsitzzahnärztin mit ; Eröffnung einer Wahlzahnarztordination in 6060 Hall i.t., Behaimstraße 2 mit ; Dr. med.dent. Tibor Oliver Andraschofsky; Eintragung in die Zahnärzteliste als Wohnsitzzahnarzt mit ; Dr. med.dent. Christina Silbermayr; Beendigung der Tätigkeit als Wohnsitzzahnärztin mit ; Ab Berufsunterbrechung gemäß 44 ZÄG;» Bezirk Kufstein Dr. Juliane Atzl; Niederlegung der Ordination in 6330 Kufstein, Alois Kemter-Straße 5 mit ; Ab Führung in der Zahnärzteliste als außerordentliches Kammermitglied; Dr. med.dent. Karl Behr; Niederlegung der Wahlzahnarztordination in 6352 Ellmau, Dorf 48 mit bei gleichzeitiger Streichung aus der Zahnärzteliste; Beendigung der Ordinationsund Apparategemeinschaft mit Dr. med.dent. Nikolaus Brantl mit ; Dr. med.dent. Pascal Neubauer; Neuzugang; Eröffnung einer Wahlzahnarztordination in 6330 Kufstein, Kaiserbergstraße 8 mit ; Ordinations- und Apparategemeinschaft mit Dr. Herbert Pick ab ; ZA Bruno Bedö; Zugang aus dem Bundesland Niederösterreich; Eröffnung einer Ordination in 6330 Kufstein, Alois Kemter-Straße 5 mit ; ZÄ Sahar-Sara Alavi; Beendigung der Angestelltentätigkeit als Zahnärztin im Zahnambulatorium der TGKK in 6300 Wörgl, Poststraße 6c mit ; Führung als o.a. Mitglied ab ; ZA Axel Fleißner; Beendigung der Tätigkeit als Wohnsitzzahnarzt mit ; Ab Führung in der Zahnärzteliste als außerordentliches Kammermitglied;» Bezirk Landeck Dr. med.dent. Matthias Arnold; Eröffnung einer Wahlzahnarztordination in 6561 Ischgl, Dorfstraße 20 mit ;» Bezirk Schwaz Dr. med.dent. Stefanie Matt; Beendigung Berufsunterbrechung gemäß 44 ZÄG mit ; Eröffnung einer Ordination in 6200 Jenbach, Huberstraße 33 mit ; Ordinations- und Apparategemeinschaft mit Dr. Günther Kamler ab ; Dr. med.dent. Miriam Innerhofer; Beendigung der außerordentlichen Kammermitgliedschaft mit ; Wiederaufnahme in die Zahnärzteliste als Wohnsitzzahnärztin mit ;» Eröffnung einer Zweitordination: DDr. Otmar Gomille; Eröffnung einer Zweitordination in 9900 Lienz, Muchargasse 15 mit ; Ordinations- und Apparategemeinschaft mit Dr. Claudia Thonhauser ab ;» Erstordination wird zur Zweitordination: Dr. med.dent. Felicia Vivian Scherfler; Eröffnung einer Wahlzahnarztordination in 6500 Landeck, Bruggfeldstraße 1 mit ; Erstordination in 6580 St. Anton a.a., Im Gries 22 wird ab zur Zweitordinaton;» Ordinationsstättenwechsel: ZA Jörg Meuschke MSc; Verlegung der Ordination in 9900 Lienz, Muchargasse 1 => 9900 Lienz, Südtiroler Platz 2 ab ;» Beendigung Berufsunterbrechung gemäß 44 ZÄG: Dr. med.dent. David Daum; Ende Berufsunterbrechung mit bei gleichzeitigem Abgang in das Bundesland Salzburg; Dr. med.dent, Gabriele M. Wegh; Ende Berufsunterbrechung mit ; Ab Führung in der Zahnärzteliste als außerordentliches Kammermitglied;» Streichung aus der Zahnärzteliste: Dr. Wolfgang Grüner; Beendigung der außerordentlichen Kammermitgliedschaft mit bei gleichzeitiger Streichung aus der Zahnärzteliste;» Namensänderung: Mag. DDr. Verena Edinger-Strobl => Mag. DDr. Verena Strobl» Amtliche Änderung der Ordinationsadresse: Dr. med.dent. Isabell Falkner; Änderung von 6471 Arzl i.p., Hauptstraße 1a => 6471 Arzl i.p., Dorfstraße 43» Auflösung Gruppenpraxis: Die Dr. Erler & Dr. Kern Zahnärzte OG wurde mit Beschluss