Amtsblatt der Gemeinde Petersberg

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1 Amtsblatt der Gemeinde Petersberg Nr Juli 2014 Jahrgang 23 mit den Ortschaften Brachstedt Gutenberg Krosigk Kütten Morl Nehlitz Ostrau Petersberg Sennewitz Teicha Wallwitz

2 Nr Juli 2014, Seite 2 Jahrgang 23 Gemeinde Petersberg alle Ortschaften Sehr geehrte Einwohner, da ich noch die Einspruchsfrist abwarten muss, spreche ich auf diesem Weg vorsichtig allen gewählten Vertretern in den Ortschaftsräten und in den Gemeinderat meinen Glückwunsch aus. Gemeinsam stehen wir vor der schwierigen Aufgabe, die wenigen uns zur Verfügung stehenden Mittel, so effektiv wie möglich einzusetzen. Ich habe mich dazu entschlossen, in der kommenden Wahlperiode mehr über die Arbeit des Gemeinderates und die anstehenden Projekte zu informieren. Vielen Dank an alle, die mich in den Kreistag gewählt haben. Ich werde unsere Gemeinde aktiv in diesem Gremium vertreten. Allen Einwohnern noch einen schönen Sommer und einen schönen Urlaub. Mit freundlichen Grüßen Ulli Leipnitz Bürgermeister Amtlicher Teil Der Bürgermeister gibt nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderates vom bekannt: Beschlussnummer: 64/05/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg beschließt, der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zur Planung des Bebauungsplanes Altes Gut Trebitz der Gemeinde Petersberg OT Trebitz durch den Bürgermeister Herrn Leipnitz mit Frau Helling und Herrn Bogisch, Goldammerweg 1, in Halle (Saale) zuzustimmen. Beschlussnummer: 65/05/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg beschließt die Einzelmaßnahme der Sportstätte Wallwitz zur Schadensbeseitigung des Hochwassers Beschlussnummer: 66/05/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg beschließt, den Auftrag zum Erweiterungsneubau Grundschule Sennewitz Los 14 Maler- und Bodenlegerarbeiten an die Firma Andreas Albrecht, Sitz Wettin zu vergeben. Beschlussnummer: 67/05/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg beschließt, den Auftrag zum Erweiterungsneubau Grundschule Sennewitz Los 18 Ausstattung Turnhalle an den Schreinereibetrieb Kneitschel, Sitz Colmberg zu vergeben. Beschlussnummer: 68/05/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg beschließt, den Auftrag zum Erweiterungsneubau Grundschule Sennewitz Los 20 Parkettarbeiten an Bembe Parkett, Sitz Bad Mergentheim zu vergeben. Beschlussnummer: 69/05/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg beschließt, den Auftrag zum Erweiterungsneubau Grundschule Sennewitz Los 21 Schlosserarbeiten an Metallbau Dörscheln, Sitz Petersberg zu vergeben. Beschlussnummer: 70/05/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg beschließt, den Auftrag zum Ausbau Hort Sennewitz energetische Sanierung Los 8, Maler- und Bodenlegerarbeiten an die Firma Andreas Albrecht, Sitz Wettin zu vergeben. Beschlussnummer: 71/05/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg beschließt die Auftragsvergabe zu den Sanitärarbeiten an der Neubaumaßnahme Toilettenanlage Petersberg an die Fa. Fritsche aus Teicha. Beschlussnummer: 72/05/2014 Personalentscheidung Beschlussnummer: 73/05/2014 Personalentscheidung Beschlussnummer: 74/05/2014 Personalentscheidung Beschlussnummer: 75/05/2014 Personalentscheidung Beschlussnummer: 76/05/2014 Personalentscheidung Bekanntmachung Bestätigung der Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Petersberg Auf Grund des 170 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Petersberg in seiner Sitzung am die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 bestätigt und gleichzeitig dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Beschluss-Nr. 52/04/2014 Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen nach 170 Abs. 5 GO LSA vom bis zur Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde Petersberg zu den Sprechzeiten öffentlich aus. Petersberg, den Einladung gez. Leipnitz Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Hiermit lade ich zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Petersberg am Donnerstag, dem , um Uhr in den Saal der Verwaltung der Gemeinde Petersberg Götschetalstraße 15, Petersberg ein. Tagesordnung öffentlich TOP 1 Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister ( 53 Abs.1 S.2 KVG LSA) TOP 2 TOP 3 TOP 4 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit, Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung ( 55 Abs.1 KVG) Übertragung der Sitzungsleitung an das an Jahren älteste ehrenamtliche Mitglied des Gemeinderates Verpflichtung der Gemeinderäte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das älteste Mitglied des Gemeinderates und

