B althasar - Mar ktheidenfeld B NG - A K T UEL L. 1. Okto ber Aktuelle Informationen zum Schulleben am. Balthasar-Neumann-Gymnasium
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- Irma Becker
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1 B althasar - Neumann- Gy mnasium Mar ktheidenfeld B NG - A K T UEL L Ausgabe 02/ Okto ber 2012 Aktuelle Informationen zum Schulleben am Balthasar-Neumann-Gymnasium
2 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler! 1. Aus dem Schulsekretariat 1.1 Sprechstundenplan In der Anlage finden Sie den aktuellen Sprechstundenplan. Es ist empfehlenswert, dass Sie sich vor dem Besuch der Sprechstunde in einem kurzen Telefonat anmelden bzw. vergewissern, ob die Lehrkraft verfügbar ist, um Wartezeiten oder vergebliche Besuche am BNG zu vermeiden. 1.2 Entschuldigungen und Beurlaubungen Wir bitten nochmals dringend darum, dass Entschuldigungen im Krankheitsfall am ersten Tag der Erkrankung bis spätestens 8.15 Uhr bei uns eingehen. Ansonsten müssen wir annehmen, dass der Schülerin/dem Schüler auf dem Schulweg etwas zugestoßen ist und wir sind verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Selbstverständlich versuchen wir vorher, mit Ihnen telefonischen Kontakt aufzunehmen. Daher bitten wir, jede Änderung der Telefonnummer umgehend im Sekretariat mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten oder durch die volljährigen Schüler selbst ist innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Befreiungen vom Unterricht können nur aus wichtigen Gründen ausgesprochen werden. Wir bitten, uns den Wunsch nach Unterrichtsbefreiung unter Angabe der unaufschiebbaren Gründe mindestens zwei Tage vor dem Befreiungstermin schriftlich mitzuteilen, und um Verständnis dafür, dass an Tagen, an denen angesagte Leistungserhebungen stattfinden, diese in jedem Fall Vorrang haben müssen. Befreiungen und Beurlaubungen am letzten Schultag vor den Ferien können grundsätzlich nicht ausgesprochen werden. Muslimische Schülerinnen und Schüler sind gem. Nr. 4 FeiertagsKMBek an den religiösen Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils für die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Wir bitten Sie demzufolge darum, für den Feiertag am 25./26. Oktober 2012 rechtzeitig einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung (Formulare im Sekretariat) zu stellen. 1.3 Rücklaufzettel und Abgabe von Schulaufgaben/Stegreifaufgaben Wir bitten, die Rücklaufblätter, die Infobriefen oder anderen Mitteilungen der Schule beiliegen, möglichst umgehend an uns zurückzuleiten. Damit werden die Klassenleiter und das Sekretariat entlastet und zeit- bzw. termingebundene schulische Entscheidungs- und Planungsprozesse nicht verzögert. Manchmal ist es auch sinnvoll, zu fragen, ob schulische Informationen ausgeteilt wurden. Mit Beginn der Schulaufgabenzeit weisen wir auch darauf hin, dass nach Hause mitgegebene schriftliche Leistungserhebungen (Schulaufgaben, Stegreifaufgaben etc.) spätestens nach einer Woche unverändert dem Fachlehrer zurückgegeben werden müssen. Andernfalls kann die Schule ein Mitnachhausegeben der schriftlichen Leistungserhebungen verweigern. Es handelt sich nämlich einerseits um Dokumente, und andererseits können die Lehrkräfte den Arbeiten nicht wochenlang hinterherlaufen. Liebe Eltern, bitte unterstützen Sie uns in unseren Bemühungen.
