Protokoll zur Verbandsversammlung Nr. 03/2015 des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Protokoll zur Verbandsversammlung Nr. 03/2015 des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig"

Transkript

1 Protokoll zur Verbandsversammlung Nr. 03/2015 des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig Datum: 07. September 2015 Zeit: Uhr Ort: Rathaus Borna, Ratssaal Anwesenheit: siehe Anwesenheitsliste Auf die stimmberechtigten Mitglieder verteilt sich die Gesamtstimmenzahl von 174 gemäß dem Einwohnerstand vom wie folgt: Kommune Einwohnerzahl am Anzahl der Stimmen Böhlen Borna Groitzsch Großpösna Kitzscher Leipzig Markkleeberg Neukieritzsch Pegau Regis-Breitingen Rötha Zwenkau Landkreis Leipzig Gesamt Eine Vollmacht zur Übertragung des Stimmrechts liegt vom Landkreis Leipzig für Frau Gesine Sommer und von der Gemeinde Großpösna für Herrn Daniel Strobel vor. TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung Herr Schütze leitet die Verbandsversammlung als stellvertretender Verbandsvorsitzender und begrüßt die Anwesenden, stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Verbandsversammlung. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. TOP 2 Protokollkontrolle vom (außerordentliche Sitzung) und Zu beiden Protokollen gibt es keine Hinweise. Sie werden einstimmig bestätigt. TOP 3 Bürgerfragestunde Es werden keine Fragen vorgebracht. TOP 4 Beschlussfassung zur Änderung der Verbandssatzung (DS-Nr.: 06/2015) Herr Schütze stellt die Beschlussvorlage vor und bittet um Fragen. Nachdem keine Fragen vorgebracht werden, bittet Herr Schütze um die Abstimmung.

2 2 Beschluss Nr. 05/2015: Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage von 5 Abs. 2 Buchst. a der Verbandssatzung des Kommunalen Forums Südraum Leipzig die beigefügte Änderungssatzung. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 174 TOP 5 Beratung / Beschlussfassung des Antrages des Landkreises auf Austritt aus dem ZV (DS-Nr.: 07/2015) Frau Dr. Raatzsch erläutert, dass mit dem Beschluss des Kreistages der Landkreis Leipzig den Austritt aus dem Zweckverband beantragt hat. Sie erläutert, dass mit der wegfallenden Verbandsumlage des Landkreises eine Finanzierungslücke entsteht, die durch die verbleibenden Verbandsmitglieder durch Beitragserhöhungen geschlossen werden muss, um die Projektarbeit als auch die Geschäftsstelle zu finanzieren. Frau Dr. Raatzsch verweist auf die durch den Landkreis Leipzig geleisteten Zuschüsse für den Landschaftspflegeverband Muldental e.v., der auch als Träger des LEADER-Prozesses fungiert. In einem Gespräch mit dem Landrat Herrn Graichen hat dieser die Prüfung eines Zuschusses für den Zweckverband zugesagt, um gleichwertige Verhältnisse gegenüber dem Muldenland herzustellen. Frau Sommer erklärt, dass diese Zuschüsse projektbezogen aufgrund eines jährlichen Förderantrages des Landschaftspflegeverbandes für die Bereitstellung eines Wegewarts gezahlt werden. Die Beantragung dieses Zuschusses für den Zweckverband wäre zu prüfen. Der Antrag müsste jedes Jahr erneut gestellt werden. Herr Schütze verweist auf die Zuschüsse für den Landschaftspflegeverband in Höhe von Euro und den Naturpark von Euro, die im Haushalt des Landkreises eingestellt sind und fordert die Gleichbehandlung des Südraumes mit einer vergleichbaren Unterstützung durch den Landkreis. Frau Luedtke beantragt die Vertagung des Beschlusses, da keine Aussagen seitens des Landkreises zur weiteren Finanzierung des KFSL vorliegen. Herr Schramm fragt, welche Verbindlichkeiten für den Landkreis bestehen und ob es Probleme mit erhaltenen Fördermitteln geben könnte. Frau Dr. Raatzsch verweist auf die Auseinandersetzungsvereinbarung, die diese Verbindlichkeiten regelt. Außer ggf. Folgen aufgrund noch nicht abschließend geprüfter Fördermittelabrechnungen bestehen keine Verbindlichkeiten für den Landkreis. Herr Schulz schlägt vor, weiterhin das Gespräch mit dem Landkreis zu suchen und eine finanzielle Unterstützung des Zweckverbandes im Haushalt 2016/2017 des Landkreises einzustellen. Er beantragt die Vertagung des Beschlusses um eine Klärung zuzulassen. Herr Schramm führt aus, dass der Zweckverband mit seinen Projekten und seinem Wirkungen Aufgaben der Kreisentwicklung unterstützt und damit der Landkreis profitiert. Wenn der Zweckverband die Eigenmittel für Projektförderungen nicht mehr bereitstellen kann, würden zukünftig keine Projekte möglich sein. Dies kann von Seiten des Landkreises nicht gewollt sein. Herr Rosenthal schlägt vor, dass der Kreistag einen entsprechenden Beschluss zur Unterstützung des KFSL fassen könnte, indem im Haushalt des Landkreises ein Zuschuss für den Zweckverband verankert wird. Er erklärt, dass die Stadt Leipzig im Doppelhaushalt 2015 und 2016 keine zusätzlich Kosten eingeplant habe und damit die Stadt nicht bereit ist, eine Umlagenerhöhung von Euro zu akzeptieren. Herr Rosenthal spricht sich für eine Vertagung des Beschlusses aus. Herr Kunze gibt zu bedenken, dass auch der Landkreis einen Doppelhaushalt 2015/ 2016 beschlossen hat, in dem die Umlagen bereits eingestellt sind. Es müsste demnach erst ab 2017 ein neues Modell gefunden werden. Er spricht sich für den Antrag auf Vertagung aus.