3 Nr Juli 2014, Seite 3 Jahrgang 23 Verabschiedung der ehemaligen Mitglieder des Gemeinderates ( 53 Abs.2 KVG) TOP 4a BV 378/05/14 Feststellung von Hinderungsgründen ( 41 Abs.1 u. 2, 42 Abs.1 Nr.3 u. Abs.2 KVG LSA) TOP 5 TOP 6 TOP 7 TOP 8 TOP 9 BV 379/05/14 Wahl des Vorsitzenden des Gemeinderates ( 36 KVG LSA) Verpflichtung des an Jahren ältesten Mitgliedes des Gemeinderates durch den Vorsitzenden ( 53 Abs.2 Satz 2 KVG LSA) Mitteilung des Vorsitzenden des Gemeinderates über die gebildeten Fraktionen und deren Vorsitzende ( 44 KVG LSA) BV 380/05/14 Abstimmung über die Sitzordnung der Mitglieder des Gemeinderates BV 381/05/14 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Petersberg ( 51, 52 KWG LSA) TOP 10 BV 382/05/14 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen zu den Ortschaftsräten der Gemeinde Petersberg ( 51 Abs.1 Satz 2 KWG LSA) TOP 11 BV 383/05/14 Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und seine Ausschüsse ( 59 i.v.m. 45 Abs.2 Nr.2 KVG LSA) TOP 12 BV 384/05/14 Beratung und Beschlussfassung der Hauptsatzung der Gemeinde Petersberg ( 10 i.v.m. 45 Abs.2 Nr.1 KVG LSA) TOP 13 BV 385/05/14 Wahl des/der Ersten stellvertretenden Vorsitzenden und des/der Zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeinderates ( 36 Abs.2 S. 1 KVG LSA) TOP 14 BV 386/05/14 Verteilung der Vorsitze der beratenden Ausschüsse, die aufgrund des Beschlusses über die Hauptsatzung gebildet werden, nach der Größe der Fraktionen im Zugriffsverfahren ( 49 Abs.2 S.2 KVG LSA) TOP 15 BV 387/05/14 Benennung der Ausschussmitglieder auf Vorschlag der Fraktionen ( 47 KVG LSA) TOP 16 BV 388/05/14 Berufung sachkundiger Einwohner in beratende Ausschüsse als Mitglieder mit beratender Stimme ( 49 Abs. 3 S. 1 i.v.m. 47 Abs.1 S.2 KVG LSA) TOP 17 BV 389/05/14 Beratung und Beschlussfassung der Aufwandsentschädigungssatzung TOP 18 BV 390/05/14 Wahl der Vertreter und Stellvertreter für die Entsendung gemeindlicher Vertreter in die Verbandsversammlung des WAZV Saalkreis TOP 19 BV 391/05/14 Wahl des Vertreters und Stellvertreters für die Entsendung gemeindlicher Mitglieder in die Mitgliederversammlung zur Wahl des Verbandsausschusses des Unterhaltungsverbandes Westliche Fuhne / Ziethe TOP 20 BV 392/05/14 Wahl des Vertreters und Stellvertreters als Vorschlag für die Kandidatur im Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Westliche Fuhne / Ziethe TOP 21 BV 393/05/14 Wahl eines Vertreter und Stellvertreter für die Entsendung gemeindlicher Mitglieder in die Mitgliederversammlung zur Wahl des Ausschusses des Unterhaltungsverbandes Untere Saale TOP 22 BV 394/05/14 Bestimmung des Vertreters und Stellvertreters als Vorschlag für die Kandidatur im Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Untere Saale TOP 23 BV 395/05/14 Bestellung von Vertretern der Gemeinde Petersberg für die Flugplatzgesellschaft Oppin TOP 24 Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde TOP 25 Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates über einzelne Angelegenheiten der Gemeinde TOP 26 BV 396/05/14 Anträge auf Reduzierung und Erlass des Eigenanteils sowie Anerkennung von Eigenleistungen des Bürgervereins Klein rein - Groß raus" 2012 der KITA Spatzennest Krosigk TOP 27 Einwohnerfragestunde nicht öffentlich TOP 28 BV 370/05/14 Auftragsvergabe Erneuerung Fenster Schloss Ostrau TOP 29 BV 371/05/14 Auftragsvergabe- Erweiterungsneubau Grundschule Sennewitz - Los 24 Möblierung TOP 30 Anregungen und Anfragen Ulli Leipnitz Bürgermeister Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 92 der Gemeindeordnung vom (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 498), hat die Gemeinde die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am beschlossene Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 1. im Ergebnisplan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf Euro b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Euro 2. im Finanzplan mit dem a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Euro b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Euro c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf Euro d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf Euro e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf Euro f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf Euro festgesetzt.

4 Nr Juli 2014, Seite 4 Jahrgang 23 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird auf 0 Euro festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf OS Brachstedt 260 v.h. OS Gutenberg 275 v.h. OS Krosigk 320 v.h. OS Kütten 320 v.h. OS Morl 275 v.h. OS Nehlitz 275 v.h. OS Ostrau 310 v.h. OS Petersberg 300 v.h. OS Sennewitz 275 v.h. OS Teicha 275 v.h. OS Wallwitz 275 v.h. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf OS Brachstedt OS Gutenberg OS Krosigk OS Kütten OS Morl OS Nehlitz OS Ostrau OS Petersberg OS Sennewitz OS Teicha OS Wallwitz 2. Gewerbesteuer auf OS Brachstedt OS Gutenberg OS Krosigk OS Kütten OS Morl OS Nehlitz OS Ostrau OS Petersberg OS Sennewitz OS Teicha OS Wallwitz 300 v.h. 375 v.h. 390 v.h. 320 v.h. 360 v.h. 375 v.h. 390 v.h. 300 v.h. 375 v.h. 375 v.h. 375 v.h. 320 v.h. 340 v.h. 360 v.h. 340 v.h. 340 v.h. 340 v.h. 360 v.h. 350 v.h. 340 v.h. 340 v.h. 340 v.h. 6 Für die Entscheidung über Stundung von Forderungen der Gemeinde ist bis zu einem Betrag von EUR der Leiter der Kämmerei 2. >5.000 EUR EUR der Bürgermeister zuständig. Über höhere Beträge obliegt die Entscheidung grundsätzlich dem Gemeinderat. Für die Entscheidung über den Erlass von Forderungen ist bis zu einem Betrag von EUR der Bürgermeister 2. > EUR grundsätzlich der Gemeinderat zuständig. 7 Zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gem. 95 Abs. 2 Nr.1 GO LSA ist die Gemeinde verpflichtet, sobald der zusätzliche Fehlbetrag 5% des Haushaltsvolumens überschreitet. Petersberg, den Leipnitz Bürgermeister (Siegel) Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Von einer Beanstandung des Beschlusses 50/04/2014 vom des Gemeinderates der Gemeinde Petersberg wird lt. Verfügung des Landkreises vom unter AK: I/ wi abgesehen. Die Genehmigung für den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von EUR wird gemäß 100 Abs. 2 GO LSA erteilt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 liegen nach 94 Abs. 3 GO LSA vom bis zur Einsichtnahme in der Gemeinde Petersberg (Kämmerei) zu den Sprechzeiten öffentlich aus. Petersberg, den gez. Leipnitz Bürgermeister Sehr geehrte Einwohner, liebe Sportfreunde, hiermit lade ich Sie alle ganz herzlich zum 7. Götschetal-Cup Fußball am , Beginn: Uhr, auf den Sportplatz nach Kütten ein. Jede Mannschaft kann vor Saisonstart ihre Form testen. Ich erwarte wie immer spannende Wettkämpfe, faire Spiele und eine hohe Zuschauerzahl. Mit freundlichen Grüßen Ulli Leipnitz Bürgermeister

