Überprüfung der Definition von KMU
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- Hertha Küchler
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1 Contribution ID: 3ecc3d dc-b7c6-1c5b1b1c2e0a Date: 04/05/ :33:32 Überprüfung der Definition von KMU Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Einleitung Die Europäische Kommission überprüft derzeit die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003). Mit dieser Überprüfung soll sichergestellt werden, dass die KMU-Definition zweckmäßig bleibt und ihre Ziele im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld erfüllt. Diese Umfrage hilft zu bewerten, wie angemessen die derzeitige KMU-Definition ist und wie die Empfehlung geändert werden könnte, damit kleine europäische Unternehmen weiterhin durch gezielte Maßnahmen unterstützt werden können. Die Empfehlung gibt eine gemeinsame Definition des Begriffes echtes KMU vor. Ihre Hauptziele sind: - Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und Vermeidung einer Verzerrung des Wettbewerbs zwischen Unternehmen - Sicherstellung der Gleichbehandlung aller KMU und - Verbesserung der Kohärenz und Wirksamkeit von Maßnahmen für KMU Echte KMU sind Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe benachteiligt sein können. Mehrere EU- Maßnahmen wurden ergriffen, um zu gewährleisten, dass diese KMU von finanzieller Unterstützung, Gebührenermäßigungen, verringertem Verwaltungsaufwand usw. profitieren. Die KMU-Definition der EU ist ein operatives Instrument zur Ermittlung der KMU, denen diese Maßnahmen zugutekommen sollen. Im Rahmen der KMU-Definition der EU beruht die Ermittlung der echten KMU auf drei Kriterien: 1. Mitarbeiterzahl 2. Finanzparameter 3. Unabhängigkeit/Eigentumsverhältnisse Das Kriterium der Mitarbeiterzahl (< 250 Vollzeitäquivalente pro hr) gilt als das wichtigste und muss eingehalten werden. Um die Leistung eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Mitbewerbern und den besonderen Gegebenheiten verschiedener Sektoren widerzuspiegeln (z. B. die Tatsache, dass in Handel und Vertrieb von Natur aus höhere Umsätze als in der verarbeitenden Industrie erzielt werden), müssen finanzielle Parameter in Bezug auf den Umsatz ( 50 Mio. EUR) oder die Bilanzsumme ( 43 Mio. EUR) erfüllt werden. Nach der Definition ist die Überschreitung einer der beiden finanziellen Obergrenzen erlaubt. Unabhängigkeit/Eigentumsverhältnisse ist das dritte zu berücksichtigende Kriterium. Ein KMU, das zu 1
2 einer größeren Unternehmensgruppe gehört, kann Unterstützung erhalten, die für Wettbewerber gleicher Größe ohne solche Verbindungen zugänglich ist. Die europäische KMU-Definition unterscheidet daher zwischen eigenständigen Unternehmen, Unternehmen mit Partnerschaftsbeziehungen (Beteiligung zwischen 25 % und 50 %) und Unternehmen, die mit anderen Unternehmen verbunden sind (Beteiligung über 50 %). Ein Unternehmen ist eigenständig, wenn es völlig unabhängig ist oder keine Partner oder verbundenen Unternehmen hat. Es gilt als eigenständig, wenn eine Beziehung zu anderen Unternehmen (entweder als Partner oder verbundene Unternehmen) besteht. In diesen Fällen müssen die Mitarbeiterzahlen und die Finanzdaten (Umsatz und Bilanzsumme) dieser anderen Unternehmen einbezogen werden. In Artikel 6 der Empfehlung wird beschrieben, wie diese Beziehungen berücksichtigt und wie die Daten berechnet werden sollten. Allerdings wird durch zwei Urteile des Gerichtshofs vom September 2016 ( jsf?language=de&num=t-675/13 und der Umfang der Beziehungen, die berücksichtigt werden können, eingeschränkt. Eine solche Herangehensweise könnte es großen Unternehmen ermöglichen, Strukturen zu konzipieren und Satellitenunternehmen zu gründen, um von Unterstützung zu profitieren, die für echte KMU bestimmt ist, die von großen Organisationen unterstützt werden. Der Benutzerleitfaden enthält den vollständigen Text der Empfehlung sowie eine Anleitung und Beispiele für die praktische Anwendung der