3 1.4 Schülerbeförderung Immer wieder werden Anfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung an unser Sekretariat gerichtet. Für diese Angelegenheiten ist im Landkreis Main-Spessart ausschließlich die Main-Spessart Nahverkehrsgesellschaft zuständig, im Landkreis Würzburg das Kommunalunternehmen in Würzburg. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an MSP-Nahverkehrsgesellschaft ( Wernfelder Straße Gemünden Geschäftsstellenleiter: Herr Endres Tel Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Theresienstr Würzburg Ansprechpartner: Herr Otmar Reitzenstein Tel Informationen zum Schulalltag 2.1 Lehr:werkstatt Unsere Schule nimmt in diesem Schuljahr mit einigen unterfränkischen Gymnasien am neuen Bildungsprojekt Lehr:werkstatt der Eberhard von Kuenheim Stiftung teil. Es wird in Zusammenarbeit mit der Universität Würzburg durchgeführt. In dieser Lehr:werkstatt bilden eine Lehrkraft und ein Lehramtsstudierender ein Tandem und arbeiten über ein Schuljahr hinweg zusammen. In zwei dreiwöchigen Blöcken im Herbst 2012 und im Frühjahr 2013 sowie in ca. 5 Schulstunden pro Woche über ein ganzes Schuljahr hinweg begleitet der Studierende seine Lehrkraft aktiv im Unterricht. Bei den Lehr:werkern handelt es sich um besonders engagierte Lehramtsstudierende der Universität Würzburg, die von der Eberhard von Kuenheim Stiftung zusammen mit Vertretern der Universität, von Schulleitungen und Praktikumsbeauftragten ausgewählt wurden. Teilweise haben die Studierenden bereits alle Pflichtpraktika absolviert und nehmen trotzdem am Projekt teil, da sie einen Beitrag zur individuellen Förderung der Schüler leisten möchten. Drei Tandems gibt es an unserer Schule: Frau Nembach / Frau Isabell Maria Royé Frau Linsner / Frau Theres Geppert Frau Cura / Frau Katharina Kappel Die Lehr:werkstatt Würzburg wird in Kooperation zwischen der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG, der Universität Würzburg und den Ministerialbeauftragten für Realschule und Gymnasium in Unterfranken durchgeführt.
4 Wir unterstützen dieses interessante Projekt sehr gern und wir freuen uns über das Engagement unserer Kolleginnen und unserer Praktikantinnen und wir wünschen ihnen viel Erfolg. 2.2 Hausaufgaben und Leistungsmessungen Gemäß der gymnasialen Schulordnung (GSO) hat die Lehrerkonferenz mit Anhörung des Schulforums für das BNG im Schuljahr 2010/11 folgende Festlegungen getroffen, die nach Konferenzbeschluss vom fortgeschrieben werden: 1. Hausaufgaben ( 52 GSO) 1. Die Hausaufgaben (schriftlich und mündlich) pro Tag werden in den Jahrgangsstufen 5 mit 7 so gestellt, dass sie von Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in der Regel innerhalb von 90 Minuten und in den Jahrgangsstufen 8 mit 10 innerhalb von 120 Minuten erledigt werden können. 2. Für den Ganztagsbereich gelten besondere Regelungen. 3. Bei Nachmittagsunterricht in der Jahrgangsstufe sollen auf schriftliche Hausaufgaben von dem Tag des Nachmittagsunterrichts auf den folgenden Tag verzichtet werden. Dies gilt nicht für längerfristige Hausaufgaben. 2. Leistungsnachweise ( 53 (2) und 55 (2) GSO) 1. Für die Jahrgangsstufen 5-10 werden nur die letzten zwei Tage vor den Weihnachtsferien von großen Leistungsnachweisen (= Schulaufgaben) und Kurzarbeiten freigehalten, sonst gibt es keine weiteren prüfungsfreien Zeiten. 2. Innerhalb von 7 Kalendertagen werden pro Klasse in der Regel nur zwei Schulaufgaben gefordert, wenn möglich nicht an zwei aufeinander folgenden Tagen. Sonderabsprachen mit der jeweiligen Klasse bzw. Gruppe sind möglich. 3. An dem Tag, an dem eine Schulaufgabe oder ein fachlicher Leistungstest geschrieben wird, muss der betroffene Schüler keine Stegreifaufgabe mitschreiben; mündliche Abfragen sind möglich. 4. Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt. Sie beziehen sich auf den Stoff von höchstens zwei unmittelbar vorausgegangenen Unterrichtsstunden (plus Grundwissen). Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 20 Minuten. 5. Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt und beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden (plus Grundwissen). Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 30 Minuten. 6. Bei Abwesenheit vom Unterricht ist der Schüler verpflichtet, den versäumten Stoff selbständig nachzuholen. Stegreifaufgaben muss der Schüler mitschreiben, wenn er spätestens am Tag vor der Leistungsmessung in der Schule war und ausreichend Zeit zur Information über den versäumten Stoff und zur Wiederholung hatte. Diese Regelung gilt insbesondere für einstündige Fächer und für Doppelstunden, die nur ein Mal wöchentlich unterrichtet werden. 7. Mehr als drei Stegreifaufgaben am Tag sollen in einer Klasse nicht geschrieben werden. 8. In den ein- und zweistündigen Vorrückungsfächern müssen pro Halbjahr mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert werden, davon mindestens ein Leistungsnachweis in schriftlicher Form und ein Leistungsnachweis in mündlicher Form. In drei- und mehrstündigen Vorrückungsfächern erhöht sich diese Zahl auf mindestens drei pro Halbjahr.