3 3 Herr Schütze schlägt vor, dass die Kreisräte das Thema im Kreistag ansprechen und der Antrag auf Vertagung abgestimmt wird. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 154 Stimmenthaltungen: 20 Herr Schütze stellt fest, dass dem Antrag auf Vertagung des Beschlussvorschlages 07/2015 stattgegeben wird. Herr Schramm spricht die Empfehlung aus, dennoch vorsorglich einen höheren Umlagebetrag in den kommunalen Haushalten einzustellen. TOP 6 TOP 6.1 Wahlen Wahl der/des Verbandsvorsitzende/n Herr Schütze fragt die Verbandsversammlung, ob sich neben Frau Luedtke weitere Kandidaten zur Wahl stellen wollen. Dies ist nicht der Fall. Herr Schütze fragt, ob es Widerspruch zu einer offenen Wahl gibt. Es werden keine Einwände seitens der Anwesenden vorgebracht. Wahlergebnis: : Zustimmung: 174 Frau Luedtke erklärt, dass sie die Wahl annimmt und übernimmt die Versammlungsleitung. TOP 6.2 Wahl des Verwaltungsrates Frau Dr. Raatzsch erläutert die Notwendigkeit der Wahl des Verwaltungsrates und stellt die Kandidaten vor. Frau Luedtke schlägt auch für die Wahl des Verwaltungsrates eine offene Wahl vor. Die Verbandsmitglieder stimmen dem Vorschlag zu. Es wird jeder Kandidat einzeln gewählt. Wahl von Herrn Bürgermeister Schulz in den Verwaltungsrat. Wahlergebnis: Zustimmung: 174 Wahl von Herrn Landrat Graichen in den Verwaltungsrat. Wahlergebnis: Zustimmung: 174 Wahl von Herrn Rösel als Stellvertreter des Verwaltungsrates Herrn Schütze. Wahlergebnis: Zustimmung: 167 Stimmenthaltungen: 7 Wahl von Herrn Berndt als Stellvertreter des Verwaltungsrates Herrn Rosenthal. Wahlergebnis: Zustimmung: 174 Wahl von Herrn Kunze als Stellvertreter des Verwaltungsrates Herrn Schulz. Wahlergebnis: Zustimmung: 166 Stimmenthaltungen: 8