europäischen Definition der KMU. Sie finden ihn unter: eu/docsroom/documents/15582/attachments/1/translations Alle Fragen dieser Umfrage beziehen sich ausschließlich auf die KMU-Definition der Europäischen Union gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Nationale oder andere mögliche Definitionen von KMU oder eventuell angewendete Varianten werden berücksichtigt. (So gibt beispielsweise Artikel 2 der Empfehlung 2003/361/EG den Mitgliedstaaten, der EIB und dem EIF die Möglichkeit, bei der Umsetzung bestimmter Politikmaßnahmen als einziges Kriterium den Personalbestand zugrunde zu legen.) Wir danken Ihnen im Voraus für Ihren Beitrag. Bitte beachten Sie, dass Sie am Ende des Fragebogens auch eine Datei (z. B. ein Positionspapier) hochladen können. 1. Angaben zu Ihrer Person * 1.1 Sie antworten: Im Namen einer Organisation/Vereinigung/Einrichtung usw. Im Namen eines Unternehmens Als Einzelperson (Privatperson) 2
3 * 1.2 Die Beiträge werden auf der Website der Kommission veröffentlicht, und zwar unter Angabe des Namens des Mitwirkenden. Bitte geben Sie Ihre Präferenz für die Veröffentlichung Ihrer Antwort an. Bitte beachten Sie, dass Ihr Beitrag unabhängig von der von Ihnen gewählten Option Gegenstand eines Antrags auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission werden kann. In diesem Fall wird der Antrag anhand der in der Verordnung genannten Bedingungen und im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften geprüft. Mein Beitrag darf unter dem angegebenen Namen veröffentlicht werden. Ich erkläre, dass kein Teil davon rechtswidrig ist oder urheberrechtlichen Einschränkungen unterliegt, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Mein Beitrag soll anonym bleiben. Ich erkläre, dass kein Teil davon rechtswidrig ist oder urheberrechtlichen Einschränkungen unterliegt, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. * 1.3 Bitte geben Sie Ihren Namen/den Namen Ihres Unternehmens/Ihrer Organisation/Vereinigung an. Text von 1 bis 200 Zeichen wird akzeptiert Conseil Interrégional des Chambres des Métiers / Interregionaler Rat der Handwerkskammern * 1.4 Bitte geben Sie Ihre -Adresse an: Text von 1 bis 200 Zeichen wird akzeptiert contact@cicm-irh.eu; een@cdm.lu * 1.5 Ihr Land Österreich Frankreich Litauen Slowenien Belgien Deutschland Luxemburg Spanien Bulgarien Griechenland Malta Schweden Zypern Ungarn Niederlande Vereinigtes Königreich Tschechische Republik Irland Polen Anderes Dänemark Italien Portugal Estland Kroatien Rumänien Finnland Lettland Slowakei 1.a Wenn Sie im Namen einer Organisation/Vereinigung/Einrichtung usw. antworten * 1.a.1 Welche Art von Organisation/Vereinigung/Einrichtung vertreten Sie? Internationale Organisation/Vereinigung, auch auf EU-Ebene Nationale oder regionale Behörde Nationale Organisation/Vereinigung Wagniskapital/Business Angel/öffentlicher Investitionsfonds Forschungseinrichtung Andere * 1.a.2 Sind Sie im Transparenzregister eingetragen? 3
4 Entfällt 2. Ihre Meinung zur gegenwärtigen KMU-Definition * 2.1: Wie gut kennen Sie die KMU-Definition der EU gemäß der Empfehlung? Ich bin sehr gut mit der KMU-Definition der EU vertraut. Ich weiß, dass es die KMU-Definition der EU gibt, bin aber mit ihrem Inhalt vertraut. Ich kenne die KMU-Definition der EU. 2.2 Bitte geben Sie an, ob Sie den folgenden Aussagen zur KMU-Definition der EU zustimmen oder : Ich Ich stimme Ich Weiß stimme bis zu stimme weitgehend einem /keine gewissen Meinung Grad * Sie ermöglicht die Ermittlung von Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe mit einem potenziellen Marktversagen und besonderen Herausforderungen konfrontiert sind. * Sie trägt dazu bei, die Verbreitung unterschiedlicher KMU-Definitionen auf europäischer und nationaler Ebene zu begrenzen. * Sie trägt dazu bei, die Politik zugunsten von KMU in den einzelnen Mitgliedstaaten wirksamer und kohärenter zu gestalten. * Sie ist ein wirksames Mittel zur Verbesserung der Gleichbehandlung von KMU in der gesamten EU. * 2.3 Die derzeitige KMU-Definition der EU beruht auf drei Kriterien: Mitarbeiterzahl, finanzielle Parameter und Unabhängigkeit/Eigentumsverhältnisse. Finden Sie, dass sich diese Kriterien eignen, um festzustellen, ob ein Unternehmen tatsächlich zu den KMU zählt? Keine Meinung * 2.4 In der derzeitigen KMU-Definition der EU ist das Kriterium der Mitarbeiterzahl obligatorisch, während die finanziellen Parameter herangezogen werden können, um den Besonderheiten 4