5 3. Ersatz einer Schulaufgabe durch gleichwertige Leistungen ( 54 GSO) Deutsch: Jgst. 6 und 8: Ein Aufsatz wird durch einen schulinternen Test in Kombination mit dem obligatorischen Bayern weiten Test ersetzt. Jgst. 7: Ein Aufsatz wird durch einen vierteiligen Deutschtest ersetzt. Jgst. 9: Debatte Französisch: Jgst. 9: Eine mündliche Partner- oder Gruppenprüfung ersetzt eine Schulaufgabe (sowohl bei F als zweiter als auch dritter Fremdsprache). Englisch: Jgst. 6: Ein schulinterner Jahrgangsstufentest zum Grundwissen in Kombination mit einem Bayern weiten Test ersetzt eine Schulaufgabe. Jgst. 7: Eine mündliche Partner- oder Gruppenprüfung ersetzt eine Schulaufgabe. Jgst. 10: Zwei Bayern weite Tests ersetzen eine Schulaufgabe. Italienisch: Jgst.11: Eine mündliche Partner- oder Gruppenprüfung ersetzt die vierte Schulaufgabe. Bitte beachten Sie die fett gedruckten Passagen: Es ist sehr wichtig, dass sich die Schülerinnen und Schüler nach krankheitsbedingter Abwesenheit mit den Fachlehrern in Verbindung setzen und den versäumten Unterrichtsstoff eigenständig nachholen. Der Fachlehrer entscheidet trotz dieser allgemeinen Regelung jeden einzelnen Fall! 2.3 Hausaufgabenbetreuung In diesem Schuljahr gibt es wie gewohnt die Möglichkeit, Ihr Kind zu einer Hausaufgabenbetreuung anzumelden. Von Montag bis Donnerstag (13.25 Uhr Uhr) beaufsichtigen ältere Schüler Ihre Kinder beim Erledigen der Hausaufgaben, ohne dass inhaltlich die Hausaufgabe besprochen werden kann. Selbstverständlich wird aber der ältere Schüler helfen, wenn er fachlich dazu in der Lage ist. Sie können Ihr Kind für alle Tage anmelden, aber auch einzelne Tage auswählen. Die Regelungen für eine Unterrichtsbefreiung gelten auch für diese Stunden. Die Gesamtkosten für das Halbjahr belaufen sich auf 25,00 (die einzelnen Stunden à 60 Min.). Anmeldeformulare sind ab sofort im Sekretariat erhältlich. 2.4 Nachhilfe Schüler für Schüler Falls Ihr Kind individuelle Nachhilfe benötigt, wenden Sie sich bitte bezüglich der Vermittlung geeigneter Schüler über den Fachlehrer an die Mittelstufenbetreuerin, Frau OStRin Tanja Leuchtweis. 2.5 Schulberatung am BNG Wie auch im vergangenen Schuljahr ist StRin Christine Dirauf die für unser Gymnasium zuständige Schulpsychologin sowie Herr OStR Michael Kroschewski der Beratungslehrer unserer Schule. In der Schulberatung finden Schüler, Eltern und Lehrer kompetente Ansprechpartner für verschiedenste Fragestellungen, so zum Beispiel auf der Suche nach Hilfestellungen bei: - der Frage nach der Eignung für bestimmte Bildungsgänge, der Wahl der geeigneten Schullaufbahn sowie der Vorbereitung der Studien- und Berufswahl - Lern- und Leistungsproblemen bzw. mangelhaften Lern- und Arbeitstechniken - persönlichen Problemen - Konflikten im Bereich von Elternhaus und Schule - weiteren psychologischen und sozialen Fragestellungen