vom LG Innsbruck am aufgelöst; Kleinanzeigen Zahnärztliche Assistentin, derzeit in PASS Ausbildung (Abschluss Frühjahr 2015), Berufserfahrung vorhanden, freundlich und motiviert, sucht Vollzeitanstellung, idealerweise im Raum Innsbruck bzw mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Kontaktaufnahme unter 0650/ oder per Mail: nadja.flachberger@ gmail.com. Hall: zur Ergänzung unserer kieferorthopädischen Praxis suchen wir verlässliche, teamfähige Zahnarztassistentin mit Wunsch nach neuer Herausforderung (kieferorthopädische Ausbildung nicht erforderlich) Tel: 05223/57944 Zahnärztin/Zahnarzt in Alpbach gesucht! Derzeit wird im Zentrum von Alpbach ein Wohn- und Geschäftsprojekt realisiert. Sowohl Wohn- als auch Praxisräumlichkeiten können ganz nach Bedürfnissen umgesetzt werden. Auch Tiefgaragenplätze sind vorhanden. Das Kongressdorf Alpbach besticht durch seine sonnige und ruhige Lage, hat ca Einwohner und hat einen Sommer und Wintertourismus (ca Nächtigungen pro Jahr). Die zentrale Lage innerhalb Tirols (ca. 45 Minuten nach Innsbruck und ca. 35 Minuten nach Kufstein) sprechen für die Attraktivität dieses Ortes. Es würde mich freuen, sollte ich Ihr Interesse geweckt haben. Falls dem so ist, melden Sie sich bitte unter meiner Mailadresse: praxis@ bletzacher.at Praxisvermietung/ Innsbruck Über Jahrzehnte erfolgreich geführte zahnärztliche Ordination mit einer riesigen Kundendatei wegen Pensionierung abzugeben. Weitergabe mit geringer Miete, komplette Einrichtung, 3 Behandlungsstühle, digitales Röntgen und Technikraum. Kontakt: 0664/ Langjährig etablierte, komplett ausgestattete, zahnärztliche Kassenordination im Raum Linz, Österreich mit dem grossen Patientenstock wegen geplanter Pensioniwerung günstig abzugeben. Eventuelle Vertretungsmöglichkeit erwünscht. ordination.z@gmx.at Zahnarzt in Tirol l 17
18 Anzeige Investieren in bleibende Werte bei maximaler Flexibilität hoher Sicherheit und fixer Rendite Geld anzulegen, ist Vertrauenssache. Es ist eine rationale Entscheidung, bei der man ein gutes Bauchgefühl haben muss. Michael V. Hoffmann GF Revera Immobilien Investment GmbH Nach den Erfahrungen der letzten Jahre kehren Anleger gerne in klassische, sichere Investmentformen zurück. Erste Wahl dabei sind Immobilien mit beständigem Wert und hohen Ertragsmöglichkeiten. In das richtige Projekt zu investieren und flexibel auf Änderungen am Markt reagieren zu können, sind Voraussetzungen für den Erfolg. Revera Immobilien Investment GmbH eröffnet kleinen und mittleren Anlegern die Möglichkeit, von renditenstarken Immobilienprojekten zu profitieren. Das Unternehmen bündelt das Kapital seiner Kunden und vergibt daraus Darlehen an sorgsam ausgewählte Projekte. Jede Investition wird durch einen Eintrag ins Grundbuch wertgesichert. Ein unabhängiger Wirtschafts prüfer überwacht die Nachhaltigkeit, um die steuerlichen Belange kümmert sich ein Steuerberater. Wir investieren ausschließlich in nachhaltige und renditestarke Immobilienprojekte mit Fokus auf Senioren- und Pflegeimmobilien. Schwerpunktmäßig finanziert Revera zukunftssichere Seniorenund Pflegeimmobilien sowie besonders aussichtsreiche Objekte in wachstumsstarken Regionen wie Berlin. Revera arbeitet direkt und