5 einzelner Sektoren Rechnung zu tragen. Sind Sie der Meinung, dass eine Kombination von zweien der drei Kriterien (z. B. Einhaltung der beiden finanziellen Parameter, aber des Kriteriums der Beschäftigtenzahl) besser geeignet wäre, um festzustellen, ob es sich bei einem Unternehmen um ein KMU handelt? Keine Meinung * Bitte erläutern Sie Text von 1 bis 500 Zeichen wird akzeptiert Der IRH steht einer Überarbeitung der Kriterien, die der gegenwärtigen KMU-Definition der EU zugrunde liegen, kritisch gegenüber, eventuell mit Ausnahme einer Anpassung der finanziellen Parameter Umsatz und Bilanzsumme anhand einer durchschnittlichen Inflationsrate, wobei über eine solche Anpassung erst nach einer ernsthaften Folgenabschätzung auf europäischer und nationaler Ebene zu entscheiden wäre. * 2.5 Die derzeitigen Schwellen des finanziellen Kriteriums wurden 2003 festgelegt. Seitdem sind die Preise und die reale Arbeitsproduktivität pro Stunde gestiegen. Sollten die finanziellen Schwellenwerte angehoben werden, um dies zu berücksichtigen?, beide Faktoren sollten berücksichtigt werden., aber nur die Inflation sollte berücksichtigt werden., aber nur die Arbeitsproduktivität sollte berücksichtigt werden., die Schwellenwerte sollten angehoben werden. Weiß /keine Meinung Ein anderer Faktor sollte berücksichtigt werden. * 2.6 Das Kriterium der Mitarbeiterzahl sieht vor, dass die durchschnittliche Beschäftigtenzahl eines KMU (in Vollzeitäquivalenten) während eines Geschäftsjahres unter 250 Beschäftigten liegen sollte. Dieser Schwellenwert sollte: steigen beibehalten werden gesenkt werden gestrichen werden Weiß /keine Meinung * 2.7 Die derzeitige KMU-Definition unterscheidet zwischen drei Kategorien von Unternehmen: Kleinstunternehmen (0-9 Beschäftigte; 2 Mio. EUR Umsatz/Bilanzsumme); kleine Unternehmen (10-49 Beschäftigte; 10 Mio. EUR Umsatz/Bilanzsumme); und mittlere Unternehmen ( Beschäftigte; 50 Mio. EUR Umsatz/ 43 Mio. EUR Bilanzsumme) Halten Sie diese Einteilung für zweckmäßig? Keine Meinung 5
6 2.8 Derzeit werden Unternehmen, an denen Wagniskapitalgesellschaften mit über 50 % beteiligt sind, als eigenständig betrachtet. Dasselbe gilt für Unternehmen, an denen ein Business Angel mit über EUR beteiligt ist. Folglich gelten solche Unternehmen möglicherweise als KMU, auch wenn sie die Mitarbeiterzahlen und finanziellen Schwellenwerte einhalten. Wie ist Ihre Meinung zu den folgenden Aussagen? Business Angel : Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen, die regelmäßig Wagniskapital investieren. überhaupt eher teilweise voll und ganz Weiß /keine Meinung * Die Schwellenwerte (50 % bzw EUR) sind angemessen. * Die Schwellenwerte sollten deutlich angehoben werden. * Die Schwellenwerte sollten abgeschafft werden, und es sollten vollständige Ausnahmen für Wagniskapital und für Investitionen von Business Angels vorgesehen werden. * Diese Regelung kann KMU davon abhalten, sich um private Investitionen zu bemühen. * Diese Regelung kann Wagniskapitalinvestitionen in KMU behindern. 6