4 4 Wahl von Frau Dr. Lantzsch als Stellvertreter des Verwaltungsrates Herrn Graichen. Wahlergebnis: Zustimmung: 174 Die Gewählten erklären einzeln, dass sie die Wahl annehmen. TOP 7 Beschlussfassung zur Charta Leipziger Neuseenland 2030 (DS-Nr.: 08/2015) Frau Luedtke erinnert daran, dass die Charta in der Verbandsversammlung bereits vorgestellt und diskutiert wurde. Es gibt keine weiteren Fragen und so bittet Frau Luedtke um die Abstimmung. Beschluss Nr. 06/2015: 1. Die Verbandsversammlung des Kommunalen Forums Südraum Leipzig nimmt die in der Anlage beigefügte Charta Leipziger Neuseenland 2030 zur Kenntnis. 2. Sie wird als Handlungsrahmen sowohl für die Fortschreibung regionaler Entwicklungsstrategien als auch die Umsetzung konkreter Projekte des Kommunalen Forums zur Gestaltung des Leipziger Neuseenlands festgelegt. 3. Der im Rahmen des Charta-Prozesses begonnene Kommunikations- und Beteiligungsprozess soll fortgesetzt und verstetigt werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 174 Herr Rosenthal verweist darauf, dass der Beschluss für den Zweckverband gilt und nicht für die Kommunen. Er appelliert an die Anwesenden, die Charta auch auf kommunaler Ebene zu beraten und zu beschließen. Herr Schulz erklärt, dass der Stadtrat das Dokument bereits als Handlungsrahmen beschlossen hat. TOP 8 Beratung und Diskussion der eingegangenen Projektvorschläge für die fachliche Arbeit im Jahr 2016 Frau Dr. Raatzsch erläutert anhand der ausgereichten aktualisierten Tabelle die Projektvorschläge. Es wurden ein Projektvorschlag der Gemeinde Großpösna hinzugefügt und Kostenschätzungen aufgelisteter Projekte aktualisiert. Die Liste enthält die im Rahmen der Projektabfrage durch die Verbandskommunen eingereichten Projekte, sowie die in 2015 nicht umgesetzten Vorhaben. Zur E-Mobilität hat sich herauskristallisiert, dass zahlreiche Akteure derzeit an diesem Thema arbeiten; darunter auch Unternehmensnetzwerke. Darüber hinaus ist es äußerst problematisch, über die Landkreisgrenze hin zur Stadt Leipzig zu kooperieren, weil mit den Stadtwerken Leipzig und der enviam Marktkonkurrenten für eine Zusammenarbeit gewonnen werden müssten. Sich an die Spitze dieser Thematik zu stellen, übersteigt die Möglichkeiten des KFSL. Auch die Organisation einer überregionalen Fachkonferenz unter Leitung des KFSL und des GRL ist nicht machbar. Die enviam ist am Thema der E-Mobilität im Tourismus und der Schaffung der notwendigen Infrastruktur sehr interessiert und will ein Konzept für den Landkreis erstellen. Das KFSL sollte den Kontakt aufnehmen und möglicherweise im Rahmen einer Fachkonferenz anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Zweckverbandes im nächsten Jahr die Ergebnisse des Konzeptes der Öffentlichkeit vorstellen. Generell sind die Eigenmittel des KFSL für Projekte sehr begrenzt. Diese Situation wird durch den Austritt des Landkreises noch kritischer. Für die Projektarbeit stehen ca Euro zur Verfügung. Gemäß dem Anspruch des Zweckverbandes sollten nur regionale, keine kommunalen Projekte berücksichtigt werden. Frau Sommer berichtet, dass der Landkreis an einem Förderprogramm zur E-Mobilität des Bundes teilnimmt und ein Förderantrag gestellt ist. Partner für das Projekt sind enviam und die Stadtwerke Borna. Die Stadt Leipzig sei für eine Kooperation angefragt.