5 Nr Juli 2014, Seite 5 Jahrgang 23 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Straße Dessau-Roßlau Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna Verf.-Nr.: 611/1-BT 1032 Öffentliche Bekanntmachung 4. Änderungsanordnung Gemäß 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.f. vom (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2794), wird hiermit die Änderung des Flurbereinigungsgebietes im Flurbereinigungsverfahren Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna angeordnet. Stellenausschreibung Die Gemeinde Petersberg schreibt ab 1. August 2014 befristet für ein Jahr eine geringfüge Stelle als Hausmeister für die Verwaltung der Gemeinde Petersberg aus. Es wird ein Festgehalt von monatlich 200,00 Brutto vereinbart. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Pflege der Außenanlagen Interne Büroumzüge Winterdienst Reparaturen am Inventar Kleine Malerarbeiten Pflege der Dienstfahrzeuge Reparaturarbeiten im Bereich der Holzverarbeitung Arbeiten mit Kommunaltechnik (insbesondere zur Rasenpflege) Selbständiges Erkennen und Ausführen von kleineren Reparaturarbeiten Erwartet werden: Handwerkliche Fertigkeiten, möglichst abgeschlossene Ausbildung in einem technischen oder handwerklichen Beruf (bevorzugt holzverarbeitender Beruf) Körperliche und seelische Belastbarkeit Mindestens Führerschein der Klasse B Positive Einstellung zur Arbeit und zum Erhalt eines Gebäudes Initiative und Einsatzbereitschaft Teamfähigkeit Bei Interesse geben Sie bitte bis schriftlich Ihre aussagefähige Bewerbung in der Gemeinde Petersberg, Götschetalstr. 15 in Petersberg, Kennwort Hausmeister, ab. Bitte für Rücksendungen einen frankierten Umschlag beifügen. Zum Verfahrensgebiet im Flurbereinigungsverfahren Ortsumgehung Brehna wird folgendes Flurstück hinzugezogen: Gemarkung Landsberg, Flur 11, Flurstück 15/6 Durch die Hinzuziehung des Flurstückes umfasst das Verfahrensgebiet nunmehr eine Fläche von ca ha. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. 10 FlurbG beteiligt: 1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten; 2. als Nebenbeteiligte: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden; b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche anlagen erhalten ( 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden ( 58 Abs. 2 FlurbG); c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigten oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes ( 61 Satz 2 FlurbG); f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird ( 42 Abs. 3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben ( 56 FlurbG). Teilnehmergemeinschaft Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom entstand gemäß 16 FlurbG die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ortsumgehung Brehna als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Brehna. Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten für das mit dieser 4. Änderungsanordnung hinzugezogenen Flurstückes Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten beim Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, Dessau anzumelden ( 14 Abs. 1 FlurbG). Es kommen in Betracht: a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte ( 10 Nr. 2d FlurbG); b) im Grundbuch nicht eingetragene Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, ins-

6 Nr Juli 2014, Seite 6 Jahrgang 23 besondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw. die vor dem begründet sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften; c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen sind. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen ( 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines gem. 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetrenenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist ( 14 Abs. 3 FlurbG). Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen. Einschränkungen Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. 34 Abs. 1 FlurbG folgende Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Rebund Hopfenstöcken bleiben unberührt. Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen ( 34 Abs. 3 FlurbG). Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde ( 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat ( 85 Ziff. 6 FlurbG). Gemäß 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsgehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. Begründung Mit Beschluss vom wurde die Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna durch die Obere Flurbereinigungsbehörde angeordnet. Gemäß 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz kann die Flurbereinigungsbehörde geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes anordnen, wenn der Zweck der Flurbereinigung besser erreicht werden kann. Die Hinzuziehung des Flurstückes dient der Erreichung der Ziele des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens und ist zur Vermeidung agrarstruktureller Nachteile. Sie dient einer umfassenden Neuordnung des Eigentums. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese 4. Änderungsanordnung kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, Dessau-Roßlau zu richten. Im Autrag gez. Teichmann Siegel Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Die vorstehende 4. Änderungsanordnung mit Gebietskarte liegt in der Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstr. 2, Sandersdorf-Brehna, der Stadt Landsberg, Köthener Str. 2, Landsberg, der Stadt Zörbig, Markt 12, Zörbig, der Gemeinde Kabelsketal, Lange Straße 18, Kabelsketag OT Gröbers, der Stadt Halle/Saale, Marktplatz 1, Halle/Saale, der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Wallwitz, Götschetalstraße 16, Petersberg, der Stadt Delitzsch, Markt 3, Delitzsch, der Gemeinde Wiedemar, Kyhnaer Hauptstraße 29, Wiedermar OT Kynhna, der Stadt Bitterfeld- Wolfen, Rathausplatz 1, Bitterfeld-Wolfen sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt zwei Wochen lang nach seiner Bekanntgabe zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Im Auftrag gez. Domke Das nächste Amtsblatt der Gemeinde Petersberg erscheint am Freitag, dem 1. August 2014 Redaktionsschluss: Montag, , bis Uhr