6 Eine Beratung ist kostenlos. Beratungslehrer und Schulpsychologin unterliegen gleichermaßen der Verschwiegenheitspflicht und behandeln alle Informationen streng vertraulich. Anmeldung und Sprechzeiten: Schüler und/oder ihre Eltern können sich per Mail oder telefonisch bei der Schulpsychologin oder beim Beratungslehrer anmelden. Bitte hinterlassen Sie gegebenenfalls eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Schulpsychologin oder Beratungslehrer werden Sie so bald wie möglich zurückrufen. Wegen der starken Frequentierung der Sprechstunden ist generell eine Voranmeldung sinnvoll. Schulpsychologin Dirauf: Telefonsprechstunde Sprechstunde Mittwoch Uhr (sonst meist Anrufbeantworter) Dienstag Uhr 09391/ BNG weitere Sprechzeiten Mo bis Fr nach Vereinbarung, auch am Nachmittag Mail Beratungslehrer Kroschewski: Telefonsprechstunde Mittwoch 11: Uhr (Bitte vereinbaren Sie in dieser Zeit oder per einen Beratungstermin, um zu vermeiden, dass Sie warten müssen.) Sprechstunde: Nach Vereinbarung bei Bedarf auch am Nachmittag / Mail 2.6 Regelungen zum Schulalltag Wie in jedem Schuljahr weisen wir darauf hin, dass durch das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz der Gebrauch von Handys und elektronischen Speichermedien (MP3-Player usw.) auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet ist. Über Ausnahmen entscheiden Lehrkräfte und Schulleitung. Unerlaubt verwendete Geräte werden eingezogen und nur den Erziehungsberechtigten persönlich nach angemessener Frist durch die Schulleitung zurückgegeben. Wird während einer Leistungserhebung ein betriebsbereites Handy, ein MP3-Player o. ä. aufgefunden, so gilt dies bereits als Bereit-
7 stellung unerlaubter Hilfsmittel bzw. Unterschleif, so dass die Leistungserhebung mit ungenügend bewertet werden muss. Aus gegebenem Anlass erinnern wir an die Pausenordnung: alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den Pausen ihre Klassenzimmer und begeben sich in den Aulabereich, den Pausenhof oder ins Untergeschoss in den Tischtennisbereich, nicht in den Spielebereich. Die Oberstufenschüler können selbstverständlich ihre Aufenthaltsräume benutzen. Den Schülerinnen und Schülern ist es nicht gestattet, während der Pausen das Schulgelände zu verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (Q11, Q12) können das Schulgelände in den Zwischenstunden verlassen. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot! Die Schülerinnen und Schüler der 8. bis 10. Jahrgangsstufe, die Nachmittagsunterricht haben, dürfen in der Mittagspause mit schriftlicher Einwilligung der Eltern das Schulgelände verlassen. Wir weisen aber darauf hin, dass Sie Ihre Kinder damit von der Aufsicht der Schule abmelden. Wir können nicht kontrollieren, wann Ihre Kinder gehen und zurückkommen. Aus Sicherheitsgründen gilt die Möglichkeit der Abmeldung mit Ihrer schriftlichen Einwilligung erst ab der 8. Klasse. Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler, die unsere Mensa nutzen, um angemessenes Verhalten. Unnötiger Lärm, Schubsen und Drängeln sind unbedingt zu vermeiden. Die Tabletts und die Tische mit den Stühlen sind in einem aufgeräumten Zustand zu hinterlassen! 2.7 Neuwahl des Elternbeirates In diesem Jahr läuft die Amtszeit unseres Elternbeirates ab. Schon jetzt laden wir Sie herzlich ein zur Wahl des Elternbeirates am Montag, den 15. Oktober 2012, Uhr. Die Neuwahl des Elternbeirates findet am Informationsabend für unsere 7./9./11. Klassen statt. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Anne-Marie Greving Wenzel Breitschafter Karl Küfner
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