zielorientiert am Projekt mit und behält so stets die Kontrolle über das Investitionskapital. Durch die laufend rückfließenden Geschäftsgewinne kann Revera seinen Anlegern auch bei kurzen Laufzeiten eine überdurchschnittliche Rendite anbieten. Anders als bei Aktien oder Fonds fallen keine Einstiegskosten (Agio) an, wodurch auch eine kurzfristige Veranlagung Sinn macht. Die Anlageform des Nachrangdarlehens bietet im Vergleich zu Banken ein hohes Maß an Flexibilität und Kostenersparnis und ermöglicht dadurch höhere Gewinne. Haben Sie Interesse an diesem Produkt oder möchten Sie weitere Informationen, dann wenden Sie sich bitte an den exklusiven Revera-Partner in Österreich: Finance Advice Services GmbH Herr J. O. W. Kräutlein Mitterland 95, 6335 Thiersee Telefon: , Mobil: Die Eckdaten Art der Kapitalanlage: Nachrangdarlehen Laufzeit & Zinssatz: 24 Monate: 6,00 % p.a. 36 Monate: 8,00 % p.a. Zinszahlung: Jährlich Endfällig Monatlich (ab , ) Agio: entfällt Mindestbetrag: 5.000, Emissionsvolumen: , Emittentin: Revera Immobilien Investment GmbH Revera Immobilien Investment GmbH Käthe-Paulus-Straße 2A Sarstedt Telefon: +49 (0) 5066 / Telefax: +49 (0) 5066 / I Zahnarzt in Tirol info@revera-investment.com
19 Stellenausschreibungen AUSSCHREIBUNG VON FREIEN KASSEN- ZAHNARZTSTELLEN FÜR ZAHNÄRZTE Gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages werden im Einvernehmen mit der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) nachstehende Vertragszahnarztstellen ausgeschrieben: FACHÄRZTE FÜR ZAHN-, MUND- UND KIEFERHEILKUNDE BZW. ZAHNÄRZTE 1 Stelle für Innsbruck zum (TGKK) 1 Stelle für Innsbruck zum (BVA) 1 Stelle für Innsbruck zum (TGKK+BVA) 1 Stelle für Telfs zum (TGKK) 2 Stellen für Schwaz zum (TGKK+BVA) 1 Stelle für St. Johann i.t. zum (TGKK+BVA) 1 Stelle für Ischgl zum (TGKK+BVA) 1 Stelle für Birgitz zum (TGKK) 1 Stelle für Maurach zum (TGKK+BVA) Die Berufung als Vertragszahnarzt erfolgt nach Abschluss eines Einzelvertrages. Die Honorierung des in Vertrag genommenen Zahnarztes erfolgt nach der Honorarordnung zum Gesamtvertrag. Bewerber haben ihre Gesuche, belegt mit nachstehend angeführten Unterlagen, bis spätestens 28. April 2015 an die Landeszahnärztekammer für Tirol zu senden. Zwingende Bewerbungsunterlagen: a) Schriftliches Ansuchen; b) Geburtsurkunde; c) ausführlicher Lebenslauf; d) Nachweis der Staatsbürgerschaft des EWR e) Nachweis des Abschlusses des Zahnmedizinstudiums bzw. Medizinstudiums (zb Promotionsurkunde); f) Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Österreich (zb Diplom für Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Diplom für Dr. med.dent., Approbationsurkunde zum Zahnarzt samt zahnärztlichem Prüfungszeugnis); g) schriftliche Erklärung, dass ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Kassenpraxis keine andere hauptberufliche Tätigkeit (siehe Abschnitt IV Zif 6 lit f ) ausgeübt wird. Fakultative Bewerbungsunterlagen (falls für die Punkteberechnung erforderlich): a) Geburtsurkunde(n) des(r) Kindes(r) und Nachweis der Sorgepflicht (zb Familienbeihilfenbescheinigung, gerichtlicher Unterhaltsbeschluss); b) Bestätigung von Zeiten als angestellter Zahnarzt nach Erlangung der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung (Eintragung in die Zahnärzteliste); c) Bestätigung der zuständigen Interessensvertretung über Zeiten der Niederlassung; f ) Bestätigung der Praxisvertretungen eines Vertragszahnarztes g) Diplome oder Zertifikate, verliehen oder anerkannt von der ÖÄK oder der ÖZÄK; h) Nachweis des abgeleisteten Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Mutterschutzzeiten; i) Nachweis des behindertengerechten Zuganges zur Zahnarztpraxis gemäß ÖNORM B 1600 und B 1601; j) schriftliche Zusage, sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten Praxiszugang innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeginn nach den Bestimmungen der ÖNORM B 1600 und B 1601 zu schaffen. Sämtliche Bewerbungen müssen schriftlich bei der Landeszahnärztekammer für Tirol eingereicht werden, da nur schriftliche Unterlagen bei der Beschlussfassung durch den Landesausschuss berücksichtigt werden können. Urkunden sind im Original bzw. beglaubigte Kopien zu belegen. Werden Angaben nicht oder nicht ausreichend vor Ablauf der Bewerbungsfrist durch entsprechende Dokumente belegt, finden diese bei der Punkteberechnung keine Berücksichtigung. Bei Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung beizuschließen. Zur administrativen Erleichterung wird von der Landeszahnärztekammer für Tirol ein Bewerbungsformular aufgelegt, das inhaltlich den neuen Reihungsrichtlinien entspricht. Die Verwendung dieses Formulars bei einer Bewerbung ist nicht zwingend, wird jedoch aus Gründen der Vermeidung von Formalfehlern empfohlen. (Bewerbungsformular als PDF-Datei unter Zahnarzt in Tirol l 19
20 Veranstaltung der Tiroler Zahnärztekammer Wo macht Investieren heute noch Sinn? In Zeiten einer Finanzkrise und des drohenden Nullzinsniveaus steigt die Gefahr für die Anleger, sogenannten Finanzhaien auf den Leim zu gehen und häufen sich die Fragen nach einer sicheren und gewinnbringenden Veranlagung des hart erarbeiteten Einkommens. Foto: fotolia.com_ grafikplusfoto Mir der Veranstaltung am 30. Jänner 2015 im Sporthotel Penz in Innsbruck versuchte die Zahnärztekammer, diesen Fragen auf den Grund zu gehen und hatte dazu internationale Experten eingeladen. Moderiert wurde dieser Fortbildungsabend von Johannes O. W. Kräutlein, Geschäftsführer der Finance Advice Services GmbH, einem ausgewiesenen Experten im Veranlagungsbereich und der Finanzberatung. 25 Kolleginnen und Kollegen waren der Einladung der Zahnärztekammer nachgekommen und folgten mit großem Interesse den Ausführungen der geladenen Finanzexperten zu den diversen Veranlagungsmodellen, die auch in Krisenzeiten Ertrag und eine zumindest relative Sicherheit erwarten lassen. Veranlagung in Immobilien Vorgestellt wurden Veranlagungsmöglichkeiten in Immobilienprojekten sowohl am deutschen als auch am österreichischen Markt. Heinz Gorsler (Geschäftsführer der Wert Investition GmbH/Deutschland) und Robert Stattthaler (C&P Immobilien AG/Österreich) waren sich in ihren Ausführungen darüber einig, dass die Immobilie gerade in Krisenzeiten eine sichere Veranlagungsform darstellt und richtig investiert, ein entsprechender Ertrag ohne hohes Risiko erzielt werden kann. Veranlagung in Edelmetallen Mit der provokanten Frage: Wie kann ich dafür sorgen, dass mein