7 Nr Juli 2014, Seite 7 Jahrgang 23 Mitteilung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis Hinweisbekanntmachung nach 8 Abs. 5 Satz 2 GKG LSA Hiermit wird darauf hingewiesen, dass die von der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis in ihrer Sitzung am unter Beschluss-Nummer 17/14 beschlossene und durch das zuständige Dezernat I, Amt Rechtsamt / SG Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis, mit Verfügung vom unter dem Aktenzeichen I/ we genehmigte 3. Änderung der Verbandssatzung beraten und beschlossen wurde und am im Amtsblatt des Landkreises Saalekreis öffentlich bekannt gemacht wurde. gez. Herrmann Verbandsgeschäftsführer Impressum: Amtsblatt der Gemeinde Petersberg, Jahrgang 23, Nr. 12, 1. Juli 2014 Redaktion: Gemeinde Petersberg, Telefon: / , Fax: / E- Mail: e.gieler@gemeinde-petersberg.de Redaktionsschluss: , bis Uhr Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Petersberg Druck und Anzeigenannahme: Offset- und Buchdruckerei Schulze GbR, Siedlung 19, Petersberg OT Teicha, Tel./Fax / druckerei-schulze@web.de, Anzeigenpreis: 0,60 Euro pro qcm zuzüglich 19 % Mwst. Erscheinungsweise: monatlich Zustellung: kostenfrei an alle Haushalte der Gemeinde Petersberg. Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte und Fotos keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht zum Kürzen vor. Anmerkung der Redaktion: Alle veröffentlichten Leserbriefe müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Gemeindeamtes oder der Druckerei bestehen keine Verlustansprüche. Im Bedarfsfall sind in der Druckerei Einzelstücke des Amtsblattes zum Preis von Euro 0,41 + Versandkosten erhältlich. (Solange der Vorrat reicht.) Das Amtsblatt gilt für die Ortschaften: Brachstedt, Gutenberg, Krosigk, Kütten, Morl, Nehlitz, Ostrau, Petersberg, Sennewitz, Teicha, Wallwitz und für die Gemeinde Petersberg selbst. Amtsblattverteilung Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird durch die Mitteldeutsche Zeitungszustell-Gesellschaft mbh an alle Haushalte verteilt. Der genaue Erscheinungstermin wird auf der Titelseite genannt. Sollten Sie mal kein Amtsblatt erhalten, können Sie sich unter der Servicenummer direkt an das Call-Center der Mitteldeutschen Zeitungszustell-Gesellschaft mbh wenden. Das Call-Center ist zu erreichen: Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 und Samstag von 06:00 bis 16:00 Uhr. Gemeinde Petersberg Ortschaft Brachstedt Nichtamtlicher Teil Theater, Theater, der Vorhang geht auf, so hieß es an einem Freitagabend in der Grundschule Niemberg. Eingeladen waren diesmal die persönlichsten und liebsten Zuschauer, die man sich denken kann. Großeltern, Eltern und Geschwister sahen sich das Gericht der Tiere an. Die Theater-AG gründete sich vor zwei Jahren, wie auch andere Arbeitsgemeinschaften (z. B. Fußball; Tanzen u.a.). Jeden Donnerstag freuen sich alle Kinder für eine Stunde darauf, die AG ihrer Wahl zu besuchen. Für viele Kinder ist das die Lieblingsstunde der Woche. Vorbereitet mit einem selbstbemalten Gesicht, musste jedes Theaterkind nur mit ausdrucksvoller Stimme, Mimik und Gestik überzeugen. Das gemeinsame Üben und das gegenseitige untereinander, sich Tipps geben. haben die Theatergruppe zusammengeschmiedet. Neue Kinder, die im zweiten Halbjahr des Schuljahres dazukamen, wurden mit kleineren Rollen in das Stück integriert. Das Theaterstück, das kritisch den Umgang des Menschen zu den Tieren beleuchtet, wurde mit viel Applaus bedacht. Zur Erinnerung an diesen besonderen Abend bekamen alle Akteure eine Erinnerungs-DVD, um diese Gemeinschaftsaktion nicht zu vergessen. Kinderhändelfestspiele 2014 Auf nach Halle!, hieß es für alle Kinder der Grundschule Niemberg, nur für die 1. Klasse war es neu. Unsere 4. Klasse und ein Teil der 3. Klasse waren ein kleiner kultureller Bestandteil bei der Eröffnung der Kinderhändelfestspiele. Zuvor erkundete jede Klasse die Stadt Halle, so gab es z.b. eine kindgerechte Stadtführung, einen Besuch der Stadtbibliothek auf dem Hallmarkt und einen Besuch der MZ in der Delitzscher Straße. Es war ein ereignisreicher Tag. 1 Foto Händel Gesundheit lockere Creme: Statt Sahne in Pudding und Quark tuts auch geschlagenes Eiweiß. Es wird ganz zum Schluss vorsichtig untergezogen. Man spart dabei locker 300 kcal.

8 Nr Juli 2014, Seite 8 Jahrgang 23 Wo kommt die Milch her? Das war ein wissenswertes Projekt, das alle Klassen an der Grundschule in Niemberg absolvierten. Eigentlich wissen alle Schüler, dass die Milch sooo gesund ist. Nun werden sich doch einige Kinder wieder bewusster für die Milch oder für Milchprodukte entscheiden. Locker und spielerisch ging es zur Sache und der Höhepunkt war das Melken wie früher. Vorher wurde anhand von Bildern das Melken früher und heute erklärt. Kinderhändelfestspiele 2014 Auf nach Halle!, hieß es für alle Kinder der Grundschule Niemberg, nur für die 1. Klasse war es neu. Unsere 4. Klasse und ein Teil der 3. Klasse waren ein kleiner kultureller Bestandteil bei der Eröffnung der Kinderhändelfestspiele. Zuvor erkundete jede Klasse die Stadt Halle, so gab es z.b. eine kindgerechte Stadtführung, einen Besuch der Stadtbibliothek auf dem Hallmarkt und einen Besuch der MZ in der Delitzscher Straße. Es war ein ereignisreicher Tag. Informationen zum gewünschten Trinkbrunnen Liebe Einwohner von Brachstedt und Umgebung, wir, die Kita Krixel, Kraxel wünschen uns für unser neues Gebäude einen Trinkbrunnen damit die Kinder jederzeit unaufgefordert und selbstentscheidend trinken können. Trinken ist wichtig, dient der Gesunderhaltung. Wer Durst hat, hat bereits zu wenig Flüssigkeit im Körper, bei Flüssigkeitsverlust von 3% kann es bereits zu Müdigkeit und Kopfschmerzen kommen. Ausreichend Flüssigkeit im Körper steigert die Leistungsfähigkeit, fördert die Konzentration und wirkt sich positiv auf die Zahngesundheit aus. Wir haben uns nach gründlicher Recherche für ein Modell aus Edelstahl entschieden. Er ist ausgestattet mit: - einer Trink- und Flaschenfüllarmatur. - Standsäule mit Kugelkopf, zum hygienischen, becherfreien Trinken direkt aus dem Wasserstrahl - Trinkarmatur in Form einer Drei-Viertel-Kugel zum Schutz gegen direkte Mundberührung - Bedienung: manuell durch Druckknopf, Druckjustierung durch integrierten Druckminderer - Material: Kugelkopf, Korpus, Armatur - Edelstahl gebürstet, Ablaufrinne - Aluminium eloxiert - reduzierte Höhe für Kinder: 1,02 m Da verschiedene Anbieter, z. T. mit Einbau oder Versand, mit und ohne Befestigungssockel, evtl. mit zusätzliche Filter (Carbon- und Vitalisierungsfilter) und Wartung angeboten haben, bewegen sich die Preise in einer Spanne zwischen 1.700,- und 2.300,00. Riesig freuen wir uns über die noch eingegangenen Spenden von: Frischdienst Grube mit 250,- Frau Ledwolorz, Karin mit 50,- Fam. Nölle mit 400,- Einen herzlichen Dank an diese Sponsoren sagen alle Kinder und das Team der Kita Krixel, Kraxel Georg Friedrich Händel *23. Februar 1685 in Halle (Saale); 14. April 1759 in London) war ein deutsch-britischer Komponist des Barocks. Sein Hauptwerk umfasst 42 Opern und 25 Oratorien darunter Messiah mit dem weltbekannten Chor Halleluja, Kirchenmusik für den englischen Hof, Kantaten, zahlreiche Werke für Orchester sowie Kammerund Klaviermusik. Er gilt als einer der fruchtbarsten und einflussreichsten Musiker der Geschichte.