7 2.9 Unternehmen, in denen eine öffentliche Behörde mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte kontrolliert, gelten als KMU. Wie ist Ihre Meinung zu den folgenden Aussagen? überhaupt eher teilweise voll und ganz Weiß /keine Meinung * Der Schwellenwert von 25 % ist angemessen. * Der Schwellenwert sollte deutlich angehoben werden. * Der Schwellenwert sollte beseitigt werden und die öffentliche Kontrolle sollte sich auf den KMU-Status eines Unternehmens auswirken. * Diese Regelung führt zu einer Benachteiligung öffentlicher Unternehmen beim Wettbewerb mit privaten Unternehmen. * Diese Regelung führt zu einer Benachteiligung privater Unternehmen beim Wettbewerb mit öffentlichen Unternehmen. * 2.10 Die derzeitige KMU-Definition der EU berücksichtigt ALLE (direkten und indirekten) Partner und verbundenen Unternehmen, um die reale wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines KMU zu ermitteln. Neuere Urteile des Gerichtshofs deuten darauf hin, dass nur einige Beziehungen berücksichtigt werden sollten. Dadurch können Schlupflöcher für große Gruppen entstehen, die gesonderte Unternehmenseinheiten einrichten könnten, die dann als KMU gälten. Teilen Sie die Auffassung, dass weiterhin alle Beziehungen berücksichtigt werden sollten, um festzustellen, ob ein Unternehmen ein echtes KMU ist? Keine Meinung * 2.11 In der KMU-Definition der EU ist eine Schonfrist von 2 hren vorgesehen: Unternehmen verlieren ihren Status als KMU erst, wenn sie die Schwellenwerte für Mitarbeiterzahl und Finanzen in zwei aufeinanderfolgenden hren überschreiten. Wie ist Ihre Meinung zu dieser Schonfrist? Die Länge der Schonfrist ist angebracht. Die Schonfrist ist zu kurz. Die Schonfrist ist zu lang. Weiß /keine Meinung 7
8 2.12 Inwieweit würde durch die folgenden Änderungen an der derzeitigen KMU-Definition der EU das Risiko erhöht, dass Unternehmen, die keine echten KMU sind und deren Größe keinen Nachteil darstellt, bevorzugt behandelt werden? Überhaupt In geringem Maße In hohem Maße Weiß /keine Meinung * Anhebung des Schwellenwerts für die Mitarbeiterzahl * Anhebung der finanziellen Schwellenwerte * Anhebung des Schwellenwerts für die Beteiligung von Wagniskapitalfonds * Anhebung des Schwellenwerts für die Beteiligung von Business Angels * Anhebung des Schwellenwerts für die Kontrolle durch eine öffentliche Einrichtung * Verlängerung der Schonfrist * Begrenzung der Beziehungen, die berücksichtigt werden, um zu bestimmen, ob ein Unternehmen Teil einer Gruppe ist 2.13 Wenn Sie zusätzliche Anmerkungen oder Kommentare haben, geben Sie diese bitte hier an: höchstens 1500 Zeichen Kommentar 2.4. ebenfalls anzuwenden auf "Anhebung der finanziellen Schwellenwerte": Der IRH steht einer Überarbeitung der Kriterien, die der gegenwärtigen KMU-Definition der EU zugrunde liegen, kritisch gegenüber, eventuell mit Ausnahme einer Anpassung der finanziellen Parameter Umsatz und Bilanzsumme anhand einer durchschnittlichen Inflationsrate, wobei über eine solche Anpassung erst nach einer ernsthaften Folgenabschätzung auf europäischer und nationaler Ebene zu entscheiden wäre. Eine ausführliche Stellungnahme, in deutscher sowie französischer Sprache, ist diesem Fragebogen angefügt (IRH_CICM_DE_FR.pdf). * 2.14 Sind Sie damit einverstanden, von unserem Berater kontaktiert zu werden, um ein Einzelgespräch über Ihre Erfahrungen mit der KMU-Definition der EU zu führen? Hier können Sie zusätzliche Beiträge, z. B. Positionspapiere, hochladen. Wenn Sie Ihre Datei hier hochladen, stimmen Sie ihrer Veröffentlichung auf der Website zu dieser Konsultation Die maximale Dateigröße beträgt 1 MB. e28a1b13-f08d-46ac-a8fc-18d70a7ed1d6/irh_cicm_de_fr.pdf 8
9 Useful links SME Definition web site ( Contact 9
Entwicklung der Beschäftigung im EU-Vergleich
- Anzahl Beschäftigte der KMU (0 bis 249 Beschäftigte) Anzahl Belgien 1.710.130 1.692.677 1.809.972 1.870.172 1.896.741 1.887.471 1.891.749 1.902.916 1.934.335 1.983.551 Bulgarien 1.526.548 1.547.382 1.447.510
FRÜHJAHRSPROGNOSE 2017 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Durchschnittswert
(a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Belgien 0.6-0.1 1.7 1.5 1.2 1.5 1.7 Deutschland 0.7 0.5 1.6 1.7 1.9 1.6 1.9 Estland -1.5 1.4 2.8 1.4 1.6 2.3 2.8 Irland -1.6 1.1 8.5 26.3
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HERBSTPROGNOSE 2016 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN
(a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Belgien 0.6-0.1 1.7 1.5 1.2 1.3 1.5 Deutschland 0.7 0.5 1.6 1.7 1.9 1.5 1.7 Estland -1.5 1.4 2.8 1.4 1.1 2.3 2.6 Irland -1.6 1.1 8.5 26.3
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
L 367/16 23.12.2014 LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 1378/2014 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2014 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der
Selbstständigenquote im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige
Belgien 14,2 13,7 14,3 14,0 13,6 Bulgarien 11,5 11,8 11,4 11,1 11,1 Dänemark 8,8 8,7 8,4 8,3 7,8 Deutschland 10,7 10,5 10,4 10,0 9,8 Estland 8,9 8,9 9,2 9,4 10,0 Finnland 13,0 13,5 13,8 13,5 12,8 Frankreich
Selbstständige im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige
Belgien 642,0 622,7 650,2 643,9 629,1 Bulgarien 336,7 351,6 345,1 335,5 350,2 Dänemark 237,3 235,3 229,8 235,3 220,8 Deutschland 4.237,4 4.192,1 4.164,1 4.144,6 4.098,8 Estland 55,2 55,6 59,1 60,4 65,8
WINTERPROGNOSE 2016 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Durchschnittswert
Anhang zur IP/16/214 PROGNOSE 2016 (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) 2007-11 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Belgien 1.3 0.2 0.0 1.3 1.3 1.3 1.7 Deutschland 1.2 0.4 0.3 1.6
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Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,81 3,64 3,74 3,86 3,88 4,02 4,60 4,01 4,57 3,01 3,40 Februar 3,83
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Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,64 3,74 3,51 3,88 4,02 3,94 4,01 4,57 4,83 3,40 3,08 Februar 3,63
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im Hochtechnologiebereich des Verarbeitenden Gewerbes und im wissensintensiven Dienstleistungssektor Kleine und mittlere Hochtechnologieunternehmen des Verarbeitenden Gewerbes und im wissensintensiven
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EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.4.2014 C(2014) 2727 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29.4.2014 zur Änderung des Beschlusses K(2010) 1620 der Kommission vom 19. März 2010 über ein
Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 482 final ANNEXES 1 to 4.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2016 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0231 (COD) 11483/16 ADD 1 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 22. Juli 2016 Empfänger: CLIMA 92 ENV 511
Öffentlicher Schuldenstand*
Öffentlicher Schuldenstand* In Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), ausgewählte europäische Staaten, 1997 bis 2011 Prozent 165 Griechenland 160 * Bruttoschuld des Staates (konsolidiert) 150 140 145
Öffentliche Konsultation zu EU-Fonds im Bereich Werte und Mobilität
Öffentliche Konsultation zu EU-Fonds im Bereich Werte und Mobilität Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Öffentliche Konsultation zu EU-Fonds im Bereich Werte und Mobilität Einleitung Eine stärkere
Anzahl der Einwohner im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Stand 12/2013)
Anzahl der Einwohner im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Einwohner gesamt: 273.517 100,00 % davon Einwohner nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 63.644 23,27 % davon Einwohner deutsch mit 42.174 15,42 % Deutsche
Öffentlicher Finanzierungssaldo
In Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), Europäische Union (EU-27) und Deutschland, 2001 bis 2011 Prozent 0,5 0 0-0,5 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr 0,2-0,1-1,0-1,5-2,0-1,5-1,5-1,6-0,9-1,0-2,5-3,0-3,5-3,1-2,6-3,2-2,9-2,4-3,3
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
13.12.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 334/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/226/EU über die zweite Reihe gemeinsamer Sicherheitsziele
Die Konsultation. Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.