5 5 Frau Luedtke erkundigt sich nach dem Naturlehrpfad am Bockwitzer See. Frau Sommer verweist auf die GRW-Infra, die auch für touristische Vorhaben genutzt werden kann. Frau Dr. Raatzsch bittet darum, erst die Projekte zu bewerten und dann die Finanzierung zu klären. Erst im zweiten Schritt sollen die Eigenmittel entscheiden. Die Qualität der Vorhaben gehe vor. Herr Rosenthal erkundigt sich, ob bei den zur Verfügung stehenden Euro die Umlage des Landkreises berücksichtigt ist. Frau Dr. Raatzsch erläutert, dass die Umlage des Landkreises noch eingeplant ist. Ohne die finanzielle Zuwendung des Landkreises und ohne Erhöhung der Umlagen der Verbandsmitglieder stehen keine Eigenmittel für Projekte zur Verfügung. Außerdem fehlen Euro für die Finanzierung der Geschäftsstelle. Herr Schütze schlägt vor, die Priorisierung der Projekte im Verwaltungsrat vorzunehmen. Herr Rosenthal fragt, ob es gewollt sein kann, dass keine Projekte des KFSL im Landkreis durchgeführt werden, da sie einen wichtigen Betrag zur Kreisentwicklung leisteten. Herr Schramm erklärt, dass die Finanzierung des KFSL gesichert werden muss und vor zwei Jahren die Diskussion zur Auflösung des ZV zu einem klaren Bekenntnis zum Erhalt führte. Frau Luedtke vertagt die Entscheidung zu den Projekten in die nächste Verbandsversammlung, mit vorheriger Priorisierung durch den Verwaltungsrat. TOP 9 Beratung über die elektronische Einladung zu Gremiensitzungen Frau Dr. Raatzsch schlägt vor, die Einladungen zu den Gremiensitzungen elektronisch zu versenden. Herr Schramm verweist auf das Ratsinformationssystem des Kreistages, welches sich bewährt hat und schlägt ein vergleichbares System für den Zweckverband vor. Frau Dr. Raatzsch erläutert, dass ein solches System zu kostenintensiv sei. Frau Luedtke bittet um die Abstimmung per Handzeichen. Die Mehrzahl votiert für die schriftliche Einladung. Frau Luedtke stellt fest, dass die Dokumente weiterhin postalisch versendet werden sollen. TOP 10 Beratung und Beschluss zur Auftragsvergabe für die Konzepterarbeitung für Wohnmobilstellplätze (DS-Nr.: 9/2015) Frau Dr. Raatzsch stellt die eingegangenen Angebote vor und erläutert die mit der Einladung versandte Auswertung der Angebote. Das Projekt wird im Rahmen der FR-Regio mit 60 % der Gesamtkosten gefördert. Herr Schramm fragt, wie die großen Preisunterschiede zu begründen sind. Frau Dr. Raatzsch hat auch keine wirklich schlüssige Erklärung dafür. Dies liegt wohl in der Interpretation des Leistungsinhaltes durch den Anbieter begründet. Frau Luedtke bittet um die Abstimmung. Beschluss Nr. 07/2015: 1. Die Verbandsversammlung des Kommunalen Forums Südraum Leipzig beschließt auf der Grundlage ihrer Haushaltsplanung für das Jahr 2015 den Auftrag zur Erarbeitung des Konzeptes für ein Netz von Wohnmobilstellplätzen an das Büro StadtLabor zu vergeben. 2. Die Auftragssumme beträgt ,00 EUR.