9 Nr Juli 2014, Seite 9 Jahrgang 23

10 Nr Juli 2014, Seite 10 Jahrgang 23 Zum Tag der offenen Tür Samstag, 26. Juli lädt die Freiwillige Feuerwehr Brachstedt alle Brachstedter und Gäste recht herzlich ein!!! Beginn: 14:00 Uhr Ort: Feuerwehr, Wurperstr. 8b Mit Kaffee und Kuchen, leckeren Köstlichkeiten vom Grill und ausreichenden Getränken möchten wir mit unseren Gästen feiern. Am Nachmittag finden durch die Kameraden der FF Brachstedt diverse Vorführungen statt. Für unsere kleinen Gäste kommt das Spiele-Mobil mit Hüpfburg. Den Tag umrahmt DJ Toni vom Sound & Light Projekt. Ab 20:00 Uhr Tanz im Festzelt (Eintritt frei). Viel Spaß wünschen die Feuerwehr Brachstedt und der Förderverein Feuerwehr Brachstedt e.v.

11 Nr Juli 2014, Seite 11 Jahrgang 23 Gemeinde Petersberg Ortschaft Gutenberg Nichtamtlicher Teil Franzensbad - immer eine Reise wert! Am 11. Juni 2014 besuchten 35 Mitglieder und Freunde der Volkssolidarität aus den Ortschaften Gutenberg und Sennewitz den tschechischen Kurort Fransensbad im Bäderdreieck. Fahrer Gunther des Busunternehmens Eckinger aus Krostitz wies an der Strecke auf Sehenswürdigkeiten, interessante Gebäude und die Fahrroute hin, versorgte uns mit Getränken und auf der Heimfahrt noch mit Würstchen. Pünktlich auf dem Busparkplatz erwartete uns die Reiseführerin Alina. Sie begleitete die Gruppe durch den großen Kurpark, zeigte uns mehrere Mineralquellen, auch zur Kostprobe, schöne Kolonnaden, wichtige Gebäude und erzählte an historischen Denkmalen über die Geschichte und die Entwicklung des Kur- und Bäderbetriebes. Im Kurhaus, der heutigen Spielbank, gab es ein sehr gutes Mittagsmenue. Unter unseren Füßen befand es ein Riesen- Aquarium, in dem die schönsten Fische uns beim Eisessen zuschauten. Anschließend zeigte uns Alina noch den wunderschön restaurierten Festsaal. Der Nachmittag stand zur freien Verfügung. So besuchten ca. 20 Freunde Amerika mit einer schönen Kleinbahn. Nach einer Fahrt durch Wald und Wiese konnte man einen Tierpark, Campingplatz und einen schönen Teich sehen und ein Gartenkaffee lud zum Verweilen ein. Weitere Mitfahrer nutzten eine andere Tschu-Tschu-Bahn für eine erweiterte Stadtrundfahrt und andere Teilnehmer streiften per Pedes durch den Kurort und besuchten ein Oldtimermuseum mit Raritäten aus der Jawa- Skoda- Trabi- und Tatraproduktion. Auf der Rückreise wurden unter der Leitung unseres selbsternannten Chorleiters Herrn Brackmann aus dem Liederbuch der Volkssolidarität fleißig Volksweisen gesungen. Ein erlebnisreicher Tag ging zu Ende und auch das Wetter meinte es gut mit uns. In Gutenberg gab es tagsüber ein Unwetter und in Franzensbad schien den ganzen Tag die Sonne. Während der Heimfahrt wurde noch auf den kommenden Landeswandertag der VS in Magdeburg, die erneute Stichwahl zur Landratswahl sowie auf den nächsten Kaffeenachmittag hingewiesen und unserem Fahrer für seine gute Fahrweise und Betreuung gedankt. Vorstand der OG der VS Gutenberg Gutenberger Sportfest - das 2. Ende Mai war es soweit, unser Sportwochenende vom bis Eckpunkte: Auftakt unseres 2. Gutenberger Sportfestes war am Freitag das Altherrenspiel mit der Überraschungsmannschaft des HFC. Die Begeisterung unter den Spielern und den Fans war riesengroß. Am Abend waren wir gespannt auf die Veranstaltung mit Phil Stewmann und Band. Es war Klasse, so sprechen wir ganz gewiss im Namen aller Besucher. Und für uns Gutenberger einzigartig. Am Samstag, bei herrlichem Wetter, begrüßten wir unsere jüngsten Wettstreiter zum 2. Sportfest der Kinder an den einzelnen Stationen. Ausruhen natürlich in der Hüpfburg. Am Nachmittag wurden die Stationsbesten ausgewertet für die Siegerehrung. Glückwünsche und Medaillen gab es von unserem Verein und unserem Sponsor. Auch der zweite Abend war ein großes Ereignis für uns, mit der Band Atemlos. Die Band Atemlos gastierte zum ersten Mal im Saalekreis, also first in Gutenberg. Erst einmal schauen und staunen, aber dann wanderte die Stimmung auf die Tanzfläche. Auch wenn nicht alle diese Veranstaltungen nutzen konnten, informiert uns - solltet ihr die beiden Bands einmal in den Saalekreis einladen. Meldet euch, wir sind dabei - wir können sagen, es war Spitze. Am Sonntag war wieder Konzentration angesagt. Ein wichtiges Spiel galt es zu meistern gegen den SV Wettin II. Beide Mannschaften kämpften um den Aufstieg in die 1. Kreisklasse. Das Spiel wurde leider vom SV Gutenberg verloren. Dennoch kämpften unsere Fans mit und unterstützten uns stark bei Aufstiegskampf. Dank:Das Sportwochenende wurde ausgerichtet von unserem Sponsor Firma Brunnen-und Erdwärmebohrung Heiko Ortmann. An dieser Stelle vielen Dank an Heiko Ortmann und seinem fleißigen Team, welche uns auch an den Ständen super versorgten. Es fehlte an nichts, weder für unsere Jüngsten - noch für unsere Gäste. Dank an das Team der Vereinsmitglieder und an die zusätzlichen Helfer, die bei den Vorarbeiten zum Sportfest fleißig mitwirkten. Danke an die Gemeinde Petersberg und an unseren Ortsbürgermeister Herrn Hauke. Der SV Gutenberg sagt Danke an die Besucher und an die Wettkämpfer - ihr seid Spitze. Denn ohne euch gibt es auch kein Sportfest. Es ist geschafft Aufstieg der Fußballmannschaft SV Gutenberg Der Aufstieg in die 1. Kreisklasse wurde hart erkämpft. Im Vorfeld war es schon spannend, gelingt der Aufstieg? Oder nicht? Ja, es ist geschafft - so wie es nur eine Mannschaft vollbringt. Viel Training, ein Sportwochenende in der Landessportschule Osterburg, Soccer Halle in Leipzig und Turniere, so wurde am Ziel gearbeitet. Zum Aufstieg gratulierte Herr Günter Behrendt vom Kreisfachverband Fußball. Wir, die Sektionen Volleyball, Seniorensport, Zumba und Nordic Walking wünschen für die Zukunft viel Erfolg. Wer hat Interesse am Fußball? Der SV Gutenberg plant eine zweite Herrenmannschaft für die nächste Saison. Bitte melden bei Marko Wagner, Tel oder donnerstags Uhr, Sportplatz Gutenberg Mit sportlichem Gruß Vorstand SV Gutenberg e.v.