Öffentliche Konsultation im Rahmen der Bewertung der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP) (Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme)
BRANCHENFOKUS SCHUHE EUROPA EU 28
BRANCHENFOKUS SCHUHE EUROPA EU 28 JAHRGANG 2018 FABIAN MAYNTZ EINE GEMEINSCHAFTSSTUDIE VON IFH KÖLN UND BBE HANDELSBERATUNG GMBH IMPRESSUM HERAUSGEBER IFH Köln GmbH Dürener Str. 401b / D-50858 Köln Telefon
Bildungsausgaben (Teil 1)
(Teil 1) In Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und in Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf, Index (EU-27 = 100), in KKS pro Kopf, Index (EU-27 = 100) 100 186 Europäische Union (EU)* Dänemark in Prozent
Andererseits reichte der Anteil von Frauen die 65 Jahre oder älter sind von 12% in Irland und 13% in Zypern bis zu 23% in Deutschland und Italien.
STAT/09/29 6. März 2009 8. März 2009: Internationaler Frauentag Steigender Ärzten, Lehrkräften im Hochschulbereich und Managern Über die Hälfte aller Hochschulstudenten sind Frauen Wie viele Frauen gibt
(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN
15.12.2017 L 335/1 I (Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2017/2305 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der
So erhalten Sie eine De-Minimis-Hilfe
Amtsblatt der Europäischen Union L 51 I Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 62. Jahrgang 22. Februar 2019 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter VERORDNUNGEN Verordnung (EU) 2019/316 der
VERBRAUCHERPREISINDIZES nächste Veröffentlichung:
VERBRAUCHERPREISINDIZES nächste Veröffentlichung: 28.2.2013 Monat % zu Vorjahr VPI 2010 VPI 2005 VPI 2000 VPI 96 VPI 86 Ø 1990 3,3.... 109,5 170,2 298,6 380,5 381,7 2881,6 3343,6 2839,9 Ø 1991 3,3....
Nachtrag 9 bis zur Wegleitung zur freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (WFV)
Nachtrag 9 bis zur Wegleitung zur freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (WFV) Gültig ab 1. Januar 2017 318.101.9 d WFV 12.16 2 von 5 Vorwort zum Nachtrag 9 bis, gültig ab 1. Januar
Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1)
Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1) Je 1.000 Personen, ausgewählte europäische Staaten, Mittelwert 2000 bis 2009 Scheidungen ** Eheschließungen * 2,0 Zypern 9,6 1,3 Türkei 8,5 0,7 Mazedonien, ehem.
gestützt auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 12,
L 129/12 VERORDNUNG (EU) Nr. 423/2014 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 16. April 2014 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. April 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den. April 207 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 207/00 (NLE) 5649/7 SCH-EVAL 28 SIRIS 4 COMIX 59 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS
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STAT/07/29 28. Februar 2007 Januar 2007 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 7,4% gesunken Quote der EU27 auf 7,5% gesunken In der Eurozone (EZ13) 1 lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote 2 im Januar
Internetnutzung (Teil 1)
(Teil 1) Internetnutzung (Teil 1) Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, 2010 nie nutzen**, in Prozent regelmäßig nutzen*, in Prozent 5 Island 92 5 Norwegen 90 ** Privatpersonen,
Arbeitslosigkeit nach der Finanz- und Wirtschaftskrise (Teil 1)
(Teil 1) Ausgewählte europäische Staaten, im Jahr 2010 und Veränderung der Spanien 2010 20,1 77,9 Estland 16,9 207,3 Slowakei Irland 13,7 14,4 117,5 51,6 Griechenland Portugal 12,0 12,6 41,2 63,6 Türkei
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22.12.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 338/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1239/2010 DES RATES vom 20. Dezember 2010 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge
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L 9/7 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 9/99 R KOMMISSION vom. Mai 9 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen
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Binnenhandel der EU (Teil 1) Anteil der Ex- und Importe innerhalb der EU-27 an den gesamten Ex- und Importen der Mitgliedstaaten Warenimporte insgesamt, in Mrd. Euro 3.963,0 50,2 Anteil der Importe innerhalb
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Handwerkskammer Chemnitz Abteilung Berufsbildung Herrn Andrè Pollrich Limbacher Straße 195 09116 Chemnitz Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus
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Der kleine Stern in Europa Malbuch Informationsbüro in Deutschland Liebe Kinder, liebe Erwachsene, Dieses Malbuch wird vom Europäischen Parlament in Deutschland verteilt, damit Kinder spielerisch Europa
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RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 21. Dezember 2009 (OR. en) 16488/3/09 REV 3 STAT 32 FIN 519 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG S RATES zur Angleichung der Dienst- und
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Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Information und Beratung Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2142-260, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de
VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION
VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2005 (OR. en) AA 23/2/05 REV 2 BEITRITTSVERTRAG: SCHLUSSAKTE ENTWURF VON GESETZGEBUNGSAKTEN UND ANDEREN