Vermögen nicht zusammen mit dem Euro untergeht? startete Jürgen Heckmann, Experte für Edelmetalle und Ver- triebsleiter der ProService AG in Liechtenstein, in seinen Vortrag. Er brach eine Lanze für die Veranlagung in Edelmetallen, die nach seinen Ausführungen dem Anleger Unabhängigkeit vom Euro gibt und den Wertbestand seines Vermögens sichert. Unternehmensbeteiligungen Die Ansage: Jeder hätte damals gerne in Google, Microsoft oder Facebook investiert, stellte Alfred Wieder, Vorstand der HMW Innovations AG/Deutschland, an den Anfang seiner Ausführungen über die Möglichkeiten, sein Geld gewinnbringend in junge Unternehmen zu investieren und stellte die Normen vor, nach denen die HMW Innovations AG jene Firmen auswählt, in die das von ihr zu verwaltende Geld der Anleger investiert wird. Unbestritten ist, dass nach wie vor viel Geld verdient werden kann, wenn in die richtigen jungen Unternehmen investiert wird. In der von Herrn Kräutlein souverän moderierten Diskussion zeigte sich, dass Anleger in Krisenzeiten Sicherheit vor Ertrag stellen. Die durchaus kritischen und fundierten Fragen der Teilnehmer zu den vorgestellten Veranlagungsmöglichkeiten wurden von den Experten ausführlich und durchaus zufriedenstellend beantwortet, zeigte sich Präsident Dr. Wolfgang Kopp mit dem Ergebnis der Veranstaltung vollauf zufrieden. Das Resümee der Veranstaltung lässt sich kurz zusammenfassen: Die Möglichkeit, sein Geld relativ sicher und gewinnbringend zu veranlagen, ist nach wir vor existent. Umsicht ist allerdings bei der Auswahl des Finanzdienstleisters und des Veranlagungsmodells mehr denn je geboten, um nicht letztendlich sein blaues Wunder zu erleben. Deshalb lohnt es sich, Fachleute beizuziehen. Und dann noch das Thema Schweizer Franken Unausweichlich, dass im Zuge der Diskussion auch Fragen nach dem richtigen Umgang mit Krediten in Schweizer Franken gestellt wurden. Da diese Frage viele KollegInnen betrifft, wurde von Johannes O. W. Kräutlein über Ersuchen der Zahnärztekammer am im Ludwig Winkler-Saal der Ärztekammer eine Infoveranstaltung zum Thema Hilfe! Ich bin noch im Schweizer Franken! Was soll ich tun?, organisiert. Diese beiden Veranstaltungen haben gezeigt, dass in der Kollegenschaft ein großer Informationsbedarf in Finanzierungs-, Veranlagungsund Kreditfragen besteht. Deshalb wird die Zahnärztekammer kontinuierlich Informationsveranstaltungen zu diesen Themenbereichen anbieten und hat diesbezüglich in Johannes O. W. Kräutlein einen exzellenten und fachlich versierten Partner gefunden. Infos finden Sie unter... Falls Sie eine der beiden Veranstaltungen verpasst haben sollten, oder sich nochmal über genaue Details und Hintergründe zu den einzelnen Expertenvorträgen informieren möchten, dann finden Sie diese Möglichkeit unter folgendem Link: veranstaltungen 20 I Zahnarzt in Tirol
in... Titel:... Familienname:... Vorname:... Geburtsname:... Geb. Datum:... Staatsangehörigkeit:... seit:... Promotion am:...in:...
BEWERBUNGSBOGEN für die Bewerbung um eine ausgeschriebene -2-Planstelle für einen Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Zahnarzt in der Steiermark Ich bewerbe mich um die in der Österreichischen
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