12 Nr Juli 2014, Seite 12 Jahrgang 23 Es ist geschafft Aufstieg der Fußballmannschaft SV

13 Nr Juli 2014, Seite 13 Jahrgang 23 Familienfest in Gutenberg! Am feierte die Kindertagesstätte Pusteblume ihr diesjähriges Fest anlässlich des Kindertages. Mit Feuerwehrrundfahrten, Eis für jedes Kind, einer großen Kakadushow sowie einer riesengroßen Tombola und vielen anderen Höhepunkten, gingen an diesem Abend alle großen und kleinen Kinder rundum glücklich nach Hause. Damit unsere Tombola in diesem Jahr zu so einem großen Erfolg führte, ging Frau Michler mit großem Engagement auf Sponsorentour. Hierfür ein großes Dankeschön!! Dank an alle Spender, die da waren: Opel Mundt, TÜV Nord, Stadtwerke, Maya Mare, Saale Apotheke Hagen Andohr, Weleda, Dr. Oetker AG, DM Drogerie, Fielmann, Base Shop, Porta Wiedemar, Media Markt, Blumenhaus Beyer, Blumenhaus Zeising, Fristo, Envia M, Toom Baumarkt, Globus, Warenhaus, Obi Baumarkt, Cinemaxx, Light Cinema, Klee Gartencenter, Dorint Hotel, Zoo Halle, Adler Modemarkt Südmarkt, Kathi, Barmer, IKK, Burg Apotheke Halle, Adler Apotheke Teicha, Kreuz Apotheke Löbejün, WWZ, Pfennigpfeifer Landsberg, Familie Nicol, Familie Ortmann, Familie Wipper, Familie Jakob, Familie Sorge und Familie Friedrich. Weiterhin beteiligten sich viele Familien mit Spenden für den Kuchenbasar und die Getränke. Auch hierfür ein großes Dankeschön. Große Unterstützung brachten Frau Golla und Frau Görsch beim Kuchenbasar auf und DJ Ottchen sorgte für musikalische Untermalung. Unterstützung gab uns auch Herr Thinius als Grillmeister. Wir bedanken uns herzlich bei allen Helfern und Spendern!!! Ein Riesendankeschön auch an die Freiwillige Feuerwehr aus Gutenberg. Dank einiger Eltern konnte unsere Lernwerkstatt verschönert werden. Hier vielen Dank an die Familien Jakob, Kotrba und Neuber. Und was gehört in eine Lernwerkstatt? Natürlich auch ein PC. Hier möchten wir uns für die tolle Unterstützung bei Herrn Neuber bedanken, welcher immer wieder bei PC-Problemen eine Lösung parat hat. Die Kinder und das Team der Kita Pusteblume

14 Nr Juli 2014, Seite 14 Jahrgang 23 Gemeinde Petersberg Ortschaft Krosigk Die SG Krosigk, Abteilung Tischtennis informiert! Die Punkspielserie 2013/2014 endete bereits am mit dem Spiel der 3. Mannschaft, welches mit 8:0 gewonnen werden konnte. Die 3. Mannschaft beendete diese Serie mit einem guten 5. Platz. Hierbei sei zu erwähnen, dass auch die Jugendlichen Nina Walther, Jonas Bullirsch und Kevin Schulze zum Einsatz kamen. Unsere 1. Mannschaft in der Kreisliga erreichte den 5. Platz mit 16:20 Punkten (Vorjahr Platz 6). Auch hier war der Einsatz eines Jugendlichen sehr erfolgreich. In der Hinrunde konnte Sebastian Thiere auf Grund seiner Aufstellung als Stammspieler in der 2. Mannschaft nur Ersatz in der 1. Mannschaft spielen. Bald zeigte sich aber, dass er durch seine guten Ergebnisse sogar als Stammspieler für die Rückrunde in diese Mannschaft aufgenommen werden konnte, welches sich für Krosigk als eine sehr positive Entwicklung herausstellen sollte. Unser Sorgenkind, die 2. Mannschaft konnte sich leider nur den 9. Platz erkämpfen. Das bedeutet Abstieg in die 2. Kreisklasse. Die Krosigker sind zwar Punktgleich mit Ostrau, 8. Platz, aber im direkten Vergleich haben die Krosigker in Ostrau mit 10:5 verloren. Das Rückspiel zu Hause konnte aber nur mit 9:6 gewonnen werden. Ein denkbar knappes Ergebnis! In unserer Abteilungsversammlung am wurden die Einzelergebnisse durch unsere Mannschaftsleiter nochmals aufbereitet. Damit beendeten wir die Spielserie 2013/2014. Die Spielserie 2014/2015 ist in der Vorbereitung. Positiv zu verzeichnen ist, dass wir für diese Serie 2 neue Spieler in die Mannschaften integrieren werden können. Der Termin für unseren gemeinsamen Grillabend und unser Vereinspokalturnier steht fest. Ich wünsche allen Spielern eine erholsame Sommerpause. gez. M. Voigt Abteilungsleiter TT Nichtamtlicher Teil Gemeinde Petersberg Ortschaft Kütten Nichtamtlicher Teil Die Radfahrer von Halle waren in Kütten Am 31. Mai 2014 kamen die Radfahrer (Petersbergrallye) zum Frühlingsfest nach Kütten. Sie fahren so gerne Rad so nennt Simone Trieder die Radfahrer in ihrem Buch. Wasja Götze, der Gründer der Rallye, sagt dazu: Die Petersbergrallye ist die größte Radsportveranstaltung nach der Friedensfahrt, ein Treffen der Generationen. Na, das ist doch was!!! Wir freuen uns jedes Jahr auf die Radfahrer. Sie werden in unserem Kirchgarten herzlich empfangen, lassen sich Bier, Gegrilltes, Kaffee, Kuchen und unsere so beliebten Fischbrötchen, schmecken. An dieser Stelle möchten wir uns noch herzlich bei der Jagdgenossenschaft für die Hilfe an der Kirchenuhr bedanken. Das 9. Internationale Rühmannorgel-Festival ist vom 26. Juni bis 24. Juli 2014 in unserer Region: in Kütten am , Uhr Sonnabend In diesem Jahr fand das alljährliche Chortreffen in Gröbers Kabelsketal) statt. 16 Chöre sangen ihre Lieder, der Chor von Zwintschöna feierte an diesem Tag sein 85-jähriges Bestehen. Mittendrin der Küttener Chor unter Leitung von Sandra Hertz. Es war eine sehr schöne Veranstaltung. Einladung Am feiern wir unser jährliches Sommerfest in der Kita Krosigker Spatzennest. Gleichzeitig ist es unser 15-jähriges Bestehen des Krosigker Bürgervereins Klein rein Groß raus e. V. Taggenau vor 15 Jahren übernahm unser Verein die Trägerschaft dieser Einrichtung. Wir wollen diesen Tag festlich und fröhlich gemeinsam begehen. Wir laden recht herzlich Groß und Klein zu uns hiermit ein. Herzliche Grüße Vorstand und Team der Kita Krosigker Spatzennest Zur Zeit blühen die Linden, dazu unser Rezept: Lindenblüten-Apfel-Gelee 150 bis 200 g frische Lindenblüten 3/4 Liter Apfelsaft 1 kg Gelierzucker 1:1 Die Lindenblüten kurz waschen, mit dem Apfelsaft übergießen und zugedeckt einen Tag stehen lassen. Den Saft durchsieben, mit Gelierzucker vermischen und 4 Min. sprudelns kochen lassen. In Gläser füllen. Man kan anstelle von Apfelsaft je zur Hälfte Weißwein und Apfelsaft nehmen. Gutes Gelingen und eine gute Zeit Ihre Karin Glüheisen und Irmgard Füssel