6 6 3. Die Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheides bzw. der Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginns die Beauftragung vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 174 TOP 11 Beratung und Beschluss zur Auftragsvergabe für ein Konzept einer zentralen Stelle zur Unterhaltung touristischer Beschilderungen (DS-Nr.: 10/2015) Frau Dr. Raatzsch erläutert, dass der Bieter quartier vier das beste Angebot abgegeben und bereits Projekte in der Region umgesetzt hat. Allerdings ist das Büro zurzeit ausgelastet, so dass das Projekt erst ab Januar 2016 umgesetzt werden kann. Das Vorhaben wird mit Mitteln der FR-Regio finanziert. In Gesprächen mit dem SMI wurde bereits erörtert, dass der letztmögliche Auszahlungstermin im Dezember wahrgenommen wird, um die Fördermittel des Jahres 2015 nicht verfallen zu lassen. Eine Zinszahlung auf nicht rechtzeitig ausgegebene Fördermittel (innerhalb von zwei Monaten) ist daher sehr wahrscheinlich. Frau Sommer erklärt, dass das Konzept mit dem Landkreis abgestimmt werden muss, um Doppelungen zu vermeiden. Der LK verfügt über ein Wegewart-Konzept. Frau Dr. Raatzsch erklärt, dass das Projekt mit der LEADER-Region Muldenland und dem Grünen Ring abgestimmt ist und eine projektbegleitende Arbeitsgruppe geplant ist, an der auch der Landkreis teilnehmen kann. Herr Rosenthal erläutert, dass in der Stadt Leipzig die Pflege der Wanderwege und Beschilderungen dem Verkehrs- und Tiefbauamt obliegt und die Abstimmung schwierig werden dürfte. Es ist für ihn fraglich, ob die Schaffung einer zentralen Stelle zur Pflege der Wanderwege überhaupt möglich ist. Beschluss Nr. 08/2015: 1. Die Verbandsversammlung des Kommunalen Forums Südraum Leipzig beschließt auf der Grundlage ihrer Haushaltsplanung für das Jahr 2015 den Auftrag zur Erarbeitung des Konzeptes zum Aufbau einer zentralen Stelle für die Unterhaltung von touristischen Beschilderungen an das Büro quartier vier zu vergeben. 2. Die Auftragssumme beträgt ,00 EUR. 3. Die Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheides bzw. der Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginns die Beauftragung vorzunehmen. 4. Die Auftragsvergabe erfolgt unter finanzieller Beteiligung des Grünen Ringes Leipzig, der seinen Finanzanteil in Höhe von 2.200,00 EUR jedoch erst im Jahr 2016 entrichten kann. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 96 Stimmenthaltungen: 78 TOP 12 Sonstiges Frau Dr. Raatzsch erläutert, dass dem Projekt Wasserschlange eine hydraulische Funktion mit der Ableitung des Überschusswassers aus dem Markkleeberger See zukommt und damit nicht mehr ausschließlich 4-Mittel sondern auch 2-Mittel zur Finanzierung des Vorhabens zur Verfügung stehen. Das KFSL beantragt die Planfeststellung für das Vorhaben. Damit wird auch die Funktion der Überleitung des Überschusswassers aus dem Markkleeberger See planfestgestellt. Da dies jedoch eine Pflichtaufgabe der LMBV ist, wird vor dem Einreichen

7

8

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S N I E D E R S C H R I FT Körperschaft: Stadt Bützow Gremium: Ausschuss für Soziales, Behinderte und Senioren Sitzung am: 05.05.2014 Sitzungsort: Rathaus, Beratungsraum 1. OG Sitzungsbeginn: 16.00 Uhr Sitzungsende:

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Protokoll der Mitgliederversammlung vom 24.10.2012

Protokoll der Mitgliederversammlung vom 24.10.2012 Protokoll der Mitgliederversammlung vom 24.10.2012 Niederschrift über die Mitgliederversammlung des Vereins international cosmetic and detergents assoziation e. V. (ICADA) G e g e n w ä r t i g: Anwesenheitsliste

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

Verbandsordnung des Schul Verbandes Sonderschule für Körperbehinderte Mainz 122-1 Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz Die Stadt Mainz und die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms bilden seit dem 03.06.1975 einen Schulverband. Sie haben

Mehr

Landkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss. N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.

Landkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss. N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21. Landkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21. Mai 2008 Beginn: Ende: Ort: 16.00 Uhr 19.10 Uhr Dienststelle Rathenow,

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.