15 Nr Juli 2014, Seite 15 Jahrgang 23 Kütten lädt zum Dorf- und Sportfest vom 1. bis 3. August 2014 Freitag 18 Uhr Eröffnung durch den Ortsbürgermeister, danach Traditionstreffen der Fußball-Oldies, Dart-Turnier um den Wanderpokal des Dart-Königs Sonnabend 9.30 Uhr Fußballturnier um den Götschetal-Cup Uhr Fass den Gangster - Vorführung einer Diensthundestaffel der Polizei Halle 14 Uhr Kinderanimation, Hüpfburg Preisschießen, Preiskegeln, Preisknobeln 16 Uhr Siegerehrung 20 Uhr Tanz in die Sommernacht mit der Live-Band Happiness - Eintritt 5 Euro Sonntag Uhr Ringreiten Uhr Großes Kuchenbuffet 15 Uhr Blasmusik mit den Original Heidetalern - Eintritt 3 Euro Der Ortschaftsrat Kütten, die LSG Kütten, der Heimatverein Kütten/Drobitz und die Freiwillige Feuerwehr Kütten laden herzlich ein. Für das leibliche Wohl der Gäste ist gesorgt.

16 Nr Juli 2014, Seite 16 Jahrgang 23 Gemeinde Petersberg Ortschaft Nehlitz Hallo liebe Leser! Am Samstag, dem , war es endlich soweit: Der Nehlitzer Spiel- und Festplatz verwandelte sich für einen Nachmittag in die schottischen Highlands und wurde zum Austragungsort der Mini-Highland-Games. Die Clan-Anführer der Region entsandten ihren Nachwuchs nach Nehlitz, auf dass dieser sich in traditionellen Disziplinen wie Baumstammwerfen, Bogenschießen oder Heusackwerfen im fairen Wettstreit messe. Ein kleines Schottenlager mit Hütten, Zelten und Bogenschießanlage erwartete die Gäste, welche von nah und fern anreisten. Für süßen und deftigen Schmaus und Trank war natürlich auch gesorgt. Die Kinder konnten sich an den verschiedenen Wettkampfstationen mal wieder so richtig austoben und hatten ihren Spaß... Doch nicht nur die: Etliche Männer ließen es sich nicht nehmen, an diesem Tag einmal Rock zu tragen und erschienen standesgemäß im Kilt. Später begeisterte dann ein Scottish Piper - ebenfalls in authentischer Gewandung - mit seinen traditionellen und modernen Klängen auf dem Dudelsack. Die Zeit verging leider viel zu schnell und so rückte man zu späterer Stunde am Feuer zusammen, um diesen schönen Tag mit Gitarrenklängen und Gesang zu beschließen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Mitwirkenden vom Heimatverein, Galeria Kaufhof für ihre großzügigen Sachspenden, die Freiwillige Feuerwehr Nehlitz sowie an alle sonstigen fleißigen Helfer! Am 01. und 02. August werden wir unser nunmehr 14. Brunnenfest feiern! Am Freitag treffen wir uns alle um 19:30 Uhr am Gemeindehaus zum Fackelumzug und ziehen mit musikalischer Untermalung zum Dorfteich. Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt. Um 21:45 Uhr krönt ein Feuerwerk unseren ersten Festabend. Für die musikalische Unterhaltung haben wir DJ Toni Geier eingeladen. Weiter geht es am Samstag ab 14:30 Uhr bei Kaffee und Kuchen. Für Musik sowie die Kinder- und Familienunterhaltung sorgt DJ Otto. Im Verlaufe des Nachmittages erleben wir noch eine kleine Überraschung der besonderen Art. Die kulinarische Versorgung übernimmt die Nehlitzer Gaststätte Rotes Haus. (Wer möchte, kann sich auf dem Festplatz ab 11:00 Uhr schon ein leckeres Mittagessen aus der Gulaschkanone abholen!) Für helfende Hände vor, während und nach dem Fest sind wir immer dankbar! Über Spenden jeglicher Art wie z.b. Kaffee und Kuchen sowie weitere materielle Zuwendungen würden wir uns ebenfalls sehr freuen! Wichtige Termine: Nichtamtlicher Teil - nächste Vereinssitzung: um Uhr im Vereinshaus Euer Heimatverein Nehlitz e.v. Sonstiges Samstag, Heidelauf, Uhr als Sommerabendlauf Bereitschaftsdienst der Ärzte im Bereich Löbejün Der diensthabende Arzt ist ab sofort immer unter der Telefonnummer / erreichbar. Die Telefonnummer gilt für folgende Gemeinden: Gemeinde Petersberg außer OT Morl, Beidersee, Möderau und Alaune, Plötz, Kösseln Bereitschaftsdienst der Ärzte im Bereich Sachsen-Anhalt Ab sofort immer unter der Telefonnummer erreichbar. Die Telefonnummer gilt für alle Gemeinden in Sachsen-Anhalt. Sonderausstellung im Museum Petersberg bis Gut behütet Kopfbedeckungen der Polizei und Feuerwehr im Wandel der Zeit Das nächste Amtsblatt der Gemeinde Petersberg erscheint am Freitag, dem 1. August 2014 Redaktionsschluss: Montag, , bis Uhr Alle Artikel bitte in der Gemeinde Petersberg, Götschetalstr. 15, Petersberg OT Wallwitz, abgeben.