Mehr

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Protokoll zur Verbandsversammlung Nr. 01/2014 des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig

Protokoll zur Verbandsversammlung Nr. 01/2014 des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig Protokoll zur Verbandsversammlung Nr. 01/2014 des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig Datum: 27. Januar 2014 Zeit: 12.30-14.00 Uhr Ort: Rathaus Borna Anwesenheit: siehe Anwesenheitsliste Auf

Mehr

Dresdner Geschichtsverein e.v.

Dresdner Geschichtsverein e.v. Dresdner Geschichtsverein e.v. S A T Z U N G Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr "Dresdner Geschichtsverein e.v." Er hat seinen Sitz in Dresden und ist in das Vereinsregister einzutragen.

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Satzung Our Bridge Oldenburg

Satzung Our Bridge Oldenburg Satzung Our Bridge Oldenburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Our Bridge Oldenburg e.v. II. Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg III. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins

Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.

Mehr

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,

Mehr

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Haushaltsausschuss 2009 24.10.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für 2008 Anbei übermitteln wir Ihnen den Vorschlag

Mehr

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

RV DOS Regionalverband Dahme-Oder-Spree

RV DOS Regionalverband Dahme-Oder-Spree RV DOS Regionalverband Dahme-Oder-Spree Protokoll Vorstandssitzung RV-DOS Datum: 6.6.2012 Beginn der Sitzung: 21:00 Uhr Ort / Streaming: Online auf Mumble-Server: mumble.piratenbrandenburg.de Pad: https://revo_dos.piratenpad.de/3

Mehr

Statuten Verein für aktive Humanität

Statuten Verein für aktive Humanität Statuten Verein für aktive Humanität Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein für aktive Humanität besteht ein nicht gewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v.

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Kurzinformation Wirtschaft

Kurzinformation Wirtschaft Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr

Satzung. des Freundeskreises Helmholtz-Zentrum Berlin. e.v.

Satzung. des Freundeskreises Helmholtz-Zentrum Berlin. e.v. Satzung des Freundeskreises Helmholtz-Zentrum Berlin e.v. der Mitgliederversammlung vorgelegt und genehmigt am 05. Dezember 2008, einzutragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v. Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe Satzung 1 - Name und Sitz 1. Die Vereinigung trägt den Namen "BARMER GEK-GEMEINSCHAFT - gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner seit 1958 e.v. Sie

Mehr

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. 1 (1) Der Verein führt den Namen CM - Missio Raisdorf (2) Der Verein hat seinen Sitz in Raisdorf. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk,

Mehr

Protokoll der öffentlichen Fachschaftsratssitzung am 14. Oktober 2014

Protokoll der öffentlichen Fachschaftsratssitzung am 14. Oktober 2014 Protokoll der öffentlichen Fachschaftsratssitzung am 14. Oktober 2014 Beginn: Ende: 17.05 Uhr 18.55 Uhr Ort: G02-104 Anwesende gewählte Mitglieder: Anwesende beratende Mitglieder: Anna Maurin Graner, Paul

Mehr

Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.

Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V. Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.. (2) Der Verein wird ins Vereinsregister eingetragen. (3)

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN 1. Name und Sitz Art.1.1 Unter dem Namen Skiclub Steil'Alva besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins ist in Nennigkofen. 2. Zweck

Mehr

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte

Mehr

sich wegen der Friedens- und Versöhnungsarbeit in der Nagelkreuzkapelle gesammelt haben.

sich wegen der Friedens- und Versöhnungsarbeit in der Nagelkreuzkapelle gesammelt haben. Liebe Synodale, die Kirchenleitung legt Ihnen diesen Antrag auf Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Garnisonkirche zur Beschlussfassung vor und bittet Sie um Zustimmung. Seit vielen Jahren wird um

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung

Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung Förderverein Gentoo e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgericht Oberhausen am 11. Mai 2004 unter der Vereins-Nr. VR 1621. Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung 29. Dezember 2013

Mehr

Amt Temnitz Walsleben, 28.04.2014 - Gemeinde Temnitzquell -

Amt Temnitz Walsleben, 28.04.2014 - Gemeinde Temnitzquell - Amt Temnitz Walsleben, 28.04.2014 - Gemeinde Temnitzquell - Niederschrift zur 2. Sitzung in 2014 des Ausschusses Windenergie - Verkehrssituation - Freiraum am 12.03.2014 in Rägelin Beginn: Ende: 19:00

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. S A T Z U N G I. NAME, ZIELE 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v..