17 Nr Juli 2014, Seite 17 Jahrgang 23 Fotos: Holger Dittrich

18 Nr Juli 2014, Seite 18 Jahrgang 23

19 Nr Juli 2014, Seite 19 Jahrgang 238 Gemeinde Petersberg Ortschaft Ostrau Feuerwehr Ostrau Am Freitag, dem , fand eine Ausbildungeinheit zum Thema Vorgehen bei Wohnungsbränden statt. Einige Zuschauer beobachteten das Treiben recht genau und überzeugten sich von der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr. Noch einmal einen großen Dank an Frau Berner für ihre Untestützung. Am fuhren wir zum Löschangriff nach Radegast. Wir entschieden uns einen Abend zuvor mit zu machen und dann dieser Erfolg und vor allem hat es sehr viel Spaß gemacht. Danke an alle Kameraden für diese klasse Leistung. Am feierte unsere Partnerfeuerwehr Prosigk ihr 80-jähriges Bestehen. Neben einem großem Festumzug veranstalteten sie einen Feuerwehrwettkampf. Bei diesem belegten wir den ersten Platz. Nach einer ausgiebigen Stärkung und Siegesfeier traten wir den Heimweg an. Am Freitag, dem 06. Juni, führte die Feuerwehr Ostrau in einem Schwerpunktobjekt ein operativ taktisches Studium im Kloster Petersberg durch. Die Kameraden bekamen Einblicke in die Stiftkirche sowie in das Bettenhaus. Nach einem sehr informativen Rundgang testeten wir noch die Wasserentnahmestellen. Wir bedanken uns bei den Schwestern und Brüdern der Communität Christusbruderschaft, besonders bei Bruder Johannes. Ortswehrleiter Ch. Matthies Aufruf zur Mithilfe! Nach den mehrmaligen Einbrüchen bei unserem geliebten Sportverein, der LSG 67 Ostrau, konnten wir durch viele Spenden einiges verbessern und sicherer gestalten. Hiermit möchten wir uns recht herzlich für die Spenden und die unzähligen Arbeitsstunden bedanken bei: Kathrin Dunkel-Hieber Petra und Joachim Raedler Andreas Kiel Farih und Gordana Kadic Familie Schiebel Marco Kreisel Ingo und Annett Steindorf Elisabeth Steindorf Siebdruckerei Zipf Hubert und Maria Winkler Regina Büchner Rolf Wegent Stefan Gumbrecht Camilo Blödtner Dirk Eizenhöfer Thomas Engel Andreas Ulrich Holger Flier Rolf und Erika Schmidtke Firma Dell Halle GmbH Familie Liepertz Druckerei Hessel Huldreich und Christa Sichtig Roland und Marika Rauth Regina Drobe Tony Steindorf Thomas Raedler Christian Philipp Steve Winkler Pfarrer Schulz Baufachbetrieb Wanders Reinhard Kiel Reinhard und Johanna Luge Erwin und Loretta Pede Josef Dreher Gerald Günther Bert Dammhahn Dieter Dammhahn Rudi Schmidt Maik Schöne Jacqueline Falke Wosz Fan Shop Halle Firma Tönsmeier Entsorgungsdienste Frauengymnastikgruppe LSG 67 Ostrau Ihre LSG 67 Ostrau Nichtamtlicher Teil Ferienspaß im Spatzennest Zum Auftakt unserer Feriengestaltung feierten wir am 2. Juni mit allen Kindern unseren Kindertag. Ein leckeres Brötchenfrühstück, lustige Spiele und Kutschenfahrten, bereiteten allen Kindern viel Spaß und Freude. Am nächsten Tag führten wir ein Geländespiel im Park durch. Die jüngsten Kinder versteckten sich und die großen Kinder gingen auf Bändersuche. Es galt: Kleine Hindernisse zu überwinden! Aber das haben wir natürlich mit Bravur geschafft. Dann war es endlich soweit. KINDERDISCO. Alle Kinder kamen im tollen Partyoutfit und unser DJ Ive legte auf. Das war cool! Danach haben die Kinder ihre Puppenwagen und Stelzen mitgebracht. Die kleinen Puppenmutti`s spazierten eine Runde durch`s Dorf und die anderen Kinder probierten sich im Garten mit ihren Stelzen aus. Das war toll! Die Feriengestaltung endete am Freitag mit einer Kinovorstellung. Herr Steinkopf, unser Kinomann, zeigte uns den Film Das Märchenschloss. An dieser Stelle auch ihm ein herzliches Dankeschön. Das Dankeschön des Monats geht an die Ostrauer Agrar GmbH an Frau Scholle, sie hat uns einen Blick hinter die Kulissen ermöglicht. DANKE! Und an Herrn Sebastian, welcher mit viel Humor und Freundlichkeit uns allen viel Interessantes vermittelt hat. Vielen Dank für die Milche und die vielen superleckeren Leckermäulchen. Danke sagen die Spatzen und Erzieher aus dem Spatzennest FRIEDHOF MÖSTHINSDORF Im Namen des Gemeindekirchenrates bitte ich, Pfarrer Ch. Schulz, alle Hinterbliebenen, die auf dem Friedhof in Mösthinsdorf ein Grab pflegen, mir oder meiner Sekretärin, Frau B. Herrmann, bis zum 30. Juli 2014 zu dem Grab, das Sie pflegen, Ihre Anschrift zukommen zu lassen. Wir brauchen diese, damit Frau Staube vom Kreiskirchenamt in Halle von Ihnen die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von 18,60 pro Einzelgrab u. Urnengrab (für ein Doppelgrab 37,20 ) gemäß der neuen Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung vom 1. Februar 2013 einsammeln kann. Das Geld wird zur Unterhaltung und Pflege des Friedhofes benötigt. Der einfachste Weg ist wahrscheinlich ein Anruf von Ihnen im Pfarramt in Ostrau bei Pf. Ch. Schulz oder unserer Sekretärin Frau B. Herrmann dienstags und donnerstags von 9 13 Uhr (außer am Donnerstag, d. 10. Juli `14) unter der Telefonnummer Sie können ebenso zu diesen Zeiten persönlich vorbeikommen oder eine schicken an: evangelischeskirchspielostrau@online.de Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! Evangelisches Pfarramt Ostrau, Pfarrer Christoph Schulz, K.-Marx-Str. 89, Petersberg, OT Ostrau Tel.: /

20 Nr Juli 2014, Seite 20 Jahrgang 238

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