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Sitzung der Gemeindevertretung Barnekow

Sitzung der Gemeindevertretung Barnekow Gemeinde Barnekow Die Bürgermeisterin N i e d e r s c h r i f t Sitzung der Gemeindevertretung Barnekow Sitzungstermin: Dienstag, 08.05.2012 Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr Ort, Raum:

Mehr

ILE-Region Sächsisches Zweistromland Priorisierung von Projekten

ILE-Region Sächsisches Zweistromland Priorisierung von Projekten Entwurf ILE-Region Sächsisches Zweistromland Priorisierung von Projekten Vorlauf Voraussetzung der Vorstellung eines Projektantrages im regionalen Entscheidungsgremium ist zunächst die Vollständigkeit

Mehr

S a t z u n g. 1 Name, Sitz und Ordnung

S a t z u n g. 1 Name, Sitz und Ordnung S a t z u n g 1 Name, Sitz und Ordnung Der Verein trägt den Namen: Montessori-Verein Unterneukirchen e. V.. Er hat seinen Sitz in 84579 Unterneukirchen. Er ist in das Register des Amtsgerichtes Altötting

Mehr

Protokoll der 38. AStA-Sitzung am 17.12.2015 (genehmigte Fassung)

Protokoll der 38. AStA-Sitzung am 17.12.2015 (genehmigte Fassung) Protokoll der 38. AStA-Sitzung am 17.12.2015 (genehmigte Fassung) Anwesende: Daniel Pichl (Vorsitz) Simon Schoon (Finanzen) Enrico Zienke (Soziales) Sören Kübeck (Hochschule) Gereon Stieler (Außen) Beginn:

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Christian-Peter-Beuth-Gesellschaft der Freunde und Förderer der Beuth Hochschule für Technik Berlin e.v." 2. Sitz des Vereins ist Berlin. 2 Zweck

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer

Mehr

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut Satzung 1 Name, Sitz, Zweck (1) Der Name des Vereins lautet IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt

Mehr

Gewinnausschüttung der Sparkasse

Gewinnausschüttung der Sparkasse Gewinnausschüttung der Sparkasse Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) Thomas Munding Vorsitzender des Vorstandes Agenda TOP 1 Geschäftsentwicklung im Jahr 2015 TOP 2 TOP 3 Entscheidung über Verwendung

Mehr

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der

Mehr

Hinweise zur Formulierung anfechtungsfester Sanierungsbeschlüsse

Hinweise zur Formulierung anfechtungsfester Sanierungsbeschlüsse Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Uwe Wanderer Rechtsanwalt Hinweise zur Formulierung anfechtungsfester Sanierungsbeschlüsse 1 Ausgangssachverhalt: 2 Die WEG besteht aus einem Haus mit Ziegeldach.

Mehr

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz Veranstaltung erstellen mit vorheriger Registrierung Wenn Sie sich bei Treffpunkt Jazz registrieren, genießen Sie folgende Vorteile: Sie können bereits eingestellte Veranstaltungen auch noch später ändern

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.06.2002 2.00.90 Nr. 1 Kooperationsvereinbarung über den Betrieb eines der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachhochschule Gießen-Friedberg

Mehr

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v.

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. (in der Fassung vom 04.03.2011) 1 Name / Sitz / Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Heimatverein Hohensaaten e.v. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse Geschäftsordnung für den Der Verwaltungsrat der KfW gibt sich mit Wirkung zum 1. August 2014 die folgende Geschäftsordnung: Inhaltsübersicht 1 Sitzungen des Verwaltungsrats 3 2 Beschlussfassung des Verwaltungsrats

Mehr